Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Abgeordnete Meyer zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich nehme an, Sie erwarten von mir jetzt keine 14-minütige Rede. Wir haben im März bereits unsere Skepsis zu diesem Vorschlag gemacht. Die will ich gern noch einmal wiederholen in aller Kürze. Wir sind jederzeit und gerne bereit, in Richtung der LINKEN gesprochen, ein modernes Personalvertretungsrecht zu organisieren und zu diskutieren anhand der Paragraphen beispielsweise, die gerade genannt worden sind. Jeden sinnvollen Antrag und jede sinnvolle Änderung in dieser Richtung tragen wir mit, aber hier werden Ziele und Mittel deutlich verfehlt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Verfassungsänderung daraufhin braucht es nicht. Wir werden, um nicht auch in den Ruch zu kommen, etwa nicht mitbestimmungsfreundlich zu sein, uns enthalten, aus diesem Grund ganz taktisch, so wie hier zurzeit die LINKE sich auch manchmal taktisch verhält. Ich hatte fast schon angenommen, dass dieses Thema in dem Bündel drin

(Abg. Hey)

ist, was vom Rechnungshof geschnürt wurde, aber das war es ja scheinbar nicht. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Gumprecht das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Grunde genommen geht es bei diesem Gesetzesantrag um zwei Fragen. Erstens um die Frage, ob die Mitbestimmung in der Thüringer Verfassung eingebracht werden muss und dies einer Änderung bedarf und zweitens impliziert der Antrag natürlich auch die Bewertung des derzeitigen Personalvertretungsgesetzes. Und da haben wir zwei völlig unterschiedliche Auffassungen, die noch von einem Großteil des Plenums geteilt wird.

Ich beginne mit der zweiten Frage. Sie wissen, natürlich haben wir vor einem Jahr, im Dezember 2011, das Personalvertretungsgesetz novelliert. Ich weiß auch, dass die Änderungen Ihnen nicht weit genug gingen, denn Ihre Anträge fanden keine Mehrheit. Nun versuchen Sie es auf einem neuen Weg, denn Sie wollen, und das haben wir damals schon abgelehnt, eine Allzuständigkeit der Personalvertretung erreichen in punkto Mitbestimmung. Herr Hey hat es gerade sehr umfangreich ausgeführt, worauf wir gerade Wert gelegt haben, wo die Personalvertretung neue Rechte eingeräumt bekommen hat und wir wesentlich andere Aspekte auf die Personalvertretung legen. Ich denke, wir haben in Thüringen ein gutes Personalvertretungsgesetz.

Meine Damen und Herren, bei der zweiten Frage geht es um die Frage, ist eine Änderung der Thüringer Verfassung in diesem Punkt nötig oder sinnvoll? Der § 37 Abs. 3 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes garantiert nämlich den Beschäftigten und ihren Verbänden nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten ihrer Dienststelle.

Meine Damen und Herren, damit haben wir eigentlich den Auftrag, den eigentlich Personalvertretungen haben sollen, konkret umschreiben. Dies wird auch von den Personalvertretungen gesehen. Herr Hey hat die Frage gestellt, wo sind denn diejenigen, die sich an uns wenden? Ich habe bis heute keine Beschwerden diesbezüglich. Ich bin sogar von unserem Personalrat angesprochen worden und ich habe im Vorfeld auch gerade dieser Debatte nochmals dort nachgefragt. Die sind sehr zufrieden mit dem, was vorliegt. Ich kann sagen, dass es für einen Landkreis doch eine sehr umfangreiche Zuständigkeit ist. Ich hatte es bei der Einbringung des Gesetzes schon einmal gesagt, das Entscheidende ist nicht allein der Buchstabe, sondern das Klima,

wie man miteinander umgeht. Das kann man sicherlich für Konfliktfälle per Gesetz lösen, aber nicht allein dadurch, sondern in dem gemeinsamen Willen nach Lösungssuche.

Meine Damen und Herren, ich hatte es schon bei der ersten Lesung gesagt, wir bleiben bei unserer Auffassung. Diese Änderung der Verfassung ist nicht nötig und auch nicht sinnvoll. Wir lehnen also den Entwurf ab.

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Martina Renner für die Fraktion DIE LINKE.

Meine Damen und Herren, zunächst einmal werde ich auf einige in der ersten und in der heutigen Lesung zu unserem Gesetzentwurf vorgetragenen Argumente eingehen müssen. Einer sachlichen Debatte in dem zuständigen Fachausschuss hat sich die Mehrheit des Hauses verweigert. Somit muss die Debatte jetzt auch in der fachlichen Ausgestaltung hier stattfinden. Aber vorweg, ich bin schon ziemlich erschrocken, das war ich auch schon in der ersten Lesung, welche Argumente hier ins Feld geführt werden. Sowohl Herr Meyer als auch Herr Hey, und Herr Hey hat dies heute wiederholt, haben in der ersten Lesung von uns verlangt, wir sollten den Gesetzentwurf doch ggf. zurückziehen, weil er geringe Chancen zur Annahme hätte.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wo der Meyer recht hat, da hat er recht.)

Was ist das für ein Verständnis von Parlament?

(Beifall DIE LINKE)

Was ist das für ein Verständnis von Parlamentariern und Parlamentarierinnen? Was ist das für ein nicht Ernstnehmen von parlamentarischen Initiativen aus diesem Haus? Ich will da auch differenzieren. Herr Meyer, aus der Sicht einer Oppositionsfraktion, die Sie ja vertreten, ist das für mich ganz und gar unverständlich zu sagen, was hier keine Aussicht auf Erfolg hat, bleibt besser in der Schublade. Denn so eine Haltung stärkt den Demokratieverdruss in der Bevölkerung und - das sage ich auch - es schwächt uns. Denn Parlamente sind gerade dazu da, inhaltliche Debatten zu führen und idealerweise darf gerade nicht unterstellt werden, dass sich durch eine Koalitionsvereinbarung zu Beginn der Legislatur jede inhaltliche Debatte jenseits der Regierungsfraktionen erübrigt hat.

(Beifall DIE LINKE)

Denkverbote durch Koalitionsvertrag mag es für die SPD geben, für uns nicht. Herr Hey, wir argumen

(Abg. Meyer)

tieren auch noch nach 18.00 Uhr, weil wir überzeugen wollen und nicht nach Hause.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Wir wollen beides.)

Sie hatten in der ersten Lesung gemutmaßt, wir werden bei dem Thema nicht lockerlassen, das kann ich Ihnen versprechen. Wir werden auch 2014 hier erneut für ein modernes Personalvertretungsrecht streiten, solange bis wir tatsächlich ein modernes und vollständig an den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen orientiertes Personalvertretungsgesetz in Thüringen haben.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Nur weil Sie es sagen, ist es noch lange nicht modern.)

Das machen wir mit und ohne Unterschriften, weil wir wissen was passiert, wenn wir mit Unterschriften kommen. Dann sind Sie die Ersten, die uns Populismus vorwerfen. Sie drehen die Argumente so, wie es Ihnen beliebt.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist ärgerlich.

(Unruhe CDU)

Die eigentliche Frage, die durch unseren Gesetzentwurf aufgeworfen wurde, ist für uns keine demokratietheoretische, auch keine verfassungsrechtliche - auf diesen Aspekt komme ich noch einmal zu sprechen -, sondern eine politische Frage. Die CDU und FDP und leider auch im Jahr 2013 die SPD haben die Fragen nach einem tatsächlich vollständigen modernen Personalvertretungsrecht nicht beantwortet und verweigern sich dieser Diskussion. Sie stellen das in Thüringen bestehende Personalvertretungsrecht und die bestehende Verfassungsnorm in Artikel 37 Abs. 3 als ausreichend und modern dar. Wir als LINKE-Fraktion hingegen kommen hier zu einem anderen Ergebnis. Vorhin ist gefragt worden, mit welcher Legitimation, mit welchem Rückhalt wir dies tun. Sie haben alle das Eckpunktepapier des DGB bekommen. Sie hatten alle die Einladung des DGB, zu diesem Eckpunktepapier zu diskutieren, Positionen auszutauschen und auch darüber zu diskutieren mit dem DGB und den Einzelgewerkschaften, inwieweit hier parlamentarische Initiativen im Thüringer Landtag ergriffen werden sollten. Wir haben diese Gelegenheit genutzt.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen muss ich Sie an dieses Eckpunktepapier, an diesen Forderungskatalog zur Dienstrechtsreform erinnern in dieser Debatte hier, weil Sie scheinen ihn anscheinend nicht zu kennen, nicht zur Kenntnis genommen zu haben und auch das Gesprächsangebot nicht ernst genommen zu

haben. Darin erkennt der DGB zwar an, dass mit der Änderung des Personalvertretungsgesetzes im Jahr 2011 gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage, ich zitiere: „wichtige Verbesserungen der Arbeit für die Personalräte in Thüringen erreicht worden sind.“ Wer sich an den mitbestimmungsfeindlichen Zustand in Thüringen zwischen 2001 und 2011 erinnert, wird zu dem Ergebnis kommen, das ist auch unstrittig, dass es in der Tat zu Verbesserungen gekommen ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass nicht noch weitere Verbesserungen nötig werden, vor allem mit Blick auf die Grundsätze, die Ausgangspunkte in Artikel 37 Abs. 3 der Thüringer Verfassung sind. Der DGB fordert von allen Fraktionen im Thüringer Landtag weitere Verbesserungen und benennt in seinem Papier für ein zukunftsorientiertes Personalvertretungsrecht notwendige Anforderungen. An erster Stelle fordert der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die Einführung einer Allzuständigkeit bei der Mitbestimmung des Personalrates in allen innerdienstlichen Angelegenheiten nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 - alles nachzulesen im Eckpunktepapier. Der DGB fordert eine Allzuständigkeit, die Herr Hey - und das finde ich schon interessant - in der ersten Lesung zurückweist. Hatten Sie zu dieser Frage mit dem DGB eine Diskussion? Wie kommen Sie zu dem Ergebnis, die Forderung des DGB zurückzuweisen? Dazu habe ich von Ihnen hier heute nichts gehört. Sie selbst, die SPD, hat hier als Oppositionsfraktion noch im Jahr 2009, vertreten durch den Abgeordneten Baumann, genau diese Allzuständigkeit gefordert.

Ich frage mich manchmal, ob Sie bei diesen ganzen Kapriolen nicht irgendwann auch mal Bauchgrimmen bekommen, ob Ihnen schwindelig wird, ob Sie noch wissen, wo oben und unten, rechts und links, Mitte und vorn ist, mir ist das vollkommen unklar, wie man bei diesen Kapriolen noch klar denken kann.

(Beifall DIE LINKE)

Es wäre konsequent, zu sagen, wir können nicht anders, der Koalitionsvertrag bindet uns. Okay, das wäre ein Argument. Da wüssten wir das einzuordnen, da hätten wir eine klare Aussage, aber hören Sie auf mit diesen Scheinargumenten, die Sie hier anbringen. Das hat mit inhaltlicher, sachlicher, tatsächlich auch argumentativer Auseinandersetzung nichts zu tun.

Herr Gumprecht, an Sie gilt das dann auch. Sie fragten vorhin, wo ist denn ihre Grundlage, dass sie erneut mit einer Gesetzesinitiative tätig werden wollen? Ja, haben Sie das Eckpunktepapier auch nicht gelesen?, frage ich mich. Jetzt habe ich schon die zweite Fraktion gefunden, die anscheinend nicht in den durch den DGB zugesandten Forderungskata

log gesehen hat. Der DGB - jetzt sage ich es Ihnen, weil Sie es anscheinend nicht gelesen haben - fordert in seinen Eckpunkten zum Dienstrecht, das, was die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Gesetzentwurf zur Novellierung des Personalvertretungsrechts formuliert und nunmehr Ihnen als unterste verfassungsrechtliche Schranke in der Thüringer Verfassung zu verankern vorschlägt. Hier will ich zur verfassungsrechtlichen Komponente doch noch etwas sagen, die in der ersten Lesung eine große Rolle gespielt hat, wenngleich die Fraktionen dieses sehr unterschiedlich beurteilt haben. Zunächst ist als Ausgangspunkt festzustellen, Mitbestimmung hat in der Thüringer Verfassung in Artikel 37 Abs. 3 zumindest formell Verfassungsrang, ich zitiere: „Die Beschäftigten und ihre Verbände haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten ihrer Betriebe, Unternehmen und Dienststellen.“ heißt es da. Nimmt man den Wortlaut „nach Maßgabe der Gesetze“ zur Kenntnis, so wird deutlich, dass Mitbestimmung keine tatsächliche verfassungsrechtliche Normierung kennt. Danach kann - ich hatte bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen - allein durch einfachgesetzliche Ausgestaltung und damit durch einfache Mehrheit im Landtag faktisch Inhalt und Reichweite der Verfassungsgarantie bestimmt werden. Mit dieser Formulierung wird also das eigentlich im Rechtsstaat vorgesehene Rangverhältnis von Verfassung und einfachem Gesetz faktisch in sein Gegenteil verkehrt. Richtig ist vielmehr, die Verfassung muss die Inhalte für die einfachgesetzlichen Regelungen verbindlich vorgeben.

Wir machen mit unserer Verfassungsänderung auf diese verfassungsrechtlichen Probleme, die bisher zu einer faktischen Aushöhlung der Verfassungsgarantie geführt haben, aufmerksam. Zu diesem schwerwiegenden gesellschaftspolitischen und verfassungsrechtlichen Problempunkt hat sich in der ersten Lesung und auch heute niemand aus den anderen Fraktionen geäußert. Das ist aus unserer Sicht bedauerlich. Stattdessen haben Sie darauf verwiesen, dass man den von uns und vom DGB geforderten Regelungsinhalt auch durch einfachgesetzliche Regelungen, sofern gewollt, schaffen könnte. Das ist zunächst einmal richtig, aber dazu drei Anmerkungen, die für sich stehen und das Problem noch einmal darstellen sollen:

1. Aufgrund der bestehenden Verfassungsregelung war ein Absenken der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte möglich, so dass zehn Jahre lang kaum noch von Mitbestimmung eigentlich die Rede sein konnte.

2. Eine Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument, das den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, das Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern und deren wichtigste Rechte und Pflichten festschreibt. Die Frage der demokratischen Verfasstheit des öffentlichen Dienstes ist für

uns eine grundlegende Frage genau dieses Staatsaufbaus.

3. - ebenso wichtig: Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst bleiben trotz oder besser gesagt wegen ihrer öffentlichen Aufgaben als Arbeitsinhalte immer und überall auch Bürgerinnen und Bürger und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten und das natürlich auch mit umfassenden Mitbestimmungsrechten.

Die gesetzgeberische Verpflichtung nach erfolgter Festschreibung der Mitbestimmung im Verfassungsrang ist die konkrete Ausgestaltung im einfachen Personalvertretungsrecht, z.B. durch einen umfassenden Beispielkatalog ohne Ausnahmen und Sonderregelungen. Der Verfassungsentwurf der Fraktion DIE LINKE, das hat Herr Bergner, FDP, in der ersten Lesung zu Recht festgestellt, bindet den Gesetzgeber, bestimmte Standards der Mitbestimmung auf keinen Fall zu unterschreiten. Richtig, Herr Bergner,

(Beifall DIE LINKE)

das ist genau das Ziel mit dieser Gesetzesinitiative. Damit ist der Kerninhalt gut beschrieben. Diese notwendigen Mindeststandards für eine verfassungsrechtliche Mitbestimmungsgarantie, die ihren Namen wirklich verdient, sieht DIE LINKE auch mit Blick auf die Einschätzung und Forderung des DGB im derzeitigen Wortlaut des Artikels 37 Abs. 3 der Thüringer Verfassung und damit auch im geltenden Personalvertretungsgesetz nicht erfüllt.

Herr Hey will Satz 3 des im LINKEN-Entwurf neu gefassten Artikels 37 Abs. 3 als inhaltsgleich zum Wortlaut des § 68 Abs. 2 Personalvertretungsgesetz erkannt haben. Das ist falsch, denn § 68 als einfachgesetzliche Regelung formuliert die Frage von Dienstherren von der Dienststelle her als Vorgabe. Artikel 37 Abs. 3 schreibt zugunsten der Personalvertretung einen einklagbaren Rechtsanspruch mit Verfassungsrang fest als zugunsten der Beschäftigten einen Rechtsanspruch und dazu noch auf Verfassungsebene. Daher ist in diesem Zusammenhang auf den Kern der politischen Differenz hinzuweisen, der ja heute noch auch offen zutage getreten ist, nämlich der sich unterscheidende Blickwinkel zwischen der SPD-Position und unserem LINKEN-Gesetzentwurf. § 68 ist von der Arbeitgeberseite, dem Dienstherren, aus formuliert. Der Satz 3 im neuen Artikel 37 des Gesetzentwurfs meiner Fraktion ist von den Beschäftigten aus und deren Bedürfnissen und Interessen aus formuliert. Darin liegt der Unterschied.