5/4925 nach zweiter Beratung und unter Berücksichtigung dessen, dass die Beschlussempfehlung angenommen worden ist. Die Fraktion DIE LINKE hat namentliche Abstimmung dazu beantragt und ich bitte, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.
Ich gehe jetzt davon aus, dass alle ihre Stimmkarten abgegeben haben, und bitte, dass ausgezählt wird.
Mir liegt das Ergebnis der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/4925 vor. Es wurden 72 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 41 gestimmt, mit Nein 31, es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung mit Mehrheit angenommen worden (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Ich bitte, das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Wer gegen diesen Gesetzentwurf stimmt, möge sich jetzt von dem Platz erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und 2 aus der SPD. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Ich schließe nun den Tagesordnungspunkt 2 a und b. TOP 3 und TOP 4 wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5250 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache. Es hat sich Abgeordneter Gumprecht für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ladenöffnungsgesetz beschäftigt uns heute erneut. Wir hatten es bereits bei der ersten Lesung im Dezember angekündigt, wir lehnen den Antrag ab, denn das Anliegen der FDP, den gemeinsam getragenen und im Gesetz verankerten Grundsatz nach mehr Familienfreundlichkeit für die Beschäftigten im Handel zurückzudrehen, den wol
len wir nicht, den lehnen wir ab. Die Gründe hatte ich bereits in der ersten Lesung des Gesetzes hier im Plenum vorgetragen. Kurz: Wir wollen die Familienfreundlichkeit gesetzlich verankern und nicht nur darüber reden, wie es andere tun. Wir wollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzlich verbessern. Selbst wenn man in Studien die Gründe für den Geburtenrückgang analysiert, dann ist er sicherlich sehr vielschichtig, dann ist das sowohl das Einkommen, dann ist das der sichere Arbeitsplatz, dann ist das eine gute familienpolitische Infrastruktur - dazu gehören vor allen Dingen in Thüringen auch unsere Kindereinrichtungen -, aber dann ist es auch in genau dieser gleichen Weise die Frage, wie viel Zeit kann ich für die Familie aufbringen. Ich denke, diesem Grundsatz wollen wir hier nachgehen, das ist unser Anliegen.
Es war die Absicht, bei der Verabschiedung unseres Gesetzes die Ausnahmeregelung zu ermöglichen. Sie wissen das, wir hatten dazu eine Rechtsverordnung vorgesehen. Sie wissen auch, dass wir bis heute keine haben. Auf die Gründe möchte ich nicht noch einmal eingehen.
Meine Damen und Herren, zwischenzeitlich liegt auch, wie Sie alle wissen, eine Klage von drei Möbelhäusern beim Thüringer Verfassungsgericht vor. Meine Meinung und die meiner Fraktion ist, warten wir die Entscheidung des Gerichts ab. Wie bereits ausgeführt, werden wir den heutigen Änderungsantrag zum Ladenöffnungsgesetz ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon gesagt worden, es ist die erneute Wiederauflage des Themas in diesem Haus. Es zeigt aus unserer Sicht vor allen Dingen nur eines, die FDP kann nicht von ihrer arbeitnehmer- und arbeitnehmerinnenfeindlichen Politik lassen. Sie zeigt sich hier als Vorturner einiger Unternehmen,
und die nun auch noch versuchen, mittels einer Verfassungsklage die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu beschneiden.
Ja, das können Sie denken und sagen. Damit, meine Herren, stehen Sie hier in diesem Haus zum Glück allein.
Immer wieder behaupten Sie, dass das derzeitige Ladenöffnungsgesetz ein Samstagsarbeitsverbot enthält. Das ist eine permanente Falschaussage, weil das einfach nicht stimmt.
Jedes Geschäft in Thüringen kann nach derzeitigem Gesetzesstand von Montag früh 00.00 Uhr bis Samstagabend 20.00 Uhr ohne Schließzeiten öffnen. Nach unserer Auffassung - das wissen Sie - ist das immer noch zu viel. Es zeigt aber deutlich, dass Ihre wiederholten Presseverlautbarungen schlicht falsch sind, weil Sie die Unwahrheit sagen. Das Einzige, was …
Das Einzige, was der derzeitige Gesetzestext nämlich regelt, ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einzelhandel ein Recht auf Familie und Freizeit an mindestens zwei Samstagen im Monat zugestanden wird. Und das ist richtig.
DIE LINKE begrüßt dies ausdrücklich. Profitinteressen einiger Unternehmen dürfen nicht vor den Interessen der Beschäftigten stehen.
Ich sage Ihnen auch, das ist die Fortsetzung Ihrer Debatte gerade aus der Diskussion zum Gleichstellungsgesetz, im Handel sind Frauen überrepräsentiert. Sie sind schlecht bezahlt, sie sind in Teilzeit und ihnen wollen Sie noch nicht einmal zugestehen, dass sie wenigstens an zwei Samstagen frei haben, um mit ihren Kindern und mit ihrer Familie auch mal bummeln und einkaufen zu gehen.
Ihre Behauptung - kommen Sie doch dann vor und wir hören das doch dann zum hundertsten Mal, da müssen Sie nicht dauernd dazwischenreden.
Ja, ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Rednerin am Pult das Recht hat, Ihre Rede vorzutragen und übrigens auch in dem entsprechenden Zeitfenster, und dass noch mehrere Redeanmeldungen vorliegen, auch die der FDP-Fraktion.
Samstagarbeit ist nicht im Interesse der Beschäftigten und erst recht nicht im Interesse ihrer Familien. Im Interesse der Mitarbeiterinnen und der Beschäftigten wären ordentliche Arbeitsverträge, weniger Verkaufsdruck und deshalb vor allem auch angemessene Tariflöhne statt Provisionszahlungen. Das war ja so ein Hintergrund.
Schauen Sie sich doch wirklich mal die Realität am Beispiel der klagenden Möbelhäuser an. Außer IKEA, das muss man hier wirklich herausnehmen, zahlt kein einziges großes Möbelhaus in Thüringen Tariflöhne. Kaum eines dieser Häuser besitzt einen Betriebsrat, keines ist tarifgebunden. In all diesen Möbelhäusern wird ein niedriges Grundgehalt gezahlt, der Rest ist provisionsabhängig. Und wenn die Verkaufszahlen nicht stimmen, wird den Beschäftigten gern mal eine Kündigung nahegelegt. Das sind Ihre Partner, die Partner Ihrer angeblich arbeitnehmerfreundlichen Politik.