und das hat auch Herr Gumprecht gesagt, auch in Bezug auf ihre wirtschaftliche Bedeutung für die Region, aber auch das - und da halte ich es für absolute Panikmache, Herr Kubitzki - zu einem Prozentsatz, der nahe Hundert ist, in allen Fällen zutreffend und im Sinne der Patienten. Ich halte es für falsch, mit diesen Paniken hier Politik zu machen.
Ich denke, wir haben sehr hohe Anforderungen an das, und es sind bundesgesetzliche Vorschriften, was im Notfall zu leisten ist. Ich weiß ja nicht, was wir da noch alles in die Gesetze reinschreiben wollen, außer, dass wir wahrscheinlich die Menschen dann abschaffen, alles von Robotern machen lassen, damit auch wirklich gar nichts mehr schiefgehen kann, außer, dass der Roboter ausfällt.
Meine Damen und Herren, so können wir nicht Politik machen. Und da hat auch Frau Ministerin sehr ausgewogen hier geantwortet. Es gibt kaum jemanden, der feststellt aus dem Bereich der Fachleute, dass wir nicht in Deutschland eines der besten und zukunftsweisenden Systeme der Krankenversorgung, der Krankenhäuser und Kliniken haben.
Das will ich auch nicht schlechtreden lassen durch das, wie Sie hier zum Ausdruck bringen, was wir alles Neues brauchen. Auch kann ich meinen Vorrednern zugeben, Frau Ministerin und Herrn Gumprecht, das, was Sie hier fordern, kann im Endeffekt eine Versorgungsunsicherheit zur Folge haben. Denn es führt zu einer Ausdünnung der Angebote im Krankenhauswesen, weil die Standards überbordet sind, weil wir somit dann eine Konzentration auf die großen Städte haben bzw. in einzelnen Krankenhäusern aufgrund der Standards gewisse Abteilungen zu schließen hätten. Das führt nicht zu einer Verbesserung im Sinne der Patienten, und die müssen wir im Auge haben, sondern das führt zu einer Verschlechterung.
massiven Protesten der Entwurf zurückgezogen der damaligen Gesundheitsministerin und heutigen Ministerpräsidentin. Der Entwurf ist nahezu wortgleich wieder aufgetaucht im laufenden Jahr 2012 und wir sind sehr gespannt, wie der Entwurf dann aussehen wird, der jetzt präsentiert wird.
Danke schön. Wie gesagt, wir sind sehr gespannt, wie der Entwurf aussehen wird, ob er denn wirklich ein Fortschritt gegenüber den bisher bekannten Entwürfen darstellt. Wir werden das kritisch verfolgen in unserer gewohnt kritischen Art, Frau Ministerin. Da kennen wir uns ja bereits.
Aber eines möchte ich noch ausführen, meine Damen und Herren. Wenn wir diese Standardanforderungen, über die hier dann alle reden, rechtssicher in ein Gesetz gießen wollen, dann werden wir sicherlich wieder die Rechtsprechung tangieren, wenn wir sie nicht wieder brechen werden. Ich zitiere aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auch der Begriff der Leistungsfähigkeit hat durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Auslegung gefunden, die den formalen Anforderungen des Artikels 12 Abs. 1 des Grundgesetzes genügt. Danach ist ein Krankenhaus dann als leistungsfähig anzusehen, wenn sein Angebot die Anforderungen erfüllt, die nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft an ein Krankenhaus der betreffenden Art zu stellen sind. Nähere Festlegungen wären ohne Verzicht auf Flexibilität mit den normativen Mitteln kaum zu erreichen. Die medizinischen Mindeststandards entwickeln sich ständig weiter und entziehen sich deshalb weitgehend einer generellen und abstrakten Regelung. Für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser sind weitergehende Anforderungen an die Leistungsfähigkeit weder geeignet noch erforderlich. Sie würden deshalb dem Grund
satz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. So weit das Verfassungsgericht. Also der übliche Wunsch aus vielen Richtungen dieses Hauses, alles in gesetzlich normierte Kraft niederzulegen und Form niederzuschreiben, ist auch hier vom Bundesverfassungsgericht widerlegt worden. Wir verweisen ausdrücklich auf eben die Entwicklung der Wissenschaft in diesen Bereichen, die schneller ist als jede Gesetzgebung. Wir haben gerade davon gesprochen, dass seit 2007 bis heute ähnliche Entwürfe nur kursieren und weiter nichts passiert ist. Verlassen wir uns da auf die Wissenschaft, begleiten wir sie sehr kritisch, die Wissenschaft, begleiten wir kritisch die Situation in den Krankenhäusern, aber packen wir nicht wieder Gesetze aus, um etwas zu schaffen, was wir längst haben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Als wahrscheinlich letzter Redner zu dem Tagesordnungspunkt werde ich einmal die Exegese des Gesetzes weglassen. Die haben jetzt, glaube ich, drei meiner Vorrednerinnen und Vorredner schon ausführlich dargestellt. Wir sind ähnlich wie auch alle anderen, die hier schon gesprochen haben, sehr gespannt darauf, welches Gesetz denn nun das Licht der Welt erblicken wird in diesem Jahr, das ist ja noch sehr grob geblieben.
Frau Ministerin, wir sind schon der Meinung, dass DIE LINKE recht hat damit, wenn man Ihnen den 30. April als Beispieltermin geben könnte. Warum Sie meinen, wenn jetzt die zweite Ressortabstimmung schon am Laufen ist, bis Ende des Jahres, erschließt sich uns nicht, es sei denn, Sie sind selbst noch nicht so ganz einig mit sich darüber, was Sie in das Gesetz schreiben wollen. Das ist vielleicht gar nicht so schlecht, denn dann könnten Sie auch unsere Vorschläge noch aufnehmen, Frau Taubert.
Wir sind der Ansicht, dass in das Krankenhausgesetz drei Sachen im Wesentlichen aufgenommen werden müssen, da sind wir nicht so weit weg von den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen. Das Hauptthema ist, dass es eine Qualitätsplanung und nicht nur eine Quantitätsplanung braucht, nur dummerweise wird sich die Qualitätsplanung noch in Quantität niederschlagen müssen. Das ist, glaube ich, das einzige Problem, das hier schon mehrfach genannt wurde. Das hat Herr Gumprecht kurz angesprochen bei der Frage der
Standorte, die irgendwann dann ja doch zu Buche schlagen, wenn wir über Qualität sprechen und nicht über Quantität.
Zum Zweiten muss natürlich diese Qualität der medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten im Krankenhaus gesichert werden und nicht die kurzfristige Gewinnmaximierung. Wir empfehlen dringend, die Stellungnahmen, die zum Referentenentwurf da waren, noch einmal zur Kenntnis zu nehmen. Wir glauben, dass da relativ viel Problembewusstsein gezeigt wurde und wir hoffen, dass das dann auch Eingang findet in das Thema.
Dann sind wir der festen Überzeugung, dass es eine Festlegung geben muss von verpflichtenden qualitativen und quantitativen Mindestvorgaben. Das Thema ist gerade schon zwischen zweien hier diskutiert worden, wie viele Ärzte braucht eine kleine Fachabteilung. Ich bin nun nicht der Fachmann in dem Thema, um Ihnen weitere Mindestvorgaben als Beispiele zu geben, aber ich glaube, das Thema ist genannt. Wenn man das nicht tut und sich wieder mit Ausnahmen behilft oder damit, dass man Einzelfälle macht, wird man in der Schwierigkeit bleiben, dass man dann zum Schluss doch wieder die Qualität und die Quantität nicht in einen Bereich hineinbekommt, der nach unserer Auffassung funktioniert.
Der wichtigste Punkt vielleicht, das wird Ihnen vielleicht nicht überraschend vorkommen, dass ich das sage, die Finanzierung, ist natürlich ein großes Problem. Wir haben in der Haushaltsdebatte darauf hingewiesen, dass die Krankenhausfinanzierung, was die Beteiligung der Krankenkassen angeht, Ende 2014 ausläuft. Da fehlen Ihnen 25 Mio. € im Jahr. Irgendeiner wird die ja bezahlen wollen oder müssen. Die Frage, die sich unserer Ansicht nach dazu stellt, ist, können wir dann weiterhin unsere Standorte halten? Was ist die Haltung der Landesregierung, zu dieser Finanzierung auch die Investitionen sicherzustellen? Und bei der Gelegenheit, gibt es eigentlich verlässliche Aussagen darüber, wie die Investitionen im Jahr 2020 sein müssen, gerade auch wenn es um die Großgeräte geht, weniger, glaube ich, um die Bettenhäuser, denn da ist Thüringen zu Recht gar nicht so schlecht aufgestellt. Das Thema Investitionsförderung scheint uns eines der Hauptprobleme zu sein, das wir ehrlicherweise auch angehen müssen, immer im Rahmen des demografischen Wandels.
Ich will auch den Aspekt hier noch einbringen: Es ist natürlich schon schön, sich vorzustellen, dass man bei dem Thema Einräumigkeit der Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger eine Gebietsreform jetzt schon hätte, um zu wissen, wie die Krankenhäuser dann versorgen sollen.
Aber da will ich mal dem Kollegen Hartung recht geben, nichts ist beständiger als der Wandel. Wir gehen mit Sicherheit davon aus, dass auch dieses schöne Gesetz, was jetzt hoffentlich in diesem Jahr und vielleicht auch hoffentlich noch im 1. Halbjahr kommt, in der nächsten Legislaturperiode bereits wieder geändert werden wird, möglicherweise aus diesem Grund. Dass wir, wie auch alle anderen, für die bestmögliche, bedarfsgerechte und vernetzte Patientenversorgung eintreten, muss, glaube ich, fast gar nicht mehr erwähnt werden. Dass dazu auch Gesundheitsförderung und Prävention gehören, Palliativmedizin etc., werde ich hier nicht weiter ausführen, das macht dann bei Gelegenheit, wenn das Gesetz auf dem Tisch liegt, wieder unsere Fachkollegin Frau Siegesmund. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es noch eine Redemeldung. Frau Ministerin, soll ich die noch vorher drannehmen? Dann für die SPD-Fraktion Abgeordneter Dr. Hartung.
Herr Kemmerich, Sie vertreten heute den Herrn Koppe, deswegen ist schon klar, dass Sie so in diese fachlichen Tiefen gar nicht einsteigen wollen und das ist Ihnen auch nicht übel zu nehmen, dafür habe ich natürlich vollstes Verständnis. Es muss trotzdem an dieser Stelle angesprochen werden, dass diese Qualitätsstandards, die Sie angesprochen haben, ein mehrschichtiges Vorgehen ist. Also Sie sind als Arzt natürlich verpflichtet, jeden Patienten nach dem aktuellen Stand der medizinischen Technik zu behandeln. Das heißt also, da brauche ich nicht in das Gesetz zu schreiben, was da gemacht werden soll, sondern man ist sowieso bei der Behandlung verpflichtet, das einzuhalten. Nun ist aber das Problem, wenn Sie jetzt eine Klinik haben und die hat eine kleine Fachabteilung und die hat zum Beispiel jetzt nur drei Leute, wie es Herr Kubitzki angesprochen hat, dann sind diese drei Leute natürlich dafür da, den Dienst abzudecken. Sie müssen am Wochenende auch erreichbar sein, sie haben auch hin und wieder mal Urlaub und müssen dann aber trotzdem noch alle regelmäßig zu Weiterbildungen gehen und müssen sich dort also über den neusten Stand der medizinischen Technik informieren. Da ist die Frage, in wie kleinen Einheiten man das tatsächlich vernünftig machen kann. Und dann sagt man, wenn man jetzt den wirtschaftlichen Leiter so einer Klinik sieht, da wird man wahrscheinlich eine ganz andere Antwort bekommen, wenn man den fragt, als wenn man den Ärztlichen Direktor der Klinik fragt. Natürlich muss da auch der Gesetzgeber eine Haltung haben, dass er sagt, okay, egal was ihr sagt, ihr braucht ein Minimum an
Leuten, um das überhaupt sicherzustellen, dass ihr euch alle auf dem Stand der Technik halten könnt.
Eine ganz andere Frage in der Qualität sind Sachen wie Hygiene, sind Sachen wie Pflegequote zum Beispiel, so was muss es auch im Krankenhaus geben, dass es neben den „Hilfskräften“ auf den Stationen auch noch eine genügend große Anzahl von Leuten gibt, die wissen, was sie machen, die das mal gelernt haben. Gerade für solche Dinge, das kann man nicht in Krankenhäusern dem freien Spiel des Markts überlassen, sondern da muss man sehr wohl Standards einziehen. Da müssen wir nichts Neues erfinden. Da gibt es zum Beispiel Zertifizierungssysteme, da gibt es ein halbes Dutzend Zertifizierungssysteme und ich bin kein Freund davon, in ein Gesetz reinzuschreiben, das und das und das schreibe ich als Standard vor. Aber es gehört sehr wohl in das Gesetz, dass ich sage, zum Beispiel eine gewisse Zertifizierung müsste sein oder eine gewisse Art und Weise Qualitätssicherung muss durchgeführt werden. Auf welche Sachen man sich dann am Ende einigt, das sollte man sehr wohl bei der Anhörung und mit den entsprechenden Teilnehmern aushandeln. Aber gänzlich zu sagen, wir brauchen diese Strukturqualitätssicherung, wir brauchen die Qualitätssicherung nicht, das führt mir ein bisschen zu weit, denn wenn wir keine Qualität sichern würden, dann ist die Frage natürlich notwendigerweise an Sie zurück, auf welche Standards wollen wir denn verzichten? Gibt es aus Ihrer Sicht irgendeinen Standard zur heutigen Zeit, auf den wir verzichten können? Also ich sehe da im Moment keinen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Hartung, das habe ich mit keinem Wort gesagt. Ich habe nur eines gesagt: Wenn es eine Hygieneverordnung gibt, wo alles normiert ist, was - ich nehme es mal exemplarisch - in diesem Bereich zu behandeln ist, dann brauche ich nicht ein weiteres Gesetz, wo drinsteht, ich muss die Hygieneverordnung anwenden. Das haben wir gesagt. So ergeben sich aus den Qualitätsstandards auch die Anforderungen an die einzelnen Häuser, natürlich diese zu befolgen. Auch da brauche ich kein weiteres Gesetz, in dem drinsteht, diese Qualitätsstandards sind einzuhalten. Diese Doppellastigkeit, das war eigentlich nur die Aussage.
Abgeordneter Gumprecht ist in Bewegung geraten und ich wusste nicht, ob er eine Frage stellen möchte.
Meine Damen und Herren, es gibt jetzt eine Diskussion, die man einfach in zwei Stufen gliedern muss. Wir machen jetzt das Rahmengesetz, das bestimmte Grundsätze regelt, unter anderem auch die Vollmacht für eine Hygieneverordnung. Allein bei der Einführung haben wir diskutiert, auf welcher Basis kann denn die Verordnung laufen.
Genauso werden wir sagen, was ist denn das Bemessungskriterium, das dann im Krankenhausplanungsausschuss zu einem Krankenhausplan führt, in dem dann im Benehmen zwischen den Trägern und den Kassen und weiteren Beteiligten eine möglichst einvernehmliche Lösung gefunden wird, wie die Krankenhauslandschaft, nach welchen Kriterien, nämlich konkreten Kriterien erst im Krankenhausplan in der zweiten Stufe dann verankert wird. Heute geht es um das Gesetz, das den grundsätzlichen Rahmen nur eröffnet, über Qualität als Kriterium aufzunehmen. Und das ist eigentlich die grundsätzliche Frage, um mehr geht es nicht. Das heißt, Ihre Sorge ist im Augenblick unberechtigt. Sie kommt aber - und das sage ich einfach - in das gemeinsame Gremium Krankenhausplanungsausschuss. Da würde ich mir ein Ereignis wünschen, was wir gerade in der letzten Woche hier hatten, dass die Konkurrenten oft, weil sie von unterschiedlichen Seiten aufgetreten sind, dieses Mal gemeinsam aufgetreten sind im gemeinsamen Gremium und haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, nämlich die Kassen und die KV. Das war für mich ein erstmalig und wirklich bemerkenswertes Ereignis, dass sie eine gemeinsame Position gefunden haben, die früher immer sehr konträr war. Ich wünsche, dass das in dem Gesetz so erfolgen kann. In dem Sinne, denke ich, haben wir etwas auf den Weg gebracht, und vielleicht kann Frau Ministerin noch einige Ausführungen dazu machen. Ich merke, Sie wartet schon darauf. Vielen Dank.