Protokoll der Sitzung vom 14.02.2013

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Wortmeldung von der Fraktion DIE LINKE, Herr Abgeordneter Kuschel, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion wird jetzt spannend, weil sie deutlich macht, welche unterschiedlichen Auffassungen und Verständnisse es zur Kommunalpolitik und der Rolle von Bürgerinnen und Bürgern und von ehrenamtlichen Gemeinderäten gibt.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Bergner, ich weiß nicht, was Sie für ein Bild von ehrenamtlichen Gemeinderäten haben, was die aus Ihrer Sicht leisten dürfen und was nicht. Das hatte jetzt so den Eindruck, als sollen die sich möglichst in Zurückhaltung üben und

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist ei- ne Unterstellung. Das ist ja wohl der Gipfel.)

Bürgerinnen und Bürger auf der Straße ordentlich grüßen, guten Tag sagen, aber bitte schön sich nicht um gemeindliche Angelegenheiten kümmern.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist üb- le Nachrede.)

Ich habe gesagt, es hat den Eindruck vermittelt, weil Sie gesagt haben, unser Vorschlag würde zu einer Überforderung ehrenamtlicher Gemeinderäte führen. Ich will es noch mal betonen, die Gemeinderäte, unabhängig von ihrer Stellung, sind ein gleichberechtigtes Organ zum Bürgermeister. Ich habe Verständnis, dass Sie als Bürgermeister oft

(Abg. Skibbe)

mals den Gemeinderat nicht so sehr als Partner ansehen, sondern eher als etwas „Bedrohliches“.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wissen Sie, wie lange ich selbst Stadtrat war?)

Ja, Sie können doch dann noch mal erwidern. Wir wollen doch die Diskussion spannend gestalten.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Aber bitte auch ehrlich.)

Sie haben eine unterschiedliche Auffassung. Ich will nur darauf verweisen, meine Erfahrungen sind ganz andere.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das muss ja nicht dasselbe sein.)

Gemeinderäte wollen sehr intensiv auch in die Entscheidungsvorgänge, die in der Verwaltung ablaufen, einbezogen werden. Das ist der Hintergrund des kommunalen Petitionsrechts.

(Beifall DIE LINKE)

Wir holen Entscheidungen aus dem völlig intransparenten und geschlossenen Raum der Verwaltung raus und bringen sie in die Öffentlichkeit. Das ist der große Vorteil des kommunalen Petitionsrechts. Deswegen gibt es dieses kommunale Petitionsrecht schon in neun Bundesländern. Die sind nicht alle irgendwo auf einem anderen Stern, sondern die sind hier. Zum Teil hat die CDU in diesen Ländern selbst dieses kommunale Petitionsrecht eingeführt.

Deshalb bitten wir noch mal darum, gerade in dieser Frage keine Horrorszenarien an die Wand zu malen oder Ängste zu schüren, dass das zur Handlungsunfähigkeit führt, weil - das ist klar - Sie damit ein Vorurteil bedienen, dass Kommunalpolitik und Verwaltung so schön sein könnte, wenn es nur das eine Störende nicht gäbe, nämlich den Bürger. Ohne Bürger würde das alles sehr gut funktionieren, aber das Leben ist eben anders, die Bürgerinnen und der Bürger bestimmen, was in einer Gemeinde geschieht.

Eine letzte Anmerkung, Herr Bergner, zur Bauleitplanung: Da haben Sie auch das ein wenig fehl verstanden und sicherlich kann man in einer Debatte manches nur verkürzt darstellen. Unser Ansatz ist nicht, das Verfahren direkt in der Bauleitplanung nach § 3 Baugesetzbuch durch Bürgerbeteiligung irgendwie noch zu ergänzen, sondern es geht um Fragen der Bauleitplanung im Vorfeld, bevor überhaupt ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan im Gemeinderat beraten wird, dass man dann bereits die Ideen, die Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern einfach aufgreifen kann, bevor überhaupt der Gemeinderat dann das formale Verfahren nach Baugesetzbuch auf den Weg bringt. Sie sind erfahrener Kommunalpolitiker, meine Erfahrung in der Kommunalpolitik ist, die Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung ist so was von formal. Wie viel

Anregungen, die die Bürgerinnen und Bürger vorbringen, werden denn tatsächlich in der Bauleitplanung berücksichtigt? Im Regelfall wird alles im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Und das wird mit Petitionen besser oder was?)

Und das geht nicht. Da werden die Leute nicht mal mehr informiert. Deswegen brauchen wir das kommunale Petitionsrecht, weil sich dann der Gemeinderat noch mal mit bestimmten Fragen beschäftigen kann. Da stimme ich Ihnen zu, dass das nicht dazu führen darf, dass die Bürgerbeteiligung im Prozess der Aufstellung eines B-Plans in irgendeiner Art und Weise relativiert oder infrage gestellt wird. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Kuschel, ich kann gut verstehen, dass Sie sich ärgern, wenn Sie in Ihrer Stadt nicht Bürgermeister geworden sind.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kann ich verstehen, ja.)

(Beifall CDU)

Aber ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, das, was Sie uns oder mir gerade gesagt haben zum Umgang mit Bürgern, das halte für eine ganz derbe Unterstellung. Ich will auch ganz deutlich sagen, dass das bei uns - um das aus der Praxis zu erläutern - quer durch die politischen Farben immer anders geworden ist. Auch als Ihre Kollegin Sedlacik bei uns noch Bürgermeisterin gewesen ist, war es immer möglich, quer über die Farben mit den Bürgern zu sprechen bzw. den Bürgern möglich, auch ihr Anliegen vorzubringen. Das ist eine Frage dessen, wie man damit umgeht vor Ort. Und ein Petitionsausschuss auf kommunaler Ebene würde dieses Problem in keiner Weise verbessern, wenn es so ist, dass irgendwo - und möglicherweise ist es ja bei Ihnen so - bei Bauleitplanverfahren unsauber gearbeitet wird, formal Gemeinderäte vielleicht nur den Entscheidungsvorschlag des beauftragten Planungsbüros abarbeiten, dann wird das in einer Petition oder in einem Petitionsausschuss kein bisschen anders sein. Ich darf Sie an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich bitten, wir können hier gern diskutieren, wir können hier gern streiten, aber unterlassen Sie Ihre Unterstellungen. Danke schön.

(Beifall FDP)

(Abg. Kuschel)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen, als Erstes über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2673 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Gegen diesen Gesetzentwurf sind die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der CDU und der SPD, als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5744. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/ 5747. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Es enthält sich niemand der Stimme. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der Drucksache 5/5705 unter Berücksichtigung der Abstimmung zu den Änderungsanträgen. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der CDU und die Fraktion der SPD. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der LINKEN. Wer enthält sich der Stimme? Es enthalten sich der Stimme die Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/4360 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5705. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der CDU und die Fraktion der SPD. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Ich sehe keine Gegenstim

men. Wer enthält sich der Stimme? Es enthalten sich der Stimme die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist gegen den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Einstimmig angenommen!)

Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall CDU)

Wir sind noch nicht zu Ende.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4914 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf der FDP abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? Dagegen sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wieder ge- wonnen!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in den Teilen

a) Gesetz zur Modernisierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (Gleichstellungs- modernisierungsgesetz - ModGThürGleichG -)

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3875 dazu: Beschlussempfehlung des Gleichstellungsausschusses - Drucksache 5/5702

ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4925 dazu: Beschlussempfehlung des Gleichstellungsausschusses - Drucksache 5/5703

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5743