Bislang ist es ja so, dass Staatssekretäre Minister nur in Abwesenheit vertreten und auch nicht in politischen Angelegenheiten. Das tun sie in der Regel nicht. Das macht ein anderer Minister, soweit ich die Geschäftsordnung der Landesregierung kenne. Wir finden es aber positiv, dass Staatssekretäre nach diesem Vorschlag, den DIE LINKE zum Thema Verfassungsänderung macht, unter das Ministergesetz fallen würden, gerade auch wegen der Versorgung. Das ist ja schon gesagt worden. Das ist ja bekannt.
Wir könnten uns aber auch vorstellen, die Sonderregelung für Staatssekretäre schlicht aus dem Beamtenversorgungsgesetz zu streichen. Das ist genau einer der Gründe, warum wir sehr dafür werben, dass auch dieser Antrag in den Fachausschüssen diskutiert wird, denn, ich glaube, da gehört es hin. Dieses Thema ist tatsächlich kein ideologisches, sondern ein, wenn man so will, strukturorganisatorisches, das man so oder anders dann auch entscheiden kann. Ich bin da selber noch offen, welcher Haltung ich zuneigen würde - auf jeden Fall diskussionswürdig.
Damit hängen dann die diversen Änderungen im Artikelgesetz zu den politischen Beamten zusammen; dass man den § 48 streichen will, ist dann logisch. Das Problem des Rotationsverfahrens hat Herr Geibert angesprochen. Auch da bin ich gar nicht so weit von ihm weg, was die Frage angeht, wie bekommt man das beamtenrechtlich hin - nur mit einer Zulage, weil man für eine Zeit eine gewisse Funktion hat. Wenn das geht, finde ich es ausgesprochen kreativ, weil es viele Möglichkeiten bietet, die man sich dabei vorstellen kann. Es wird immer eine politische Ersetzung in diese Reihe hinein geben, aber allein schon, dass man auch personalpolitisch mal neue Wege gehen könnte und auch inhaltlich würde es diesem Vorschlag schon großen Reiz verschaffen, finde ich jedenfalls.
Dass man Staatssekretäre weiterhin nach B 9 besolden sollte, haben wir auch immer gesagt, aber wir haben damals schon im Ministergesetz vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung ganz zu streichen. Das würden wir zum Beispiel dann auch in diesem Fall des Änderungsantrags einbringen, wenn dazu Gelegenheit wäre, weil wir nicht sehen, warum Staatssekretäre diese Art von Aufwand haben. Nun habe ich Glück, es ist keiner da. Verraten Sie mich bitte nicht, dass ich das gesagt habe.
Die machen Amtschefarbeiten und kaufen sich wahrscheinlich neue Klamotten von der Entschädigung, denn dafür wird sie ja gegeben, zum Beispiel für angemessene Kleidung.
Eine Debatte finde ich spannend, das Thema der Stellung des Regierungssprechers. Wenn es so kommt, wie DIE LINKE sich das in ihrem Artikelgesetz vorstellt, müsste man wahrscheinlich davon ausgehen, dass der Regierungssprecher regelmäßig Staatssekretär ist. Ein „normaler“ Beamter wird sich diesen Schleudersitz wohl kaum zumuten, ganz egal, wie nah er an einer Regierung ist, er kann ja nicht sicher sein, ob nicht dreieinhalb Jahre später schon jemand anderes da ist, der ihn dann nicht mehr haben möchte. Das hat etwas mit der Funktion zu tun, ob man das möchte. Vielleicht diskutieren wir ja heute oder aber auch …
Die Bemerkung ist nicht zu kommentieren. Aber man könnte ja einmal die Diskussion führen, heute oder vielleicht in einem Jahr, ob es nicht die gesamte Struktur der Landesregierung auch unter finanziellen Gesichtspunkten durchaus möglich macht, einen Staatssekretär zum Regierungssprecher zu machen, weil man woanders eingespart hat. Insofern sind wir da offen.
Das Problem der Teilhabe der Beauftragten an Kabinettssitzungen will ich nur kurz ansprechen, das finden wir ein bisschen schwierig. Ein Anbau an der Staatskanzlei geht halt nicht, mal ganz platt gesagt.
Ganz im Ernst, ich glaube eher, dass die Frage im Raum stehen sollte, und da völlig unabhängig von der Färbung irgendeiner potenziellen Regierung, inwieweit ein vertraulicher Rahmen noch so weit aufgemacht wird, dass „noch“ drei, vier weitere Menschen da drinsitzen. Da sind wir eher anderer Meinung und glauben daran, dass ganz egal, welche Regierung gerade an der Macht ist, ein vertraulicher Rahmen da ist, der auch die Hürde des Durchstechens von Informationen aus diesem Raum heraus möglichst hoch setzt. Je weniger Menschen da sind, desto höher ist der politische Preis, wenn man erwischt wird. Bei 20 Leuten, sozialpsychologisch gesprochen, gibt es keine Vertraulichkeit mehr. Aber wer das nicht glaubt, kann ja mal an seine eigene Fraktionssitzung denken, das ist ja ähnlich.
Bei uns ist zumindest weniger bekannt als bei Ihnen, habe ich mir sagen lassen. Ihres lese ich in der Zeitung, unseres in der Regel nicht. Aber, Herr Mohring, das ist eine Sache, vielleicht können Sie es einfach besser, die Fraktion führen, das ist keine Frage.
Und ich glaube, wir sind weniger in der Zeitung mit den internen Problemen als Sie. Woran liegt das wohl?
Ach, weil Sie keine haben. Ja, diese Art von Wahrnehmung ist eins der Probleme, würde ich sagen, in Ihrer Fraktion, aber gut.
Entschuldigung, wir schweifen ab. Wir schweifen vom Thema vollständig ab. Spannendes Thema, aber wie gesagt, nicht das Thema von heute.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt ist es mal gut. Wir re- den zum Ministergesetz.)
Ich komme zum Thema, versprochen. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass wir das Problem der Beliehenenorganisation für die Beauftragten durchaus auch positiv finden, aber auch der Variante, die DIE LINKE zum Thema „Wahl durch den Landtag“ anspricht, können wir viel abgewinnen. Und sie dann noch unabhängiger zu machen, auch das ist eine Möglichkeit.
Ihre Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz sehen wir positiv. Das ewige Problem - jetzt wird gleich wieder jemand laut werden - wird sein, das wissen Sie wahrscheinlich auch, Ansprüche, die bislang schon entstanden sind, wird man nicht rückwirkend streichen können - nicht von Herrn Meyer und nicht von Herrn Voß und nicht von Herrn -, da können Sie jetzt einsetzen, wen Sie möchten, mir fallen da auch noch ein paar andere Leute ein. Dieses Problem hat DIE LINKE sicherlich auch gesehen und weiß genau, dass sie damit „nicht durchkommt“. Das müsste man ändern. Insofern sind auch die Übergangsregelungen zu überarbeiten. Ich freue mich darauf, dass wir hoffentlich über diese drei Vorlagen in den Fachausschüssen diskutieren können. Ich freue mich auch auf den angekündigten Entwurf der LINKEN zu kommunalen Wahlbeamten.
Eine Bemerkung vielleicht noch am Schluss, weil Herr Emde das heute schon einmal gesagt hat, es hat nichts mit Faulheit zu tun. Wir regen wenigstens etwas an, die anderen verlautbaren immer bloß und tun gar nichts, Herr Emde. Das ist der feine Unterschied zwischen jemandem, der sich die Mühe macht, einen Gesetzentwurf zu machen, den Sie sowieso nicht wollen oder Sie nur zu bitten, das zu tun, was Sie machen müssen, nämlich hier Gesetze vorzulegen, die notwendig sind.
Wenn selbst die Frau Ministerpräsidentin Gesetzentwürfe für notwendig hält, das hat sie vor einer Stunde hier gerade gesagt, und dann trotzdem ein halbes Jahr lang nichts kommt, dann müssen wir eben mal ran. Es hat ja funktioniert, die Debatte ist ja eröffnet. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Meißner für die CDUFraktion. Sie hätten 80 Minuten, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen. Herr Meyer, ich bin ja überrascht, dass ich schon dran bin. Ich dachte, Sie nutzen die gesamte Redezeit aus. Aber zunächst einmal möchte ich, bevor ich mich hier mit den Gesetzen befasse, dem Herrn Minister für seinen Sofortbericht danken, den er sicherlich zum Antrag der Fraktion der GRÜNEN gegeben hat. Aber soweit ich informiert bin, hat die Landesregierung jederzeit das Recht, sich zu Wort zu melden. In diesem Sinne begrüße ich auch Ihre Ausführungen zum Gesetzentwurf der LINKEN. Diese rechtliche Würdigung kann ich meinerseits nur absolut unterstreichen.
Viele Dinge sind an dieser Stelle schon zum Gesetzentwurf der LINKEN gesagt worden, so dass ich mich an dieser Stelle kurzfassen möchte und nicht die 80 Minuten ausschöpfe. Wie bereits gesagt, fordert DIE LINKE in ihrem Gesetzentwurf die vollständige Abschaffung des Status der politischen Beamten in Thüringen. An dieser Stelle sei vielleicht auch einfach noch mal klargestellt, das Bundesland, was keine politischen Beamten hat, ist lediglich Bayern. Nicht, wie in Ihrer Gesetzesbegründung der Eindruck erweckt wurde, dass es vier Bundesländer sind, nein, es ist nur Bayern, das keine politischen Beamten hat. Warum dies so ist bzw. welche anderen Regelungen es in diesem Zusammenhang gibt, darauf ist der Minister ja bereits eingegangen.
Die politischen Beamten sind in einem herausgehobenen Amt an der Nahtstelle von Verwaltung und Politik tätig. Deswegen sind es auch besondere Stellungen, bei denen in Abweichung zum unkündbaren Lebenszeitbeamten nach § 30 Beamtenstatusgesetz jederzeit eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Angabe von Gründen erfolgen kann. Wer politischer Beamter ist, das können die Bundesländer in ihren Landesbeamtenge
setzen regeln. Wie gesagt, alle bis auf Bayern nutzen diese Möglichkeit. Dafür gibt es auch gute Argumente. Zum einen die Nähe zum vorgesetzten Minister oder Regierungschef und damit auch immer das notwendige persönliche Vertrauen zur jeweiligen Landesregierung. Denn das Handeln des Staatssekretärs ist auch in gewissen Teilen politisch und muss deswegen in ständiger Übereinstimmung mit den Zielen der jeweiligen Landesregierung sein.
Zum anderen hat der politische Beamte aber an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung die Funktion des reibungslosen Arbeitens beim Übergang von der politischen Spitze in die Beamtenhierarchie hinein zu gewährleisten. Daher ist es notwendig, dass politische Spitzenbeamte beispielsweise bei Regierungs- oder Ministerwechsel in den einstweiligen vorzeitigen Ruhestand versetzt werden können, und das jederzeit ohne Angabe von Gründen. Damit besteht für den politischen Beamten jederzeit die Gefahr der juristisch schwer angreifbaren Kündigung, die dann aufgrund dessen mit der besonderen Ruhestandsregelung einhergeht.
Die Regelung der politischen Beamten ist aus unserer Sicht nicht, wie von Ihnen unterstellt, aufgrund Parteipolitisierung verfassungsrechtlich problematisch, denn dann müsste man schon fragen, warum 15 Bundesländer diese Regelung so treffen.
In den Gesetzentwürfen der LINKEN wird vorgeschlagen, durch eine Regelung in der Landesverfassung zukünftig alle Staatssekretäre als Mitglieder der Landesregierung aufzunehmen. Dies ist nur in Bayern und im Saarland so, das ist bereits gesagt worden von meinem Kollegen Bergner. In Sachsen gibt es lediglich eine Kann-Regelung in der Verfassung und in Baden-Württemberg darf nur maximal ein Drittel der Zahl der Minister Staatssekretäre sein und darf dann auch nur durch Beschluss ein Stimmrecht im Landtag haben.
Meine Fraktion sieht an den derzeitigen Regelungen zu den politischen Beamten und der Stellung der Staatssekretäre nicht als Mitglieder der Landesregierung keinen Änderungsbedarf. Ich muss an dieser Stelle auch erwähnen, vielleicht kann ja die Fraktion DIE LINKE überhaupt erst einmal in dem Bundesland, in dem sie in der Regierung beteiligt sind, nämlich in Brandenburg, ihren Gesetzentwurf ausprobieren.
Meiner Kenntnis nach gehören dort der Landesregierung nur der Ministerpräsident und die Minister an. Sie schlagen darüber hinaus in Ihrem Gesetzentwurf vor, dass die Beauftragten zukünftig vom Landtag gewählt werden. An der Stelle, muss ich
sagen, finde ich Ihre Änderung nicht nachvollziehbar, denn Sie kritisieren, dass die politischen Beamten bei der Einstellung nicht aufgrund eines Kriterienkatalogs von Qualifikationen und Befähigungen beurteilt werden. Würden wir an dieser Stelle die Beauftragten durch den Landtag wählen lassen, dann ist auch dort eine politische Mehrheit entscheidend und ich weiß nicht, ob das von Ihnen vorgeschlagene Ziel der Kriterien dann an dieser Stelle garantiert ist. Gerade bei den Beauftragten ist es aber so, dass natürlich die Beauftragten in ständiger Übereinstimmung mit den Zielen der Landesregierung arbeiten sollen.
Im Übrigen noch eine Anmerkung zu Ihrem Vorschlag, dass der Regierungssprecher Angestellter des öffentlichen Dienstes mit erleichterter Kündigungsmöglichkeit sein soll. In Ihrer Gesetzesbegründung sagen Sie, dass bei politischen Beamten eine gewisse Spiegelbildlichkeit zwischen Einstellung und Kündigung gegeben sein muss. An dieser Stelle beim Regierungssprecher verstoßen Sie aber mit diesem Vorschlag gegen diese Spiegelbildlichkeit, weil es ein normaler Angestellter sein soll, dem aber dann erleichtert gekündigt werden kann. Aus meiner Sicht ist das verfassungsrechtlich bedenklich.
Und am Ende, es ist bereits von meinen Vorrednern gesagt worden, ist der Regierungssprecher nun einmal Sprachrohr der jeweiligen Landesregierung und an dieser Stelle tatsächlich der verlängerte Arm der Landesregierung, bei dem Gehorsam unabdingbar ist.