Genau, das meine ich ja. Deshalb sagte ich ja, nicht so rigide im Außenbereich wahrscheinlich, rigider bis ohne Ausnahme im Innenbereich, je nachdem, wie es geht. Aber das werden sie sicherlich im Ausschuss ausreichend diskutieren. Das Thema Abstandsflächenrecht ist mehrfach schon genannt worden. Wir sind der Ansicht, dass das Thema bei den Rauchmeldern mit zwei Aspekten zu behandeln wäre. Herr Scherer, unsere Fraktion ist der Meinung, es könnten ruhig kürzere Fristen sein, die - ja, das haben Sie sich gedacht - also es handelt sich bei Rauchmeldern regelmäßig nicht um Investitionen, sondern um geringwertige Wirtschaftsgüter, die man innerhalb eines Jahres abschreiben kann. Und auch wenn es viele sind und man beispielsweise nur eine Übergangsfrist bis 2018 hat, dann hat man in fünf Jahren diese Art von Investition vielleicht doch getätigt.
Okay, Ihnen ging es dabei nicht ums Geld, wir dachten, es würde Ihnen dabei ums Geld gehen. Übrigens, was das Thema Geld angeht, Kosten hatte ich gerade genannt. Was die Kontrolle angeht, glaube ich, gibt es eine ganz einfache Lösung. Wenn wir diese Regelung in unsere Bauordnung schreiben, dann werden die Versicherungsunternehmen relativ schnell dahin kommen und sagen, wir erwarten von euch eine bauordnungskonforme Ausrüstung eurer Wohnung. Wer das nicht nachweist, hat ein Problem mit dem Versicherungsschutz. Dementsprechend ist auch die Frage geklärt, wer es kontrollieren wird - die Versicherungsunternehmen nämlich. Insofern freue ich mich darauf, dass da mal der Privatsektor Aufgaben der öffentlichen Hand wahrnehmen darf.
Dass es jetzt auch zum Thema Garagen und Abstellflächen für Fahrräder ein Problem gibt, hat die Kollegin Lukin schon ausgeführt, das müsste deutlicher geregelt werden. Wir sollten in Gebäuden regelmäßig Fahrradabstellplätze vorhalten lassen, weil wir damit die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen verbessern können. Der Raum für öffentliche Fahrradabstellplätze sollte nach unserer Auffassung mindestens 2 Prozent des gesamten Parkraums beinhalten und mit Ablösegebühren für Autoparkplätze bei Neubauten finanziert werden können. Das gilt übrigens dann auch für Carsharing-Parkplätze, deren Herrichtung durch Stellplatzablösegebühren möglich sein soll (wir gehen aber
dann nicht so weit, Herr Scherer, sie dann auch kostenfrei zur Verfügung zu stellen), denn wenn ein Unternehmen damit Geld macht, kann es auch dafür Geld bezahlen, dass man diese Parkplätze dann vermietet. Insofern ist das vielleicht sogar eine Möglichkeit für die Kommunen, etwas dazuzuverdienen.
Dass die Regelung für Dämmung an Gebäudegrenzen positiv ist, das haben mittlerweile alle gesagt. Ich glaube, darüber wird es keinen Dissens geben, auch wenn es darum geht, mit dem Nachbarn darüber zu diskutieren und entsprechend die bundesweite Regelung einzuführen.
Einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben auch über das Thema der Regelung für blinde und sehbehinderte Menschen gesprochen. Wir halten dort die bisher getroffene Regelung für etwas zu unverbindlich und würden das gerne etwas verbindlicher geregelt haben. Das sollte dann auch in der Anhörung zum Gesetz mit abgefragt werden.
Zwei oder drei Anmerkungen noch zu den einzelnen Begründungen zu einzelnen Paragraphen. Ob der § 79 mit der Abrissverfügung für, ich nenne es auch mal, Schrottimmobilien wirklich seine Wirkung entfalten kann, wage ich persönlich etwas zu bezweifeln. Wenn eine Immobilie schon den Standard erreicht hat, dass man sie als Schrottimmobilie bezeichnet, also nicht mehr nutzbar ist, dann ist ja eigentlich schon 10, 20, 30 Jahre lang der Schaden eingetreten für die Nachbarn nämlich oder das Stadtbild oder die städtebauliche Entwicklung. Also das Eigentliche, was wir bräuchten, ist ja diese Frage, die kann man aber mit diesem Gesetz nicht ändern. Insofern ist es völlig in Ordnung, hier wenigstens den Endzustand dann auch beseitigen zu dürfen, wenn wir von einer Ruine reden (wer es dann bezahlen soll, würde mich auch mal interessieren, denn regelmäßig dürfte, das ist ja das Wesen von Schrottimmobilien, keiner mehr da sein, der dafür zahlen kann oder will). Aber auch das gehört wahrscheinlich in die Aussprache und die Anhörung.
In § 6 werden Abstandsflächen im unbeplanten Innenbereich, in dem teils offene und teils geschlossene Bauweise vorherrschen kann - das ist gar nicht so selten, Herr Minister, vermute ich mal -, das dürfte die meisten unserer Dorfgebiete treffen, die Möglichkeit erwirkt, sowohl auf die Grenze als Doppelhaushälfte zu bauen oder als Einfamilienhaus mit Abstandsfläche. Das ist grundsätzlich erst mal gar nicht verkehrt. Nur wenn der Zweite kommt und sich dieses Recht auch nimmt, wird es städtebaulich nicht schön. Das ist das Problem, das man dann aushalten müsste oder bewusst in Kauf nimmt oder aber ändert. Ich will nur darauf hingewiesen haben.
Die letzte Bemerkung zum Thema der verfahrensfreien Gebäude, das ja einen großen Raum mit der Begründung einnimmt, da ist es nicht besonders lo
gisch, wenn man davon spricht, dass Unterstellanlagen, in der Regel meint man da Fahrgastunterstände, ohne Begrenzung der Fläche genannt sind, mit der Begründung, kein Mensch wird so verrückt sein und die so groß bauen, dass er sie nicht wirtschaftlich betreiben kann und muss, aber für Fahrradabstellanlagen eine maximale Größe von 40 Quadratmetern da ist. Rein praktisch würde ich, wenn ich eine 60 Quadratmeter große Fahrradabstellanlage bauen wollte mit Überdachung, einen Fahrgastunterstand bauen und ihn dann später nachrüsten mit Fahrradabstellanlagen. Ich will damit nur darauf hinweisen, das ist noch nicht konsistent, darauf sollte man in der Anhörung noch mal achten und in den Beratungen im Ausschuss auch. Wir freuen uns darauf und hoffen auf eine konstruktive Diskussion. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor, somit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Beantragt ist die Ausschussüberweisung, und zwar zum Ersten an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und zum Zweiten an den Innenausschuss. Wir beginnen in der Abstimmung mit der Frage: Wer möchte die Drucksache 5/5768, Thüringer Bauordnung, hier handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung, an den
Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage noch mal vorsichtshalber nach Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen auch nicht. Einstimmig somit überwiesen an den entsprechenden Ausschuss.
Ich frage: Wer möchte den gleichen Gesetzentwurf an den Innenausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion der FDP, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in großer Mehrzahl von der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen von der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU. Damit ist die Innenausschussüberweisung abgelehnt und damit erübrigt sich die Abstimmung über den federführenden Ausschuss.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wünsche Ihnen allen einen wunderschönen Abend. Wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr an der gleichen Stelle und natürlich weise ich auf den parlamentarischen Abend hin.