Protokoll der Sitzung vom 15.02.2013

besuchen. Schulen, Ärzte sowie auch Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in zumutbarer Entfernung.

Zu Frage 3: Das Landesverwaltungsamt hat die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Breitenworbis zuletzt am 18. Oktober 2012 kontrolliert. Die Kontrolle hat ergeben, dass die in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung vorgegebenen Standards eingehalten werden.

Zu Frage 4: Eine Angestellte der Betreiberfirma nimmt die Wäsche entgegen und bestückt die Waschmaschinen, ohne dass hierbei ein Entgelt zu entrichten ist. Durch diese Verfahrensweise wird nach Auskunft des Betreibers ein störungsfreier Betrieb der Geräte gewährleistet.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Ich hätte zwei Nachfragen, und zwar zum Ersten: Sie hatten eben ausgeführt, dass die Betroffenen an Ärzte in Breitenworbis verwiesen werden. Ich frage Sie: Inwiefern ist es zutreffend, dass das zuständige Gesundheitsamt des Eichsfeldkreises einen Vertrag mit einem bestimmten Mediziner zur Versorgung der Flüchtlinge abgeschlossen hat und wie passt das zur freien Arztwahl?

Wenn ich die zweite Frage gleich anschließen darf: Ich hatte es schon ausgeführt, die Gemeinschaftsunterkunft liegt etwa 2 Kilometer außerhalb von Breitenworbis. Es stehen keinerlei öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und die Straße ist unbeleuchtet. Wie bringen Sie das tatsächlich mit der Einhaltung der in der Verordnung genannten Grundsätze zusammen?

Zunächst erst einmal, Frau Rothe-Beinlich, eins muss man ganz klar herausstellen, es gibt nach der Rechtslage Asylbewerberleistungsgesetz keinen Rechtsanspruch auf freie Arztwahl. Dennoch wird das in Breitenworbis so gehandhabt, dass das dem sehr nahe kommt. Dieser Vertrag ist mir nicht bekannt, den Sie angesprochen haben. Ich bezweifle auch, dass es ihn gibt, denn nach der Stellungnahme, die ich hier habe, gibt es in Breitenworbis zwei Allgemeinmediziner und es steht den Flüchtlingen frei, welchen sie davon aufsuchen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, wenn sie das möchten, auch andere Ärzte aufzusuchen.

Dann haben Sie eben die Frage nach dem langen Weg in Bezug auf die Kinder gestellt. Ich habe dar

auf hingewiesen, dass es in der Einrichtung eine eigene Kinderbetreuung gibt. Ansonsten ist immer eigentlich eine Frage: Was ist zumutbar? Wenn man in einer Stadt wohnt und gewohnt ist, alles um die Ecke zu haben, dann mögen 1,6 km weit sein. Wenn man auf dem Land lebt, empfindet man das nicht als eine unzumutbare Entfernung.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Straßenbeleuchtung, die ist mir im Einzelnen da nicht bekannt. Kinder gehen in aller Regel tagsüber zur Schule, außerdem gibt es hier Busverbindungen. Insofern dürfte das nicht das Problem sein.

Vielen Dank. Es gibt jetzt den Wunsch auf Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte, Frau Abgeordnete König.

Herr Staatssekretär Rieder, ich hätte zwei Nachfragen, die erste: Wie oft und mit welchen Ergebnissen kam es denn zu Kontrollen in Breitenworbis? Sie hatten ja ausgeführt, dass im Oktober die letzte gewesen wäre. Da vor allem in dem Zusammenhang: Ist es denn zutreffend, dass es nur zwei Stunden warmes Wasser gibt und nur drei funktionierende Duschen?

Die letzte Kontrolle war, wie ich das eben gesagt habe, im Oktober 2012. Die Kontrollen finden regelmäßig statt. Jetzt schaue ich mal gerade, was ich hier an Stellungnahmen habe. Fangen wir an mit der Wasserversorgung, war ja auch so eine Frage. Die Warmwasserversorgung ist gewährleistet, die Warmwasseraufbereitung sowie die Heizungen werden mit Öl betrieben. Für die Wasseraufbereitung steht ein 500-l-Kessel bereit. Natürlich heißt das hier, dass das warme Wasser irgendwann mal aufgebraucht ist und es bedarf eines Zeitraums von 20 Minuten, bis es wieder eine Temperatur von 40 Grad erreicht hat. Aber entscheidend ist, denke ich, wohl auch, dass in aller Regel dann genügend Warmwasser zur Verfügung steht.

Es war Ihre Frage noch nach Duschen, einen Augenblick, das kann ich Ihnen auch gleich sagen. Die Duschen befinden sich im Keller und bestehen aus Duschabteilung und Duschkabinen mit Vorhang. Die Duschräume sind getrennt nach Geschlechtern. Die Räume sind abschließbar usw. usf. Die letzte Prüfung des Landesverwaltungsamts hat ergeben, dass alle Einrichtungen im Einklang stehen mit den gesetzlichen Vorschriften. Jetzt lese ich noch den letzten Satz vor: Die Einrichtung wird als geeignet für die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge eingeschätzt.

(Staatssekretär Rieder)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Das waren schon zwei Fragen.

Nein, das war eine Frage.

Das waren zwei Fragen in Ihrem Satz und Sie haben zweitens nach den Duschen gefragt und erstens hatten Sie noch mal …

Zu welchen Ergebnissen die Kontrollen gekommen sind, ob es zutreffend ist.

Das sind zwei Fragen.

Das ist aber Teil der Kontrolle, die stattfindet.

Dann stellen Sie mal Ihre zweite Frage. Aber versuchen Sie bitte wirklich eine Frage zu stellen.

Ich stelle für Sie das in einer Frage.

Danke.

Welche Investitionsinstandsetzungen wurden in der GU Breitenworbis in den letzten Jahren durchgeführt und welche baulichen Mängel sind festgestellt worden und inwieweit werden diese in kommender Zeit behoben?

Auf diese Frage kommt es nicht an, weil die Überprüfung ergeben hatte, dass die Gemeinschaftsunterkunft in Ordnung ist.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Dann könnten Sie das vielleicht nachliefern, weil es ja auch eine Frage in die Vergangenheit war, wel

che baulichen Investitionen dort stattgefunden haben.

(Zwischenruf Rieder, Staatssekretär: Dazu sehe ich keinen Anlass.)

Dann bekommen Sie die Anfrage eben so nach.

Vielleicht können Sie das dann auf einem anderen Weg regeln.

Wir kommen zur nächsten Frage. Das ist die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Augsten in der Drucksache 5/5712. Hier antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Bitte, Herr Dr. Augsten.

Chance für besseren Tierschutz im Bundesrat vertan?

Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Tierschutzgesetz zugestimmt. Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, wie sie der zuständige Fachausschuss des Bundesrates vorgeschlagen hatte, gab es keine Mehrheit. Aus Sicht der Opposition im Deutschen Bundestag, der Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzverbände wurde durch das Verhalten des Bundesrates die Chance vertan, den von Ministerin Aigner vorgelegten Gesetzentwurf mit den Ländern zu diskutieren und damit erhebliche und längst überfällige Verbesserungen im Tierschutz gesetzlich zu verankern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Landesregierung in der Abstimmung am 1. Februar 2013 verhalten?

2. Wie begründet sie ihr Abstimmungsverhalten vor allem mit Blick auf die Empfehlung des Fachausschusses?

3. Welche fachliche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den strittigen Themen betäubungsloses Kastrieren, Schenkelbrand, Schwänze kupieren und Schnäbel kürzen, vor allem hinsichtlich der vereinbarten bzw. diskutierten Übergangsfristen?

4. Inwieweit hält die Landesregierung die Entscheidung zum neuen Tierschutzgesetz vereinbar mit dem sowohl im Grundgesetz als auch in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankerten Schutz der Tiere und wie begründet sie diese Einschätzung?

Das Wort hat Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen hat sich bei der Abstimmung zu der Frage, ob zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll, der Stimme enthalten. Im Ergebnis wurde die Frage nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses auch mit einer klaren Mehrheit verneint.

Zu Frage 2: Die betroffenen Ressorts konnten sich zu der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll, nicht einigen. Für einen solchen Fall sieht der Koalitionsvertrag die Stimmenthaltung im Bundesratsplenum vor.

Zu Frage 3: Zu den Empfehlungen des Fachausschusses die vom Fragesteller genannten Themen betreffend bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Das wird Sie nicht überraschen.

Zu Frage 4: Die Vorschriften des neuen Tierschutzgesetzes stehen nach der Auffassung der Landesregierung im Einklang sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit der Verfassung des Freistaats Thüringen. Die nun beschlossenen Übergangsfristen werden unter Abwägung aller verfassungsrechtlich geschützten Interessen als zulässig erachtet.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Fragesteller.

Ja, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Um zu 3. noch einmal nachzufragen: Das heißt also, Sie folgen dem, was der Bundesrat bzw. der Bundestag vorgeschlagen hat bzw. auch beschlossen hat?

Die zweite Frage: Gab es unter den Punkten in Frage 3 Konsens zwischen den Ressorts in Thüringen, wie Sie es formuliert haben?