An mir kann es aber nicht liegen, Herr Fiedler. Warum ist das eigentlich so, dass es Netzwerke gibt? Na ja, die einzelnen Personen oder auch organisierte Gruppen in den Gefängnissen verfügen über die Mittel, nach außen zu kommunizieren. Die haben eigene Mittel, das hat auch Frau Marx schon gesagt, das sind Handys, Signalgeber aller Art, Kassiber aller Art, da gibt es wilde Mischungen, was man sich da angucken kann. Sie haben aber natürlich - und das ist das entscheidende Thema freiwillige Helfer und Helfershelfer drinnen und draußen, freiwillige zunächst einmal. Da muss man alles nennen, was man sich vorstellen kann an Personengruppen, nämlich Freunde, die Familie, andere Gefangene und tatsächlich manchmal auch Beschäftigte. Die Fälle hat es gegeben, die wird es auch weiterhin geben, leider. Aber so ist es nun mal. Und sie haben natürlich auch Helfer für eine Gegenleistung, für Geld, für Schutz, für Drogen, für alles andere, was irgendjemandem wertvoll erscheint, der im Gefängnis ist oder von draußen mit dem Gefängnis zu tun hat.
Um das zumindest teilweise zu unterbinden, müssen unsere Gefängnisse zu Hochsicherheitszellen werden. Ich sage bewusst, teilweise zu unterbin
den. Ich habe auch bewusst mir das Beispiel dafür ausgesucht Stuttgart-Stammheim. Ich kann mich gut daran erinnern - das war zu meiner Zeit, als ich politisiert wurde - wie in Stuttgart-Stammheim im deutschen Herbst Terroristen eingesessen haben, die definitiv gar keine Kontakte nach außen haben sollten. Und sie können heute noch nicht erklären, warum es drei von ihnen gelungen ist, parallel Selbstmord zu begehen.
Das heißt, Sie schaffen es noch nicht mal, in einem extra dafür hergerichteten, mit extra dafür ausgebildetem Personal versehenen Gefängnis die volle Kontrolle über die Kommunikation zwischen Gefangenen zu erlangen. Dass sich vorzustellen für Thüringen, ist eine Horrorvision. Das ist nicht der Strafvollzug, den wir alle hier so wollen, davon bin ich überzeugt.
Das heißt, weder die Kosten noch der Erfolg und schon gar nicht die Wirkung auf den Strafvollzug sind das, was wir wollen. Deshalb ist die Forderung meiner Ansicht nach, wenn wir jetzt nicht von der politischen Forderung mal absehen, das muss ich ja nicht sagen, das macht ja freundlicherweise die Koalition untereinander, welche Forderungen da aufzumachen sind, die Forderung, die wir als Justizpolitiker stellen sollten, heißt, nicht wegsehen, aber auch nicht handeln nach dem Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein soll. Es wird diese Netzwerke weiter geben. Was wir dagegen machen können ist natürlich konsequente Kontrollen, Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden - klar - und - das ist mir am allerwichtigsten dabei - die ständige Abwägung zwischen dem Vollzugsziel der Resozialisierung und der Strafverhinderung. An dem Punkt ist keine Aufregung mehr erforderlich, sondern nur noch das kühle Abwägen, was tun wir bei allen Forderungen, die berechtigterweise jetzt zu dem Thema der Netzwerke kommen, dann mit den 98 nicht in den Netzwerken verwickelten Personen, die inhaftiert sind und die wir eigentlich ganz normal wieder in die Gesellschaft zurückholen wollen, übrigens auch Neonazis. Diese Frage müssen wir uns dabei auch stellen, das wird nicht in einer Aktuellen Stunde sein, das gehört in den Justizausschuss, da bin ich gern für weitere Debatten zur Verfügung. Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bedanke mich ausdrücklich für die Diskussion. Scherzhafterweise könnte man jetzt sagen, die Opposition hat ja die Aktuelle Stunde eingereicht, aber, Herr Fiedler, auch wenn man das Thema wichtig findet, darf man zwei Dinge nicht tun: Man darf nicht das vermischen, was aktuell ist und was nicht aktuell ist. Ich will dazu nur sagen, dass die „Süddeutsche Zeitung“ und auch die „Thüringer Allgemeine“ vor Monaten berichtet hat, dass Herr Wohlleben verlegt worden ist und warum er verlegt worden ist. Zweitens, Herr Fiedler, Sie dürfen nicht alles durcheinander rühren. Was zu unterscheiden ist, ist die Causa Wohlleben und die Versuche der Kontaktaufnahme aus der JVA Hünfeld. Das sind nämlich zwei verschiedene Dinge, wie ich Ihnen gleich noch erläutern will.
Frau Abgeordnete Berninger hat von neonazistisch dominierten Substrukturen gesprochen. Dazu will ich sagen, dass natürlich unsere Anstrengungen darauf gerichtet sind, jede Art von Subkultur im Vollzug zu verhindern und jede Art von Subkultur möglichst aufzulösen. Das gilt ganz besonders natürlich für rechtsextreme Strukturen. Die Bediensteten sind dazu angehalten, jegliche Art verbotener Aktivitäten und Kennzeichen zu melden. Soweit Gegenstände in Hafträumen für Gefangene verbotene Symbole bzw. Medien rechtsextreme und verbotene Inhalte aufweisen, werden diese eingezogen und gegebenenfalls auch Disziplinarverfahren gegen Gefangene eingeleitet.
Fortbildungsveranstaltungen, zum Beispiel die Veranstaltung „Rechtsextremismus im Vollzug“ und „Organisierte Kriminalität“ werden zentral im Bildungszentrum in Gotha angeboten. Zudem werden im Vollzug selbst gewonnene Erkenntnisse auch im Rahmen anstaltsinterner und anstaltsübergreifender Fortbildung ausgewertet. Solche Schulungsprogramme sollen auch dazu dienen, verwendete Codes bei der Kommunikation zu entschlüsseln und Informationswege aufzudecken und zu unterbinden. Im Jugendarrest und Jugendstrafvollzug gibt es seit 2010 das Antigewalt- und Kompetenztraining AKT, das sich an Jugendstrafgefangene mit rechtsextremistischer Orientierung und an Jugendliche mit Gewaltstraftaten richtet, um dem Abdriften in die Szene vorzubeugen.
Die Auseinandersetzung mit Subkulturen jeder Art ist eine ständige Aufgabe des Justizvollzuges und deshalb, Herr Abgeordneter Fiedler, haben wir die Information aus Hessen natürlich sehr ernst genommen, dass sich dort ausgehend möglicherweise ein Netzwerk von Neonazis im Strafvollzug entwickeln könnte. Aufgrund der Informationen, die wir dann aus den hessischen Justizvollzugsanstalten erhalten haben, wurden die Thüringer Justizvollzugsanstalten mit Schreiben vom 10. April dieses
Jahres gebeten zu prüfen, ob Hinweise dafür vorliegen, dass es seitens des hessischen Netzwerkes Kontaktaufnahmen oder Verbindungen zu Gefangenen in Thüringer Justizvollzugsanstalten gab bzw. gibt und auch in Thüringer Justizvollzugsanstalten Gefangene mit rechtsextremem Hintergrund Bemühungen unternehmen, um anstaltsübergreifende netzwerkähnliche Strukturen zu schaffen.
Nachdem wir nunmehr alle Berichte der Anstalten vorliegen haben, kann ich Ihnen folgendes Bild schildern: In der JVA Tonna hat ein wegen schweren Raubes inhaftierter Strafgefangener offenbar postalisch Kontakt zu dem Initiator des hessischen Netzwerkes gehalten. Jedenfalls wurde sein Name mit Anschrift der JVA Tonna bei einem in der JVA Hünfeld im Zusammenhang mit den Ermittlungen durchgeführten Haftraumkontrolle sichergestellt.
Die Rolle des in Tonna Inhaftierten in diesem Zusammenhang konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Eine Kontrolle seines Haftraumes hat keine vertiefenden Erkenntnisse erbracht, auch die Postkontrolle hat keine Hinweise auf eine wie immer geartete Verstrickung des Strafgefangenen in die Aktivitäten des Netzwerkes oder auch den Versuch des Aufbaus eines eigenen Netzwerkes ergeben.
In der JVA Gera hatte ein wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern inhaftierter Untersuchungsgefangener, der mittlerweile nach seiner rechtkräftigen Verurteilung nach Tonna verlegt worden ist, postalischen Kontakt zum Initiator dieses hessischen Netzwerkes. Laut seiner eigenen Aussage kenne er diesen Menschen schon lange persönlich und gegen eine persönliche Verstrickung des Gefangenen in ein solches rechtsextremes Netzwerk könnte indessen bereits seine Verurteilung sprechen. Ich erinnere noch einmal an die Anzeige, die auch schon mehrfach zur Sprache gekommen ist - AD Jail Crew - wurde ausgeführt, dass Hafttätern, die wegen Kindesmissbrauchs in Haft seien, der Zugang zu diesem sogenannten Verein verwehrt sei. Möglicherweise handelt es sich um einen privaten Kontakt, der Sachverhalt wird weiter geprüft.
In der JVA Untermaßfeld sitzt ein wegen gefährlicher Körperverletzung inhaftierter Strafgefangener, der postalischen Kontakt zu einer Vielzahl dem rechten Spektrum zuzuordnenden Personen und Organisationen unterhalten hat. Darunter war auch der Initiator - Herr Abg. Fiedler - des hessischen Netzwerkes. Der Gefangene gilt als unauffällig und gegebenenfalls auch ängstlich. Selbstständige netzwerkartige Strukturen werden ihm im Bereich der JVA nicht zugetraut.
Aus den übrigen Thüringer Justizvollzugsanstalten liegen keine Erkenntnisse vor über Kontakte zwischen dort einsitzenden Gefangenen und dem Initiator des Netzwerkes in der JVA Hünfeld.
Ich will - auch wenn es in diesen unmittelbaren Zusammenhang nur begrenzt gehört - ein paar Worte zum Untersuchungsgefangenen Wohlleben sagen, dessen Inhaftierung in der JVA Tonna jüngst auch in der Öffentlichkeit und in der Tat nicht positiv für unseren Freistaat thematisiert wurde. Der Angeklagte Wohlleben befindet sich seit dem 29. November 2011 in Untersuchungshaft. In der Zeit vom April 2012 bis 4. Oktober 2012 war er in der JVA Tonna inhaftiert. Anhaltspunkte für einen Kontakt zu den bereits eben genannten Strafgefangenen gibt es gegenwärtig nicht.
Für die Anordnung zum Vollzug der Untersuchungshaft, also wie findet die Untersuchungshaft statt, ist nach § 119 StPO der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes in diesem Fall zuständig. Aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 29.11.2011 war die eingehende und ausgehende Post des Untersuchungsgefangenen Wohlleben nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 StPO inhaltlich durch den Generalbundesanwalt zu überwachen. Die Postkontrolle einschließlich der Hauspost wurde durch die Bundesanwaltschaft vorgenommen.
Herr Abgeordneter Fiedler, ich bitte um Verständnis darum, dass ich insoweit zu dem näheren Verhältnis und zu den internen Diskussionen zur Frage der Durchführung dieser Postkontrolle auch im Hinblick auf die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts und im Hinblick auf das laufende Strafverfahren keine weiteren Angaben machen kann.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das hat schon mal ein Minister gemacht, der sich in die Richtung herausbewegt hat in Thüringen. Da habe ich etwas ganz anderes gehört in diesem Hohen Haus.)
Um so bedauerlicher ist es natürlich, wenn wir dann öffentliche Äußerungen haben, die natürlich ohne diese Differenziertheit, wie ich sie jetzt dargestellt habe, geeignet sind, auch Thüringen mit negativen Nachrichten in Verbindung zu bringen.
Ich will den derzeitigen Stand noch einmal wie folgt zusammenfassen: Es gibt in den Thüringer Justizvollzugsanstalten zurzeit in drei Fällen Hinweise darauf, dass eine Kommunikation mit dem in Hessen festgestellten Initiator einer geplanten neuen rechtsextremen Hilfsorganisation im Strafvollzug stattgefunden hat. Diese erfolgte jedoch unabhängig voneinander und in einem Fall vermutlich aus persönlicher Bekanntschaft. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich aus diesen Aktivitäten ein in der Tat neues Netzwerk auch in Thüringen hätte entwickeln können. Insofern will ich die Kritik auch gerne aufnehmen, dass man dort aufmerksam sein muss. Deshalb werden wir unsere Maßnahmen in diesem Bereich natürlich verstärken und auch prüfen, wie man länderübergreifend besser gegen solche Netzwerke im Strafvollzug vorgehen kann. So
werden sich vor allen Dingen auch die Justizminister und die Justizministerinnen auf ihrer gemeinsamen Konferenz im Juni im Saarland mit dem Thema „Maßnahmen gegen die Vernetzung von rechtsradikalen Gefangenen“ beschäftigen. Über die Ergebnisse werde ich natürlich den Justizausschuss des Landtags - Herr Abgeordneter Bergner sprach davon - informieren. Vielen Dank.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stär- kung der Personalvertretung im öffentlichen Dienst) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5837 ZWEITE und DRITTE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Bergner zu Wort gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ich kann es an dieser Stelle kurz machen. Wir haben im März-Plenum über den Gesetzentwurf gesprochen und es wurde dort im Wesentlichen alles gesagt.
Danke schön. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Argumente innerhalb eines Monats nicht geändert haben, jedenfalls ist das seitens meiner Fraktion der Fall. Meine Damen und Herren, das Thüringer Personalvertretungsgesetz gewährleistet nach unserer Auffassung ausreichende Mitbestimmungsrechte. Wir sehen eine Verfassungsänderung, wie sie die Fraktion DIE LINKE vorschlägt, nicht als sinnvoll. Sie würde zum einen keine zwingende Änderung des Personalvertretungsgesetzes mit sich bringen und zum anderen die Verfassung unnötig verklausulieren. Alles andere zum Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, habe ich bereits im März-Plenum hier ausgiebig erörtert. Wir werden den Gesetzentwurf deswegen ablehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen heute schon das zweite Mal über diesen Gesetzentwurf. Ich hätte mich gefreut, wenn die Fraktion DIE LINKE auf meinen Vorschlag bei der ersten Lesung eingegangen wäre und auf eine weitere Befassung verzichtet und diesen Gesetzentwurf zurückgezogen hätte, denn dadurch hätten wir erstens Lebenszeit besser und sinnvoller einsetzen können und zweitens wir hätten uns dann auch mit Themen befassen können, die wenigsten realistische Erfolgsaussichten haben.
Ich wiederhole das gern noch mal, wenn ich das in diesen beiden Punkten sage, die Bemühungen um diesen Gesetzentwurf sind aus unserer Sicht völlig sinnlos und sie haben auch überhaupt keine Aussicht auf Erfolg. Sie wollen bestimmte Regelungen im Personalvertretungsgesetz ändern, aber nicht im Gesetz selbst, nein, das muss gleich, wenn, in der Verfassung sein. Ich will zunächst einmal fragen, ehe wir auf diese fachliche Debatte kommen, ob denn eine Verfassungsänderung überhaupt sinnvoll wäre, da will ich zunächst einmal fragen, woher nehmen Sie eigentlich Ihre Gewissheit, dass diese Verfassungsänderung notwendig und dringend geboten ist? Das ist mir, auch nachdem ich die Protokolle der letzten Sitzung noch einmal durchgesehen habe, aufgrund der Wortmeldungen von Frau Berninger und Frau Renner überhaupt nicht aufgegangen. Ich stelle einmal die Frage: Stehen bei Ihnen denn dutzende von Personalvertretungen Schlange? Sagen die, es ist ohne diese Verfassungsänderung äußerst schwierig, überhaupt unserer Tätigkeit nachzukommen? Steht in den Thüringer Zeitungen oder berichtet der MDR täglich oder alle wenigstens alle zwei oder drei Tage über die äußerst schwierige Situation, in der sich die Personalräte ohne Ihren Gesetzentwurf befinden?
Gibt es Unterschriftslisten, die Sie uns zeigen können, in denen gefordert wird, endlich die Verfassung in dieser Form zu ändern? Deshalb ist die Frage, die ich hier stelle, zunächst einmal: Wo besteht die Notwendigkeit der Verfassungsänderung? Das ist mir nach wie vor in dieser Diskussion noch nicht aufgegangen. Und außerdem ist es sehr schön, wenn wir auf die fachliche Debatte zurückkommen, einfach einmal darzustellen, wo haben wir denn im Moment überhaupt Probleme beim Personalvertretungsrecht oder anders ausgedrückt, wie sieht das Personalvertretungsgesetz in Thüringen denn seit mehr als einem Jahr aus? Ich will nur ganz kurz auf wenige Paragraphen abstellen. Wir
haben den § 2 „Grundsätze der Zusammenarbeit“ geändert, als wir das letzte Mal hier im Plenum, bevor wir das Personalvertretungsrecht dann verabschiedet haben, darüber diskutiert haben. Es geht darum, dass Personalräte und Dienststellenleitungen wieder auf Augenhöhe verhandeln. Deshalb gibt es jetzt in diesem § 2 auch die Begriffe kooperationsorientiert, respektvoll und offen. Daran wird man sich in der zukünftigen Zusammenarbeit auch messen lassen können. Es gibt den § 4 bei den Beschäftigten. Auch Leiharbeiter und sogenannte 1Euro-Jobber fallen jetzt unter den Anwendungsbereich des Personalvertretungsgesetzes. Es gibt die §§ 13 und 14. Die regeln die doppelte Wahlberechtigung. Das heißt, für Mitarbeiter in sogenannten Jobcentern existiert neu eine doppelte Wahlberechtigung in der Stammdienststelle und im Jobcenter. Das ist die aktuellste und modernste Regelung innerhalb der Bundesrepublik zugunsten der Beschäftigten, meine Damen und Herren. Es gibt den § 16, die Zahl der Personalratsmitglieder. Das Quorum für die Anzahl der Personalratsmitglieder wird in kleineren Dienststellen heruntergesetzt. Das heißt also, bereits ab 16 Beschäftigten sind drei Personalratsmitglieder festgeschrieben. Vorher waren es 20. Das ist eine deutliche Verbesserung. Wir haben die §§ 20, 21 und 23, da geht es um die Verlängerung des Durchführungszeitraums für Personalratswahlen. Wir haben den § 44, da geht es um die Kosten. Es ist eine neue Kostenregelung, bei der ausgeschlossen wird, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied privat für seine Fahrten zur Stufenvertretung zahlen muss. Es gibt den § 45, die Freistellung vom Dienst. Die Freistellungsstaffel ist deutlich verbessert worden. Es gibt jetzt bereits ab 250 Beschäftigten einen Beschäftigten, der komplett freigestellt wird. Vorher waren es 300. Das ist die zweitbeste Regelung aller Bundesländer. Nur Schleswig-Holstein, da ist das Quorum bei 200, ist besser. Ich könnte diese Liste noch beliebig fortführen. Ich habe noch einiges hier auf meinem Blatt stehen, aber es ist ja kurz vor 18.00 Uhr, wir müssen das gar nicht in irgendeiner Form noch weiter ausdehnen. Das heißt also, wenn Sie uns glauben machen wollen, wie es vielleicht auch in wenigen Minuten wieder hier passieren wird, dass dieses Personalvertretungsgesetz ein fast unerträgliches sei und dass deswegen unbedingt die Thüringer Verfassung in irgendeiner Art und Weise so geändert werden muss, wie Sie es mit diesem Gesetzentwurf vorstellen, dann müssen Sie uns die Begründung geben, dass das tatsächlich so ist und dass die Personalräte in Thüringen über diese neue gesetzliche Regelung, die seit mehr als einem Jahr auch unter großem Beifall der Gewerkschaften und der Personalräte hier in diesem Hause verabschiedet wurde und seither in Thüringen gilt, dass die wirklich schlecht ist. Das müssten Sie hier erst einmal nachweisen. Nachdem ich Ihnen nun noch einmal aufgezeigt habe, dass dieses Personalvertre
tungsgesetz endlich auch wieder den Namen verdient, nämlich ein Gesetz, um die Personalvertretung zu stärken, dann kommen Sie und sagen, wir müssten die Verfassung ändern. Sie wissen ganz genau, dass dazu eine Zweidrittelmehrheit hier in diesem Hause notwenig wäre, um überhaupt dieses Ansinnen in irgendeiner Form zu realisieren. Sie wissen auch ganz genau, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, die sind gen null. Das haben wir Ihnen auch im März schon gesagt. Kein Problem, Sie gehen jetzt noch einmal rein unter der Attitüde, Sie seien ja für mehr Mitbestimmungsrecht und deswegen müsse die Thüringer Verfassung geändert werden. Ich sage Ihnen, in dieser Art und Weise ist das ein vollkommen sinnloses Unterfangen, wie ich es eben auch schon eingangs versucht habe darzustellen.
Wenn Sie mit uns wenigstens einmal in die Diskussion treten und sagen würden, wir wollen das jetzige Personalvertretungsrecht ändern nein, es muss, wie gesagt, die große Keule, die nämlich mit der Verfassung sein. Ich sage Ihnen gleich, diese Aussicht ist wenig Erfolg versprechend. Wir werden nämlich auch diesmal mit der Mehrheit der hier vorhandenen Abgeordneten diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich danke Ihnen.