Herr Bergner, ich komme gern einmal zu der Frage 6, zum Bürgerhaushalt. Hier muss ich sagen, dass die Verfassung des Landes Thüringen das Initiativrecht zur Aufstellung des Haushalts der Landesregierung zugeordnet hat, das ist ganz eindeutig. Wir kennen kein Initiativrecht in unserer Verfassung, die über Bürgeranträge oder Volksbegehren laufen; sogar Bürgeranträge, die auf Volksbegehren hinauslaufen, die dann auch zu Mehrausgaben im Haushalt führen würden, sind direkt unzulässig. Das ist auch der komplizierten Materie geschuldet. Es geht in der Haushaltspolitik nicht darum, irgendwelchen Einzelinteressen ein Übergewicht zu geben, sondern diese Beschlussfassung ist ganz be
wusst hier in Ihr Gremium gelegt und Sie müssen natürlich wie ich auch den Überblick behalten und müssen dieses abwägen für den Bürger und das erfolgt ja auch stets.
Der Begriff „Bürgerhaushalt“ kommt natürlich in unserer Verfassung nicht vor. Dieser Bürgerhaushalt ist bekannt von einigen Gemeinden - gut, da sind die Dinge auch übersichtlicher -, dort wird experimentiert. Auf Landesebene sehe ich dieses äußerst kritisch.
Ich komme zu Punkt II Ihres Antrags: Kann die Landesregierung ihre Anstrengungen intensivieren? Ja, sie kann es. Sie kann versuchen, stärker über die Möglichkeiten des Internets zu gehen, um noch stärker Informationen an den Bürger zu bringen und hier auch stärker in Interaktion zu treten. Insofern werden wir uns auch hier weiter bemühen. Wir stellen unseren Haushaltsplan zur Verfügung, ich sagte das schon. Gruppierungsplan, Funktionenübersicht, ich denke, das ist volle Transparenz. Mehr als den Gesamthaushalt, Einzeltitel können Sie eigentlich nicht machen. Es sind eine Fülle von Querschnittsdarstellungen vorhanden und in PDF-Format wird dieses zur Verfügung gestellt. Die Frage von Spardialogen, diese Anregung werde ich aufgreifen und sehe hier auch über das Internet noch Möglichkeiten. Insofern würde ich, Herr Bergner, zusammenfassen wollen, dass wir sehr, sehr viele Aktivitäten Ihres Antrags ausgeschöpft haben. Ich möchte nicht sagen, dass sich Ihr Antrag erledigt hat, aber man kann immer ausbauen. Ich glaube, Sie haben zur Kenntnis nehmen können, dass wir die Notwendigkeit, hier verstärkt voranzugehen, natürlich erkannt haben und das tun wir auch. Insofern recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Das sind die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und DIE LINKE. Also auf Wunsch der Fraktionen der FDP, der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKE beraten wir den Sofortbericht. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Punkt II des Antrags und eröffne die Aussprache mit Herrn Abgeordneten Huster von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Voß, vielen Dank für den Bericht, der, wie ich finde, durchaus einige nachdenkenswerte Dinge enthalten hat. Dass Sie beschreiben, dass andere Minister oder Ministerinnen es unter Umständen leichter haben, über ihre Politikfelder
Emotionen hervorzurufen im Gegensatz zu einem Finanzminister, der einen vergleichsweise trockenen Stoff darzubieten hat, das, denke ich, ist so. Das ist eine treffende Beobachtung. Das betrifft die Finanzer wohl generell. Man könnte ja darüber nachdenken, ob man über die Einnahmen aus dem Landesspendenkonto ein Maskottchen finanziert im Thüringer Finanzministerium.
Ja. Ich würde vorschlagen, mit den Konterfeis der letzten vier Finanzministerinnen oder Finanzminister
vor Dr. Voß, das könnte dann heißen Finanzplüschi Diezel, Finanzplüschi Walsmann, Finanzplüschi Trautvetter und Finanzplüschi Zeh. Da könnte man noch
gegebenenfalls Spitznamen vergeben. Das müsste was mit Wasser nachfüllen sein, also wegen der Nachhaltigkeit, damit es auch echte Tränen vergießen kann. Der Vorteil dieser Kombination wäre, dieses Maskottchen würde in Thüringen quotiert auftreten, zwei Männlein, zwei Weiblein. Man könnte in jeder Planungsregion eines einsetzen und ich bin sicher, wenn es den Finanzministern, den ehemaligen, sehr ähnlich sieht, dann würde es in Thüringen auch genügend Emotionen hervorrufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Angelegenheit ist vielleicht doch etwas ernster, insofern, werte Kollegen der FDP, haben wir uns zu Ihrem Antrag, ja, zu verständigen. Wir sind als Fraktion für mehr Bürgerbeteiligung, wir sind auch und gerade dafür, den Bereich der öffentlichen Haushalte stärker nach den Kriterien der Bürgerbeteiligung zu überprüfen, Ideen zu entwickeln und die Frage, die Sie aufgeworfen haben, Herr Bergner, im Zeitalter der neuen Medien, im Internetzeitalter, Sie sprachen von einer technischen Revolution, gilt es natürlich gerade auch für diesen Bereich Zugänge zu schaffen und Bürgerbeteiligung im Internetzeitalter neue Medien und Haushaltsfragen miteinander zu verknüpfen. Vielleicht sind wir uns auch darin einig, dass jeder Schritt in diese Richtung begrüßenswert ist. Wenn man nicht zu viele Erwartungen an schnellem Erfolg und schnellem Ertrag hegt, kann man, denke ich, rational darüber reden, was vernünftige Schritte sind, mehr Menschen generell in politische Prozesse einzubeziehen und somit auch beim Thema Haushalt.
In diesem Sinne, werte Kollegen, wäre es unserer Fraktion sehr recht, wenn wir Ihren Antrag auch im Haushaltsund Finanzausschuss weiterberaten könnten. Es wäre auch in der Sache, unserer Meinung nach, geboten, da Sie ja in Punkt II.1 Ihres Antrages formulieren, dass ein etwaiger Bericht der Landesregierung Ende nächsten Jahres zu stellen wäre. Insofern würde das auch dafür sprechen, dass wir im Haushaltsausschuss noch einmal intensiv über die Angelegenheit reden. Dort könnten wir auch darüber reden, Herr Bergner, was uns ideologisch an Ihrem Antrag wiederum nicht gefällt, und das ist auch eine Kritik am … Na ja, an einer Stelle ist er zumindest nicht unideologisch. Ideologie ist an sich auch nichts Schlimmes, aber in der Sache müssten Sie sich entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie mehr Bürgerbeteiligung oder wollen Sie sie unter gewissen ideologischen Voraussetzungen? Da haben Sie uns dann natürlich nicht im Boot. Da haben Sie möglicherweise den Finanzminister mit im Boot, aber wenn Ihnen das reicht, ist es auch okay, aber uns bekommen Sie nicht. Es geht um diese Begrifflichkeit in Punkt 3 „sparen“. Sie wollen einen Spardialog machen. Nun will ich mal sagen, das, was wir hier machen, was wir in den nächsten Jahren machen müssen, ist kein Sparen, das wird im wesentlichen Kürzen sein. Wir sparen nicht im Wortsinne, wir legen nichts zurück, sondern wir geben weniger aus. Das ist aus den Zwängen des Haushalts geboten, aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Wenn Sie gegenüber den Bürgern ehrlich ein Angebot machen wollen, bringt euch beim Thema Haushalt besonders ein, bringt euch über die neuen Medien ein, dann, glaube ich, sollte man von Anfang an diesen Prozess auch ideologisch offen formulieren. Das kann dann aus unserer Sicht kein Spardialog sein, sondern warum heißt das nicht - Dr. Voß, Sie haben es in der Rede ja durchaus gesagt - Konsolidierungsdialog. Ich möchte zum Beispiel den Bürgern auch die Möglichkeit geben, zu sagen: Warum gibt es denn keine Initiativen aus dem Freistaat Thüringen heraus, eine Vermögensteuer in Deutschland wieder einzuführen, die eine Landessteuer ist?
Warum unterstützt diese Landesregierung keine Initiativen zu einer besseren Erbschaftsbesteuerung? Warum unterstützt diese Landesregierung zu wenig Initiativen für eine Besteuerung der Finanzmärkte, so dass mehr Geld aus der spekulativen Wirtschaft in die Realwirtschaft gelenkt wird? Oder warum tut die Landesregierung zu wenig oder warum wird in Deutschland generell zu wenig getan, Steuerhinterziehungen und -spekulationen einzudämmen und zu bekämpfen? Ich meine, in einen rationalen Konsolidierungsdialog gehören diese Fragen, die Einnahmeseite, natürlich mit hinzu. Herr Bergner, worüber reden wir denn hier in dem Haus, wenn wir uns streiten. Wir streiten uns immer über das Ver
hältnis dieser beiden Seiten, was Sie natürlich nicht wahrhaben wollen, weil Sie immer sagen, Sie glauben, Sie können Haushalte konsolidieren, indem Sie einseitig die Kürzung der Ausgaben vornehmen. Das halten wir für zu kurz gegriffen. Insofern will ich aber das betonen, von dem ich denke, es könnte einen rationalen gemeinsamen Kern geben, über den wir im Ausschuss reden könnten, nämlich die Frage: Wie bekommen wir im Sinne eines Konsolidierungsdialogs Bürgerinnen und Bürger viel stärker an den virtuellen Tisch, mit uns in diesen Dialog zu treten? Für den Fall, dass dieser Antrag auf Überweisung keine Mehrheit hier im Haus findet, schlagen wir dann vor, die Punkte einzeln abzustimmen. Bei den Punkten 1 und 2 können Sie mehrheitlich mit Zustimmung unserer Fraktion rechnen. Ihren Punkt 3 müssten wir ablehnen, wenn er so formuliert bleibt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, interaktive Bürgerbeteiligung bei der Haushaltskonsolidierung des Freistaats Thüringen ist das Thema des FDP-Antrags. Der Finanzminister hat in seinem Sofortbericht für die Landesregierung dargestellt, welche Informationen zum Haushalt den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes heute schon gegeben und auch interaktiv zur Verfügung gestellt werden. Die SPD-Fraktion schätzt diese Informationspolitik in Sachen Haushaltskonsolidierung durchaus als gut ein.
Der Finanzminister geht gut strukturiert vor und arbeitet mit sehr anschaulichen Übersichten, um das Handeln der Landesregierung begreifbar zu machen. Die Übersichten werden regelmäßig - er hat es gesagt, 400 Medienreaktionen - zur Verfügung gestellt, stehen teilweise auch auf der Homepage und werden in einer Wanderausstellung „Thüringen 2020“ der Öffentlichkeit angeboten. Man findet über die Navigation im Internet zahlreiche Menüpunkte mit hinterlegten Haushaltsinfos, die auch in Form von PDF-Dateien abrufbar sind. Natürlich kann man dieses Angebot auch noch erweitern. Es muss aber für die Bürger noch verständlich bleiben.
Unter II möchte die FDP-Fraktion die Landesregierung auffordern, der Öffentlichkeit die Daten der Landeshaushaltspläne auch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen, bei der nächsten Haushaltsaufstellung einen Thüringer Spardialog mit vorbereiten und begleitende Online- und Offlineangebote anzubieten. Um es vorwegzunehmen, die
SPD-Fraktion im Thüringer Landtag hat durchaus Sympathien für interaktive Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. So wird derzeit - und man konnte es gestern in der Presse lesen - auf unsere Initiative die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, zu Gesetzesvorhaben in Thüringen auf der Seite des Landtags in einen Diskussionsprozess einzutreten oder zumindest eine Stellungnahme abzugeben. Bürgerhaushalte auf kommunaler Ebene sind ebenfalls eine interessante Möglichkeit, Bürgerbeteiligung zu aktivieren und Ideen für Haushalte zu akquirieren. Allerdings stellt sich bei all diesen Möglichkeiten auch die Frage, welchen Aufwand man betreiben muss, um den gewünschten interaktiven Bürgerdialog auch für alle Beteiligten zu einem Erfolg zu machen. Bei einem Kommunalhaushalt gibt es den unmittelbaren regionalen Bezug der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Heimatgemeinde. Hier hält sich aufgrund der Kenntnisse der Zusammenhänge und der Ortskenntnis der beteiligten Partner der Aufwand für zusätzliche Erklärungen und Informationen in Grenzen. Ähnlich verhält es sich bei einzelnen Gesetzen, die interaktiv zur Diskussion gestellt werden. Meist sind es Bürger, die von den gesetzlichen Regelungen in irgendeiner Art und Weise betroffen sind, die sich an solchen Diskussionen beteiligen und mit ihrem spezifischen Fachwissen durchaus zu neuen Erkenntnissen und Ideen beitragen können. Leider ist es beim Landeshaushalt nicht so einfach, einen interaktiven Diskussionsprozess in Gang zu setzen. Es gibt nur einige wenige Spezialisten, die sich mit dem Gesamtwerk beschäftigen und auch dieses Gesamtwerk durchschauen. Prof. Dr. Gunnar Schwarting, Honorarprofessor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, schreibt in einem Gastbeitrag für die Internetseite buergerhaushalt.org Folgendes - Frau Präsidentin, ich zitiere: „Kommunalvertretung und Verwaltungsführung müssen sich von vornherein darüber im Klaren sein, dass ein Bürgerhaushalt nur dann erfolgreich wirken kann, wenn die Öffentlichkeit möglichst transparent über die zugegeben sehr komplexen Zusammenhänge kommunaler Finanzwirtschaft informiert wird. Dafür reicht es nicht aus, den Haushaltsplan im Netz zugänglich zu machen. Vielmehr müssen verständliche Anleitungen und Erläuterungen gegeben werden, damit auch Einwohnerinnen und Einwohner, die sich nicht mit der Frage der kommunalen Finanzwirtschaft auskennen, an der Diskussion teilnehmen können. Wie diese Information geschieht, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. In jedem Fall verlangt sie von der Verwaltung, und nur diese kann diese Arbeit leisten, einen beachtlichen Input, der nicht unbeträchtliche personelle Kapazitäten bindet.“ Wenn diese Einschätzung für einen Bürgerhaushalt auf kommunaler Ebene gilt, dann gilt er, glaube ich, erst recht für die Landesebene. Mir ist ein Beispiel bekannt, wo ein Bundesland sich damit beschäftigt hat, das war
der Stadtstaat Hamburg. Mit beträchtlichem verwaltungsorganisatorischen und auch finanziellen Aufwand wurde in den Jahren 2006 bis 2009 das Projekt „Bürgerhaushalt Hamburg“ durchgeführt. Es wurde eine Gesellschaft mit der Umsetzung und Moderation dieses Bürgerbeteiligungsprozesses beauftragt. Aufwand und Nutzen scheinen allerdings nicht in einem gesunden Verhältnis gestanden zu haben, denn das Projekt wurde nach 2009 nicht fortgeführt.
Was ich damit sagen will, nun komme ich zu den konkreten Forderungen der FDP: Die SPD-Fraktion hält die Bemühungen der Landesregierung zur Information der Bürger über die finanzielle Lage und Perspektiven des Freistaats Thüringen für angemessen. Der Thüringer Landeshaushalt liegt im PDF-Format vor und ist auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar, das gilt auch für den aktuellen Haushaltsentwurf. Was die Maschinenlesbarkeit eines Haushaltsplans betrifft, die unter II.2 gefordert wird, so stellt sich für uns die Frage, ob dies überhaupt mit vertretbarem Aufwand realisierbar wäre und ob es sinnvoll ist. So ein Haushalt ist ohnehin schon ein schwer lesbares und schwer verständliches Werk. Wie das in Maschinenlesbarkeit umgesetzt werden soll, ist mir zumindest noch nicht ganz klar. Wenn es einfach, möglich und sinnvoll wäre, dann, glaube ich, hätte es das Ministerium schon veranlasst.
Na ja, schauen Sie sich doch einfach mal die Homepage an jetzt, was da alles drauf ist - für einen Bürger verständlich. Ich habe sie mir angeguckt.
Wir sind jetzt nicht bei Justiz. Den von der FDP geforderten interaktiven Thüringer Spardialog, der Finanzminister hat es aufgegriffen, dass er darüber nachdenkt.
Wenn man einen Bürgerdialog zum Haushalt initiieren wollte, dann sollte der Prozess nicht allein auf das Sparen oder Konsolidieren abgestellt sein. Ein solcher umfassender Bürgerbeteiligungsprozess würde allerdings einen zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand nach sich ziehen. In Abwägung von Aufwand und Nutzen kommen wir zu dem Ergebnis, dass andere Bürgerbeteiligungsprojekte Erfolg versprechender sind und diese erst einmal erprobt werden. Schon heute besteht für die Bürger des Landes die Möglichkeit, ihre Sparideen interaktiv oder auch herkömmlich per Post an die Landesregierung, an den Thüringer Landtag und an die Abgeordneten des Landtags zu senden und so
mit ihr Wissen einzubringen und ihre Meinung zu äußern und ich denke, das geschieht auch. Das Ganze funktioniert ohne neue Bürokratie im Ministerium, im Landtag oder in den Fraktionen. Selbst wenn man zu dem Schluss käme, einen solchen interaktiven Bürgerbeteiligungsprozess zum Thüringer Landeshaushalt in Gang zu setzen, wäre denn die FDP-Fraktion zum Beispiel bereit, dem Finanzministerium die zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen dafür zuzugestehen? In der Vergangenheit waren Sie, glaube ich, eher damit aufgefallen, die zu hohen Verwaltungskosten in den Ministerien zu kritisieren. Genau aus diesen vorgenannten Gründen werden wir den Teil II Ihres Antrags ablehnen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln heute diesen Antrag der FDP, der jetzt schon ein Vierteljahr mit den Plenarsitzungen mitläuft. Bei der Einbringung von Herrn Bergner, der ja ausgeholt hat, wie die Technik sich entwickelt hat in den letzten Jahren, dann war mir das auch fast schon klar. Ich möchte beginnen mit einem Zitat von Friedrich Schlegel: „Es gibt eine schöne Offenheit, die sich öffnet wie eine Blume: Nur um zu duften.“ So ähnlich ist das mit Ihrem Antrag. Ich danke dem Finanzminister, Herrn Dr. Voß, für seinen ausführlichen Bericht. Ich denke, damit ist alles abgedeckt, was im Moment an Öffentlichkeit möglich ist. Wer in das Internetportal des Finanzministeriums schaut, weiß, er kann den Haushaltsplan einsehen, er kann die Einzelpläne einsehen. Er kann auch Erläuterungen dazu erfahren, wie ein Haushalt entsteht. Es gibt Berichte dazu. Selbst über den Kommunalen Finanzausgleich, der ja auch in der medialen Wirkung am meisten stattfindet, gibt es Erläuterungen dazu. Der Minister hat angekündigt, weitere Aktivitäten zu tätigen, was er mit Sicherheit auch tun wird. Ich denke, das ist jederzeit - auch im Ausschuss - möglich.
Herr Huster, Sie haben mit sehr viel Humor angefangen, aber wie man von diesem Antrag zur Vermögensteuer kommen kann, da ist schon viel Ideologie dahinter. Das hat mich schon sehr gewundert.
31. Dezember 2013, das lehnen wir als CDU-Fraktion ab, einmal, weil es ständig möglich ist, sich berichten zu lassen im Ausschuss, und die Transparenz durch das Finanzministerium auch gewahrt ist. Die Öffentlichkeit der Daten der Landeshaushaltspläne in maschinenlesbarer Form - da ging es mir ähnlich wie Herrn Baumann -, da kann ich mir nur vorstellen, dass Sie damit Computer gemeint haben. Nun weiß ich ja nicht, was die FDP für Maschinen hat, vielleicht solltet ihr mal aufrüsten oder irgendwas.