Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Thüringen nehmen 38 Krankenhäuser laut 6. Krankenhausplan an der stationären gesundheitlichen Versorgung teil. Wir verfügen damit über eine hervorragende Krankenhauslandschaft, die gut aufgestellt ist. Derzeitig zeigen auch die wirtschaftlichen Zahlen, dass wir gut dastehen. Das hat Ursachen in der hohen Investitionsquote, aber auch aufgrund der Leistungen des medizinischen Personals, ob Ärzte oder Schwestern oder Pfleger. In den Thüringer Kliniken waren laut Gesundheitswirtschaftsbericht im Jahr 2010 über 27.600 Mitarbeiter beschäftigt. In nahezu allen Regionen sind die Krankenhäuser somit die größten Arbeitgeber und haben auch eine strukturpolitische Bedeutung für den jeweiligen Landkreis und sie setzten ein Finanzvolumen von über 2,28 Mrd. € in 2011 um. Diese Zahlen verdeutlichen die wirtschaftliche Bedeutung, die arbeitsmarktpolitische Bedeutung unserer Krankenhäuser und zeigen aber auch, in welcher Weise hervorragende Leistungen erbracht werden, denn das Vertrauen der Thüringer in ihre Krankenhäuser ist sehr groß. Aber sie verdeutlichen auch gleichzeitig die Sensibilität des Themas. Wenn es zu einer gesetzlichen Änderung kommt und da waren es vor allen Dingen die bundesgesetzlichen Änderungen, die sehr stark eingegriffen haben in diese wirtschaftliche Struktur -, so entsteht genauso eine Sorge und Befürchtung, wenn es um das Krankenhausgesetz eines Landes geht. Ich kann sagen, die bisherige Landschaft ist mit einem Gesetz aus dem Jahre ’94 entstanden. Da sage ich, das Gesetz war gut.

(Beifall CDU)

Warum brauchen wir, meine Damen und Herren, nun ein neues Krankenhausgesetz? Erstens müssen wir feststellen, dass die Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung sich in den letzten zehn Jahren in wichtigen Punkten geändert haben. Durch das Krankenhausentgeltgesetz und die Einführung von Fallpauschalen verliert zunehmend die

Bettenzahl als Kenngröße für die Krankenhausplanung an Bedeutung.

So hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 den Ländern neue Möglichkeiten eröffnet, bspw. Qualitätskriterien in die Krankenhausplanung aufzunehmen. Grundsätzlich hat der gemeinsame Bundesausschuss den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen der Qualitätssicherung für Krankenhäuser, die für die Versorgung von GKV-Patienten zugelassen sind, zu beschließen. In diesem Zusammenhang entwickelt der Ausschuss unter anderem Konzepte, in denen Mindestanforderungen an die Struktur, die Prozess- und die Ergebnisqualität im Rahmen spezieller diagnostischer und therapeutischer Leistungen festgelegt werden. Diese müssen erfüllt sein, damit ein Krankenhaus die Leistung auch anbieten kann. Die Strukturqualität, meine Damen und Herren, beschreibt die Qualität der Leistungserstellung und umfasst die personellen Voraussetzungen, das heißt den Facharztstandard, die technische Ausstattung einer Einrichtung, die räumlichen Gegebenheiten, aber auch die Ablauforganisation. Und da sind wir bei einzelnen Strukturkriterien, denn es war ja immer die Frage, was sind denn solche Strukturkriterien, über die wir reden. Bis jetzt fehlen natürlich viele in der genauen Definition. Ich denke, da sind eine ganze Reihe Fragen auch noch zu stellen. Das Gros - und das hat der Gesetzgeber genau definiert -, das ist der G-BA. Und da hat er mehrere Arbeitskreise in mehreren Strukturen erstellt, die sich damit beschäftigen.

Es gibt auch gerade - ich weiß, sieben kenne ich für das Krankenhaus bindende Qualitätskriterien, Strukturkriterien.

Meine Damen und Herren, und zweitens - bei meiner Frage, warum neues Krankenhausgesetz - benötigt das Thüringer Krankenhausgesetz auch einige neue Details, sagen wir Updates. Es bedarf der Anpassung an das aktuelle Recht - ich nenne das Transplantationsgesetz. Es bedarf aber auch der Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen wie die Einführung des Patientenfürsprechers oder besondere Bedingungen der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

Und zum Dritten haben seit der letzten Novellierung des Krankenhausgesetzes einige Fragen an Brisanz und Aktualität gewonnen und müssen einer Lösung zugeführt werden. Das gilt zum Beispiel für die Frage der Notfallversorgung bei Gefahren und Schadensereignissen. Das gilt aber auch für weitere fortschreitende Verzahnungen des ambulanten und stationären Sektors, die für die Patienten auch große Vorteile bringen, aber auch eine Anpassung des förderrechtlichen Rahmens ist nötig.

Meine Damen und Herren, wir haben uns - das kann ich für unsere Fraktion sagen - begleitend zur Erarbeitung des Krankenhausgesetzes auch in einigen Foren sehr intensiv damit auseinandergesetzt.

(Abg. Kubitzki)

Ich kann auch sagen, dass gerade dort in den Foren Anregungen gekommen sind, die in das Gesetz eingeflossen sind. Ich möchte aber drei Leitplanken nennen, die für uns von Bedeutung sind. Wir wollen die Erreichbarkeit der Krankenhäuser auch im ländlichen Raum sicherstellen. Wir wollen zweitens eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung für unsere Patienten gewährleisten und wir wollen drittens die Vielfalt der Trägerlandschaft behalten. Wir haben in Thüringen derzeit eine ausgewogene Trägerlandschaft, private, kommunale, gemeinnützige Träger. Jeder Eingriff würde hier die Trägerlandschaft verändern. Ich denke, die Vielfalt, die wir derzeit haben, hat sich bewährt und dieses gilt es auch bei der Erarbeitung des Gesetzes zu berücksichtigen. In diesem Sinne ist die gefundene Lösung hinsichtlich der Aufnahme von Struktur- und Qualitätsanforderungen an die Krankenhausplanung neu. Die Qualität als Planungskriterium, insbesondere die Möglichkeit der Sanktionierung bei Nichteinhaltung, ist ein klarer Fortschritt für die Patienten.

(Beifall SPD)

Dieser Trend, meine Damen und Herren, ist auch in anderen Ländern zu beobachten. Als erstes Land, da möchte ich mal einen Rückblick halten, hat das Land Sachsen-Anhalt bereits 2002 die Krankenhausplanung korrigiert, indem sie diese zu einer Rahmenplanung mit Qualitätszielen verändert hat. Jetzt gibt es eine Besonderheit, die nur SachsenAnhalt hat: Zur Umsetzung der Rahmenvorgaben schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen gemeinsam mit dem jeweiligen Krankenhaus Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen ab. Das ist eine direkte Verhandlungsbasis. Thüringen hat diesen Weg nicht gewählt und ich finde es gut so. Denn in diesen Vereinbarungen wird dann am Schluss der Versorgungsauftrag mit der jeweiligen Kasse vereinbart hinsichtlich Struktur, Menge und der zu erbringenden Leistungen. Generell, meine Damen und Herren, zeigt ein Vergleich der Landesgesetze, dass bisher sieben Länder qualitätsanfordernde Vorgaben oder Qualitätsziele in ihren Krankenhausgesetzen erwähnt haben. Es ist zu verzeichnen der Trend der Abnahme der Planungstiefe. Man nennt dies heute Rahmenplanung. Diese Rahmenplanung, die wir auch hier aufgreifen, damit stellt sich Thüringen als achtes Land in diese Reihe.

Wir haben noch eine Besonderheit, denn im Gesetz ist verankert, dass diese Qualitätsanforderungen nicht über die anerkannten fachlichen Standards hinausgehen sollen. Das ist ein markantes Merkmal, das den Krankenhäusern, vor allen Dingen den kleinen Krankenhäusern nicht noch zusätzliche Probleme bereitet. Dennoch ist es sicherlich so, dass wir durch die Frage der Qualitätsanforderungen, die der G-BA stellt oder die Fachschaften erarbeitet haben für eine jeweilige Behandlungsmetho

de, sich immer an den behandelnden Arzt wenden. Wir haben dies durch die Aufnahme von Qualitätsstandards zu einer Verantwortung des jeweiligen Krankenhauses gemacht; das ist natürlich auf der Basis der vorhandenen Qualitätsstandards eine neue Qualität. Ich denke, das ist auch ein vernünftiger Weg, der vor allen Dingen in diese Richtung zielt, dass die Befürchtungen, die manches Krankenhaus hatte, dass durch überzogene Anforderungen, ich kann mich an die Diskussionen über Fallzahlen erinnern, gerade dies nicht mehr der Fall ist, und ich denke, da konnten viele Sorgen genommen werden.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einen zweiten Punkt hinweisen, der mir am Herzen liegt, das ist die bisher praktizierte paritätische Besetzung des Krankenhausplanungsausschusses. Das Gleichgewicht zwischen Kostenträger und Leistungserbringer, das heißt zwischen Kassen, Ersatzkassen, privaten Krankenversicherungen und ihren Verbänden auf der einen Seite natürlich und den Ärzten, den Krankenhäusern und ihren Trägern andererseits hat sich in der Vergangenheit positiv bemerkbar gemacht. Wir halten es für richtig, dass durch die Aufnahme neuer Mitglieder gerade der medizinische Sachverstand, ich verweise da auf die KV, aber auch den MDK, erhöht wird. Ich denke, wir sollten genau beachten, dass gerade diese ausgewogene Besetzung eine Garantie für die gute, positive Entwicklung bisher war.

Meine Damen und Herren, ich darf mich beim Ministerium bedanken für die Vorlage des Gesetzes. Ich denke, das ist ein großer Schritt, den wir hier noch einmal erreichen konnten. Ich freue mich auf eine rege Diskussion im Sozialausschuss und beantrage die Überweisung. Ich schlage angesichts der Bedeutung des Gesetzes, meine Damen und Herren, und das geht an die Ausschussmitglieder, eine mündliche Anhörung vor. Diese sollte möglichst im Anschluss an die Sommerpause geschehen. Das heißt und da bitte ich Sie, dass wir vielleicht schon im nächsten Ausschuss, denn das wird die letzte Ausschuss-Sitzung vor den Ferien sein, es sei denn, wir schieben noch eine außerplanmäßig ein, schon die Anzuhörenden benennen können. Meine Damen und Herren, ich denke damit kriegen wir auch das entsprechende Tempo noch einmal in das Gesetz hinein, haben genug Zeit für die Anzuhörenden, sich darauf vorzubereiten, und wir können dann im Anschluss daran noch einmal die Argumente abwägen, die da uns vorgetragen wurden. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Es hat sich noch zu Wort gemeldet Herr Dr. Hartung, aber

(Abg. Gumprecht)

Sie können sitzen bleiben, Sie haben keine Redezeit mehr.

Die Landesregierung spricht jetzt nicht noch einmal, dann kommen wir zur Abstimmung, und zwar wurde Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer sich dieser Überweisung anschließen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6187 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das Wort hat Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist, glaube ich, ein Allgemeinplatz, aber wichtig zu sagen, Bildung ist eine Zukunftsaufgabe und unser Bildungssystem hat die Aufgabe, junge Menschen auf die Zukunft in einer modernen und sich weiter globalisierenden Welt vorzubereiten. Das setzt voraus, dass das Bildungssystem selbst zukunftsfähig ist. Das eine bedingt das andere. Was ist für ein modernes und zukunftsfähiges Bildungssystem notwendig? Dafür brauchen wir zum einen gut ausgebildete und engagierte Lehrerinnen, zum anderen natürlich auch und genau das machen wir. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür.

Meine Damen und Herren, die Alterspyramide der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten gravierend verschoben und im Jahr 2000 hielt sich der Anteil der unter 45-jährigen mit dem der über 45-jährigen noch die Waage. Heute sind nur noch 8 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer unter 40 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt in den Thüringer Klassenzimmern liegt heute bei 51,4 Jahren. Wir stehen natürlich damit auch vor einem Generationenumbruch und diesen Umbruch wollen und den werden wir auch gestalten. Deshalb hat der Minister Matschie auch dafür gesorgt, dass mehr Lehrerinnen und Lehrer einge

stellt werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 waren es 12 Neueinstellungen oder 8 VZB, 2012 haben wir dann 323 Lehrer, sprich 300 VZB neu eingestellt, in diesem Jahr werden wir 400 Neueinstellungen vornehmen und genauso werden wir das auch in 2014 machen, 400 Neueinstellungen.

Meine Damen und Herren, wir sorgen dafür, dass genügend Nachwuchskräfte bereitstehen. Seit 2009 haben wir die Ausbildungskapazitäten für Lehramtsanwärter schrittweise ausgeweitet. Damit begegnen wir dem erhöhten Bedarf an Neueinstellungen auch in den kommenden Jahren. Die Stellen für neue Lehramtsanwärter wurden von 340 Stellen im Jahr 2009 über 400 im Jahr 2010 auf 500 Lehramtsanwärter im Jahr 2011 erhöht und wir haben seither dieses hohe Niveau auch gehalten.

Meine Damen und Herren, wir haben die Zahl der Lehrerneueinstellungen massiv erhöht, wir haben die Ausbildungskapazitäten der Lehramtsanwärter deutlich erweitert und jetzt ist der nächste Schritt an der Reihe. Wir wollen die Lehrerausbildung inhaltlich auch zukunftsfähig machen. Wir wollen das Gesetz den Anforderungen eines modernen Bildungssystems anpassen und dazu haben wir Änderungen am Lehrerbildungsgesetz erarbeitet, über die wir ja jetzt hier sprechen.

Meine Damen und Herren, wir werden die Lehrerausbildung praxisnäher gestalten. Das erreichen wir dadurch, dass wir ein schulpraktisches Studiensemester in das Studium integrieren. Wir geben damit den zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, frühzeitig Unterricht praktisch kennenzulernen und damit ihnen natürlich auch die Möglichkeit, sich selbst praktisch zu erproben, ob das für sie der richtige Beruf ist. Was die Frage der Praxisorientierung anbelangt, da besteht Nachholbedarf. Es gibt eine neue Studie des Instituts für Demoskopie in Allensbach, die gezeigt hat, jeder fünfte Lehramtsanwärter hat seinen Berufseinstieg als sogenannten Praxisschock erlebt. Wie gehe ich mit Schülern, wie gehe ich mit Lehrern, wie gehe ich mit Kollegen um, das sind Fragen, die die jungen Lehrer bewegen. Darauf kann, das muss man auch deutlich sagen, im Hörsaal keine Antwort gegeben werden. Darauf kann man im Hörsaal auch nicht vorbereiten. Das lernt man nur in praxi, das heißt vor Ort. Lehrerausbildung und Praxis, das gehört zusammen. Und deswegen gewichten wir auch künftig die Leistungspunkte anders. Zudem kommt es zu einer Anhebung von 240 auf 300 Leistungspunkte. Jetzt habe ich Sie gar nicht verstanden, Frau Rothe-Beinlich.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat die KMK ja auch so gefordert.)

Ja richtig, da sage ich ja auch noch gleich etwas dazu. Aber die KMK, da gehört auch Thüringen dazu und hat seinen Anteil mit dazu getan, dass ge

(Vizepräsidentin Hitzing)

nau das jetzt auch realisiert wird. Also mit dem Praxissemester, ich sage das deutlich, stärken wir die Qualität der Lehrerausbildung. Durch die Integration des Praxissemesters in das Studium kann der Vorbereitungsdienst für die künftigen Lehramtsanwärter dann in der Dauer natürlich des schulpraktischen Anschlusses auch reduziert werden. Das heißt, in der Regelschule von 24 auf 18 Monate, weil die Praxis ja bereits in das Studium integriert ist, in der Grundschule von 18 auf 12 Monate. Das Praxissemester führt also nicht zu einer Verlängerung der Gesamtausbildungszeit.

Meine Damen und Herren, Sie wissen es, in Bildungsangelegenheiten gibt es innerhalb Deutschlands Anpassungsbedarf. Und nun bin ich auch bei der KMK. Das sieht auch die Kultusministerkonferenz so und laut Beschluss der KMK vom 7. März dieses Jahres soll die Mobilität von Lehrkräften über die Bundesländergrenzen hinweg erhöht werden. Ich glaube, das war ein guter und richtiger Beschluss. In Thüringen schaffen wir jetzt genau dafür die Voraussetzungen. Mit der Gesetzesänderung in § 28 sorgen wir dafür, dass die Zweite Staatsprüfung in Thüringen anerkannt wird, und zwar einerlei, in welchem Bundesland sie abgelegt wurde. Ich glaube, das ist richtig. Und dadurch können wir jungen Lehrerinnen und Lehrern auch eine Chance geben, die nicht in Thüringen ihre Qualifikation erwarben, hier tätig zu werden. Damit holen wir neue und andere pädagogische Impulse, die andernorts ebenfalls sinnvoll sind, auch ins Land. Ich glaube, das tut unserer Bildungslandschaft gut, weil wir damit die Möglichkeit haben, auch andere Impulse aufzunehmen, die nicht nur aus uns selbst heraus gewonnen werden müssen.

Meine Damen und Herren, auch die Lehrerweiterbildung wollen wir verbessern. Mit der Weiterbildung sorgen wir dafür, dass unsere Lehrkräfte immer auf dem neuesten Stand der Zunft bleiben. Das ist auch richtig, dass wir diesen Weg einschlagen. Wissen vermehrt sich rasant, neue pädagogische Herausforderungen machen eine neue Lehrund Lernkultur erforderlich. Wir wollen unseren Lehrkräften dabei helfen, wir wollen sie unterstützen, mit diesen Entwicklungen auch tatsächlich Schritt halten zu können. Deshalb ist die regelmäßige Weiterbildung für alle Lehrkräfte in Thüringen verbindlich. Ich will, dass sich die Weiterbildungsangebote künftig stärker an den Bedürfnissen und Lehrinhalten orientieren, die sich aus der schulischen Praxis ergeben und die wir ja auch im Schulgesetz festgehalten haben. Ich will, dass die Inhalte im Mittelpunkt stehen und nicht die Anbieter. Egal, ob ein Weiterbildungsangebot vom ThILLM kommt oder von einem freien Träger: die Frage der Qualität ist das entscheidende Kriterium, nicht die Frage des Anbieters. Die Gesetzesänderung sieht deshalb vor, das Akkreditierungsverfahren in ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren umzuwandeln.

Und wir greifen damit auch die Anregung des Thüringer Rechnungshofs auf, der uns in seinem Bericht des Jahres 2010 darauf hingewiesen hat, dass wir hier bitte schauen, dass wir zu einem einfacheren Anerkennungsverfahren kommen. Das war eine gute Anregung, deswegen haben wir sie auch übernommen. Die Gesetzesänderung ermöglicht eine effektive Überprüfung der Weiterbildungsangebote und sie vermeidet gleichzeitig unnötigen Verwaltungsaufwand.

Meine Damen und Herren, mit den Gesetzesänderungen des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes erreichen wir mehrere Dinge. Erstens, wir erhöhen den Praxisanteil und damit die Qualität der Lehrerbildung. Die zukünftigen Lehrkräfte können durch das schulpraktische Studiensemester frühe Erfahrungen in praxi unmittelbar in der Schule lernen und auch dort sammeln. Zweitens, durch die Anerkennung der Abschlüsse aus den anderen Bundesländern erhöhen wir die Mobilität von Lehrkräften über die Grenzen von Bundesländern hinaus. Drittens, wir entbürokratisieren die Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Qualität und Inhalte und nicht Verwaltungsfragen müssen im Vordergrund stehen und das wird auch genau künftig so sein.

Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes stärken wir die Qualität der Lehrerbildung und machen sie damit zukunftsfähig. Unsere Lehrerinnen und Lehrer bekommen die bestmögliche Ausbildung und das kommt letztlich allen Schülerinnen und allen Schülern zugute. Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler einen noch besseren Unterricht erhalten. Das eine bedingt das andere. Wir wollen mit der Novellierung genau das erreichen, dass sich die inhaltliche Qualität des Bildungssystems, die sehr gut ist, trotzdem noch deutlich weiterentwickelt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Merten. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat als Erste Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst vielen Dank an Sie, Herr Staatssekretär Merten, für die Vorstellung Ihres Lehrerbildungsgesetzes und zugleich der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter. Sie haben viele positive Punkte schon herausgestrichen. Ich möchte aber trotzdem auch das benennen, was

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

selbstverständlich sicherlich allen hier im Raum aufgefallen ist, nämlich dass der Referentenentwurf an der einen oder anderen Stelle doch etwas anders ausgesehen hat. Wir sind allerdings froh, dass Sie hier noch entsprechende Änderungen vorgenommen haben, und ich möchte auf diese kurz eingehen.

So war im Referentenentwurf noch die Einführung von Eigenbeiträgen zur Lehrerfortbildung vorgesehen, und zwar insbesondere für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten in Vorbereitung auf Schulleitungsaufgaben. Genau dieser Punkt kommt glücklicherweise im jetzigen Gesetzentwurf so nicht mehr vor. Wir hatten dieses Vorhaben ohnehin von Anfang an sehr kritisch gesehen. Ich möchte nur an die Situation in vielen unserer Schulen erinnern, es war hier auch schon häufiger Thema, es gibt in Thüringen immer noch etwa 60 Schulen, die ohne Schulleiterin und Schulleiter auskommen müssen. Diese Posten sind also vakant, allein 23, wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, Ende 2012 in unseren Grundschulen. Wir waren der Meinung, dass man zunächst geeignete Bewerberinnen und Bewerber haben und Anreize für diese schaffen muss, und nicht diese Kosten zu belegen, was wir, wie gesagt, falsch gefunden hätten. Insofern sind wir froh, dass Sie dieses Vorhaben gestrichen haben.

Zum Zweiten sehen wir durchaus, dass Sie, wie Sie es beschrieben haben, eine effektivere Überprüfung der Weiterbildungsangebote Einzug halten lassen. Das ist überfällig, das ist gut so und ich glaube, dass das auch durchaus gelungen ist mit der Vorlage, die Sie nunmehr dem Landtag vorgelegt haben. Ebenfalls positiv sehen wir die Anerkennung der zweiten Staatsprüfung bundesweit. Wir können nicht hier davon reden, dass es uns gelingen möge, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer an andere Bundesländer quasi zu verlieren, wenn sie ihr Studium absolviert haben, sondern uns geht es natürlich darum, zum einen Perspektiven gerade für unsere Lehramtsabsolventinnen zu haben, aber selbstverständlich auch von außen Fachpersonal zu generieren, und insofern war dies auch ein ganz wichtiger Punkt, weil der die Mobilität der Absolventinnen in der Tat bislang eingeschränkt hat und sehr viel Bürokratie mit sich brachte. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht entsprechend der Vorgaben der Kultusministerkonferenz die Erweiterung - Sie haben es angesprochen - der lehramtsbezogenen Studiengänge für die Grundschulen und die Regelschulen auf ein Gesamtstudienvolumen von 300 Leistungspunkten vor. Ich verrate jetzt sicherlich kein Geheimnis, dass wir ohnehin immer der Meinung waren, dass, folgt man dem Wissen, dass die ersten Jahre in der Bildung ganz zentral sind und die Grundlagen legen, wir ohnehin nie nachvollziehen konnten, warum das Studium für Grundschullehrerinnen quasi ein kurzes Studium gewe

sen ist und das für Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen eher ein langes Studium. Das hat natürlich auch zu einer, ich nenne es mal so, in gewisser Weise „Abwertung“, was Aufstiegsmöglichkeiten, was Bezahlung etc. anbelangt, von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern geführt. Wir hoffen, dass hier jetzt aber natürlich auch die entsprechenden Schlüsse gezogen werden. Es reicht eben nicht, allein auf die geforderten 300 Leistungspunkte aufzustocken, sondern wir müssen dann - ja, ich hoffe in naher Zukunft - auch die Debatte darüber führen, wie wir gegebenenfalls - so ist unsere Vorstellung - alle Lehrerinnen und Lehrer gleich welchen Schultyps auch gleich bezahlen, um nicht dauerhaft diese Unterschiede auch im Gehaltsgefälle und in der Anerkennung zwischen Lehrerinnen und Lehrern unterschiedlicher Schularten zu haben. Das wird im Übrigen auch der Zusammenarbeit in einer Gemeinschaftsschule ausgesprochen näher kommen und entsprechen, aber auch in allen anderen Schulen, wenn wir hier nicht diese gravierenden Unterschiede hätten.

Um hier noch einmal auf die Einzelheiten einzugehen: Es ist für das Grundschulstudium schon der größte Sprung oder die größte Änderung, weil es da bislang 240 Leistungspunkte braucht und für das Regelschulstudium 270. Die Änderungen müssen laut KMK-Beschluss - deswegen hatte ich mir das vorhin erlaubt einzuwerfen -, laut Vorgabe bereits im Wintersemester 2013/2014 wirksam werden. Deswegen muss ich Ihnen attestieren, dass Sie aus unserer Sicht zwar immer noch rechtzeitig, aber doch reichlich spät reagiert haben. Auf jeden Fall liegt das Gesetzesvorhaben jetzt auf unserem Tisch.

Um auf die 300 Leistungspunkte zu kommen, plant die Universität Erfurt beispielsweise, den Masterstudiengang, um das von Ihnen schon benannte schulpraktische Semester zu verlängern, welches dann auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes angerechnet werden kann. Das ist auch nicht ganz neu für einige, muss man hinzufügen. Bislang war das bereits möglich für Regelschullehrerinnen und auch Gymnasiallehrerinnen, nicht jedoch für Grundschullehrerinnen - auch eine Ungerechtigkeit, die damit beendet wird, was wir ausgesprochen befürworten und somit auch begrüßen. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass die Angleichung der lehramtsbezogenen Studiengänge für alle Schularten auf ein Studienvolumen von 300 Leistungspunkten völlig richtig ist. Ich habe es vorhin schon ausgeführt, dass es sich uns nie erschlossen hat, wieso für die Grundschule und die Regelschule andere Studienzeiten und Leistungspunkte als für die Gymnasiallehrerinnenausbildung gelten sollten. Außerdem finden wir das - ich nenne es mal - „Ausnutzen“ des Bologna-Prozesses für eine verkürzte Ausbildung für das Grundschullehramt bedenkenswert.