Meine Damen und Herren, es war ja ein langer Weg, um diesen Paradigmenwechsel wirklich hinzubekommen. Ich erinnere daran, es hat eine Reihe Expertengespräche gegeben, es hat vielfache Anhörungen gegeben, es hat Stellungnahmen der verschiedenen Interessengruppen gegeben und auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich an diesen Anhörungen beteiligt und die Politik hat in Gestalt der Verwaltung, der Rundfunkräte und der Staatskanzleien der Länder dann diese Stellungnahmen sorgfältig geprüft und - ich erinnere auch daran - an dem ursprünglichen Entwurf immer wieder mehrfach im Sinne der Betroffenen Änderungen vorgenommen, bis dann das neue Regelwerk am 1. Januar 2013 in Kraft trat.
Die Hauptintentionen für diesen Paradigmenwechsel sind für mich heute noch relevant, nämlich mehr Gerechtigkeit und mehr Transparenz. Die Idee war ja, weg von der gerätebezogenen Gebühr hin zu einem Beitrag für Wohn- und Betriebsstätten. Ich glaube, das war auch wichtig, damit die Gerätezählungen endlich aufhören, die ja wirklich nicht vergnügungssteuerpflichtig waren.
Meine Damen und Herren, ich muss aber daran erinnern - und das hat der Kollege Meyer auch vorhin schon deutlich gemacht -, 90 Prozent des Gebührenaufkommens leisten die Privathaushalte. Dazu gehört auch, bei ihnen ändert sich in der Breite nichts. Es werden sogar Haushalte entlastet, ich denke da an die unverheiratet Zusammenlebenden oder an die, die erwachsene Kinder im Haushalt haben, die zahlen nur noch die Gebühr für eine Wohnung. Natürlich gibt es auch Einzelfälle, bei denen diese Aussage nicht zutrifft. Diese müssen natürlich bei einer Überprüfung auch behandelt werden und korrigiert werden.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion weist in ihrem Antrag darauf hin, dass besonders die Kommunen durch die Reform des Rundfunkbeitrags überproportional belastet werden. Das erscheint vielen sicherlich auf den ersten Blick so. Bei der Berechnung der Gebühren für Unternehmen und Kommunen werden die Anzahl der Betriebsstätten - das heißt bei den Kommunen Rathaus, Bauhof, Bibliothek -, die Mitarbeiterzahl und die Anzahl der Kraftfahrzeuge zugrunde gelegt. Nun ist es Aufgabe der Kommunen, ihre Betriebsstätten wirklich nach der Gesetzeslage zu definieren, um die Kosten für die Kommunen in Grenzen zu halten. Ich bin der Meinung, dass viele Kommunen zumeist nicht beachten, dass einige ihnen gehörende Fahrzeuge gar nicht beitragspflichtig sind, also hier fehlt auch wirklich die Auseinandersetzung mit der Rechtslage.
Bei genauerer Prüfung fällt, glaube ich, die Zusatzbelastung für größere Kommunen weitaus geringer aus als ursprünglich angenommen. Trotzdem, denke ich, muss die Mehrbelastung, die vorhanden ist, ernst genommen werden. Bereits Anfang März soll es ja zu diesem Punkt ein weiteres Gespräch zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der ARD sowie dem MDR geben. Es wurde ja auch schon von der Ministerin und auch vom Kollegen Wucherpfennig gesagt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Gespräche und Beratungen anbieten.
Übrigens, das Beispiel Köln ist nicht mehr ganz so zugkräftig, denn es hat auch nur eine vorläufige Einigung gegeben. Das zeigt, dass solche Konsenslösungen, auch wenn sie nur vorläufig sind, durchaus möglich sind. Ich erinnere auch daran, dass es Verhandlungen mit den Behindertenverbänden gab. Das Ergebnis war auch, dass diese neuen ermäßigten Rundfunkgebühren akzeptiert wurden und die öffentlich-rechtlichen Sender natürlich im Gegenzug verpflichten, zunehmend Barrierefreiheit in ihrem medialen Angebot zu entwickeln. Ansonsten hat der Kollege Meyer das Notwendige dazu gesagt. Dem möchte ich mich uneingeschränkt anschließen.
Einen ähnlichen auf Konsens abzielenden Ausgang hatte das Gespräch zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem ZDF, das schon am 8. Februar stattfand. Hier wurde auch vereinbart, den Staatskanzleien der Länder nahezulegen, die Umsetzung des Rundfunktbeitragsstaatsvertrags rascher zu evaluieren, als bislang vorgesehen.
Meine Damen und Herren, die Beiträge von Unternehmen und Institutionen machen insgesamt nur 10 Prozent des Gebührengesamtaufkommens aus. Ich erinnere bei aller kritischen Bemerkung zum Staatsvertrag daran, dass es eine bewusste politische Entscheidung der Länder war, auch die Wirtschaft und Kommunen in die Zahlung des Rundfunkbeitrags einzubeziehen und dies nicht allein den Privathaushalten zu überlassen. Dass ein Gesetzgeber nicht alle Auswirkungen einer so komplexen Novellierung voraussehen kann, liegt in der Natur der Sache. Genau aus diesem Grund wurde bereits im Staatsvertrag festgelegt, dass es zu einer Evaluierung der neuen Regeln kommen soll. Allerdings halte ich es für mehr als vernünftig, diese Evaluierung vorzuziehen. Ich bin optimistisch, dass das auch gelingen wird, denn es gibt ja einige Probleme, die wurden hier genannt, Pflegeheime und Kleingärten. Ich denke, da ist schon Handlungsbedarf, da gebe ich dem Kollegen Blechschmidt durchaus recht.
Ich denke aber, wir sollten diese Evaluierung abwarten, bevor wir uns mit Prognosen über den Belastungsgrad von Kommunen und Unternehmen an die Öffentlichkeit wenden. Vieles von dem, was der
zeit durch die Medien geistert, beruht offenbar auf unterschiedlichen Interpretationen der neuen Bestimmungen durch die Rundfunkanstalten und die betroffenen Gebührenzahler. Anderes wiederum hängt, denke ich, offenkundig mit der Unkenntnis grundlegender Prinzipien bei der Erhebung von Rundfunkbeiträgen zusammen. Ich kann zum Beispiel das Lamento mancher Unternehmer nicht mehr hören, in ihrem Betrieb gäbe es zwar ein Rundfunkempfangsgerät, aber die Mitarbeiter würden dies während der Arbeitszeit stets ausgeschaltet lassen, so dass man überhaupt nicht einsehe, warum man beitragspflichtig sei.
Nein, danke. Wer so argumentiert, hat offenbar nicht verstanden, dass es auch früher unerheblich gewesen ist, ob ein Rundfunkempfangsgerät tatsächlich benutzt worden ist oder nicht. Ich denke, das müsste auch dem Letzten nun endlich deutlich werden. Ich sage noch einmal, wir brauchen Daten und Fakten und dann eine zügige Evaluation und an manchen Stellen geduldige Aufklärung. Was aber hier die FDP macht, ist politischer Aktivismus und den lehnen wir ab. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Debatte schließen kann.
Ich frage zunächst: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Widerspruch bemerke ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung zu den Nummern II und III des Antrags. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, sehr wohl aber die getrennte Abstimmung von II und III.
In der Reihenfolge stimmen wir jetzt auch über die einzelnen Nummern ab. Wer der Nummer II des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5685 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen FDP und DIE LINKE. Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es von den Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Nummer II des Antrags abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über die Nummer III des Antrages der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/ 5685. Wer diese Nummer III annehmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Gegenstimmen von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU; damit ebenfalls abgelehnt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Da sich die Fraktionen untereinander geeinigt haben, dass wir keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufen, es zweitens nach 18.00 Uhr ist und wir gestern gefühlte 72 Stunden getagt haben, schließe ich die heutige Plenarsitzung.