Protokoll der Sitzung vom 15.02.2013

Nein, ich habe gesagt, dass die beiden Häuser unterschiedlicher Meinung waren und wenn man unterschiedlicher Meinung in Fachfragen ist, dann wird man sich im Bundesratsverfahren der Stimme enthalten. Das ist das normale Prozedere.

Zu der 3. Frage: Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Tierschutzgesetzes beabsichtigt vor allem die Umsetzung - das ist jedenfalls mein Kenntnisstand - von EU-Recht, deren Frist 2012 war es, glaube ich - abgelaufen ist. Ein Vermittlungsverfahren hätte nach meinem Dafürhalten ein erhebliches zeitliches Übergangsdefizit geschaffen.

Ich glaube, da ist es auch gut gewesen, dass man sich dann so entschieden hat.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zur Frage der Frau Abgeordneten König in der Drucksache 5/5714.

Stand der Beratung zum JugendmedienschutzStaatsvertrag (JMStV)

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags scheiterte im Dezember 2010, weil es im Landtag von Nordrhein-Westfalen keine Mehrheit dafür gab. Zu den Hauptkritikpunkten zählte, dass Regelungen aus den Bereichen Film und Fernsehen auf das Internet übertragen werden sollten, ohne dass die besonderen Eigenschaften des Mediums Internet dabei ausreichend Berücksichtigung fanden. Außerdem sollten alle Inhalteanbieter dazu verpflichtet werden, ihre Internetseiten nach Altersfreigaben zu kategorisieren. Medienberichten zufolge haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2012 beschlossen, dass im Jahr 2013 ein neuer Entwurf für die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorgelegt werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkrete Zeitplanung gibt es für die Vorlage und den Beschluss eines novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags?

2. Welche Staatskanzlei ist bei der Erarbeitung des neuen Entwurfs federführend?

3. Welche Inhalte soll der neue Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nach Ansicht der Landesregierung aufgreifen?

4. Inwiefern findet die Kritik am 2010 gescheiterten Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in der jetzigen Bearbeitung Berücksichtigung?

Vielen Dank, das Wort hat Frau Ministerin Walsmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. bis 26. Oktober 2012 in

Weimar die Rundfunkkommissionen gebeten, bis zu ihrer Jahreskonferenz im Herbst 2013 einen Entwurf für einen Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz vorzulegen.

Zu Frage 2: Den Vorsitz der Arbeitsgruppe Jugendmedienschutz der Länder hat Sachsen inne.

Zu Frage 3: Nach derzeitigem Diskussionsstand sind sich die Länder einig, einen neuen Anlauf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags mit folgenden Themenfeldern zu unternehmen: Wahrung der bestehenden Gesetzgebungskompetenz der Länder gegenüber dem Bund, Altersverifikationssystem im Internet, gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz und der obersten Jugendschutzbehörden, Verhandlung nutzergenerierter Internetinhalte - das sind soziale Netzwerke, Blogs -, staatsvertragliche Absicherung der weiteren Finanzierung von jugendschutz.net.

Zu Frage 4: Die Kritik aus 2010 wird ernst genommen und wird in die anstehende Meinungsbildung einfließen. Danke.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Danke schön für die Antwort. Teil der Kritik aus 2010 war unter anderem die Altersverifikation, die stattfinden sollte. Sie haben - wenn ich es jetzt richtig verstanden habe - gerade erklärt, dass sich die Länder darin einig sind, dass die Altersverifikationskompetenz bestehen bleibt. Könnten Sie das im Zusammenhang mit der in 2010 geäußerten Kritik bitte ausführen?

Das habe ich nicht so gesagt, sondern ich habe Ihnen gesagt, zu den Themenfeldern, die Berücksichtigung finden, gehören auch die Altersverifikationssysteme im Internet. Mehr habe ich dazu nicht gesagt und mehr kann ich auch jetzt noch nicht ausführen dazu. Der Auftrag läuft, Vorlage im Herbst 2013. Die nächste Rundfunkkommission, die vielleicht einen kleinen Einblick gibt in die bisherigen Arbeiten, steht erst bevor. Wir haben seit dieser Reise auch keinen Bericht gehört. Insofern kann ich dazu auch nichts weiter mitteilen im Moment.

Und die zweite Nachfrage durch die Fragestellerin.

Das bedeutet aber, wenn ich es richtig verstehe, dass an einer Altersverifikation oder andersrum dass von einer Altersverifikation zumindest nicht Abstand genommen wird.

Es wird für den Entwurf des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags diese Fragestellung erörtert. Ob und wie es Eingang findet, ist dann eine Frage, wie es in dem Entwurf vorgeschlagen wird.

Vielen Dank, Frau Ministerin Walsmann. Wir kommen jetzt zur Frage des Herrn Abgeordneten Bärwolff in der Drucksache 5/5721. Antworten wird für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Frau König, Sie lesen die Frage?

Genau.

Schließung einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Der Gemeinderat von Uhlstädt-Kirchhasel hat die Schließung der Kindertagesstätte in Engerda beschlossen. Aus Gesprächen mit Elternvertretern und Vertretern des Trägers ergibt sich aber, dass die Eltern und Elternvertreter der zu schließenden Kindertagesstätte weder an der Entscheidung selbst beteiligt wurden noch dass sie diese gutheißen. Die Eltern befürworten die Beibehaltung der Einrichtung auch mit Blick auf die Investitionen, die seitens der Gemeinde und des Trägers erfolgt sind. Mit einem Trägerwechsel 2009 verlor die Einrichtung die Betriebserlaubnis zur Betreuung unter Zweijähriger. Mit den Investitionen sollten die Voraussetzungen für eine Wiedererlangung dieser Betriebserlaubnis geschaffen werden. Das zuständige Ministerium hat auch einen entsprechenden Antrag des Trägers erhalten und durch die Fachaufsicht im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde die Einrichtung vor einiger Zeit besucht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit einem Bescheid über die Erteilung der Betriebserlaubnis für unter Zweijährige zu rechnen und weshalb konnte bislang noch keine Entscheidung erfolgen?

2. Wie bewertet die Landesregierung den Beschluss des Gemeinderats von Uhlstädt-Kirchhasel zur Schließung der Kindertagesstätte, insbesondere mit Blick auf die Kindertagesstättenbedarfspla

(Ministerin Walsmann)

nung und die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung?

3. Wie bewertet die Landesregierung die ausgebliebene Beteiligung der Elternvertreter der Kindertagesstätte Engerda bei der Vorbereitung und Vorberatung des Schließungsbeschlusses, insbesondere im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Gemeinde, die Kindertagesstätte zu schließen?

4. Prüft das Land, ob gegebenenfalls Rückforderungen gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden können, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kindertagesstätte stehen?

Das Wort hat Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Bärwolff, vorgetragen durch die werte Frau Abgeordnete König, wie folgt:

Zu Frage 1: Der Kindestageseinrichtung „Hexengrund Knirpse“ in Uhlstädt-Kirchhasel, Ortsteil Engerda

(Heiterkeit im Hause)

- sie heißt so -, wurde am 14. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 eine Betriebserlaubnis mit einer Rahmenkapazität bis zu 30 Plätzen für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt erteilt. Dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegt bisher kein Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren für die Kindertageseinrichtung in Engerda vor.

Am 26. September 2012 ging beim TMWBK ein Antrag des Trägers, der Johanniter Unfallhilfe e.V., vom 18. September 2012 auf Ausnahme vom Aufnahmealter für ein Kind unter zwei Jahren für die Zeit vom 25. März 2013 bis zum 25. März 2014 ein. Dem Antrag wurde nicht stattgegeben, da das betreffende Kind bereits im August 2012 einen Platz in einer anderen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel verlässlich zugesagt bekommen hat. Dies wurde dem Träger vom TMWBK mit Schreiben vom 12. November 2012 mitgeteilt.

Zu Frage 2: Die Kindestagesbetreuung ist den Kommunen als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis zugewiesen und unterliegt deren Selbstverwaltungsrecht. Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hält ausreichend Plätze jeder Altersgruppe, insbesondere auch für Kinder unter zwei Jahren, vor,

um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Die Gesamtauslastung beträgt 81 Prozent.

Zu Frage 3: Das TMWBK hat keine Möglichkeit, auf die auf kommunaler Ebene vorgenommene Schließung von Kindertageseinrichtungen einzuwirken. Dies unterliegt dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht im eigenen Wirkungskreis nach § 2 Thüringer Kommunalordnung. Für diese Aufgaben obliegt der Gemeinde nach § 18 Thüringer Kommunalordnung die Verwaltungs- und Finanzhoheit. Ihre Entscheidung trifft die Gemeinde durch Beschlüsse nach §§ 36 ff. Thüringer Kommunalordnung. Eine Anhörung mittelbar Betroffener ist nach der Thüringer Kommunalordnung nicht vorgesehen. § 10 Abs. 2 Thüringer Kindertagesstättengesetz regelt ausschließlich, dass der Elternbeirat von Trägern der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung zu informieren und vor explizit genannten Entscheidungen von diesem anzuhören ist. Diese Regelung gilt jedoch nur für unmittelbar bevorstehende Änderungen der Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen und hat keine Auswirkung auf das Beschlussverfahren nach der Thüringer Kommunalordnung.

Zu Frage 4: Die Kindertageseinrichtung in Engerda wurde nicht im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung gefördert, womit eine diesbezügliche Mittelrückforderung seitens der Landesregierung nicht in Betracht kommt.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe nicht den Wunsch auf Nachfrage. Danke. Dann kommen wir jetzt zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Möller in der Drucksache 5/5723. Auch hier wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur antworten. Bitte, Herr Abgeordneter Möller.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen!

Schulsituation für beeinträchtigte Kinder im Projekt „Lernen unter einem Dach“

Laut einem Zeitungsartikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 5. Februar 2013 sollen elf von 35 Kindern mit Beeinträchtigung das integrative Projekt „Lernen unter einem Dach“ im Landkreis Sömmerda verlassen. Seit dem Jahr 2000 arbeitet in diesem Projekt die Förderschule „Maria-Martha“ der Finneck-Stiftung mit mittlerweile drei staatlichen Schulen (zwei Grundschulen und eine Regelschule) zusammen. Des Weiteren ist dem Zeitungsartikel zu entnehmen, dass es einen „Musterkooperationsvertrag“ gebe, der eine weitere Zusammenarbeit zwischen der Stiftung, den Schulleitern der Kooperationsschulen und dem Schulträger regelt. Dieser soll jedoch weder vom zuständigen Ministerium

(Abg. König)