Sabine Doht

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Hochwasser im Mai/Juni vergangenen Jahres, was insbesondere Ostthüringen sehr stark heimgesucht hat, aber auch der Wartburgkreis war davon betroffen, hat uns hier im Landtag und in den Ausschüssen intensiv beschäftigt und wir haben nach Mitteln und Lösungen gesucht, gemeinsam mit der Landesregierung, wie den betroffenen Menschen und den betroffenen Kommunen vor Ort schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Wir haben im Ausschuss sehr intensiv über diese Richtlinie, aber auch ein ganzes Paket von präventiven Maßnahmen diskutiert. Wir hatten Mitte Mai dieses Jahres die Berichterstattung des Bauministers im Ausschuss, der uns über den Stand der Abarbeitung der Anträge zur Soforthilfe und zur Aufbauhilfe informiert hat. Danach war es so, dass für den Bereich der Soforthilfe 501 Anträge vorlagen. Von diesen 501 Anträgen - die waren alle bearbeitet - sind 78 abgelehnt worden, 423 waren bewilligt. Von den 26,32 Mio. €, die bewilligt wurden, sind bereits 25,92 Mio. € ausgezahlt. Bei den Aufbauhilfen ist das Bild etwas anders. Hier gab es weit mehr Anträge, 2.136, davon waren Mitte Mai 1.310 Anträge bearbeitet und 1.161 bewilligt. Das entspricht einer Bearbeitungsquote von 61,33 Prozent. Und schon allein dieser Bearbeitungsstand lässt uns zu der Überzeugung kommen, dass eine Änderung der Richtlinie nicht erforderlich ist. Bei der Soforthilfe
könnten wir gar nichts mehr verändern. Die über 60 Prozent der Aufbauhilfen, die bereits ausgezahlt sind, machen es auch nicht erforderlich, die Richtlinie zu ändern; im Gegenteil, man würde dann letztendlich zur Ungleichbehandlung kommen. Insofern ist es sinnvoller, die restlichen 40 Prozent auch auf Grundlage dieser Richtlinie abzuarbeiten. Deswegen sind wir im Ausschuss auch zu der Überzeugung gelangt, diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen: Wir werden, und das haben wir im Ausschuss und hier im Landtag schon getan, künftig viel mehr über präventive Maßnahmen zum Hochwasserschutz diskutieren müssen. Wir müssen dazu kommen, dass wir Flächen renaturieren, dass wir Überschwemmungsflächen schaffen. Wir werden das eine oder andere Bauvorhaben auch nicht mehr so genehmigen können, sei es im Gewerbebau, sei es im privaten Eigenheimbau. Es gab da in der Vergangenheit sehr viele Diskussionen, wo Bürgermeister sich beschwert haben, dass bei ihnen jetzt die Hochwasserschutzgebiete erweitert werden. Aber angesichts der Klimaveränderungen und der doch häufiger wiederkehrenden Hochwasserereignisse kann das eigentlich nur der einzig gangbare Weg sein. Es kann nicht sein, dass in Überschwemmungsgebieten gebaut wird, und wenn der Überschwemmungsfall eintritt, dann letztendlich nach dem Steuerzahler gerufen wird, der für die Schäden aufkommen soll. Insofern ist der Antrag, den der Thüringer Landtag zu den Konsequenzen des Hochwasserschutzes gefasst hat und den wir neben diesem Antrag der Linken im Ausschuss sehr intensiv beraten haben, der richtige Weg und den sollte dann auch ein künftiger Landtag weitergehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Mietobergrenzen als Mittel der Marktregulierung“ haben wir im Ausschuss sehr intensiv beraten, da muss ich Frau Sedlacik auf jeden Fall widersprechen. Wir haben eine schriftliche
Anhörung dazu durchgeführt, die Städte Erfurt, Jena und Weimar um ihre Meinung gebeten, auch auf Grundlage eines sehr umfangreichen Fragenkatalogs, und bezeichnend ist auch, dass zum Beispiel die Stadt Jena erst eine zweite Aufforderung benötigt hatte, bevor man uns alle Fragen beantwortet hat. Insofern hat sich das auch etwas hingezogen, aber das war sicherlich nicht das Problem im Aus
schuss. Diese Antworten, wenn man sich die anschaut, liefern ein sehr differenziertes Bild und unterscheiden sich auch gegenüber dem, was in Wahlkampfzeiten auf Pressekonferenzen öffentlich verkündet wurde. Ich muss hier sehr deutlich sagen, der Erfurter Oberbürgermeister ist zweispurig gefahren, zweigleisig gefahren. Er hat öffentlich die Mietpreisbremse für seine Stadt gefordert
und uns liegt eine umfangreiche Stellungnahme der Stadt Erfurt vor, die zu dem Fazit kommt, „wir wollen die Mietpreisbremse nicht“, unterzeichnet von demselben Oberbürgermeister. Das nur mal hier so nebenbei.
Bislang war es immer eine schöne Tugend der SPD-Fraktion, dass wir Sachpolitik gemacht haben und nicht nur Populismus, und deswegen haben wir uns sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und ich kann sagen, eine Mietpreisbremse kann letztendlich immer nur das letzte Mittel, die Ultima Ratio, sein.
Eine Mietpreisbremse allein wird auch nicht dazu beitragen, Wohnungsnot, die hier immer herbeigeredet wird, zu verhindern. Nein, hier brauchen wir ganz andere Maßnahmen, um zu Entspannungen an Wohnungsmärkten zu kommen. Wir haben die Stellungnahmen der Stadt Weimar und der Stadt Jena gelesen, die sagen, ja, sie könnten sich eine Mietpreisbremse vorstellen, aber auch darauf aufmerksam machen, Mietpreisbremse allein hilft nicht, man brauche ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Die Stadt Weimar hat uns noch eine separate Stellungnahme ihrer Wohnungsgesellschaft zukommen lassen, die die Mietpreisbremse ablehnt, so wie das auch der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft in seiner Gänze tut. Die kommunalen Wohnungsunternehmen und die Wohnungsgenossenschaften sind nun einmal die, die auch in Größenordnungen den Wohnungsbestand für einkommensschwächere Mieter anbieten.
Das sind in der Regel nicht die privaten Vermieter, deswegen ist es auch falsch, sich jetzt nur auf die Privaten zurückzuziehen.
Der VdW hat uns auch mit Zahlen versorgt. Danach hat die Stadt Erfurt immer noch 4,1 Prozent Leerstand, die Stadt Weimar 6,2 Prozent, lediglich Jena mit 1,8 Prozent Leerstand hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Wenn man sich dann die Mieten anschaut, dann sind die auch nicht in dem Bereich, dass man sagen könnte, hier kann sich niemand mehr eine Wohnung leisten. Wenn man sich dann einmal die Entwicklung der Nettokaltmieten seit dem Jahr 2000 anschaut, dann sind die bis 2012
um 16 Prozent gestiegen. Demgegenüber sind im gleichen Zeitraum die Kosten für Strom um 79 Prozent gestiegen und die Kosten für Wärme und Haushaltsenergie ohne Strom um 117 Prozent. Das macht schon klar, wo die eigentlichen Preistreiber liegen. Diese Preissteigerung kann mit einer Mietpreisbremse nicht gedeckelt werden. Die Mietpreisbremse wird aber zur Folge haben, dass sie Investoren abschreckt, die zumindest vorsichtiger werden, sich überlegen: Gehe ich hier noch her, investiere ich hier noch, rechnet sich das für mich noch? Denn bei allem, was wir hier diskutieren, es muss sich für einen privaten Investor auch noch rechnen, sonst sind wir nämlich ganz schnell an dem Punkt, den wir aus DDR-Zeiten kennen und den die Linke hier immer nahtlos fortführen will, die staatliche Wohnraumlenkung, wo nicht mehr investiert wurde, weil die Mieten bei Weitem nicht ausgereicht haben, um den Sanierungsbedarf abzudecken. Nein, wir müssen alles tun, um Neubau und Sanierung am Laufen zu halten,
und gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie Jena, Weimar oder Erfurt ist das besonders nötig. Deswegen ist es sehr genau zu überlegen, greifen wir zu dem Instrument der Mietpreisbremse oder tun wir nicht erst einmal das, was die Landesregierung jetzt mit dem Bündnis für gutes Wohnen getan hat. Im Übrigen kann man diese Städte auch nicht als Inseln betrachten, sondern man muss auch einen Blick in die Region, ins Umfeld werfen. Dort haben wir Leerstände. Dort haben wir Wohnungsleerstand. Was erreichen wir denn, wenn wir in den Städten, die auf jeden Fall eine höhere Lebensqualität aufzuweisen haben als die umliegenden Orte, wenn ich kulturelle, soziale Einrichtungen, Sporteinrichtungen etc. nehme, wenn wir dort die Mieten deckeln, das im Umfeld aber nicht tun? Der Druck auf die Städte wird noch mehr zunehmen und innerhalb der Städte, wenn wir da zu Lösungen kommen wollen, einzelne Stadtviertel mit einer Mietpreisbremse zu überziehen, wird letztendlich nur der Druck auf die 1a-Wohnlagen wachsen. Deswegen halten wir es für richtig, den Weg zu gehen, den die Landesregierung mit diesem Bündnis gegangen ist - ich gehe jetzt auf die Inhalte nicht noch einmal ein, das hat mein Kollege Wetzel schon getan - und dem nächsten Landtag dann Bericht zu erstatten, wie es weitergehen soll - ich hätte jetzt doch gern gewusst, ob meine Redezeit zu Ende war.
Gut. Dann lassen Sie mich noch eines sagen: Wir brauchen auf jeden Fall Wohnungsneubau. Wir
brauchen Sanierung, wir brauchen aber auch weiterhin Gelder für die Stadtentwicklung, für die Städtebauförderung. Wir müssen weitere Stadtteile städtebaulich aufwerten, denn das Wohnumfeld hat oftmals einen größeren Einfluss auf die Wohnqualität als die Wohnung an sich. Wir müssen preiswertes Bauland ausweisen und wir müssen auch noch weiter daran arbeiten, das selbst genutzte Wohneigentum zielgerichtet zu fördern. Das alles sind Maßnahmen und Instrumente, die dazu beitragen werden, auch in einer Stadt wie Jena, die angespannte Wohnungssituation zu entspannen. Hier sind wir mit diesen Forderungen nicht allein. Der Gemeinde- und Städtebund hat einen Forderungskatalog veröffentlicht, der diese Forderungen enthält. Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft hat das ebenso getan, der GdW, und auch der VdW hat diese Forderungen auf seiner letzten Verbandstagung in Suhl aufgemacht. All diese Dinge sind in dem Bündnis für gutes Wohnen vereinbart worden. Wir halten eine freiwillige Vereinbarung auch für zielführender, denn an etwas, was man freiwillig vereinbart, hält man sich meistens auch. Bei dirigistischen Maßnahmen und Gesetzen besteht immer die Gefahr, dass sie umgangen werden, zumal ein Mietvertrag letztendlich auch eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien ist und Sie da auch nicht alle Probleme mit einem Gesetz lösen können. Lassen Sie mich zu guter Letzt noch etwas sagen.
Ja, Sie haben mich vorhin völlig irritiert. Deswegen lassen Sie mich noch sagen, ich kann
nicht verstehen, dass die Grünen hier immer Berlin als leuchtendes Beispiel gebracht haben, die eine Mietpreisbremse haben - hat Frau Schubert so gesagt. Dann muss man aber sagen, die Stadt Berlin will zum Beispiel in Tempelhof auf dem ehemaligen Flughafengelände 4.700 Wohnungen bauen und die Grünen sind an vorderster Front, die dagegen auf die Straße gehen. Das kann ich dann nicht mehr verstehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion möchte mit uns über die Auswirkungen der geplanten Maut auf Thüringen diskutieren. Da wir alle hier aber noch gar nicht wissen, in welcher Form diese geplante Maut am Ende wirklich kommt, ist es natürlich sehr schwierig, über die Auswirkungen zu diskutieren. Frau Tasch hat schon darauf hingewiesen, das Thema wird quer durch alle Fraktionen sehr kontrovers diskutiert. Wir hatten bereits am 14.09.2011 - damals auch auf Betreiben der FDP-Fraktion - eine Aktuelle Stunde zur Maut.
Ich habe damals für meine Fraktion ganz deutlich die Ablehnung klargemacht. Damals haben wir noch über eine Maut im eigentlichen Wortsinn mit all den Nachteilen, Ausweichverkehr auf die Bundes- und Landesstraßen etc., geredet. Jetzt reden wir über eine Infrastrukturabgabe, die ab 2016 für das gesamte Straßennetz gelten soll. Der Autofahrer soll eine Vignette zum Preis von ca. 100 € erwerben und der Preis soll nach Ökoklasse und Hubraum differenzieren. Im Gegenzug soll die KfzSteuer verringert werden, so dass diese Maut letztendlich nur noch die Ausländer treffen würde. Da ist die erste Frage: Ist das überhaupt EU-konform? Es gibt mehrere Gutachten, die sagen, das ist nicht EU-konform. Es werden immer die Beispiele von Österreich, Italien oder Frankreich herangezogen, aber dort zahlen alle die Maut, eben nicht nur die Ausländer, die durch das Land fahren, sondern auch die Einheimischen.
Der nächste Punkt: Wird es für den Autofahrer wirklich kostenneutral bleiben? Immerhin 68 Prozent der Deutschen - und ich gebe zu, ich gehöre auch dazu - sind der Auffassung, dass es das nicht sein wird, sondern dass man hier durch die Hintertür zu höheren Einnahmen kommen will. Es wird inzwischen diskutiert, ob man diese Infrastrukturabgabe nun als Abgabe erhebt oder als Steuer einzieht. Wenn wir sie als Steuer einziehen, können wir auch gleich die Kfz-Steuer erhöhen, dann haben wir nämlich gar nichts gekonnt, weil das Geld dann nicht mehr zielgerichtet in den Verkehrshaushalt fließen wird, sondern wieder zum Stopfen von Haushaltslöchern im Bund verwendet werden wird.
Die Belastung für den Standort Thüringen ist momentan nicht abzusehen; wird der Autofahrer mehr oder weniger belastet? Eine Belastung für den Wirtschaftsstandort, so, wie ihn grenznahe Bundesländer wie Sachsen oder Bayern sehen, dürfte uns wahrscheinlich nicht treffen, weil wir diesen kleinen Grenzverkehr zum Wohnort, zum Arbeitsplatz nicht haben. Aber selbst wenn das Ganze so kommt, dann muss ich Herrn Minister Carius in einem Punkt recht geben: Wenn auf alle Straßen eine Infrastrukturabgabe erhoben wird, müssen letztendlich auch alle davon partizipieren. Es kann nicht sein, dass der Bund das Geld dann in Summe einsteckt. Nein, dann müssen genauso die Länder und auch die Kommunen ihren Anteil davon abbekommen. Das heißt, damit ergibt sich ein Riesenverwaltungsaufwand und am Ende wird nichts übrig bleiben. Das ist meine Prognose.
Herr Untermann hatte angesprochen, wie es uns dann geht, wenn wir ins Ausland fahren. Das kann man sich jetzt schon anschauen, wozu dort die gesamte Mautdiskussion geführt hat. Da muss man nur einmal die Inntal Autobahn Richtung Kufstein fahren oder die A 8 Richtung Salzburg. Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat sich mit dem Thema im Europawahlkampf profilieren wollen
- „die Maut für die Ausländer“. Daraufhin haben die Österreicher die Strecken, die bislang im kleinen Grenzverkehr auf den Autobahnen noch mautfrei waren, mit einer Maut belegt; mit dem Ergebnis, dass sich jetzt dort alles durch die Kommunen wälzt. Ich selbst war vor Kurzem in Salzburg. Sie brauchen mittlerweile zwei Stunden von der Landesgrenze, um dort in die Innenstadt zu kommen. Ähnlich sieht es auf der Inntal Autobahn aus.
Nein, dort ist zwar eine Baustelle, aber die Autobahn ist nicht dicht, sondern das hat etwas mit dem gesamten Mautausweichverkehr zu tun. In Richtung Salzburg haben sie gar keine Baustelle. Das ist weder für den Urlauber interessant noch für die Anwohner schön; in deren Haut möchte ich schon gar nicht stecken. Deswegen ist unsere Forderung, dass wir zum einen die Gelder, die im Bundeshaushalt aus der Kfz-Steuer schon vorhanden sind, zielgerichtet in die Verkehrsinfrastruktur stecken und dass wir die Lkw-Maut dort, wo auf Bundes- und Landesstraßen ausgewichen wird, ausbauen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schubert, vorab: Wenn Sie dem Minister hier unterstellen, dass er eine grundsätzliche Akzeptanz für Verletzte, Schwerverletzte und Tote hätte, und das folgerichtig dann auch den Regierungsfraktionen, dann muss ich das hier mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Es ist eine Unverschämtheit, das hier so vorzubringen.
Wir haben diesen Pilotversuch mitbefördert und wollen, dass er möglichst zügig evaluiert und auch das Gebiet für den Pilotversuch ausgeweitet wird, weil wir hier eine Möglichkeit sehen, die Verkehrssi
cherheit für junge Leute zu erhöhen. Das will ich einmal sehr deutlich sagen.
Die meisten von uns hier in diesem Landtag sind früher selber mit 14 oder 15 Moped gefahren. Dem kann man sicher entgegnen, dass die Verkehrssituation auf unseren Straßen heute eine ganz andere ist als zu DDR-Zeiten, als man 15 bis 17 Jahre auf einen Pkw warten musste. Aber gerade deshalb ist es wichtig, dass junge Leute, bevor man sie in den Straßenverkehr lässt, entsprechend solide ausgebildet werden. Mit einer soliden Ausbildung für einen Mopedführerschein ab 15 tun wir hier mehr für die Verkehrssicherheit, als wenn wir es bei 16 Jahren belassen, weil zum einen - der Minister hat es bereits angesprochen - der Mofa-Führerschein bei Weitem nicht so eine solide Ausbildung, so eine umfangreiche voraussetzt. Was ist mit EBikes, die heutzutage entsprechende Geschwindigkeiten erreichen? Dafür ist überhaupt keine Ausbildung erforderlich. Ein Problem ist sicherlich auch, wenn man...
Aber bis 25 km/h nicht und wenn sie dann an einer abschüssigen Strecke sind, dann sind sie auch ganz schnell bei 45 km/h. Ich fahre das auch ohne E-Motor mit dem Fahrrad oder Mountainbike.
Ja, das ist so.
Das kommt darauf an, auf welchen Strecken man sich befindet. Ich fahre viel Rad, vielleicht mehr als Sie.
Aber um wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen, die andere Sache ist auch die, wenn mit 17 ein Autoführerschein erworben werden kann, das begleitete Fahren mit 17, was auch einen deutlichen Zuwachs an Verkehrssicherheit für junge Leute erreicht hat, dann besteht natürlich die Gefahr, dass sich mancher Jugendliche sagt, für das eine Jahr lege ich doch jetzt nicht noch das Geld für einen Mopedführerschein auf den Tisch, da versuche ich, irgendwie so durchzukommen. Das Schwarzfahren ist hier - auch von Frau Dr. Lukin angesprochen worden. Auch dem schieben wir hiermit einen Riegel vor. Die Zahlen, die der Minister bisher vorgetragen hat, sind da optimistisch. Deswegen sage ich: Wenn die Zahlen so eindeutig sind, warum soll man dann nicht auch einen Pilotzeitraum von fünf Jahren auf vier Jahre zum Beispiel verkürzen? Da sehe ich kein Problem. Wenn die Zahlen sich nicht weiterhin so positiv ent
wickeln, wird man das sicherlich nicht tun. Aber wir sehen hier durchaus die Möglichkeit, dass wir hier mehr für die Verkehrssicherheit der jungen Leute tun. Wir wollen natürlich auch, dass dieses Pilotprojekt auf die angrenzenden alten Bundesländer ausgeweitet wird, auf Bayern, Hessen und Niedersachsen, weil sonst die jungen Leute wirklich an der Grenze vom Moped absteigen müssten. Und was ist mit denen, deren Ausbildungsbetrieb kurz hinter der Grenze liegt oder die eine Freundin im Nachbarort in Hessen oder Bayern haben?
Das sage ich auch noch mal ganz deutlich, es geht auch hier nicht darum, den ÖPNV einzuschränken oder jetzt das auf Kosten des ÖPNV zu erweitern; nein, es ist ein Zusatzangebot, weil nicht immer die Busverbindungen mit dem Arbeitszeitbeginn übereinstimmen. Die Jugendlichen haben auch irgendwann abends noch Freizeit und wollen vielleicht mal schnell noch im Nachbarort den Freund oder die Freundin besuchen und nicht warten, bis der Linienbus fährt. Ich denke, auch das soll man mit im Auge haben. In allererster Linie aber ist es aus unserer Sicht ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, ein Beitrag dazu, dass weniger junge Leute verunglücken. Aus diesem Grund bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch ich hatte mich in der ersten Beratung zu diesem Gesetz schon sehr eingehend und im Detail mit allen Paragrafen und vorgesehenen Änderungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auseinandergesetzt und möchte das deswegen hier in diesem vollen Umfang nicht noch einmal tun. Ich will nur
sagen, dass wir mit dem 20-jährigen Planungszeitraum nicht einverstanden sind, dass wir das für zu lange ansehen, um eine vernünftige Planung vorlegen zu können, dass wir auch die Bürgerbusse nicht als gleichwertigen Ersatz im ÖPNV-Gesetz festgeschrieben haben wollen und dass es nicht so ist, wie hier steht, dass dieser Gesetzentwurf keine Kosten verursachen würde. Im Gegenteil, würde dieser Gesetzentwurf so umgesetzt, entstünden zusätzliche Kosten und somit wäre erst einmal überhaupt eine haushaltsrechtliche Sicherstellung dieser Ausgaben im Haushalt vorzunehmen.
Ja, das werden aber nicht wir heute hier vornehmen, sondern das wird der nächste Landtag tun. Das allein ist schon ein weiterer Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Frau Dr. Lukin, es stimmt nicht, wenn Sie hier behaupten, dass wir die Themen nicht im Ausschuss diskutiert haben und Anträge selten an den Ausschuss überweisen.
Wir haben grundsätzlich alle Themen im Ausschuss diskutiert. Dass wir nicht jeden Antrag, der hier im Plenum gestellt wurde, an den Ausschuss überwiesen haben,
hängt doch wohl mit der Verfahrensweise der Opposition und insbesondere von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen, immer zuerst einen Selbstbefassungsantrag im Ausschuss zu stellen, das Thema dort zu diskutieren und das dann noch einmal als Antrag in das Plenum zu bringen. Da muss ich sagen, jedes Thema doppelt im Ausschuss zu diskutieren, das hat nichts mehr mit einer zielgerichteten Arbeit zu tun.
Da habe ich eine andere Auffassung. Wir sind kein Debattierklub, sondern wir müssen letztendlich etwas beschließen
und wir wollen die Politik in diesem Lande voranbringen und das werden wir kaum schaffen, wenn wir jedes Thema x-mal im Ausschuss durchkauen, nur damit es noch einmal überwiesen wurde.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jetzt muss ich doch noch mal zwei Dinge anmerken. Es betrifft eigentlich beides, diese Netzdiskussion, die Sie immer führen, diese Phantomdiskussion hier. Es hat Gespräche mit den Verbänden gegeben, mit VDV und MDO. Beide befürchten, wenn wir diese Diskussion hier weiterführen, dann letztendlich in die Lage zu kommen, dass wir ausschreiben müssen, dass dann nicht mehr unsere Unternehmen ein Landesbusnetz bedienen, sondern Vedia oder alle möglichen anderen Unternehmen.
Natürlich muss man es dann ausschreiben, wenn es ein Landesbusnetz ist.
Nein, das ist kein Quatsch. Aber Sie erzählen Quatsch. Jetzt will ich es Ihnen mal mit gleicher Münze zurückgeben. Sie stellen sich hier vorn hin und behaupten, es gäbe keinen kreisübergreifenden Busverkehr, die einzige kreisübergreifende Linie von Eisenach wäre die nach Mühlhausen. Ich habe mir mal schnell die Mühe gemacht und den Fahrplan der KVG herausgesucht. Wir können von Eisenach nach Tabarz fahren, das liegt im Kreis Gotha, wir können über den Kleinen Inselsberg nach Brotterode fahren, wir können von Salzungen nach Bad Hersfeld fahren, das ist sogar länderübergreifend, von Vacha nach Fulda und wir können von Eisenach nach Eschwege fahren. Wenn Sie hier schon Polemik machen, dann bleiben Sie wenigstens bei der Wahrheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Not der FDP-Fraktion muss schon sehr groß sein. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, wenn Sie an dieser Aktuellen Stunde mit diesem Titel heute festgehalten haben; aber auch wenn man in der Tagesordnung weiterschaut: Ihre Angst, die Sie vor einer Geschwindigkeitsbegrenzung schüren, ich weiß nicht, ob sie Ihnen bei der Landtagswahl helfen wird - ist auch egal.
Hat Thüringen die besten Straßen? Das ist eine Frage, die man nicht so einfach mit Ja oder Nein beantworten kann. Wenn wir uns anschauen, wie weit wir mit dem Autobahnnetz gekommen sind, hier haben wir im Bundesverkehrswegeplan 2015 einen Spitzenwert erreicht. Nur noch 11 Prozent der Maßnahmen, die geplant sind, sind offen. Jetzt wird Herr Untermann gleich wieder mit dem Problem des Unterbaus bei der A 71 kommen.
Gut, aber das, denke ich, kann man nicht der Landesregierung vorwerfen. Im Gegenteil, wir haben in den letzten Jahren einiges getan, um den Zustand der Straßen zu verbessern. Wir haben bei den Bundesstraßen einen Zustandswert, der sich im Bundesdurchschnitt bewegt, und zwar haben sich die Straßen, die als gut oder sehr gut eingestuft sind, von 2008 bis 2012 auf 63 und 68 Prozent erhöht, und auch bei den Landesstraßen konnten wir deutlich zulegen. Herr Untermann hat immer von über 40 Prozent der Landesstraßen geredet, die in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand wären. Das stimmt nicht mehr, es sind nur noch 38.
Ja, dass sollte der Wahrheit halber hier auch gesagt werden. Auch hinter 2 Prozent verbergen sich Millionen an Mitteln, die diese Landesregierung bereitgestellt hat.
Wir haben in fünf Jahren immerhin 11 Prozent dieser Landesstraßen von einem schlechten in einen sehr guten Zustand versetzt, Herr Barth.
Das können Sie kritisieren, wie Sie wollen, und sich hier hinstellen und bejammern, dass zu wenig Geld im Straßenbauetat ist. Es hat niemand in dieser Koalition jemals behauptet, dass wir hier genügend oder zu viel Mittel hätten. Wir haben selbst immer gesagt, wir könnten mehr Mittel für die Sanierung der Straßen gebrauchen, für die Landesstraßen. Aber das Gleiche trifft auch für die Bundesstraßen zu. Auch hier ist der Investitionsetat im Straßenbau
haushalt unterfinanziert. Das ist ja auch ein Grund, warum man über Maut und andere Dinge diskutiert. Nur, da will ich Ihnen eins sagen: Die neue Koalition im Bund hat sich darauf verständigt, den Etat um 5 Mrd. € zu erhöhen, und hat eine Erhöhungslinie bis 2017 festgeschrieben. In den Jahren, in denen Sie im Bund mitregiert haben, haben Sie letztendlich immer nur ein Thema gehabt: Steuersenkungen. Und das ist doch der Hauptgrund, warum nicht nur der Straßenbauetat, sondern auch viele andere Etats im Land und im Bund völlig unterfinanziert sind. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik.
Und sich heute hier hinzustellen und zu sagen, diese Landesregierung ist schuld, das ist doch weiß Gott ein bisschen billig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beglückt uns heute mit einem dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes. Frau Schubert, Sie sagten vorhin, das wäre der letzte Versuch in dieser Legislaturperiode. Ich muss Ihnen recht geben. Dieser Gesetzentwurf ist der letzte Versuch, und zwar in doppelter Hinsicht.
Sie haben auch darauf hingewiesen, dass wir eigentlich dieses ganze Themenspektrum schon im Verlauf dieser Legislatur in verschiedenen Anträgen diskutiert haben, im Plenum, teilweise auch im Ausschuss, aber nun gut, nun haben wir es heute noch einmal als Gesetz.
Ich werde Ihnen schon noch einiges zu dem Gesetz erzählen müssen.
Kommen wir zu den Hauptpunkten. Ich gehe das mal so der Reihe nach an Ihren Artikeln durch. Sie möchten das ÖPNV-Gesetz für Bürgerbusse öffnen. Da sagen wir, das wollen wir eigentlich nicht. Wir sehen die Bürgerbusse
als ein gutes Zusatzangebot im ländlichen Raum, da, wo Bedarf ist, aber wir sehen auch zwei Punkte die dagegen sprechen. Zum einen, da gebe ich Ihnen Brief und Siegel, werden Sie sofort Probleme mit dem Taxi-Gewerbe bekommen, da kenne ich Probleme aus meinem Wahlkreis, da ging es noch nicht einmal um einen Bürgerbus, sondern nur um Fahrten, die die Johanniter-Unfall-Hilfe oder die AWO getätigt haben, gegen die Taxifahrer Einspruch erhoben haben, unlauterer Wettbewerb wird dann angeführt. Da kommen Sie ganz schnell in schwierige Diskussionen.
Der zweite, aber noch wichtigere Punkt ist, Sie widersprechen sich nach meiner Auffassung selbst, wenn Sie in Ihrem zweiten Paragrafen den Satz übernehmen wollen: „ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinvorsorge.“ Das ist nicht Ihre Erfindung, das steht im bisherigen Gesetz drin und da sind wir schon der Auffassung, dass die Aufgaben, die Aufgaben der Daseinvorsorge sind, auch von staatli
cher oder kommunaler Ebene zu leisten sind und nicht auf das Ehrenamt abzuwälzen sind. Denn wir sehen dann nämlich ganz schnell die Gefahr, dass durch diese Regelung bestehende Angebote aus Kostengründen zurückgefahren werden und dann mehr auf das Ehrenamt abgewälzt wird. Das, haben Sie gesagt, wollen Sie nicht, aber die Gefahr sehen wir. Deswegen möchten wir die Bürgerbusse so nicht einfügen.
Dann wollen Sie in § 2 Abs. 1 die Verdichtungsräume streichen. Hier sind wir schon der Auffassung, dass wir, gerade was den ÖPNV betrifft, wenn es um neue Maßnahmen geht, den Verdichtungsräumen und auch deren ländlichem Umland dann mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, ganz einfach weil wir dort einen höheren Bedarf, mehr Fahrgäste haben und letztendlich die Finanzierungsquote eine höhere ist.
Sie wollen als Nächstes einen durchgehenden Thüringentakt und einheitliche Tarife, das wollen wir auch. Wir haben in dieser Legislaturperiode daran gearbeitet, den Verkehrsverbund Mittelthüringen zu erweitern. Die Landesregierung arbeitet weiter daran und sicherlich wird es in der kommenden Legislaturperiode da auch weitere Initiativen mit dem Ziel geben, irgendwann einen einheitlichen Verkehrsverbund für Thüringen mit einheitlichen Tarifen zu haben. Sie haben zu Recht Beispiele genannt, die für den Fahrgast, für den Nutzer nicht nutzerfreundlich sind. Aber daran arbeiten wir, das muss ausgeschaltet werden. Wir sind allerdings nicht der Meinung, dass wir den Weg so gehen sollten, wie Sie ihn vorschlagen, dass wir heute am 10. April 2014 festschreiben, dass wir genau in einem Jahr und ein paar Tagen, nämlich zum 01.01.2015, per Gesetz hier all diese Probleme, die Sie angesprochen haben, geregelt haben. Das wird nicht funktionieren.
Doch, Ihr Gesetz soll an diesem Tag in Kraft treten und hier haben Sie festgeschrieben, was Sie wollen. Das Ganze muss von unten wachsen, so wie dieser Verkehrsverbund Mittelthüringen gewachsen ist und weiter wachsen wird. Hier muss man die Aufgabenträger mit einbinden und mitnehmen und nur dann wird man letztendlich zu tragfähigen und nachhaltigen Lösungen für die Zukunft kommen.
Wenn ich bei Zukunft bin, dann will ich noch zwei Sätze zu Ihrem Planungszeitraum von 20 Jahren sagen: Der scheint uns entschieden zu lang. Ich glaube nicht, dass irgendjemand im Detail voraussagen kann, wie der ÖPNV in 20 Jahren hier in
Thüringen ablaufen wird, welche Einwohnerströme, welche Pendlerströme wir noch haben. Das ist von sehr vielen anderen Dingen abhängig: Wie wird sich die Wirtschaft im Freistaat weiterentwickeln? Wo werden Arbeitsplätze entstehen, wo gegebenenfalls neue Einkaufsmöglichkeiten? Wie wird die medizinisch-soziale Versorgung sein? Danach wird sich letztendlich auch der Bedarf im ÖPNV richten und da bin ich der Auffassung, das kann man nicht auf 20 Jahre hinaus planen.
Ja, gern.
Das ist richtig, da geht es ums Geld. Das ist wieder noch einmal ein anderer Punkt als das,
was Sie hier in Ihrem Gesetz fordern. Und wenn die Länder das bis zu diesem Jahr fordern, das sollte man zwar jetzt nicht laut sagen, wird auch damit gerechnet, dass man es vielleicht nicht ganz so lange bekommt. Das ist letztendlich auch eine Frage der Verhandlungstaktik, denke ich. Dann wollen Sie, dass der Thüringer Landtag den Nahverkehrsplan beschließt und Frau Dr. Lukin, wenn Sie dann auf Verkehrspläne in den Städten verweisen, die auch vom Stadtrat beschlossen werden, dann muss ich Ihnen sagen, das ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Ein Stadtrat hat gegenüber dem Oberbürgermeister, gegenüber der Stadtverwaltung eine ganz andere rechtliche Stellung, da schauen Sie bitte in die Kommunalordnung, als das Parlament gegenüber der Landesregierung. Wir sind der Auffassung, dass es hier schon bei der Gewaltenteilung bleiben sollte. Einen Nahverkehrsplan zu erstellen, ist in jedem Fall eine exekutive Aufgabe. Dass wir uns den im Ausschuss zur Kenntnis geben lassen, dass wir uns als Parlament damit be
schäftigen, weil wir Anträge zu beschließen haben, die letztendlich davon in Abhängigkeit sind oder Einfluss auf den Nahverkehrsplan haben, ist eine andere Sache, aber hier sollte es schon bei den bisherigen Regelungen bleiben.
Wir hatten diese Diskussion in der Vergangenheit auch beim Landesentwicklungsprogramm, haben uns dann, das war noch, bevor Sie in den Landtag kamen, in einer sehr langen Diskussion darauf geeinigt, dass wir eine Stellungnahme abgeben werden, aber wir beschließen ihn nicht, weil auch das Landesentwicklungsprogramm eine Verordnung ist und kein Gesetz. Ja, und das Letzte, wo ich doch ein bisschen lächeln musste, ist, dass Sie versprechen, dass dieses Gesetz, so es denn so zur Anwendung käme, das Land nichts kosten würde. Ja, wer soll letztendlich die Landesbuslinien, die Sie hier haben wollen, die Sie in § 4 einfordern, bezahlen? Der Bund wird sie uns nicht bezahlen. Dieses Gesetz hier ist für das Land nicht kostenneutral. Das sollten Sie aber der Ehrlichkeit halber schon sagen,
denn gerade aus Ihrer Fraktion kommen immer Diskussionen in punkto Absenkung der Neuverschuldung.
Dann sagen Sie aber bitte schön, wie viel das kosten wird und dass es etwas kosten wird.
Das sollten Sie dann auch dazu sagen. So weit die Wertung meiner Fraktion zu Ihrem Gesetzentwurf. Wir sehen auch keine Notwendigkeit, ihn im Ausschuss zu beraten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit der Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm 2025. Die Bewältigung des demografischen Wandels und insbesondere auch des Klimawandels werden die Hauptaufgaben der Politik auch in den kommenden Jahren sein. Dabei gilt es trotz zurückgehender finanzieller Ressourcen, die Energiewende zu gestalten, die Daseinsvorsorge - auch im ländlichen Raum - zu sichern und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu gewährleisten.
Die Bevölkerungsprognose bis 2025 geht von einem Einwohnerrückgang auf 1,9 Mio. Einwohner aus. Dabei haben wir es mit einer immer älter werdenden Bevölkerung zu tun und der Bevölkerungsrückgang vollzieht sich nicht homogen im ganzen Land, sondern es gibt Regionen, wo wir mit starken Verlusten rechnen müssen, wir müssen mit Wanderungsbewegungen aus dem ländlichen Raum in die Mittelzentren, aus den Mittelzentren in die Oberzentren rechnen. Hier werden wir teilweise auch einen Bevölkerungszuwachs haben, so dass wir letztendlich mit ganz unterschiedlichen Fragestellungen konfrontiert sind und auch Lösungsansätze bieten müssen, die nicht für alle gleich sein können.
Da ist zum einen die Frage der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, die Erreichbarkeit von Versorgungsfunktionen, die Auslastung der sozialen und technischen Infrastruktur und damit letztendlich die Bezahlbarkeit durch die Bevölkerung. Der Klimawandel muss finanziert werden, und all dies bei rückläufigen Finanzen in den öffentlichen Haushalten. Die EU-Fördermittel gehen zurück, 2019 ist mit Auslaufen des Solidarpakts mit einem deutlichen Rückgang der Transfermittel zu rechnen und wir haben auch weniger Einnahmen, bedingt durch den Bevölkerungsrückgang.
Dem gegenüber stehen aber Mehrausgaben für eine älter werdende Bevölkerung, die auch nicht mehr so mobil ist und stärker auf Unterstützung angewiesen ist. Darüber hinaus werden wir in Zukunft mit ganz unterschiedlichen Lebensstilen und Lebensauffassungen konfrontiert werden.
Auf all diese Fragen und Problemstellungen versucht der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Antworten zu finden. Ich möchte hier noch einmal als sehr positiv herausstellen, dass wir an der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse festhalten. Ich denke, das ist ein sehr hohes Ziel und dem müssen sich letztendlich auch künftige Planungsentscheidungen, aber auch die Förderpolitik im Land unterordnen. Das Landesentwicklungsprogramm setzt auf eine nachhaltige Entwicklung und ist damit auch eine solide Grundlage für die künftige Landesentwicklung.
Bereits im Jahr 2012 hatte der Ausschuss für Landesentwicklung, Bau und Verkehr den ersten Entwurf intensiv diskutiert und gemäß dem Thüringer Landesplanungsgesetz auch Stellung bezogen. Der Ausschuss beschloss damals die Stellungnahme, die von CDU und SPD eingebracht wurde. Danach sollten nach unserer Auffassung folgende Aspekte im vorliegenden ersten Entwurf stärker berücksichtigt werden: Erstens sollte die Nachhaltigkeitsstrategie der Thüringer Landesregierung im LEP besser verankert werden. Zweitens wollten wir eine Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems. Drittens: Ergänzungen bei Fragen der Energiewende. Da ging es uns vor allem um eine bessere Verteilung der Lasten und der Ausgleichsmaßnahmen und dass letztendlich die Energiewende nicht nur als eine Belastung gesehen wird, sondern auch die Wertschöpfungschancen von Energieeinrichtungen künftig stärker in den Focus treten sollten. Wir haben uns für den Erhalt der bestehenden Grundzentren ausgesprochen mit einer Übergangsfrist, aber wir stehen dazu, dass die Festlegung der Grundzentren künftig nicht mehr von den Regionalen Planungsgemeinschaften erfolgen soll, sondern im Landesentwicklungsprogramm. Wir wollen eine stärkere Berücksichtigung der sozialen und wohnortnahen Infrastruktur, eine stärkere Kooperation von Stadt-Umland-Räumen und letztendlich auch eine Stärkung der Mittelzentren. Die Stärkung der Städte und Gemeinden durch das LEP und deren kommunale Planungshoheit war ein weiterer Punkt dieser Stellungnahme. Des Weiteren ging es noch um die Bestimmung weiterer Entwicklungskorridore, darum, die Entwicklungspotenziale des ICEKnotens stärker herauszustellen, und last, but not least, wir wollten, dass das LEP in seiner Gänze, auch in seinem Umfang verständlicher dargestellt wird.
Wir haben in den letzten zwei Monaten dann im Ausschuss den zweiten Entwurf sehr intensiv diskutiert. Die Landesregierung hat uns alle Stellungnahmen zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Kollege Untermann, wenn Sie hier beklagen, dass wir Stellungnahmen gar nicht berücksichtigt haben, dann muss man natürlich auch sagen, dass es teilweise sehr konträre Stellungnahmen zu einzelnen Punkten gab, und die kann man dann nicht alle berück
sichtigen. Dann muss man entweder einen Kompromiss suchen oder sich auf die eine oder andere Seite schlagen. Wir haben dann auch die Punkte aus der ersten Stellungnahme des Landtags noch einmal im Ausschuss intensiv diskutiert. Das Thema Grundzentren wurde diskutiert. Wir stehen zu dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Prozess der Evaluierung und dazu, dass die jetzt bestehenden Grundzentren auch erst einmal eine Übergangsfrist von drei Jahren bekommen, da diese gerade erst von den Regionalen Planungsgemeinschaften neu beschlossen wurden. Aber es ist uns auch wichtig, dass man hier künftig anhand objektiver Faktoren, sprich Bevölkerungsentwicklung, Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen, Erreichbarkeit etc., dass wir anhand dieser objektiven Faktoren künftig Grundzentren festlegen. Es kann letztendlich nicht darum gehen, wie bei Wünsch-dirWas zu sagen, wir wollen alle Grundzentren erhalten. Meine Auffassung ist, wenn die Bevölkerung zurückgeht, werden wir letztendlich auch an einen Punkt kommen, wo wir darüber nachdenken müssen, ob das eine oder andere Grundzentrum noch zu halten ist.
Das Gleiche wird mittelfristig auch die Mittel- und Oberzentren betreffen. Das ist nun einmal so. Wir haben letztendlich auch aufgrund zurückgehender finanzieller Ressourcen die Möglichkeit, gezielt an Schwerpunkten zu fördern, die Leuchttürme zu fördern, die dann letztendlich auch ins Land ausstrahlen sollen und die Versorgung im ländlichen Raum mit übernehmen sollen. Oder wir verzetteln uns nach einem Prinzip der Gießkanne, wobei letztendlich alle die Verlierer sein werden, da der ländliche Raum künftig auch davon abhängen wird, dass die Mittelzentren als Ankerpunkte bestehen, dass hier die Funktionen der Daseinsvorsorge verankert sind. Wir haben die Diskussionen über die medizinische Versorgung im ländlichen Raum ebenso, wenn es um Kultur, um soziale Einrichtungen geht. Da ist es wichtig, dass wir starke Mittelzentren haben. Aber auch die interkommunale Zusammenarbeit wird letztendlich eine höhere Bedeutung bekommen. Es kann dann auch nicht sein, dass sich Gemeinden im Umland von Mittelzentren als sogenannte Abwehrzusammenschlüsse gegen die Mittelzentren zusammenschließen.
Da werden letztendlich alle verlieren, das Mittelzentrum, aber auch die Gemeinden im Umland. Deswegen ist interkommunale Zusammenarbeit ganz wichtig. Es sei mir hier auch gestattet zu erwähnen, es wird künftig nicht ohne eine Gemeindegebietsreform gehen können, wenn wir Thüringen zukunftsfest machen wollen.
Es gibt hier Dissens in der Koalition und deswegen geht das LEP darauf nicht ein, aber das wird kommen müssen. Die Landesregierung hat auch gemäß dem Beschluss des Ausschusses zum ersten Entwurf zusätzliche Entwicklungskorridore aufgenommen. Dies betrifft Entwicklungskorridore entlang der A 9, der A 73 und der B 90n und der B 93. Auch aktuelle Aspekte der Energiewende, wie zum Beispiel Pumpspeicherwerke und Netzausbau, wurden aufgenommen und die Potenziale des ICEKnotens Erfurt und die Erreichbarkeit der Landesteile wurden entsprechend dargestellt. Auch hier wurden die Forderungen aus der Stellungnahme erfüllt. Was die sprachliche Vereinfachung betrifft, so ist das sicherlich teilweise gelungen, aber vielleicht auch bei so einem kompakten Werk sehr schwierig. Intensiv haben wir uns dann im Ausschuss mit dem Thema Hainich beschäftigt. Der Hainich ist, nachdem er ursprünglich als Tourismusschwerpunkt, als Tourismusregion herausgefallen war, wieder aufgenommen worden. Das begrüßen wir sehr. Es gab auch noch eine intensive Diskussion zu dem Thema Factory-Outlet-Center. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass ein Factory-Outlet-Center vor den Toren eines Oberzentrums einer Stadt die Entwicklung des Einzelhandels dort negativ beeinflusst. Das Problem ist nur, dass wir in Thüringen nicht auf einer einsamen Insel leben. Wenn wir sagen, wir lassen keine Factory-Outlet-Center zu, dann wird das der Freistaat Sachsen irgendwo in Nähe der Landesgrenze tun. Der Einfluss auf unsere Oberzentren, zum Beispiel auf die Stadt Jena, wird genauso negativ sein, wie wenn wir sagen, dann lassen wir es am Hermsdorfer Kreuz zu und haben letztendlich noch die Steuereinnahmen in unserem Land. Wir haben letztendlich hier die Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten. Wir haben uns dazu entschieden, dies im Bereich Hermsdorfer Kreuz zuzulassen, wohl wissend, was sonst im anderen Fall geschehen würde. Das so weit zu den Diskussionen im Ausschuss.
Der Ausschuss ist dann mehrheitlich zu der Auffassung gekommen - und das ist auch die Auffassung unserer Fraktion -, dass wir dem jetzt vorliegenden zweiten Entwurf mit den entsprechenden Änderungen unsere Zustimmung geben können. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine moderne und bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur ist ein wichtiger Beitrag zur Daseinsvorsorge. Wir hatten dieses Thema heute Morgen schon im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsprogramm diskutiert und wir reden hier im Plenum und im Ausschuss auch nicht zum ersten Mal über das Thema Verkehrsinfrastruktur, sei es, wenn es um die Sanierung von Landesstraßen geht, sei es, wenn es um Bahnstrecken geht - ich erwähne nur die Mitte-Deutschland-Verbindung -, aber auch wenn es um die Weiterentwicklung des ÖPNV geht. Wir haben in den letzten Jahren im Freistaat sehr viel Geld in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Wenn man sich einmal die Investitionen, die seit 1991 ins Thüringer Straßennetz geflossen sind, anschaut, dann sind das im Bundesfernstraßennetz
7 Mrd. € gewesen, in den Landesstraßen 1,9 Mrd. € zuzüglich noch einmal 0,5 Mrd. € Instandhaltung und es sind auch über 1 Mrd. € Fördermittel an die Kommunen für die Kommunalstraßen geflossen. Trotzdem stehen wir vor dem Problem, dass wir insbesondere bei den Landesstraßen Nachholbedarf haben, was die Sanierung, auch was den Bau von Ortsumgehungen angeht. Auch bei den Bundesstraßen gibt es noch offene Projekte in Thüringen, auch wenn wir hier bereits einen besseren Stand erreicht haben, und wir haben insgesamt das Problem nicht nur im Freistaat Thüringen, sondern in der Bundesrepublik, dass wir von der Substanz leben. Die Bodewig-Kommission hat einen Substanzverzehr von 7,2 Mrd. € pro Jahr im Straßennetz ausgemacht, das sind pro Tag 12,6 Mio. €. Hier müssen wir gegensteuern, denn jeder weiß, je mehr die Substanz verfällt, umso teurer wird es letztendlich, sie wieder herzurichten. Auch wenn wir an einem Punkt sind, wo wir sagen, wir müssen Landesstraßen abstufen zu Kommunalstraßen, weil sie nicht mehr die entsprechende Bedeutung haben, der Bund gibt uns dann mal wieder ein paar Straßen runter, die als Bundesstraßen nicht mehr die Bedeutung haben, so wird es letztendlich in den kommenden Jahren nicht ohne zusätzliche Mittel sowohl im Bundeshaushalt für den Verkehr als auch im Landeshaushalt gehen. Deswegen, hier gebe ich Herrn Minister Carius recht, sind eigentlich die Haushaltsberatungen der Ort, wo man diese Themen intensiv diskutieren muss. Mit dem Ergebnis der Bodewig-Kommission, das Ergebnis hat sich dann auch die Verkehrsministerkonferenz in großen Teilen zu eigen gemacht, denke ich, hat man hier eine gute Grundlage, eine sehr sorgfältige Analyse, um an diesen Dingen weiter zu arbeiten.
Was den Antrag der Fraktion DIE LINKE betrifft, so kann ich hier allerdings nicht sehr viele neue Dinge sehen. Man fordert zum Beispiel, das Bahnhofsverschönerungsprogramm weiterzuführen - haben wir gemacht -, nachdem klar wurde, dass ein Infrastrukturbericht gemacht wird, wird es hier gefordert. Oder auch was das Thema Fondslösungen betrifft, das diskutieren wir hier bereits sehr lange, insofern bietet er nicht sehr viel Neues. Ich sage es hier noch einmal sehr deutlich, wir brauchen mehr Geld für den Verkehrshaushalt, sowohl für die Straße, wir brauchen eine vernünftige Finanzierung für den ÖPNV, das heißt, die Regionalisierungsmittel in den nächsten Jahren müssen angepasst werden, und auch hier hat sich die Landesregierung immer dafür eingesetzt, und wir müssen natürlich auch für den Bereich Schiene weiterkommen. Ich hatte bereits zu Beginn meiner Rede das Beispiel MitteDeutschland-Verbindung genannt. Das sind die Dinge, an denen wir arbeiten müssen. Wie gesagt, wir haben mit dem Bericht der Bodewig-Kommission hier eine sehr gründliche und sorgfältige Analyse. Es wird letztendlich auch darum gehen, dass wir zusätzliche Einnahmen für den Verkehrshaus
halt generieren müssen. Die SPD steht hier zu einer Ausweitung der Lkw-Maut auch auf die Bundesstraßen, nicht nur auf die Bundesautobahnen, zumal wir auch in nicht unerheblichem Umfang Ausweichverkehre haben. Was das Thema Pkw-Maut betrifft, sind wir nach wie vor einer anderen Auffassung. Man muss jetzt warten, was die Koalition auf Bundesebene letztendlich zu diesem Thema bringt. Ich sage nach wie vor, es war ein Wahlkampfthema der CSU. Wenn man sich die Ergebnisse anschaut, Herr Seehofer hat sehr massiv die Pkw-Maut gefordert, daraufhin hat Österreich gleich noch einige Strecken mautpflichtig gemacht - ich nenne nur mal das Beispiel Inntal-Autobahn, da ging ein richtiger Krieg los, wer den anderen schneller mit einer Maut überzieht, und die Leidtragenden sind letztendlich die Bewohner in den Dörfern rechts und links der Autobahnen. Deswegen ist das Thema Pkw-Maut doch sehr zu hinterfragen, zumal wir auch im Freistaat immer noch eine ganze Reihe von Pendlern haben, die dann letztendlich die Leidtragenden dieser Entwicklung wären. Dennoch, wir brauchen mehr Geld zur Finanzierung der Verkehrswege. Wenn zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden, da bin ich mir mit Herrn Minister Carius einig, dann muss auch sichergestellt werden, dass die in die Verkehrshaushalte fließen. Das gilt sowohl für das Land als auch für den Bund.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4822, Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung, wurde in der Plenarsitzung am 20. September 2012 erstmals beraten und an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. In seiner 34. Sitzung am 10. Oktober 2012 beschloss der Ausschuss, den Gesetzentwurf gemeinsam mit einem von der Landesregierung angekündigten Gesetzentwurf zur Neufassung der Thüringer Bauordnung zu beraten. Das Ablösegesetz der Landesregierung, Thüringer Bauordnung in der Drucksache 5/5768, wurde durch Beschluss des Thüringer Landtags vom 20. März 2013 zur Beratung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss hat die beiden Vorlagen in seiner 42. Sitzung am 17. April 2013 erstmals gemeinsam beraten und die Durchführung einer mündlichen Anhörung beschlossen. In seiner 43. Sitzung am 15. Mai 2013 wurden durch den Ausschuss der Fragenkatalog und die Liste der Anzuhörenden abschließend abgestimmt. In seiner 44. Sitzung am 12. Juni 2013 führte der Ausschuss die mündliche Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durch, die er in seiner 46. Sitzung am 11. September 2013 sowie
in seiner 51. Sitzung am 12. Februar 2014 auf der Grundlage einer Synopse zu den Stellungnahmen der Anzuhörenden auswertete. Die mündlichen Stellungnahmen sind im Ausschussprotokoll der 44. Sitzung nachzulesen. Während seiner 46. Sitzung am 11. September 2013 beschloss der Ausschuss einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 der Geschäftsordnung als weitere Beratungsgrundlage festzulegen. Zu diesem Gesetzentwurf wurden von allen Fraktionen Änderungsanträge gestellt. Im Ergebnis seiner Beratung empfiehlt der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4822. Der Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Bauordnung in der Drucksache 5/5768 wird vom Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit den Änderungen in der Drucksache 5/7307 zur Annahme empfohlen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Thüringer Bauordnung - eine schier unendliche Geschichte, so könnte man auch die heutige Überschrift zu diesem Tagesordnungspunkt wählen, denn bereits am 19.05.2011 hatte der Thüringer Landtag die Landesregierung gebeten, bis zum 30.06.2012 ein Gesetz zur umfassenden Änderung der Thüringer Bauordnung vorzulegen. Diese Änderung sollte sich an der Musterbauordnung orientieren und die beiden Erfahrungsberichte der Thüringer Landesregierung zur bisherigen Bauordnung berücksichtigen. Dabei sollte unter anderem barrierefreies Bauen vereinfacht werden, die klimapolitischen Zielsetzungen der Landesregierung unterstützt werden und eine Rauchmelderpflicht im bereits vorhandenen Wohnungsbestand geprüft werden. Die Landesregierung hat dann am 19.02.2013 ihren Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht. Die bereits damals entstandene Verzögerung begründete sich mit Verzögerungen bei der Musterbauordnung. Wir wurden darüber informiert und ich will das hier an dieser Stelle auch nicht kritisieren.
Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt europäische Regelungen. Hier geht es um einheitliche Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, denen wir uns nicht entziehen können und auch nicht wollen. Der Gesetzentwurf lehnt sich stärker als das bisherige Gesetz an die Musterbauordnung an und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts in Deutschland. Das ist eine alte Forderung insbesondere von Architekten und Ingenieuren, die hier erfüllt wird. Länderübergreifend sind diese in ihren Berufen tätig und waren in der Vergangenheit immer wieder mit sehr unterschiedlichen Planungsund Bauordnungsvorgaben konfrontiert, dies wird jetzt verbessert. Der Gesetzentwurf greift die Probleme des demografischen Wandels und des Klimawandels auf und unterstützt Problemlösungen in diesen Bereichen. Barrierefreiheit ist für eine immer älter werdende Bevölkerung wichtig, aber nicht nur für Ältere und Behinderte, sondern auch für junge Menschen, ich erinnere hier nur an die Mutti mit dem Kinderwagen. Der Gesetzentwurf übernimmt den Begriff der Barrierefreiheit aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und wir gehen mit unseren Anforderungen über die Musterbauordnung hinaus, zum Beispiel wenn es um Sprachmodule in Aufzügen oder barrierefreie Stellplätze in öffentlichen Gebäuden geht. Damit tragen wir auch den Forderungen der Sozialverbände
Rechnung. Natürlich kann man immer noch mehr verlangen. So hatte die Linke vorgeschlagen, alle Räume und Nebenräume rollstuhlgerecht auszustatten. Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchten, dass Abstellräume und Keller mit dem Rollstuhl zugänglich sein sollen. Hier stoßen wir jedoch nach unserer Auffassung an die Grenzen der Finanzierbarkeit. Barrierefreie Wohnungen müssen am Ende auch noch bezahlbar sein. Das wird sich nicht allein mit der Deckelung der Mieten erreichen lassen.
Die Bauordnung muss sowohl Mieter- als auch Eigentümerinteressen gerecht werden. Das verlangt ausgewogene Lösungen und diese bietet nach unserer Auffassung der vorliegende Gesetzentwurf. Unbürokratische Lösungen bietet die Bauordnung auch für betreutes Wohnen und Pflegewohnen. Auch hier kommt es darauf an, zum einen die Sicherheit der Bewohner zu garantieren und zum anderen die Betreuungssätze auf einem bezahlbaren Niveau zu halten. Im Gesetzentwurf beginnt die Sonderbaueigenschaft bei sechs Personen und der Aufwand erhöht sich bis zu 12 Personen je Nutzungseinheit nur wenig. Auch hier hatte die Linke einen Änderungsantrag eingebracht, der zur Folge gehabt hätte, dass bereits bei einer zu pflegenden Person in einer Wohnung das gesamte Gebäude als Sonderbau gilt. Das kann wohl so nicht gewollt gewesen sein.
Einen Beitrag zum Klimaschutz soll die neue Bauordnung ebenfalls leisten. So sollen künftig Maßnahmen der Wärmedämmung weitestgehend verfahrensfrei gestellt und nachträgliche Wärmedämmung erleichtert werden. Das Abstandsflächenrecht wird mit dem Ziel der besseren Ausnutzung der Grundstücke modifiziert und die Nachbarbeteiligung soll erleichtert werden. Last but not least soll die Rauchwarnmelderpflicht, welche bereits für Neubauten gilt, mit einer Übergangsphase auch für den Bestand eingeführt werden.
Wir haben im Ausschuss eine umfangreiche mündliche Anhörung durchgeführt und auch Anregungen aus dieser Anhörung in unseren Änderungsantrag aufgenommen. So wollen wir in Thüringen die Meldepflicht für den Befall von Hausbock, echtem Hausschwamm und Termiten beibehalten. Diese Schädlinge können sich rasch auf Nachbargebäude ausweiten und sind eine Gefahr für die Altbausubstanz unserer historischen Innenstädte. Daher ist aus unserer Sicht die Meldepflicht unerlässlich. Und wir haben die Anregungen mehrerer Anzuhörender, insbesondere des Feuerwehrverbandes, aber auch des Wohlfahrtsverbandes aufgegriffen, die Frist für die Einführung der Rauchmelder im Bestand von 2020 auf 2018 vorzuziehen. Wir haben diese Pflicht bereits im Neubau. Es hat hier keinerlei Probleme gegeben und es war für uns nicht einsichtig, warum dann Probleme im Bestand auftreten sollen. Herr Scherer, hier muss ich Ihnen doch ein bisschen widersprechen, was diese Verzögerung betrifft. Ich
kritisiere nicht, dass Sie sich sehr eingehend noch mal mit den Stellungnahmen der Versicherungswirtschaft beschäftigt haben, das ist ja insbesondere auf Initiative Ihres Fraktionsvorsitzenden Herrn Mohring geschehen. Aber dass man das nicht bereits in der mündlichen Anhörung getan hat und im Verfahren im Ausschuss, sondern im Nachgang, als im Prinzip die Ergebnisse der Anhörung feststanden, diesen Gesetzentwurf ein halbes Jahr aufgehalten hat, das muss ich doch kritisieren. Das tue ich hier auch ganz offen,
weil ich denke, wir hätten hier all diese Fragen in der Anhörung - und wir hatten den Zentralverband der Deutschen Versicherungswirtschaft als Anzuhörenden da - klären können und wir hätten bereits vor der Sommerpause letzten Jahres oder zumindest nach der Sommerpause eine neue Bauordnung verabschieden können. Sei es drum, wir werden das heute tun.
Ich denke, es ist eine gute Regelung, dass wir die Rauchmelderpflicht auch im Bestand einführen, dass wir auch die Frist bis 2018 setzen. Es gab ja noch einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2017 als Deadline einzufügen. Hier muss ich aber auch auf die mündliche Anhörung verweisen, in der vonseiten des Zentralverbandes der Elektroindustrie deutlich gemacht wurde, dass das nicht zu schaffen ist, weil wir momentan in einer Phase sind, in der sowohl die letzten Bundesländer die Rauchmelderfrist einführen - wir gehören dazu -, aber auch andere große europäische Länder - das Beispiel Frankreich wurde genannt - und die Industrie gar nicht mit der Produktion nachkommen wird. Deswegen haben wir hier den Zeitpunkt 2018 in der Koalition gewählt und das ist auch richtig. Es ist auch richtig, dass wir das zum Schutz von Leib und Leben tun und nicht unbedingt, um Sachwerte damit zu schützen. Das ergibt sich zwangsläufig, ist aber letztendlich auch nicht negativ zu bewerten.
Wir haben außerdem noch vereinbart, dass 2019 ein Erfahrungsbericht der Landesregierung vorgelegt werden soll. Ich denke, das ist gute Tradition. Es ist zwar Arbeit für die Landesregierung, aber wir haben das in der Vergangenheit auch so getan. Ich denke, gerade das Baurecht ist ein Punkt, welcher auch immer wieder überprüft werden soll und an die Erfordernisse angepasst werden soll.
Ich denke, im Großen und Ganzen - das hat bereits die mündliche Anhörung gezeigt, wo mit Ausnahme weniger Anzuhörender keine umfassende substanzielle Kritik kam - haben wir hiermit einen sehr zukunftsweisenden, wegweisenden Gesetzentwurf zur Abstimmung und ich bitte Sie herzlich, dem Gesetzentwurf mit den Änderungen aus dem Ausschuss zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor unter dem Titel „Thüringer Nahverkehrsplanung transparent gestalten“. Diese Überschrift suggeriert, dass die bisherige Planung nicht transparent gelaufen wäre, und ich denke, dem muss man schon entgegentreten.
Es hat die vier Regionalkonferenzen zum Nahverkehrsplan gegeben mit großer Beteiligung. Und dass ein Plan letztendlich erst als Schriftstück in die Öffentlichkeit kommt, wenn er das Kabinett passiert hat, das ist demokratische Gepflogenheit in allen Landesregierungen. Insofern muss man schon sagen, dass das Verfahren transparent gelaufen ist. Der Bericht, den die Frau Staatssekretärin heute gegeben hat, hat letztendlich vieles von dem wiederholt, was wir vorige Woche bereits alles im Ausschuss diskutiert haben. Insofern hätten Sie zumindest den Punkt I Ihres Antrags auch zurückziehen können.
Wir haben dort auch über die Punkte geredet, die in Punkt II Ihres Antrags aufgeführt sind. Wir haben über die Ziele der Nahverkehrsplanung geredet, der neue Geschäftsführer, Herr Behrens, war anwesend, der übrigens auch Gespräche mit den Abgeordneten des Ausschusses angeboten hat zu Fragen, die dort nicht im Detail geklärt werden konnten. Es ging zuletzt bis zu Fahrplanzeiten für einzelne Züge. Also ich denke, genauer konnte man es eigentlich nicht mehr machen. Was den 20-jährigen Horizont betrifft, den Sie hier fordern, das halte ich dann doch für etwas weit gegriffen, weil, wir haben zwar den Demografie-Bericht, die Demografie-Studie, wir haben Prognosen vom Statistischen Landesamt, die über diesen Zeitraum gehen - ob das letztendlich dann so eintreffen wird, ist fraglich. Deswegen erscheinen uns 20 Jahre hier doch etwas zu weit gesteckt.
Zum Thema Kooperationsförderung hatten wir uns im Landtag auch schon des Öfteren unterhalten.
Ich sehe es nach wie vor als Erfolg an, dass wir 2010 den VMT erweitern konnten. Wir sind aber auch der Auffassung, dass das weiterhin ein freiwilliger Prozess sein muss, dass man letztendlich keinen Verkehrsträger, keine kreisfreie Stadt oder keinen Landkreis zwingen kann, dem VMT beizutreten.
Es ist schade, dass hier der Ilm-Kreis oder auch Sömmerda andere Entscheidungen getroffen haben, aber die sind zu akzeptieren und zu respektieren. Letztendlich, wenn man sich das Gebiet ansieht, dann umfasst der VMT inzwischen nicht nur Mittelthüringen, sondern es reicht immerhin bereits von Gotha bis Gera, ich sage mal, den Bereich entlang der A 4. Das wollen wir auch, dass der Nahverkehr eine Konkurrenz zur Autobahn ist, wenn es darum geht, den Individualverkehr einzuschränken. Den haben wir inzwischen im VMT integriert und es ist auch trotz schwieriger Haushaltssituation gelungen, die Mittel dafür im letzten Doppelhaushalt abzusichern.
Zum Thema Trassenpreise: Auch das hat der Minister schon im letzten Ausschuss erläutert, dass sich die Länder sehr wohl gegenüber der Bahn und dem Bund dafür einsetzen, dass die Trassenpreise nicht ins Unermessliche steigen. Dass letztendlich aber jetzt erst die Entscheidung beim Bund liegt, das ist auch erläutert worden. Da hat Frau Klaan hier heute nichts anderes gesagt. Ich darf vielleicht noch hinzufügen, dass aus einigen Regionalverbünden Klagen gegen die Trassenpreise anhängig sind und man wird sicherlich warten müssen, wie die entschieden werden.
Dann geht wieder die ewige Leier, dass sich alles auf den ICE-Knoten Erfurt konzentrieren würde. Ich meine, wenn Thüringen diesen ICE-Knoten Erfurt hat, ist klar, dass man den Nahverkehr dort anbinden muss, aber nichtsdestotrotz, und auch das ist im Ausschuss sehr ausführlich erläutert worden, übrigens auch in den Regionalkonferenzen, ist geplant, Weimar, Jena im S-Bahn-Takt an Erfurt anzubinden. Es ist geplant, auch die anderen Regionen in Thüringen weiter zu vernetzen, mehr Züge einzuführen. All die Dinge sind erläutert worden und werden letztendlich dann auch erfüllt werden. Das Thema Mitte-Deutschland-Verbindung haben wir in dem Zusammenhang auch schon des Öfteren sehr intensiv diskutiert.
Dann fordern Sie unter Punkt 5 noch einmal, dass das alles öffentlich gemacht werden soll. Da muss ich sagen, das ist sehr wohl in den Regionalkonferenzen öffentlich gemacht worden. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, Ihrem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013“ mit der Drucksachennummer 5/6299 wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2013 erstmals behandelt und an den Innen
ausschuss zur Beratung überwiesen. Da in dem Gesetzentwurf freiwillige Gebiets- und Bestandsänderungen von Gemeinden geregelt werden, sind von Verfassungs wegen die beteiligten Gemeinden und die Einwohner anzuhören. Der Innenausschuss hat deshalb beschlossen, zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Anhörung der Einwohner und der beteiligten Gemeinden erfolgte durch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, also durch die Landratsämter.
In seiner 64. Sitzung am 8. November beriet der Innenausschuss über Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 5/4017 sowie der SPD und CDU in der Vorlage 5/4043. Die Änderungsanträge wurden unter anderem notwendig, weil eine Bürgerbefragung in Oßmannstedt ergab, dass sich 79 Prozent der Bürger für eine Beteiligung der Gemeinde an der Gründung der Landgemeinde IlmtalWeinstraße aussprachen. Damit war der Bürgerentscheid, der parallel zur Bundestagswahl am 22. September stattfand, erfolgreich. Der Ausschuss beschloss einstimmig eine ergänzende förmliche Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU, also zur Änderung des § 18 des Gesetzentwurfs. Dem vom Innenministerium vorgeschlagenen Verfahrensablauf zur Durchführung der Anhörung wurde zugestimmt. Der Antrag auf Einbeziehung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE, der zusätzlich eine Streichung des § 17 des Gesetzentwurfs vorsah, wurde mehrheitlich abgelehnt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den umfangreichen Zusammenstellungen des Innenministeriums nachzulesen. Die Auswertung der erneuten Anhörung zu § 18 des Gesetzentwurfs ging dem Landtag in der Vorlage 5/4208 am 18. Dezember zu.
In seiner 67. Sitzung am 18. Dezember wertete der Innenausschuss die Stellungnahmen aus. Nach intensiver Diskussion der Stellungnahmen fand der Änderungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion eine Mehrheit. Im Ergebnis seiner gesamten Beratung schlägt der Innenausschuss dem Landtag in seiner Beschlussempfehlung nun die Annahme des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung des Änderungsantrags in Vorlage 5/4043 vor. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Hochwasser im Sommer dieses Jahres hat viele Menschen hart getroffen und sie teilweise auch um Hab und Gut gebracht. Groß waren auch die Hilfe und die Solidarität und in dem Zusammenhang auch noch mal der Dank von hier an die Fluthelfer. Wir hatten gerade unlängst wieder eine Auszeichnungsveranstaltung für die, die da uneigennützig Hilfe geleistet haben. Aber während wir inzwischen wieder zur Normalität zurückgekehrt sind, sind die Betroffenen doch noch weiter auf Hilfe angewiesen. Die 25 Mio. € Soforthilfe wurden schnell und unbürokratisch ausgereicht.
Herr Minister Carius hat in seinem Bericht auf den Stand der Ausreichung der weiteren Hilfen hingewiesen, auch darauf hingewiesen, dass die Richtlinien hier mit dem Bund abgestimmt sind im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung, dass wir die Richtlinie nicht jeden Tag ändern können und dass wir im Landwirtschaftsbereich sogar auf die EU angewiesen sind. Ich muss auch sagen, uns sind jetzt keine konkreten Klagen aus Kommunen bekannt, allerdings hatten wir zu Beginn dieser Woche ein Gespräch mit dem Gemeinde- und Städtebund. Es ging um andere Themen, aber dann auch um die Hochwasserhilfen. Der Gemeinde- und Städtebund beklagt nicht die Richtlinien oder die Handhabung der Richtlinien, will ich hier ganz offen sagen, sondern er fordert einfach, bescheidet schneller, zahlt schneller aus. Ich denke, das ist legitim. Es kam dann auch die Frage, warum hat man denn erst alle Schäden melden müssen, Erfassung gemacht, und jetzt muss noch mal einzeln beantragt werden. Ich
denke, es ist aber richtig, dass man zuerst eine Erfassung gemacht hat, um zu wissen, in welchen Größenordnungen sich die Schäden bewegen, denn das ist letztendlich auch eine Grundlage für die Richtlinien und für die Bescheidung. Insofern geht der Antrag der Linksfraktion unserer Meinung nach eigentlich am Ziel vorbei. Wenn wir jetzt wieder anfangen, die Richtlinie zu ändern, werden wir nicht dazu kommen, die Mittel schneller auszureichen und schneller zu bescheiden. Nichtsdestotrotz haben wir uns darauf verständigt, das Thema noch einmal im Ausschuss zu beraten. Wir haben dort bereits einen Antrag zur Hochwasserhilfe. Nehmen wir diesen mit dazu, beraten es gemeinsam. Vielleicht finden wir dann Mittel und Wege, wie das Ganze noch schneller und effizienter gehen kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will es auch nicht allzu lang machen, zumal wir hier über das Thema Abstufung von Landesstraßen schon öfter diskutiert haben. Ich hatte es im letzten Plenum schon gesagt, der Gesetzentwurf der FDPFraktion ist eine Neuauflage eines bereits älteren Gesetzentwurfs und insofern stimmt es nicht, Frau Dr. Lukin, dass wir uns hier nur ein paar dürre Worte zuwerfen. Den haben wir damals sehr intensiv im Plenum diskutiert. Und wir haben das Thema Abstufung von Landesstraßen auch
sehr intensiv im Ausschuss diskutiert. Herr Bergner, ich verstehe die Logik in Ihrer Fraktion nicht so ganz. Vorhin zur Landeshaushaltsordnung, zu dem Tagesordnungspunkt, haben Sie bemängelt, welche Schuldenlast wir nachfolgenden Generationen aufbürden.
Im gleichen Atemzug haben Sie jetzt aber wieder einen Gesetzentwurf eingebracht, der letztendlich dazu führen würde, dass noch mehr Schulden aufgenommen werden müssten.
Klar ist, keine Kommune freut sich, wenn sie eine Straße bekommt, wahrscheinlich auch nicht über eine sanierte Straße, denn auch die kostet irgendwann Unterhalt. Wir haben doch letztendlich nur zwei Möglichkeiten. Wenn wir die Straßen alle im sanierten Zustand an die Kommunen geben wollen, dann ist die eine Möglichkeit, wir stellen mehr Geld dafür im Landeshaushalt ein oder die andere Möglichkeit ist, es geht zulasten der anderen Landesstraßen. Das wäre dann erst recht nicht sachgerecht, dass wir Straßen, die eigentlich eine untergeordnete Bedeutung haben, deswegen werden sie auf die Kommunen übertragen, hier bestens sanieren und dann übertragen und die Straßen, auf denen mehr Verkehr ist mit einer übergeordneten Bedeutung, dann nicht ordentlich saniert werden können. Aus diesem Grund
- die Kommunen werden aus ganz anderen Gründen ausgeblutet. Da müssten wir hier über andere Dinge reden. Ich sage nur auch Gebietsreform, aber da wollen Sie ja auch nicht mitreden, Herr Bergner.
Sehen Sie, das wusste ich, dass ich Sie da jetzt auch wieder auf dem falschen Fuß erwische.
Jedenfalls diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat mit dem heute hier vorliegenden Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes einen alten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2011 aufgegriffen und hier mit wenigen geringfügigen Abänderungen wieder ins Plenum eingebracht. Man könnte auch sagen, es ist alter Wein in neuen Schläuchen. Bereits am 07.07.2011 hatten wir den damaligen Gesetzentwurf hier im Landtag abgelehnt. Die Debatte ist im Plenarprotokoll nachzulesen und ich erspare es mir hier auch im Detail, noch mal auf die gesamte Problematik einzugehen. Frau Tasch hat schon viel dazu gesagt. Wenn hier beklagt wird, dass es keinen offenen und transparenten Prozess gibt, dann muss ich dazu auch sagen, dass wir im Ausschuss durchaus das Thema Abstufung von Straßen sehr intensiv diskutiert haben. Die Landesregierung hat uns damals ihre Verfahrensweise geschildert und die ist auch darauf ausgelegt, wenn möglich einen Konsens zu finden. Dass es nicht immer und in jeden Fall einen Konsens geben wird, ist in der Natur der Sache begründet. Keine Gemeinde schreit „Hurra“, wenn sie jetzt zusätzliche Straßenkilometer bekommt, egal ob die nun im verkehrssicheren, ordentlichen Zustand sind. Auch dann bedeutet das eine Mehrbelastung, wenn sich die Kilometerzahl erhöht, erst recht wenn dort Sanierungsarbeiten anstehen. Eins ist hier auch schon richtigerweise gesagt worden - von Frau Schubert, glaube ich -, wenn man hier noch mehr tun will, dann müsste man auch mehr Geld in den Haushalt einstellen. Insofern ist Ihre Gesetzesänderung von der FDP auch ein ungedeckter
Scheck. Sie haben sich in der Vergangenheit, insbesondere in Haushaltsberatungen, hier als die großen Sparkommissare aufgeführt.
Auf der anderen Seite bringen Sie jetzt Anträge ein, wollen den Kommunen angeblich etwas Gutes tun, ohne dass die überhaupt finanziell gedeckt sind, denn es ist schon ein Unterschied, ob das Land nun 90 Prozent fördert oder ob dann eine hundertprozentige Förderung erfolgen soll. Es gibt keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Diskussionsstand von 2011 und deswegen lehnen wir eine Überweisung an den Ausschuss ab, noch dazu, wo wir im Bau- und Verkehrsausschuss demnächst noch einige größere Brocken zu bearbeiten haben, ich nenne hier nur das Landesentwicklungsprogramm. Deswegen sollten wir uns nicht mit diesen Dingen aufhalten, die wir 2011 schon ausführlich diskutiert hatten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema bezahlbarer Wohnraum beschäftigt uns ja schon mehrere Plenarsitzungen. In der letzten Sitzung hatten wir den Antrag der FDP-Fraktion zum bezahlbaren Wohnen und Herr Untermann, wenn Sie jetzt den GRÜNEN hier Regulierungswut vorwerfen, Ihr Antrag lief auch auf Regulierung hinaus, wenn Sie ein Landesprogramm haben wollten,
wenn Sie den Kommunen bestimmte Vorgaben machen wollten. Ich glaube, da nehmen sich beide Anträge nicht viel. Auch wenn ich mir das heutige Mietrecht ansehe, so ist das durch Regulierungen gekennzeichnet, weil man eben im Bereich Mietrecht nicht alles dem freien Markt überlassen kann. Ich glaube, da sind sich auch die meisten hier im Landtag einig.
Was nun den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrifft, die Mittel auszuschöpfen, die dem Land durch Bundesrecht gegeben sind, nämlich in den Städten Erfurt, Weimar und Jena Mietobergrenzen einzuziehen, so muss man sich das sehr genau anschauen. Deswegen, ich sage vorab auch schon, wir würden über diesen Punkt, das ist der Punkt II.1 gern im Ausschuss weiter diskutieren, deswegen will ich mich auch hier dem Antrag von Herrn Untermann anschließen, dass wir über die Punkte getrennt abstimmen. Wir sind uns sicherlich auch einig, das hat Frau Schubert ja auch so gesagt, wir haben keine flächendeckende Wohnungsnot in Thüringen. Wir haben Bedarf in den genannten Städten und wir haben auf der anderen Seite
leer stehenden Wohnraum im ländlichen Umfeld, auch im direkten ländlichen Umfeld dieser Städte. Wenn wir in den Städten Bedarf haben, auch da sind wir uns sicherlich einig, dann muss man den durch Neubau lösen. Anders wird man langfristig diesen Bedarf nicht lösen können. Jetzt sagen Sie immer, Neubau ist nicht so schnell zu machen, deswegen muss man zwischenzeitlich über andere Möglichkeiten nachdenken, dann muss ich aber auch diskutieren - und auch da muss ich sagen, haben wir uns noch keine abschließende Meinung gebildet genauso wie die Landesregierung noch nicht -, wie wirken sich denn diese Mietpreisobergrenzen letztendlich auf die Neubaurate aus. Sie sagen hier, Sie wollen es ja nur für den bestehenden Wohnraum, nicht für den Neubau, aber ein Investor plant ja nicht nur für den Tag X, wenn die Wohnung fertiggestellt ist, sondern der will ja eine Rendite über Jahre hinweg haben. Dann muss ich schon mal schauen, wie sich dann die Einschränkung der Mieterhöhungsspielräume darauf auswirkt. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist, und ich glaube das ist nicht von der Hand zu weisen, indem wir hier die Mieten günstiger machen als in anderen Teilen, wird natürlich auch der Drang aus dem Umland auf die Städte erhöht. Wenn dort die Mieten günstiger sind, haben auch viele, die heute vielleicht noch pendeln, dann die Möglichkeit, in die Stadt Jena zu ziehen. Damit erhöht sich ja noch einmal der Druck auf den Wohnungsmarkt in Jena und der Druck erhöht sich nicht nur insgesamt in der Stadt homogen, sondern der Druck erhöht sich auch wieder auf bestimmte Wohnlagen, denn letztendlich will jeder in einer guten Wohnlage wohnen und auch die Studenten in Jena wollen nicht unbedingt in Jena-Lobeda wohnen oder vielleicht in Zöllnitz oder Maua, nein, die möchten schon gerne am Puls der Zeit, die möchten in der Wagnergasse wohnen und anders, das ist auch verständlich. Deswegen sollten wir im Ausschuss sehr genau diskutieren, wie die von Ihnen vorgeschlagenen Mechanismen wirken. Der Minister hat darauf hingewiesen, es soll diesen Wohnungsgipfel geben - auch wir hatten uns bereits darauf verständigt, dass wir da entsprechende Fachleute dazu hören wollen und dann eine Entscheidung treffen.
Was Teil 2 Ihres Antrags betrifft, die Bundesratsinitiative, weiß ich nicht, ob es jetzt vordergründig die Aufgabe des Landes ist, die Bundesratsinitiative von NRW zu übernehmen, sondern wir sollten erst einmal die Dinge tun, die wir als Freistaat hier tun können. Deswegen mein Plädoyer, dass wir den Punkt II.1 an den Ausschuss überweisen und dort dann beraten.
Was den Antrag der Fraktion DIE LINKE betrifft, lieber Siggi, ich bin ja fast vom Glauben abgefallen, dass Du den an den Ausschuss überweisen willst. Also für mich ist das, da haben Sie recht, Frau Sed
lacik, das ist keine Wiederbelebung der Wohnungsgemeinnützigkeit. Das ist eine Wiederbelebung der DDR-Wohnungspolitik, schließt nahtlos an die DDR-Wohnungspolitik an und es wird letztendlich mit diesen Forderungen jegliche Investition verhindert werden. Wie das ausgesehen hat, daran können wir uns alle noch erinnern, die Städte sind verfallen, es war keiner mehr in der Lage, in seine Wohnung zu investieren. Es ist ja auch nicht so, dass letztendlich nur die Privaten, wie Sie hier immer behaupten, die Bösen sind, die Gewinn machen wollen. Auch ein kommunales Wohnungsunternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft muss letztendlich so wirtschaften, dass sie keine roten Zahlen schreibt. Die Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft erwarten nach Jahren auch mal eine Rendite. Auch ein kommunales Wohnungsunternehmen muss wirtschaftlich denken. Insofern ist das, was Sie hier vorschlagen, völlig kontraproduktiv. Es wird dazu führen, dass überhaupt nicht mehr in den Wohnungsbau investiert wird und sich die Wohnungsknappheit noch mehr verstärkt.
Ich erinnere nur daran, dass wir im Jahr 1990 100.000 fehlende Wohnungen in Thüringen hatten. Das war das Ergebnis dieser Wohnungspolitik, die Sie hier eins zu eins fortschreiben wollen.
Herr Adams, wenn sich die Windenergie so unterdurchschnittlich entwickelt in Thüringen, warum haben dann GRÜNEN-Politiker in Eisenach ein Windenergieprojekt verhindert?
Stadt Eisenach will Kosten für Sportstätten auf Sportvereine umlegen
Laut eines Berichts in der Thüringer Allgemeinen vom 30. Mai 2013 plant die Stadt Eisenach den Bau einer neuen Dreifeldersporthalle. Das Land habe einen Zuschuss von 1,4 Mio. € zugesagt.
Gleichzeitig führt die Oberbürgermeisterin Gespräche mit dem Kreissportbund, die zum Ziel haben, die Sportvereine ab 2014 an den Betriebskosten für die Sportanlagen zu beteiligen. Eine Abrechnung der anfallenden Betriebskosten erfolgt jedoch nicht, da der Verbrauch in vielen Sporthallen aufgrund fehlender Messeinrichtungen auch gar nicht festgestellt werden kann. Die Vereine sollen einen festen Betrag pro erwachsenem Mitglied zuzüglich einer festen Gebühr je Trainingseinheit zahlen.
Gemäß Thüringer Sportfördergesetz ist die Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs- und Lehrbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen in der Regel unentgeltlich zu gewähren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Fragestellerin, dass es sich bei den gewählten Zahlungsmodalitäten um ein Nutzungsentgelt oder eine
Miete handelt und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
2. Sieht die Landesregierung in der angestrebten Verfahrensweise einen Verstoß gegen § 14 Abs. 2 des Thüringer Sportfördergesetzes und wie begründet sie ihre Auffassung?
3. Kontrolliert die Landesregierung die Einhaltung des Thüringer Sportfördergesetzes im Zusammenhang mit Fördermittelvergaben, wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?
4. Hält die Landesregierung angesichts dieser Pläne der Stadt Eisenach die beabsichtigte Förderung der oben genannten Dreifelderhalle für vertretbar und wie begründet sie ihre Auffassung?
Inwieweit ist der Kreissportbund in der Lage, Verträge zulasten Dritter abzuschließen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will es kurz machen. Zum einen, ob ein Geschäftsführerposten nun ausgeschrieben wurde oder der so besetzt wurde, hat per se noch nicht zur Folge, dass dadurch mehr Geld ausgegeben wurde. Dass eine Gründungsgeschäftsführung manchmal anders aussieht als dann der Geschäftsführer, der das laufende Geschäft betreut, das gibt es in vielen Unternehmen. Ansonsten ist der Aufsichtsrat zuständig für die Bestellung des Geschäftsführers und dort gehören Personalangelegenheiten auch hin und nicht in die öffentliche Sitzung. Ich habe keine Lust, mich hier an weiteren Spekulationen in der Öffentlichkeit zu beteiligen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die GRÜNEN möchten mit ihrem Antrag erreichen, dass der § 45 der Straßenverkehrsordnung - und da zielen Sie in Ihrem Antrag und auch in der Begründung nur auf den Absatz 9 ab - dahin gehend geändert wird, dass künftig für Schwerlastverkehr nur noch Tempo 30 in Ortschaften gilt. Sie schreiben hier in Ihrem Antrag: „Der Landtag stellt fest: … Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen stellen eine hohe Belastung für die Menschen an den Verkehrswegen … dar.“ Ich denke, das braucht der Landtag nicht festzustellen, das ist eine unumwundene Tatsache
und das wird auch jeder hier anerkennen.
Allerdings Ihr Beispiel, was Sie dann zur Antragsbegründung gebracht haben, ging nun wiederum in eine ganz andere Richtung. Da war nicht mehr von Schwerlastverkehr und von Dingen, die in Ihrem Antrag stehen, die Rede, sondern Sie haben das tragische Beispiel aus Sachsen-Anhalt gebracht. Da muss ich Ihnen sagen, ich habe Zweifel, ob die dort zuständige Straßenverkehrsbehörde wirklich ihren Ermessensspielraum voll ausgenutzt hat. Aus welchen Gründen sie das nicht getan hat, weiß ich nicht. Aber mir ist, in meinem Wahlkreis zumindest, keine Bushaltestelle bekannt, wo Tempo 100 gilt und wo es nicht möglich ist, das Tempo herabzu
setzen. Ich kenne sehr, sehr viele Orte in Thüringen, wo zum Beispiel Wanderparkplätze sind, da ist überall Tempo 70. Und ich habe in meiner langjährigen Tätigkeit als Abgeordnete mehrfach auch Anfragen von Bürgern gehabt, wo auch das Problem bestand. Zwei fallen mir jetzt ein oder vielleicht auch drei, auf das Dritte kann man noch mal gesondert eingehen. Gemeinde Krauthausen an der B7-Bushaltestelle, wo der Bürgermeister auf mich zukam und sagte, er hat Bedenken, dass hier - und da war schon Tempo 70 - mal irgendwas passieren könnte. Ich habe das Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde gesucht und es wurde Tempo 50 dort ausgewiesen. Inzwischen ist die Regelung eine andere, weil dort auch die Kurve entschärft wurde durch eine Straßenbaumaßnahme. Das Gleiche betrifft die B 19 Eisenach Richtung Hohe Sonne. Dort ist vor der Drachenschlucht ein Übergang vom Wanderparkplatz, es ist eine Kurve. Auch dort sind Anwohner auf mich zugekommen und haben gesagt, sie haben Bedenken mit Tempo 70. Wenn man um die Kurve kommt, ist der Weg zu kurz, man sieht es nicht. Ich habe mit der Straßenverkehrsbehörde gesprochen, dort ist heute Tempo 50. Deswegen denke ich, dass der Ermessensspielraum da ist, zumal ja auch in Absatz 1 des § 45 geregelt ist, dass die Straßenverkehrsbehörde den Ermessensspielraum hat, u.a. eben auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Da sind wir wieder bei dem, was in Ihrem Antrag schwarz auf weiß steht. Ich denke, den werden die meisten Behörden auch sehr vernünftig ausloten.
Ansonsten muss ich Ihnen sagen, teile ich die Auffassung der Staatssekretärin, dass es oberstes Ziel sein muss, den Durchgangsverkehr, insbesondere den Schwerlastverkehr, aus den Ortslagen herauszubekommen. Da ist in der Vergangenheit in Thüringen viel geschehen in Sachen Autobahn, Bundesverkehrswegebau, da haben wir aber auch noch etliches zu tun. Nun ist das Problem, dass insbesondere die GRÜNEN dann vor Ort auftreten, wenn Straßenbaumaßnahmen geplant sind und sagen, das brauchen wir nicht, das kostet zu viel Geld, dann wird Umwelt zerstört, da wird Fläche verbraucht. Ich könnte da etliche Beispiele nennen. Wie soll das dann funktionieren? Sie entlasten letztendlich einen Ort auch nicht, wenn Sie den Schwerlastverkehr dauerhaft mit Tempo 30 da durchschicken, die Belastung bleibt auf Dauer die Gleiche. Nein, wir brauchen noch die Ortsumgehungen und die Einrichtung Tempo 30 oder Nachtfahrverbote und diese Dinge können letztendlich nur vorübergehende Maßnahmen sein, bis wir zu einem vernünftigen Verkehrsfluss kommen.
Ich hatte Ihnen aber bereits begründet, dass ich der Auffassung bin, dass dieser Ermessensspielraum ausreicht, den die Straßenverkehrsordnung hier vorgibt. Trotzdem werden wir immer Probleme haben, dass wir vielleicht die eine oder andere Verkehrssituation nicht lösen können. Da erinnere ich nur an das Thema der L 1016 Eisenach Richtung Mühlhausen über den Hainich. Wir haben uns als Verkehrsausschuss jahrelang eigentlich dort mit der Thematik befasst, insbesondere die engen Ortsdurchfahrten Mihla, Nazza und Langula, und mussten letztendlich aber dann auch zu der Erkenntnis kommen, dass es wenig zielführend gewesen wäre, dort jetzt ein generelles Schwerlastverbot auszusprechen oder Nachtfahrverbot, weil die nächste Möglichkeit die B 247 dann durch Großengottern gewesen wäre und dort ist die Ortsdurchfahrung noch sehr viel enger. Ich kann hier auch nicht immer nach dem Sanktfloriansprinzip gehen. Auch dort haben wir weitere Maßnahmen erreicht, dass die Fahrbahn eingeengt wurde, dass in der Ortslage Tempo 30 gilt. Es ist sogar eine Ampelschaltung erprobt worden, letztendlich aber wieder eingestellt worden, weil das auch nicht zielführend war. Hier wird man erst zu einer Entlastung kommen können, wenn für die B 247 die entsprechende Ortsumfahrung Großengottern fertig ist, dann habe ich auch die Möglichkeit, die L 1016 durch den Hainich für den Schwerlastverkehr zu sperren. Ich muss da auf den Bund einwirken, dass diese Maßnahmen entsprechend durchgeführt werden. Da ist natürlich die Meldung, die letztens vor einigen Tagen kam, dass der Bund hier wieder bei einigen Straßenbaumaßnahmen nicht weiterkommt, zum Beispiel Ortsumgehung Salzungen, ein Schlag ins Kontor. Dagegen müssen wir vorgehen. Das halte ich für wesentlich zielführender, als an der Straßenverkehrsordnung herumzubasteln, wo ich letztendlich auch nur eine Übergangslösung habe, die aus meiner Sicht heute auch schon möglich ist, zumindest an vielen Orten. Dass es nicht überall möglich ist, das hat das von mir hier zuletzt genannte Beispiel der Ortsdurchfahrt Mihla gezeigt, aber so etwas löse ich nur mit Neubau. Da habe ich aber von den GRÜNEN bislang immer nur Kontraproduktives gehört.
Keine Angst, ich mache es kurz. Ich will auch nach Hause, aber so zwei, drei Dinge muss ich hier doch noch mal sagen.
Also Frau Schubert, das war ja jetzt sehr deutlich. In Ihren Augen sind Autofahrer unzivilisierte Menschen und wahrscheinlich nur Radfahrer und Fußgänger zivilisiert.
Gut, das nehme ich so hin. Aber wenn Sie auf Ihre ausgewogene Politik hier hinweisen und sich hinstellen und sagen, Sie sind für die Ortsumgehung und vielleicht an der einen oder anderen Stelle dann dort den Leuten auch sagen, ja, wir unterstützen euch für eure Ortsumgehung. Sich auf der an
deren Seite hier im Landtag hinstellen und immer wieder jede Straßenbaumaßnahme geißeln, im Haushalt Anträge stellen, die Mittel für den Straßenbau zugunsten anderer Mittel umzuschichten, dann hat das nichts mit einer ausgewogenen Politik zu tun, dann ist das einfach nur doppelzüngig.
Und, Frau Dr. Lukin, Ihr Beispiel von Jena hat eigentlich nur belegt, dass die Behörden einen Ermessensspielraum haben. Das Problem ist nur, dass sie den Ermessensspielraum einmal in die eine Richtung und einmal in die andere Richtung ausgelegt haben. Das hat vielleicht mit handelnden Personen zu tun oder vielleicht - mein Gott, wer arbeitet macht auch Fehler. Nur wenn Sie den Ermessensspielraum jetzt noch größer machen, dann können solche Dinge noch öfter passieren. Denn irgendwo braucht auch eine Behörde noch eine Orientierung. Insofern bin ich der Auffassung, dieser Ermessensspielraum reicht.
Ja.
Frau Schubert, ich bin schon ein bisschen länger hier und mir ist durchaus der Unterschied
zwischen Landes- und Bundesstraßen und den Finanzierungsströmen bekannt. Aber wir haben auch bei Landesstraßen Ortsdurchfahrten. Ich habe vorhin Beispiele genannt aus dem nördlichen Wartburgkreis, aus dem Unstrut-Hainich-Kreis, wo wir dringend etwas tun müssen.
Da haben Sie sich hingestellt und bei den letzten Haushaltsberatungen eine Kürzung der Mittel ein
gefordert. Sie sitzen hier im Landtag, Sie konnten wahrscheinlich schlecht im Bund den Antrag stellen. Ich weiß nicht, was Ihre Fraktionskollegen da gemacht haben, das hat mich auch wenig interessiert. Ich habe geguckt, was meine getan haben.
Ja.
Zum einen gibt es nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz schon einmal die Lärmgrenzwerte und zum anderen, ich habe ja darauf verwiesen, dass der § 45 nicht nur aus dem Absatz 9 besteht, sondern auch aus dem Absatz 1 oder 1 b, wo Lärm und Schmutz aufgeführt sind als Gründe, um ein Tempolimit zu verhängen.
Ja, sicherlich, aber auf die Verwaltungsvorschrift Entschuldigung - haben wir hier nun im Thüringer Landtag überhaupt keinen Einfluss. Das ist Regierungshandeln des Bundes.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, führen Tempolimits zu mehr Sicherheit? Das ist sicherlich eine Frage, die man nicht mit Ja oder Nein beantworten kann und auch nicht mit den einfachen Regeln der Physik. Es ist klar, je höher die Geschwindigkeit ist, desto größer sind die Folgen bei einem Aufprall. Aber man muss letztendlich auch die Straßenverhältnisse zurate ziehen. Man muss sehen, befinde ich mich auf einer Autobahn, welche Geschwindigkeit ist dann gefährlich, wie ist das im Stadtverkehr? All diese Dinge müsste man dann schon im Detail diskutieren. Insofern stimme ich der FDP auch zu, dass ein Tempolimit 120 auf Autobahnen nicht per se mehr Sicherheit bringt.
Meine Fraktion ist auch gegen dieses Tempolimit. Wir sind da mehr an der Seite unseres Kanzlerkandidaten, der deutliche Worte gefunden hat. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass auch in Thüringen unangepasste Geschwindigkeit der Hauptunfallgrund ist. 35,8 Prozent aller Verkehrsunfälle passieren wegen unangepasster Geschwindigkeit. Aber eine unangepasste Geschwindigkeit, die grenze ich auch nicht ein, indem ich die Höchstgeschwindigkeit weiter senke, sondern das kann ich nur mit entsprechenden Kontrollen machen. Dazu brauche ich auch die Mittel.
Das werde ich auch nicht mit Tempo 120 auf Autobahnen erreichen. Auf der anderen Seite, wenn man die Unfälle ins Verhältnis setzt, das Innenministerium hat da eine schöne Statistik veröffentlicht, so verunglückt alle 2 Stunden ein Verkehrsteilnehmer innerorts. Das heißt, da muss unser Schwerpunkt liegen, da müssen wir am meisten tun. Da haben wir sicherlich auch noch die eine oder andere Stelle vor Schulen, vor Krankenhäusern, vor Altenheimen, wo die Geschwindigkeit auf Tempo 30 herabgesetzt werden soll, wo mehr kontrolliert werden soll. Ich sage hier auch, Verkehrskontrollen sollten nicht per se das Ziel haben, die Landes
haushaltskasse aufzubessern, sondern für mehr Verkehrssicherheit vor Ort zu sorgen. Wenn ich mir da so manche Kontrolle anschaue, habe ich auch manchmal das Gefühl, das ist nicht unbedingt der Standplatz, wo der Verkehr am meisten gefährdet ist, sondern es ist irgendwo am Ortsausgang, wo der Autofahrer schon auf das Gas geht. Ich denke, hier müssen wir etwas tun. Demgegenüber verunglückt außerorts alle 3 Stunden ein Verkehrsteilnehmer und auf Bundesautobahnen nur alle 13 Stunden. Das zeigt sehr deutlich, dass wir eigentlich auf den Bundesautobahnen und gerade hier in Thüringen, wo wir neue Autobahnen haben, den geringsten Handlungsbedarf haben, sondern dass wir, wenn wir mehr Verkehrssicherheit wollen, ganz anders ansetzen müssen, nämlich innerorts und auch auf den Landstraßen und Landesstraßen. Hier spielt auch die Verkehrsinfrastruktur eine nicht geringe Rolle. Das heißt, wir müssen in den nächsten Jahren auch hier weiter in die Verkehrsinfrastruktur investieren, denn wenn Straßen in Ordnung sind, wenn sie gut ausgebaut sind, ist auch das Risiko eines Unfalls sehr viel geringer.
Frau Schubert, es ist schon eine ziemliche Unverschämtheit, wenn Sie einem Teil des Parlaments vorwerfen, uns würden Bierflaschen auf öffentlichen Plätzen mehr interessieren als alkoholisierte Autofahrer.
Zum einen hat das überhaupt nichts mit dem Thema Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun, hier geht es darum, dass Gesetze, die bestehen, nicht eingehalten werden.
Ich sage es noch einmal, es ist eine Unverschämtheit, das den Kollegen zu unterstellen. Aber das ist Ihre Art der Diskussion. Das haben Sie in der Vergangenheit hier schon öfter vorgeführt. Es ist sicherlich sehr viel schlimmer, wenn alkoholisierte Autofahrer Unfälle verursachen, als wenn auf öffentlichen Plätzen Bierflaschen weggeschmissen werden. Aber das eine wie das andere hängt nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen zusammen.
Nein, Bierflaschen auf öffentlichen Plätzen haben auch nicht unbedingt etwas mit Verkehrssicherheit zu tun,
ganz im Gegenteil. Deswegen sage ich noch einmal: Meine Fraktion ist gegen ein Tempolimit von 120 auf Autobahnen. Es ist nicht der springende Punkt, zumal wir in Deutschland auch nur 40 Prozent aller Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Alle anderen Autobahnkilometer sind schon reglementiert. Ich will in dem Moment einen letzten Satz noch sagen: Deutschland und auch Thüringen sind führende Automobilhersteller. Viele Menschen leben vom Automobilbau. Wir erwirtschaften damit einen Großteil unseres Bruttoinlandsproduktes. Eine Politik, wie sie die GRÜNEN verfolgen, nämlich dass Autofahren immer schwieriger zu machen für den Autofahrer, wird letztendlich auch dort einen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „Wohnen muss bezahlbar bleiben!“, die FDP möchte das ohne dirigistische Maßnahmen hier in Thüringen durchsetzen und schlägt dann aber gleich einen ganzen Katalog dirigistischer Maßnahmen vor.
Das ist das Widersprüchliche in Ihrem Antrag. Ich will jetzt nicht noch mal in der ganzen Breite auf das eingehen, was die Regierungskoalition hier in den letzten Jahren im Bereich Wohnraumversorgung, im Bereich Städtebau unternommen hat. Minister Carius hat bereits darauf verwiesen. Ich verweise nur noch mal auf das Wohnraumfördergesetz, welches wir unlängst hier verabschiedet haben, womit wir auch die gesetzliche Voraussetzung geschaffen haben, um zielgerichtet fördern zu können, denn wir haben in Thüringen einen sehr diversifizierten, verschiedenen Wohnungsmarkt, schweres Wort, ja, um diese Uhrzeit.
Wir haben Städte - Weimar, Jena, Erfurt -, in denen durchaus Mangel an bezahlbarem Wohnraum
herrscht. Allerdings, Frau Schubert, gehe ich bei Weitem nicht so weit, das mit Berlin zu vergleichen oder meinetwegen auch mit anderen Großstädten wie Frankfurt oder München. Da ist die Situation schon noch eine ganz andere und insofern
was auch zu beweisen ist - ist es richtig, dass die Landesregierung zuerst einmal prüft, ob es notwendig ist, für die größeren Städte in Thüringen hier die Mietpreisbremse in Anwendung zu bringen, während das in Berlin schon geschehen ist.
Das hat nichts mit schneller arbeiten zu tun, sondern mit der Prüfung, ob es notwendig ist. Wir haben auf der anderen Seite den ländlichen Raum, wo wir nach wie vor ein Überangebot an Wohnungen haben, wo es schwer ist, überhaupt Wohneigentum noch zu veräußern, Mieter zu finden. Herr Minister Carius hat diesen Vorschlag gemacht mit den 35.000 € als Anreiz, um im ländlichen Raum zu investieren, zu sanieren. Ich habe gewisse Zweifel, ob das ausreichen wird, in dem einen oder anderen Fall vielleicht, aber ob wir damit generell die Landflucht eindämmen können, weiß ich nicht.
Diesen Unterschieden in der Wohnungsversorgung muss die Politik in Thüringen gerecht werden und deswegen sollten wir die Wohnraumversorgung zuallererst auch da lassen, wo sie hingehört, nämlich auf der kommunalen Ebene. Es ist nach wie vor eine kommunale Aufgabe, für die Wohnraumversorgung derjenigen zu sorgen, die das auf dem freien Markt nicht aus eigenen Stücken können. Wenn Sie als FDP-Fraktion hier fordern, dass das Land ein Konzept vorlegen soll, dann ist das eine dirigistische Maßnahme. Wenn sie darüber nachdenken, dann werden Sie selber darauf kommen. Das sollte dann schon in den Kommunen erfolgen. Dort ist zum einen die Kenntnis über die wirkliche Lage am Wohnungsmarkt sicherlich am besten vorhanden und, wie gesagt, es ist auch eine kommunale Aufgabe. Dass wir als Land dann mit Fördermitteln unterstützen, da, wo Wohnraum knapp ist, da, wo wir auch preiswerten Wohnraum brauchen, ist eine andere Sache und das tun wir ja auch.
Sie fordern weiter in Ihrem Antrag, dass Sie eine Übersicht über leer stehende Gebäude und Flächen haben wollen, auch das gibt es bereits. Minister Carius hat auf dieses Brachflächenkataster hingewiesen, was 2006 - ich glaube, es war die FH Nordhausen, die es damals erarbeitet hat - veröffentlicht wurde. Auch wenn Sie auf die Internetseiten der LEG gehen, finden Sie dort Übersichten über Immobilien, die zum Verkauf stehen, die zur Sanierung anstehen, dort finden Sie Übersichten
über die Brachflächen. Wie gesagt, am besten ist natürlich die Kenntnis vor Ort. Es läuft ja normalerweise auch so, wenn ein Investor da ist, der irgendwo in Wohnraum investieren, der Wohnungen bauen will, der klopft bei der Landesregierung an, weil er Fördermittel haben will. Aber der klopft nicht bei der Landesregierung an, wenn er ein entsprechendes Grundstück sucht, sondern der geht auf die Kommunen zu. So viel dürften Sie dann den Investoren auch zutrauen, das läuft.
Was die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum betrifft, die Sie hier anregen, auch das läuft. Hier ist letztendlich immer eine Einzelfallprüfung vor Ort erforderlich. Aber auch das muss nicht noch zusätzlich beantragt werden. Wenn es um die Regularien für den Wohnungsbau geht, um die Vereinfachung, das ist von meinen Vorrednern hier schon gesagt worden, wir haben momentan die Novelle der Thüringer Bauordnung im Ausschuss. Wir werden in der nächsten Ausschuss-Sitzung eine große Anhörung dazu durchführen. Dort können wir dann durchaus sehr im Detail über diese Dinge diskutieren, wo können wir Regularien vereinfachen. Auf der anderen Seite müssen wir natürlich auch den Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden. Das heißt, wir werden mehr in barrierefreie Wohnungen investieren müssen. Das wird man nicht immer mit vereinfachten Regularien erreichen können. Aber diese Dinge haben wir bereits im Ausschuss und können sie dort sehr intensiv diskutieren.
Wenn Sie dann viertens fordern, wir sollten Anreize für privatwirtschaftliche Investoren schaffen - das tun wir mit den Förderprogrammen. Die Mittel in der Wohnraumförderung und auch in der Städtebauförderung sind in den vergangenen Jahren immer abgerufen worden, das heißt, die Programme waren teilweise auch um ein Vielfaches überzeichnet, das heißt, sie sind gelaufen. Das wären sie nicht, wenn sie letztendlich keinen Anreiz für die Investoren geboten hätten, sondern die Investoren waren da, die diese Programme abgerufen haben, von den kommunalen Wohnungsgesellschaften über die Genossenschaften bis hin zu privaten Investoren. Insofern denke ich, dass all dies, was Sie in Ihrem Antrag fordern, bereits umgesetzt wird. Ich habe den Minister so verstanden, dass wir die Vereinfachung der Regularien anhand der Bauordnung weiter im Ausschuss diskutieren können, nicht diesen Antrag. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Doch.
Aber, meine Damen und Herren, ich muss doch noch drei Worte zu dem sagen, was Frau Sedlacik hier wieder abgelassen hat. Entschuldigung, da stehen mir sämtliche Nackenhaare zu Berge.
Wenn Sie hier von einem dramatischen Rückgang von bezahlbarem Wohnraum reden, dann frage ich mich, wo leben Sie denn, doch sicherlich nicht im ländlichen Raum in Thüringen?
Ich nehme jetzt mal bewusst die Großstadt Jena vielleicht aus oder Weimar, wo sicherlich …
Aber selbst von einem dramatischen Rückgang kann man hier noch nicht reden. Wenn ich dann Ihre Maßnahmen höre, das ist das, womit Ihre Vorgänger die gesamte Wohnungswirtschaft der DDR in Grund und Boden gefahren haben.
Siegfried Wetzel, wenn du mich gefragt hättest, ich hätte dir ein schönes Buch aus Eisenach mitbringen können. Das hat den Titel „Grau in grau“, das sind Stadtansichten aus der Wendezeit. Die sind nicht bunt fotografiert worden, weil, es war gar nicht nötig, einen Farbfilm dafür zu nehmen. Es war sowieso alles grau.
Genau die gleichen Maßnahmen fordern Sie heute wieder. An einigen Stellen haben Sie es ganz klar durchblicken lassen, Sie warnen davor, dass man einen Eigentümerteppich im Stadtgebiet bekommt. Das heißt, Sie wollen gar kein Privateigentum, Sie wollen, wenn möglich, alles wieder verstaatlichen. Sie haben, als wir über das Wohnraumfördergesetz diskutiert haben, einen Antrag gestellt, grundsätzlich die Wohneigentumsförderung rauszunehmen, keinen privaten Häuslebau zu fördern. Das ist genau die Politik, wie sie zu DDR-Zeiten betrieben wurde.
Ich hatte damals mit meinem Mann zu DDR-Zeiten bereits davon geträumt, wir könnten irgendwann einmal ein Eigenheim haben. Wir haben auch einen Antrag gestellt. Wissen Sie, was uns damals gesagt worden ist? Die haben meinen Mann angesehen und gesagt, sie sind doch der einzige Sohn daheim, sie können doch warten, bis sie einmal das Haus ihrer Eltern erben. Das war DDR-Wohnungspolitik. So ist man dort umgegangen. Den Hauseigentümern hat man den letzten Sack Zement verweigert, dass sie gezwungen waren, dann ihr Eigentum zu verkaufen.
Genau diese Forderung stellen Sie heute hier wieder auf. Da sträuben sich mir wirklich die Nackenhaare zu Berge.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat mit ihrem Antrag durchaus ein wichtiges Thema aufgegriffen. Deswegen haben wir ihn ja auch in den Ausschuss überwiesen, dort beraten. Wir reden heute hier im Plenum auch noch einmal in aller Ausführlichkeit darüber. Die Bewältigung des demografischen Wandels ist die Hauptaufgabe der Landespolitik für die nächsten Jahre in allen Bereichen. Ich glaube, da sind wir uns hier al
le einig im Plenum; unterschiedlich ist unsere Auffassung, wie dies geschehen soll.