Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Nun aber zur Vorlage selbst: Bereits erwähnt wurde die Regelung in § 60 bei den verfahrensfreien Bauvorhaben. Hier sind Maßnahmen der energetischen Sanierung im Rahmen der Wärmedämmung genehmigungsfrei, wobei natürlich die Frage der ge

nutzten Materialien noch mit im Raum steht. Es ist tatsächlich eine Form der Entbürokratisierung und Vereinfachung.

Auch die Regelung des § 79 der Bauordnung über die Möglichkeiten, dass jetzt die Bauordnungsbehörde die Beseitigung von sogenannten Schrottimmobilien anordnen kann, war längst überfällig. Hier sollte aber eine Regelung mit Eingang finden, dass eine Fortbildung der Mitarbeiter der Bauämter ermöglicht wird, damit sie diese rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall auch wahrnehmen können.

In § 50 des Gesetzentwurfs - Barrierefreies Bauen wurden sowohl Begriffsbestimmungen der barrierefreien Bebauung als auch einige Aspekte neu mit hinzugefügt. Man sollte allerdings schauen, dass besonders bei der Zugänglichkeit von Wohnungen und auch von Geschosswohnungen es nicht zu einer Aufweichung der Barrierefreiheit kommt und Auslegungsspielraum zugelassen wurde, zum Beispiel bei der Bemerkung, dass Wohnungen insbesondere mit dem Rollstuhl zugänglich zu sein haben und diese Wohnungen ausschließlich aus eigener Kraft zu erreichen sind. Dort muss man noch mal diskutieren, ob die Vereine und Verbände auch mit diesen Bestimmungen dann mitgehen wollen.

Wir sollten es auf keinen Fall den Gerichten überlassen, dass die Definitionen dieser Tatbestände dann erst dort geklärt werden und erweitert werden sollen.

Gut ist einerseits die Formulierung in § 50 Abs. 2 Satz 1, dass bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, sowohl dem allgemeinen Besucher als auch für Benutzer barrierefrei sein sollen. Allerdings möchten wir hier eine Einschränkung, die das nach sich zieht, noch mit erwähnen, denn wenn praktisch Menschen in diesen Gebäuden arbeiten, sind sie dann allgemeine Besucher oder Nutzer? Es wird sogar mehr oder weniger im Kontext, in den Erläuterungen darauf hingewiesen, dass in diesen Einzelfällen individuelle Regelungen für arbeitende Menschen geschaffen werden sollen. Hier sind wir der Meinung, dass keine Ausnahmetatbestände in der Bauordnung Eingang finden sollten, sondern die vollständige Umsetzung der UN-Konvention zur Barrierefreiheit sollte auch in diesem Gesetz klar definiert werden, dass die dort geltenden DIN-Normen für Barrierefreiheit auch in diesem Gesetz Anwendung finden müssen.

Auf der einen Seite ist die DIN 18040 - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlage in den technischen Bestimmungen zwar als Vorgabe mit erwähnt, allerdings ist nicht klar, wie kann diese Umsetzung dann auch in den Einzelfällen regelmäßig geprüft werden.

Die Rauchmelderpflicht bis 2020 hat auch bei uns zu Diskussionen geführt. Auf der einen Seite finden wir es positiv, dass endlich ein Datum angegeben

(Staatssekretärin Klaan)

wird, wo auch eine Nachrüstung bestehender Anlagen erfolgen soll, andere Bundesländer sind uns dort schon bei Weitem voraus. Sie haben dort konkretere Festlegungen, auch zeitnahe Regelungen und man sollte allerdings hier an dieser Stelle auch noch einmal darüber diskutieren, wie kann denn diese Regelung, selbst bis 2020 eine Nachrüstpflicht einzuführen, geprüft werden? Ich glaube, da sind uns noch einige Hürden in den Weg gelegt.

Wir sollten auch noch einmal darüber reden, ist es tatsächlich realistisch, so lange zu warten? Einige Brandkatastrophen gerade in Altbauten haben in anderen Bundesländern darauf hingewiesen, dass man zeitnah handeln muss. In diesem Zusammenhang ist es positiv, dass eine Reihe von Wohnungsgesellschaften im Freistaat, ich möchte hier an dieser Stelle nur Jena-Wohnen erwähnen, mit einer Selbstverpflichtung bereits Rauchmelder in allen von ihnen verwalteten Wohnungen eingebaut haben und diese auch regelmäßig prüfen.

Leider wurde in der Novellierung der Thüringer Bauordnung unser Vorschlag bezüglich einer Regelung, die die Schaffung von Fahrradstellplätzen den Stellplätzen für Autos gleichsetzt, nicht berücksichtigt. Ich will mal sagen, dass wir damit gar nicht so utopisch bzw. exotisch sind mit diesem Vorschlag, denn bereits seit dem 01.01.2013 gibt es im Stellplatzortsgesetz in Bremen eine derartige Möglichkeit, hier eine Gleichstellung zu erreichen. Das würden wir gern im Ausschuss diskutieren und wir beantragen deshalb die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und aufgrund der im Gesetz erwähnten Schrottimmobilien auch eine Überweisung an den Innenausschuss.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Scherer das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Thüringer Bauordnung ist eines der Gesetze, das für viele unserer Bürger unmittelbare Auswirkungen hat, denn in der Regel baut jeder nur einmal in seinem Leben und das mit einem finanziellen Aufwand, der für den Einzelnen auch einmalig ist. Aber abgesehen von den privaten Bauherren sind Entscheidungen über Baugenehmigungen auch für Investoren oder für Investitionen dann in der Wirtschaft ein wesentliches Kriterium und deshalb ist die Landesbauordnung aus unserer Sicht eines unserer wesentlichen Landesgesetze. Umso wichtiger ist es, dass ein solches Gesetz auf dem Laufenden ist, das heißt Überprüfung, ob noch alle Rege

lungen zeitgemäß sind und ob nicht neue Entwicklungen neu geregelt werden müssen. Was man dabei aber immer im Hinterkopf behalten muss, ist das Stichwort Entbürokratisierung und das heißt hier konkret, Untersuchung darauf, ob denn alle Vorlageverpflichtungen so sein müssen, wie sie drinstehen. Müssen alle Genehmigungen so bleiben oder kann nicht auf das eine oder andere verzichtet werden, denn es gilt bei Bebauung von Grundstücken - und das wird in der Verwaltung oft vergessen - immer noch der Grundsatz der Baufreiheit, eingeschränkt nur dadurch, dass baupolizeiliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Allgemeinheit oder den Einzelnen vor Gefahren zu schützen. Das vergessen die Baugenehmigungsbehörden oft. Das sollte man bei der Gelegenheit, wenn wir an dem Gesetz schon etwas ändern, im Auge behalten. Es geht nämlich eigentlich gar nicht darum - das hat sich aber so eingebürgert -, dass die Verwaltungen regeln, welche Farben die Ziegel haben, sondern die dürften allenfalls regeln, dass dafür gesorgt wird, dass die Ziegel nicht herunterfallen, aber das gerät allmählich in Vergessenheit.

Es gibt natürlich einen § 9 in dieser Landesbauordnung, der das Thema „Verunstaltung“ hat. Was verunstaltend ist, das ist ein weites Feld jedes Beamten, viele Möglichkeiten gibt es, seine eigenen Vorstellungen von Verunstaltung oder Nichtverunstaltung durchzusetzen, aber - darüber habe ich schon nachgedacht - das wird man nur schwerlich ändern können. Mir ist auch keine andere Definition eingefallen, die man für das Wort „verunstaltend“ genauer bringen könnte, um solche Sachen zu verhindern, dass jeder seine eigenen architektonischen Vorstellungen an die Spitze stellt und alles andere für verunstaltend hält. Aber das kann man vielleicht noch einmal diskutieren.

Der vorgesehenen Vereinfachung dienen solche Regelungen, wie Abstandsflächenneuregelungen im Innenbereich. Es gibt andere Regelungen, die aus unserer Sicht auch sehr sinnvoll sind, dass zum Beispiel eingeführt wird, dass Baubehörden auch andere Gesetze berücksichtigen und dabei den Bauherrn auch vor zusätzlichen Kosten schützen, auch Barrierefreiheit oder die Wärmedämmung in Zukunft zu erleichtern. Das sind alles Sachen, die wir für gut halten.

In der Frage der Rauchmelder kann man sicher auch geteilter Meinung sein. Ich bin da persönlich etwas geteilter Meinung, weil ich immer an die Regel der Bevormundung unserer Bürger denke. Vielleicht sollte es auch jeder selbst entscheiden, aber das ist, das muss ich auch sagen, innerhalb meiner Fraktion eine Einzelmeinung. Wenn es so ist, gebe ich das auch zu.

Ich freue mich jedenfalls darauf, dass wir die Einzelheiten im Ausschuss diskutieren werden und bin schon gespannt darauf, was Architektenkammer

(Abg. Dr. Lukin)

oder Ingenieurkammer dazu einbringen. Wir haben sicher Gelegenheit, das im Einzelnen zu diskutieren. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Untermann das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, die Novellierung der Bauordnung ist nach den veränderten Anforderungen im Wohnungsbau, im gewerblichen und industriellen Bau unbedingt notwendig. Bei der Vielfalt der Themen möchte ich hier nur auf einige Paragraphen eingehen. Zunehmen werden die Haushalte der über 60-Jährigen. Somit steigt der Bedarf an Wohnungen im Bereich des betreuten Wohnens, des Servicewohnens oder auch des gemeinschaftlichen Wohnens. Nach dem Wohnungsmarktbericht steigt der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen bis zum Jahr 2025 auf 2 Millionen und jedes weitere Jahr um 100.000. Barrierefreies Wohnen wird immer mehr an Bedeutung gewinnen. Somit ist die Aufnahme von Pflegeeinrichtungen als Sonderbauten sehr zu begrüßen. In § 2 Abs. 9 erfolgt die Übernahme des Begriffs der Barrierefreiheit nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes.

§ 48 Abs. 4 wird dahin gehend ergänzt, dass vorhandene Wohnungen bis zum 31.12.2020 mit Rauchmeldern auszurüsten sind, wie wir eben schon mehrfach hörten. Unsere Fragen hierzu vielleicht jetzt schon: Wie wird das mit den Einbaukosten, wer übernimmt die Kontrolle und die dafür anfallenden Kosten?

Zu § 50: Absatz 4 als Zumutbarkeitsklausel fällt weg. Hier wurde ausgeschlossen, dass bei einem unverhältnismäßigen Mehraufwand durch schwierige Geländeverhältnisse oder durch ungünstige Bebauung kein stufenloser Zugang möglich ist. Die jetzige Fassung der Bauordnung beinhaltet eine verpflichtende Herstellung eines barrierefreien Zugangs für alle Anlagen, die dem öffentlichen Zweck dienen. Mir fehlt eine Klausel für den Fall, dass es aus technischen und baulichen Gründen nicht umzusetzen geht oder für die Eigentümer ein zu hoher Kostenaufwand bei den Bestandsbauten entsteht.

(Beifall FDP)

Auch bei den Kommunen kann das zu finanziellen Problemen führen. In der Praxis wird das vorkommen und es kommt auch vor. Ergänzt wurde der Absatz 2: „Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räumen und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind.“ Hier fehlt mir eine Definition für den Begriff „in

dem erforderlichen Umfang“. Das möchte ich mir von Ihnen im Ausschuss erläutern lassen sowie welche anderen Möglichkeiten denn die Eigentümer haben, falls der Fall eintritt, dass Barrierefreiheit nicht realisierbar ist.

(Beifall FDP)

Wir sind für Barrierefreiheit, aber auch über solche Fälle müssen wir uns zumindest Gedanken machen. Die Einführung des § 79 Abs. 2 begrüße ich. Bei länger leerstehenden, vom Verfall bedrohten Gebäuden, sogenannte Schrottimmobilien, kann die Baubehörde die Beseitigung anordnen. Diese Immobilien, bei denen aus verschiedensten Gründen keine Sanierung erfolgt, verschandeln die Ortsanlagen, sie haben negativen Einfluss auf die Innenentwicklung und mindern den Wert der Quartiere.

(Beifall FDP)

Für mich stellt sich die Frage, welche Erfolgsaussichten hat eine Anordnung des Abrisses. Unter anderem darum beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, um hier die Fachleute auch noch einmal sprechen zu lassen. Ich freue mich schon auf die Diskussion im Ausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Doht von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, bereits im Mai 2011 hat der Thüringer Landtag mit einem Beschluss die Landesregierung beauftragt, die Thüringer Bauordnung einer Novellierung zu unterziehen. Dabei ging es vor allem darum, sich an der Musterbauordnung des Bundes zu orientieren und zu einer Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts in Deutschland zu kommen. Aber wir haben der Landesregierung auch Punkte mit auf den Weg gegeben, die für uns wichtig sind, nämlich das Bauen für das Wohnen im Alter, insbesondere das barrierefreie Bauen weiter zu vereinfachen, die Unterstützung von klimapolitischen Zielsetzungen des Landes durch Vereinfachungen in der Bauordnung zu unterstützen und insgesamt auch leichtere und verständlichere Rechtsvorschriften zu entwickeln. Des Weiteren sollte die Landesregierung prüfen, ob eine Rauchmelderpflicht auch in Bestandsbauten übernommen werden kann. Im Neubau haben wir sie schon. Da hat es in der Vergangenheit auch keine Probleme gegeben, weder in Hinsicht auf Kontrolle noch was das Bezahlen betrifft. Herr Untermann, so teuer sind die auch gar nicht, wobei es sicherlich heute auch schon Möglichkeiten gibt, da gleich

(Abg. Scherer)

Alarm mit aufschalten zu lassen, den mit der Feuerwehrwache zu verbinden, das ist dann sicherlich etwas teurer. Aber das sind Dinge, die man dann auch im Ausschuss noch diskutieren kann.

Was auch schon angesprochen wurde, wir wollten Regelungen im Abstandsflächenrecht, um auch die nachträgliche Anbringung von Wärmedämmung zu erleichtern. Inzwischen hat die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt, etwas später als damals im Ausschuss beschlossen wurde. Das hängt aber sicherlich auch damit zusammen, dass die Musterbauordnung nach diesem Termin erst fertiggestellt war und, wie gesagt, die Orientierung an der Musterbauordnung war uns wichtig, weil wir immer wieder auch von Architekten und Ingenieuren die Klage gehört haben, dass sie sich in jedem Bundesland auf ein anderes Bauordnungsrecht einstellen müssen, und eigentlich auch anzustreben ist, dass wir in der Bundesrepublik ein möglichst einheitliches Verordnungsrecht haben. Gleichzeitig hat die Landesregierung noch EU-Recht umgesetzt, wenn es um die bauproduktrechtlichen Regelungen geht. Und, soweit können wir das hier sagen, es sind letztendlich auch die Schwerpunkte, die der Landtag in seinem Antrag formuliert hat, in die Gesetzesnovelle mit aufgenommen worden. Das Thema Barrierefreiheit ist hier schon von der Staatssekretärin ausgeführt worden, dass man sich hier an dem Behindertengleichstellungsgesetz orientiert. Das heißt, wir kommen zu einem wesentlich erweiterten Begriff der Barrierefreiheit. Aber auch die Präzisierungen im Pflegebereich sind wichtig, wenn wir über altersgerechtes Wohnen reden, wenn wir über Barrierefreiheit reden. Das Thema Abstandsflächen für eine energetische Sanierung ist hier auch schon genannt worden, wird neu geregelt, dass beim nachträglichen Anbringen von Wärmedämmung die Abstandsfläche nicht in jedem Fall einzuhalten ist. Aber auch das Thema Solaranlagen wird mit geregelt, bis hin zum Brandschutz für diese Anlagen oder das Thema Verfahrensfreiheit. Das sind nach unserer Auffassung wichtige Dinge, um den Klimaschutzzielen der Landesregierung auch ein Stück näher zu kommen. Das Thema Rauchmelderpflicht ist übernommen worden. Man kann sicherlich über die Übergangsfrist streiten, das könnte vielleicht schneller gehen. Wir können das sicherlich im Detail auch noch mal im Ausschuss diskutieren. Herr Untermann hatte die Frage gestellt: Wer bezahlt es? Bezahlen tut es der Bauherr oder der Eigentümer, das ist nun mal so. Nach meinem Rechtsverständnis ist das allerdings auch eine Modernisierungsmaßnahme, die dann mit 11 Prozent auf die Miete umzulegen wäre. Aber wenn man sich anschaut, was so ein Rauchmelder kostet, dann lohnt es sich nicht, die paar Cent hier auszurechnen und darüber einen Streit zu entfachen. Aber das sind sicherlich alles Dinge, die wir im Ausschuss dann noch sehr intensiv diskutieren können.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wichtig ist im- mer, dass nichts anbrennt.)

Ich möchte auch namens meiner Fraktion dafür plädieren, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Wir werden also nicht zaubern, tun wir übrigens nie, Frau Dr. Lukin. Wir stimmen im Ausschuss ab, zaubern können wir noch nicht. Die Novelle der Bauordnung ist sicherlich eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode, die wir in unserem Ausschuss zu behandeln haben. Deswegen sollten wir dort schon eine mündliche Anhörung durchführen und mit den Betroffenen, also sprich den Bauherren, aber auch Architekten, Ingenieuren, Behindertenverbänden etc. ins Gespräch kommen.

In diesem Sinne beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Eine Mitberatung im Innenausschuss halten wir nicht für erforderlich.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete. Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komplettiere jetzt den Reigen aller Fraktionen, die grundsätzlich der Meinung sind, dass das eine gute Sache ist, dass wir die Bauordnung novellieren, das sehen wir von unserer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genauso. Ich werde jetzt auch nicht alle Punkte wiederholen, die hier schon dreimal oder viermal genannt worden sind, aber auf einige möchte ich dann doch hinweisen.

Wir finden das Thema der Sonderbauten bei Pflege, Wohn- und Kindertagespflege ausgesprochen richtig, wichtig und vernünftig. Da werden wir gerne unsere Arbeit dazu tun. Ich will mich auf Herrn Untermann kurz beziehen, bei dem Thema der Behindertenrechtsproblematik und Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Man kann sich schon solche Beispiele vorstellen, Herr Untermann, dass es Gebäude gibt, die aus faktischen vor Ort vorhandenen Situationen nicht barrierefrei sein können. Denkmalschutz wäre eine Variante, also die Wartburg hat damit sicherlich Schwierigkeiten beispielsweise. Aber, ich glaube, wenn man dann in den Beratungen in ihren Ausschüssen das Thema z.B. nach Innen- und Außenbereich differenziert betrachtet, dass man im Außenbereich sicherlich häufiger Ausnahmetatbestände zulassen sollte und auch wird, im Innenbereich hingegen meiner Ansicht nach deutlich restriktiver sein kann, weil regel

(Abg. Doht)

mäßig das eine Frage von Planungsvoraussetzung ist und gerade wenn es um die Bauten geht, die beispielsweise die öffentliche Hand errichtet, eine zwingende und ohne Ausnahme notwendige Barrierefreiheit einzurichten ist. Aber genau das ist ja Sache...

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es geht um den Bestand, es geht um die Umbauten.)