Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

der Beratungen auch veröffentlicht werden, sinnvoll. Auch das fehlt leider in dem jetzt vorliegenden Gesetz. Der dritte Punkt - auch der ist schon genannt worden, aber auch den finden Sie in unserem Änderungsantrag noch mal -, da das Gremium eben keine Selbstverwaltung ist, müssen die Kosten vom Land eigentlich getragen werden. Mit Blick übrigens auf Regelungen in Hamburg, in Schleswig-Holstein und in NRW, dort hat sich das Land übrigens auch nicht mit üppigem Haushaltsvolumen ausgestattet, sondern durchaus auch damit konfrontiert, nicht im unerheblichen Maße Neuverschuldung zu forcieren, aber dort hat man sich auf Landesseite sehr wohl dafür entschieden, dass die Akteure, die beratend dabei sein können und wollen, nicht auch noch dafür zusätzlich Kosten aufgebrummt bekommen. Deswegen haben wir gesagt, auch in Zeiten knapper Kassen muss das Geld dafür da sein, dass diejenigen, die beraten, auch dafür zumindest entlastet werden, dass sie nicht noch zusätzliche Kosten haben. Bedauerlicherweise hat auch das den Koalitionsfraktionen nicht geschmeckt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser umfassender Änderungsantrag. Wir wollen eine ehrliche, realistische und transparente Versorgungsplanung. Das sind die drei Punkte, die auch in unserem Änderungsantrag deutlich werden. Ich will ganz bewusst sagen, dass natürlich auch die Akteure, die jetzt im Gremium sein werden, alle miteinander unser Vertrauen genießen. Ich hoffe auf ein gutes, ein kreatives Potenzial zwischen den einzelnen Professionen, das macht es ja so spannend, dass man den Tunnelblick verliert und sich miteinander auf die Begrenzung der Versorgungslücken verständigt. Da bin ich sehr gespannt, wie auch patientinnen- und patientenorientiert miteinander gedacht wird. Nichtsdestotrotz bleibt leider die Zusammensetzung des Gremiums hinter unseren Erwartungen zurück. Deswegen enthalten wir uns sowohl bei den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen als auch am Ende in der Abstimmung zum Gesetz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Taubert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich finde es gut, dass zu diesem Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung eine ganz intensive Diskussion stattgefunden hat. Auch die Anhörung hat gezeigt, es ist schon mehr

fach erwähnt worden, viele möchten in das Gremium mit beschließender Stimme. Das zeigt auch, dass die Vortragenden in der Anhörung sich sehr viel von diesem Gremium versprechen.

Ich will noch mal auf meine Äußerung bei der Einbringung zum Gesetz kommen: Da war von Herrn Koppe gesagt worden, dass wir jetzt hier eine Verstaatlichung des Gesundheitswesens wollen. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Koppe, dass Sie das heute in etwas veränderter Form hier vorgetragen haben, weil es eben genauso ist, wie ich das das letzte Mal auch von meiner Seite aus gesagt habe: Kein Bundesland hat sich danach gesehnt, kein Landesminister, keine Landesministerin, auch nicht meine Vorgängerin hat gesagt, das müssen wir unbedingt haben, sondern wir haben feststellen müssen und haben das am Ende auch in Einigkeit mit dem Bundesgesundheitsminister Herrn Rösler bzw. Herrn Bahr festgestellt - da sind wir uns einig gewesen über alle Parteien hinweg -, dass wir merken, dass die Selbstverwaltung eben doch nicht mit ihren Regularien und ihren Gremien erreicht, was uns die Bürgerinnen und Bürger, die betroffenen Patientinnen und Patienten zurückmelden, nämlich dass man ein System der Gesundheitsversorgung in Deutschland hat, wo man ganz normal vom ambulanten in den stationären Bereich wechseln kann. Sie kennen die Frage der Doppelbegutachtung aus schadensrechtlichen Gründen, das ist ein ganz harmloser Fall dazu. Das geht natürlich weiter und hat sich über die Jahre auch ein Stück weit durch unterschiedliche gesetzliche und untergesetzliche Fragestellungen verschärft.

Zur Frage, wann kann jemand ambulant operieren, wann kann ich aus einem ambulanten Sektor in den stationären Sektor etwas hineinschieben, gibt es doch nach wie vor zwischen den Selbstverwaltungsgremien bestimmte Differenzen, die sich vor allen Dingen am Geld orientieren. Ich will das gar nicht beanstanden, ich will es nur feststellen, dass es einfach so ist. Deswegen haben wir uns am Ende nach einer langen Diskussion einverstanden erklärt - ich hatte Ihnen das das letzte Mal auch schon gesagt, was meine Anfangsmeinung dazu war -, wir machen so ein Landesgremium.

Deswegen kommt jetzt die Erwartungshaltung. Keiner will verpassen, dass irgendeine Entscheidung getroffen wird. Ich finde, jeder Antrag, ob das der Antrag der LINKEN, der GRÜNEN oder auch der FDP ist, hat einen bestimmten Hintergrund. Ich sehe das jetzt nicht als eine politische Auseinandersetzung, sondern als eine fachlich-sachliche Auseinandersetzung, die wir hier geführt haben, jeder hat von den Anzuhörenden etwas anderes als wichtig herausgenommen. Deswegen, Frau Siegesmund, ist es, finde ich, auch kein Schaden, wenn wir uns jetzt am Ende nicht geeinigt haben. Ich sehe es an keiner Stelle bei den Anträgen der Fraktionen, die ich erwähnt habe, dass das jetzt gegen

(Abg. Siegesmund)

das Gesetz ist, sondern Sie haben einen anderen Schwerpunkt gesetzt und wir haben uns dazu verständigt. Ich möchte die Diskussion auch weiter so sachlich führen.

Aus diesem Grund, den ich gerade vorgetragen habe, nämlich dass die Selbstverwaltung eben nicht zu einer Einigkeit gekommen ist und dass es keinen gemeinsamen Vorschlag an die Bundespolitik gegeben hat, wie man die Veränderungen und die Verteilung vornehmen kann, halte ich es für sachgerecht, dass auf Landesebene bei dem Gremium, das helfen soll, bestimmte Blockaden zu lösen, mitfinanziert wird. Da gibt es auch keinen Dissens. Das heißt, es ist jetzt keine originäre Aufsichtsfrage, die wir da zu lösen haben, sondern wir wollen gemeinsam etwas tun. Deswegen will ich nochmals verteidigen, dass wir die gemeinsame Finanzierung haben bis auf die, die die Finanzierung nicht leisten können, die haben wir ja auch herausgenommen. Man kann sehr lange trefflich darüber streiten, wer jetzt ständiges Mitglied ist, wer Stimmrecht hat, wer mit beratender Stimme drin bleibt. Auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen wird nicht vollkommen ausgeschlossen, sondern er ist nur ein nicht ständiger Teilnehmer ohne Stimmrecht, er bekommt die Informationen auch zugeleitet und kann sich mit einbringen wie alle anderen auch. Tatsache ist aber eben auch, dass der Thüringische Landkreistag Träger von Krankenhäusern in einer besonderen Weise vertritt, die, denke ich, auch von niemandem hier im Hause bestritten wird. Deswegen bin ich froh, dass wir jetzt mit wenigen Veränderungen die Anregungen, die aus der KV vorgetragen wurden, gemeinsam mit den Kassen zum Teil aufgenommen haben, zum Teil noch Verbände aufnehmen. Wie gesagt, keiner soll ausgeschlossen werden, kein Thema soll ausgeschlossen werden. Aber ich warne auch noch einmal davor, die Erwartungshaltung, die jetzt bei vielen vorherrscht, werden wir in dieser Form nicht erfüllen können, sondern wir werden ausschließlich gemeinsam darum ringen können, dass wir bestimmte Erleichterung bringen können, dass wir bestimmte Knoten auflösen können, aber die Erwartungshaltung, dass wir in den Bundesländern auf der Landesebene das lösen können, was wir über den gemeinsamen Bundesausschuss nicht lösen können, wo wir auch mit vielen Vertretern in Unterausschüssen, also nicht der Freistaat selber, sondern Betroffenengruppen auch sitzen, das ist eine Erwartungshaltung, die können wir so nicht bringen. Wir können maximal sagen, wir haben einen guten Vorschlag, wir versuchen den einzubringen und das auch auf Bundesebene gegebenenfalls gesetzlich zu regeln. Ich sage mal, ich habe noch gut in Erinnerung, als wir mit Herrn Bahr als Landesgesundheitsministerinnen und -minister gesprochen haben, da hat er auch zum Ausdruck gebracht, dass ihm natürlich gerade gegenüber dem GBA nicht gefällt, er bekommt die politische Schelte als Gesundheitsminister wie all

seine Vorgängerinnen und Vorgänger auch und er kann etwas gar nicht lösen, was auf der Selbstverwaltungsebene entschieden worden ist, nicht immer nachvollziehbar von den Akteuren in Summe, aber manchmal eben doch auch. Insofern möchte ich einfach, dass wir den Beschluss heute fassen und dann langsam beginnen, mit dem Gremium zu arbeiten. Ich bin dann natürlich auch gern bereit, in Abständen auch im zuständigen Ausschuss darüber zu berichten, inwieweit wir Möglichkeiten oder auch Nöte nach wie vor haben. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zu den Abstimmungen, als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/5894. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Wir stimmen zum Zweiten über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/5895 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5896 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Dieser Änderungsantrag ist auch abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über die ungeänderte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 5/5858 ab. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die Stimmenthaltungen kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

(Ministerin Taubert)

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/5084 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Dieser Gesetzentwurf ist damit angenommen worden.

Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU. Vielen Dank. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es keine. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze auf den Gebieten des Veterinär- und Lebensmittelrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5470 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort hat sich für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon in der ersten Beratung im Februar wollten Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, über diesen Vorschlag eines Gesetzentwurfs der Landesregierung überhaupt nicht debattieren. Sie haben gesagt, es geht hier nur um zwei Ermächtigungsgrundlagen, die brauchen wir, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu reden, das kann man einfach so durchwinken. Der Bericht der Ministerin Taubert war auch dementsprechend äußerst dürftig und hat die Fragen unserer Fraktion, meine Fragen, auch überhaupt nicht beantwortet. Eine Ausschussüberweisung, die wir beantragt haben, wurde von Ihnen abgelehnt. Auch heute früh oder heute bei Beginn der Sitzung ist Herr Primas als Vertreter der CDU-Fraktion wieder herangekommen und hat ge

sagt, also den Gesetzentwurf können wir doch einfach so durchwinken.

Nur einmal zur Erinnerung, es geht hier um zwei Ermächtigungsgrundlagen, die sozusagen als Persilschein für die Landesregierung durchgewunken werden sollen. Die Landesregierung kann dann reinschreiben in die Ermächtigungsgrundlagen, was sie will, und wir vergeben das ohne Aussprache und hinterher wird uns die Führung dann schon erklären, was sie in die Ermächtigung reingeschrieben hat. Also so, finde ich, geht das nicht. So geht das nicht. Das ist ja schon direkt Arbeitsverweigerung und da verstehe ich auch nicht, dass die anderen Oppositionsfraktionen das einfach so hinnehmen und auch so substanzlos sind und gar nichts dazu zu sagen haben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachlesen im Protokoll! Das hat mit dem Gesetz nichts zu tun.)

Ich habe noch einmal nachgelesen, Herr Augsten, was Sie gesagt haben, Sie haben es sogar verwechselt mit einem Antrag. Gerade beim Tierseuchengesetz, da gibt es ja Fragen zu verhandeln. Und ganz offen ist auch der Punkt der Tiergesundheitskontrolleure oder -kontrolleurinnen geblieben. Bei der Tierseuchenkasse, das möchte ich schon noch einmal zur Erinnerung anbringen, da haben wir damals auf meine Initiative auch noch einmal den gesetzgebenden Dienst des Parlaments in Anspruch genommen. Und dann agiert diese Landesregierung hier sieben Jahre in einer rechtlichen, europarechtlichen Grauzone und jetzt fällt auf, ja, da fehlt es der Ermächtigungsgrundlage, um hoheitliche Aufgaben rechtmäßig, europarechtmäßig auf den Verein zu übertragen. Also solche Arbeit können wir nicht einfach so durchgehen lassen. Wir sagen, die Fragen, die wir haben, sind nicht beantwortet. Wir holen uns bestimmte Themen als Selbstbefassung in den Ausschuss, natürlich, das steht uns ja frei, das machen wir auch. Aber diesem Gesetzentwurf können wir aus diesen Gründen nicht zustimmen, wir enthalten uns, denn solche Persilscheine vergibt die Fraktion die LINKE nicht. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe keine weiteren Redeanmeldungen und schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/5470 in zweiter Beratung. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind einige Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die sind jetzt eigentlich nicht mehr

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

dabei - dann waren das offensichtlich alle Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Dann bitte ich dieses Ergebnis in der Schlussabstimmung noch einmal zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Mitglieder der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Und jetzt frage ich nach den Gegenstimmen. Danke schön, jetzt frage ich nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE in schöner Einmütigkeit jetzt. Dieser Gesetzentwurf ist damit angenommen worden.

So, jetzt darf ich den Tagesordnungspunkt 2 noch mal schließen und rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 auf.

Thüringer Bauordnung (Thür- BO) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5768 ERSTE BERATUNG

Frau Staatssekretärin. Ich wusste jetzt nicht so richtig, wer sich bereit erklärt, den Gesetzentwurf einzubringen.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf hat die Landesregierung die angekündigte Novelle der Thüringer Bauordnung vorgelegt. In dem Gesetzentwurf sind auch die von der Bauministerkonferenz Ende September 2012 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung eingeflossen. Mit der neuen Bauordnung tragen wir sowohl den Mieter- als auch den Eigentümerinteressen Rechnung. Kernanliegen des Gesetzentwurfs sind der Bürokratieabbau sowie die Umsetzung der Energiewende und die Gestaltung des demografischen Wandels im Baubereich. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Punkte der neuen Bauordnung eingehen. Bei dem mit Blick auf den demografischen Wandel immer wichtiger werdenden Thema des barrierefreien Bauens übernehmen wir nicht nur den Begriff der Barrierefreiheit aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes. Darüber hinaus stellen wir Anforderungen, die zum Teil über die der Musterbauordnung hinausgehen. Das bedeutet konkret, dass Aufzüge mit Sprachmodulen ausgerüstet sein müssen, um auch sehbehinderten Nutzerinnen und Nutzern die Orientierung zu erleichtern oder dass bei öffentlich zugänglichen Gebäuden auch ein Teil der zugehörigen Toilettenräume und Stellplätze barrierefrei sein muss. Ebenfalls im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel steht das Thema Pflegewohnen.

Tatsache ist, dass es immer mehr ältere Menschen gibt, die ein entsprechendes Lebens- und Wohnumfeld benötigen. Auf diese Veränderung müssen wir auch bei der Ausgestaltung und Anwendung bauordnungsrechtlicher Vorschriften reagieren. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs haben wir beispielsweise sehr intensiv darüber diskutiert, ab welchem Belegungsumfang wir von dem sogenannten Sonderbau ausgehen. Wir sagen, dass die Sonderbaueigenschaft bei 6 Personen je Nutzungseinheit beginnt. Bei bis zu 12 Personen je Wohnung aber nur wenig erhöhte Anforderungen zu beachten sind. Dadurch wird gewährleistet, dass einerseits ein entsprechender Betreuungssatz noch finanzierbar bleibt, andererseits aber auch die Sicherheit der betreuten Person ausreichend gewährleistet ist. Wichtig ist mir auch, dass wir mit der neuen Thüringer Bauordnung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Konkret bedeutet dies, dass wir die genehmigungsrechtlichen Hürden für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen so gering wie möglich halten. Zukünftig sollen Maßnahmen der Wärmedämmung weitestgehend verfahrensfrei gestellt werden. Damit reduzieren wir einerseits Verwaltungsaufwand und entlasten andererseits die Bürger von zusätzlichen Gebühren. Darüber hinaus wollen wir die nachträgliche Wärmedämmung an Gebäuden dadurch erleichtern, dass bei solchen Maßnahmen die an sich erforderlichen Abstandsflächen ausnahmsweise unterschritten werden dürfen.

Bleiben wir bei dem Thema Abstandsflächen. Im unbeplanten Innenbereich soll zukünftig jeder Gebäudeabstand zulässig sein, der sich in die Umgebung einfügt. Dadurch können wir gleich mehrere Ziele erreichen. Die typische Siedlungsstruktur unserer Städte und Dörfer bleibt erhalten, die Grundstücke können besser ausgenutzt werden und durch die bessere Grundstücksnutzbarkeit leisten wir einen Beitrag zum Flächesparen. Auch bei den Verfahrensvorschriften haben wir Änderungen vorgenommen. So wollen wir den Katalog der verfahrensfreien Baumaßnahmen behutsam erweitern, dabei geht es hier beispielsweise um die Neuaufnahme unbeheizter Wintergärten, die Ausdehnung verfahrensfreier Infrastrukturgebäude von 10 Quadratmeter auf 20 Quadratmeter, die Streichung von Wasserbecken im Außenbereich oder die Beibehaltung der Verfahrensfreiheit von Werbeanlagen nur in festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten. Darüber hinaus ermöglichen wir bei der Nachbarbeteiligung eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung und helfen damit sowohl den Bauherrn als auch den Nachbarn. Ferner können die Bauaufsichtsbehörden zukünftig Bauanträge auch dann ablehnen, wenn zwar die konkret zu prüfende Vorschrift eingehalten wurde, das Bauvorhaben aber wegen Verstoßes gegen andere Vorschriften nicht gebaut werden kann. Dadurch werden den Bauherrn in vielen Fällen unnötige Kosten erspart.

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Hinweisen möchte ich noch auf eine neu aufgenommene Regelung zu den sogenannten Schrottimmobilien. Hier schaffen wir für die Bauaufsichtsbehörde vor Ort die Möglichkeit, auch ohne Vorliegen besonderer Gefahren eine Beseitigung von verfallenen Objekten verlangen zu können. So können wir effektiver als bisher bauliche Missstände beseitigen und so die Attraktivität unserer Stadtund Ortsteile erhöhen.

Als letzten Punkt möchte ich noch die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Wohnungen ansprechen. Der Gesetzentwurf sieht eine Nachrüstpflicht mit einer aus meiner Sicht ausreichend bemessenen Übergangsfrist bis Ende 2020 vor. Ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass diese Regelung im Rahmen der von der Landesregierung durchgeführten Anregung am meisten diskutiert wurde. Die Bandbreite der Rückmeldungen reicht von einer deutlichen Verkürzung bis hin zu einer ersatzlosen Streichung dieser Nachrüstpflicht.

Ich bin der Auffassung, dass wir mit der vorgeschlagenen Übergangsfrist bis Ende 2020 einen guten Kompromiss gefunden haben. Ich freue mich auf die anstehende Beratung in den Fachausschüssen. Dort werden wir noch ausreichend Gelegenheit haben, die Änderungen im Detail zu diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne jetzt die Aussprache und rufe für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Lukin auf.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, auch wir begrüßen die Novellierung der Thüringer Bauordnung und besonders einige Aspekte, die jetzt bereits genannt wurden.

Einmal ist schon eine Orientierung an der Musterbauordnung anerkennenswert. Allerdings sind wir der Meinung, dass auch die hier genannten positiven Veränderungen noch einer gründlichen Diskussion in den Ausschüssen bedürfen. Wir schlagen deshalb - und das möchte ich an dieser Stelle so deutlich sagen - ein mündliches Anhörungsverfahren im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vor und hoffen, dass die Vertreter der Koalition von CDU und SPD das nicht wieder in ein schriftliches verzaubern, das heißt, uns diese Form der Anhörung des Gesetzes dann nicht gewähren.

Nun aber zur Vorlage selbst: Bereits erwähnt wurde die Regelung in § 60 bei den verfahrensfreien Bauvorhaben. Hier sind Maßnahmen der energetischen Sanierung im Rahmen der Wärmedämmung genehmigungsfrei, wobei natürlich die Frage der ge