Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

wurf, es würde hier ein Werkzeug der staatlichen Geschichtspolitik entstehen. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht erkennen, weil ich einen großen Unterschied sehe zwischen der zunächst vorgesehenen Koordinierung, die beschrieben war und die zu Recht als Geschichtskombinat oder Lenkung von oben begriffen wurde, und der Zusammenarbeit, dem Miteinander so wie wir es jetzt im Text wiederfinden. Hier hat sich auch der Geist des Gesetzes, meine ich, grundlegend geändert.

(Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir also alles zusammenfassen und uns die Texte anschauen und uns sagen, man hätte natürlich sehr viel besser zusammenarbeiten können, man hätte, glaube ich, auch im Verfahren noch sehr viele Menschen mitnehmen können, kommen wir dazu, dass es doch unterm Strich um den Inhalt geht. Das erkennen wir an. Auch wenn Sie sich meine Rede zur ersten Lesung und das jetzige Gesetz anschauen, muss ich anerkennen, es sind alle Punkte aufgegriffen worden, die auch wir beispielsweise hier vorgetragen haben. Ich bin im engen Kontakt mit dem Geschichtsverbund. Ich bin im engen Kontakt mit den Opferinitiativen und sie haben alle gesagt, so wie das Gesetz jetzt ist, beinhaltet es genau das, was wir auch eingefordert haben. Deshalb meine ich, man kann diesem Gesetz mit gutem Gewissen zustimmen. Und ich halte das auch für ein wichtiges Signal, dass es ein solches Gesetz hier weiterhin gibt.

(Beifall CDU, SPD)

Die Angst vor 2019 und was da kommen mag, kann ich auch nicht teilen, weil ich hoffe, dass auch 2019 das Aufarbeiten noch nicht endet, und zwar in jeder Hinsicht. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Wort vorweg. Herr Kollege Fiedler hat vorhin zu Recht sich sehr empört geäußert über die Anwesenheit auf den Regierungsbänken, die sich jetzt etwas verbessert hat. Ich will trotzdem dazu sagen, warum ich nicht zu dem Mittel des Herbeirufens gegriffen habe. Ich bin der Meinung, dass wir nicht jedes Mal Reparaturbetrieb für eine nicht funktionierende Koalition spielen können.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin der Meinung, es ist Aufgabe der Koalitionsfraktionen, auch einmal den Betrieb, den sie stützt, in Trab zu halten.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Du hast ja auch keinen Auftrag zur Reparatur bekom- men.)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf, der uns heute hier vorliegt, wurde auf Biegen und Brechen und mit heißer Nadel von CDU und SPD in das Plenum eingebracht. Es waren im Prinzip Fristen egal, es waren die Anzuhörenden egal und die Meinung der Oppositionsfraktionen sowieso.

(Beifall FDP)

Ich sage Ihnen, wenn das eine Würdigung für den 60. Jahrestag ausgerechnet des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 sein soll, dann haben Sie aus der Koalition etwas falsch verstanden.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn dort ging es darum, sich gegen Willkür zu wehren. Um nicht falsch verstanden zu werden, ich sehe sehr wohl den Unterschied der Etagen von Willkür.

(Unruhe CDU)

Aber wenn die Koalition mit einem Gesetzentwurf

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Bleib mal auf dem Teppich.)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jetzt ist es aber gut.)

die Aktiven des Volksaufstands würdigen wollte, hätte sie das mit einem Gesetzentwurf tun sollen, der in Inhalt und Verfahren dem Aufstand wie auch den Opfern der gesamten sozialistischen Diktatur gerecht wird.

(Beifall FDP)

Ich meine, der Gesetzentwurf ist somit als Symbolpolitik ziemlich nach hinten losgegangen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Gar nicht wahr.)

(Beifall FDP)

Es wäre besser gewesen

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Es ist ein sehr guter Gesetzentwurf. Du meckerst nur deshalb, weil ihr nicht dabei wart.)

- Herr Kollege, Sie können ja hier nachher noch reden -, als einen Gesetzentwurf einzubringen, der nicht annähernd dem Andenken an den 17. Juni 1953 gerecht wird,

(Beifall FDP)

(Abg. Rothe-Beinlich)

wäre es deshalb gewesen, den 17. Juni auf eine andere Art zu ehren. Ich gebe Kollegen Döring recht, natürlich darf kein Schlussstrich sein. Aber wir haben uns entschieden als FDP-Fraktion, gemeinsam mit den Landtagsfraktionen der Liberalen in Bayern, in Sachsen eine Gedenkveranstaltung in Mödlareuth am Vortag des 17. Juni durchzuführen, die übrigens gut besucht war und mit Würde dem Anlass gerecht wurde. Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, dass die Menschen gern bereit sind, auf die Symbolik des Gesetzentwurfs zu verzichten, wenn dafür im Landtag Vorlagen in den Ausschüssen ordentlich behandelt werden. Eine ordentliche Behandlung war, das ist in vorangegangenen Reden zum Ausdruck gekommen, in der kurzen Zeit nun weiß Gott nicht möglich.

(Beifall FDP)

Wenn innerhalb einer Woche ein Änderungsantrag eingebracht wird und ohne weitere Diskussion in den Ausschüssen verabschiedet wird, dann, meine Damen und Herren, hat das nichts mit Qualität zu tun. Es ist ja auch in dem Redebeitrag von Frau Kollegin Rothe-Beinlich etwas über die Einladungsfristen gesagt worden, das war ja im Justizausschuss nicht besser. Und es ist auch nicht so, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf keiner Kritik ausgesetzt gewesen wäre. Das ist ja hier auch deutlich zum Ausdruck gekommen. Der Gesetzentwurf hatte mächtig Schelte von den Anzuhörenden bekommen.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Deshalb ist er doch verändert worden.)

Ich will ein paar Kritikpunkte nennen. Es wurde beispielsweise keine Notwendigkeit für das Gesetz gesehen. Da wurde die Ausweitung der Aufgaben als inakzeptabel gesehen. Das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte hat gegen die Intention starke Bedenken, da es suggeriert, es würde keine breite Aufarbeitungslandschaft in Thüringen geben.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie müssen einen Gesetzentwurf nicht kommentieren, den es gar nicht gibt.)

Ich glaube auch, doch, das ist schon kommentierungswürdig, Herr Kollege Höhn, was Sie dort vorgelegt und um die Ohren gehauen bekommen haben. Das ist diskussionswürdig, und dass Sie sich hier so aufregen, hat ja einen guten Grund. Ich sehe, dass es Ihnen selber peinlich ist, was Sie da gemacht haben.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie sind pein- lich, Herr Bergner.)

Meine Damen und Herren, weitere Kritikpunkte waren die Doppelstrukturen, die entstehen, die zentra

listische Koordinierung, was sicherlich geändert worden ist, die Überschrift des Gesetzentwurfs usw. Bei 28 Stellungnahmen, die dort eingegangen sind - hören Sie ruhig zu -, haben sich 18 gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Auch der Änderungsantrag, meine Damen und Herren, schaffte es eben nicht, in Gänze die Mängel auszumerzen. In einem Zeugnis würde es heißen: Man hat sich bemüht.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Set- zen, Sechs.)

(Unruhe CDU)

Meine Damen und Herren, es wäre wenn dann ein Arbeitszeugnis gewesen, aber das war eher Arbeitsverweigerung, was Sie dort betrieben haben. Der Änderungsantrag kann deshalb nur einige Kritiken beheben. Durch den Änderungsantrag wurden eben nicht die Doppelstrukturen behoben. Sie haben eben nicht hinreichend die Notwendigkeit dieses Gesetzes begründet.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Natürlich.)

Ich meine schon, dass es richtig gewesen wäre, mit dem Änderungsantrag auch noch mal mit den Verbänden zu diskutieren.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wo sind denn eure Änderungsanträge?)

So, wie Sie sich aufregen, zeigt mir das, ich habe es richtig gemacht.