Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Ich frage die Landesregierung:

1. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Sedimententsorgung?

2. Wie wird die erhebliche Differenz bei den Kosten der Sedimententsorgung zwischen Vollschlitzung und Erhalt der Staumauer begründet?

3. Welche Variante bevorzugt die Landesregierung und warum?

4. Kann der Erhalt der Talsperre vom Land gesondert unterstützt werden wegen ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung, zum Beispiel für den Schwarzstorch, nachdem bereits in der Nähe der Stausee Roth geschlitzt werden soll?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.

Danke schön, Herr Präsident, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn wie folgt:

Zur ersten Frage: Eine Sedimentberäumung ist sowohl für die Gefahrlosstellung durch Schlitzung als auch im Zuge einer Sanierung der Stauanlage grundsätzlich nicht erforderlich. Im Falle einer Schlitzung der Stauanlage Haina müsste die Böschung im bisher überstauten Gewässerabschnitt durch Abflachen standsicher gestaltet werden. Soweit diese Stauanlage saniert würde, müsste zur dauerhaften Herstellung der Betriebssicherheit des Grundablasses mindestens der Teil des Sedimentes im unmittelbaren Anströmungsbereich des Grundablasses entnommen werden. Im Rahmen der in der vorliegenden Studie „Nutzungsentscheidung Talsperre Haina Wiederherstellung der Überflutungssicherheit“ ermittelten Konzentrationen der Parameter Zink und Kadmium liegen die Untersuchungsproben nach LAGA-Richtlinie im Bereich der Zuordnungsklassen Z1.1 bis Z2. Eine Verwertung des Sedimentes ist daher nur bedingt möglich.

(Staatssekretärin Klaan)

Im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes ist mit Bezug auf die LAGA-Richtlinie M20 für die Zuordnungsklasse Z2 nur ein eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen, das heißt, nicht oder nur geringfügig wasserdurchlässige Bauweise, möglich. Hinsichtlich der Ausbringung des Sedimentes auf landwirtschaftlichen Flächen verweise ich auf Antwort 1 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer, Drucksache 5/6219 zur selben Stauanlage.

Zur zweiten Frage: In beiden Varianten wird in der vorliegenden Studie von einer vollständigen Beräumung des Sedimentes ausgegangen. Während bei Erhalt der Stauanlage die Sedimente auch vollständig entnommen und entsorgt werden können, soll innerhalb der untersuchten Variante Vollschlitzung der vollständige Einbau mit Fremdmaterial des Dammbauwerks auf den Grundstücken der Staufläche erfolgen. Die dazu notwendigen Kosten würden mit 96.000 € beziffert. Für die Entnahme und die Entsorgung des Sedimentes wurden Kosten in Höhe von 237.000 € ermittelt. Um insbesondere für die Gemeinde Haina Kostensicherheit bezüglich der Entnahme und der Entsorgung des Sedimentes zu erlangen, wurden diese Leistungen inzwischen durch die TFW ausgeschrieben. Der Zuschlag mit einer Auftragssumme von 120.300 € wurde unter der Maßgabe der Einreichung aller notwendigen Genehmigungen für die Entsorgung erteilt. Nachdem dem Unternehmer ortsnah keine Entsorgung gestattet wurde, reichte dieser einen Nachtrag wegen der langen Entsorgungswege ein. Hieraus begründen sich die Kosten in Höhe von 519.000 €. Die TFW beabsichtigt, den bereits abgeschlossenen Vertrag aufzulösen.

Zur dritten Frage: Nach Auffassung der Landesregierung sollen Stauanlagen ohne überregionalen Nutzen, deren Kosten die Einnahmen aus einer Nutzung übersteigen, zurückgebaut oder interessierten Dritten übergeben werden. Das Land beteiligt sich hierbei jedoch nur in Höhe der Kosten, die im Rahmen der wirtschaftlichen Lösung für eine ordnungsgemäße Gefahrlosstellung der Stauanlage anfallen. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt der interessierte Dritte, welcher diese Anlage übernehmen will. Da sich die Gemeinde Haina für den Erhalt und die Übernahme der Anlage ausgesprochen hat und diese derzeit nicht die wirtschaftlichste Variante der Gefahrlosstellung darstellt, muss sie sich auch in Höhe der Kostendifferenz beteiligen.

Zur vierten Frage: Aus naturschutzfachlicher Bewertung besitzt die Stauanlage Haina keine herausgehobene Bedeutung. Aufgrund der geringen Fläche und der ständigen Unruhe durch Angler und Erholungsuchende konnte kein einziger Wasservogel als Brutvogel am See festgestellt werden. Der immer wieder beobachtete Schwarzstorch ist auf dieses Gewässer nicht angewiesen, da ihm in der Um

gebung genügend Bäche für die Nahrungssuche zur Verfügung stehen. Eine finanzielle Unterstützung zum Erhalt der Stauanlage und des Stausees aus Gründen des Naturschutzes kann daher nicht erfolgen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Staatssekretär, Sie sprachen davon, dass bei der Variante Schlitzung ein Einbau des Sediments innerhalb der Stauanlage, also auf den bis jetzt überstauten oder früher überstauten Flächen erfolgen soll. Nun gehören meines Wissens nach diese Flächen weder der TFW noch dem Freistaat Thüringen.

Das ist richtig.

Die Grundeigentümer sind wahrscheinlich auch nicht gefragt worden, als die Stauanlage errichtet wurde, ob sie ihre Flächen dafür zur Verfügung stellen wollen. Wie sehen Sie denn überhaupt die Chancen, dass es sich dabei um eine machbare Variante handelt? Es ist ja immerhin die preiswerteste Variante im Vergleich, deshalb ist ihre Machbarkeit ja eher die entscheidende Frage.

Ich habe in Ihrer vierten Frage zur Antwort gegeben, dass eine Planfeststellungsbedürftigkeit besteht und bei dieser Antwort bleibe ich.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Ja, noch zu der naturschutzfachlichen Bewertung, aber nicht zum Schwarzstorch, Herr Staatssekretär. Es ist beim Ablassen dieser Talsperre festgestellt worden, dass sich darin ein bedeutendes Muschelvorkommen und der in Thüringen besonders geschützte Bitterling - ist sogar eine Gefahrart - befinden würden. Also es sind sieben Bitterlinge geborgen und in den daneben liegenden Stausee Römhild umgesetzt worden. Ich wüsste im Moment von keinem anderen Bitterlingsvorkommen in Thüringen. Von der Warte her wäre die naturschutzfachliche Bedeutung der Talsperre vielleicht doch noch

(Staatssekretär Richwien)

mal zu hinterfragen, wenn man denn das Bitterlingsvorkommen wieder ansiedeln könnte.

Ich gehe davon aus, dass, wenn die Landesregierung eine mündliche Antwort gibt, diese abgestimmt ist. Demzufolge werden auch unsere Mitarbeiter im Haus naturschutzfachlich darüber geschaut haben.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, danke Herr Staatssekretär. Wir kommen jetzt zur letzten Mündlichen Anfrage. Das ist die Anfrage des Abgeordneten Bergner von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/6230.

Internetfähige Arbeitsplätze der Polizei

In Beantwortung der Kleinen Anfrage 3015 der Fraktion der FDP vom 19. April 2013 hat die Landesregierung dargelegt, in welcher Höhe im Freistaat Thüringen die Ausstattung polizeilicher Arbeitsplätze mit Internetzugang vorliegt. Bei der Landespolizeidirektion beispielsweise liegt die Ausstattung prozentual bezogen auf die Beschäftigtenzahl bei 20,53 Prozent, bei der Kriminalpolizeiinspektion bei 5,07 Prozent und bei der Autobahnpolizeiinspektion bei 2,12 Prozent.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie kann gewährleistet werden, dass trotz der teilweise sehr geringen Anzahl der Internetarbeitsplätze zur Beschäftigtenzahl die Ermittlungsarbeit der Polizeibeamten nicht behindert wird und somit ein Polizeibeamter jederzeit Zugriff auf einen Arbeitsplatz mit Internetzugang hat?

2. Wie begründet die Landesregierung, dass entgegen des geringen prozentualen Anteils bei den Polizeibehörden der prozentuale Anteil der internetfähigen Arbeitsplätze im Thüringer Innenministerium bei 100 Prozent liegt?

3. Sieht die Landesregierung die bisherige Ausstattung als ausreichend an, um den Anspruch an die heutigen Anforderungen und somit an eine moderne Polizei zu sichern und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

4. Gibt es bei der Thüringer Polizei Arbeitsplätze, bei denen von ein und demselben Gerät auf das Informationssystem der Thüringer Polizei und das Internet zugegriffen werden kann?

Danke, Herr Bergner. Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Innenministerium Herr Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Polizei besitzt ebenso wie die Polizeien anderer Länder und des Bundes ein eigenes Informationssystem, abgekürzt I-S-T-PO-L oder ausgesprochen ISTPOL. Mithilfe dieses Informationssystems hat die Polizei zum Beispiel Zugriff auf Daten des Kraftfahrtbundesamtes, auf Einwohnermeldedaten oder auf das nationale Waffenregister. Mit ISTPOL stehen der Thüringer Polizei die Informationen zur Verfügung, die für Ermittlungen benötigt werden. Sollte es im Zuge von bestimmten Ermittlungen zusätzlich erforderlich sein, auf Informationen aus dem Internet zuzugreifen, so können hierfür separate Arbeitsplätze mit einem Internetzugang genutzt werden.

Zu Frage 2: Die Arbeitsplätze im Thüringer Innenministerium sind an das Landesdatennetz, auch als Corporate Network des Freistaats Thüringen bezeichnet, angeschlossen. Hierüber wird ein zentraler Zugang zum Internet realisiert. Die Thüringer Polizei betreibt wegen des erhöhten Schutzbedarfs polizeilicher Daten ein eigenes logisches Netzwerk. Dieses ist insbesondere gegen das Internet abgeschottet und erlaubt nach bzw. von außen nur wenige dedizierte Verbindungen wie beispielsweise in den Netzwerkverbund der Polizei des Bundes und der Länder.

Zu Frage 3: Die technische Ausstattung der Thüringer Polizei entspricht den zu erfüllenden Aufgaben. In polizeilichen Fachgremien werden Internetzugänge im bundesweit polizeilichen Informationsverbund jedenfalls zurzeit noch kritisch gesehen. Es wird allerdings derzeit im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung Thüringens die Einrichtung sicherer Internetzugänge im polizeilichen Informationsverbund untersucht.

Zu Frage 4: Nein. Es gibt resultierend aus dem erhöhten Schutzbedarf der Thüringer Polizei keine Bereitstellung eines Internetzugriffs von einem Standardarbeitsplatz der Thüringer Polizei.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich möchte gleich zwei Fragen anmelden. Herr Staatssekretär, erst einmal die erste Frage: Sie haben von dem erhöhten Schutzbedarf bei der Polizei gesprochen. Aus Ihrer Antwort schließe ich, dass Sie den erhöhten Schutzbedarf im Innenministerium nicht sehen?

(Abg. Kummer)

Es gibt einen erhöhten Schutzbedarf für polizeiliche Daten, das liegt im Interesse auch des Datenschutzes. Polizeiliche Daten haben eine besondere Sensibilität. Im Fall von ISTPOL handelt es sich um ein geschlossenes Netz, damit Zugriffe von außen, Cyberangriffe etc., nicht möglich sind. Ansonsten gilt für das Innenministerium wie auch für die meisten anderen Behörden, dass die Daten nicht denselben Schutzvorkehrungen unterliegen müssen wie die Daten der Polizei.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Das ist eine interessante Aussage.

Jetzt meine zweite Frage, ein bisschen in die Praxis hinaus: Wie muss ich mir das denn vorstellen? Wie sammelt ein Polizeibediensteter zum Beispiel Informationen, wenn er zum Beispiel eine Gefährdungsanalyse für politisch aktive Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich erstellen will, etwa Kreisverbände von Parteien, vor Ort ansässige Abgeordnete und dergleichen, um dort einen Überblick zu bekommen, wie möglicherweise irgendwelche brisanten Stellen gefährdet sein könnten?

Das ist kein Beispiel, an das ich anknüpfen möchte. Relevant und wichtig ist für die Polizei, dass im polizeilichen Informationsverbund in aller Regel die Daten vorliegen, die die Polizei für ihre Arbeit benötigt, und wenn hierzu noch weitere Daten benötigt werden sollten, die etwa übers Internet erreichbar sind, dann stehen hierfür auch extra Arbeitsplätze zur Verfügung.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Damit haben wir alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Das heißt, es wird also morgen keine Fragestunde geben. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Dann machen wir weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 7

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6195 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, genau genommen ist es ja kein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, sondern des Hauses Matschie. Das vielleicht für den Anfang klargestellt, dass nicht auch nur die Idee eines Plagiats aufkommt.

Ich hätte es auch gut gefunden, wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf heute hier selbst begründet hätte. Wenn es nicht nur - und das ist es durchaus - einen tauglichen Entwurf gäbe, sondern auch der Wille innerhalb der Koalition von CDU und SPD erkennbar wäre, die Bildungsfreistunden in Thüringen endlich gesetzlich auf den Weg zu bringen.