Protokoll der Sitzung vom 19.10.2012

Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen? Ich sehe keine mehr. Seitens der Landesregierung? Auch nicht. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Beantragt wurde als Erstes die Überweisung von allen Fraktionen an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer dafür seine Zustimmung zeigen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beschlossen.

Es wurde von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch von der FDP die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Wer ist für diese Überweisung? Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5078 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja. Bitte schön, Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, bevor ich Ihnen die Änderungen zum Sondervermögensgesetz „Ökologische Altlasten in Thüringen“ erläutere, zunächst kurz darauf hinweisen, dass es bei der Gesetzesänderung lediglich darum geht, beim Land die finanztechnischen Grundlagen zu schaffen. Es geht um bereits bestehende rechtliche Verpflichtungen der Finanzierung ökologischer Altlasten, die das Land zu bedienen hat. Das Sondervermögensgesetz und auch die Änderung in diesem Gesetzentwurf betreffen in keinster Weise subjektive Rechte Dritter.

Meine Damen und Herren, wir haben uns dafür entschieden, weiterhin an der Struktur eines Sondervermögens festzuhalten. Auch deswegen, weil wir, wie Sie wissen, gerade wegen der Verpflichtung im Bereich Kali+Salz mit dem Bund in Verhandlungen sind und der Bund von den Ländern erwartet, dass diese Sondervermögen einrichten, um damit ihren Willen kundzutun, die Verpflichtungen zu bedienen.

Nun zu den einzelnen Änderungen. Erstens: Die Laufzeit des Sondervermögens verlängert sich zunächst bis Ende 2017; vorher war es Juni 2016.

Zweitens: Die jährliche Mindestzuführung aus dem Landeshaushalt wird wie bisher auf 8 Mio. € festgesetzt. Höhere Zuführungen sind nach Maßgabe des Landeshaushalts in unbegrenzter Höhe möglich. Bisher belief sich die Regelzuführung auf rund 13,3 Mio. €.

Drittens: Die Ausgabeermächtigung für die generalvertraglichen Verpflichtungen wird auf 655 Mio. € festgesetzt; vorher lag dies bei 525 Mio. €.

Viertens: Die Ausgabeermächtigung für Verpflichtungen außerhalb des Generalvertrags wird auf 83 Mio. € festgesetzt; vorher war diese für 2011 bis 2012 15 Mio. €.

(Abg. Nothnagel)

Fünftens: Die Kreditermächtigung wird auf 270 Mio. € gesenkt; vorher betrug diese 525 Mio. €.

Obwohl heute schon klar ist, dass sich bestimmte Maßnahmen auch nach 2017 fortsetzen werden, soll zunächst das Sondervermögen bis dahin befristet sein, um dann eine erneute parlamentarische Befassung für die Abfinanzierung der Restverpflichtungen zu ermöglichen. Deshalb soll in Anlehnung an die Planungszeiträume der Braunkohlemaßnahmen die weitergehende Finanzierung mindestens alle fünf Jahre neu beplant und gesetzlich festgesetzt werden. Für den Planungszeitraum 2013 bis 2017 wird die Ausgabeermächtigung mit diesem Gesetz geschaffen. Die Laufzeit des Sondervermögens wird deshalb zunächst bis 31.12.2017 verlängert.

Seit der letzten Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ im Dezember 2010 wurden für alle Projekte des Sondervermögens die zukünftig zu erwartenden Kosten durch Rechtsund Fachgutachten ermittelt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Maßnahmen bis mindestens 2032, bei K+S Kali GmbH bis mindestens 2040 verlängern werden. Die finanziellen Auswirkungen für den Freistaat sind hoch. Der Mittelbedarf für die Finanzierung der Bergbaufolgelasten und der sonstigen Verpflichtungen beträgt aus heutiger Sicht und zu heutigen Preisen, das muss man deutlich sagen, 400 Mio. €. Bei einer Bewertung dieser zum Teil zusätzlichen Belastung ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Ausgaben voraussichtlich über einen Zeitraum von 30 Jahren erstrecken werden.

Für die einzelnen Teilprojekte des Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ ergibt sich Folgendes:

- Ich habe von der K+S Kali GmbH gesprochen, hier haben wir eine Laufzeit bis mindestens 2040, mögliche Kosten ab 2013 bis zu 300 Mio. nach heutigem Stand. Zurzeit werden, wie vielleicht einige wissen, noch Gutachten erstellt, die weitere Versatzbereiche ausweisen können und damit logischerweise auch zusätzlich kosten.

- Rositz: Laufzeit bis mindestens 2043, Kosten ab 2013 bis zu 28 Mio.

- Normalprojekte, Laufzeit bis mindestens 2030, hier sind die Kosten ab 2013 bis zu 41 Mio. € hoch.

- GVV, Laufzeit bis mindestens 2025, Kosten ab 2013 bis zu 32 Mio.

- Sonstige ökologische Altlasten, die nicht Gegenstand des Generalvertrags sind, Laufzeit bis mindestens 2023, Kosten ab 2013 bis zu 29 Mio.

- Und letztens, Braunkohlefinanzierung, zur abschließenden Laufzeit und zu den abschließenden Kosten kann von dieser Seite her keine Aussage getroffen werden. Die Planungszeiträume des Pro

jektes betragen jeweils fünf Jahre. Der nächste Projektzeitraum umfasst die Jahre 2013 bis 2017. Dafür werden ca. 6,5 Mio. € benötigt.

Das aktuelle Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Ökologische Altlasten in Thüringen“ umfasst die Ausgabeermächtigung und die Laufzeit der Projekte nicht. Insoweit besteht Regelungsbedarf. Um die Handlungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten und die bestehenden rechtlichen Verpflichtungen weiterhin zu bedienen, ist die Änderung des Gesetzes notwendig.

Meine Damen und Herren, obwohl heute schon klar ist, dass sich die Maßnahmen auch nach 2017 fortsetzen werden, soll das Sondervermögen zunächst bis dahin befristet sein, um dann eine erneute parlamentarische Befassung für die Abfinanzierung der Restverpflichtungen zu ermöglichen. Entscheidend wird dann sein, wie sich der Ausgang der Verhandlungen mit dem Bund zur Finanzierung zukünftiger Verpflichtungen, insbesondere bei K+S Kali GmbH gestaltet, und welchen Einfluss das Ergebnis auf die Höhe der zukünftigen Verpflichtungen Thüringens hat.

Frau Ministerpräsidentin hat die Bundeskanzlerin angeschrieben. Frau Bundeskanzlerin hat gebeten, Kontakt mit Herrn Bundesfinanzminister Schäuble aufzunehmen. Unser Haus wird in Abstimmung mit dem Finanzministerium Herrn Bundesminister Schäuble anschreiben, mit dem Ziel, möglichst noch im November einen Gesprächstermin zu erhalten.

Meine Damen und Herren, neben den politischen Gesprächen gilt es, den Fortgang der Zahlungsklage der K+S Kali GmbH gegen den Freistaat abzuwarten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Tilo Kummer von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Was man in Thüringen so alles Vermögen nennt, ist schon erstaunlich.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Aber nicht seit Neuem.)

Ich würde, Herr Staatssekretär, den uns vorliegenden Gesetzentwurf umtaufen: Gesetz zur Finanzierung des größten selbst verschuldeten Haushaltsrisikos des Landes. Ich glaube, das wäre passender. Selbst verschuldet durch den Generalvertrag, der ursprünglich mal zur Beschleunigung der Altlastensanierung mit einer pauschalen und abschließenden Abgeltung zwischen Bund und Land beschlos

(Staatssekretär Richwien)

sen wurde. Damals - 1998 -, als man den Vertrag so weit in Sack und Tüten hatte, sah man die Risiken des Vertrags übrigens ein bisschen anders, da hätte das Gesetz dann wahrscheinlich den Namen „Gesetz über eine zu vernachlässigende Größenordnung“ bekommen. Ich möchte mal aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt - hieß es damals noch

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Da- mals, genau.)

vom 11.11.1998 zitieren: „Ergänzend teilen wir mit, dass in einem anschließenden Schriftwechsel zwischen TMLNU und BvS die von dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen angesprochenen Klarstellungen und weiteren Einengungen des Freistellungsrisikos erörtert wurden. Dabei hat die BvS die vom Wirtschaftsprüfer gewünschten Klarstellungen ausdrücklich bestätigt und hinsichtlich der Fälle, bei denen der Freistellungsumfang nicht bekannt ist, die gemeinsame Auffassung bekräftigt, dass es sich dabei um eine zu vernachlässigende Größenordnung handelt.“ Diese zu vernachlässigende Größenordnung, meine Damen und Herren, hat sich inzwischen nach dem uns hier Vorliegenden auf über 200 Mio. ausgewachsen, und nach Unterlagen, die dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vorgelegt wurden, kann es durchaus passieren, dass wir in den Bereich von über 2 Mrd. kommen.

Meine Damen und Herren, 1998 haben Begutachtungen stattgefunden. Damals haben Gutachter festgelegt, welcher Sanierungsbedarf hier besteht. Sie kamen zu einer Summe von 458 Mio. € etwa. In den letzten zwei Jahren haben wir die Erhöhung dieser Summe um 70 Mio. € erlebt. Jetzt reden wir von weiteren 400 Mio. € mindestens bis zum Jahr 2040. Also innerhalb von 13 Jahren ist durch Begutachtung offensichtlich ein Mehrbedarf schon mal allein von etwa 500 Mio. €, also in etwa eine Verdopplung des Sanierungsbedarfs festgestellt worden. Die Frage ist: Was werden die Gutachter, die im Moment noch unter Tage sind - also es ist ja noch lange nicht alles klar -, bis zum Jahr 2015 noch alles finden und von welcher Größenordnung werden wir dann das nächste Mal reden, wenn wir uns oder sich andere Parlamentarier hier in fünf Jahren wiederfinden, um über dieses Sondervermögen zu reden? Interessant ist übrigens auch die Entwicklung der Altlastensanierungen außerhalb des Generalvertrags, die vor zwei Jahren mit in das Sondervermögen integriert wurden. Damals sprach man von einer Abfinanzierung der dortigen Sanierungen und ging von einem Kostenrahmen etwa von 15 Mio. € aus. Dieser Kostenrahmen hat sich inzwischen noch mal um 83 Mio. € erhöht.

Meine Damen und Herren, was ich bei diesen Aussagen der Landesregierung vermisse, ist, inwieweit

sich hier der Bund beteiligt. Dass die Bundesrepublik Deutschland uns mitgeteilt hat, dass sie im Rahmen des Generalvertrags keine Verpflichtung des Bundes mehr sieht, um sich weiter zu beteiligen, das wissen wir, aber bei der Braunkohle zumindest ist der Bund weiterhin verpflichtend mit im Boot. Welche Einnahmen werden wir hier vom Bund erzielen? Geben die auch noch mal eine entsprechende Größenordnung, wie sie hier drinsteht, oder ist das schon mit beinhaltet? Ich weiß es nicht. Ein Grund unter anderem, warum wir die Bundesrepublik Deutschland auf jeden Fall im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch mal befragen sollten.

Meine Damen und Herren, zu der These, der Generalvertrag damals hätte zur Beschleunigung geführt. Sicherlich sind eine Reihe von Maßnahmen gerade bei den Normalprojekten damals beschleunigt abgearbeitet worden. Das war ein Vorteil der damaligen Regelung. Einige Unternehmen konnten damit wieder saniert werden, konnten fortgeführt werden, was sonst vielleicht nicht passiert wäre. Aber gerade wenn man auf die großen Punkte schaut, Rositz, Kali+Salz, muss man feststellen, dass die Beschleunigung hier auf keinen Fall gegeben war. Wir werden auf jeden Fall noch bis 2040 nach dem Gesetzentwurf weiterhin jährlich wahrscheinlich zweistellige Millionenbeträge an Kali+Salz überweisen so ist es zumindest zu vermuten. Und wenn man ganz ehrlich ist, spricht man im Moment schon von Ewigkeitskosten. Die Süßwasserzutritte, die es im Bereich der Grube Springen gibt, kann man im Moment nicht ausschließen, dass die bis in die Ewigkeit hinein weiterhin Kosten verursachen werden, weil man sie nicht gestopft bekommt. Von der Warte her steht der Freistaat Thüringen mit diesen Zahlungen offensichtlich allein. Die Ausführungen, Herr Staatssekretär, dass Zuführungen in unbegrenzter Höhe möglich sind, sind hoffentlich kein Omen in dieser Richtung.

(Beifall Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Kali+Salz kann mit den gegenwärtig vorliegenden Regelungen bis in die Ewigkeit verdienen. Deshalb möchte ich einen Teil meiner Rede diesem Unternehmen widmen. Der Staatssekretär ist gerade darauf eingegangen, es gab einen Zahlungsstopp an Kali+Salz mit der Begründung, dass der Generalvertrag - also das, was damals vorgesehen war - inzwischen abgearbeitet wurde. Daraufhin klagt Kali+Salz gegen den Freistaat. Es ist davon auszugehen, dass es ein langes Gerichtsverfahren wird. Jetzt muss ich aber zuallererst einmal die Frage stellen, warum stellen wir dann Geld für die Altlastensanierung im Bereich der K+S Kali GmbH ein, wenn wir denn noch lange klagen und in den nächsten Jahren wahrscheinlich gar keine Zahlungen erfolgen werden? Das wäre zuallererst einmal ein Punkt, dass wir sagen, diese Gel

der für K+S stellen wir unter einen Sperrvermerk falls wir die Klage verlieren sollten, wovon wir mal nicht ausgehen, weil ansonsten K+S dieses Gesetz vor Gericht vorziehen und sagen wird, aber entschuldigt, was wollt ihr denn, eurer Gesetzgeber hat doch gesagt, ihr müsst zahlen. Also, diesen Freibrief würde ich nicht geben. Deshalb bitte ich darum, über die Frage eines Sperrvermerks nachzudenken. Ich muss aber auch sagen, dass ich es merkwürdig finde, was wir alles für einen Konzern tun, der mit dem Bund einen Kalifusionsvertrag schloss und heute dafür sorgt, dass der Freistaat Thüringen diesen Vertrag - nachdem der Generalvertrag entstanden ist, der offensichtlich die Grundlage dafür beinhaltet, dass wir zahlen müssen nicht zur Verfügung gestellt bekommt. Ich gebe zu, ich habe auch empfunden, dass der Ausschuss, der versuchte, beim Bund und bei Kali+Salz diesen Vertrag zu bekommen, ein Stück weit veralbert wurde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hier mit dem Parlament umgegangen wurde, war wirklich nicht mehr nur grenzwertig, es war einfach verheerend. Wenn die eine Seite sagt, fragt mal die andere Seite, dann wird uns gesagt, der Deutsche Bundestag hat sich damit beschäftigt, holt euch doch von denen die Unterlagen, wenn uns dann der Deutsche Bundestag mitteilt, da gibt es einen Sperrvermerk von der Firma, die uns gesagt hat, wir sollen uns beim Bundestag die Unterlagen holen, dann war der Kreis fertig geschlossen und den Sperrvermerk hat man natürlich nicht aufgehoben. Auf dieser Basis weiterhin Zahlungen zu leisten, ist für mich nicht akzeptabel. Deshalb, denke ich, kann das so pauschal hier im Gesetz auch nicht geregelt werden.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Ma- chen wir das?)

Im Gesetz werden die Zahlungen geregelt, Herr Staatssekretär - 300 Mio. € für die Altlastensanierung K+S Kali GmbH in den nächsten Jahren.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Nein.)

Die Frage, die sich mir stellt, ist auch, wieso wir diese Leistungen unter Tage erbringen lassen in zweistelliger Millionenhöhe jedes Jahr, ohne dass diese Leistungen ausgeschrieben werden müssen. Vielleicht gibt es hier jemanden, der da unten günstiger sanieren würde als Kali+Salz. Zumindest wäre es ein Punkt, der Kali+Salz vielleicht mal zum Nachdenken anregen würde. Wir führen dort auch Leistungen durch, die Kali+Salz in ihren eigenen Grubengebäuden nie wird erbringen müssen. In Hessen sind die zum Beispiel von der Versatzpflicht freigestellt durch den Hessischen Landtag.

Die Frage ist, was ist denn zu zahlen, wenn K+S irgendwann mal aufgehört hat, muss man dann ihre