Wir meinen, dass die Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Politik in beiden Richtungen möglich und auch größer sein muss, als das jetzt der Fall ist.
Das wird aber problematisch, wenn gerade auch Personen, Unternehmen und Freiberufler - ich rede also bewusst nicht von Konzernen, ich rede von den kleinen und mittleren Unternehmen - Angaben über ihre Firmen leisten müssen, die Wettbewerber nicht leisten. Besonders problematisch wird das, wenn Forderungen aufgestellt werden, wonach quasi über die Hintertür Einkommensauskünfte
über Partner - beispielsweise Partner einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - erlangt werden, die nichts für das politische Engagement ihres Geschäftspartners können. Das ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch bereits ab 25 Prozent Anteil an einer GbR oder Firma generell der Fall.
Zu dem Entwurf der LINKEN, der heute hier auch angesprochen worden ist, will ich auf Professor Brenner kurz abstellen, der in der Anhörung gesagt hat: „Der Gesetzentwurf“ - ich ergänze - der LINKEN „scheint von einer übersteigenden Furcht vor Lobbyismus durchdrungen zu sein. Grundrechte wie die Berufsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit stehen dem Gesetzentwurf entgegen.“ Auch das sollten Sie sich durchaus hinter die Ohren schreiben.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf von CDU und SPD enthält etliche Einzelregelungen, die einer Klarstellung im Ausschuss bedürfen. Auch namens meiner Fraktion beantrage ich deshalb die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss und werde mir ersparen, jetzt alle Regelungen hier aufzuzählen, die in meinen Augen diskussionswürdig oder -nötig sind.
Ich möchte aber mal stellvertretend für viele Regelungen anführen, beispielsweise § 42 a Abs. 2, wo die Verpflichtung zur Angabe der Vergütung, nämlich die Höhe der jeweiligen eigenen Einkünfte aus freien Berufen oder selbstständig Gewerbetreibenden oder eines sonstigen Organs einer Gesellschaft geregelt ist. Das heißt, Angaben in den zehn Stufen müssen auch bei einer GbR usw. gemacht werden. Das führt eben zu genau den Dingen, die ich gerade geschildert habe, das führt genau zu den Hemmnissen, wo jemand, der in einer solchen Firma ist, sich sehr genau überlegt, ob er sich künftig auch noch politisch engagieren wird.
Meine Damen und Herren, ich fasse deshalb zusammen. Wir wollen ein hohes Maß an Transparenz. Wir stehen für Klarheit, wer wegen seines Mandats gegebenenfalls Vorteile annimmt und vielleicht auch nur aufgrund dieses Mandats Vorteile annimmt, die er sonst vielleicht nicht bekäme. Wir wollen Klarheit, wer möglicherweise auch persönliche Interessen bei politischen Entscheidungen verfolgt. Aber wir wollen auch Augenmaß und wir wollen keine Stigmatisierung von Menschen wegen ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Wir wollen keine Vorverurteilungen und wir wollen keine Bestimmungen, die Firmen gegenüber ihren Wettbewerbern in einen Nachteil bringen, bloß weil sich ein Gesellschafter dieser Firma politisch engagiert. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Es hat sich jetzt Herr Abgeordneter Korschewsky für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht Herr Bergner hat mich jetzt noch mal hier nach vorne getrieben, sondern Herr Scherer. Na, Herr Scherer, das war doch fast zu vermuten, dass das jetzt noch mal kommt.
Das weiß ich doch, dass Sie das freut. Deshalb will ich da auch noch mal gerne etwas dazu sagen. Vielleicht kann ich Ihnen ein bisschen Wissenszuwachs auch in Ihrer juristischen Darstellung geben, die Sie hier ja nun sehr deutlich gemacht haben, wo Sie gesagt haben, was alles aus juristischem Sinne nicht möglich sein soll.
Sie sprachen zum Beispiel von Verhältnismäßigkeit, und Unabhängigkeit sei mit unserem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht gewährleistet. Ich darf zitieren aus der Anhörung, und zwar von Prof. Dr. Martin Morlok vom Lehrstuhl für öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der ja nun sicherlich nicht unbedingt an Unkenntnis der Rechtsmaterie leidet, ich zitiere: „Durch eine Offenlegung der Beziehungen und der Höhe der Einkünfte wird dem Wähler die Möglichkeit gewährt, sich dieser Beziehung bewusst zu werden und seine eigenen Rückschlüsse zu ziehen. Der Öffentlichkeit und Unabhängigkeit des Mandats wird somit Genüge getan.
Es ist bereits eine derartige abstrakte Gefährdung der Freiheit des Mandats ausreichend, um eine Offenlegungspflicht für Abgeordnete zu rechtfertigen.“
Wir kommen weiter zum nächsten Punkt. Sie sprachen davon, dass der Datenschutz nicht gewährt wurde. Nun zitiere ich aus der Anhörung des Thüringer Datenschutzbeauftragten Dr. Hasse - Zitat: „Die im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE enthaltenen Regelungen über die Veröffentlichung von Nebeneinkünften in ihrer jeweiligen konkreten Höhe sowie die Angaben über die Art und den Inhalt der Tätigkeit sowie über den Auftrag bzw. den Arbeitgeber im Internet und amtlichen Handbuch für Abgeordnete sind mit den geltenden verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Datenschutzregelungen vereinbar.“
Ob Sie nun daran glauben, dass Sie der Datenschutzbeauftragte nicht belehren muss, dass er keine Rechte hat, sich in der Anhörung dazu zu äußern, dann glaube ich schon, dass Anhörungen ja gemacht werden, um genau diesem Rechnung zu tragen.
Ich bin mal gespannt, Herr Scherer, wenn es eine Anhörung zu Ihrem Koalitionsgesetzentwurf gibt, ob dann genau diese Rechtsgelehrten, die sich hier auch geäußert haben, bzw. der Datenschutzbeauftragte durch Ihre Fraktion auch angegeben werden, um hier ein deutliches Votum abzugeben. Ich denke, Sie hätten aus den Anzuhörenden deutlich herausnehmen können, dass die Regelungen, die im Gesetzentwurf der LINKEN verankert sind, nicht gesetzeswidrig sind, dass sie datenschutzrechtlich nicht bedenklich sind, sondern dass sie dazu dienen, der Öffentlichkeit ein breites Bild über die Abgeordneten des Thüringer Landtags zu geben und das ist eigentlich der Ansatz, den wir verfolgen. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Korschewsky. Ich sehe jetzt keine weitere Redemeldung. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf zu überweisen an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Das ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 5/6257. Wer sich der Ausschussüberweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung erfolgt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 5.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6283 ERSTE BERATUNG
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bringe hier das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung für die
Jahre 2013 und 2014 ein. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten des Freistaats, aber auch der Kommunen müssen jeweils nach § 14 des Thüringer Besoldungsgesetzes und § 4 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes regelmäßig an die allgemeine Entwicklung der Verdienste, der wirtschaftlichen Entwicklung, der finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Die letzte Anpassung, die Sie vorgenommen haben, war der 1. April 2012. Woran orientiert man sich bei diesen Anpassungen zuallererst? Man orientiert sich an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, berücksichtigt aber auch jeweils die finanziellen Verhältnisse des Freistaats und seiner Kommunen selbst. Die Verhandlungen der Tarifbeschäftigten gingen also im März dieses Jahres zu Ende und führten zu einem Ergebnis der Anpassung zum 01.01.2013 um 2,65 Prozent und zum 01.01.2014 um 2,95 Prozent. Dies war unsere Vorlage.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass diese prozentuale Erhöhung auch auf die Beamtenschaft und die Versorgungsempfänger übertragen wird, allerdings nicht zu den im Tarifvertrag vorgesehenen Zeitpunkten. Wir schlagen eine spätere Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt vor, und zwar eine Erhöhung zum 1. Oktober dieses Jahres und zum 1. August nächsten Jahres. Wir müssen hier genauso wie im Tarifbereich zwischen einer Bruttoanpassung und einer Nettoerhöhung unterscheiden. Im tariflichen Bereich gehen selbstverständlich von den prozentualen Erhöhungen noch die Arbeitnehmerbeiträge für Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung usw. ab. Wir haben ja hier mit unserem Beamtenvorsorgegesetz eben auch eine Beteiligung der Beamtenschaften an den Versorgungslasten schon seit vielen Jahren, nämlich wir führen einen bestimmten Prozentsatz - 0,2 Prozent - an diesen Vorsorgefonds ab. Allerdings gab es eine Ausnahme von diesen Abführungen. Nämlich am 30. Juli 2008, so die damalige Regelung, sollten fünf Anpassungen ausgesetzt werden, also nicht dafür herangezogen werden, einen bestimmten Betrag abzuführen. Allerdings endete das im Jahre 2012. Das war dann die fünfte unverminderte Besoldungsanpassung. Die Jahre sind zu Ende und gesetzlich lebt jetzt wiederum diese Abführung auf. Wir werden und sollten sie auch nicht weiter aussetzen, sondern sollten diese Beträge abführen. So kommt es zu einer Nettoanpassung zum 1. Oktober in Höhe von 2,45 Prozent und zum 1. August in Höhe von 2,75 Prozent. Das ist Ihnen bekannt, wurde auch diskutiert. Es kann nicht die Rede davon sein, dass unsere Beamtenschaft trotz zeitlich verzögerter Anpassung von der allgemeinen Entwicklung abgekoppelt wird. Nein, wir lassen Sie teilhaben an der allgemeinen Entwicklung, berücksichtigen allerdings auch durch diese verzögerte Anpassung die Möglichkeiten des Landeshaushalts.
Lassen Sie mich noch einmal auf diese volle prozentuale, wenn auch zeitlich verzögerte Anpassung Bezug nehmen. Wir praktizieren damit eine Anpassung, die die Besoldungsstruktur nicht verändert. Auch wenn wir diese ersten 2,65 Prozent im Dezember verfügt hätten oder vorgeschlagen hätten, ergäbe sich trotzdem noch ein erhöhender Effekt auf das Grundgehalt und auch ein entsprechender Effekt auf die Versorgungsempfänger. Das heißt, die 2,65 Prozent gehen als Prozentsatz nicht verloren, und das für alle Gehaltsgruppen. So wird es auch im Jahre 2014 durchgeführt. Wir wollen also damit ein Zeichen für alle Besoldungskategorien und alle Besoldungshöhen setzen, dass ihre Leistungen durch den Freistaat Thüringen anerkannt werden, und zwar ungeschmälert.
Wir unterscheiden uns damit von der Besoldungsphilosophie anderer Länder doch enorm und hier möchte ich das Land Nordrhein-Westfalen vielleicht mal und Rheinland-Pfalz, aber auch Baden-Württemberg ins Feld führen. Wie sind die Verhältnisse dort, die müssen ja auch ihren Beamten eine gewisse Anerkennung geben. Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung gibt es nur bis zur Besoldungsgruppe 10 und 11. Schon für die Besoldungsgruppe 12 gibt es nur 1 Prozent, nicht 2,65 Prozent. Alle übrigen Gehaltsgruppen machen eine Nullrunde, und zwar alle zwei Jahre. So agieren Länder, die sich im Grunde genommen bei der Verschuldung - lassen Sie es mich vorsichtig ausdrücken aber doch in eine prekäre Situation manövriert haben; so müssen Länder agieren, die eigentlich mit den Einnahmen, die sie bekommen, nicht auskommen. Ich möchte es einmal zuspitzen, ständig verschuldungsfinanzierte Haushalte führen eben auch zu Kürzungen in der Besoldung, weil der Finanzminister in diesen Ländern gar nicht anders kann. Oder - sage ich mal weiter - sie führen zu Steuererhöhungen, weil man ebenfalls nicht anders kann; der Schlenker sei von mir erlaubt. Das Land Rheinland-Pfalz wird 1 Prozent erhöhen, und zwar haben sie das gleich bis 2016 beschlossen. Aber auch Baden-Württemberg wird zum 01.07.2013 nur bis A 9 erhöhen, dann A 10 und A 11 ab 01.10.2013, alle übrigen Besoldungsgruppen erst zu Anfang nächsten Jahres. Ich denke, das unterscheidet uns doch von anderen Ländern erheblich. Wir, wenn auch zeitlich verspätet, halten die Proportionen hier ein. Ich denke, dass unsere Besoldungs- und Versorgungsempfänger diese Strategie, die doch auch den Freistaat Thüringen vor gewisse finanzielle Forderungen und Probleme stellt, anerkennen.
Nun noch einmal zur Belastung, die wir durch diese Anpassung, durch diesen Vorschlag eingehen: Es wird also dieses Jahr durch die Anpassung eine zusätzliche Belastung von 9,6 Mio. € geben und dann zum 01.08. kumuliert mit den Beträgen aus 2013 56 Mio. €. Ich möchte allerdings auch hinzufügen, dass der Tarifabschluss an sich den Freistaat in
2013 rund 40 Mio. € und 2014 121 Mio. € kosten wird. Also wir reden hier nicht über Peanuts, sondern wir reden hier wirklich über Beträge. Dass wir uns dennoch entschlossen haben, die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuerkennen in dieser Art und Weise, ich denke, das ist gut für uns und soll auch als wirkliches Zeichen verstanden werden. Ich bitte also das Hohe Haus, die Mitglieder des Hohen Hauses, die Beratung einzuleiten und am Ende des Tages diesem Entwurf auch zuzustimmen. Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat zuerst Frau Abgeordnete Renner.
Danke, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Voß, ich habe Ihrer Rede intensiv zugehört, aber ein Eindruck ist geblieben, der Eindruck, mein Sparkassenberater hat sich heute hier hineinverirrt und hätte hier vorne Daten, Zahlen, Prozente vorgetragen,
aber kein Politiker hat gesprochen. Vor allem hat kein Politiker eine Antwort auf das gegeben, was gestern die Beamten und Beamtinnen, der DGB, die Einzelgewerkschaften, GEW und GdP, aber auch Beschäftigte der Berufsfeuerwehr, auch der Forstverwaltung hier vor dem Landtag angemahnt haben, gefordert haben, dazu kein Wort. Das ist bedauerlich und ich glaube, das ist auch ein falsches Signal an die Beschäftigten. Ein Zweites muss man an dem Tag sagen: Auch beim Besoldungsgesetz gilt das, was wir heute schon erleben mussten auch zum Beispiel bei dem Tagesordnungspunkt Kommunalordnung. Sie können natürlich über die Mehrheiten hier das durchsetzen, was Sie wollen, das ist Ihr gutes Recht, aber …
Nein, was Sie wollen. In dem Falle den berechtigten Forderungen nach Besoldungsgerechtigkeit widersprechen. Aber Sie müssen dann wenigstens denen, die zum Beispiel gestern hier vor dem Haus Postkarten übergeben haben, die uns Stellungnahmen geschickt haben, die uns Zuschriften zugeleitet haben, doch auch wirklich Ihre Gründe offenlegen für diesen Schritt und sich nicht hinter einem Rechenschieber verstecken. Das wäre angemessen und auch ehrlich.
(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Das sind doch ganz andere Tarifverhandlungen, die hier stattfinden. Das hat doch gar nichts damit zu tun.)
Noch etwas, was auch das Thema Unehrlichkeit betrifft. Wie ist es denn, wenn man die betroffenen Berufsgruppen ansieht, die Lehrerinnen und Lehrer, die Polizistinnen und Polizisten? Überall wo Innenpolitik ist, wo Bildungspolitik ist, da gilt natürlich immer zuerst der Dank an die Beschäftigten, auch an die Beamtinnen und Beamten. Wenn man zum Sommerfest des LKA und der Bereitschaftspolizei geht, da lässt es sich Herr Fiedler nicht nehmen, auf die Bühne zu springen und den herzlichen Dank für die geleistete Arbeit und den Einsatz der Polizei zu verkünden. Ja, aber das ist ein ziemlich leerer Dank. Ein ehrlicher Dank des Parlaments wäre es gewesen, eine inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses, eine verbindliche Regelung zu einem Beförderungskorridor verlässlich über die nächsten Jahre und vor allem, und das muss es endlich in diesem Haus auch geben, ein Bekenntnis gegen die unsachlichen Stellenabbaupläne, die alle Monate, alle Wochen hier durch die Medien gejagt werden.
Wir haben den ersten Punkt von diesen drei von mir genannten wichtigen Kernpunkten, wenn man ernsthaft den öffentlichen Dienst, die Beschäftigten, die Beamtinnen und Beamten, ihre Motivation im Blick haben würde, wir haben den ersten Punkt, also die inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Besoldung der Beamten und Richter hier mit einem Antrag im Mai zum Thema gemacht. Wir konnten uns mit unseren Argumenten nicht durchsetzen. Und zeitgleich lag damals schon der Entwurf für das heute zur Beratung vorliegende Gesetz dem Landtag vor. Grundlage für die Entscheidung ist der Beschluss des Thüringer Kabinetts vom 16. April, den Tarifabschluss vom 9. März weder zeit- noch inhaltsgleich, sondern zeitlich stark verschoben und lediglich inhaltsähnlich, weil abzüglich von 0,2 Prozentpunkten für den Pensionsfonds zu übernehmen.
Die Landesregierung schlägt dem Landtag ausgehend vom Tarifabschluss vor, Beamten im Jahr 2013 fast 24 Prozent eines Monats gegenüber den Angestellten und im Jahr 2014 noch mal etwa 20 Prozent zu kürzen oder - um es fassbarer zu machen - was das für die Lebensrealität von Beamtinnen und Beamten heißt: Eine Beamtin in der Besoldungsgruppe A 7, dem Eingangsamt, also des mittleren Dienstes zum Beispiel bei der Polizei, in dem etwa ein Drittel der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten über 10 Jahre verharren müssen in Thüringen - das ist ein eigener Skandal, der auch noch thematisiert werden müsste - verliert in den Jahren 2013 und 2014 etwa 1.200 € gegenüber einer Angestellten, die eine gleiche Tätigkeit verrich
ten würde. Das ist die Realität und das müssen Sie den Beamtinnen und Beamten, die hier draußen vor der Tür standen, die uns geschrieben haben, erklären, wie diese Ungerechtigkeit zustande kommt. Es ist daher auch folgerichtig, dass neben dem DGB und den Einzelgewerkschaften sich auch der Thüringer Beamtenbund an uns gewandt hat und uns seine Auffassung zu dem Gesetzentwurf mitgeteilt hat. Er sagt: „Eine Anpassung an den Kaufkraftverlust ebenso wenig wie eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung ist mit diesem Gesetzentwurf gegeben.“ Das ist die Stellungnahme vom 7. Juni 2013, Sie haben sie alle bekommen.