Protokoll der Sitzung vom 24.01.2013

Ein inländischer Beitrag zu einer gelingenden Integration muss mehr leisten als das, was das Bundesgesetz derzeit vermag oder ermöglicht.

Die Regierungskoalition hat das Ende des vergangenen Jahres, meine Damen und Herren, leider verpasst, die Thüringer Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge deutlich zu verbessern. Sie haben im Gegenteil durch die Ablehnung unserer Vorschläge und der Vorschläge zahlreicher angehörter Expertinnen und Experten im Kern dokumentiert, dass Sie an der bisherigen Unterbringungspraxis und Praxis der Gewährung von Leistungen, insbesondere auch zur medizinischen Behandlung, festhalten wollen. Dass Thüringen damit bundesgesetzliche Regelungen im Vergleich mit anderen Bundesländern mit am restriktivsten auslegt, dürfte Ihnen nicht nur am Beispiel der Residenzpflicht bekannt sein. Dass die damit verbundene Diskriminierung von Flüchtlingen Kritik und Protest nicht nur der LINKEN hervorruft, überraschte nicht. Eigentlich fällt mir auch nichts mehr ein, was ich Ihnen noch sagen kann, warum man Menschen nicht diskriminiert; es scheint zumindest bei einigen der Abgeordneten hier im Haus eine hohe ideologische Barriere zu geben, den vorgetragenen Argumenten folgen zu können.

(Beifall DIE LINKE)

Nun ist der Haushalt, meine Damen und Herren, in dem Punkt Ausgaben für Unterkunft von Flüchtlingen, Erstattung an Landkreise und kreisfreie Städte, Krankenhilfe etc. durchaus nicht maßgeblich. Wir haben im Thüringer Landtag auch nach Beschlussfassung des Haushalts noch die Möglichkeit, die Aufnahme- und Unterbringungsbedingungen zu verbessern, die dann aber als gesetzliche Pflichtaufgaben auch finanziert werden müssen. Das heißt, wir streiten uns hier eher um die qualitative Grundlage als über die Höhe der einzelnen Titel.

Aber, meine Damen und Herren, insbesondere Herr Minister, mein Unverständnis muss ich dennoch darüber zum Ausdruck bringen, dass im Haushaltsentwurf, so wie er uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2012 keinerlei Berücksichtigung gefunden hat und die Zahlen schon mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes Makulatur waren. Ein Armutszeugnis, Herr Geibert.

Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen zum Themenkomplex der Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge zwei Entschließungsanträge vorgelegt, zu denen ich herzlich um Ihre Zustimmung werben möchte. Die Sicherung des therapeutischen Angebots für traumatisierte Flüchtlinge im psychosozia

len Zentrum in Jena ist einer davon. Wenn die ideologisierten Barrieren zu hoch sind, unserem Antrag zuzustimmen, kann man hilfsweise dem von der Fraktion der GRÜNEN vorgelegten Antrag zum selben Gegenstand zustimmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viele der in Thüringen lebenden Asylsuchenden und anerkannten sowie geduldeten Flüchtlinge sind aufgrund der erlebten Fluchtgründe, aber auch aufgrund des nach der Flucht Erlebten traumatisiert, leiden unter einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung oder sind psychisch stark belastet. Es gibt dazu eine wissenschaftliche Studie, die spricht von 40 Prozent der Flüchtlinge, die psychisch derart belastet sind. Das psychosoziale Zentrum in Jena betreut seit vielen Jahren eine sehr große Anzahl in Thüringen lebender traumatisierter Flüchtlinge und ist eine fachlich anerkannte Einrichtung der psychosozialen Betreuung. In Ermangelung einer ausreichenden Anzahl von Fachärztinnen und Fachärzten und Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Thüringen braucht es die von uns beantragte Förderung, damit das notwendige therapeutische Angebot abgesichert werden kann und damit Thüringen seiner Verpflichtung aus der EG-Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerberinnen und -bewerbern in den Mitgliedstaaten nachkommen kann.

Die Sicherung einer unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung in und an der Landesaufnahmestelle Eisenberg ist ein weiterer Antrag, den ich Ihnen ans Herz legen möchte. Die gegenwärtige Ausstattung der Beratungsstelle und insbesondere die regelmäßig zeitlich begrenzte Förderung der Erstberatung entsprechen nicht dem tatsächlich bestehenden Beratungsbedarf.

Es ist nicht viel, was der Thüringer Landtag im Rahmen eines Haushalts zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und auch Migranten und Migrantinnen tun kann, meine Damen und Herren. Er kann aber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Flüchtlinge in Thüringen endlich eine Beratungs- und Behandlungsstruktur erhalten, die verfahrensrechtlichen und medizinischen Erfordernissen entspricht, und dass Integration im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen gefördert wird. Das, meine Damen und Herren, würde zumindest ein Stück mehr Menschlichkeit bedeuten und zeigen, dass der Begriff „Willkommenskultur“ ein ernst gemeinter ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Berninger. Es liegen jetzt keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Ich sage es trotzdem noch

einmal, was es an Redezeiten noch gibt. Für die FDP-Fraktion gäbe es noch 3 Minuten 20 Sekunden und für die SPD-Fraktion 9 Minuten. DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU haben ihre Redezeiten ausgeschöpft. Für die Landesregierung hat sich jetzt Herr Minister Geibert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gerne nutze ich die Gelegenheit zu einigen Aussagen über die wesentlichen Inhalte zum Einzelplan des Innenministeriums. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist die wichtigste Aufgabe des Innenministeriums. Mit dem vorliegenden Entwurf für die kommenden Haushaltsjahre 2013 und 2014 kann diese Aufgabe auch weiterhin auf hohem Niveau bewältigt werden. Sie haben sicherlich recht, Herr Abgeordneter Adams, dass nicht zwingend die Aufklärungsquote entscheidend für das Sicherheitsgefühl ist. Die Häufigkeitszahl ist sicher von größerer Bedeutung, weil sie darüber Aussage trifft, wie oft oder wie hoch die Chance ist, wie hoch das Risiko ist, von einer Straftat in einem Land betroffen zu sein. Thüringen ist eines der sichersten Länder der Bundesrepublik. Wir haben die drittniedrigste Häufigkeitszahl seit Jahren.

(Beifall CDU)

Obwohl wir die drittniedrigste Häufigkeitszahl seit Jahren haben, haben wir auch seit Jahren die höchste Aufklärungsquote,

(Beifall CDU)

was umso anerkennenswerter ist, als ja die Quote bezogen auf die Bevölkerung ausgesprochen niedrig ist und deshalb die Anstrengungen zur Aufklärung besonders hoch sein müssen. Ich gehe davon aus, dass wir auch im Jahr 2012 wieder eine Aufklärungsquote haben werden, die deutlich über 60 Prozent liegt. Dies erfordert vor allem gut ausgebildete, entsprechend ausgestattete und auch motivierte Polizisten. Daher war es ein zentrales Anliegen, dass wir wie in den Vorjahren nahezu alle Vollzugsbeamten, die in den Ruhestand gehen, ersetzen können. Selbstverständlich würde ich mir auch mehr Polizeivollzugsbeamte wünschen, wer tut das nicht. Die Thüringer wünschen sich den Polizisten, der sofort da ist, wenn es gilt, einen Unfall aufzunehmen. Sie wünschen sich den Polizisten im Straßenbild, der sofort eingreifen kann, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt. Sie wünschen sich, Polizei zu sehen, weil sie sich dann sicherer und damit wohler fühlen. Mit der Übernahme von 160 beziehungsweise 130 Polizeivollzugsbeamten nach Beendigung einer erfolgreichen Ausbildung in den Jahren 2013 und 2014 sind wir dafür gut vorbereitet. Gleichzeitig werden in den nächsten zwei Jahren insgesamt 250 neu eingestellte Polizeianwärter

(Abg. Berninger)

ihre zwei- beziehungsweise dreijährige Ausbildung beginnen.

Der Haushalt des Innenministers umfasst in 2013 insgesamt ca. 558 Mio. € und in 2014 572 Mio. €. In beiden Jahren liegen die Personalausgaben bei rund 73 Prozent der Gesamtausgaben. Für Investitionen sind 54 Mio. € in 2013 und 61 Mio. € in 2014 geplant. Hier liegt das Augenmerk auf der Umsetzung der Polizeistrukturreform. Mit der Realisierung dieser Reform werden Doppel- und Dreifachstrukturen abgebaut. Damit wird es möglich, mehr Polizisten vor Ort einzusetzen. In den Basisdienststellen wird wieder mehr Arbeitskraft für die eigentlichen Aufgaben der Polizei zur Verfügung stehen, die Kontrollen vor Ort, die Anzeigenaufnahme, die Präsenz im Straßenbild.

Insoweit kann ich auch gleich mit einem Missverständnis aufräumen. Herr Abgeordneter Adams, Sie haben bemängelt, dass die Prävention in den Sachmittelausgaben beim Landeskriminalamt absinkt - das ist richtig, weil die Aufgabe dort nicht mehr wahrgenommen wird, sie wandert zur Landespolizeidirektion und wird dort erfüllt.

(Beifall CDU)

Mit dieser Reform ist es uns auch möglich, bei den Thüringer Polizeien die in den 2000er-Jahren auferlegten Personalabbauzahlen im Polizeivollzug so zu kompensieren, dass das Sicherheitsbedürfnis in unserem Land dennoch nicht leidet. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament sind im vorliegenden Haushaltsentwurf erhebliche Mittel zur Umsetzung dieser Reform verankert. Die Andreasstraße, das Gebäude der ehemaligen PD Erfurt, ist der Standort der Landespolizeidirektion. Der Aufbau der Landespolizeidirektion ist im vollen Gange. Dabei ist die personelle Ausstattung zweifelsohne für die Arbeitsfähigkeit der Behörde ausschlaggebend. Hierauf wird auch vom neuen Präsidenten größter Wert gelegt. Im Haushaltsentwurf sind Mittel für Trennungsgeld und Umzüge veranschlagt. Um neben der personellen auch die räumliche Situation zu verbessern, sind Mittel für zusätzliche notwendige Anmietungen ebenfalls geplant. Von besonderer Bedeutung für die Arbeit ist auch die technische Ausstattung und hier insbesondere die des neuen Lagezentrums. Sowohl ein Einsatzleitsystem als auch ein zentrales Vermittlungs- und Kommunikationssystem sollen der LPD eine gute Arbeit ermöglichen. Veranschlagt sind hier allein in 2013 rund 9 Mio. €. Erst mit dieser Technik wird es möglich, die sieben Landespolizeiinspektionen von der Aufgabe etwa des Notruftelefons zu entlasten. Mit einer modernen Leitstellenausstattung, einem zentralen Vermittlungs- und Kommunikationssystem sowie einem Fallbearbeitungssystem wird die Polizei für die Zukunft aufgestellt und kann den geänderten Anforderungen umfassend gerecht werden. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt,

Stellen abzubauen. Im Doppelhaushalt wird auch das Innenministerium einen Beitrag dazu leisten. In 2013 und 2014 werden 138 bzw. 109 Stellen abgebaut. Ohne die für mich so wichtige Polizeistrukturreform infrage stellen zu müssen, wird auch der Vollzugsbereich mit 50 und 84 Stellen beteiligt sein. Stehen mit dem Entwurf auch ausreichende Mittel für die Polizeistrukturreform in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung, so muss jedoch im Baubereich an schmerzhafter Stelle den Sparzwängen Rechnung getragen werden. Sie alle kennen die große Baustelle in der Kranichfelder Straße zur Unterbringung des Landeskriminalamtes und der Bereitschaftspolizei. Ich gehe davon aus, dass das Landeskriminalamt in 2014 fertiggestellt wird. Die Mittel zur Errichtung des neuen Gebäudes sind für 2014 im Haushalt berücksichtigt. Dringend notwendig ist aber auch der Neubau für die Bereitschaftspolizei, deren Unterbringung ist katastrophal.

(Beifall CDU)

In 2015 muss mit dem Neubau der Bereitschaftspolizei begonnen werden können.

(Beifall CDU)

Die Unterbringung der dortigen Kolleginnen und Kollegen hat die Grenze des Zumutbaren längst überschritten.

Zu den vielfältigen Aufgaben im Bereich des Innenministeriums gehört auch der bundesweit notwendige Aufbau eines digitalen Funknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Das digitale Netz löst den bisherigen Analogfunk ab. Der Aufbau in Thüringen wird nach heutigem Kenntnisstand wohl in 2013 abgeschlossen sein. Bis dahin sollen die Netzabschnitte 15 und 16, die die Fläche des Freistaats abdecken, aufgebaut sein. Mit dem Aufbau kann die Polizei auf ein bundesweit einheitliches modernes Kommunikationsnetz zurückgreifen, welches einen erheblich verbesserten Datenaustausch zulässt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Haushaltsentwurf 2013/2014 legt die Grundlage für eine effiziente zukunftsfähige Polizei. Die innere Sicherheit genießt hohe Priorität, nicht nur beim Innenund Finanzminister. Bedeutsam für das Innenministerium sind neben dem großen Bereich der Polizei aber auch weitere Aufgaben.

In der Mittelbehörde Landesverwaltungsamt werden die Aufgaben vieler Politikbereiche effizient gebündelt. Hier werden Arbeiten erledigt, die von EU-, Bundesund Landesgesetzgebung vorgegeben werden. Unser Ziel ist es, die Bündelungsfunktion dieser Behörde in Zukunft zu stärken und weitere Aufgaben aus anderen bisher selbstständigen Mittelbehörden zu integrieren. Damit würden dann wichtige Schritte getan, um die Effizienz der Landesverwaltung durch Synergiegewinne zu steigern.

(Minister Geibert)

Im Kapitel des Landesverwaltungsamtes 03 04 sind in diesem Doppelhaushalt nun auch die Ausgaben für die Flüchtlinge und Aussiedler etatisiert. Bisher gab es dazu ein eigenes Kapitel 03 25. Mit der Integration im Kapitel 03 04 wird die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts als Ganzes widergespiegelt. Es ist zutreffend, Frau Abgeordnete Berninger, dass in den Jahren 2013 und 2014 jeweils 500.000 € als Mittel für die Integrationsförderung eingestellt sind.

(Beifall CDU)

Diese Mittel werden aber regelmäßig nur komplementär eingesetzt. Das bedeutet, dass damit ein insgesamt vorliegendes Fördervolumen von etwa 1,5 Mio. € im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung steht, und es handelt sich lediglich um die Ausweisung der Fördermittel. Die gesamte Rubrik der Sachkosten und der Personalkosten findet sich in den anderen Titeln wieder, ohne dass sie gezielt für den Bereich Integration ausgewiesen wäre.

Mit dem Kapitel 03 06 bildet der Haushalt die von der Landesregierung beschlossene Bündelung der Aus- und Fortbildung im Innenministerium ab. Die Verwaltung des Bildungszentrums in Gotha, die Fortbildungseinrichtung in Tambach-Dietharz sowie die Ausgaben für die Ausbildung für die kommunale und staatliche allgemeine Verwaltung sind hier etatisiert.

Das Landesamt für Statistik liefert Politik, Wissenschaft und Wirtschaft wichtige Entscheidungsgrundlagen. Wir erwarten die Ergebnisse der ersten Volkszählung im vereinten Deutschland mit Spannung. Diese werden voraussichtlich Mitte 2013 vorliegen.

Die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz ist im vergangenen Jahr in das grelle öffentliche Licht gerückt worden. Die diesbezüglich eingerichteten Untersuchungsausschüsse bei den Ländern und beim Bund werden insbesondere auch die Arbeit des Verfassungsschutzes aufarbeiten. Meine Überlegungen zur Umgestaltung des Verfassungsschutzes habe ich Ende letzten Jahres vorgestellt. Noch im 1. Halbjahr wird die Bund-Länder-Expertenkommission ihre Erkenntnisse zur Optimierung der Sicherheitsarchitektur vorstellen. Gemeinsam mit den Parlamenten werden bundesweit Konsequenzen gezogen werden. Das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder lässt es zu, diese Konsequenzen im Haushaltsvollzug und in kommenden Haushalten abzubilden.

Die Ansätze für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienste und zivile Verteidigung liegen mit insgesamt 12 Mio. € pro Jahr auf dem Niveau der Vorjahre. Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule sorgt für gut ausgebildete haupt- und ehrenamtliche Helfer. Gerade in Thüringen wissen

wir die Arbeit unserer motivierten ehrenamtlichen Feuerwehrleute zu schätzen.

(Beifall CDU)

Die Landesregierung wird wie bisher zum Beispiel mit dem Zuschuss zur Feuerwehrrente und der besonderen Förderung der Jugendarbeit ihren Teil dazu beitragen, dass diese Motivation bestehen bleibt.

(Beifall CDU)

Hier ist auch die Förderung des Erwerbs für LkwFahrerlaubnisse für die Angehörigen unserer freiwilligen Feuerwehren zu nennen. Wir haben uns aus guten Gründen und im Interesse unserer Feuerwehren und als weiteren Anreiz, dort auch in Zukunft ehrenamtlich tätig zu werden, für die Förderung eines vollwertigen Lkw-Führerscheins entschieden.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch einen Satz zu den Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes sagen, denn mit dem dazu vorgesehenen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU zur Neugestaltung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit wird auch ein Projekt ermöglicht, über das gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde bereits umfangreich debattiert wurde. Es geht um die Beteiligung des Landes an kommunalen Zweckverbänden. Ein erstes Beispiel für die nunmehr mögliche feste Kooperation von Land, Kreis und Kommune haben wir hier gestern erörtert. Somit kann das Land in der Region Oberhof die Stadt und den Landkreis unterstützen, die Aufgabe der Förderung des Tourismus, die Betreibung und die Entwicklung der Freizeitund Erholungseinrichtungen und des sportlichen Lebens wahrzunehmen. Aus meiner Sicht wird hiermit ein gutes Instrument geschaffen, um die Region Oberhof als eines der Aushängeschilder des Freistaats nachhaltig zu unterstützen. Dieses Beispiel einer besonders sinnvollen interkommunalen Zusammenarbeit, hier sogar unter Beteiligung des Landes, weist auf das Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit im Allgemeinen

(Beifall CDU)

und damit auch auf ein wichtiges Förderinstrument in § 24 Abs. 2 Nr. 5 des Finanzausgleichsgesetzes. Ich freue mich sehr, dass mit 500.000 € pro Jahr die Möglichkeit geschaffen wird, besonders effiziente kommunale Kooperationen fördern zu können. Damit steht im Zentrum für interkommunale Kooperation - im Übrigen, Herr Adams, keine neue Behörde, sondern lediglich eine neue Aufgabe in unserem eigenen Hause

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau, neue Leute braucht das Land.)