Rolf Baumann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Europäische Union hat dem Kontinent Stabilität, Wohlstand und Frieden gebracht. Sicherlich ist nichts so gut, dass es nicht noch besser ginge. Auch die SPD-Landtagsfraktion wünscht sich ein sozialeres Europa. Doch bei aller Kritik am europäischen Einigungsprozess und an den europäischen Organisationen muss man auch deutlich sagen, Deutschland ist Exportweltmeister und gehört zu den Gewinnern eines geeinten Europa. In diesen Zusammenhang muss man auch die Dienstleistungsrichtlinie stellen. Man kann nicht als Exportweltmeister von den Möglichkeiten der EU profitieren wollen, dann aber anderen Mitgliedstaaten und deren Bürgern den Zu
gang zum eigenen Markt dauerhaft verwehren.
Das Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarkts beizutragen. Zur Erreichung dieses Zieles wurden die Mitgliedstaaten im Wesentlichen dahin gehend verpflichtet zum einen zu ermöglichen, dass alle Verfahrensformalitäten, die für die Aufnahme einer Dienstleistungsfähigkeit erforderlich sind, über alle einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können, und zum anderen zu ermöglichen, dass alle Verfahrensformalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne oder elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei den betreffenden zuständigen Behörden abgewickelt werden können. Deshalb werden in dem Gesetz über die Errichtung einheitlicher Stellen die Industrie- und Handelskammer in Thüringen, die Handwerkskammer in Thüringen, die Architektenkammer, die Landestierärztekammer, die Steuerberaterkammer und die Thüringer Rechtsanwaltskammer als einheitliche Ansprechpartner in Thüringen benannt. Man spricht hierbei von dem sogenannten schon erwähnten Allkammermodell.
Die Thüringer SPD kann den Vorschlag der Landesregierung für die Einführung des sogenannten Allkammermodells nachvollziehen. Zu kleingliedrig sind für die Übertragung der Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners auf die Kreise und kreisfreien Städte noch deren Strukturen. Wir mahnten das mehrfach an. Sogar die Landkreise - sonst über jede zusätzliche Aufgabe froh und dankbar, wir erinnern uns an die Behördenstrukturreform, wie viele Landkreise die eine oder andere Aufgabe an sich gerissen haben, aber jetzt merken, dass sie erhebliche Probleme damit haben - lehnten dies wegen des großen Aufwands für eine vermutlich sehr geringe Fallzahl ab. Ich kann aber auch die Großen kreisfreien Städte Erfurt, Gera und Jena verstehen, dass sie gern die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners übernommen hätten. An diesem Beispiel zeigen sich einmal mehr die Hemmnisse von zu kleinen Strukturen. Schade auch, dass es keine bundeseinheitlichen Regelungen zur Beauftragung einheitlicher Ansprechpartner geben konnte. So führt der Föderalismus meines Erachtens wieder einmal zu einer unnötigen Zersplitterung der Aufgabenerledigung, was dem Ziel des einheitlichen Ansprechpartners abträglich sein dürfte.
Größer noch als das Strukturproblem, welches mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs gelöst wird, sind aus meiner Sicht jedoch die technischen Probleme der Umsetzung der EU-Dienst
leistungsrichtlinie. Nach der Richtlinie sollen ja alle Verfahrensformalitäten, die für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner geführt werden können. Aus meiner Sicht fehlen gerade in Thüringen hier wesentliche technische Voraussetzungen. Es kostet schon große Mühe, das elektronische Netz für die Landesverwaltung funktionstüchtig zu halten. Wir haben das vergangene Woche erlebt, wenn in Bayern Feiertag ist, bricht hier das System zusammen, weil es nicht repariert werden kann, wie eben dieser mehrtägige Netzausfall hier in Thüringen vergangene Woche uns das wirklich drastisch vor Augen geführt hat. Auch die bisherige Serviceplattform ist bisher ungeeignet für die Erfüllung dieser Aufgaben aus der Dienstleistungsrichtlinie. Wir haben das mehrfach angemahnt. Hier muss in Thüringen noch einiges passieren, damit solch ein Vorhaben überhaupt umgesetzt werden kann. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Zukunft der Rennsteigtherme Oberhof
Wie in einer Bürgerversammlung in Oberhof offenbar wurde, gibt es um die Zukunft der Rennsteigtherme in Oberhof nach wie vor viele offene Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, welche monatlichen Kosten derzeit für die Sicherung und Unterhaltung der Rennsteigtherme im Detail entstehen,
wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
2. Wann soll der Beginn für den vom Land geförderten Umbau und die Sanierung der Rennsteigtherme sein?
3. Wann kann mit einem Abschluss der Umbau- und Sanierungsarbeiten und der Wiedereröffnung der Rennsteigtherme gerechnet werden?
4. Welche konkreten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zu welchen Gesamtkosten sind nach dem gegenwärtigen Planungsstand erforderlich, um das Ziel zu erreichen, den vorhandenen Sanierungsstau zu beseitigen und für die Zukunft einen kostengünstigeren Betrieb der Therme sicherzustellen?
Zu Fragen 2 und 3 haben Sie aber nichts zum Zeitpunkt gesagt.
Dann hätten Sie das sagen sollen. Denn es war nicht die Beantwortung zu den Fragen 2 und 3. Wenn die Kosten 22.500 € pro Monat betragen, wie Sie jetzt sagen, wäre es da nicht lohnender für die Region und den Tourismus gewesen, den weiteren Betrieb erst einmal in die Reihe zu bekommen, um dann erst zu schließen, wenn die Sanierung losgehen soll und wenn es nun endgültig ein Konzept gibt, denn, wie Sie sagen, gibt es noch kein Konzept?
Eine zweite Frage habe ich noch.
Sind Sie auch meiner Meinung, dass es für den Tourismus viel besser gewesen wäre, wenn man die Therme weiter in Betrieb gelassen hätte, wenn Sie jetzt vielleicht noch ein Jahr ausfällt, weil noch nichts klar ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion teilt die Kritik am Personalvertretungsgesetz. Die aktuellen Regelungen von der CDU-Mehrheit gegen die Gewerkschaften, gegen die Interessen der Beschäftigten durch Gesetz sind nicht mitbestimmungsfreundlich. Es gewährleistet die angemessene Mitbestimmung der Personalräte bei den innerdienstlichen, sozialen und personalen Angelegenheiten nicht. Seit der Gesetzesänderung 2001 hat Thüringen eines der restriktivsten und rückständigsten Personalvertretungsgesetze in Deutschland.
Die SPD-Fraktion will ein modernes, mitbestimmungsfreundliches Personalvertretungsrecht für Thüringen. Wir wollen mehr als bloße Anhörungs- und Anregungsrechte. Wir meinen, eine möglichst weitgehende und effektive Mitbestimmung verbessert die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Wir sind hier auf einer Linie mit den Gewerkschaften; die vom DGB-Bundesvorstand und die von ver.di erarbeiteten Eckpunkte zur Novellierung des Personalvertretungsrechts sind unsere gute Richtschnur. Die SPD-Fraktion hat genau wie der DGB und ver.di klare Vorstellungen für ein modernes Personalvertretungsrecht. Wir wollen einen möglichst breiten Mitbestimmungskatalog mit Initiativrechten für die Personalräte, wir wollen die Arbeitsmöglichkeiten für die Personalvertretungen verbessern und dazu die Standards des Betriebsverfassungsgesetzes auf sie übertragen. Wir wollen deutlich erweiterte Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen. Wir wollen auch eine stärkere Beteiligung an einem Initiativrecht der Personalräte bei künftigen Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung. Eine gründliche Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes in Abstimmung mit den Gewerkschaften wird ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion in der kommenden Legislatur.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf schafft es nicht, das Thüringer Personalvertretungsrecht den Anforderungen an eine moderne Verwaltung anzupassen. Es bringt die Beschäftigten und ihre Personalvertretungen nicht auf gleiche Augenhöhe mit den Dienststellenleitungen. Unter anderem fehlt die Regelung einer Allzuständigkeit mit konkretem Mitbestimmungskatalog und eine frühzeitig einsetzende Mitbestimmung. Der Entwurf schreibt die von der CDU eingeführten Verschlechterungen zum Teil fort. Teilweise sind die Regelungen sogar lückenhaft. Wir werden aus diesen Gründen den Gesetzentwurf ablehnen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst zu Ihren Ausführungen. Genau aus diesem Grund haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss diesen Antrag nicht gestellt, weil wir dann das Gesetz womöglich verzögert hätten, aber hier und heute muss es jedem möglich sein, noch einen Änderungsantrag zu stellen in diesem Haus.
Mit dem heute zu beschließenden Gesetz zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen sowie zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes sendet dieser Thüringer Landtag in einer seiner letzten Sitzungen ein gemeinsames versöhnliches Signal an die Thüringer Beamten. Vieles wurde den Beamten in dieser Legislaturperiode von der Thüringer Landesregierung und der CDU-Fraktion zugemutet und sehr oft fanden die von der Mehrheitsfraktion durchgesetzten und der Regierung umgesetzten Maßnahmen - meistens waren es irgendwelche Maßnahmen, die irgendwo am grünen Tisch getroffen wurden - nicht die Zustimmung der SPD.
Nach wie vor ist die SPD der Auffassung, dass die Herangehensweise der Landesregierung an die Behördenstrukturreform unsinnig war, und die Ergebnisse sind dürftig und sie werden es auch weiter bleiben. Es muss halt immer wieder gesagt werden. Trotzdem
ist es für eine lebendige Demokratie auch wichtig, dass es Themen gibt, in denen sich dieses Hohe Haus einig ist. Nach dem Tarifabschluss für die Angestellten im Landesdienst beschloss der Thüringer Landtag auf Antrag der SPD einstimmig, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dem Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Regelung für eine zeit- und inhaltliche Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten im Dienst der Länder ins Besoldungsrecht für Beamte und Richter enthält. Die SPD wollte damit den Lippenbekenntnissen der Regierung einen Riegel vorschieben und hatte Erfolg, denn der Antrag wurde, wie bereits gesagt, einstimmig angenommen. Es gab in dieser Legislaturperiode nicht viele Oppositionsanträge, denen dieses Glück beschieden war. Die Landesregierung hielt ihr Wort, legte zeitnah den nun zu beschließenden Gesetzentwurf vor, der auch in der im Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführten Anhörung überwiegend auf Zustimmung gestoßen ist.
Mit der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs will die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag im Rahmen eines Änderungsantrags zum Gesetz den Versuch unternehmen, eine weitere Irrung der Landesregierung in dieser Legislatur zu korrigieren. Die SPDFraktion - und das steht auch in unserem Landesprogramm - will für die Thüringer Beamten wieder die 40-Stunden-Woche. Die Sozialdemokratie in Deutschland hat nicht Seite an Seite mit den Gewerkschaften in den 50er-Jahren für die Einführung der 40-Stunden-Woche gekämpft, um diese Errungenschaft heute leichtfertig wieder preiszugeben. Thüringen ist das einzige neue Flächenland, das die 42-Stunden-Woche für seine Beamten eingeführt hat, sicherlich damals in der Hoffnung, dass sich das für die Angestellten auch durchsetzen lässt. Das ist aber aus meiner Sicht zum Glück nicht so eingetreten. Heute haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, mit dem erneuten SPD-Antrag die Gelegenheit, diesen Fehler zu korrigieren.
Bayern - Ihr großes Vorbild, meine Damen und Herren in der Mitte - trägt sich mit diesem Gedanken. Der Ministerpräsident Horst Seehofer hat dies am 02.06.2009 im „Münchner Merkur“ eindrucksvoll deutlich gemacht und er sagte, ich zitiere: „Es war das politische Ziel, die Arbeitszeit von Beamten und Angestellten anzugleichen. Ich sehe aber, dass die Tarifpartner die Erhöhung der Arbeitszeit bei den Angestellten nicht ernsthaft verfolgen. Ich könnte den Beamten somit nicht mehr guten Gewissens sagen, dass wir uns hier um Gerechtigkeit bemühen.“ Recht hat er. Ich bitte deshalb namens meiner Fraktion nicht nur um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, sondern auch um Zustimmung zum Änderungsantrag der SPD. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Schließung des Landwirtschaftsamts Meiningen
Im Rahmen der sogenannten Behördenstrukturreform der Thüringer Landesregierung sollen die bisher 11 Landwirtschaftsämter zu sieben Landwirtschaftsämtern zusammengeführt werden. Im am 1. März 2005 vorgelegten "Konzept" der Landesregierung heißt es, ich zitiere: „Bis spätestens Anfang 2008 sind die räumlichen Voraussetzungen für die Integration der aufzulösenden in die weiterbestehenden Ämter geschaffen.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Gründe haben die Landesregierung zur Entscheidung veranlasst, im Rahmen der sogenannten Behördenstrukturreform den Landwirtschaftsamtsstandort Meiningen zugunsten des Standorts Hildburghausen aufgeben zu wollen?
2. Wie stellen sich der Zustand und die Eignung als Landwirtschaftsamtsstandort bei der Immobilie des derzeitigen Landwirtschaftsamts Meiningen derzeit konkret dar?
3. Wie stellen sich der Zustand und die Eignung als Landwirtschaftsamtsstandort bei der Immobilie des derzeitigen Landwirtschaftsamts Hildburghausen derzeit konkret dar?
4. Was muss/soll unternommen werden und welche Aufwendungen und Investitionen müssen/sollen getätigt werden, um in Hildburghausen die erforderlichen Raumkapazitäten für den zukünftigen zusammengefassten Landwirtschaftsstandort zu schaffen?
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, Meiningen wäre weniger gut geeignet, aber gleichzeitig gesagt, dass die bauliche Hülle in einem recht guten Zustand bis auf die Heizung ist. In Hildburghausen muss 1 Mio. € investiert werden, um ein Gebäude instand zu setzen und zudem kommt hinzu, dass die Masse der zu Betreuenden in der Region Meiningen und Schmalkalden ist. Wie können Sie das vereinbaren, dass man das Ganze dann trotzdem nach Hildburghausen verlagert mit einer größeren Investition? Zum Schluss haben Sie es noch einmal betont, dass das Gebäude in einem guten Zustand ist, dass man es vermarkten kann. Das erschließt sich mir nicht.
Ganz kurz auch. Wann soll Hildburghausen fertig werden?
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir teilen die Kritik am bestehenden Personalvertretungsgesetz. Die aktuellen Regelungen sind nicht zeitgemäß, das aktuelle Personalvertretungsgesetz von der CDU-Mehrheit gegen die Gewerkschaften, gegen die Interessen der Beschäftigten durchgesetzt - ist nicht mitbestimmungsfreundlich.
Die CDU hat gegen den breiten Widerstand sogar der kommunalen Arbeitgeber die Absenkung von Beteiligungsstandards in Thüringen durchgeboxt. Das aktuelle Personalvertretungsgesetz gewährleistet die angemessene Mitbestimmung der Personalräte bei den innerdienstlichen, sozialen und personellen Angelegenheiten nicht. Die Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen Thüringens kommen zu kurz. Seit der Gesetzesänderung hat Thüringen eines der restriktivsten und rückständigsten Personalvertretungsgesetze in ganz Deutschland - und das stimmt nun mal. Die SPD-Fraktion will ein modernes, mitbestimmungsfreundliches Personalvertretungsrecht für Thüringen, das haben wir in der Diskussion in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht. Wir wollen eine möglichst weitgehende Personalbeteiligung. Wir wollen arbeitsfähige Personalräte. Wir wollen mehr als bloße Anhörungs- und Anregungsrechte. Starke Personalräte wollen wir vor allem im Interesse der Beschäftigten. Wir wollen sie aber auch im Interesse des Landes und der Kommunen. Ich meine, eine möglichst weitgehende und effektive Mitbestimmung verbessert die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.
Die Möglichkeiten der Mitbestimmung prägen das Verhältnis zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten. Die öffentlichen Arbeitgeber werden künftig mehr denn je auf ein gutes Verhältnis zu ihren Beschäftigten angewiesen sein. Ohne ihre Einsatzbereitschaft, das will ich hier ausdrücklich betonen, stünde Thüringen heute nicht da, wo es steht. Nur mit motivierten Beschäftigten wird uns der notwendige Umbau zu einer modernen, bürgernahen, effektiven Verwaltung in den kommenden Jahren gelingen. Wir sind hier auf einer Linie mit den Gewerkschaften. Die vom DGB-Bundesvorstand und die von ver.di erarbeiteten Eckpunkte zur Novellierung des Personalvertretungsrechts sind eine gute Richtschnur. Auch wir wollen einen möglichst breiten Mitbestimmungskatalog mit Initiativrechten für die Personalräte. Auch wir wollen bessere Arbeitsmöglichkeiten für die Personalvertretungen und dazu die Standards des Betriebsverfassungsgesetzes auf sie übertragen. Auch wir wollen deutlich erweiterte Mitbestimmungsrechte bei personellen
Einzelmaßnahmen. Wir wollen auch eine stärkere Beteiligung und ein Initiativrecht der Personalräte bei künftigen Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung.
Eine gründliche Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes ist notwendig in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften. In der kommenden Legislatur werden wir das als ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion einbringen.
Das, was Sie hier vorgelegt haben, meine Damen und Herren von den LINKEN, findet unsere Zustimmung leider nicht, weder inhaltlich noch vom Verfahren her. Sie schaffen es mit Ihrem Entwurf nicht, das Thüringer Personalvertretungsrecht an die Anforderungen einer modernen Verwaltung anzupassen. Sie bringen die Beschäftigten und ihre Personalvertretungen nicht auf gleiche Augenhöhe mit den Dienststellenleitern. Ein modernes Personalvertretungsrecht sieht unserer Meinung nach anders aus. Fortschrittlich wäre zum Beispiel die Regelung einer Allzuständigkeit mit konkretem Mitbestimmungskatalog. Fortschrittlich wäre die Regelung einer möglichst frühzeitig einsetzenden Mitbestimmung, und zwar noch vor der Einleitung des Beteiligungsverfahrens. Ihr Entwurf bietet hier nicht viel Neues. Insgesamt ist der Gesetzentwurf unserer Meinung nach nicht geeignet, die 2001 entstandenen Mängel vollständig zu beseitigen, er schreibt die von der CDU eingeführten Verschlechterungen eher nur fort. Beispiele sind die §§ 7 und 47, danach soll die Dienststelle auch weiterhin durch jeden beliebigen Bediensteten vertreten werden können, der in der Sache entscheidungsbefugt ist. Das verletzt unseren Grundsatz der gleichen Augenhöhe zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung. Sie halten auch an den Verschlechterungen der Rechtsstellung von Personalratsmitgliedern fest. Der Schutz vor Umsetzungen gegen den Willen von Personalratsmitgliedern wurde mit der Gesetzesänderung 2001 beseitigt. Teilweise sind Ihre Regelungen auch lückenhaft. So sieht der § 75 Abs. 1 Nr. 10 die eingeschränkte Mitbestimmung bei der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten vor. Nur dieses förmliche Disziplinarverfahren wurde mit dem Thüringer Disziplinargesetz vom 21.06.2002 abgeschafft. Es wäre besser gewesen, Sie hätten Ihren Entwurf mit den Gewerkschaften abgestimmt und insbesondere die Personalvertretung aktiv mit einbezogen. Dann läge uns hier ein wahrscheinlich wesentlich besserer Gesetzentwurf vor.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zum Verfahren: Ich wünschte mir, meine Damen und Herren von den LINKEN, Sie würden das Thema Mitbestimmungsrecht nicht missbrauchen. Die be
rechtigten Interessen der Beschäftigten sind einfach nur zu wichtig, um für eine Effektenhascherei missbraucht zu werden. Sie wissen ganz genau, dass Ihr Vorschlag hier in den letzten Wochen dieser Legislatur nicht mehr ernsthaft diskutiert werden kann. Sie hätten ihn früher stellen können. Ihr Entwurf wird der Diskontinuität anheimfallen. Ich finde, dieses Thema hat einen kurzsichtigen Aktionismus nicht verdient.
Wir, die SPD-Fraktion, werden das Thema am Anfang der kommenden Legislatur aufgreifen und in enger Abstimmung mit Gewerkschaften ein modernes Personalvertretungsgesetz erarbeiten. Dieses Thema braucht Ernsthaftigkeit und Professionalität. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im zurückliegenden Plenum hat der Thüringer Landtag auf Antrag der SPD-Fraktion die Landesregierung mehrheitlich dazu aufgefordert, dem Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten im Dienst der Länder im Besoldungsrecht für Beamte und Richter vorzulegen. Mit dem nun vorgelegten Gesetz folgt die Landesregierung dankenswerterweise unserer Aufforderung. Das ist ein wichtiges Signal für die Beamten und Beamtinnen. Das ist aber auch ein wichtiges Signal für unsere Glaubwürdigkeit. Nach erster Überprüfung entspricht der Gesetzentwurf weitgehend den Forderungen des Thüringer Beamtenbundes und der Gewerkschaften und das ist
auch gut so, damit der durch verschiedene Entscheidungen der Regierung entstandene Unfrieden zwischen Angestellten und Beamten des Landes nicht weiter geschürt wird. Leider haben die Thüringer Landesregierung und auch die CDU-Fraktion im vergangenen Plenum die Chance vertan, eine weitere Fehlentwicklung zu korrigieren - die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für Beamte. Die SPD hat gemeinsam mit den Gewerkschaften und mit dem Thüringer Beamtenbund lange Zeit für dieses Ziel der 40-Stunden-Woche schon gekämpft. Die Thüringer Landesregierung hat das leider mit einem Federstrich preisgegeben und damit einen weiteren Grund für die Abwanderung von leistungsfähigen Beamten geschaffen. In vielen Gesprächen mit Beamten habe ich gemerkt, wie wichtig die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für die Beamten ist. Die ist manchmal noch wichtiger als eine prozentuale Besoldungserhöhung. Deshalb noch mal der Appell an die Landesregierung, denken Sie auch hier darüber nach! Wir werden uns im Haushalts- und Finanzausschuss mit den Details dieses Gesetzentwurfs auseinandersetzen und eine Anhörung unterstützen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf versucht die Fraktion DIE LINKE, sogenannte Widerspruchsausschüsse auf kommunaler Ebene zu installieren. Mit einer Änderung der Kommunalordnung soll gewährleistet werden, dass künftig in jeder Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern ein Ausschuss zu bilden ist, der im Rahmen der Abhilfeprüfung eines Widerspruchsverfahrens den Widerspruchsführer zu Verwaltungsakten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft mündlich zu hören hat. Danach soll auf der Landkreisebene vom Kreistag ein Ausschuss gebildet werden, der im Rahmen der Abhilfeentscheidung den Widerspruchsführer zu Verwaltungsakten des Landkreises und von Gemeinden, in denen kein eigener Widerspruchsausschuss eingerichtet ist, mündlich zu hören hat. Im Rahmen seiner mündlichen Anhörung wird der Widerspruchsausschuss laut Gesetzentwurf dazu angehalten, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Für den Bereich der Landesebene soll der Bürgerbeauftragte durch entsprechende Ergänzungen des Thüringer Gesetzes für den Bürgerbeauftragten verpflichtet werden, mit dem Widerspruchsführer und der Landesbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, die Sach- und Rechtslage mündlich zu erörtern und zeitnah auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Meine Damen und Herren, für die Annahme des Gesetzentwurfs spricht, dass er im Prinzip versucht, im Widerspruchsverfahren eine gütliche Einigung zu erreichen, um den Gang vor das Verwaltungsgericht zu vermeiden. Das Projekt der Güterichter, an dem u.a. das Verwaltungsgericht Gera teilnimmt, versucht dies ebenfalls. Ein weiteres Argument dafür ergibt sich aus der Historie. Bis zum Jahr 1992 gab es in Thüringen die Regelung im Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, dass vor jeder Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Gemeinden, Landkreise und Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörde, der Widerspruchsführer durch einen
Ausschuss mündlich zu hören sei. Der Einschränkung dieser Regelung im Jahr 1992 wurde vonseiten der SPD-Landtagsfraktion heftig widersprochen. Gegen die Annahme des Gesetzentwurfs sprechen praktische Gesichtspunkte wie ein hoher Organisations- und Verwaltungsaufwand zur Bestellung von Widerspruchsausschüssen, zur Vorbereitung ihrer Arbeit sowie Kostenargumente. Gegen den Gesetzentwurf spricht des Weiteren, dass eine bessere Akzeptanz von Widerspruchsbescheiden gerade in Verfahren, in denen Landesbehörden beteiligt sind, nicht erreicht wird, wenn der Bürgerbeauftragte als Einzelperson und kein Widerspruchsausschuss die gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien herbeiführen soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Beratung nicht zur weiteren Beratung an einen Ausschuss überwiesen. Somit erfolgt die zweite Beratung im Plenum ohne gründliche Beratung durch den Thüringer Landtag. Da eine Abwägung der Argumente mangels Ausschussberatung nicht erfolgen konnte, wird sich die SPD-Fraktion bei der Schlussabstimmung zu dem Gesetzentwurf enthalten. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem genannten Gesetzentwurf versucht die Fraktion DIE LINKE, sogenannte Widerspruchsausschüsse auf kommunaler Ebene zu installieren. Mit einer Änderung der Kommunalordnung soll gewährleistet werden, dass künftig in jeder Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern ein Ausschuss zu bilden ist, der im Rahmen der Abhilfeprüfung eines Widerspruchsverfahrens den Widerspruchsführer zu Verwaltungsakten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft mündlich zu hören hat. Ferner soll auf der Landkreisebene vom Kreistag ein Ausschuss gebildet werden, der im Rahmen der Abhilfeentscheidung den Widerspruchsführer zu Verwaltungsakten des Landkreises und von Gemeinden, in denen kein eigener Widerspruchsausschuss eingerichtet ist, mündlich zu hören hat. Im Rahmen seiner mündlichen Anhörung wird der Widerspruchsausschuss laut Gesetzentwurf dazu angehalten, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Für den Bereich der Landesebene soll der Bürgerbeauftragte durch entsprechende Ergänzung des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten verpflichtet werden, mit dem Widerspruchsführer und der Landesbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, die Sach- und Rechtslage mündlich zu erörtern und zeitnah auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für den Gesetzentwurf spricht, dass er im Prinzip versucht, im Widerspruchsverfahren eine gütliche Einigung zu erreichen, um den Gang vor das Verwaltungsgericht zu vermeiden. Das Projekt der Güterichter, an dem unter anderem das Verwaltungsgericht Gera teilnimmt, versucht dies ebenfalls. Ein weiteres Pro-Argument ergibt sich aus der Historie. Bis zum Jahr 1992 gab es in Thüringen die Regelung im Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, dass vor jeder Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Gemeinden, Landkreise und Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörde der Widerspruchsführer durch einen Ausschuss mündlich zu hören sei. Der Einschränkung dieser Regelung im Jahr 1992 wurde vonseiten der SPD-Landtagsfraktion heftig widersprochen. Gegen die Annahme des Gesetzentwurfs sprechen praktische Gesichtspunkte, wie ein hoher Organisations- und Verwaltungsaufwand zur Bestellung von Widerspruchsausschüssen, zur Vorbereitung ihrer Arbeit sowie Kostenargumente. Gegen den Gesetzentwurf spricht des Weiteren, dass eine bessere Akzeptanz von Widerspruchsbescheiden gerade in Verfahren, in denen Landesbehörden beteiligt sind, nicht erreicht wird, wenn der Bürgerbeauftragte als Einzelperson und kein Widerspruchsausschuss die gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien
herbeiführen soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit insbesondere der Kosten- und Nutzenaufwand von Widerspruchsausschüssen noch einmal eingehend untersucht werden kann, macht eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Sinn. Dort könnte z.B. per Gutachten durch den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags geklärt werden, welchen Kosten- und Arbeitsaufwand Widerspruchsausschüsse tatsächlich verursachen. Des Weiteren muss untersucht werden, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf gegenüber dem jetzigen Verfahren hat. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Besetzung der Stelle des Leiters des Steuerungskreises "Verwaltungsreform, IT und e-Government"
Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 668 der Abgeordneten Dagmar Becker erklärte die Landesregierung in Drucksache 4/1725, dass die Stelle des Leiters des Steuerungskreises "Verwaltungsreform, IT und e-Government" bei ihrer Neubesetzung im Jahr 2006 nicht ausgeschrieben wurde. In der Antwort der Thüringer Landesregierung auf die unter Drucksache 4/4637 erschienene Mündliche An
frage informierte die Landesregierung darüber, dass der Dienstposten des Leiters des Steuerungskreises "Verwaltungsreform, IT und e-Government" zum 1. Mai 2007 besetzt worden ist und dass der Besetzung eine Stellenausschreibung vorausgegangen war.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum machte sich eine Neubesetzung des Dienstpostens des Leiters des Steuerungskreises "Verwaltungsreform, IT und e-Government" zum 1. Mai 2007 erforderlich, wo doch die besagte Stelle erst im Frühjahr 2006 - wegen der laut Landesregierung besonderen Eignung eines Beamten ohne Ausschreibung (siehe Drucksache 4/1725) - neu besetzt worden war?
2. Handelt es sich bei dem Stelleninhaber des Dienstpostens des Leiters des Steuerungskreises "Verwaltungsreform, IT und e-Government" - nach dem in Drucksache 4/1725 gefragt wurde - um dieselbe Person, die am 1. Mai 2007 nach Ausschreibung auf dem gleichen Dienstposten neu eingesetzt wurde, wenn ja, warum war im Jahr 2007 eine Ausschreibung und Neubesetzung dieser Stelle erforderlich?
3. Wie wurde die Stellenausschreibung für den Dienstposten des Leiters des Steuerungskreises "Verwaltungsreform, IT und e-Government" konkret bekannt gemacht?
4. Gab es bei dem genannten Dienstposten in den Jahren 2006 bis einschließlich 2008 Beförderungen, wenn ja, welche und wann wurden diese Beförderungen konkret vorgenommen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Neugestaltung der bundesstaatlichen Ordnung aufgrund der Föderalismusreform I und das Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes am 01.04.2009 macht die Anpassung des Thüringer Beamtengesetzes erforderlich. Insofern ist der Entwurf folgerichtig. Der vorgelegte Entwurf enthält im Grunde nur redaktionelle Anpassungen des Thüringer Beamtengesetzes an das Beamtenstatusgesetz und integriert bereits geltende bundesrechtliche Regelungen in das Thüringer Recht. Es handelt sich somit um ein Reparaturgesetz des Innenministers. Eine Detailbefassung mit den einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs ist im Rahmen der Ausschussbefassung und im Rahmen einer durchzuführenden Anhörung notwendig. Grundsätzlich kritisch zu bewerten ist jedoch das Vorgehen der Landesregierung zu diesem Thema insgesamt. Die Landesregierung begnügt sich jetzt mit einem reinen Anpassungsgesetz, wo ein großer Wurf und eine mutige Modernisierung des Thüringer Beamtendienstrechts möglich und notwendig gewesen wäre. Andere Bundesländer machen das vor, wie es geht. Bayern, Baden-Württemberg und die norddeutschen Bundesländer haben ihre grundsätzlichen Reformgesetze vorliegen und begnügen sich nicht mit einem Zwischenschritt. Woran liegt das, dass die Landesregierung nicht auch diesen Weg gegangen ist? Liegt es vielleicht an der Personalpolitik des jeweiligen Innenministers, der fachkompetente Mitarbeiter an andere Stelle versetzt, anstatt sie die nötige Arbeit machen zu lassen? Ist das dann nicht bewusste Arbeitsverweigerung oder ist es Unfähigkeit oder hat es gar parteipolitische Hintergründe?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders kritisch zu beurteilen ist die zunehmende Isolation, in die der Freistaat Thüringen durch das Agieren der Landesregierung getrieben wird. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Abstimmung mit anderen Bundesländern über das zukünftige Dienstrecht. Wir haben das mehrfach gefordert in den letzten Monaten. Eine Rückkehr in den uneingeschränkten Dienstrechtsföderalismus ist aber nicht wünschenswert. Damit würde die länderübergreifende Mobilität der Beamten für die Zukunft stark eingeschränkt werden
zum Nachteil des Freistaats und seiner Beamten. Alleingänge können sich nur die großen und die reichen Länder leisten. Thüringen sollte in Sachen Neuregelung des Dienstrechts für Beamte den Schulterschluss mit den norddeutschen Ländern einschließlich Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und RheinlandPfalz suchen, die sich bereits auf gemeinsame Grundzüge für ein neues Dienstrecht verständigt haben. Nur so können die Nachteile des Föderalismus im Dienstrecht auch für Thüringen in Grenzen gehalten werden. Diese Abstimmung ist unerlässlich. Alles andere ist, wie man im Volksmund sagt, Flickschusterei und hat keinen dauerhaften Bestand.
Bei dem durch Sie angesprochenen Beamtenwettbewerb, wie von Ihnen, Herr Innenminister, angesprochen, werden wir sonst der Verlierer sein.
Meine Damen und Herren, ein Problem in diesem Zusammenhang ist die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten in Bezug auf die Arbeitszeit, wie auch schon mehrfach angesprochen. Wir wollen die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten. Auch das hat etwas mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun, weil die 42Stunden-Woche nichts bringt außer Unfrieden in den Verwaltungen, und trotz Sozialklauseln ist die 42Stunden-Woche unsozial. Ich finde es schon ein Stückchen, ich weiß jetzt nicht, wie ich mich ausdrücken soll, um nicht ein falsches Wort zu sagen, aber es ist wirklich der Hohn, wenn Sie sagen, wir wollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im neuen Beamtenrecht verbessern und gleichzeitig bei der 42-Stunden-Woche bleiben, die wir als fast einziges Land in ganz Deutschland noch haben.
Ja, das ist Vereinbarkeit von Beruf und Familie, da sind wir dann spitze.
Die Erwartungen der Landesregierung bei der Einführung der 42-Stunden-Woche haben sich nicht erfüllt, nämlich, dass dies auch für den übrigen öffentlichen Dienst durchsetzbar gewesen wäre. Auch das wurde uns von Anfang an suggeriert, dass das auch in den anderen Bereichen durchgesetzt wird. Die Landesregierung sollte deshalb ihren Fehler eingestehen und ihn rückgängig machen. Vielleicht wird dies ja kurz vor der Wahl als Wahlgeschenk präsentiert. Es wäre zumindest für die Beamten ein Erfolg, Herr Innenminister. Wenn von Perspektiven in Thüringen die Rede ist, spielt die Arbeitszeit von 42 Stunden eine große negative Rolle. Im Wettbewerb um
die besten Köpfe, auch für die Verwaltungen, kann Thüringen so kaum punkten.
Hierzu hat die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag bereits mehrere Anträge gestellt, leider bisher ohne Erfolg. Im Rahmen der Befassung mit dem vorliegenden Gesetz sollte ein neuer Vorstoß in diese Richtung unternommen werden, ohne sich jetzt mit den Details des vorliegenden Gesetzentwurfs tiefgründig auseinanderzusetzen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Steuerungskreis Verwaltungsreform, IT und e-Government sowie IuK-Leitstelle führungslos?
Im Thüringer Finanzministerium sollen die Leiter des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government sowie der IuK-Leitstelle vom Dienst suspendiert worden sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass die Leiter des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government sowie der IuK-Leitstelle vom Dienst suspendiert und mit anderen Aufgaben betraut wurden, wenn ja, wann geschah dies konkret?
2. Was sind die Gründe dafür, dass den bisher verantwortlichen Leitern des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government und der IuKLeitstelle andere Aufgaben übertragen wurden?
3. Seit wann waren die genannten Bediensteten jeweils mit der Leitung des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government bzw. der IuKLeitstelle betraut?
4. Hatte es bei der Besetzung der genannten Dienstposten Ausschreibungen gegeben, wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 4: Was waren das; waren das interne Stellenausschreibungen oder öffentliche Ausschreibungen?
Wie beurteilen Sie die Kritik des Thüringer Rechnungshofs der ineffektiven Arbeit - wortwörtlich - der IuK-Leitstelle mit seinen drei Organisationseinheiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung zahlreicher Vorschriften des besonderen Verwaltungsrechts war überfällig. Die Öffnung der Verwaltungsverfahren für die Nutzung moderner Kommunikationsformen, die Vereinfachung des Zustellungsrechts, die Beschleunigung und Modernisierung des Vollstreckungsrechts können das Verwaltungshandeln leichter und schneller machen. Einen ersten Anlauf dazu gab es schon in der vergangenen Legislaturperiode. Damals fiel der Gesetzentwurf der Diskontinuität zum Opfer und hier muss ich meine Kritik aus der ersten Lesung des Gesetzes wiederholen: Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum die Landesregierung fünf Jahre für einen zweiten Anlauf benötigt hat. Die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung hätten längst greifen können. Stattdessen haben Sie sich in einer fragwürdigen Behördenstrukturreform verzettelt, die für die Thüringerinnen und Thüringer mehr Kosten und weniger Qualität zur Folge hat.
Die Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss und die Stellungnahme der Anzuhörenden haben zweierlei klar gemacht.
1. In Thüringen werden Regelungen gebraucht, die das Verwaltungshandeln erleichtern und für mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsklarheit sorgen.
2. Solche Regelungen sind immer auch von großer Wichtigkeit für unsere Kommunen, insbesondere auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Darum will ich noch einmal auf die wesentlichen Kritikpunkte der kommunalen Spitzenverbände am Gesetzentwurf und den Vorschlägen der CDU-Fraktion eingehen. Die Möglichkeit, die Aufgabe der Vollstreckung auf einen Zweckverband zu übertragen bzw. für diese Aufgabe einen neuen Zweckverband zu gründen, wird vom Landkreistag abgelehnt. Ich kann nicht einsehen, was die von der Landesregierung provozierte Zerstückelung der Vollstreckungslandschaft bringen soll. Die bisher bestehenden Wahlmöglichkeiten der Gemeinden, die Vollstreckung selbst vorzunehmen oder an den Landkreis zu übertragen, haben sich bewährt. Sie hören nicht auf die Betroffenen, wie schon mehrfach praktiziert bei der Behördenstrukturreform. Sie haben gerade erst die Umwelt- und Versorgungs
ämter zerstückelt. Machen Sie ruhig weiter so!
Das ist kein Quatsch. Da hört mal auf die Betroffenen, hört einfach auf die Betroffenen. Nur ihr habt Ahnung, ihr habt das Recht gepachtet und gemietet. Ja, wir wissen es, Herr Fiedler.
Mit Ihrer Weigerung, die Pauschale auf eine Höhe anzupassen, die den Kosten der Vollstreckung entspricht, bleibt die CDU-Fraktion ihrem Politikansatz treu. Im Zweifel macht sie ihre Gesetze auf Kosten der Kommunen. Schon 1998 war die auf 10 Euro festgesetzte Pauschale nicht kostendeckend.
Herr Fiedler, wenn das nicht kostendeckend ist mit den 10 Euro, dann zahlt das der normale Bürger, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, nämlich über die Kreisumlage, und das verstehen Sie wahrscheinlich gar nicht oder Sie wollen es nicht verstehen. In den vergangenen zehn Jahren wurden sie der tatsächlichen Entwicklung angepasst. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Vollstreckungspauschale ignoriert die Kostenentwicklung der letzten Jahre und steht in keinem Verhältnis zum Kostenaufwand der Kommunen. Wir können dem Gesetz deshalb nicht zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, alleiniges Ziel des Gesetzentwurfs ist die Wiederherstellung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten und die damit verbundene Abkehr von der durch die Landesregierung verordneten 42Stunden-Woche. Der Gesetzentwurf ist in dieser Hinsicht nicht zu beanstanden und zustimmungsfähig und die SPD-Fraktion hat im Zusammenhang mit der Beratung und Verabschiedung des Besoldungsneuregelungsgesetzes genau das Gleiche beantragt. Dieses Ansinnen der SPD-Fraktion fand jedoch bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht die erforderliche Mehrheit. Aus diesem Grund ist natürlich auch ein Stückchen Populismus der Linkspartei dabei, wenn fünf Monate nach Ablehnung dieses Ansinnens im Landtag das ganze schon wieder beantragt wird.
Scheinbar hat es die LINKE nicht verwunden, dass es die SPD war, die dieses Thema im Frühjahr zuerst auf die Tagesordnung gesetzt hat. Grundsätzlich ist festzustellen, dass wir im Wettbewerb um die besten Köpfe stehen. Wir müssen die Bedingungen für die Thüringer Beamten verbessern, ein Kriterium ist natürlich hier die Arbeitszeit. Man hat besonders schlechte Karten, wenn man in Sachen Arbeitszeit schlechte Bedingungen bietet. Thüringen bietet bei der Arbeitszeit schlechte Bedingungen. Nur in Bayern und Hessen gilt noch die 42-Stunden-Woche für die Beamten. In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrein-Westfalen gilt die 41-Stunden-Woche und in anderen Bundesländern gibt es nach wie vor die 40-Stunden-Woche für die Beamten. Thüringen ist also das einzige neue Bundesland, in dem Beamte 42 Stunden in der Woche arbeiten müssen.
Bei der Debatte um die Arbeitsbedingungen der Beamten sollte gleich etwas weiter ausgeholt werden. Infolge der Föderalismusreform I ist die Rahmenkompetenz des Bundes zum Erlass des Beamtenrechtsrahmengesetzes entfallen. An die Stelle der bisherigen Rahmengesetzgebung für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Landes- und Kommunalbediensteten tritt eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Dies hat der Bund mit dem Beamtenstatusgesetz nunmehr für die Statusrechte und -pflichten der Beamten ausgefüllt. Ausgenommen davon sind die Regelungen über Laufbahn, Besoldung und Versorgung, für die die Gesetzgebungskompetenz der Länder gilt. Das Land hat nun die Möglichkeit, in einem ersten einfachen Schritt das Landesrecht an die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes des Bundes anzupassen. Damit keine Regelungslücke entsteht, muss dies bis zum 01.04.2009 geschehen. Der Referentenentwurf hier
für befindet sich in der Anhörungsphase. Das Land hätte aber auch die Möglichkeit für eine umfassende Dienstrechtsreform für Beamte. Dies wird vom DGB, von ver.di und auch von der SPD gefordert. Mit dem jetzt angestrebten Zwischenschritt einer kleiner Anpassung des Beamtenrechts an die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes vergibt sich die Landesregierung die Chance, schnell ein modernes und wettbewerbsfähiges Beamtendienstrecht für Thüringen zu schaffen. Was vorgelegt wird, ist ein reines Reparaturgesetz. Man hat es in den vergangenen zwei Jahren verschlafen, sich mit einem zukunftsweisenden und modernen Dienstrecht zu befassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein großer Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist die zunehmende Isolation, in die die Landesregierung den Freistaat Thüringen in Sachen Beamtenrecht treibt. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Abstimmung mit anderen Bundesländern. Damit droht die Gefahr, dass die länderübergreifende Mobilität der Beamten für die Zukunft zum Nachteil des Freistaats und seiner Beamten stark eingeschränkt wird. In Sachen Neuregelung des Dienstrechts für Beamte muss aus Sicht der Thüringer SPD dringend der Schulterschluss mit den norddeutschen Ländern einschließlich SachsenAnhalt, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gesucht werden, die sich bereits auf gemeinsame Grundzüge für ein neues Dienstrecht verständigt haben. Nur so können die Nachteile des Föderalismus in Sachen Dienstrecht in Grenzen gehalten werden.
Meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt hätte, würden wir heute nicht über diesen einzelnen Punkt des Beamtenrechts reden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Kammgarnspinnerei Wernshausen
Die Kammgarnspinnerei Wernshausen wurde 1834 auf dem „Warthammer“, einem Eisenwerk aus dem 16. Jahrhundert, gegründet. Drei Fabrikgebäude und drei Wohnhäuser, die bereits aus dem Jahre 1850 stammen, sind sehr gut erhalten und stehen unter Denkmalschutz. Das später gebaute Verwaltungsgebäude, direkt an der Kreuzung „Zwick“ gelegen, wurde durch den Architekten Behlert, den Hofbaumeister des Herzogtums Sachsen-Meiningen, errichtet, der unter anderem auch das Meininger Theater geplant hat. Auf dem Gelände ist außerdem eine funktionstüchtige Wasserkraftanlage, die bei einer jährlichen Leistung von 180.000 bis 240.000 Kilowattstunden den Strombedarf von ca. 60 Einfamilienhäusern decken könnte.
Die gesamte Kammgarnspinnerei soll nunmehr abgerissen werden, die entsprechende Genehmigung ist bereits durch die untere Denkmalschutzbehörde
des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entgegen der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie erteilt worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die denkmalrechtliche Situation bezüglich des Objektes Kammgarnspinnerei Wernshausen, insbesondere hinsichtlich der trotz anderer Entscheidung des Landesamtes für Denkmalschutz und Archäologie nunmehr durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen erteilten Abrissgenehmigung?
2. Hat die Landesregierung verwaltungsrechtliche oder sonstige Möglichkeiten, die Umsetzung der landesbehördlichen Entscheidungen durchzusetzen, und wurden diese genutzt?
3. Wurde beim Freistaat Thüringen ein Fördermittelantrag für den Abriss gestellt und beabsichtigt die Landesregierung, den Abriss der Gebäude gegebenenfalls in welcher Höhe zu fördern?
4. Hat die Landesregierung Möglichkeiten sich für die Erhaltung der Wasserkraftanlage auf dem Gelände einzusetzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, alleiniges Ziel des Gesetzentwurfs ist die Wiederherstellung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten und die damit verbundene Abkehr von der durch die Landesregierung verordneten 42-Stunden-Woche. Der Gesetzentwurf ist in dieser Hinsicht nicht zu beanstanden und zustimmungsfähig, hat doch die SPD-Fraktion im Zusammenhang mit der Beratung und Verabschiedung des Besoldungsneuregelungsgesetzes genau das Gleiche beantragt. Dieses Ansinnen der SPD-Fraktion fand jedoch bei der Verabschiedung des Gesetzes im Juni 2008 nicht die erforderliche Mehrheit. Aus diesem Grunde ist natürlich auch ein Stückchen Populismus dabei, wenn die Fraktion DIE LINKE vier Monate nach Ablehnung des Ansinnens im Landtag das Ganze wieder auf die Tagesordnung setzt. Scheinbar hat sie es nicht verwunden, dass es die SPD war,
die dieses Thema im Frühjahr zuerst auf die Tagesordnung brachte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich besteht bei dem sich verstärkenden Wettbewerb um die besten Köpfe Handlungsbedarf, um die Bedingungen für die Thüringer Beamten zu verbessern. Die Arbeitszeit ist im Gegensatz zur Besoldungsstruktur ein Kriterium, welches sehr leicht vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat man besonders schlechte Karten, wenn man in Sachen Arbeitszeit schlechtere Bedingungen bietet. Und Thüringen bietet bei der Arbeitszeit schlechte Bedingungen. Nur in Bayern und Hessen gilt noch die 42-Stunden-Woche für die Beamten. In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gilt die 41Stunden-Woche und in den anderen Bundesländern nach wie vor die 40-Stunden-Woche für die Beamten. Thüringen ist also das einzige neue Bundesland, in dem Beamte 42 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Diese Situation soll, wenn es nach dem Willen auch der SPD-Fraktion geht, geändert werden. Deshalb werden wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zahlreiche Änderungen in Vorschriften des besonderen Verwaltungsrechts angestrebt. Die Landesregierung reagiert damit u.a. auf die Rechtsentwicklung auf Bundesebene. Vor allem wird die Vereinfachung des Zustellungsrechts angestrebt. Das Vollstreckungsrecht soll beschleunigt und modernisiert werden. Das soll vor allem durch die Öffnung des Verwaltungsverfahrens für die Nutzung moderner Kommunikationsformen - Stichwort „elektronische Elemente“ - erreicht werden. Das ist längst überfällig. Insgesamt bildet der Gesetzentwurf die Grundlage für ein leichteres und schnelleres Verwaltungshandeln. Einen ersten Anlauf gab es dazu schon, wie gesagt, in der vergangenen Legislaturperiode und dieser Gesetzentwurf war der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Mir drängt sich trotzdem dabei die Frage auf, warum erst nach fünf Jahren die Landesregierung einen zweiten Anlauf zustande gebracht hat. Die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung hätten längst greifen können. Vielleicht hätte sich die Landesregierung in der Vergangenheit lieber auf die naheliegenden und notwendigen Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung so wie in diesem Gesetz konzentriert, statt sich in einer Behördenstrukturreform zu verzetteln, die für die Thüringer und Thüringerinnen mehr Kosten und weniger Qualität zur Folge hat. Wir haben das Beispiel in den letzten Tagen gehört: 10.000 offene Verwaltungsverfahren. Das hat natürlich alle unsere Mutmaßungen übertroffen.
Meine Damen und Herren, in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden auch Anregungen der kommunalen Spitzenverbände zur Änderung des Thüringer Zustellungs- und Vollstreckungsrechts. Diskussionsbedarf besteht hier sicherlich bezüglich des Vorschlags, dass Gemeinden die Aufgabe der Voll
streckung künftig auf einen Zweckverband übertragen können bzw. für diese Aufgabe einen neuen Zweckverband gründen können. Das ist für einige Gemeinden sicherlich eine Alternative, insbesondere für diejenigen, die bisher keine eigene Vollstreckungsstelle und keine eigenen Vollstreckungsbeamten haben und die die Aufgabe durch den Landkreis wahrnehmen lassen. Allerdings wird so die Voraussetzung für die Bildung von Parallelstrukturen geschaffen. Auch darüber ist zu diskutieren im Ausschuss. Ebenso strittig dürfte die Anhebung der Vollstreckungskostenpauschale von 10 auf 23 € sein. Einerseits erscheint die Anpassung an die allgemeinen bestehenden Kostensteigerungen nachvollziehbar. Die Orientierung der Kosten an einer halben Stunde Arbeitszeit eines Beamten oder Angestellten erscheint sinnvoll. Aber letztendlich kommen die erhöhten Gebühren als Belastung bei denjenigen an, die von einer Vollstreckung betroffen sind. Über diese und andere Punkte werden wir uns in der weiteren Beratung verständigen müssen, allerdings handelt es sich - wenn ich das so sagen darf - um eine zum großen Teil eher trockene und schwierige Rechtsmaterie. Unsere Fraktion befürwortet deshalb die Überweisung an den Innen- und Justizausschuss und wir befürworten ebenfalls eine Anhörung zu diesem Thema. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Insolvenz der Rennsteig-Thermen Oberhof GmbH
Wie durch die Medien bekannt wurde, musste die Rennsteig-Thermen Oberhof GmbH jetzt Konkurs anmelden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was sind die Gründe dafür, dass die Landesregierung den Konkurs der Rennsteig-Thermen Oberhof GmbH nicht durch die Gewährung weiterer Überbrückungshilfen versucht hat abzuwenden?
2. Warum wurde seitens der Landesregierung nicht versucht, die Oberhofer Therme bis zum Beginn des geplanten Umbaus vor dem Konkurs zu bewahren und damit die Dauer der Schließung zu reduzieren?
3. Hat die Landesregierung Kenntnis von den Überlegungen und Planungen der Stadt Oberhof als Eigentümerin der Therme hinsichtlich der nun von Kündigung betroffenen Mitarbeiter/-innen, wenn ja, wie sehen diese Überlegungen und Planungen aus und in welcher Form wird die Kommune hierbei vom Land unterstützt?
Wann ist geplant, mit dem Umbau zu beginnen, wenn es erst im Jahr 2010 fertiggestellt wird?
Ist der Landesregierung bewusst, wenn 2010 die Therme erst wieder aufmacht, dass das natürlich ein erheblicher Verlust ist. Wir haben jetzt 2008, das heißt, zwei Jahre fehlt ein wichtiger Punkt in der touristischen Infrastruktur der Region, vor allem vor dem Hintergrund, dass auch Sie aus touristischer Sicht ständig berichten, dass richtigerweise mehr Ganzjahresangebote geschaffen werden sollen? Und hier machen wir die Ganzjahresangebote zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich mal mit dem Positiven anfangen; ich möchte dem Minister danken, dass er unsere Fragen alle beantwortet hat,
und ich werde natürlich im Detail jetzt nicht darauf eingehen. Ich glaube, da ist man auch ein Stückchen überfordert, diese Zahlen alle jetzt mitzuschreiben. Wir werden uns in den nächsten Wochen mit Ihren Ausführungen beschäftigen.
Dann bleibt es mir einfach nicht erspart, Herr Gumprecht, etwas zu Ihren Ausführungen zu sagen. Also da stehen einem schon manchmal die Haare zu Berge. Das muss ich Ihnen einfach so sagen. Was Sie hier vorgetragen haben, das zeugt genau von dem, was hier gemacht wurde, nämlich von Konzeptionslosigkeit.
Keiner hat einen Plan gehabt, wie er etwas umsetzen soll, und Sie versuchen das hier zu verteidigen mit einem Beispiel aus einem Versorgungsamt.
Wir reden über 15.000, hat Herr Minister vorhin gesagt, von über 15.000 reden wir und nicht von einem Beispiel. Das haben Sie vielleicht gut vorbereitet. Aber das vielleicht nur zur Einführung.
Ich kann mir es auch nicht ersparen, noch etwas zur Geschichte zu der ganzen Problematik Umwelt- und Versorgungsämter und Behördenstrukturreform in diesem Zusammenhang zu sagen. Gerade weil vorhin vom Herrn Wehner der Einwurf des Geldes kam: Es war im September 2004, als der Ministerpräsident nach einem Milliardenwahlgeschenk für die Wasserbeiträge hier auftrumpfte und eine Regierungserklärung hielt, die eine Behördenstrukturreform ankündigte. Alles schien dann irgendwie nicht mehr so rosig, wie es kurz zuvor bei dem zu Ende gegangenen Wahlkampf war. Es war an der Zeit, die Wahlkampfgeschenke wieder einzusammeln, die Kommunen trotz anderslautender Zusagen doch zu belasten. Es war auch die Zeit, eine sogenannte Behördenstrukturreform zu verkünden, die aber keine wirkliche Reform war, sondern ein buntes Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, welche - so schien
es - bei einem gemütlichen Kaffeeplausch in der Staatskanzlei fern jeglichen Sachverstands ersonnen worden war. Das bestätigt sich. Es wurde heute hier gesagt, wir müssen die Verbände einbeziehen, wir müssen die Betroffenen einbeziehen. Wenn ich mir die Stellungnahmen der Verbände und der Betroffenen ansehe, dann ist von deren Einwände nichts umgesetzt worden. Dieser Eindruck, dass damals etwas auf den Weg gebracht wurde, das in vielen Fällen nicht bis zu Ende gedacht war, hat sich bis heute nicht gelegt. Angesichts der Strukturmaßnahmen, über die wir heute debattieren, hat sich dieser damalige Eindruck noch dramatisch verfestigt. Bis zum November 2004 hatte dann das Finanzministerium Zeit, aus der Idee des Ministerpräsidenten und seines Beraterstabes so etwas Ähnliches wie ein Konzept für eine Behördenstrukturreform zu basteln. Bis März 2005 brauchte man, um wirklich etwas vorzulegen; „Feinkonzept“ hieß das dann. Schon die Zeitverzögerung offenbarte damals, wie schwer es sein musste, den am grünen Tisch entstandenen Plänen einen fachmännischen Deckmantel zu geben. Was im normalen Leben gang und gäbe und in vielen anderen Bundesländern Gemeingut ist, sparte sich die Landesregierung einfach: eine gründliche Analyse der Ausgangsbedingungen und der Aufgaben. Genau das hat sich heute bestätigt, auch in Ihren Ausführungen, Herr Minister, indem Sie sagen, wir sehen mal, was das uns in Zukunft kostet. Wir wissen das alles noch nicht. Wir sind der Auffassung, dass es kostengünstiger wird in Zukunft. Nichts von einem Beleg, wie kostengünstig es wird - „wir sind der Auffassung“, das waren Ihre Worte vorhin gewesen.
Aber auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat gefehlt in diesem Zusammenhang. Von diesem Manko sind die Pläne der Landesregierung bis heute geprägt und das haben Sie auch dargestellt. Wir machen ein bisschen Verwaltungsreform, wissen aber nicht mit welchem Ziel und ob die Situation wirklich verbessert wird. In der Pädagogik nennt man so etwas: Versuch - Irrtum - Lernen.
Um das Problem zu lösen, werden so lange zulässige Lösungsmöglichkeiten probiert, bis die gewünschte Lösung gefunden ist. Dabei wird oft bewusst auch die Möglichkeit von Fehlschlägen in Kauf genommen. Gegen allen Rat wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 nun auch die Kommunalisierung von Aufgaben in der Umweltverwaltung und Sozialverwaltung in Angriff genommen und mit der Mehrheitsfraktion durchgepeitscht mit zweifelhaftem Ergebnis. Vieles dringt nicht nach außen; heute haben wir einiges gehört. Die Landesregierung hat ihren Mitarbeitern einen Maulkorb verpasst wie schon im Herbst 2007 den betroffenen Behördenleitern, die
nicht zur gemeinsamen Anhörung von SPD und Linkspartei kommen durften.
Ja, wir wollten von denen mal wissen, wie das mit der Umsetzung ist und wie das ist mit dem Einbinden der Betroffenen. Genau das haben wir gewollt. Außerdem herrscht besonders in den akut betroffenen Behörden ein Klima aus Angst und Misstrauen. Wer muckt oder sich öffentlich äußert, weiß nicht so recht, was hinterher kommt. Was aber bisher nach draußen dringt, verheißt nichts Gutes über die Umstrukturierung. Bei den Versorgungsämtern soll es gar schon vor der Umverlagerung der Aufgaben zu Antragsstaus gekommen sein; was aber dann am 1. Mai 2008 in diesen Bereichen passiert ist, kann nur mit „chaotischen Zuständen“ beschrieben werden. Die Bearbeitung der eigentlichen Anträge in weiten Teilen kommt zum Erliegen, da das erforderliche geschulte Fachpersonal in den Kreisen nicht vorhanden ist. Über 30.000 Akten müssen umgeordnet werden, allein damit haben sehr viele zu tun; aber dafür gibt es auch kein Konzept. Die restlichen Unterlagen wurden nun einfach erst einmal zwischendeponiert. Das Problem ist einfach nur verschoben, aber nicht gelöst. Schon im Vorfeld war das Argument Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit - wir haben es heute sehr oft gehört - das einzig Verbliebene. Nun müssen die Betroffenen aber die stümperhafte Arbeit der Landesregierung durch längere Wartezeiten ausbaden, denn trotz aller Bemühungen und der Vorbereitungszeit sind viele kommunale Versorgungsämter bis heute nicht voll arbeitsfähig. Das wurde mir auch bestätigt, dass das so ist. Die haben einen Monat - 30.000 Akten verpacke ich ja nicht in 5 Minuten - gebraucht, um die Akten zu verpacken, um sie dann mit in die Landkreise zu nehmen. In dieser Zeit ist eben nicht viel passiert. So viel zur Bürgerfreundlichkeit.
Das Einsparungsargument war ja bereits vor Monaten zerpflückt worden. Dass die ganze Sache aber noch nach hinten losgeht, hat man in seinen schlimmsten Alpträumen sicherlich nicht erwartet. Nur 69 Landesbedienstete, sie sagten es, wechselten zu den Kommunen. Das restliche Personal wurde auf andere Behörden verteilt, damit nur nicht so richtig auffällt und damit man nicht nachkommt, dass hier Steuergelder in Millionenhöhe verschlammt werden. Und ich glaube, die 2,5 Mio. - das ist eine Zahl, die Sie genannt haben - sind nur die Spitze des Eisbergs, wenn man einmal richtig nachforscht. Es ist nur sehr schwer nachzukommen. Die Kommunen haben einen Erstattungsanspruch. Das Land hat aber noch immer das von Ihnen ungeliebte Personal, das es eigentlich galt loszuwerden. So war doch die Rechnung, als die Finanzministerin ihr Feinkonzept im März 2005 vorstellte. Damals las
sich das noch so - Frau Präsidentin, ich zitiere -: „Es werden 466 Stellen eingespart. Ein großer Teil der Bediensteten wird zu den Landkreisen und kreisfreien Städten, ein geringerer Teil zu privaten Aufgabenträgern wechseln.“ Zu den privaten Aufgabenträgern im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ist nicht ein Landesbediensteter gewechselt. Die sind alle noch im Landesdienst und die GFAW hat dafür neue Leute eingestellt, wobei dazu auch noch zu sagen ist, dass diese 466 abzubauenden Stellen auf das gesamte Landesamt für Soziales und Familie einschließlich der Versorgungsämter bezogen waren. Das Entscheidende ist aber, dass die Landesregierung geirrt hat, als sie annahm, sie könne das Personal einfach den Kommunen zuschieben. Warum das nicht ging, wurde heute schon gesagt. Das erspare ich mir jetzt. Dieser kühn ausgeheckte Plan ist inzwischen wie ein Kartenhaus zusammengebrochen und das kommt dem Freistaat richtig teuer zu stehen. Frau Ministerin Lieberknecht - sie ist jetzt nicht mehr da -, Sie konnten da zetern, wie Sie wollten, Fakt ist, dass das Land das Personal doppelt bezahlt. Das hätte nicht sein müssen, hätte die Landesregierung ein vernünftiges Konzept vorgelegt,
hätten Sie das gemacht. Sie argumentieren zwar, dass die Beschäftigten auf verschiedene Bereiche aufgeteilt worden sind und alle Arbeit haben, aber auch dies führt dazu, dass der geplante Stellenabbau langsamer vorankommt, als die Regierung immer verkündet. Zum Teil sitzen die Leute auf Stellen, die zuvor schon zum Abbau vorgesehen waren. Das ist auch nachweisbar, dass das so ist. Auf der einen Seite Stellenabbauplan für Altersteilzeit, auf der anderen Seite habe ich die Aufgaben nicht verteilt und besetze jetzt die Stellen mit den Leuten, die dort übrig sind. Das ist einfach so. Dass das konzeptionslos ist, das kann ich Ihnen auch beweisen, weil nämlich zum Teil die Leute, die übrig gewesen sind, am 2. Mai noch nicht gewusst haben, was sie überhaupt für Aufgaben haben.
Nein, das ist kein Quatsch. Das ist Tatsache.
Man muss bei der Kommunalisierung der Aufgaben der Umweltämter und der Auflösung der Staatlichen Umweltämter erkennen, dass hier noch fahrlässiger gehandelt wurde. Der mittelbare Schaden für den Freistaat durch Nichtansiedlung und Abwanderung von Unternehmen wird immens sein und kann derzeit noch gar nicht beziffert werden. Ich sage Ihnen
auch gleich, warum das so ist. Bei dieser Maßnahme hatte und hat die Landesregierung neben den Fachleuten, den Beschäftigten und den Kommunen auch noch die Wirtschaft gegen sich. Bereits im Dezember 2006 appellierten der Präsident des Verbandes der Wirtschaft, Herr Botschatzky, und der Präsident der IHK Erfurt, Herr Chrestensen, in einem Schreiben eindringlich an die Landesregierung, eine Kommunalisierung von Aufgaben nur in den Bereichen vorzunehmen, wo diese auch sachgerecht und sinnvoll durchgeführt werden können, und die haben es nicht zurückgenommen, die haben das vor einem halben Jahr noch einmal bekräftigt.
Nein, die sind nicht vorgestern wahr gewesen. Ja, bei dem Schreiben hätten bei Ihnen die Alarmglocken klingen müssen, aber es hat ja nichts genutzt, Sie haben Ihr Konzept durchgezogen. Aber da gibt es ja bei Ihnen längst keinen fachlichen Disput mehr um die besten Lösungen, Sie haben es gesagt und deshalb muss es gemacht werden und das ist die Devise und so passiert es in Thüringen, dass eben sinnlose Vorhaben umgesetzt werden und sämtliche Fachleute, auch die Fachkompetenz in anderen Bundesländern, schütteln nur noch mit dem Kopf und Ihr bestes Beispiel ist die Kommunalisierung der Umweltämter, wie man hier die Fachkompetenz außen vor lässt. So hat der Chef der rheinlandpfälzischen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Herr Gassen, voller Sorge einen Tagesordnungspunkt „Bündelung und Zentrierung von Fachkompetenzen für den Vollzug des Umweltrechts bei den Landesbehörden statt kommunaler Dezentralisierung“ auf die Tagesordnung der letzten Bundeskonferenz der Regierungspräsidenten gebracht. Zur Begründung schreibt er, dass die - und ich zitiere ihn - „vollzogene Aufgabenverlagerung von Landesbehörden auf die kommunale Ebene aus fachlicher Sicht einen deutlichen Rückschritt für die kompetente Hilfestellung bei Genehmigungsverfahren darstellt“. So viel dazu.
Es ist das eingetreten, was sich im Gesetzgebungsverfahren andeutete: Die Landkreise und kreisfreien Städte haben aus unterschiedlichen Gründen nur einen Bruchteil des bisher im Land beschäftigten Personals übernommen. Schon allein dadurch kam es in der Aufgabenerfüllung zu einem Wissens- und Kompetenzverlust, der noch Jahre die Arbeit nachhaltig behindern wird, und das sagen alle Fachleute, dass dies so eintreten wird - auch hier das organi
sierte Chaos bei der Umsetzung. Unterlagen, die mehrere Landkreise betreffen, müssen aufgeteilt oder kopiert werden, damit jede Seite die Unterlagen vom Verfahren hat. Es gibt aber auch Unterlagen, die gar keiner will, und genau hier ist auch das Problem. Das ist gerade im Umweltbereich so, bei den Unterlagen, die die Landkreise nicht übernehmen wollen, da weigern sich die Staatsarchive, diese zu übernehmen, weil sie die dann laut Gesetz zu 90 Prozent vernichten müssten und keiner weiß, was dort richtig passieren soll mit den Unterlagen, wie dann auch noch einmal der Nachweis bei bestimmten Verfahren geführt werden soll. Das ist nun einmal eine Tatsache, dass die Umweltverwaltung in den kommunalisierten Bereichen über Wochen und Monate in ihrer Arbeitsfähigkeit gehemmt sein wird, schon allein deswegen, weil viele Stellen im kommunalen Bereich zu den in Rede stehenden Konditionen gar nicht besetzt werden konnten. Das hat auch etwas damit zu tun, es wurde vorhin schon gesagt, warum die Kommunen, die Landesbediensteten nicht übernommen haben. Besonders verheerend ist die Kommunalisierung der Aufgaben im Bereich des Emissionsschutzes, schon aufgrund der Komplexität vieler Genehmigungsverfahren. Die jetzt vorgesehene Arbeitsteilung weniger gefährlicher Anlagen wird in einem vereinfachten Verfahren durch die Landkreise und kreisfreien Städte genehmigt. Gefährlichere Anlagen werden in sogenannten förmlichen Verfahren durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden. Allein diese Aufteilung verkennt die Tatsache, dass auch potenziell weniger gefährliche Anlagen sich zu potenziell besonders umweltbelastenden Anlagen entwickeln können.
Ja.
Welche? Wollen Sie jetzt auch eine Kreisgebietsreform?
Ich dachte, das war jetzt so gemeint. Man hätte - und das habe ich beim letzten Mal gesagt, darauf bin ich jetzt gar nicht eingegangen, auch in Anbetracht der Zeit -
vor einer Behördenstrukturreform sich mit einer Kreisgebietsreform befassen müssen. Das wäre der richtige Weg gewesen,
wie wir ein vernünftiges Konzept, wie wir eine vernünftige Verwaltungsmodernisierung in Thüringen hingebracht hätten. Das wäre der richtige Weg gewesen. Aber den haben Sie ja nicht gewählt. Sie sind zurück in die kleinstaatlichen Strukturen, die in Zukunft einfach nicht mehr haltbar sind.
Bei was haben wir zugestimmt? Ach einfach, wir haben zugestimmt; in Ordnung, Herr Mohring.
Stichhaltige fachliche Argumente sind mir bei der Befassung mit der Thematik nicht untergekommen und können es auch nur die Finanzen sein. Doch hier erleben wir das Gleiche bei den Versorgungsämtern. Es wurde heute schon gesagt, wir haben insgesamt 188 Stellen übrig. Das ist laut Ihrer Aussage so. Fast in allem muss einfach festgestellt werden, dass im Hinblick auf die Kommunalisierung der genannten Aufgaben die Befürchtungen einfach noch übertroffen wurden, die wir schon in den letzten zwei Jahren immer dargestellt haben. Dieses Behördenstrukturprojekt der Landesregierung hat leider das Zeug dazu, ins Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler aufgenommen zu werden, weil das Land auf fast 200 zu kommunalisierenden Stellen sitzengeblieben ist und diese nun doppelt bezahlen muss. Es geht jetzt darum, den Schaden zu begrenzen. Genau das
ist auch das Ziel des Antrags der SPD, Analyse der Situation, um die Landesregierung zum Handeln zu zwingen. Es muss alles getan werden, dass im Bereich der Bearbeitung von Anträgen im Schwerbehindertenrecht Wartezeiten abgebaut werden und die Menschen schnell die erforderliche Unterstützung erhalten. Im Bereich der zerstückelten Umweltaufgaben hat die Landesregierung die Funktionsfähigkeit der Genehmigungsbehörden sicherzustellen, um wirtschaftlichen Schaden vom Land fernzuhalten, um aber auch Mensch und Natur vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, seien Sie gewiss, dass die SPD auch weiterhin ein kritischer Begleiter der Ereignisse dieser Reform sein wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Reformprojekte auf politischer Ebene bestehen ja bekanntlich oft aus Kompromissen. Einer dieser Kompromisse, über den heute kaum noch jemand glücklich ist, ist die im Rahmen der Föderalismusreform I durchgesetzte Länderkompetenz für das Dienstrecht, die Besoldungen und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten und Richter. Die Rückkehr zum sogenannten Besoldungsföderalismus war eine der am heftigsten umstrittenen Neuregelungen im Rahmen der Föderalismusreform. Mit der Abschaffung einheitlicher Regelungen in diesem Bereich besteht tatsächlich die Gefahr, dass der Bezahlwettbewerb, der einstmals Anlass für die Schaffung einheitlicher Besoldungsregelungen war, wieder aufflammt. Es besteht noch mehr die Gefahr, dass die finanzschwachen Länder bei der Gewinnung qualifizierten Personals für die Landesverwaltungen dauerhaft das Nachsehen gegenüber den reicheren Ländern haben, mit der Folge, dass sich der öffentliche Dienst hier schlechter entwickelt als anderswo. Über einen längeren Zeitraum führt solch eine Entwicklung zu handfesten Standortnachteilen. Aber wir können an dieser Stelle die Entwicklung nicht zurückdrehen; es heißt nun, mit den Ergebnissen umzugehen und für das Land das Beste daraus zu machen. Ob der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, im Alleingang ein eigenes Thüringer Besoldungsrecht zu schaffen, der richtige ist, darf ernsthaft bezweifelt werden. Aus Sicht der SPD wäre es klüger und zielführender gewesen, sich zumindest mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt auf Gemeinsamkeiten für ein mitteldeutsches Besoldungsrecht zu verständigen. Das wäre ein Projekt für die sogenannte Initiative Mitteldeutschland gewesen. So aber wird die zumindest nach den früheren Verlautbarungen der Ministerpräsidenten angestrebte Schaffung gemeinsamer Ämter und Behörden durch unterschiedliche beamtenrechtliche Regelungen noch zusätzlich erschwert. Mobilität wird weiter eingeschränkt. Dies ist ein großes Versäumnis und Ausdruck von Konzeptionslosigkeit, auch bei der Behördenstrukturreform. Dabei machen es uns andere Bundesländer vor. So gibt es zwischen den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Vereinbarung, einen gemeinsamen
Rahmen für das Beamtenrecht zu schaffen. Warum so etwas zwischen den CDU-Ministerpräsidenten von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht vereinbart werden kann, ist mir ein Rätsel. Thüringen hat nun als eines der ersten Länder seine Beamtenrechtsneuregelungsmaschinerie in Gang gesetzt.
Im Ergebnis wurde von der Landesregierung im Februar dieses Jahres der Entwurf für ein Thüringer Besoldungsneuregelungs- und -vereinfachungsgesetz vorgelegt, mit dem unter anderem die derzeit gültige Regelung aus den Gesetzen Bundesbesoldungsgesetz, Thüringer Besoldungsgesetz, Gesetz über vermögenswirksame Leistungen einschließlich verschiedener Rechtsverordnungen in einem Gesetz zusammengefasst werden sollen. Soweit folgt die SPD der Landesregierung sogar noch. Es macht Sinn, die verschiedenen Gesetze und Verordnungen, die sich um die Beamtenbesoldung drehen, zusammenzufassen. Das geht auch aus verschiedenen Stellungnahmen der zum Gesetzentwurf angehörten Verbände und Vereinigungen hervor. Zum großen Wurf fehlt aber die sinnvolle und notwendige überregionale Abstimmung, und es fehlt die Kommunikation mit den Betroffenen, die sich ein weiteres Mal nicht ernst genommen und nicht eingebunden fühlen.
Nun zu einigen Details des Gesetzentwurfs: Mit großen pathetischen Worten hat der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Mohring die Position der CDU-Fraktion zur Besoldungsneuregelung in einer Pressemitteilung beschrieben, Frau Präsidentin, ich zitiere: „Die Auswirkungen des demographischen Wandels machen auch vor Landesbehörden und Staatsdienst nicht halt. Wir wollen jungen, gut qualifizierten und motivierten Menschen hier im Freistaat Chancen geben. Deshalb beginnen wir mit der Besoldungsanpassung bei den Neueinsteigern.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder, der das gelesen hatte, dachte, jetzt haben sie es begriffen.
Doch weit gefehlt.
Nicht einmal die per Pressemitteilung und gegenüber dem Thüringer Beamtenbund, Herr Mohring, angekündigten Änderung zur 100-Prozent-Besoldung aller Beamtenanwärter finden sich in den Vorschlägen
der CDU-Fraktion zum Besoldungsneuregelungs- und -vereinfachungsgesetz wieder. Ich habe jedenfalls nichts gefunden. Ist es schon so schlimm, dass die die Regierung tragende Fraktion sogar falsche Fährten legen muss, um die öffentliche Meinung zu manipulieren oder was haben Sie sich dabei gedacht, als Sie der Öffentlichkeit handelnde CDU-Fraktion vorgaukelten, aber dann keine Taten folgen ließen?
Herr Mohring, wir helfen Ihnen dabei, Ihr gegenüber der Öffentlichkeit gegebenes Versprechen einzuhalten. Es liegt Ihnen ein Antrag unserer Fraktion vor, wonach ab dem 01.01.2009 auch die bisher ausgenommenen Beamtenanwärter auf 100 Prozent der vergleichbaren Westbesoldungshöhe angehoben werden sollen. Das entspricht Ihren geäußerten Intentionen. Also stimmen Sie einfach unserem Antrag zu.
Wie wenig ernst die Äußerungen von Ihnen, Herr Mohring, zu den Chancen für die jungen, gut qualifizierten und motivierten Menschen gemeint waren, zeigt nicht nur das Fehlen entsprechender Gesetzesvorschläge. Dass dies alles Lippenbekenntnisse sind, offenbart der vorliegende Gesetzentwurf, an dem die CDU-Fraktion fast nur Redaktionelles auszusetzen hatte. Stattdessen bringen Sie heute einen Änderungsantrag zum Ministergesetz ein. Hier sieht man, wo Sie die Prioritäten setzen.
Meine Damen und Herren, Thüringen ist - abgesehen von Berlin - das neue Bundesland, das seine Beamten am schlechtesten behandelt. Kein neues Flächenland hat beispielsweise für seine Beamten die 42-Stunden-Woche eingeführt - nur Thüringen. Und kaum ein Land ist beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld so radikal vorgegangen wie der Freistaat. Auch mit dem vorliegenden Gesetz wird im Vergleich zu den anderen Ländern nichts Wesentliches daran geändert. Das Gesetzt vertieft die Gräben zwischen den einzelnen Statusgruppen Angestellten und Beamten weiter. Schon jetzt fühlen sich viele Beamte als Landesbedienstete zweiter Klasse. Sie müssen länger arbeiten, bekommen dafür die Besoldungsanpassung auch noch Monate später als die Angestellten. Soll das Gerechtigkeit sein? Meine Damen und Herren von der Landesregierung, unterschätzen Sie diese Sprengkraft nicht, die davon ausgehen kann, wenn versucht wird, Angestellte und Beamte gegeneinander auszuspielen bzw. einer Gruppe Leistungen zu geben, den anderen jedoch diese vorzuenthalten. Betrieblicher Frieden ist auch ein hohes Gut, und es gibt genügend Untersuchungen, die die positiven Seiten eines solchen Betriebsklimas herausstellen, von denen in der Thüringer Lan
desverwaltung leider schon lange nicht mehr die Rede sein kann.
Ja, dann reden Sie mal mit den Leuten in den Finanzämtern usw., reden Sie mit denen.
Die trauen sich vielleicht nicht, es Ihnen zu sagen. Ja, das ist so, Frau Ministerin. Stattdessen herrschen in vielen Abteilungen Angst, Verunsicherung, Neid und Perspektivlosigkeit, verursacht von einer Landesregierung, die Personalpolitik nach dem Parteibuch macht, die sinnlose Kommunalisierung gegen allen Rat und auch gegen jede Vernunft durchsetzt und die auch noch bei der Anpassung der Gehälter mit zweierlei Maß misst. Die SPD sieht diese Probleme und hat sich deshalb von Anfang an konsequent für eine inhalts- und zeitgleiche Anpassung der Besoldung zu den Tarifergebnissen ausgesprochen, um wenigstens im Bereich der Löhne ein Zeichen zu setzen. Übrigens macht dies der Bund genauso. Das Tarifergebnis wird 1:1 auf die Beamten übertragen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an dieser Bundesregierung! Unsere wichtigsten Forderungen haben wir trotz Ablehnung durch die CDU im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal ins Plenum eingebracht. Wir fordern die Besoldungsanpassung rückwirkend zum 01.05.2008 entsprechend des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder. Zudem soll diese Besoldungsanpassung nicht bis Ende 2009 gelten, sondern spätestens dann angepasst werden, wenn es ein neues Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder gibt. Auch hierfür gibt es einen Antrag der SPD. Auch hier hat Herr Mohring gegenüber dem Thüringer Beamtenbund versprochen, ich zitiere: „Ich beabsichtige, das Gesetz bis zum 31. Dezember 2008 zu befristen.“ Auch nur Lippenbekenntnisse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten, weil die 42-Stunden-Woche nichts bringt außer Unfrieden in den Verwaltungen.
Trotz Sozialklauseln ist die 42-Stunden-Woche unsozial. Wir freuen uns, dass sich DIE LINKE unserer Forderung angeschlossen hat und nun ebenfalls einen Antrag vorgelegt hat. Ich sage Ihnen, Herr Hahnemann, es ist nicht halbherzig. Wir haben uns etwas dabei gedacht, wenn wir sagen: ab 01.01.2009. Ich sage Ihnen, es ist populistisch, es sofort zu fordern, denn das hat auch etwas mit vernünftigen Strukturen zu tun.
Die Erwartungen der Landesregierung bei Einführung der 42-Stunden-Woche haben sich nicht erfüllt, nämlich, dass dies auch für den übrigen öffentlichen Dienst durchsetzbar wäre. Das war damals Ihre Ankündigung. Sie wollten das auch für den öffentlichen Dienst insgesamt durchsetzen. Sie haben es nicht durchgesetzt, also nehmen Sie es wieder zurück. Die Landesregierung sollte einen Fehler eingestehen und ihn rückgängig machen und dies nicht erst kurz vor der Wahl als Wahlgeschenk. Dann werden wir Sie daran erinnern. Wenn von Perspektiven in Thüringen die Rede ist, spielt die Arbeitszeit von 42 Stunden eine große negative Rolle. Im Wettbewerb um die besten Köpfe auch für die Verwaltung kann Thüringen so kaum punkten. Viele Grüße von der Denkfabrik Thüringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese Probleme hat die CDU-Fraktion bereits im Ausschuss in den Wind geschlagen und entsprechende Oppositionsanträge abgelehnt. Sicherlich muss jede Ausgabe auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation gesehen werden. Gerade vor diesem Hintergrund denke ich, dass es an der Zeit wäre, die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten in Thüringen zu beenden. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie haben die Chance dazu. Unsere Anträge sind ein Signal in die richtige Richtung, ich kann Sie nur dazu ermuntern, diesen zuzustimmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Umstrukturierung der GFAW-Standorte
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch belaufen sich die im Zusammenhang mit den Standortverlagerungen der GFAW-Geschäftsstellen stehenden einmalig sowie dauerhaft anfallenden Kosten bzw. Kostensteigerungen?
2. Entfaltet die Umstrukturierung der GFAW-Standorte Auswirkungen auf die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Geschäftsstellen oder gar auf die Planungsregionen?
3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird, wie wirkt sich die Umstrukturierung konkret in den einzelnen Regionen aus?
4. Welche Rolle spielten Etablierung, Verflechtungen und Auslastung (Antragszahlen) bestehender GFAW-Standorte sowie verkehrliche Anbindungen insbesondere mit ÖPNV bei den Standortentscheidungen?
Meine Frage: Wann, durch wen und mit welchem Ergebnis wurden die Verantwortlichen der betroffenen Regionen, wie Gebietskörperschaften, ARGEn oder Regionalbeiräte in die Entscheidungsfindung zu den veränderten Standortbedingungen einbezogen?
Warum ist zum Beispiel die TAB vor einem halben Jahr nicht von Suhl nach Meiningen umgezogen, wobei entgegen der jetzigen Situation eine Zusammenführung ohne zusätzliche Mietkosten hätte umgesetzt werden können? Es wird jetzt in Meiningen noch zusätzlich Miete bezahlt und die Erreichbarkeit mit ÖPNV ist in Suhl wesentlich schlechter, als das in Meiningen der Fall ist.
Dieter Althaus, Matthias Bärwolff, Rolf Baumann, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Monika Döllstedt, Hans-Jürgen Döring, David-Christian Eckardt, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Ralf Kalich, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat den Entwurf eines Thüringer Besoldungsneuregelungs- und vereinfachungsgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf will die Regierung die im Rahmen der Föderalismusreform I geschaffenen Spielräume für die Länder im Bereich der Besoldung nutzen. Die Rückkehr zum sogenannten Besoldungsföderalismus war eine der heftigst umstrittensten Neuregelungen im Rahmen der Föderalismusreform I. Mit der Abschaffung einheitlicher Regelungen besteht tatsächlich die Gefahr, dass der Bezahlwettbewerb, der einstmals Anlass für die Schaffung einheitlicher Besoldungsregelungen war, wieder aufflammt. Es besteht noch mehr die Gefahr, dass die ärmeren Ostländer bei der Gewinnung qualifizierten Personals für die Verwaltung dauerhaft das Nachsehen gegenüber den reicheren Westländern haben mit der Folge, dass sich der öffentliche Dienst hier schlechter entwickeln kann als anderswo. Über einen längeren Zeitraum führt solch eine Entwicklung zu handfesten Standortnachteilen. Ich persönlich bedaure es sehr, dass viele Landesregierungen, so auch die Thüringer Landesregierung, ihre Bedenken hinsichtlich der Kompetenzverlagerung im Beamtenrecht nur zaghaft deutlich machten und letztlich im Interesse
eines Gesamtergebnisses der Reform mit diesen Bestandteilen zustimmten. Lediglich MecklenburgVorpommern lehnte die Reform ab. Schleswig-Holstein enthielt sich.
Ich hätte mir sehr gewünscht, dass in Sachen Beamtenregelung nachverhandelt worden wäre, auch wenn nach den damaligen Aussagen der Landesregierung das Gesamtergebnis in Gefahr war. Jetzt wurde das Gesamtergebnis zwar gesichert, aber niemand scheint so richtig zufrieden damit zu sein. Das haben Sie ja beim DGB selbst auch so gesagt, Herr Ministerpräsident. Der Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern brachte in seiner Rede im Bundesrat zum Ausdruck, was viele vielleicht nur dachten - Frau Präsidentin, ich zitiere: „Wir lehnen es auch ab, die in den 70er-Jahren herbeigeführte bewährte Vereinheitlichung des öffentlichen Dienstrechts wieder rückgängig zu machen. 16 unterschiedliche Regelungen bei der Besoldung und Versorgung führen“, wie schon gesagt, „zu einem Bezahl- und Abwerbewettbewerb. Sie schaffen mehr Bürokratie und einen höheren Koordinierungsbedarf.“ Genau das haben wir jetzt. Wir müssen damit leben, weil es illusorisch ist, die Föderalismusreform derzeit wieder infrage zu stellen. Was aber machen die Länder und was macht Thüringen mit der neu gewonnenen Kompetenz? Hier sind den damaligen Ankündigungen der Landesregierung, neue Gesetze mit den Nachbarn abzustimmen, bisher kaum Taten gefolgt. Es mag vielleicht viele Gespräche auf Fachebene geben, sichtbare Erfolge aber gibt es weniger.
Das liegt aber auch an Ihnen mit.
Ein Erfolg - und hier muss ich die Landesregierung loben - war die länderübergreifende Gesetzgebung im Jugendstrafvollzug. Aber warum nur hier eine länderübergreifende Vereinbarung und warum nicht auch bei den Regelungen für die Beamten? Die SPD hat bereits vor einem Jahr unter der Überschrift „Länderzusammenarbeit vertiefen - ‚Initiative Mitteldeutschland’ wieder beleben“ beantragt - ich zitiere, Frau Präsidentin -, „umgehend Gespräche mit den Regierungen der Nachbarländer Sachsen und Sachsen-Anhalt aufzunehmen mit dem Ziel, ein weiteres Auseinanderdriften der Gesetzgebung in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgrund der Ergebnisse der Föderalismusreform bei
spielsweise im Bereich des Beamtenrechts zu verhindern.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damals wurde der Antrag unter fadenscheinigen Gründen von der Landesregierung und der CDU-Mehrheit abgelehnt. Das würde doch eh alles gemacht, war die Begründung. Was aber wurde denn gemacht? Weder die Öffentlichkeit noch das Parlament haben bisher etwas davon erfahren. Daraus kann man nur schlussfolgern, dass nicht wirklich versucht wurde, zu gemeinsamen gesetzlichen Vereinbarungen zu kommen.
Im Hinblick auf die Kompetenzen für das Dienstrecht, die Besoldung und die Versorgung der Beamten und Richter halte ich ein gemeinsames Vorgehen zumindest der mitteldeutschen Länder für dringend erforderlich. Es muss doch versucht werden, die im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ angestrebten gemeinsamen Ämter und Behörden nicht durch unterschiedliche beamtenrechtliche Regelungen zu erschweren und unmöglich zu machen. Nur mit gemeinsamen beamtenrechtlichen Regelungen kann auch für die Zukunft eine dienstübergreifende Mobilität zwischen den Ländern gesichert werden.
Andere Bundesländer machen es vor. So gibt es zwischen den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Vereinbarung, einen gemeinsamen Rahmen für das Beamtenrecht zu schaffen. Warum gelingt so etwas nicht auch zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen?
Da kann ich Ihnen gleich erwidern, Sie haben es angekündigt, und zwar am 18.07.2006 haben Sie angekündigt: „Im kommenden Jahr müssen dann Regelungen für die Beamtenbesoldung und den Strafvollzug gefunden werden. Dabei setzt der Ministerpräsident auf enge Absprachen mit Sachsen und Sachsen-Anhalt.“ Das ist ein Zitat aus einer Pressemitteilung. Getan hat sich nichts. Stattdessen setzt jedes Land jetzt wieder selbst eine Beamtenrechtsregelungsmaschinerie in Gang. Erstes Ergebnis in Thüringen ist der vorliegende Gesetzentwurf. Ich und mit mir die SPD-Fraktion halten dies für den falschen Weg.
Diese Grundsätze vorangestellt, will ich nun auf einige wenige Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs zu sprechen kommen. Da das Gesetz aus den geschilderten grundsätzlichen Erwägungen von uns
abgelehnt wird, aber auch da es die erste Lesung ist und viele Regelungen im weiteren Verfahren kritisch hinterfragt werden, hier nur einige Anmerkungen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die derzeit gültigen Regelungen aus den Gesetzen - Beamtenbesoldungsgesetz, Thüringer Besoldungsgesetz, Thüringer Sonderzahlungsgesetz, Gesetz über vermögenswirksame Leistungen einschließlich verschiedener Rechtsverordnungen - in einem Gesetz zusammengefasst werden. Gleichzeitig soll neben dem Zusammenfassen der vorgenannten rechtlichen Regelungen und einer Reihe von rechtlichen Änderungen mit dem Gesetz eine Besoldungsanhebung einhergehen. Auch einige Ergebnisse der Rechtsprechung werden bei der Neuregelung berücksichtigt.
Die Schaffung eines neuen, vollständigen Besoldungsrechts wird auch von der SPD nicht grundsätzlich abgelehnt, da dies durchaus Transparenz, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen kann. Das funktioniert nur wirklich in einem größeren Betrachtungsraum, sprich, in der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern.
Der Teufel steckt natürlich, wie bekanntlich, im Detail. Geht man ins Detail, dann muss man feststellen, dass das Gesetz die Gräben zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnissen in einigen Bereichen weiter vertieft. So entspricht auch die für 2008 vorgesehene und durch das Gesetz umzusetzende Anhebung der Besoldung nicht der inhalts- und zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Thüringen, was sowohl vom Beamtenbund als auch vom DGB heftig und verständlicherweise kritisiert wird. Die Regierung vertieft damit die Spaltung des öffentlichen Dienstes in Thüringen. Trotz oftmals gleicher Arbeit von Angestellten und Beamten gelten inzwischen andere Arbeitszeiten, bekommen die einen noch Weihnachtsgeld, die anderen aber nicht mehr, und geht die Vergleichbarkeit in den Einkünften beider Gruppen immer mehr den Bach hinunter. All das ist nicht im Sinne eines motivierenden Arbeitsklimas und es ist auch nicht gerecht.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch an das schlechte Mitbestimmungsrecht in Thüringen erinnern, eine Novellierung ist hier dringend erforderlich. Die SPD-Fraktion spricht sich deshalb grundsätzlich dafür aus, dass die Schere zwischen Angestellten und Beamten nicht noch weiter auseinandergeht und dass auch die Stellung der Richter ihrem Auftrag gerecht wird.
Diesem Anspruch wird das vorliegende Gesetz nicht gerecht. Der Gesetzentwurf ist sehr detailreich und viele Sachverhalte werden neu geregelt. Aus den uns bereits vorliegenden Stellungnahmen von
Beamtenbund und DGB geht hervor, dass durchaus eine differenzierte Bewertung angebracht ist. Trotz der grundlegenden Kritik wegen fehlender Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Nachbarländern wird die SPD die weitere Beratung dieser vielen Details konstruktiv begleiten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meinen Damen und Herren, wir haben in diesem Hohen Haus wiederholt über Elemente der sogenannten Behördenstrukturreform der Landesregierung debattiert und gestritten. Heute ist nun eine weitere angekündigte Maßnahme an der Reihe, die geplante Eingliederung der Thüringer Verwaltungsschule Weimar in das Bildungszentrum Gotha. Es ist aus unserer Sicht nicht unbe
dingt der Umstand der Zusammenlegung, der die Gemüter erhitzt, es gibt durchaus einige Gründe, die das Nachdenken darüber sinnvoll erscheinen lassen. Es ist, wie so oft, das weniger transparente Verfahren, mit dem Dinge passieren. Am grünen Tisch ausgedacht, soll auch diese Maßnahme wieder einmal durchgesetzt werden, ohne die Fakten auf den Tisch zu legen, ohne eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zu haben und ohne die Beschäftigten einzubeziehen und auch mitzunehmen.
Scheinbar hat eine solche Herangehensweise Tradition. Denn so sind in den letzten Jahren fast alle Schritte der Behördenstrukturreform gelaufen bzw. laufen noch. Ich erinnere an das unsägliche Verfahren bei der angestrebten Kommunalisierung der Aufgaben der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung. Seitens der SPD wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE begrüßt, die Landesregierung zum einen aufzufordern, im I. Quartal 2008 über inhaltlichen Zielvorstellungen zur Gründung einer Akademie für die öffentliche Verwaltung in Thüringen zu berichten; teilweise ist das bereits im Innenausschuss geschehen. Die Landesregierung will im I. Quartal das Bündelungskonzept für die Aus- und Fortbildung nochmals vertieft erörtern. Da die Erörterung noch nicht abgeschlossen ist und damit auch noch nicht die Willensbildung der Landesregierung, ist nicht über Zeitpläne und Einzelheiten zur Umsetzung des Konzepts zu entscheiden. Man kann jetzt sicherlich Winkelzüge unternehmen und den Punkt 2 des Antrags aus rein formalen Gründen ablehnen, weil man ja nicht aussetzen kann, was noch gar nicht beschlossen ist. Klar ist aber, und das wird auch von der SPD-Fraktion so gesehen, dass erst mit einem schlüssigen Gesamtkonzept einschließlich Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Grundlagen für eine Entscheidung gegeben sind, und selbstverständlich sind diese Grundlagen auch mit den Beteiligten zu diskutieren. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung plant eine Zusammenlegung des Landesamts für Straßenbau und des Staatsbauamts zum Landesamt für Bau und Verkehr Erfurt-Gera. Auch hier gilt, eine frühzeitige Information des Parlaments und der Betroffenen wäre sinnvoll gewesen. Die Beschäftigten in den betroffenen Behörden machen sich natürlich große Sorgen über die Zukunft. Auch wenn keiner Angst haben muss um seinen Arbeitsplatz, könnten die von der Landesregierung vorgesehenen neuen Strukturen doch für jeden der Beschäftigten einschneidende Veränderungen bedeuten.
Es scheint so, als ob es auch bei diesem Vorhaben der Landesregierung nicht gelingt, die Beschäftigten von der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu überzeugen und sie auf den Reformweg mitzunehmen. Das liegt erneut daran, dass kein schlüssiges Konzept vorbereitet und mit den Mitarbeitern beraten wurde. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse gibt es nicht oder sie wird - aus welchen Gründen auch immer - unter Verschluss gehalten. Sowohl die Personalräte als auch die Behördenleiter wurden und werden nicht aktiv eingebunden in die ministeriellen Strukturüberlegungen. Es besteht wie in so vielen Fällen wieder die Gefahr, dass wieder etwas übergestülpt wird, mit dem sich niemand identifizieren kann. Ich kann nicht verstehen, dass die Landesregierung die Sachkunde der Betroffenen bei geplanten Veränderungen regelmäßig nicht nutzt. Dieses Misstrauen und die Geheimnistuerei gegenüber den Beschäftigten zeugen von eigener fachlicher Unsicherheit und mangelnder Souveränität an den Stellen, wo die Pläne ausgeheckt werden. Erschwerend kommt bei den geschilderten Vorhaben hinzu, dass die vorangegangene Strukturreform der Straßenbauämter
noch nicht einmal abgeschlossen ist. Nach wie vor sind die Straßenbauämter in den neuen Strukturen noch nicht voll arbeitsfähig. Beklagt wird zudem von den Mitarbeitern der Ämter, dass die Nachwuchsgewinnung von qualifizierten Bauingenieuren sträflichst vernachlässigt wird. Befürchtungen gibt es auch aus fachlicher Sicht. Die geplante gemeinsame Vergabestelle, die die Landesregierung als Maßnahme gegen Korruption begründet, wird nach Meinung der Experten, der beteiligten Behörden zu Reibungs- und Zeitverlusten im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren führen. Damit werden die Baumaßnahmen des Landes weiter verzögert und ein Ausschreiben in auftragsarmer Zeit, was die Kosten um bis zu 20 Prozent senken kann, nahezu unmöglich.
Wegen der zahlreichen offenen Fragen zum geplanten Vorhaben der Landesregierung beantragt die SPD eine Überweisung und Fortbehandlung an den Ausschuss für Bau und Verkehr und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem uns heute zur ersten Beratung vorliegenden Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Durchführung von Widerspruchsverfahren“ haben Sie vom Innenministerium dem Landtag ein Regelwerk vorgelegt, dessen Name eigentlich richtigerweise hätte heißen müssen „Gesetz zur weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Thüringen“, denn immerhin werden Vorverfahren für Verwaltungsakte des Thüringer Landesverwaltungsamts vollständig abgeschafft. Ferner soll es künftig in vielen den Bürger unmittelbar betreffenden Rechtsgebieten wie im Bereich Sicherheits- und Ordnungsrecht, des Waffenrechts, des Melderechts, des Versammlungsrechts und des Bestattungsrechts keine Vorverfahren mehr geben.