Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Lassen Sie mich zunächst auf Ihre allgemeinen Ausführungen eingehen. Erstens ist die Cirrus Airlines Luftfahrtgesellschaft mbH keine Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa AG. Zweitens hat Cirrus Airlines den Vertrag nicht gekündigt. Drittens ist es nicht richtig, dass das Passagieraufkommen um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist. Viertens hat der ehemalige Minister Andreas Trautvetter nicht den Break Even für 2009/2010 erörtert, sondern lediglich die Erwartungen der Fluggesellschaft wiedergegeben.

Zu Frage 1: Der Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Cirrus Airlines Luftfahrtgesellschaft mbH vom 30.10.2007 über die Entwicklung der Fluglinienverbindung zwischen Erfurt und München hat eine Vertragslaufzeit vom 1. November 2007 bis zum 30. Oktober 2010. Die Höhe der Ausgleichszahlungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen beträgt über die Vertragslaufzeit 5,3 Mio. € und ist degressiv ausgestaltet. Im zweiten Jahr der Vertragslaufzeit erfolgt eine Reduzierung der jährlichen Ausgleichszahlung im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent; im dritten Jahr erfolgt eine weitere Reduzierung um mehr als 12 Prozent. Der

Vertrag kann von beiden Seiten frühestens nach Ablauf von 12 Monaten ordentlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.

Zu Frage 2: Auf Basis des Angebots von Cirrus Airlines vom 01.10.2007 ist für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb der Fluglinie unter den dort genannten Randbedingungen eine Auslastung zwischen 73 und 79 Prozent erforderlich.

Zu Frage 3: Die Frage ist aufgrund des laufenden Ausschreibungsverfahrens nicht zu beantworten und hängt wesentlich von den vertraglich fixierten Randbedingungen ab.

Zu Frage 4: Die Teilnahme steht jedem Luftfahrtunternehmen offen, das im Besitz einer gültigen Betriebsgenehmigung sowie einem Luftverkehrsbetreiberzeugnis, die ihm von einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft gemäß der Verordnung EWG Nr. 2407/92 des Rates vom 23.07.1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen bzw. der Verordnung EG Nr. 1008/08 über Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft vom 24.09.2008 erteilt wurde. Die Landesregierung wird nicht über die Motive von Airlines oder Cirrus Airlines spekulieren.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Gerstenberger, bitte.

Herr Staatssekretär, Sie haben bei Frage 3 gesagt, die könne nicht beantwortet werden. Nun sind aber doch für das Haushaltsjahr 2009 Haushaltsmittel eingestellt zur Bezuschussung der Fluglinien. Kann es auch sein, dass mit der Ausschreibung mehr als dieser Haushaltsansatz notwendig wird, um die Fluglinie zu betreiben bzw. zu bezuschussen?

Das ist mir zurzeit nicht bekannt.

Gibt es eine Beschränkung auf diese Summe des Haushaltsansatzes 2009 als Zuschuss für 2009?

Das habe ich versucht, Ihnen in der Beantwortung zu sagen, dass das Vertragsverhandlungen bedarf, wie die Randbedingungen ausverhandelt werden.

Entschuldigung, das war nicht die Antwort. Ich habe gefragt: Gibt es eine Beschränkung der Zuschusssumme für das Haushaltsjahr 2009 in der Ausschreibung?

Den Ausschreibungstext habe ich jetzt nicht abrufbereit. Da muss ich nachsehen, das würde ich Ihnen schriftlich zusagen.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Gerstenberger, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4666. Herr Abgeordneter Gerstenberger.

ICE-Strecke Ebensfeld-Erfurt/Streckenabschnitt Bleßbergtunnel: In Sachen Sicherheit, Natur- und Umweltschutz alle Fragen geklärt?

Im April 2008 wurde bei Bauarbeiten am Bleßbergtunnel, einem Bauabschnitt der ICE-Strecke ErfurtNürnberg, eine nach Angaben von Fachleuten für Deutschland einmalige Karsthöhle entdeckt. Die Sohle des Bleßbergtunnels quert an einer geologisch interessanten Stelle in relativ geringem Abstand die Bleßberghöhle, an der auch der unterirdische Wasserstrom tangiert wird. Nach Aussagen von Experten des Thüringer Höhlenvereins soll bisher nicht geklärt sein, welche Auswirkungen die Unterbrechung des unterirdischen Wasserstroms voraussichtlich haben wird auf die Sicherheit der Bahntrasse sowie auf das ökologische Gleichgewicht des Höhlensystems selbst und seiner Umgebung. Nach unserem Kenntnisstand wurden bisher weder wissenschaftliche Expertisen in Auftrag gegeben, noch hatten Wissenschaftler Zugang zur Höhle. Weitergehende Maßnahmen zur Erhaltung der Höhle und zum ungehinderten Fluß des unterirdischen Wasserstroms (z.B. Durchleitung des Wassers mittels starker Rohre durch den unter der Tunnelsohle aufzuschüttenden Damm) sind aber bisher offensichtlich nicht vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung auf die Sicherheit der Bahntrasse und damit des Bahnverkehrs sowie auf Belange des Gewässer- und Naturschutzes von den Bauarbeiten an der ICE-Strecke in der Bleßberghöhle zu erwarten?

2. Welche Maßnahmen können bzw. müssen nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Landesregierung gemäß dem Thüringer Naturschutzgesetz, dem Thüringer Altbergbau- und Unterirdische-Hohlräume-Gesetz oder anderer Gesetze hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit der Bahntrasse, hinsichtlich der Einhaltung naturschutzrechtlicher Belange sowie mit Blick auf den langfristigen Erhalt der Bleßberghöhle als Naturdenkmal eingeleitet werden?

3. Welche dieser Maßnahmen wurden vom Thüringer Landesbergamt bzw. anderen zuständigen Behörden bisher durchgeführt oder wann angeordnet?

4. In welchem Umfang besteht nach Ansicht der Landesregierung noch Klärungs- bzw. Handlungsbedarf hinsichtlich der in den Fragen 1 bis 3 angesprochenen Problemfelder?

Es antwortet Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich stelle meiner Antwort eine Vorbemerkung voraus: Der Thüringer Landtag wurde im Umweltausschuss und teils im Plenum jeweils zeitnah und umfassend über die Einzelheiten im Zusammenhang mit der Entdeckung und den Erkundungen der Bleßberghöhle im Ost- und Westteil, die vom Bleßbergtunnel der ICE-Strecke Erfurt-Ebensfeld tangiert wird, unterrichtet. Zudem ist auf eine Reihe von Presseerklärungen der Deutschen Bahn AG und meines Hauses zu verweisen.

Die Hohlräume verkörpern standsicherheitliche, wissenschaftliche und ästhetische Aspekte, wobei insbesondere die ästhetischen Aspekte zu einem hohen Öffentlichkeitsinteresse geführt haben. Die Hohlraumerkundung selbst ist weit weniger spektakulär und für die zuständigen Behörden und Einrichtungen eine im karstreichen Thüringen häufig geübte Praxis. Daraus ergeben sich auch keine Problemfelder, wie sie im vorliegenden Antrag vermutet werden. Ich gehe davon aus, dass dem Fragesteller diese Zusammenhänge bekannt sind, daher werde ich mich auf die Beantwortung der Kernpunkte seiner Fragen konzentrieren.

Zu Frage 1: Die Sicherheit der Bahntrasse im Bleßbergtunnel liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes als der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundes sowie bei der Deutschen Bahn AG als

Vorhabensträger. Aussagen zur Standsicherheit in Verbindung mit der späteren Betriebssicherheit des Bahnverkehrs liegen der Landesregierung daher nicht vor. Die Hohlräume sind bisher nur vom Tunnel zugänglich. Der Deutschen Bahn erwachsen hieraus Pflichten, so unter anderem hinsichtlich der Zugangskontrolle. Von Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Bleßberghöhle sind nach derzeitiger Kenntnis nur die tunnelnahen Teile der Höhle betroffen. Hier müssen im Abstand von bis zu 15 Metern zum Tunnel geeignete Stabilisierungsmaßnahmen für die Tunnelröhre durch Betonierungsarbeiten vorgenommen werden. Auswirkungen auf naturschutzfachliche Fragen sind bisher nicht zu erkennen. Entsprechende biologische Komponenten sind in dem Karsthohlraum, der von der Außenwelt her bis zur Anfahrung durch den Tunnelvortrieb nicht zugänglich war, bisher nicht nachzuweisen. Im Hinblick auf den Gewässerschutz gibt es nach gutachterlicher Feststellung derzeit keine Erkenntnisse, dass von dem Bau des ICE-Tunnels eine Gefährdung ausgeht und die vorherrschenden hydraulischen Verhältnisse in der Höhle und im Grundwasser sich wesentlich verändern.

Zu Frage 2: Folgende Maßnahmen sind aus Sicht der Zuständigkeit der Thüringer Landesbehörden für die im Januar zeitweise zugängliche Westhöhle erforderlich:

1. Überprüfung der Standsicherheit der Karsthöhle im Bereich des ICE-Tunnels für die weiteren Erkundungs- und Sicherungsarbeiten durch die Deutsche Bahn AG.

2. Erkundung, Vermessung und Dokumentation der Karsthöhle zur Einschätzung, ob eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist.

3. wissenschaftliche Erkundung, Begutachtung und Dokumentation der Höhle, des Höhleninventars und der geologisch-hydrogeologischen Rahmenbedingungen;

4. weitere Prüfung naturschutzfachlicher Komponenten.

Zu Frage 3: Die zuständigen Thüringer Behörden haben unter Koordination des Thüringer Landesbergamtes seit Erlangung der Kenntnis über die Existenz der Bleßberghöhle Anfang April 2008 die notwendigen Schritte veranlasst, um in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Hohlräume zu erkunden, zu bewerten und zu sichern. Dazu dienten mehrere Befahrungen, erstmals am 10. April 2008, sowie flankierende Beratungen. Im Mai 2008 wurde die Feinerkundung der Hohlräume vereinbart, deren genauer Zeitpunkt vom Fortgang der Tunnelbaumaßnahmen abhängig war. Im November 2008 wurde der Ostteil der Höhle nochmals

geöffnet, erkundet und Teile des Höhleninventars für wissenschaftliche und museale Zwecke geborgen. Mittlerweile ist dieser Höhlenteil wieder verschlossen und teilweise in die Fertigstellung der Tunnelröhre einbezogen. Bis Januar 2009 wird ein Zugang zum Westteil der Höhle geschaffen, um diesen dann intensiv zu erkunden. Entscheidungen zur weiteren Verfahrensweise sind abhängig vom Ergebnis dieser Erkundungen.

Zu Frage 4: Da es derzeit keine besonderen Problemfelder gibt, die anzusprechen wären, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Gerstenberger, bitte.

Herr Staatssekretär, Sie haben darauf verwiesen, dass im Januar die Westhöhle geöffnet wird. Die sollte ja schon mal offen sein im September. Wer wird wie lange im Westteil die entsprechenden Untersuchungen durchführen können?

Die Dauer der Untersuchungen liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht fest, es wird aber ausreichend lange sein. Derzeit sind drei Wochen ins Auge gefasst.

Gut, ich erspare mir den Kommentar nicht: Bisher wird in der Öffentlichkeit von 14 Tagen gesprochen. Die weitere Frage: Wie wird die weitere Erkundung dieser Höhle nach Verschluss des Zugangs zur Westhöhle nach Ansicht der Landesregierung durchgeführt werden?

Die Entscheidungen zur weiteren Verfahrensweise sind, wie ich bereits ausgeführt habe, abhängig vom Ergebnis der Erkundungen.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Abgeordneter Kummer, bitte.

Herr Staatssekretär, ist denn der gegenwärtige Wasserstand in der Höhle bekannt?

Es gibt keinen Grund, dass der Staatssekretär im zuständigen Ministerium über den aktuellen Wasserstand informiert wird.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Außer im Ministerium.)

Im Ministerium gibt es keinen besorgniserregenden Wasserstand.

Dass das im Ministerium so ist, werden wir dann festhalten. Es gibt keine weiteren Fragen mehr. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordnete Künast, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4679.

Umsetzung des Bundesprogramms zum Einsatz von Assistenzkräften zur Betreuung von Demenzkranken

Pressemitteilungen war zu entnehmen, dass sich die Umsetzung des o.g. Bundesprogramms in Thüringen erheblich verzögert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Arbeitnehmer und wie viele betroffene Erkrankte in Thüringer Heimen können bei vollständiger Umsetzung von dem Programm profitieren?