oder werden, denn es wirkt wenig glaubhaft, Menschen von ihren diskriminierenden Einstellungen abzubringen und zu versuchen, wenn selbst Diskriminierung durch Gesetze, untergesetzliche Regelungen oder Verwaltungsabläufe geschaffen und manifestiert wurden und beibehalten werden. Hier ist natürlich ganz aktuell an die Residenzpflichtverordnung zu denken, die wir gern mit einem Entschließungsantrag zu diesem Antrag abgeschafft hätten,
aber beispielsweise auch an das Flüchtlingsaufnahmegesetz. Aber Diskriminierungen richten sich, das habe ich schon gesagt, nicht nur gegen Nichtdeutsche und Menschen anderer Herkunft und ich bin überzeugt, bei einer sachgerechten Prüfung werden das auch nicht die einzigen diskriminierenden Regelungen sein, die Residenzpflichtverordnung oder das Flüchtlingsaufnahmegesetz, die in Thüringen zu finden sind. Es müssen natürlich auch Verwaltungsabläufe hinterfragt und auf ihren möglicherweise diskriminierenden Gehalt überprüft werden. In diesem Zusammenhang haben wir auch Angebote der Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Rahmen der betrieblichen Fortbildung von Landesbedienteten explizit aufgenommen. Das Ziel einer solchen Überprüfung sollte nachvollziehbar sein und von uns allen hier im Parlament geteilt werden. Das heißt das Ziel, es sollte in Thüringen keine Regelung geben, die Menschen diskriminiert, und Diskriminierung meint hier nach der Rassismusforscherin Prof. Dr. Birgit Rommelspacher, Zitat, „wenn Menschen, die einer Minderheit angehören, im Vergleich zu Mitgliedern der Mehrheit weniger Lebenschancen, das heißt weniger Zugang zu Ressourcen und weniger Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft haben.“ Zu gleichen Lebenschancen gehört auch die Möglichkeit zur Teilhabe an Bildung. Der Zusammenhang zwischen dem sozialen Status und dem Erreichen eines höheren Bildungsabschlusses ist allgemein bekannt und nicht mit der
unterschiedlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu erklären, ebenso nicht der Unterschied zwischen den Bildungsabschlüssen von Herkunftsdeutschen und Kindern mit Migrationshintergrund. Hierfür müssen Instrumentarien geschaffen bzw. vorhandene besser genutzt werden, um Kindern unterschiedslos die gleichen Lebenschancen zunächst erst einmal zu eröffnen. Das heißt, auch Bildung muss diskriminierungsfrei sein. Ich möchte an dieser Stelle, an Herrn Döring gerichtet, einfach nur auf den runden Tisch der Bürgerbündnisse verweisen, der in der vergangenen Woche getagt hat, wo in einer Arbeitsgruppe mit Lehrerinnen und Lehrern über das Thema „Rassismus an den Schulen“ gesprochen wurde und Lehrerinnen und Lehrer äußerten, sie würden sehr alleingelassen bei diesem Thema.
Ein kleiner Seitenhieb noch auf das ThILLM. Herr Döring hatte ja das ThILLM angesprochen. Er hört mir jetzt leider nicht zu, sondern spricht mit unserem Mitarbeiter. Wenn man auf der Homepage des ThILLM in dem Kapitel oder auf dem Link zu den Fortbildungsangeboten das Wort „Rassismus“ in die Suche eingibt, dann erscheint genau ein Termin für 2013 und das ist kein Fortbildungsangebot für viele Schulen, sondern das ist der Termin, wann sich die AG „Lehrer handeln gegen Antisemitismus“ wieder trifft. Ansonsten findet man unter dem Schlagwort „Rassismus“ keinen weiteren Eintrag.
Meine Damen und Herren, wir verstehen unseren Antrag als Grundlage für konkrete Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen, die mittelfristig dazu beitragen können, dass Einstellungsbefunde, wie die im Thüringen-Monitor oder in den genannten Studien, uns in ein paar Jahren sagen lassen können, dass Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Thüringen signifikant abgenommen haben. Der Antrag greift insofern nichts vorweg. Er zeichnet aber die Verantwortlichkeiten in unterschiedlichen Bereichen auf. Dirk Adams hat vollkommen recht, wenn er sagt, das ist kein abschließender Katalog, sondern wir sind sehr offen für weitere Vorschläge, die uns jetzt zu diesem Antrag erst einmal nicht eingefallen sind, aber wir lernen auch gern dazu und deswegen halten wir es für sinnvoll, den Antrag in den Fachausschüssen detailliert zu beraten und womöglich auch umfangreich zu ergänzen. Deswegen möchte ich für meine Fraktion die Überweisung des Antrags an den Bildungs- und an den Gleichstellungsausschuss beantragen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE nehme ich namens der Landesregierung wie folgt Stellung: Sie fordern ein Konzept oder Programm, das wissenschaftlich fundiert Angebote und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Thüringen erarbeitet und umsetzt. Genau vor dieser Aufgabe standen wir Ende 2009, als wir im Auftrag des Thüringer Landtags das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit erarbeiten wollten. Mit diesem Landesprogramm wurde eine Forderung aus der Zivilgesellschaft und aller Fraktionen des Thüringer Landtags erfüllt, alle Maßnahmen für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit in einem Landesprogramm zu bündeln. Das ist die Erklärung vom 29. September 2009. Die wissenschaftliche Grundlage bestand neben den Thüringen-Monitoren in einer Expertise der FriedrichSchiller-Universität Jena, die Rechtsextremismus und politische Entfremdung als wesentliche Gefährdungen der politischen Kultur in Thüringen ausmachte. Der Thüringen-Monitor wird kontinuierlich fortgesetzt und weiterentwickelt. In den Programmbeirat des Landesprogramms haben wir Wissenschaftler berufen, die derzeit das Landesprogramm diskutieren und zeitnah Vorschläge für seine Fortentwicklung machen werden. An den von Ihnen geforderten Dialog mit Experten und zivilgesellschaftlichen Akteuren habe ich noch sehr lebhafte Erinnerungen. Dieser Dialog wird weitergeführt und natürlich sind alle Interessierten eingeladen, daran mitzuwirken, auch Frau Berninger.
Der Bekämpfung des Rechtsextremismus, die das Hauptanliegen des Landesprogramms ist, sind nur langfristige und der Problemkomplexität entsprechende Ansätze angemessen. Als Handlungsstrategie gegen die Feinde der Demokratie und zur Demokratiestärkung kommt der Prävention besondere Bedeutung zu, die gegen jede Art von Demokratiefeindlichkeit wirkt. Prävention tritt in erster Linie für den Erhalt und die Stärkung unserer demokratischen Gesellschaft ein. Im Zentrum der Präventionsmaßnahmen stehen Kinder und Jugendliche, weil in diesem Alter entscheidende Weichen gestellt werden. Aber auch bei Erwachsenen, inklusive Seniorinnen und Senioren, sehen wir Aufklärungsbedarf, da sie Meinungsbildende in den Familien sind. Das Rückgrat des Landesprogramms bilden drei Beratungsprojekte, die schon längere Zeit in Thüringen etabliert sind, zum einen die Mobile
Beratung für Demokratie und gegen Rechtsextremismus, hier fließen jährlich 340.000 €, zum Zweiten die Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt und die Beratung für Angehörige und Aussteiger, sie erhalten jeweils jährlich 180.000 €.
Als Flächenland stehen wir in Thüringen in der Pflicht, auch im ländlichen Raum demokratiestärkende Angebote zu machen. Daher wurden zwei große Organisationen, deren Ausläufer in jedem Winkel Thüringens vorhanden sind, mit Beratungsprojekten ausgestattet - der Landessportbund und der Thüringer Feuerwehrverband. Um flächendeckend sicherzustellen, dass Verwaltung und zivilgesellschaftliche Akteure Hand in Hand und kontinuierlich für die Stärkung demokratischer Strukturen vor Ort sorgen können, wurde das bewährte Instrument der lokalen Aktionspläne thüringenweit ausgedehnt. Jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt unterstützen wir beim Aufbau einer solchen lokalen Strategie zur Demokratiestärkung. Schließlich sind es die lokalen Akteure vor Ort, die am besten wissen, welche Probleme vorhanden sind und mit welchen Mitteln sie bearbeitet bzw. gelöst werden. In 22 der 23 Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte sind lokale Aktionspläne etabliert und sie haben sich überwiegend als nützliche Kristallisationskerne der lokalen und regionalen Aktivitäten für Demokratie und Vielfalt erwiesen. Ich bedaure das zutiefst, dass gerade der Landkreis, in dem ich wohne, sich nicht bereit erklärt hat, obwohl wir das angeboten hatten und auch Gespräche geführt haben, einen solchen Aktionsplan, auch nicht mit Landesmitteln, zu nutzen.
Diese 22 lokalen Aktionspläne haben im letzten Jahr insgesamt 311 kleinere und größere Projekte zur Demokratiestärkung in Thüringen umgesetzt. Über die Ausrichtung, Handlungsziele und Ergebnisse dieser Projekte informiert Sie der Zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, erstellt vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, dem ISS, in Frankfurt am Main. Diesen Bericht können Sie auf der Homepage des Programms unter www.denkbunt-thueringen.de herunterladen. Schließlich werden thüringenweit kleine und größere Präventionsprojekte mit unterschiedlichsten Ausrichtungen gefördert. 2012 wurden allein durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 6 Modellprojekte, 16 überregionale bzw. landesweite Präventionsprojekte, 28 Projekte aus dem Interventionsfonds und 5 Projekte der Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Zu den 6 Modellprojekten kommen 8 weitere in der Bundesförderung. Bei den 28 Projekten aus dem Interventionsfonds ist unter anderem auch die Unterstützung der Busfahrten zu den Protesten in Dresden dabei.
Für das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit stellte allein das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit im
Jahr 2012 etwa 1,528 Mio. € zur Verfügung. Damit sind wir in die Spitzengruppe der Förderung im Ländervergleich vorgestoßen. Der Großteil der Mittel fließt in die drei genannten großen Bereiche Beratung, lokale Aktionspläne und Präventionsprojekte. Die anderen Fachressorts der Landesregierung leisten ebenfalls ihren Beitrag zur Entwicklung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Rahmen ihrer originären fachlichen Verantwortung.
Zu der von Ihnen im Antrag explizit genannten vorschulischen und schulischen Bildungsarbeit werden zahlreiche Projekte durch das zuständige Bildungsministerium gefördert. Die Anforderungen diskriminierungsfreier Bildungsarbeit im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz und im Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre sind dort geregelt. Im Thüringer Kita-Gesetz ist in § 6 formuliert: „Insbesondere sollen der Erwerb sozialer Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen... gefördert werden.“ Die Ausführungen des Thüringer Bildungsplans erstrecken sich auf das gesamte erste Lebensjahrzehnt des Kindes.
Der Bildungsbereich soziokulturelle, moralische und religiöse Bildung als einer von sieben Bildungsbereichen des TBP-10 beschreibt unter anderem, dass soziale und kulturelle Bildungsprozesse in individuellen Lebenssituationen, in der Gestaltung des Alltags sowie in den Festen und Ritualen, die Kinder in ihren Familien und ihren Gruppen erleben, stattfinden. Fragen und Antworten des Lebens werden sowohl in alltäglichen und beiläufigen Situationen erfahren als auch durch Höhepunkte, die durch interkulturelle Feste markiert sind. Kinder erhalten durch dieses ganz direkte emotionale Erleben in ihren alltäglichen Situationen einen emotionalen und kognitiven Zugang zu Pluralität und Vielfalt.
Weitere Schwerpunkte der konzeptionellen Arbeit sind unter anderem konstruktiver Umgang mit Konflikten in der Gruppe, Achtung der Individualität des Einzelnen und gegenseitige Achtung der Gefühle anderer, Kennenlernen von Menschen anderer Kulturen, religiöse und weltanschauliche Hintergründe und der Respekt vor anderen Kulturen. Flankiert wird diese kurrikulare Arbeit in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen durch verschiedene Projekte, wie beispielsweise „Balu und Du“ und „Papilio“, die das Miteinander in der sozialen Bezugsgruppe fördern und entwickeln.
Die Lehrpläne von Grund- und weiterführenden Schulen weisen Toleranz und Sozialkompetenz als zentrale Ziele aus. Der Lehrplan für das Fach Ethik der Grundschule greift das Anliegen des Bildungsplans mit der Thematik „Der Schüler in seinem Verhältnis zu eigenen und fremden Kulturen“ auf. Im
Bereich der weiterführenden Schulen finden sich in den Lehrplänen verschiedener Fächer Schwerpunkte zum Umgang mit Vielfalt, Akzeptanz des anderen und dem respektvollen Umgang mit anderen Kulturen und Religionen. Es bestehen zahlreiche Querverweise in den Lehrplänen zu ähnlichen Themenfeldern in anderen Unterrichtsfächern.
Auch im Bereich der weiterführenden Schulen gibt es flankierend zu den Bildungsaufträgen der Lehrpläne zahlreiche Projekte zum Umgang mit Vielfalt und zum Erlernen von Toleranz, zum Beispiel „Demokratisch handeln“ oder buddY. Im Projekt „Schule ohne Rassismus“, „Schule mit Courage“ engagieren sich Schüler gegen alle Formen von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, und gehen dagegen aktiv vor. In Thüringen tragen derzeit 21 Schulen diesen Titel. In der Lehrerausbildung nehmen die Themen Gewaltprävention, Toleranzerziehung und der Umgang mit Fremdenfeindlichkeit in der zweiten Phase der Lehrerausbildung einen breiten Raum ein. Es gibt spezielle Seminarangebote zum Umgang mit Konflikten, Umgang mit rechtsextremistischen Erscheinungsformen und zum Umgang mit Heterogenität und Schüler mit Migrationshintergrund. Dabei gibt es eine enge Zusammenarbeit mit externen Partnern, beispielsweise der Landeszentrale für politische Bildung.
Durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien werden verschiedenste Fortbildungsangebote zur Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung vorgehalten. Besonders verweisen möchte ich auf das in Kooperation mit der zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland seit 2006 durchgeführte und durch das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit geförderte Projekt Perspektivwechsel. Das Projekt folgt dem Anti-Bias-Ansatz und konfrontiert die Teilnehmenden mit eigenen Vorurteilen, macht diese durch Offenlegung bearbeitbar. Im November 2012 fand in Kooperation die Fachtagung „Das offene Schweigen“ zu Fallstricken und Handlungsräumen rassismuskritischer Bildungs- und Sozialarbeit mit ca. 200 Pädagoginnen und Pädagogen der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit statt. Darüber hinaus wird durch das ThILLM das Projekt Juregio unterstützt. In diesem Netzwerk zur Stärkung der Rechts- und Handlungssicherheit gibt es verschiedene Forschungsdesigns für Lehrkräfte, die auch präventive Ansätze bearbeiten. Exemplarisch möchte ich hier die Fachtagungen für Mitarbeiter aus Schule, Polizei und Rechtspflege benennen, die sich mit den Themen „Ohne Angst verschieden sein können“, „Aspekte gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ und „Als Nazi geboren, für die Demokratie verloren“ auseinandersetzen. Mit der Stiftung Buchenwald und Mittelbau-Dora und dem Lernort Topf & Söhne unterhält das ThILLM eine enge Ko
Das Thüringer Wirtschaftsministerium unterstützt mit ca. 465.000 € Projekte an Schulen, Berufsschulen und Ausbildungseinrichtungen mit dem Ziel, rechtsextreme Einstellungen und Vorurteile gegenüber Zuwanderern abzubauen. In Abstimmung zwischen Arbeits-, Bildungs- und Sozialministerium wurde der neue Fördergegenstand „Stärkung interkultureller Kompetenzen“ Ende 2011 in die ESF-Berufsvorbereitungsrichtlinie aufgenommen. Im Jahr 2013 hat das Sozialministerium seine Haushaltstitel für das Landesprogramm erneut um knapp 900.000 € aufstocken können. Der größte Teil dieses Aufwuchses wird verwendet zur Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsangeboten, die in Kapitel 4.6 des Landesprogramms vorgesehen sind. Dahinter verbirgt sich ein großes Fortbildungsprogramm für Mitarbeiter in der Verwaltung, in der Jugendhilfe, im vorschulischen Bereich und in Schulen, in Polizei und Justiz, in Beratungseinrichtungen, in Vereinen und Verbänden, für Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft. Für diese Zielgruppen soll Fortbildung in fünf thematischen Bereichen angeboten werden. Zum einen die Auseinandersetzung mit den Ideologieelementen des Rechtsextremismus und der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit; zweitens die Stärkung der Demokratie und der demokratischen Alltagskultur; drittens Förderung von Vielfalt, Diversität und Toleranz. Viertens interkulturelle Öffnung, interkulturelles und internationales Lernen und fünftens Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit. Darunter findet sich auch die in Ihrem Antrag geforderte Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Absprachen zum Zugang zu den Zielgruppen sind mit allen Häusern der Landesregierung, mit dem Städte- und Gemeindebund sowie mit dem Thüringischen Landkreistag bereits weit gediehen. Mit einem Interessenbekundungsverfahren haben wir geeignete Träger für die Umsetzung dieses Fortbildungsprogramms gefunden.
In der zweiten Jahreshälfte werden wir mit der Umsetzung beginnen können. Mit dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wird Bewährtes fortgesetzt und mit neuen innovativen Ideen und Projekten ergänzt. Wir stärken das bürgerschaftliche Engagement und die Zivilgesellschaft, insbesondere auf kommunaler Ebene durch flächendeckende Ausweitung von lokalen Aktionsplänen. Wir sichern die erfolgreichen Strukturen der Mobilen Beratung, der Opferberatung sowie der Aussteiger- und Elternberatung. Wir schaffen mehr Transparenz bei der Projektförderung durch den neuen Projektbeirat. Wir verbessern die Qualität und steigern die Effizienz durch wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Programms. Wir vernetzen alle Akteure durch Regional- und Landeskonferenzen und verbessern die
Kommunikation untereinander. Wir bilden die Akteure der Zivilgesellschaft fort und dazu zähle ich uns alle.
Schließlich entwickeln wir das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit weiter, da es als Daueraufgabe angelegt ist. Ich verweise auf das Kapitel 5. Hierbei möchte ich Sie alle zur Mitarbeit ermutigen. Bei der Jahrestagung des Landesprogramms am 17. und 18. Juni im Jahr 2013 wird die Fortentwicklung des Landesprogramms breit diskutiert werden. Jede Fraktion des Thüringer Landtags bekommt die Gelegenheit, ihre Vorstellungen von der Weiterentwicklung des Landesprogramms vorzustellen und die Vorschläge der anderen zu diskutieren. Dazu ist es aber erforderlich, dass Sie sich mit dem Stand der Dinge auseinandersetzen. Wir wissen, dass das Landesprogramm weiterzuentwickeln ist. Allerdings ist die Umgebung auch kein luftleerer Raum, sondern ein Raum mit unterschiedlichen Interessen und zahlreichen Beschränkungen. Daher wird auch die Fortentwicklung ähnlich wie die Entstehung des Landesprogramms eher durch komplizierte Aushandlungsprozesse und Kompromisse erreicht werden als durch Anträge im Landtag.
Zum zweiten Teil Ihres Antrags, Regelungen und Abläufe auf Diskriminierung zu prüfen und gegebenenfalls abzuändern, verweise ich auf die Bestimmungen der Thüringer Landesverfassung in Artikel 2 Abs. 3, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 Abs. 3 und des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Umsetzung dieser Bestimmungen ist Daueraufgabe, die im Antrag geforderte Verpflichtung der Exekutive besteht kraft Verfassung. Zusätzlich hat das Thüringer Kabinett im Januar 2013 im Sinne der vom Bund initiierten Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, das Büro des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen im Sozialministerium als zentralen Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt. Und, Sie haben es vielleicht gelesen, wir sind gern Ihren Bemühungen auch von LINKE und GRÜNEN gefolgt und werden auch jetzt dieser gemeinsamen Offensive beitreten, wir hatten es im Gleichstellungsausschuss diskutiert. Auch da will ich ganz herzlich Dank sagen, auch für die Diskussion im Ausschuss, weil das durchaus noch einmal den nötigen Anschub gegeben hat, dann am Ende auch dem beizutreten. Also, ganz herzlichen Dank. Auch daran sehen Sie, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht darum, dass der eine besser als der andere ist. Es geht darum, dass wir alle uns bemühen, in diesem Prozess als demokratische Parteien zusammenzustehen, dass wir uns nicht durch kleine Nickeligkeiten und persönliche
Befindlichkeiten davon abbringen lassen, dass wir gegen Rassismus, gegen Antisemitismus und gegen Fremdenfeindlichkeit kämpfen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt.
Wir stimmen als Erstes ab über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Jetzt wurde als Zweites beantragt die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5840. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 18.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, dass der Tagesordnungspunkt 31 heute nicht mehr aufgerufen wird. Somit schließe ich an dieser Stelle die Sitzung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.