Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Minister Prof. Dr. Huber, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Gemeinden können nach § 65 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalordnung zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit für die Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der nach der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag bedarf unter bestimmten Voraussetzungen der Genehmigung. Der Kassenkredit ist kein Kredit im Sinne von § 63 ThürKO. Er ist vielmehr ein zumeist kurzfristiger Überbrückungskredit, mit dessen Hilfe die Liquidität der Gemeindekasse gesichert werden soll. Kassenkredite werden daher in den meisten Fällen nicht einmal jährlich aufgenommen, sondern stellen vergleichbar dem Dispokredit auf einem Girokonto eine Möglichkeit dar, im Laufe des Jahres über die vorübergehende Inanspruchnahme des Kassenkredits Einnahmeschwankungen auszugleichen. So kann ein Kassenkredit im Laufe des Haushaltsjahres mehrfach in Anspruch genommen und wieder zurückgeführt werden. Eine Aussage zu den konkreten Formulierungen in der Frage 1, in welcher Höhe die Thüringer Gemeinden Kassenkredite aufgenommen haben, kann daher nicht getroffen werden. Ich gehe aber davon aus, dass ich Ihrem Informationsbedürfnis dadurch Genüge tue, dass ich Ihnen den Stand der Kassenkredite jeweils zum Stichtag 31.12. nenne. Nach den Berichten des Statistischen Bundesamtes, die - wie ich mir zu erlauben bemerke - auch jedem Abgeordneten zugänglich sind, haben die Thüringer Kommunen jeweils zum Stichtag 31.12. in den Kernhaushalten Kassenkredite in folgender Höhe in Anspruch genommen: 1999 37 Mio., 2001
81 Mio., 2004 78 Mio., 2008 99 Mio. Belastbare Zahlen für 2009 liegen im Moment noch nicht vor; damit ist Mitte März zu rechnen.
Zu Frage 2: Schwankungen bei der Aufnahme von Kassenkrediten haben in der Regel mit der Frage zu tun, wie sich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Kommunen im Vergleich zur Haushaltsplanung entwickeln. Bei unvorhergesehenen Einnahmeausfällen ist vorübergehend mit steigenden Kassenkrediten zu rechnen, bei unerwartet hohen Einnahmen mit einer Rückführung der Kassenkredite. Die Inanspruchnahme von Kassenkrediten durch die Thüringer Kommunen ist trotz der Steigerung zwischen 1999 und 2008 insgesamt sehr moderat. So betrugen die Kassenkredite zum 31.12.2008 pro Kopf in Thüringen 42 €, in Schleswig-Holstein dagegen 158 €, in Rheinland Pfalz 910 € und im Saarland 1.174 € pro Einwohner. Während die Kassenkredite zwischen 1999 und 2008 von 37 Mio. € auf 99 Mio. € gestiegen sind, konnten die Thüringer Kommunen gleichzeitig ihre Verschuldung aus regulären Krediten von rund 3,028 Mrd. € auf 2,443 Mrd. € reduzieren. Ich gehe daher nicht davon aus, dass sich die 1999 vollzogenen Änderungen im Steuerrecht maßgeblich auf die Aufnahme von Kassenkrediten der Thüringer Gemeinden und Landkreisen ausgewirkt haben.
Zu Frage 3: Bereits im Rahmen der Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Rettungsschirm für die Thüringer Kommunen“ - Drucksache 5/353 - habe ich ausführlich zum Thema der Steuerrechtsänderungen seit 1999 und deren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Kommunen Stellung genommen. Im Übrigen hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht weitere Steuerrechtsänderungen, die zu Einnahmeverlusten von Ländern und Kommunen führen, ohne Kompensationsleistungen des Bundes in der aktuellen Situation nicht verkraftbar sind.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, Sie haben zum Schluss formuliert, Sie fordern Kompensationsmittel, wenn durch Steuerrechtsänderungen die Einnahmen Thüringer Kommunen tangiert sind. Wie verhält sich das jetzt im aktuellen Fall des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes? Welche Kompensationsmittel haben Sie beim Bund für die Thüringer Kommunen geltend gemacht?
Herr Abgeordneter Kuschel, der Freistaat Thüringen hat in dem morgen zu debattierenden Gesetz über den Finanzausgleich 2010 13 Mio. € Einnahmeausfälle für die Thüringer Kommunen infolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vorgesehen. Dass Thüringen die Entscheidungen über dieses Gesetz allein nicht im Bundesrat bestimmen konnte, brauche ich Ihnen nicht zu erläutern.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, die 13 Mio. € sind eine Leistung des Landes. Ich habe Sie allerdings gefragt, was Sie beim Bund geltend gemacht haben.
Herr Abgeordneter Kuschel, ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass die Mehrheit bei der Bundesgesetzgebung im Bundesrat nicht von der Zustimmung des Freistaats Thüringen abgehangen hat.
Danke, Herr Minister. Ich schließe die Fragestunde und schließe damit die heutige Plenarsitzung. Wir sehen uns alle morgen wieder um 9.00 Uhr, gleiches Haus, gleicher Platz.