Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6221. Sie wird vorgetragen von der Abgeordneten Schubert. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Status der Internationalen Bauausstellung

Nach zweijähriger „Findungsphase“ hat die Landesregierung die vollständige Besetzung der Gremien der Internationalen Bauausstellung sowie die Besetzung des Geschäftsführerpostens mit Herrn Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup verkündet. Die Startschwierigkeiten der IBA werfen Fragen auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bleibt die zweite Geschäftsführungsstelle vakant und wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung?

(Staatssekretär Staschewski)

2. Welche Kosten sind durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages von Frau Prof. Dr. Marion EichBorn entstanden?

3. Ist ein Umzug der Geschäftsstelle von Weimar nach Apolda oder Erfurt geplant und wie begründet die Landesregierung dies?

4. Wie gestaltet sich der Fahrplan zur weiteren Umsetzung der IBA?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Bei der IBA Thüringen GmbH wurden keine Geschäftsführerstellen in bestimmter Anzahl ausgebracht. In der Antwort der Landesregierung vom 24. Februar 2012 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert in Drucksache 5/4134 sowie der Antwort der Landesregierung vom 3. Februar 2012 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Untermann in der Drucksache 5/4253 wurde dargelegt, dass sich die personelle Ausstattung der IBA Thüringen jeweils am betrieblichen Bedarf orientiert. So soll auch in Zukunft verfahren werden. Dazu steht nicht im Widerspruch die Aussage der Landesregierung in der 43. Sitzung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr am 15. Mai 2013, dass die Gesellschaft zu diesem Zweck zu diesem Zeitpunkt zwei Geschäftsführer hatte. Insofern ist der gestern hier an dieser Stelle artikulierte Vorwurf nichts anderes als eine mutwillige, bösartige Unterstellung.

Zu Frage 2: Durch die vorzeitige Beendigung des Dienstvertrags sind der IBA Thüringen GmbH Kosten für die am Verfahren beteiligten Rechtsanwälte entstanden. Eine Verpflichtung der Gesellschaft, über den Beendigungszeitraum hinaus Gehaltsund Abfindungszahlungen zu leisten, ist nicht eingegangen worden.

Zu Frage 3: Der Sitz der IBA Thüringen GmbH in Weimar war von Beginn an als eine Übergangslösung gedacht. Der Aufsichtsrat der IBA Thüringen GmbH hatte im November 2012 die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Apolda grundsätzlich befürwortet. Für einen Umzug nach Apolda sprechen folgende Gründe: Der in der Machbarkeitsstudie formulierte Anspruch, dass die IBA-Geschäftsstelle mit einem Besucher- und Ausstellungszentrum verbunden sein soll, ließe sich im Bahnhofsgebäude in Apolda gut realisieren. Von der Durchfüh

rung der Landesgartenschau in Apolda im Jahr 2017 sind erhebliche Synergieeffekte mit der IBA Thüringen zu erwarten. Apolda ist heute weitgehend deindustrialisierte Kleinstadt im ländlichen Raum Thüringens und steht somit exemplarisch für die Themen der IBA Thüringen.

Zu Frage 4: Am 6. September 2013 wird in Erfurt die Auftaktveranstaltung stattfinden. Die IBA Thüringen wird sich bei dieser Veranstaltung erstmals einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Zur Weiterentwicklung des IBA-Programms werden IBA-Salons beitragen, die ab Herbst 2013 mehrmals im Jahr vorgesehen sind. Ab September will die IBA on tour gehen und die verschiedenen Regionen des Landes besuchen, um die IBA Thüringen und ihre Ideen weiter ins Land zu tragen. Für den Winter sind zwei Auftaktkonferenzen geplant, mit denen die IBA die nationale und internationale Fachdebatte zur Präzisierung ihres Programms und zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit voranbringen will. Ziel ist es, den Projektaufruf so schnell wie möglich zu starten. Die Arbeit an konkreten Projekten wird dann im Jahr 2014 beginnen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Schubert.

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, angesichts der Tatsache, dass das Konzept vorsieht, ein ganzes Land wird IBA, also ländlicher Raum und Städte, meine Frage zu Ihren Ausführungen zu Frage 3, wo Sie auf die Gegebenheiten am Bahnhof Apolda hinweisen, dass die geeignet seien für eine Ausstellung: Wäre vor diesem Hintergrund nicht auch die Überlegung denkbar, das Ganze in Erfurt stattfinden zu lassen, zumal dieser Bahnhof sehr aufwendig ausgebaut wird und dort die Ausstellungsmöglichkeiten vielleicht die von Apolda übertreffen?

Vor der Themenstellung, die die IBA hat, gibt es sicherlich mehrere Möglichkeiten für die Geschäftsstelle der IBA GmbH. Ich kann nur sagen, zum jetzigen Zeitpunkt ist Stand, dass es die Gespräche zwischen der IBA GmbH, der Stadt Apolda und auch der Bahn gegeben hat, wo die Bedingungen zum Bahnhofsgebäude Apolda besprochen und diskutiert worden sind. Insofern sollten die Ergebnisse der Gespräche abgewartet werden.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

(Abg. Schubert)

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, die Einschätzung für einen Standort in Weimar neben einem Haus, das Herr van der Velde gebaut hat, oder den Bahnhof Apolda, was die Attraktivität für Publikum angeht, will ich dahingestellt sein lassen. Aber dass die Zöllner-Villa, um die es jetzt geht, in der sich die IBA zurzeit befindet, mit öffentlichen Mitteln saniert wurde, gibt für mich Anlass für die Frage, welche Nachnutzungskonzeption hat denn die Stiftung respektive das Ministerium, um diese mit öffentlichen Mitteln sanierten Räumlichkeiten nach Auszug der IBA-Geschäftsstelle weiter zu nutzen?

Ich denke, dass mit dem Standort in Weimar, wo die IBA momentan ihre Geschäftsstelle hat, in jedem Falle Nachnutzungsmöglichkeiten gegeben sind. Insofern gehe ich davon aus, dass auch auf dem Markt weitere Nachnutzungsmöglichkeiten bestehen. Konkrete Überlegungen gibt es dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6222.

Förderung des Elektroantriebs in allen Verkehrsmitteln

Elektromobilität ist in Thüringen in Regionen mit Straßenbahn und auf den strombetriebenen Strecken der Bahn seit langem Alltag. Zunehmend sind auch Radfahrende elektromobil. Nun sollen auch der motorisierte Individualverkehr und der Busverkehr unabhängig vom Mineralöl werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unterstützung des Landes zu einer Verbesserung der gesamten Mobilitätskette führt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie unterstützt die Landesregierung die Multimodalität zwischen Umweltverbund und motorisiertem Individualverkehr im Rahmen der Elektromobilitätsinitiativen des Landes und des Bundes?

2. Welchen Anteil an regenerativ erzeugter Energie will die Landesregierung bis zum Jahr 2020 in Thüringen erreichen in Bezug auf die Elektromobilität insgesamt (bitte in Prozent und absolut angeben)?

3. Wie viel Mineralöl kann dadurch eingespart werden (bitte in Prozent und absolut angeben)?

4. Welche Organisationen und Initiativen sind derzeit nach Informationen der Landesregierung in Thüringen an der Förderung der Elektromobilität beteiligt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Klaan, bitte noch mal.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Auf dem Gebiet der Elektromobilität arbeitet die Landesregierung bei dem Projekt „Grüne Mobilitätskette“ mit dem Land Sachsen-Anhalt zusammen. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung und Erprobung eines attraktiven Angebots für die Mobilitätsbedürfnisse von Kunden der Elektromobilität in Mitteldeutschland. Es soll eine Mobilitätskette geschaffen werden, die von der Energieerzeugung und Speicherung über Elektrofahrzeuge bis hin zu einer intermodalen Vernetzung insbesondere mit dem ÖPNV und dem Carsharing-Angebot reicht. Auf Initiative des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird gegenwärtig das Projekt „Elektromobilität in der Fläche“ vorbereitet. Noch im Jahr 2013 sollen an den Bahnhöfen in Eisenach, Erfurt, Weimar und Jena Elektro-Pkw stationiert werden. Auch im Rahmen der Arbeits- und Lenkungsgruppe zum ICE-Knoten Erfurt wird die Mobilitätskette Elektromobilität ein wichtiges Handlungsfeld sein. Ebenfalls noch in diesem Jahr soll das Projekt des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr „Konzept für eine städteübergreifende Einführung von elektrisch angetriebenen Linienbussen in Thüringen“ begonnen werden.

Zur Förderung flankierender Maßnahmen vom Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Elektromobilität hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie am 12. April 2013 eine Förderrichtlinie erlassen. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sollen sich mit eigenen elektrisch angetriebenen Fahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur an der Entwicklung nachhaltiger innovativer Mobilitätsmodelle und technischer Lösungen beteiligen. Auch durch dieses Projekt wird die Umsetzung der intermodalen Verkehrskonzepte unterstützt.

Zu Frage 2: Das energie- und verkehrspolitische Ziel der Landesregierung ist es, im Jahr 2020 bis zu 100 Prozent des für die Elektromobilität benötigten elektrischen Stroms aus regenerativen Quellen zu beziehen.

Zu Frage 3: Über die Menge des dadurch im Jahr 2020 möglicherweise eingesparten Mineralöls liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu Frage 4: Zu nennen sind die Thüringer Energieund GreenTech-Agentur, die Thüringer Aufbaubank, das Thüringer Innovationszentrum Elektromobilität an der TU Ilmenau, das Institut Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt, der Bundesverband Solare Mobilität sowie die betroffenen Ministerien der Landesregierung.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank. Es gibt inzwischen ein größeres Carsharing-Unternehmen in Thüringen. Gibt es da irgendwelche Formen der Zusammenarbeit oder Kooperation oder sind diese vorgesehen?

Alle hier vorgeschlagenen Projekte sind ein Angebot an Unternehmen, die sich auf diesem Markt auch tummeln. Insofern wird dort sehr stark die Kooperation zwischen der Wirtschaft und den jetzigen Förderansätzen zum Ansatz gebracht.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Lukin.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sie hatten die Förderrichtlinie vom 12.04. für elektromobilitätsangetriebene Busse erwähnt. Wie viele Unternehmen bzw. welche Unternehmen beteiligen sich schon an diesem Projekt? Wie viele haben bisher Interesse bekundet bzw. werden es noch tun?

Die Antwort muss ich schuldig bleiben. Das würden wir schriftlich beantworten.

Genau genommen sind das zwei Antworten, denn es waren zwei Fragen. Aber weitere Nachfragen sehe ich nicht, Frau Staatssekretärin. Danke.

Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Höhn von der Fraktion der SPD in der Drucksache 5/6223.

Zukunft des Stausees Haina

Das Freie Wort Hildburghausen berichtete am 13. Juni 2013 über die offene Zukunft des Stausees Haina.

Laut Freiem Wort sieht die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) in der Vollschlitzung der Staumauer die günstigste Variante (Baukosten 191.000 €, Sedimententsorgung 96.000 €). Der Erhalt der Sperre würde laut Freiem Wort 114.000 € Baukosten verursachen, aber 519.000 € würde die Sedimententsorgung kosten.

Ich frage die Landesregierung: