Protokoll der Sitzung vom 14.02.2013

(Unruhe DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Ramelow. Als Nächster hat sich noch einmal Abgeordneter Barth für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Sie haben auch 4 Minuten und 30 Sekunden Redezeit.

Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, zunächst, Frau Siegesmund, ich bin ein Freund des klaren Wortes, das gebe ich gern zu.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: So kann man es auch sagen.)

Und wenn ich da einmal über das Ziel hinausschieße, dann habe ich, glaube ich, zumindest heute auch bewiesen, dass ich mich auch entschuldigen kann. Kollege Kubitzki wird es bestätigen. Ihr Problem oder das Problem, was ich bei Ihnen habe, ist, wenn Sie hier reden, da geht es nicht darum, dass man einmal im Ausdruck wegrutscht und man vielleicht einmal über das Ziel hinausschießt, sondern Sie lassen über allen anderen, außer über Ihrer eigenen Fraktion, immer so eine Wolke hoch kondensierter Moral abregnen, die uns dann irgendwie so …

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Ja, das ist der Unterschied.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Einer muss es ja machen.)

Ja, genau. Und da sind Sie berufen und das lasse ich auch gern bei Ihnen.

(Heiterkeit CDU, FDP)

Aber dass das die anderen hier auch mal gelegentlich ankotzt - Entschuldigung -, das müssen Sie eben dann auch ertragen.

Kollege Ramelow, natürlich weiß keiner, wie das Ergebnis dieser Beratung zu diesem Gesetzentwurf sein wird. Mein Problem ist, dass dahinter eine Absicht erkennbar ist. Das ist der Punkt, über den wir in der ersten Beratung zunächst einmal reden. Wenn Sie sich mit Herrn Mohring über die Urheberschaft dieses Gesetzentwurfs streiten, dann ist der Punkt erreicht, wo ich hochgradig nervös werde. Das muss ich einmal ganz ehrlich sagen,

(Heiterkeit im Hause)

(Abg. Ramelow)

weil da noch nie etwas Gutes rausgekommen ist. Ich erinnere an die Grunderwerbsteuer. Das ist der Punkt, den Sie hier schon einmal gemeinsam beschlossen haben. Das ist sozusagen das Ergebnis, wenn Sie gemeinsam Ideen entwickeln, dann müssen die Leute draußen üblicherweise in irgendeiner Form darunter leiden. Deswegen macht mich dieser Streit schon wirklich sehr unruhig,

(Beifall FDP)

das will ich ganz offen gestehen. Aber wir sind hier nicht die Einzigen. Auch die Betroffenen selber haben ja schon einmal den Eindruck, nicht vom Ergebnis, das können sie nicht, weil wir noch keines haben, aber von der Absicht. Im Freien Wort vom 23. Januar - kann jeder lesen, der lesen kann, und das können wir ja alle, fast alle vielleicht, nein, wir können es alle - wird der Präsident des Rechnungshofes zitiert mit den klaren Worten: Diese Initiative hat den Zweck, die Unabhängigkeit des Rechnungshofes anzugreifen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Da irrt der Herr Präsident.)

Das ist die Vermutung, das ist der Eindruck, der von dieser Gesetzesinitiative da ist und sein Vizepräsident - viele Jahre in diesem Hohen Hause Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses gewesen und aus der zweitgrößten Fraktion kommend - Sie sind gern Vorsitzender, ich weiß, in welcher Funktion Sie hier gesprochen haben, gerade gesprochen hat - von den LINKEN nämlich -. Herr Gerstenberger formuliert es, eine Stärkung des Rechnungshofes ist das nicht, darüber sind wir uns im Kollegium sehr, sehr einig. Das ist die Absicht, die zumindest vermutet wird; der Angriff auf die Institution Rechnungshof. Deswegen, Herr Kollege Ramelow, nicht das Ergebnis steht in der ersten Debatte zur Diskussion,

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Was hat das mit Kommunismus zu tun?)

sondern die Absicht, und das hat keiner hier wirklich entkräften können, dass genau das die Absicht ist.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Herr Barth, wo führt das jetzt zum Kommu- nismus?)

Das überlasse ich Ihnen, Herr Kollege Ramelow. Sie überlegen die Wege zum Kommunismus und ich überlege mir die Hürden, die wir aufbauen können, dass Sie den Weg nicht gehen können. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Barth. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, weder

aus den Fraktionen noch vonseiten der Regierung. Es wurde jedoch Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wir stimmen zunächst ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Jetzt kommen wir zum Antrag auf Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer diesem Ansinnen folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig so beschlossen.

Wir entscheiden jetzt noch über die Federführung. Es wurde beantragt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss die Federführung zur Beratung übernimmt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch die Federführung einstimmig so beschlossen. Ich schließe für heute diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 9. Noch einmal als Hinweis, der Tagesordnungspunkt 8 wird am Freitag behandelt. Wir fahren jetzt fort mit der Beratung zum Tagesordnungspunkt 9

Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5695 ERSTE BERATUNG

Die Fraktion DIE LINKE wünscht das Wort zur Begründung. Die Begründung oder Einbringung wird Abgeordnete Heidrun Sedlacik halten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, warum bringt die Fraktion DIE LINKE gerade jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes ein?

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das haben wir uns auch gefragt.)

Klar, und dann noch einen kompletten neuen Gesetzentwurf in einer Neufassung. Jetzt habe ich Herrn Heym richtig neugierig gemacht. Ich möchte

(Abg. Barth)

Sie nicht länger auf die Folter spannen, DIE LINKE macht das deshalb, weil nach unserer hoffentlich richtig zutreffenden Rechnung in ein paar Monaten die Funktion bzw. die Thüringer Beauftragte zur Wiederwahl steht. Da haben wir uns gedacht, da es vorrangig dann um eine Personalauswahl geht, wir doch diese Person auch weiter mit Inhalten bedenken sollten, wie wir Verbesserungen erreichen können. Die Fraktion DIE LINKE ist der Ansicht, es darf nicht nur um Personalfragen gehen.

(Beifall DIE LINKE)

Hier wollen wir bei der intensiven Diskussion um die Ausgestaltung, um die Aufgaben und Kompetenzen der Funktion bzw. des Amtes die Diskussion erneut beleben. Der oder die Bürgerbeauftragte ist vorrangig eine Anlaufstelle für Bürgeranliegen, also in der Hauptsache eine Ein-Personen-Ausgabe des Petitionsausschusses. Das geltende Gesetz versucht hier, durch formale Ausgrenzung etwaige Zuständigkeitsüberschneidungen und Reibungsflächen mit dem Petitionsausschuss zu beseitigen, aber inhaltlich gleicht die Arbeit doch sehr der des Petitionsausschusses. Eine solche Konstruktion ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum durchschaubar und nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE auch nicht unbedingt notwendig. Auch wenn außer Zweifel steht, dass der oder die Bürgerbeauftragte mit ihrer Einzelfallunterstützung sicher sinnvolle Arbeit leistet, trotz dieses skeptischen Blicks fordert die Fraktion aber nicht die gänzliche Abschaffung des Amtes des Bürgerbeauftragten, sondern eine deutliche Umgestaltung.

(Beifall DIE LINKE)

Die Funktion der oder des Bürgerbeauftragten soll eine Ombudsstelle für Mängel in der Verwaltung werden, eine Ombudsstelle, die mithilft, eine Verwaltung mit mehr Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit zu schaffen. Der oder die Bürgerbeauftragte soll dazu noch mehr Eigeninitiative bis hin zu mehr Informationsund Öffentlichkeitsarbeit entfalten. Dieses Modell hatte meine Fraktion bereits 2007 vorgeschlagen und sie hält es immer noch für sinnvoll und aktuell, dies erneut in die Diskussion hier einzubringen. Meiner Fraktion ist ja bewusst, dass die Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungshandeln vor allem auch an den Inhalten der umzusetzenden Vorschriften hängt. So bleiben zum Beispiel die Regelungen von Hartz IV oder der neuen Sozialhilfe nach wie vor asozial und menschen- und bürgerunfreundlich, egal ob nun das Verwaltungshandeln freundlich ist oder auch nicht. Dennoch dürfen Auswirkungen der Art und Weise dieses Verwaltungshandelns nicht außer Acht gelassen werden. So ist zum Beispiel die direkte Erreichbarkeit von Sachbearbeiterinnen statt endlosem Ausharren in Warteschleifen von Callcentern ein wichtiger Punkt für die Betroffenen im Rahmen von Verwaltungsverfahren.

(Beifall DIE LINKE)

Sollten Behörden in einer Vielzahl von Fällen sich unkorrekt bzw. rechtswidrig verhalten, so bleibt natürlich wichtig, dass die einzelnen Betroffenen sich gegen solches Verhalten wehren können. Umgestaltet als Ombudsstelle kann der oder die Bürgerbeauftragte auch hier wirksam werden. Dazu werden im Gesetzentwurf die Kompetenzen der oder des Bürgerbeauftragten gestärkt bis hin zum Recht, Beanstandungsverfahren gegen säumige Verwaltungsstellen durchzuführen. Angesichts der Ausweitung des Aufgabenkatalogs und der Ausweitung der Kompetenzen im Sinne einer unabhängigen Ombudsstelle sieht die Fraktion auch hier die Höherstufung im Gehalt als gerechtfertigt.

Frau Sedlacik, kommen Sie bitte zum Schluss?

Wir sind auch der Meinung, dass wir mit einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl der oder des Bürgerbeauftragten hier weiter vorankommen sollten und uns liegt daran, die Unabhängigkeit des Bürgerbeauftragten zu stärken. Ich bin gespannt auf die Diskussion.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank. Das war die Einbringung und ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor und als Erste hat Abgeordnete Regine Kanis für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kollegen, das Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten, was uns die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat, ist das aus dem Jahr 2007 noch einmal aufgewärmt, aber mit einem anderen Namen versehen. Jetzt heißt es nicht mehr „Gesetz zur Stärkung des Thüringer Bürgerbeauftragten“, sondern eben „Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten“. Dieser Antrag soll das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten, welches im Jahr 2000 beschlossen und am 15. Mai 2007 novelliert wurde, ersetzen. Ich sage es schon einmal ganz deutlich, die SPD hat in der Opposition 2007 diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt und wird das auch heute nicht tun.

Meine Fraktion war es, die 2007 einen Antrag zur Änderung des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten eingebracht hatte, weil wir damals unter anderem eine Wahl des Bürgerbeauftragten mit einer Zweidrittelmehrheit durch den Landtag gefordert

(Abg. Sedlacik)

haben. Diese Zweidrittelmehrheit wäre uns auch heute noch wichtig, steht aber hier nicht im Einzelnen zur Debatte. Das Rederecht im Petitionsausschuss, wie auch die Erstellung des Jahresberichtes sind erfüllt, wenn auch keine Aussprache und Debatte dazu im Landtag erfolgt. In Ihrer Problemdarstellung haben Sie es eigentlich selbst begründet. Die Landtagsmehrheit hat den Entwurf von 2007 als zu weitgehend ablehnt.