Beate Meißner

Sitzungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr verehrte Gäste!
Es ist schön, dass man auch der jüngsten Abgeordneten zuhört.
Der Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich der Thüringer Justiz wurde am 21. Mai 2014 erstmals im Landtag beraten und an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf nicht öffentlich in seiner 71. Sitzung am 11. Juni beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Darüber hinaus wurde auch beschlossen, diesen Gesetzentwurf im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags einzustellen, um dann mit Fragen zum Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können. Leider wurde diese Möglichkeit von keinem Bürger wahrgenommen, so dass es keine Einträge und Beiträge über das Online-Forum gab. Letzte Woche in seiner 73. Sitzung am 9. Juli wurde der Gesetzentwurf im Ausschuss abschließend beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, den Antrag mit folgenden Änderungen anzunehmen: 1. Artikel 3 wird gestrichen. 2. Die Artikel 4 bis 9 werden somit zu den Artikeln 3 bis 8.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste und Zuschauer, der Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion zum Sportbericht in Thüringen lag am 22. Mai 2013 in der Drucksache 5/6126 vor. Am 19. Juni 2013 erfolgte noch ein Änderungsantrag durch die FDP-Fraktion in der Drucksache 5/6252. Der Thüringer Landtag hat die Anträge in seiner 126. Plenartagung am 12. Juli 2013 beraten. Beim Plenum erfüllte Ministerin Taubert das Berichtsersuchen zu Nummer II des Antrags und erstattete einen Sofortbericht. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Es wurde der beantragten Fortsetzung der Beratung zum Bericht gemäß § 106 Abs. 1 in Verbindung mit § 86 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Ausschuss zugestimmt.
Die Nummern I, III und IV des Antrags mit dem Änderungsantrag wurden federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.
Nummer II des Antrags wurde sodann in öffentlicher Sitzung vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in seiner 50. Sitzung am 10. Oktober letzten Jahres und in seiner 52. Sitzung am 14. November letzten Jahres beraten. Die Nummern I, III und IV sowie der Änderungsantrag wurden in nicht öffentlicher Sitzung beraten. Nummer II des Antrags wurde für erledigt erklärt. Für die Punkte I, III und IV wurde eine umfangreiche mündliche Anhörung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlossen. In der 54. Sitzung am 16. Januar 2014 wurde der Antrag erneut im Ausschuss beraten. Man legte den Kreis der Anzuhörenden, den Fragenkatalog sowie den Termin der Anhörung fest. Der Ausschuss beschloss einstimmig die mündliche Anhörung zu den Punkten I, III und IV des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD sowie zum Änderungsantrag der FDP, allerdings unter Einbeziehung des Sportberichts der Landesregierung, der mittlerweile vorlag. Diese Anhörung fand in einer außerplanmäßigen Ausschuss-Sitzung am 6. Mai dieses Jahres statt. Zu der beschlossenen öffentlichen Anhörung wurden zahlreiche Anzuhörende eingeladen, die sich zu bestimmten Themenfeldern äußern, aber auch zum Inhalt des Sportberichts Stellung nehmen konnten. Der Fragenkatalog war von allen Fraktionen auch am vorliegenden Sportbericht orientiert worden. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Nummern I, III und IV des Antrags einschließlich des vorliegenden Änderungsantrags abschließend in seiner 61. Sitzung am 12. Ju
ni 2014 beraten. Ebenso beriet der mitberatende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Antrag abschließend in seiner 58. Sitzung am 12. Juni.
Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie der mitberatende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfehlen, die Nummern I, III und IV des Antrags in Drucksache 5/6126 ohne Änderungen anzunehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Herr Korschewsky, in der Funktion, wie Sie mich gerade angesprochen haben, aber auch als Ausschussvorsitzende hat es mich jetzt doch noch einmal hier nach vorn getrieben, denn ich möchte schon ganz deutlich sagen, dass diese Anhörung auch zum Sportbericht in unserem Ausschuss wichtig und richtig war und auch etwas bewirkt hat. Es gab durchaus einen Punkt, der ganz deutlich macht, dass wir als Parlament hier an diesem Sportbericht tatsächlich mitgeschrieben haben, nämlich das Kapitel zur Thüringer Sportjugend. Aus welchen Gründen auch immer ist in der Erarbeitung des Sportberichts dieses Kapitel nicht mit eingearbeitet worden. Wie es dazu kam, wer was geschickt hat, wo es nicht ankam, will ich jetzt mal dahingestellt lassen. Aber im Rahmen der Anhörung war es der LSB, der eben dieses Kapitel erneut eingebracht hat, und ich freue mich, dass wir als Ausschuss, aber auch das Ministerium dankenswerterweise dieses mit aufgenommen hat und wir dieses Kapitel jetzt auch in dem gedruckten Sportbericht finden. In diesem Sinne, Herr Koppe, Herr Korschewsky, hat die Anhörung im wahrsten Sinne des Wortes etwas bewegt. Ich wünsche uns heute Abend beim LSB mit der Thüringer Sportjugend einen schönen parlamentarischen Abend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die nicht auf der Besuchertribüne sind, aber vielleicht vor dem Computer sitzen! Ziel des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zum Maßregelvollzug ist und es wurde schon mehrfach gesagt -, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2012 umzusetzen. Dieses hatte 2012 die Regelungen in Hessen untersucht und mehr Transparenz sowie Präzisierungen bezüglich schwerwiegender Grundrechtseingriffe gefordert. Unter anderem wurde bestimmt, dass über einen sogenannten Einschluss von gewalttätigen oder randalierenden Patienten im Maßregelvollzug nur Beamte entscheiden dürfen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Thüringer Sozialministeriums kam dann zu dem Schluss, dass die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auch für Thüringen Bedeutung haben. Und Frau Ministerin sagte es schon, der Verfassungsrechtler Prof. Thomas Würtenberger schloss letztes Jahr in seinem Gutachten zwar, dass die Thüringer Regelungen für den Maßregelvollzug im Wesentlichen verfassungskonform sind, aber er sah unter anderem Handlungsbedarf bei der Frage, wer eine schärfere Bestrafung von randalierenden Patienten anordnen darf. Deshalb beraten wir also diese Gesetzesnovelle, die von der Landesregierung heute eingebracht wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Maßregelvollzug in Thüringen ist seit 2002 in privater Hand - die geschichtlichen Grundlagen hat Herr Bärwolff dargelegt - und das soll laut vorliegendem Gesetzentwurf auch so bleiben, das heißt, Thüringen möchte die Betroffenen auch weiterhin nach dem Ende ihrer Haftstrafe in privaten Kliniken unterbringen. Hierfür gibt es in Thüringen private Maßregelvollzugseinrichtungen in Stadtroda, Hildburghausen und Mühlhausen. Dort werden zurzeit 300, vor allem psychisch kranke und suchtkranke Straftäter untergebracht, die für die Allgemeinheit gefährlich sind. In diesen Einrichtungen sind aber keine Staatsbediensteten tätig, sondern Angestellte des jeweiligen privaten Trägers. In seinem Gutachten gab Prof. Würtenberger einige Empfehlungen ab, wie die Thüringer Privatisierungslösung neu gestaltet werden kann. Diese Vorschläge sind nun seitens der Landesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt worden. Künftig soll in Thüringen ein Richter entscheiden, ob ein Untergebrachter ohne seine Einwilligung einem ärztlichen Eingriff unterzogen werden darf. Über weniger schwerwiegende Zwangsmaßnahmen und Sanktionen, zum Beispiel gegen randalierende Gefangene, soll ein
sogenannter Interventionsbeauftragter entscheiden. Dieser soll, wie schon berichtet, beim Landesverwaltungsamt angesiedelt sein und die Grundrechtseingriffe überwachen. Nach Angaben von Frau Ministerin Taubert sollen dafür drei Stellen geschaffen werden. In Zukunft soll laut vorliegendem Gesetzentwurf das Land außerdem ein Mitspracherecht bei der Besetzung der Chefärzte in den entsprechenden Einrichtungen erhalten. So werden Chefärzte, ihre Stellvertreter und das weitere ärztliche Personal demokratisch legitimiert.
Sehr geehrte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, Frau Ministerin hatte schon die Änderungsvorschläge im Gesetzentwurf dargelegt, so dass ich an dieser Stelle darauf nicht weiter eingehen möchte. Allerdings kann ich mich nur Herrn Bärwolff anschließen, dass wir schon im Sozialausschuss bezüglich der Petition, die uns zum Maßregelvollzug erreicht hat, sehr intensiv diskutiert haben und es uns nicht leichtgefallen ist, dazu als Ausschuss eine Stellungnahme abzugeben. Deswegen bin ich schon gespannt, wie die Beratung dieses Gesetzentwurfs jetzt im Ausschuss verläuft und wie das Schließen dieser dargelegten Regelungslücke mit diesem Gesetzentwurf gelingen soll.
Es ist schon angesprochen worden, wir waren im Sozialausschuss schon fleißig und haben darüber beraten, wie es nun nach der heutigen Einbringung weitergehen soll und haben uns fraktionsübergreifend dazu verständigt, dass wir morgen eine Ausschuss-Sitzung durchführen, in der wir ein mündliches Anhörungsverfahren beschließen, um die Fachleute in diesem Themenfeld zu Wort kommen zu lassen und diese Gesetzesänderung zu beraten und ggf. zu ändern bzw. zu beschließen.
Deswegen beantragen wir schlussfolgernd als Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und, da es auch an vielfachen Stellen des Gesetzentwurfs um Abwägungen bei Grundrechtseingriffen sowie den Richtervorbehalt geht, möchten wir ebenso die Mitberatung im Justiz- und Verfassungsausschuss beantragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Eines ist mir an dieser Stelle noch mal wichtig klarzustellen. Hier geht es nicht darum, dass sich Breitensport benachteiligt fühlt, weil 1,8 Mio. in Oberhof nicht ausgegeben worden sind, sondern hier fühlt sich Breitensport in Thüringen vernachlässigt, weil erstmals aus dem Sportstättenfördertopf kein einziger bis Oktober 2013 eingegangener Antrag bewilligt wird. Das ist doch der Grund, warum sich die kommunalen Vertreter, die die Anträge gestellt haben, so ärgern, wenn sie hören, 1,8 Mio. € sind nicht verbraucht worden. Es gab Anträge - natürlich wie jedes Jahr viele -, aber dieses Mal ist es so, dass das erste Mal kein einziger Antrag im Rahmen der Sportstättenförderung bewilligt werden konnte. Dann muss man eben fragen: Wenn man wusste, 1,8 Mio. € sind übrig, wie ist man denn vorgegangen? Hat denn der Arbeitskreis noch mal getagt?
Ist denn im Rahmen der Prioritäteneinschätzung vorgegangen worden oder hat man noch mal Antragsteller gefragt, die einen Antrag offen haben, was jetzt möglich sei?
Mich interessiert diese Frage, wie die 1,8 Mio. € noch versucht worden sind, im Haushaltsjahr 2013 unterzubringen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Besucher auf der Besuchertribüne! Der Gesetzentwurf der Landesregierung lag am 12. Juni 2013 vor. Der Thüringer Landtag hat ihn dann in seiner Plenartagung am 19. Juni diskutiert und federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die erste nicht öffentliche Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fand in seiner 47. Sitzung am 4. Juli dieses Jahres statt. Dabei wurde beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchzuführen und hierzu den Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie den Thüringischen Landkreistag zu hören. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf weiterhin in seiner 49. Sitzung am 12. September dieses Jahres und seiner 50. Sitzung am 10. Oktober beraten, in seiner 52. Sitzung am 14. November sodann aufgrund eines eingereichten, die kommunalen Finanzen berührenden Änderungsantrags zum Gesetzentwurf beschlossen, ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf durchzuführen. Daher wurden erneut der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie der Thüringische Landkreistag zum eingereichten Änderungsantrag angehört. Abschließend wurde der Gesetzentwurf in der 53. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 12. Dezember 2013 beraten.
Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember beraten.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und der Haushalts- und Finanzausschuss empfehlen, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussvorlage aufge
führten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne, ich glaube, dieser Gesetzentwurf war einer, der in den letzten Monaten im Sozialausschuss so in
tensiv wie kein anderer diskutiert wurde. Das meine ich auch insbesondere bezüglich der Beteiligung in der Öffentlichkeit. Wir haben ein Online-Forum durchgeführt, der Berichterstatter Herr Gumprecht nannte es, und wir hatten 93 Beteiligungen von Bürgern in diesem Online-Forum. Das zeigt doch, wie groß das Interesse an diesem Gesetzentwurf ist und an dem von 2008 zugrunde liegenden Gesetz der Landesregierung.
Ich muss gleich meinem Herzen Luft machen: Herr Koppe, es ist eine Frechheit, dass Sie die Beteiligung am Online-Forum so falsch wiedergeben. Sie sagten, alle in der Anhörung wären gegen diesen Gesetzentwurf gewesen. Das ist eine Lüge.
Das ist eine Lüge und ich empfehle Ihnen, sich die Auswertung des Online-Forums mal durchzulesen. Da sehen Sie gleich in der Antwort auf die erste Frage, dass die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligt haben, ein Festhalten an diesem Gesetzentwurf, an der Meldung zu den Früherkennungsuntersuchungen fordert, weil sie es für gut erachten.
Vielleicht an dieser Stelle noch einmal zu den Grundlagen, was diesen Gesetzentwurf betrifft. Das ursprüngliche Gesetz, ich nannte es schon, stammt vom 16. Dezember 2008. Das heißt, es hatte mittlerweile 5-jährigen Geburtstag. Wir müssen uns an dieser Stelle noch einmal vor Augen führen, was damals der Grund für dieses Gesetz war, nämlich leider Vorfälle von Kindeswohlgefährdung, von Kindesmisshandlung, sogar hier in unmittelbarer Nähe das Auffinden von leider verstorbenen Kindern, die aufgrund der Überforderung ihrer Eltern das Leben lassen mussten. Deswegen hat sich die CDU-Landesregierung damals Gedanken gemacht, wie man frühzeitig auf solche Familien aufmerksam werden kann, um ihnen zu helfen. Das heißt, der Zweck des Gesetzes war die Förderung des Kinderschutzes, aber zum anderen auch die Förderung der gesundheitlichen Vorsorge für Kinder.
Zwar gibt es die U-Untersuchungen und mittlerweile auch Krankenkassen, die die Eltern daran erinnern, aber die Landesregierung wollte damals, dass die Eltern noch einmal zusätzlich durch ein staatliches Meldesystem für die U3- bis U9-Untersuchung informiert und eingeladen werden. Also erfolgt für diese Untersuchung eine Einladung durch das Vorsorgezentrum. Wenn dann diese Untersuchungen durch die Eltern mit den Kindern wahrgenommen worden sind, erfolgt eine Rückmeldung der Ärzte an das Vorsorgezentrum. Falls aber diese Untersuchung nicht erfolgt, so wird das Vorsorgezentrum
eine weitere Erinnerung an die Eltern schicken. Nach dieser weiteren Erinnerung und der nicht erfolgten Teilnahme an der U-Untersuchung meldet das Vorsorgezentrum dem entsprechenden Jugendamt diesen Fall der Nichtteilnahme an der UUntersuchung. Dieser Anhaltspunkt ist dann einer für das Jugendamt, tätig zu werden. Aber, und das ist auch ganz ausdrücklich genannt, es ist kein gewichtiger Anhaltspunkt, um, wie Herr Koppe das nannte, bei den Eltern und bei den Familien vor der Tür zu stehen. Nein. Es müssen zusätzliche Umstände hinzukommen und weitere Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung. Herr Koppe, wenn Sie sagen, die Jugendämter würden sich bei einer Meldung der Nichtteilnahme durch das Vorsorgezentrum bei den Familien vor die Tür stellen und klingeln, dann ist das falsch. Dann ist das eine Stigmatisierung der Jugendämter, die sie nicht verdient haben. Denn die Jugendämter haben viele Hilfsangebote, die sie Familien zukommen lassen und natürlich sichern sie sich vor einem Besuch auch noch einmal über den konkreten Fall ab.
Jetzt zu den Änderungen, die der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsieht. Es ist nicht nur die Entfristung des bewährten Gesetzes, sondern dieser Gesetzentwurf beinhaltet auch noch zwei Änderungsvorschläge.
Zum ersten Änderungsvorschlag: Dieser sah vor, dass die Meldung der Nichtteilnahme durch das Vorsorgezentrum nicht an das Jugendamt erfolgt, sondern an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt sollte prüfen und entsprechend die begründeten Fälle ans Jugendamt weitermelden, damit dieses dann tätig werden kann. Ich habe bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, dass ich das durchaus eine gute Idee fand, muss aber sagen, natürlich ist so eine Anhörung auch dazu da, sich eines Besseren zu belehren bzw. weitere Aspekte in die Entscheidung einzubeziehen. Es gibt viele andere Bundesländer, die die Gesundheitsämter in diesem Verfahren mit einbeziehen, aber es gab in der Anhörung viele, die diese Verlagerung in Thüringen ablehnen. Das war der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund, aber es kam auch Kritik vom Helios-Klinikum und von der Fachhochschule Erfurt. Auch das Landratsamt in Altenburg sprach von einer Komplizierung und lehnte den Vorschlag ab. Auch sieben von zehn Bürgern der Online-Befragung sprachen sich gegen diese Verlagerung aus. Alles in allem waren Gründe dafür: zusätzliche Bürokratie und eine zusätzliche Aufgabe, die das Verfahren nicht effizienter macht. Vor allen Dingen war ein Grund, immer wieder angeführt, dass diese Verlagerung nicht dazu führt, die Nicht-Teilnahme-Meldungen zu reduzieren bzw. die Falschmeldungen in diesem Meldesystem zu beheben und zu beseitigen. Alles in allem war das für die Fraktionen der CDU und der SPD Anlass, diese Änderung des Gesetzes rück
gängig zu machen und im Ausschuss abzustimmen, dass das Verfahren, so wie es bisher ist, sprich also mit der Zuständigkeit der Jugendämter, so bleibt, denn die Jugendämter haben letztendlich in den letzten Jahren gezeigt, dass sie diese Aufgabe gut wahrnehmen.
Es bleibt aber eines, dass wir das Problem der Falsch- und der Nichtmeldung beheben müssen. Da gab es im Ausschuss eine gute Diskussion und es gab auch bei dem einen oder anderen Anzuhörenden gute Hinweise, aber ich sage, das habe ich auch schon bei der Einbringung gesagt, für mich ist ein ganz wichtiger Fakt, dass wir das Verfahren der Rückmeldung von den Ärzten zum Vorsorgezentrum vereinfachen. Deswegen finde ich es gut, dass der Vorschlag der CDU aufgegriffen wurde, dass wir im Vorsorgezentrum eine kostenlose Faxnummer installieren, dass die Ärzte das im Übrigen einfach gestaltete Formular mit der Nennung der UUntersuchung und ihrer Unterschrift per Fax kostenlos an das Vorsorgezentrum weiterleiten können, was dazu führt, dass man sich erheblich Zeit spart, die durch den Versand über den postalischen Weg immer anfällt. Damit wird das Verfahren vereinfacht.
Ein zweiter Punkt, den der Gesetzentwurf vorsieht, ist die Reduzierung der Einladungen. Statt bisher Einladung von U3 bis U9 soll zukünftig nur noch für die U4 bis U8 eingeladen werden. Ich sage es an der Stelle noch mal ausdrücklich, es geht nicht um die Abschaffung der U-Untersuchung, sondern lediglich um die Einladung. Diese Änderung wird von einem Großteil der Anzuhörenden begrüßt und auch die CDU- und SPD-Fraktion begrüßen diese Änderung und haben deswegen im Ausschuss dafür gestimmt, dass diese Gesetzesänderung vorgenommen wird. Ich möchte Ihnen die Gründe auch an dieser Stelle gern noch mal vor Augen führen und eigentlich haben wir sie auch schon im Ausschuss diskutiert, so dass auch an dieser Stelle Herr Koppe falsch liegt, indem er meint, es gäbe keine Gründe dafür. Die U3 steht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der U4 und nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte würde eine Einladung fast zeitgleich erfolgen, was dazu führt, dass sich Einladung, Meldung und Erinnerung an dieser Stelle überschneiden. Deswegen haben viele andere Bundesländer, besser gesagt andere Bundesländer, auch diese Einladung für die U3 nicht mehr. Was die U9 betrifft, so ist es so, dass im 58. bis 66. Lebensmonat in Thüringen 96,9 Prozent der Kinder in Kindertageseinrichtungen sind, so dass man sagen kann, in diesem Altersbereich sind viele, fast 100 Prozent, der Kinder schon in einer gewissen Kontrolle in einer Kindertageseinrichtung, so dass dort auf die Kindergesundheit und auf den Kinderschutzaspekt ein gewisser Blick gelegt ist. Zum Abschluss bleibt mir nur
zu sagen, aus Sicht der CDU-Fraktion hat sich dieses Gesetz seit 2008 heute zum fast 5-jährigen Geburtstag bewährt. Nicht nur wegen der hohen Teilnehmerrate, der Teilnehmerquote an den U-Untersuchungen, sondern auch - es ist zwar traurig, aber es ist ein Ergebnis dieses Gesetzes - aufgrund dessen, dass durch dieses Gesetz Fälle ausfindig gemacht worden sind, in denen geholfen werden konnte, in denen den Eltern geholfen wurde, aber auch den Kindern.
Am Ende bitte.
Das Ministerium hat eine Zahl von 16 genannt, dass also in den letzten Jahren aufgrund dieses Gesetzes 16 Fälle durch die Jugendämter ausfindig gemacht worden sind, in denen konkret geholfen werden musste und konnte. Deswegen - auch wenn es traurig, aber wahr ist - ist das ein Grund, warum wir sagen, das Gesetz hat sich bewährt und ist ein wichtiges und zusätzliches Instrument für die Jugendämter, ihrer Aufgabe nachzukommen, bei Kindeswohlgefährdung aus Kinderschutzaspekten zu helfen.
Ich muss an dieser Stelle auch sagen - Herr Bärwolff hat es angesprochen -, meine Fraktion kann die Kritik des Rechnungshofs an dieser Stelle nicht nachvollziehen. Wir sind der Ansicht, jedes gerettete Kind ist den Aufwand des Gesetzes und auch die damit zusammenhängenden Kosten einer Einladung wert. Deswegen - ich muss es an dieser Stelle noch einmal wiederholen -, ich persönlich finde, es gibt kein ungeeigneteres Gesetz, bei dem man Kosten und Nutzen nachweisen kann. Ich finde es schade, dass wir da mit dem Rechnungshof unterschiedlicher Meinungen sind, aber vielleicht liegt es auch daran, dass es unterschiedliche Zahlen gibt, die vom Rechnungshof abgefragt worden sind. Ich muss schon sagen, dass es mir arge Bedenken bereitet, wenn es vom Landkreistag und auch vom Ministerium 16 Fälle gibt, wo man sagt, aufgrund des Gesetzes konnte man helfen, und der Rechnungshof aufgrund seiner Anfrage keinen einzigen Fall genannt bekommt bzw. aufgefunden hat. Vielleicht muss man an dieser Stelle der Sache auch noch mal nachgehen.
Viele Teilnehmer am Online-Forum und die Stellungnahmen haben auf den Fortbestand des Gesetzes gedrungen, deswegen haben wir auch die Entfristung vorgenommen und die Befristung bis 2018.
Ja, es ist keine ausdrückliche Evaluation im Gesetzentwurf enthalten. Sicherlich ist das ein Gedan
ke, über den wir auch nachgedacht haben. Aber das Ministerium hat hier am Pult, aber auch im Ausschuss schon oft gesagt, dass dieses Gesetz dauernd überprüft wird bzw. dass es auch mit den Jugendämtern Absprachen und Nachfragen gibt. Ich nehme das Ministerium beim Wort, dass wir keine ausdrückliche Evaluation in den Gesetzentwurf aufnehmen müssen, sage aber auch, dass wir da dranbleiben. Ich glaube, dieses Gesetz ist es auch wert, immer wieder nachzuhaken, zumal es eine gute Möglichkeit gibt, weil das Vorsorgezentrum laut Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes jedes Jahr eine Rückkopplung dessen gibt, welche Einladungen erfolgt sind, wie viele Erinnerungen und Teilnahmequoten vorhanden sind.
Deswegen, liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werden wir Ihren Änderungsantrag auch ablehnen, insbesondere, weil wir sagen, es kann nicht nur bei den Krankenkassen liegen, dass diese für die Vorsorgeuntersuchung einladen. Herr Bärwolff hatte es schon gesagt, es gibt leider auch Fälle, wo Kinder nicht versichert sind. Aber für mich ist ausschlaggebend, dass es unser Wille als Freistaat Thüringen bzw. der Landesregierung gewesen ist, selbst diese Einladung vorzunehmen und uns nicht auf die Krankenkassen zu verlassen, denn was ist, wenn die Krankenkassen das mal nicht machen, bzw. ist das nicht ein Thema, was wir selbst wahrnehmen und nicht bei den Krankenkassen belassen sollten? Im Übrigen erlaube ich mir die Anmerkung, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt immer großen Wert auf Ausschussberatung und intensive Diskussion. Ich habe mich gefreut, dass alle Fraktionen von den Änderungsanträgen im Ausschuss Gebrauch gemacht haben. Es wäre schön gewesen, wenn auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht hätten, dann hätten wir auch über diesen im Ausschuss intensiv diskutieren können.
Jetzt haben wir noch einen Änderungsantrag von der Fraktion der FDP. Dieser wurde bereits im Ausschuss von uns abgelehnt und ich sage auch an der Stelle noch mal: Was die Kostenerstattung für die Ärzte angeht, so glauben wir, dass die Kosten für die Ärzte für die Durchführung der Untersuchungen durch andere Stellen bereits erstattet werden und diese Unterschrift und das kostenlose Fax kein Grund ist, da eine Veränderung vorzunehmen.
Was den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE angeht, eine Umbenennung des Gesetzes nur für Kinderschutz kommt für die Fraktion der CDU nicht infrage, weil, ich sagte es schon, dieses Gesetz nicht nur dem Kinderschutz dient, sondern auch der gesundheitlichen Vorsorge.
Gut, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, viele Dinge sind im letzten Plenum in der ersten Beratung schon zu den beiden Gesetzentwürfen der Fraktion DIE LINKE gesagt worden. Aber ich möchte natürlich auch in der zweiten Beratung für meine Fraktion noch einmal kurz ein paar Argumente zusammenfassen, die gegen diese Gesetzentwürfe sprechen. Sicherlich kommt da die eine oder andere Wiederholung vor, aber das haben nun einmal zweite Beratungen so an sich, zumal die Argumentationslage aus unserer Sicht so klar ist.
DIE LINKE fordert in ihrem Gesetzentwurf die vollständige Abschaffung des Status der politischen Beamten in Thüringen. Wie gesagt, wir sind dagegen und das aus gutem Grund. Politische Beamte sind in einem herausragenden Amt an der Nahtstelle von Verwaltung und Politik tätig und deswegen haben sie auch eine besondere Stellung, bei der in Abweichung zum unkündbaren Lebenszeitbeamten nach § 30 Beamtenstatusgesetz jederzeit eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Angabe von Gründen erfolgen kann. Wer politischer Beamter ist, können die Bundesländer in ihren Lan
desbeamtengesetzen selbst regeln und auch das hat gute Gründe.
Zum Ersten: Die Nähe zum vorgesetzten Minister oder Regierungschef und damit auch immer das notwendige persönliche Vertrauen zur jeweiligen Landesregierung. Das Handeln des Staatssekretärs ist in gewissen Teilen auch immer politisch und muss deswegen in ständiger Übereinstimmung mit den Zielen der jeweiligen Landesregierung sein.
Zweitens: Der politische Beamte hat an dieser Nahtstelle zwischen Verwaltung und Politik die Funktion des reibungslosen Arbeitens beim Übergang von der politischen Spitze in die Beamtenhierarchie hinein zu gewährleisten. Daher ist es auch notwendig, dass politische Spitzenbeamte beispielsweise bei einem Regierungs- oder Ministerwechsel in den einstweiligen vorzeitigen Ruhestand versetzt werden können und das - wie ich vorhin schon sagte - jederzeit ohne Angabe von Gründen. Damit besteht für den politischen Beamten jederzeit die Gefahr der möglicherweise juristisch schwer angreifbaren Kündigung, die dann aufgrund dessen mit der besonderen Ruhestandsregelung einhergeht.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, die Regelung der politischen Beamten ist aus unserer Sicht auch nicht verfassungsrechtlich problematisch, denn nicht umsonst haben 15 Bundesländer diese ihnen eingeräumte Regelungsmöglichkeit genutzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrem Gesetzentwurf schlägt DIE LINKE außerdem vor, dass die Beauftragten der Landesregierung zukünftig vom Landtag gewählt werden. Ich hatte das bereits letztes Mal dargelegt, warum ich Ihre Änderung an dieser Stelle nicht nachvollziehbar finde. Sie kritisieren nämlich, dass die politischen Beamten bei der Einstellung nicht aufgrund eines Kriterienkatalogs von Qualifikation und Befähigung beurteilt werden. Würden wir die Beauftragten der Landesregierung durch den Landtag wählen lassen, dann ist doch auch dort eine politische Mehrheit entscheidend. Und ich weiß nicht, ob dann die Kriterien garantiert sind.
Zu dem Vorschlag, dass der Regierungssprecher ein Angestellter des öffentlichen Dienstes mit erleichterter Kündigungsmöglichkeit sein soll, noch ein Gegenargument. In Ihrer Gesetzesbegründung sagen Sie, dass bei politischen Beamten eine gewisse Spiegelbildlichkeit zwischen Einstellung auf der einen und Kündigung auf der anderen Seite gegeben sein muss. Wenn der Regierungssprecher, wie von Ihnen vorgeschlagen, ein normaler Angestellter sein soll, dem dann aber auf der anderen Seite erleichtert gekündigt werden kann, ist doch genau an dieser Stelle diese Spiegelbildlichkeit gar nicht gegeben. Und das ist wiederum aus meiner Sicht verfassungsrechtlich bedenklich.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, es ist dem Selbstorganisationsrecht der Landesregierung überlassen, an dieser Stelle dem Parlament Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Das hat sie angekündigt. Meine Fraktion möchte diese Änderungsvorschläge abwarten und lehnt daher die beiden Gesetzentwürfe ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nach den sieben Vorrednern warten alle darauf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen. Herr Meyer, ich bin ja überrascht, dass ich schon dran bin. Ich dachte, Sie nutzen die gesamte Redezeit aus. Aber zunächst einmal möchte ich, bevor ich mich hier mit den Gesetzen befasse, dem Herrn Minister für seinen Sofortbericht danken, den er sicherlich zum Antrag der Fraktion der GRÜNEN gegeben hat. Aber soweit ich informiert bin, hat die Landesregierung jederzeit das Recht, sich zu Wort zu melden. In diesem Sinne begrüße ich auch Ihre Ausführungen zum Gesetzentwurf der LINKEN. Diese rechtliche Würdigung kann ich meinerseits nur absolut unterstreichen.
Viele Dinge sind an dieser Stelle schon zum Gesetzentwurf der LINKEN gesagt worden, so dass ich mich an dieser Stelle kurzfassen möchte und nicht die 80 Minuten ausschöpfe. Wie bereits gesagt, fordert DIE LINKE in ihrem Gesetzentwurf die vollständige Abschaffung des Status der politischen Beamten in Thüringen. An dieser Stelle sei vielleicht auch einfach noch mal klargestellt, das Bundesland, was keine politischen Beamten hat, ist lediglich Bayern. Nicht, wie in Ihrer Gesetzesbegründung der Eindruck erweckt wurde, dass es vier Bundesländer sind, nein, es ist nur Bayern, das keine politischen Beamten hat. Warum dies so ist bzw. welche anderen Regelungen es in diesem Zusammenhang gibt, darauf ist der Minister ja bereits eingegangen.
Die politischen Beamten sind in einem herausgehobenen Amt an der Nahtstelle von Verwaltung und Politik tätig. Deswegen sind es auch besondere Stellungen, bei denen in Abweichung zum unkündbaren Lebenszeitbeamten nach § 30 Beamtenstatusgesetz jederzeit eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ohne Angabe von Gründen erfolgen kann. Wer politischer Beamter ist, das können die Bundesländer in ihren Landesbeamtenge
setzen regeln. Wie gesagt, alle bis auf Bayern nutzen diese Möglichkeit. Dafür gibt es auch gute Argumente. Zum einen die Nähe zum vorgesetzten Minister oder Regierungschef und damit auch immer das notwendige persönliche Vertrauen zur jeweiligen Landesregierung. Denn das Handeln des Staatssekretärs ist auch in gewissen Teilen politisch und muss deswegen in ständiger Übereinstimmung mit den Zielen der jeweiligen Landesregierung sein.
Zum anderen hat der politische Beamte aber an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung die Funktion des reibungslosen Arbeitens beim Übergang von der politischen Spitze in die Beamtenhierarchie hinein zu gewährleisten. Daher ist es notwendig, dass politische Spitzenbeamte beispielsweise bei Regierungs- oder Ministerwechsel in den einstweiligen vorzeitigen Ruhestand versetzt werden können, und das jederzeit ohne Angabe von Gründen. Damit besteht für den politischen Beamten jederzeit die Gefahr der juristisch schwer angreifbaren Kündigung, die dann aufgrund dessen mit der besonderen Ruhestandsregelung einhergeht.
Die Regelung der politischen Beamten ist aus unserer Sicht nicht, wie von Ihnen unterstellt, aufgrund Parteipolitisierung verfassungsrechtlich problematisch, denn dann müsste man schon fragen, warum 15 Bundesländer diese Regelung so treffen.
In den Gesetzentwürfen der LINKEN wird vorgeschlagen, durch eine Regelung in der Landesverfassung zukünftig alle Staatssekretäre als Mitglieder der Landesregierung aufzunehmen. Dies ist nur in Bayern und im Saarland so, das ist bereits gesagt worden von meinem Kollegen Bergner. In Sachsen gibt es lediglich eine Kann-Regelung in der Verfassung und in Baden-Württemberg darf nur maximal ein Drittel der Zahl der Minister Staatssekretäre sein und darf dann auch nur durch Beschluss ein Stimmrecht im Landtag haben.
Meine Fraktion sieht an den derzeitigen Regelungen zu den politischen Beamten und der Stellung der Staatssekretäre nicht als Mitglieder der Landesregierung keinen Änderungsbedarf. Ich muss an dieser Stelle auch erwähnen, vielleicht kann ja die Fraktion DIE LINKE überhaupt erst einmal in dem Bundesland, in dem sie in der Regierung beteiligt sind, nämlich in Brandenburg, ihren Gesetzentwurf ausprobieren.
Meiner Kenntnis nach gehören dort der Landesregierung nur der Ministerpräsident und die Minister an. Sie schlagen darüber hinaus in Ihrem Gesetzentwurf vor, dass die Beauftragten zukünftig vom Landtag gewählt werden. An der Stelle, muss ich
sagen, finde ich Ihre Änderung nicht nachvollziehbar, denn Sie kritisieren, dass die politischen Beamten bei der Einstellung nicht aufgrund eines Kriterienkatalogs von Qualifikationen und Befähigungen beurteilt werden. Würden wir an dieser Stelle die Beauftragten durch den Landtag wählen lassen, dann ist auch dort eine politische Mehrheit entscheidend und ich weiß nicht, ob das von Ihnen vorgeschlagene Ziel der Kriterien dann an dieser Stelle garantiert ist. Gerade bei den Beauftragten ist es aber so, dass natürlich die Beauftragten in ständiger Übereinstimmung mit den Zielen der Landesregierung arbeiten sollen.
Im Übrigen noch eine Anmerkung zu Ihrem Vorschlag, dass der Regierungssprecher Angestellter des öffentlichen Dienstes mit erleichterter Kündigungsmöglichkeit sein soll. In Ihrer Gesetzesbegründung sagen Sie, dass bei politischen Beamten eine gewisse Spiegelbildlichkeit zwischen Einstellung und Kündigung gegeben sein muss. An dieser Stelle beim Regierungssprecher verstoßen Sie aber mit diesem Vorschlag gegen diese Spiegelbildlichkeit, weil es ein normaler Angestellter sein soll, dem aber dann erleichtert gekündigt werden kann. Aus meiner Sicht ist das verfassungsrechtlich bedenklich.
Und am Ende, es ist bereits von meinen Vorrednern gesagt worden, ist der Regierungssprecher nun einmal Sprachrohr der jeweiligen Landesregierung und an dieser Stelle tatsächlich der verlängerte Arm der Landesregierung, bei dem Gehorsam unabdingbar ist.
Jetzt nur noch ein paar Hinweise bzw. Anmerkungen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/6577. Es ist ja schon gesagt worden, die Anlässe für eine Prüfung der Besoldungsregelung bzw. der Betrachtung des Beamtenstatus sind gegeben und die Landesregierung hat deswegen auch zu Recht einen Gesetzentwurf mit Änderungen angekündigt. An dieser Stelle ist es so wie auch schon angeklungen, denn aus Sicht der CDU-Fraktion obliegt es dem Selbstorganisationsrecht der Regierung, diesbezügliche Regelungen aufzustellen und dem Parlament erst einmal vorzuschlagen. Frau Siegesmund, dann kann man natürlich dieses Paket, diesen Vorschlag aufmachen und darüber diskutieren. Und niemand, Herr Korschewsky, hat gesagt, dass es so bleiben soll, wie es ist.
An dieser Stelle aber dann trotzdem noch ein paar Dinge, die natürlich bei einem Gesetzentwurf Berücksichtigung finden sollten, nämlich dass die Entlassung politischer Beamter jederzeit erfolgen kann und faktisch der Nachprüfbarkeit hinsichtlich Rechtund Zweckmäßigkeit weitgehend entzogen ist. Der Beamte hat kaum eine Möglichkeit der Überprüfung der Entscheidung. Vor diesem Hintergrund sollten die genannten Funktionen auch noch eine gewisse
Attraktivität behalten, damit eben auch noch eine Bestenauswahl gewährleistet ist.
Die Gestaltungsspielräume des Landes sollten geprüft werden bezüglich der Reduzierung der Anzahl des Sonderstatus der politischen Beamten und natürlich muss eine Prüfung hinsichtlich der Doppelversorgung politischer Beamter und Minister erfolgen. Denn bei Fällen von Doppelversorgung wird durch wenige das Ansehen des gesamten Beamtentums und am Ende auch der Politik in Misskredit gebracht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, zunächst einmal möchte ich feststellen, dass sich das uns hier vorliegende Gesetz zur Früherkennungsuntersuchung zum Wohl unserer Kinder in Thüringen bewährt hat. Durch die Sicherung der Früherkennungsuntersuchung haben wir in Thüringen Regelungen für die Verbesserung von Kindergesundheit und Kinderschutz getroffen. Denn dadurch kann zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt präventiv gesundheitsfördernd eingegriffen werden. Ich möchte es auch an der Stelle erwähnen, es war 2008 die CDU-Fraktion, die das Thüringer Früherkennungs
untersuchungsgesetz vorangetrieben hat. Es macht uns stolz, dass mittlerweile 13 Bundesländer ein weitgehend analoges oder ähnliches Verfahren wie Thüringen eingeführt haben. An dieser Stelle sei auch gesagt - es ist nicht so, Herr Koppe, wie Sie sagen, dass die Eltern erinnert werden müssen, sondern es ist eine Möglichkeit, um es den Eltern zu erleichtern, in Sachen Gesundheit für ihre Kinder diese Früherkennungsuntersuchungen zu nutzen und 13 Bundesländer machen es so. Deswegen verwundert es mich schon, dass Sie das hier so vehement kritisieren. Dieses Gesetz bietet für den Staat ein frühestmögliches Indiz für eine Kindeswohlgefährdung, wo sonst Anzeichen für ein Eingreifen des Jugendamtes schwierig sind. Deswegen hat die Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen auch Recherchen durch das Jugendamt zur Folge. Dadurch konnten in Thüringen seit 2010 leider bei 16 solcher Fälle Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkannt werden. Das ist zwar eine verschwindend geringe Anzahl und mancher - so wie wir es gerade von der FDP gehört haben - wird sich daher fragen, ob sich denn der gesamte bürokratische und finanzielle Aufwand dafür lohnt. Doch an dieser Stelle sage ich hier ganz klar, bei allen Fragen nach den Kosten und dem Aufwand, allein wenn es uns gelingt, ein Kind mit diesem Gesetz zu retten, dann hat es sich gelohnt.
Ich denke nicht, dass ein wirksamer Kinderschutz letztendlich an Wirtschaftlichkeit gemessen werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Einführung des Gesetzes ist nun vier Jahre her und aufgrund seiner Befristung muss es nun erneut befristet bzw. entfristet werden. Es ist nur zu begrüßen, dass wir im Parlament diese Gelegenheit nutzen, die Regelung zu evaluieren, zumal sich in der Umsetzungspraxis des Gesetzes einige Probleme gezeigt haben. Deswegen freue ich mich auch auf die Beratung im Ausschuss. Wir werden sehen, inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen hier sinnvoll sind.
Die bisherigen Erkenntnisse über Schwächen des Einladungs- und Erinnerungsverfahrens sollen nun dazu dienen, das Gesetz anzupassen. Über diese Schwächen haben wir ja bereits im Juni-Plenum hier an gleicher Stelle diskutiert. So gab es eine Reihe von Falschmeldungen, wo Eltern angeschrieben worden sind, obwohl sie die Untersuchung wahrgenommen hatten. Das war vor allem in der Einführungsphase der Fall, mittlerweile hat sich das reduziert; so waren es im Jahr 2011, glaube ich, knapp 2 Prozent.
Kritisiert wurde auch teilweise der Tonfall, in dem die Erinnerungsschreiben verfasst waren. Was aber den bürokratischen Aufwand betrifft, so ist dieser meiner Meinung nach durchaus hinnehmbar, vor allem wenn man bedenkt, warum es dieses Verfah
ren gibt. Um dies zu beheben, sind jetzt einige Änderungen geplant bzw. im Gesetzentwurf vorgeschlagen. Das sind zwei Bereiche. Zum einen betrifft es das Meldeverfahren. Zukünftig wird das Vorsorgezentrum in Fällen, in denen trotz Einladung und Erinnerung keine Meldung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung eingegangen ist, die zuständigen Gesundheitsämter informieren und nicht wie bisher die Jugendämter. Durch die größere Sachnähe erhofft man sich bessere Möglichkeiten, zunächst die Fälle aufzuklären, in denen sogenannte Nichtteilnahmemeldungen, also Falschmeldungen, durch das Vorsorgezentrum für Kinder erfolgt sind. Erst wenn sich dabei Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ergeben, sollen die erforderlichen Daten zur weiteren Prüfung an das zuständige Jugendamt weitergegeben werden. So konzentriert sich die Arbeit der Jugendämter auf den Kinderschutz, während die Gesundheitsämter im Bereich der Gesundheitsfürsorge und Prävention, was ja auch ihre Aufgabe ist, tätig werden. Es ist zudem dann auch eine andere Wirkung, wenn das Gesundheitsamt als öffentlicher Gesundheitsdienst bei den Eltern nachhakt.
Der zweite große Änderungsbereich betrifft die Anzahl der meldepflichtigen Früherkennungsuntersuchungen. Diese sollen reduziert werden. Das Einladungs- und Erinnerungsverfahren soll zukünftig ab der U4 bis einschließlich der U8 greifen. Es soll also zukünftig Kinder im Alter von drei Monaten bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres betreffen. Somit liegt besondere Aufmerksamkeit auf dem Kleinkind- und Vorschulalter. Bisher war dies vom U3- bis U9-Untersuchungsbereich. Damit soll das Einlade- und Erinnerungsverfahren auf das Notwendige begrenzt werden. Ich bin davon überzeugt, dies dürfte sich letztendlich bei den anfallenden Verwaltungskosten bemerkbar machen.
Meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, unser Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder hat sich grundsätzlich bewährt und soll mit den eingeführten Anpassungen weitergelten. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Gesetz auf weitere fünf Jahre zu befristen. So kann in fünf Jahren erneut überprüft werden, ob die gesetzlichen Maßnahmen und jetzt vorgeschlagenen Änderungen greifen und eine vollständige Evaluierung des Gesetzes durchgeführt werden muss. Wie gesagt, auch meine Fraktion freut sich auf die Beratung im Ausschuss und deswegen danke ich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, durch Beschluss des Landtags vom 23. November 2012 ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD federführend an den Justiz- und Verfassungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Am 5. Dezember 2012 hat der Justizausschuss in seiner 49. Sitzung den vorliegenden Gesetzentwurf erstmals beraten und beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Fraktionen sollten bis zur darauffolgenden Sitzung Anzuhörende benennen und Fragen formulieren. Weiterhin entschied sich der Ausschuss für die Nutzung des Online-Diskussionsforums des Thüringer Landtags, um auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung an der Gesetzgebung zu bieten.
In der 50. Sitzung am 16. Januar 2013 beschloss der Justizausschuss sodann eine umfangreiche Liste von 39 Anzuhörenden, unter ihnen Vertreter von Gedenkstätten, Museen, Stiftungen, Vereinen sowie Beauftragte anderer Bundesländer sowie des Bundes. Die Ausschussmitglieder verständigten
sich auf eine Anhörungsfrist von sechs Wochen bis zum 27. Februar 2013 unter Zusendung eines Fragenkatalogs. Des Weiteren wurde die Freischaltung des Online-Forums vom 21. Januar bis zum 7. April beschlossen, worüber die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung informiert wurde. Nach Ablauf der Anhörungsfristen baten die Mitglieder des Justizausschusses in der 54. Sitzung am 17. April 2013 die Landtagsverwaltung, zur Erleichterung der Auswertung der teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung vorzunehmen. Stellungnahmen waren von 28 Anzuhörenden eingegangen, von 11 Anzuhörenden gab es keinerlei Rückmeldungen. Im Ergebnis der Auswertung der Anhörung trugen die Koalitionsfraktionen sodann in der 56. Sitzung am 15. Mai eine Reihe geplanter Änderungsvorschläge zunächst mündlich vor. Hierbei wurden insbesondere Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen. Eine schriftliche Vorlage wurde für die nachfolgende Sitzung in Aussicht gestellt. Diese wurde dann auch in der 57. Sitzung am 12. Juni 2013 als Tischvorlage verteilt und den Ausschussmitgliedern zunächst die Möglichkeit zur Kenntnisnahme eingeräumt, ohne dass es zu einem Abschluss der Beratungen kam.
Anlässlich des 60. Jahrestages des Aufstands des 17. Juni beantragten die Koalitionsfraktionen sodann die kurzfristige Einberufung des Justiz- und Verfassungsausschusses zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs. Selbiges geschah für die mitberatenden Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur. Das Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz wurde sodann in der 58. Sitzung des Justizund Verfassungsausschusses am 19. Juni abschließend beraten. Nach nochmaliger kurzer Erläuterung der Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen wurden diese ohne weitere Debatte zur Abstimmung gestellt. Im Ergebnis hat der Justizausschuss sodann mit 5 Jastimmen sowie 2 Enthaltungen empfohlen, den Gesetzentwurf mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen anzunehmen. Ein Teil der Ausschussmitglieder hat sich dabei an der Abstimmung nicht beteiligt.
Die mitberatenden Ausschüsse haben sich dem Votum des Justizausschusses angeschlossen und empfehlen dem Landtag, sich der Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses anzuschließen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, existiert bisher keine explizite Studie zur Entwicklung sozialer Mobilität in Thüringen. Daher danke ich der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, da die nun vorliegende ausführliche Antwort der Großen Anfrage „Soziale Mobilität, sozialer Aufstieg und Bedingungen für Chancengerechtigkeit in Thüringen“ die Sozialpolitik in Thüringen aus vielen Richtungen beleuchtet.
Die Anfrage, die insgesamt neun Themenbereiche umfasst, wurde von der Landesregierung sehr ausführlich und detailliert beantwortet. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich. Sie stellt auf fast 300 Seiten eine Bestandsaufnahme dar und gibt einen Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen für die Landesregierung im Bereich soziale Mobilität und Chancengerechtigkeit. Damit kann sich nun jeder ein umfassendes Bild über den aktuellen Stand in Bezug auf die Sozial-, Bildungsund Wirtschaftspolitik machen und jetzt, wo uns solche detaillierten Antworten vorliegen, sollten wir diese auch nutzen. Aber die Antworten widersprechen auch dem, was oft versucht wird, zu suggerieren, nämlich, dass in Thüringen nichts getan wird, um der sozialen Ungleichheit entgegenzuwirken und soziale Mobilität zu erhöhen.
Dass wir nicht mit allem, was in der Antwort aufgezählt wird, zufrieden sein können, ist keine Frage. Es gibt auch vieles zu diskutieren und das wollen wir an dieser Stelle gern tun. Im Folgenden werde ich daher auf ein paar zentrale Aussagen eingehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Grad der sozialen Mobilität ist ein Maßstab für die Offenheit einer Gesellschaft. Soziale Mobilität ist immer im Zusammenhang mit sozialer Ungleichheit zu betrachten. Meine Fraktion hat gemeinsam mit der SPD zentrale Schwerpunkte gesetzt auf die Bekämpfung von Armut, insbesondere Kinderarmut, auf den Einsatz für Chancengleichheit, die Verbesserung der Lebensqualität und auf erfolgreiche Integrationsschritte. Dabei geht es uns nicht nur darum, die materiellen Lebensbedingungen zu verbessern, sondern auch für alle Bevölkerungsmitglieder Teilhabe zu gewährleisten an Bildung und Beratung, an Angeboten der Jugendhilfe sowie an öffentlichen Angeboten wie Freizeitmaßnahmen, Sport, Museen und Bibliotheken.
Armut und soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen sind eine zentrale Herausforderung für die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Städte und Gemeinden. Durch den demografischen Wandel ist nicht nur die Bevölkerungszahl rückläufig, sondern auch die Anzahl junger Menschen sinkt. Damit ist Kinderarmut nicht also nur ein Problem ungleicher Ausgangschancen, sondern auch ein Zukunftsproblem, denn auch gesellschaftliche Zufriedenheit, wirtschaftliches Wachstum und politische Stabilität müssen sichergestellt werden. Das Thema Armutsbekämpfung hat auch für meine Fraktion einen hohen Stellenwert und im Koalitionsvertrag wird unter anderem der Bekämpfung von Kinderarmut großer Raum gegeben und das ganz bewusst. Aber bereits vor der Bildung der neuen Landesregierung war Kinderarmut Thema in Landtag und auch im Landesjugendhilfeausschuss. Initiativen wie TIZIAN, welche die berufliche Integration benachteiligter Familien fördert, die Jugendpauschale, das Landesarbeitsmarktprogramm, die Eltern-Kind-Zentren, das Schulobstprogramm, der Maßnahmekatalog zum Kinderschutz und der Thüringer Bildungsplan setzen da wichtige Impulse.
Die Schlussfolgerung für Thüringen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung und aus dem gemeinsamen sozialen Wort zur Kinderarmut in Thüringen der Sozial- und Jugendverbände wurden und werden geprüft und umgesetzt. Auch die Schulsozialarbeit, die erst kürzlich Unterstützung durch ein Landesprogramm erfahren hat, kann als Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Integration junger Menschen in deren Sozialraum leisten. Ausgehend von den tatsächlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Eltern müssen abgestimmte und passgenaue Angebote entwickelt werden und Wege zu einer sozialraumorientierten Armutsprävention und Bildungsförderung aufgezeigt werden. Dabei müssen vorbeugend und flächendeckend benachteiligte Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen verbessert werden.
Auch in der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass eine wirksame Armutsprävention auch vom Engagement der handelnden Akteure im Bildungs- und Sozialwesen abhängt. Armutsprävention beinhaltet deswegen unterschiedliche Aufgaben auf verschiedenen Handlungsebenen.
Dr. Fischer, Autor der Studie „Wege aus der Armut“ hat das, wie ich finde, gut auf den Punkt gebracht. Da möchte ich ihn an dieser Stelle auch gern zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Um die Aufgaben in der Armutsprävention zu bewältigen, bedarf es neben allen staatlichen Anstrengungen auch eines nichtstaatlichen Engagements durch professionell und ehrenamtlich Handelnde in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen.“ Wir sollten seitens der Politik diese gesellschaftlichen Leistungen unterstützen, in dem das Land, aber auch der Bund aktiv die Rahmen setzende Verantwortung übernimmt. Denn der Staat sollte auch die gesellschaftlichen Akteure zum armutspräventiven Handeln befähigen und bewusst nichtstaatliches Engagement fördern.
Meine Damen und Herren, die Wahrscheinlichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, steigt bei Kindern von 36 auf 50 Prozent, wenn sie eine frühkindliche Bildungseinrichtung besucht haben. Diese Tatsache zeigt, wie wichtig die frühkindliche Bildung für die spätere erfolgreiche Entwicklung ist. Die Kompetenzen, die aber zuallererst durch Eltern vermittelt werden sollten, sind für das weitere Leben unverzichtbar. Dazu gehören Sprachfähigkeit, rechnerische Fähigkeiten, soziale Kompetenzen, Motivation und Selbstdisziplin. Neben den Familien leisten die Kindertagesstätten in Thüringen in der frühkindlichen Entwicklungsphase aber einen wesentlichen Beitrag zur Erziehung und Bildung. Das Netz der Kindertagesstätten in unserem Freistaat ist gut entwickelt. Die Betreuungsquote und die Ganztagsquote erreichen deutschlandweit Spitzenwerte. Das neue Kindergartengesetz und der Rechtsanspruch auf einen Platz ab August sind hier wichtige Signale. Mit der Einführung des Thüringer Bildungsplans für Kinder legte Thüringen ein durchgängiges und kindgerechtes Bildungskonzept vor. Auch die Entwicklung der Kitas zu Eltern-Kind-Zentren hat sich nicht nur bewährt, sondern ist ein guter Weg.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, die derzeit 151 Thüringer Erziehungseinrichtungen für Kinder in speziellen Lebenslagen bieten in einer breiten Trägerlandschaft eine Vielfalt an Betreuungseinrichtungen und -formen an. Dazu gehören unter anderem Heimgruppen, therapeutische Gruppen oder Intensivgruppen, familienintegrative Settings, betreutes Wohnen oder Tagesgruppen. Seit 2006 steigen die Hilfefälle an, was laut Antwort der Landesregierung unter anderem mit der Einführung des § 8 a SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, zusammenhängt. Die Bevölkerung und auch die zuständigen örtlichen Träger der öf
fentlichen Jugendhilfe reagieren sensibler auf Problemlagen von Kindern und Jugendlichen und das ist auch gut so. Mich freut, dass Angebotsstrukturen der erzieherischen Hilfen immer flexibler gestaltet werden, um die Durchlässigkeit der erzieherischen Hilfen letztendlich auch zu erhöhen. So kann Hilfe nicht nur situationsorientiert, sondern auch prozessangepasst gestaltet werden. Erfreulich ist auch, dass die durchschnittliche Verweildauer von Kindern und Jugendlichen seit 1997 um drei Monate gesenkt werden konnte.
Leider gibt es an dieser Stelle keine Statistik, die belegt, dass Kinder in Einrichtungen der Erziehungshilfe dieselben Bildungschancen haben wie Kinder, die in Familien aufwachsen. Aber ich selbst bin Patin einer Familienwohngruppe in Sonneberg und ich weiß, welche hingebungsvolle Arbeit in diesen Einrichtungen geleistet wird.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, zu vielen Fragen im Themenbereich soziale Mobilität und Migration hat die Landesregierung aufgrund der fehlenden Datenlage keine Antwort geben können. Dennoch ist ersichtlich, dass sie sich bemüht, nicht nur die berufliche Integration voranzutreiben. Sei es durch die Förderung beim Spracherwerb mit Stipendien für Gymnasiasten, mit Vernetzung und Beratungsangeboten, dem Ausländerbeauftragten und arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen. Allerdings sind Rahmenbedingungen nicht die einzige Voraussetzung für eine Verbesserung der sozialen Mobilität für Menschen mit Migrationshintergrund. Auch die Familie, vor allen Dingen die Eltern, spielen hier eine große Rolle. Das macht beispielsweise der Soziologe Aladin ElMafaalani klar. Ihn möchte ich zitieren und er sagt: Wer als Migrant aufsteigen will, muss sich von seinem Herkunftsmilieu trennen. Aufsteiger aus unteren Schichten auch ohne Migrationshintergrund verlören die Verbindung zu ihrer früheren Welt. Aufstieg sei deshalb nicht nur ein Gewinn, man verliere einen Teil seiner Identität. Aufstieg ist ein biografisches Risiko, vor dem sich so mancher auch fürchtet, zumal viele Aufsteiger auch mit dem neuen Milieu fremdeln. Eine solche Entwicklung müssen eben beide Seiten zulassen, die Eltern und der Nachwuchs und nicht immer ist das auch gewollt. Oft lassen die Eltern ihre Kinder nicht los, obwohl sie für sie eigentlich nur das Beste wollen. Manche Eltern wollen ihren Kindern insbesondere ein Scheitern ersparen, oder sie sorgen sich, dass sie dem Nachwuchs auf der höheren Schule nicht helfen können.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, bei all den sozial-, bildungs- und wirtschaftspolitischen Betrachtungen darf aber nicht übersehen werden, dass nicht allein die bestehenden Rahmenbedingungen für eine wachsende soziale Ungleichheit verantwortlich sind. Der mangelnde Aufstiegswille vieler junger Menschen ist oft ge
prägt durch ihr Elternhaus. In der erwähnten Pollack-Studie kommt es nicht nur auf die schulische Bildung an, sondern vor allem auch auf die Familienstruktur. Während nach den Zahlen des Allensbach-Instituts 86 Prozent der Eltern aus der höheren Schicht wollen, dass der Nachwuchs das Abitur macht, sind es in bildungsferneren Kreisen eben nur 47 Prozent. Hier wird sichtbar, dass bei all den guten Rahmenbedingungen, die Thüringen bietet, Eltern noch viel mehr Unterstützung benötigen. Angesichts der immer engeren Kopplung von Bildungschancen an Lebenschancen ist das wohl die größte politische Herausforderung und das nicht nur für uns hier in Thüringen, sondern in ganz Deutschland und daran müssen wir weiterhin arbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die ich natürlich vollumfänglich ausnutzen werde. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, natürlich sehr geehrte Frau Präsidentin, zunächst einmal möchte ich dem Herrn Staatssekretär für den Sofortbericht danken und für die zahlreichen Antworten auf die durchaus interessanten Fragen, aber auch den Ausblick.
Das Thema Kinderschutz ist von Anbeginn des Thüringer Landtags ein zentrales Politikfeld der CDU-Fraktion. Es war auch unsere Fraktion, die im Jahr 2008 das Thüringer Früherkennungsuntersuchungsgesetz vorangetrieben hat und der Sofortbericht hat es uns gezeigt, dass es sich zum Wohl unserer Kinder bewährt hat. Ich denke, und das ist ja schon angeklungen, wir sind uns deswegen auch alle einig, dass dieses Gesetz zum Jahresende nicht auslaufen darf. Obwohl die gesundheitliche Lage der Kinder in Thüringen und auch in Deutschland insgesamt gut ist, leiden immer noch Kinder unter erhöhten Gesundheitsrisiken. Dank der Vor
sorgeuntersuchungen können eventuelle Probleme oder Auffälligkeiten aber frühzeitig erkannt werden. Deswegen können Eltern mit ihrer Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass ihre Kinder gesund groß werden.
Ziel des Gesetzes sind aber neben der Kindergesundheit auch die Fortentwicklung der Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl und damit natürlich die Förderung des Kinderschutzes allgemein.
In diesem Zusammenhang - sie sind ja schon genannt worden - verweise ich auf die zahlreichen Maßnahmen der Landesregierung in den vergangenen Jahren, aber auch auf die guten Beratungsund Hilfsangebote der Jugendämter und auf die 18 Kinderschutzdienste, für deren hervorragende Arbeit ich mich an dieser Stelle auch herzlich bedanke.
Seit Einführung des Einladungs- und Erinnerungswesens für Kinder durch das Vorsorgezentrum in Bad Langensalza im November 2009 ist die Teilnehmerrate gesamtdurchschnittlich gestiegen. Bis 2011 stieg diese Teilnehmerrate schon von 86,9 Prozent auf gute 95,7 Prozent, aber der Erfolg des Gesetzes ließ sich zwischenzeitlich noch steigern, momentan haben wir eine Teilnehmerrate von sage und schreibe 97,6 Prozent.
Ich danke allen Beteiligten an dieser Stelle ausdrücklich für dieses gute Ergebnis im Dienste der Gesundheit und des Wohlergehens unserer Kinder, vor allem den vielen Kinder- und Hausärzten und den Mitarbeitern der Jugendämter.
Diese Statistik zeigt, dass wir in Thüringen durch die Sicherung der Früherkennungsuntersuchung gute Regelungen für die Verbesserung von Kindergesundheit und Kinderschutz getroffen haben. Aber diese Statistik zeigt auch, dass die Thüringer Eltern ganz überwiegend von diesen wichtigen medizinischen Vorsorgeangeboten Gebrauch machen und ihre Kinder bei diesen Vorsorgeuntersuchungen vorstellen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, wie wir aus zahlreichen Kleinen Anfragen erfahren durften, findet im Thüringer Sozialministerium derzeit eine umfassende Evaluation dieses Gesetzes statt und am Ende dieser Evaluation wird es eine Gesetzesänderung geben bzw. das Sozialministerium, die Landesregierung wird uns Vorschläge unterbreiten. Daher halte ich auch - bereits an dieser Stelle gesagt - die Anträge zum jetzigen Zeitpunkt für überflüssig und unsere Fraktion wird sie ablehnen.
Bei der Evaluation werden dann sicher auch die Hinweise des Thüringer Rechnungshofs einbezo
gen werden. Dieser hat das mit dem Benachrichtigungssystem beauftragte Thüringer Vorsorgezentrum geprüft und - wir haben es schon gehört - er kritisiert den damit verbundenen erheblichen Kostenaufwand insbesondere für kommunale Gebietskörperschaften.
Aus meiner Sicht verkennt der Rechnungshof dabei aber, dass ohne diese Früherkennungsuntersuchungen gesundheitliche Schäden akuter und chronischer Art bei Kindern entstehen können. Die Folgen, die wiederum aus diesen Erkrankungen dann an Behandlungskosten entstehen, die dann die Solidargemeinschaft belasten, sind wesentlich höher. Im Übrigen erlaube ich mir die Anmerkung, dass es wohl unmöglich sein wird, anfallende Kosten mit Kindeswohl ins Verhältnis zu setzen. Gesunde Kinder sind unbezahlbar.
Die Nichtteilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung kann auf eine Vernachlässigung der gesundheitlichen Belange von Kindern hinweisen. Wir wollen daher ebenso, wie Herr Bärwolff das formuliert hat, am Benachrichtigungssystem festhalten. Sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle Optimierungsbedarf, aber, wir haben es ja gehört, daran arbeitet die Landesregierung bereits. Auch unsere Fraktion wird sich zum entsprechenden Zeitpunkt mit Vorschlägen daran beteiligen.
Durch die Teilnahme an diesen Vorsorgeuntersuchungen findet aber auch eine Sensibilisierung für mögliche Kindeswohlgefährdungen statt. Deswegen ist eine gute Zusammenarbeit von Ärzten, Jugend- und Gesundheitsämtern sowie dem Vorsorgezentrum notwendige Voraussetzung.
Frau Siegesmund, Sie haben es schon angesprochen, auch wir kennen die Probleme von Eltern bzw. die kleinen Haken, die es in dem System noch gibt und die sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert haben. Offensichtlich gibt es Ärzte, die die im Gesetz verankerte Meldepflicht nicht ernst nehmen und, wie schon gesagt und berichtet, führen dann diese Nichtmeldungen dazu, dass eine Erinnerung an die Eltern erfolgt oder im schlechtesten Fall das Jugendamt vor der Tür steht. Das führt nicht nur zu einem Mehraufwand für die Jugendämter, sondern es führt zu negativen Unterstellungen bei den Eltern, obwohl diese ihrer Verantwortung nachgekommen sind. Es ist dann wohl verständlich, dass es bei den Eltern auf Unverständnis stößt, dass ihnen Vernachlässigung unterstellt wird. Am Ende ist es sicherlich auch für das Bild der Jugendämter nicht förderlich, wenn sie aufgrund einer Falschmeldung eigentlich nur ihrer Arbeit nachgehen und ihren Auftrag erfüllen. Wobei man auch sagen muss, das Jugendamt ist nicht nur der Böse, der an der Tür klingelt, sondern - Herr Bärwolff sagte es schon - die Jugendämter haben einen umfangreichen Werkzeugkasten, um Eltern in Notsituationen bzw. bei Schwierigkeiten im Umgang mit Kindern zu helfen,
Beratung zu leisten oder auch auf den richtigen Weg zu bringen.
Ebenso wird es auch ein Anliegen unserer Fraktion sein, den bürokratischen Aufwand für die Ärzte zu erleichtern. An dieser Stelle möchte ich gleich einen konkreten Vorschlag machen, nämlich beispielsweise die Einrichtung einer kostenlosen Faxnummer im Vorsorgezentrum, damit die Ärzte nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Alles in allem warten wir auf einen zeitnahen Gesetzentwurf der Landesregierung und eine danach folgende sicherlich sachliche Diskussion. Deswegen, wie gesagt, werden wir Ihre Anträge zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen.
Vielleicht als kleine Anmerkung: Insbesondere die in den Anträgen der FDP und der LINKEN in Nummer I ausgeführten Feststellungen sind für uns selbstverständlich und deswegen bedarf es aus unserer Sicht im Landtag auch keiner gesonderten Feststellung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Da der Herr Kollege Koppe leider meine Nachfrage nicht zugelassen hat, muss ich das an dieser Stelle auf diesem Wege machen. Zum einen, Frau Siegesmund, natürlich gebe ich Ihnen recht, die kostenlose Faxnummer war doch nicht der einzige Punkt, bei dem ich sage, wir haben Änderungsbedarf. Das ist einfach nur eine praktische Idee, wo man vielleicht Erleichterung herbeiführen kann an Punkten, die durchaus für manche ein Problem
sind. Und das Problem, was sich ergibt, ist eben teilweise bei den Ärzten vorhanden, dass es die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen gibt, aber diese Meldung nicht erfolgt. Diese Meldung Herr Koppe, da können Sie einen gern maßregeln, aber bevor Sie das tun, sollten Sie die gesetzlichen Grundlagen lesen - ist vorgesehen im Früherkennungsuntersuchungsgesetz. Nämlich dass die Ärzte verschiedene Daten an das Vorsorgezentrum übermitteln. Wie Sie diese Daten übermitteln können, das regelt die Verordnung, die im Übrigen in dieser schönen Broschüre ist, die ich Ihnen an dieser Stelle gern überreiche, damit sie es nachlesen können. Diese Übermittlung in § 3 erfolgt zum Beispiel ab U7 innerhalb von fünf Tagen per Fax an das Vorsorgezentrum. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, ja, Herr Koppe, schon wie damals, der Antrag klingt sehr sympathisch. Es geht um Kinder, man will eine Kommission für sie einrichten, damit sie Gehör finden. Aber wenn Sie mich fragen, sympathische Wirkung ist eben nicht alles. Aus meiner Sicht ist das ein Antrag, der wie kein anderer die Schaufensterpolitik der FDP widerspiegelt und der von uns als CDU-Fraktion keinerlei Unterstützung findet.
Das, was Sie in Ihrer Rede hier eben getan haben, war auch recht dürftig, denn Ihre Argumente habe ich da nicht herausgehört. Das Einzige, was Sie gemacht haben, ist,
dass Sie die Redebeiträge der Kolleginnen und Kollegen aus der letzten Sitzung wiedergegeben haben und so gedreht haben, wie Sie es brauchten.
Aber ich begründe Ihnen auch gern dezidiert, warum meine Fraktion gegen eine Kinderkommission ist, nicht weil sie gegen Kinder- und Jugendfreundlichkeit ist, sondern weil es wirklich sachliche Gründe gibt, warum so eine Kinderkommission in Thüringen überflüssig ist. Dafür gibt es drei Gründe.
Zum Ersten: Diese Kinderkommission, wie Sie nach Ihren Vorstellungen vorgeschlagen wird, wäre kein effektives und produktives Gremium.
Zweitens: Auch ohne eine Kinderkommission gibt es im Thüringer Landtag und in der parlamentarischen Beratung zahlreiche kinderpolitische Akzente.
Drittens: Es ist gar nicht so einfach, eine Kinderkommission einfach von der Bundesebene hier nach Thüringen zu verlagern.
Zum ersten Argument: In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass diese Kinderkommission fraktionsübergreifend und einstimmig agieren soll, gerade im Hinblick darauf, wenn es um öffentliche Äußerungen, Beschlüsse und Stellungnahmen geht. Jetzt wissen Sie aber doch genau, dass es nun mal einer parlamentarischen Demokratie inne ist, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, deswegen bin ich auch davon überzeugt, dass auch in dieser Kinderkommission und das am besten oder wahrscheinlich noch vor den Augen von Kindern und Jugendlichen deutlich wird, dass am Ende viel diskutiert wird, um nach außen hin auf dem kleinstmöglichen Nenner einstimmige Positionen abzustimmen. Gerade auch Abschlussberichte sind dann mit Sicher
heit nicht so stichhaltig, wie wir uns das vielleicht auf dem Papier vorstellen. Sprich, diese Kinderkommission wäre unserer Ansicht nach ein schwerfälliges Gebilde, in dem mehr debattiert als entschieden wird und das auf dem Rücken unserer Kinder und Jugendlichen.
Zweitens: Auch ohne Kinderkommission gibt es hier im Thüringer Landtag genügend kinderpolitische Akzente in der parlamentarischen Beratung. Dass Ihre Begründung so klingt, als wäre dies nicht der Fall, das ist wirklich absurd.
Ich zähle an dieser Stelle einige Aspekte auf: Jede Fraktion von uns hat jugendpolitische Sprecher. Es gibt bereits einen Landesjugendhilfeausschuss, der sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen kümmert. Insofern wäre an dieser Stelle ohnehin auch eine Doppelstruktur geschaffen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche gesetzliche Grundlagen, in denen der Kinderschutz geregelt ist und an die auch der Landtag gebunden ist. Und es gibt sehr gute fachliche Empfehlungen, die der Landesjugendhilfeausschuss abgegeben hat und auch immer wieder für unsere Beratungen beisteuert.
Nun zum letzten Argument gegen Ihren Antrag. Es ist nicht so einfach, wie Sie es sagen, dass man eine Kinderkommission auf Thüringen übertragen kann. Denn Sie übersehen, dass es auf Bundesebene keinen Jugendhilfeausschuss gibt und den haben wir in Thüringen. Den haben wir und der leistet eine sehr gute Arbeit. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, er befasst sich mit der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.
Ich weiß, Herr Koppe, Sie sind kein Mitglied in diesem Jugendhilfeausschuss, aber das ist nun mal so. Vier stimmberechtigte Mitglieder des Landtags sind im Jugendhilfeausschuss vertreten, aber Sie haben jederzeit das Recht wie auch andere, beratend an den Sitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus gibt es, begleitend zum Landesjugendhilfeausschuss, zahlreiche Arbeitsgruppen, wo die FDP aufgerufen ist, Vertreter zu entsenden. Ich persönlich habe Sie dort leider noch nicht gesehen.
Zum Fazit kann ich, wie gesagt, nur noch einmal wiederholen: Wir werden Ihren Antrag auch heute ablehnen. Es gibt auch ohne eine Kinderkommission zahlreiche kinderpolitische Akzente in der parlamentarischen Beratung und es gibt auch eine Vielzahl von Anträgen zum Themenfeld der Kinderpolitik, die in unserem Sozialausschuss beraten werden und auch zukünftig beraten werden können.
Ich möchte abschließend nur noch eines sagen: Ich bin davon überzeugt, die Landesregierung, der Thüringer Landtag und die Mitglieder des Thüringer Landtags sind offen für die Belange von Kindern und Jugendlichen. Ich bin auch davon überzeugt, dass, wenn sich ein Kind an einen Politiker wendet, dessen Belange auch Beachtung finden. Dass Sie diese Belange beachten, können Sie beispielsweise bei einer tollen Aktion der Naturfreundejugend in diesem Jahr zeigen, denn da gibt es im September wieder einen Kindergipfel. Das ist wirklich ein gutes Beispiel, wie Kinder und Jugendliche in die Politik mit einbezogen werden können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, durch Beschluss des Landtags vom 21. März dieses Jahres ist der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen worden. Der Justizausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 17. April und in seiner 56. Sitzung am 15. Mai beraten.
In seiner 54. Sitzung am 17. April hat der Ausschuss beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Ausschussmitglieder verständigten sich auf ein zügiges Verfahren, damit der Gesetzentwurf in der heutigen Plenarsitzung verabschiedet werden und zum 1. Juni in Kraft treten kann. Aus diesem Grund wurde eine Anhörungsfrist von dreieinhalb Wochen bis zum 10. Mai festgelegt. Um Stellungnahme wurden gebeten der Thüringer Strafverteidiger e.V., der Thüringer Richterbund, Verband der Richter und Staatsanwälte, die Rechtsanwaltskammer Thüringen, der Di
plompädagoge Peter Asprion, die Neue Richtervereinigung NRV, die Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V., der Vizepräsident des Landgerichts Erfurt, Herr Schneider, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., der BSBD Landesverband Thüringen, der Leiter der Abteilung Justizvollzug des Hessischen Justizministeriums, Herr Dr. Roos, der Leiter des Kriminologischen Dienstes für den Justizvollzug in Thüringen, Herr Dr. Giebel, der stellvertretende Direktor der Kriminologischen Zentralstelle e.V., Herr Dr. Dessecker sowie der Leiter der JVA Goldlauter, Herr Olfen.
Stellungnahmen gingen lediglich von den zuletzt genannten sechs Personen ein. In einer umfänglichen Diskussion wurden die Ergebnisse der teilweise kritischen Anhörung in der 56. Sitzung am 15. Mai ausführlich und kontrovers unter den Ausschussmitgliedern beraten. Im Ergebnis der Beratung hat der Justizausschuss sodann mit 5 Jastimmen, 2 Neinstimmen und 2 Enthaltungen empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zeitnahe Förderung von Kinderwunschbehandlungen?
Bereits im Jahr 2011 hat die Fraktion der CDU die Initiative ergriffen und die finanzielle Unterstützung von Kinderwunschpaaren gefordert, welche mit einer entsprechenden Ergänzung im Haushalt 2012 und einem Haushaltsvermerk bisher nur zum Teil umgesetzt wurde.
Am 23. Januar 2013 konnte man im Rahmen der Berichterstattungen zu den Haushaltsberatungen in der Presse lesen, dass Frau Ministerin Taubert zwei Projekte besonders am Herzen liegen. Hierzu gehöre u.a. die Kinderwunschbehandlung. Deshalb werde das Land Familien mit unerfülltem Kinderwunsch mit 200.000 € unterstützen. Bei der dritten Behandlung beteilige sich das Land mit 25 Prozent - so jedenfalls die Presseberichterstattung.
Dieser Schritt zur Ausgestaltung des Haushaltstitels wird von uns und den ungewollt kinderlosen Paaren bereits seit Langem erwartet und wird daher sehr begrüßt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum hat man in Anbetracht der Tatsache, dass es bereits einen Landtagsbeschluss hierzu gibt und auch schon der Haushalt 2012 die Möglichkeit der Finanzierung eröffnet hat, mit der finanziellen Unterstützung so lange gewartet?
2. Ist die Förderrichtlinie zur Kofinanzierung der Bundesmittel in Arbeit und wenn ja, wann ist mit dieser und damit mit der ersten Förderung zu rechnen?
3. Wie soll die Richtlinie inhaltlich ausgestaltet werden, insbesondere ab welchem Zyklus und wie viele Zyklen insgesamt sollen zu wie viel Prozent gefördert werden?
4. Wie soll der Haushaltsvermerk über 400.000 € im Haushaltsvollzug nun konkret umgesetzt werden, da in Kapitel 08 24 Titel 684 78 „Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Familienhilfe“ unter „Maßnahmen zur Kinderwunschbehandlung“ nach wie vor null Euro ausgewiesen sind?
Ist für die Förderung allein der Wohnsitz maßgeblich oder muss die Kinderwunschbehandlung letztendlich dann auch in Thüringen vollzogen werden, die gefördert wird?
Ich gehe davon aus, der Wohnsitz ist ausschlaggebend.
Aber ich habe noch eine zweite Frage, dazu habe ich ja das Recht.
Meine zweite Frage lautet: Nachdem Niedersachsen die Richtlinie jetzt zum Januar schon erlassen hat, haben im I. Quartal noch Sachsen, SachsenAnhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin die Richtlinie in Aussicht gestellt. Könnte man für Thüringen das zumindest noch in der ersten Jahreshälfte sagen?
Herr Staatssekretär, wie Sie schon richtig sagten, erfolgt die Finanzierung der Schulsozialarbeiter in den Kommunen nicht nur über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, sondern auch über die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“. Wie verhält sich das neue Programm jetzt im Zusammenhang mit diesen bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten? Sollen darüber neue Stellen geschaffen werden oder besteht für die Kommunen die Möglichkeit, quasi die Stellen, die schon anteilig gefördert werden, jetzt in diese 100-Prozent-Förderung des Landesprogramms umzustellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne und liebe Ehrenamtliche, die Sie vielleicht gerade die Bambinis vom Fußballverein trainieren, bei der Feuerwehr im Einsatz sind, im Kirchenchor singen oder vielleicht für einen guten Zweck auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein ausgeben. In Thüringen ist rund ein Drittel der Bevölkerung ehrenamtlich tätig. Das macht 750.000 Menschen aus. Das ist eine stolze Leistung. Nicht umsonst befinden wir uns im Vergleich mit anderen Bundesländern in einer Spitzenposition.
Es zeigt auch, dass Ehrenamt in Thüringen eine lange Tradition hat, eine lange Tradition von hoher Engagementbereitschaft, von hoher Eigeninitiative. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule für die Sozialgesellschaft und um die Demokratie auf richtige Fü
ße zu stellen. Deswegen danke ich der FDP-Fraktion, dass sie kurz vor Weihnachten unserer Fraktion hier im Landtag auch die Möglichkeit gibt, diesen vielen Ehrenamtlichen in Thüringen zu danken, den Ehrenamtlichen in den verschiedensten Bereichen, sei es im Sport - es ist schon genannt worden, viele von uns sind da auch selbst ehrenamtlich tätig -, sei es im kirchlichen Bereich, sei es im sozialen Bereich, bei der Feuerwehr oder natürlich auch im kulturellen Bereich. Herzlichen Dank für die Opferung Ihrer Freizeit.
Denn, das muss man sagen, das, was Ehrenamtliche tun, ist, dass sie eigentlich das Wichtigste opfern, was sie haben, nämlich Zeit. Vielen Dank dafür. Sie tun das nicht nur für einzelne Menschen, sondern auch für sich und unsere Gesellschaft hier in Thüringen. Wir können Sie nur motivieren, machen Sie weiter so!
Aber der Dank und gute Worte sind das eine und ich bin mir sicher, alle hier im Landtag tun das in Ihren Wahlkreisen häufig, aber wir als Politiker haben uns natürlich auch an Taten zu messen. Hier ist schon viel und oft die Thüringer Ehrenamtsstiftung genannt worden. Auch wenn sich das Thema Ehrenamt nicht dazu eignet, hier einen Parteienwettstreit auszuführen, muss man sich doch an der Stelle mal fragen, wer hat es denn erfunden. Da möchte ich zitieren aus dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 17. Mai 2001: „Auch im Freistaat Thüringen, so wird durch viele Erkenntnisse deutlich, ist Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement für den Aufbau und den Erhalt der ethischen Grundlagen des sozialen Rechtsstaats unverzichtbar. Der Thüringer Landtag dankt allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich ehrenamtlich und gemeinnützig betätigen. Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung Thüringens auf, einen regelmäßigen Dialog mit den Trägern bürgerschaftlichen Engagements zu führen, mit dem Ziel, Vorschläge zu erarbeiten, wie das Ehrenamt im Freistaat weiter gestärkt werden kann. Darüber hinaus soll dieser Dialog dazu dienen, Aufgaben und Arbeit der zu gründenden Stiftung zu begleiten.“ Mit diesem Beschluss hat damals der Thüringer Landtag unter Alleinregierung der CDU die Thüringer Ehrenamtsstiftung ins Leben gerufen und damit etwas geschaffen, was deutschlandweit seinen Vergleich noch sucht.
Ich glaube, das sollte man an der Stelle auch erwähnen, die Thüringer Ehrenamtsstiftung ist eine Erfolgsgeschichte, nicht nur für die vielen Ehrenamtlichen, die diese in den verschiedensten Bereichen nutzen können, sondern auch für den Freistaat Thüringen. Eine Ehrenamtsstiftung lebt aber
auch von den Personen, die sie ausfüllen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nicht nur dem Vorsitzenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung, Herrn Dr. Düssel, sondern auch der langjährigen Geschäftsführerin, Frau Manke, danken.
Durch diese beiden Personen finden Ehrenamtliche tagtäglich nicht nur Ansprechpartner, sondern auch Hilfe und auch finanzielle Unterstützung, die ihre Arbeit erleichtern. Dafür herzlichen Dank und viel Erfolg weiterhin!
Herr Kubitzki, Sie sagten es schon, natürlich funktioniert die Thüringer Ehrenamtsstiftung auch nur, wenn sie die entsprechenden Mittel zur Verfügung hat. Im Jahr 2011 wurden über die Ehrenamtsstiftung in all ihren Wahlkreisen, in den Landkreisen 903.700 € für die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements ausgegeben
und zusätzlich 355.000 € für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, den Landessportbund und den Landesjugendring. Auch im Haushalt 2013/14 sind für die Würdigung des Ehrenamts in diesen beiden Bereichen 1,6 Mio. € eingestellt. Auch wenn das 90.000 € weniger sind, dann darf man nicht vergessen, dass das eine Stiftung ist, die sich aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert. Man kann nicht nur hier im Landtag sagen, es ist weniger, man muss auch mit den Personen ins Gespräch kommen, die einem sagen, dass ständig neue Projekte und neue finanzielle Unterstützer eingeworben werden, die dafür sorgen, dass diese Ehrenamtsstiftung lebt und auch in den nächsten Jahren auskömmlich finanziert ist.
Herr Koppe, jetzt haben Sie in Ihrem Punkt III des Antrags bezüglich des Bundeskinderschutzgesetzes eine Forderung aufgestellt. Sicherlich, über das neue Bundeskinderschutzgesetz sollen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen die freien Träger aufgefordert werden, Führungszeugnisse von den Ehrenamtlichen einzufordern. Aber man muss dazu sagen, dieser neue § 72 a Abs. 4 des SGB VIII gilt am Ende nur für Vereinbarungen, die öffentliche Träger mit den freien Trägern der Jugendhilfe treffen. In diesen Vereinbarungen müssen sich die freien Träger verpflichten, dass die Ehrenamtlichen nicht rechtskräftig wegen Kindesmissbrauch oder anderer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind. Es besteht also keine generelle Führungszeugnispflicht. Es spielt auch eine Rolle, in welcher Art und Weise der Kontakt mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Tätigkeit vollzogen wird.
Jetzt gab es natürlich einige Diskussionen seitens der Bundesregierung und auch der Kommunen bezüglich der Gebührenbefreiung für diese Führungszeugnisse. Aber schon im Juni dieses Jahres hat das Bundesamt für Justiz ein Merkblatt herausgegeben, wo nachgeregelt ist, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen dieses Führungszeugnis kostenfrei ist. Von der Erhebung der Kosten konnte bereits schon aus diesem Merkblatt hervorgehend freigestellt werden, wenn das Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die im öffentlichen Interesse liegt. Wir haben es jetzt schon von der Ministerin gehört, Ihr Antrag hat sich auch aufgrund der Entwicklung im Bundesrat überholt.
Wenn Sie ihn schon von einem Antrag der CDUund FDP-Fraktion in Niedersachsen abgeschrieben haben, dann hätten Sie das schneller tun müssen, denn in Niedersachsen kam dieser Antrag am 9. Juli 2012 schon auf die Tagesordnung und war damit aktuell,
aber mittlerweile ist er es eben nicht mehr. Es gab einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts, den der Bundesrat befürwortet hat bezüglich der klarstellenden Regelung einer Gebührenbefreiung. Die Bundesregierung hat in ihrer Entgegnung dies begrüßt, so dass ich fest davon ausgehe, dass diese Gebührenbefreiung bzw. eine entsprechende Änderung bevorsteht.
Trotz dessen kann man natürlich für die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit auch noch zwei Tipps mitgeben.
Zum Ersten: Wenn Ehrenamtliche Führungszeugnisse beantragen, einen entsprechenden Antrag auf Gebührenbefreiung gleich mit stellen. Und zum anderen ein Tipp für die Jugendverbände: Wenn Sie Vereinbarungen mit öffentlichen Trägern treffen, dann gleich einen Passus einfügen bezüglich der Kosten für die Führungszeugnisbeantragung.
Alles in allem ist das Ehrenamt zu fördern, eine Zukunftsaufgabe, die nicht nur im Freistaat, sondern auch deutschlandweit immer aktuell bleiben wird und muss. Aber man muss sich natürlich auch dessen bewusst sein, dass Ehrenamt nicht herbeigeredet und erst recht nicht politisch verordnet werden kann. Deswegen sind wir alle gut beraten, das Ehrenamt entsprechend anzuerkennen und zu würdigen. Auch in diesem Punkt kann man nur sagen, die CDU-Fraktion hat schon frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt. Bereits zum elften Mal hat die CDU-Fraktion in diesem Jahr im Kaisersaal die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen geehrt, die ehrenamtlich in den verschiedensten Bereichen tätig sind.
Das werden wir auch im nächsten Jahr tun, denn es ist eine gute Sache und die, die diese Ehrung entgegennehmen, haben es verdient, genauso wie viele, viele andere Tausende. Deswegen ist es für uns ganz klar, dass wir dem Punkt I Ihres Antrags natürlich zustimmen, dass wir den Punkt II für erledigt erachten und dass wir Punkt III ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, es gibt in Deutschland derzeit 17.000 berufliche Betreuer und 850 Betreuungsvereine. Die Feststellung des Betreuungsbedarfs wird durchgeführt durch die örtlichen Betreuungsbehörden. Am Ende entscheidet das Betreuungsgericht über die Einrichtung einer Betreuung. In Thüringen haben wir derzeit ca. 40.000 Fälle, das heißt Verfahren, in denen ein Betreuer zugeordnet wurde. Das ist eine Verdopplung seit der Jahrtausendwende, denn da waren es noch rund 24.000. Das macht schon deutlich, dass der Anteil hilfsbedürftiger Bürgerinnen und Bürger hier
in Thüringen dramatisch zugenommen hat, sich verdoppelt hat. Das hat auch zur Folge eine Kostensteigerung in den Haushalten. Im Thüringer Justizministerium lagen in dem entsprechenden Haushaltstitel die Kosten im Jahr 2000 noch bei 10 Mio. € und im Jahr 2011 waren es sage und schreibe 23 Mio. €. Die einschlägige Gesetzesgrundlage, meine Vorredner haben es schon gesagt, für die Betreuung regelt der Bund, nämlich im Vormünderund Betreuungsvergütungsgesetz dem VBVG. Dieses regelt die Vergütung und auch die Zeitvorgaben beziehungsweise das Zeitbudget für die Betreuer.
Das Bundesbetreuungsbehördengesetz gibt den Ländern dann in § 1 die Zuständigkeit, die Verfahrenszuständigkeiten nach Landesrecht zu regeln. Das ist dann die Grundlage für den uns jetzt vorliegenden Gesetzesänderungsentwurf. Wie schon gesagt, in § 1 haben wir einfach nur eine Entfristung des bisher geltenden Gesetzes und in § 4 eine Veränderung bezüglich der Förderung von den Betreuungsvereinen. Aber auch diese Veränderung ist eher marginal, denn eine Rechtsverordnung regelt dort die inhaltlichen Bestimmungen. Der § 4 wurde insofern nur geändert, dass diese Rechtsverordnung auch die Bewilligungsbehörde regelt. Frau Stange, ich verstehe nicht ganz ihren Einwand bezüglich der GFAW, denn wie in der Gesetzesbegründung zu lesen ist, ist die Betrauung der GFAW für diese Förderung der Betreuungsvereine bereits mit Beleihungsbescheid vom 18. Juli 2008 erfolgt.
Das heißt, es ist keine Neuerung, sondern diese Veränderung bietet jetzt auch Rechtssicherheit für das Verfahren, was Thüringen gewählt hat. Insofern bitte ich auch, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn nicht an den Ausschuss zu überweisen. Dass wir hier, und insbesondere Frau Stange und ich, noch einmal intensiver darüber reden, ist auch einer Veranstaltung des Bundesverbands der Berufsbetreuer in der letzten Woche geschuldet. Diese machen regelmäßig Veranstaltungen mit den Abgeordneten wie die Sofatour vor zwei Jahren oder letztes Jahr das Word-Cafe. Die Forderungen, die dieser Berufsverband aufmacht, sind durchaus nachvollziehbar und deswegen auch wichtig und natürlich für die Bundesebene auch zu berücksichtigen. Deswegen empfehle ich natürlich auch den Bundestagsabgeordneten diese Forderungen, die dieser Berufsverband aufstellt. Um nur zwei zu nennen, die durchaus einleuchtend sind: Die Berufsbetreuer fordern mehr Zeit für ihre Klienten. Im Durchschnitt 3,2 Stunden im Monat ist einfach zu wenig, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus denke ich auch, dass die Berufsbetreuer einen Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung haben, denn das Bundesgesetz stammt aus dem Jahr 2005 und
dass diese dort damals erhobenen Daten nicht mehr aktuell sind, können wir uns denken.
Das, was Thüringen letztendlich in seiner Zuständigkeit übrig bleibt, ist, im Rahmen der Möglichkeiten die Arbeit der Betreuer zu erleichtern, beispielsweise durch Vernetzung der zuständigen Behörden, aber auch durch den Abbau bürokratischer Hürden. Darüber hinaus sollte man natürlich auch versuchen, Familie, sofern diese vorhanden ist, und auch ehrenamtliche Betreuer zu ermutigen und auch anzuleiten, solche Betreuungsaufgaben wahrzunehmen. Da gibt es das Modell der Tandembetreuung, was sicherlich zukunftsfähig ist. Darüber hinaus, und auch das ist in der letzten Woche bei der Veranstaltung deutlich geworden, müssen sich natürlich Berufsbetreuer auch einer Aufgabenkritik unterstellen, eben einer Trennung der rechtlichen Aufgaben und der sozialen und teilweise auch mitmenschlichen Tätigkeiten. All das, was die Betreuer beziehungsweise auch die Berufsbetreuer von uns erwarten können und müssen, ist, dass wir dieses Berufsbild ernst nehmen. Die Regierungskoalition hat deswegen auch im Justizausschuss einen Selbstbefassungsantrag eingebracht, damit wir uns mit diesem Thema intensiver beschäftigen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Adams, Dirk; Augsten, Dr. Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, DavidChristian; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Günther, Gerhard; Gumprecht, Christian; Hartung, Dr. Thomas; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Mattias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kanis, Regine; Kaschuba, Dr. Karin; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Dr. Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik;
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, nach dem Beschluss des Kabinetts vom 14. Dezember 2010 ist unser Landesprogramm nun über ein Jahr alt. Der damalige Grundgedanke, ein Programm zu entwickeln, was die demokratischen Kräfte unterstützt, ist erfüllt. Die Signalwirkung an die Akteure und Bürger ist gesetzt. Insbesondere die Ziele von Repression, Intervention und Prävention wurden in unserem Landesprogramm deutlich.
Jetzt gilt es natürlich zu überprüfen, inwieweit dieses Landesprogramm auch Wirksamkeit entfaltet. Deswegen danke ich Ihnen, Frau Ministerin, für den Sofortbericht, der trotz dieses frühen Zeitpunkts uns doch schon gute Informationen für die Diskussion bietet. Aber - wir haben es bereits in der Ausschussberatung am 08.12. letzten Jahres gehört es ist eben weder eine vorläufige Evaluation, sondern es ist maximal ein Zwischenbericht. Die Evaluation kann erst Ende nächsten Jahres erfolgen, so dass das, was uns jetzt vorliegt, wohl eher eine Bestandsanalyse ist. Denn eine Evaluation ist auch noch gar nicht möglich, denn viele Projekte sind gerade noch in der Anlaufphase und sind so noch gar nicht öffentlich wirksam geworden.
Aber um auf einen Gedanken Ihres Antrags in I. einzugehen zur Öffentlichkeitsarbeit, kann ich Ihnen nur recht geben. Natürlich, für den Erfolg unseres Landesprogramms ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir für das Landesprogramm eine eigene Homepage entwickeln. So wie der derzeitige Stand ist, über die Homepage des Sozialministeriums, ist es
wohl sehr unglücklich gewählt. Denn das Internet ist oftmals die erste Informations- und Anlaufstelle für Interessenten, die sich darüber kundig machen wollen. Deswegen begrüße ich es, wenn das Ministerium an einer eigenen ansprechenden und informativen Homepage arbeitet. Sicherlich ist es in diesem Zusammenhang auch wichtig, ein eigenes Logo und auch einen Slogan auf den Weg zu bringen. Bis Ende März ist noch Zeit, Vorschläge an das Sozialministerium zu richten. Ich bin gespannt, wie schlagkräftig wir auch damit dann das Landesprogramm ausstatten können.
Nun zu II. Ihres Antrags, Zunächst zu Punkt a: Diesen kann die CDU-Fraktion uneingeschränkt unterstützen. Natürlich ist es sinnvoll, so wie es das Ministerium auch schon angekündigt hat, diesen Zwischenbericht auf der Homepage zu veröffentlichen. Das Landesprogramm und auch die wissenschaftliche Begleitung muss transparent gestaltet werden und auch als ein Prozess, der für die Beteiligten und Bürger nachvollziehbar ist. Denn, ich denke, wir müssen uns auch nicht verstecken. Deswegen ist es gut, wenn das Ministerium schon von sich aus dies in Aussicht stellt.
Zu den Punkten b und c muss ich Ihnen allerdings die Ablehnung meiner Fraktion signalisieren. Das möchte ich auch begründen. Zum einen müssen wir schon sehen, dass wir im Haushalt 2012 schon erheblich mehr Mittel in diesen Haushaltsplan für das Landesprogramm eingestellt haben. Es sind 34,6 Prozent mehr, die das Landesprogramm in diesem Jahr zur Verfügung hat. Genau in Zahlen ausgedrückt waren das im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 1,135 Mio. € und in diesem Jahr 1,528 Mio. €, dazu natürlich auch die Bundesmittel, die im Zusammenhang mit dem Landesprogramm in Thüringen zur Wirkung kommen.
Ein weiterer Grund, warum wir diese beiden Punkte ablehnen, ist, dass wir doch zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keinerlei Kenntnis haben, wie die Mittel des laufenden Haushaltsjahres überhaupt ausgeschöpft sind. Wir hatten in der Ausschussberatung am 08.12. unter anderem die Kenntnis darüber erlangt, dass schon die Mittel für 2011 möglicherweise nicht ganz ausgeschöpft worden sind. Ich denke, das ist eine wichtige Information, die man braucht, bevor man sich darüber unterhält, wie viel Mittel man in den nächsten Haushalt dafür einstellt.
Einen weiteren Punkt hat Frau Ministerin schon angesprochen. Natürlich können wir auch jetzt noch nicht abschätzen, wie sich die Bundesförderung gestaltet, wie die Bundesförderprogramme weitergeführt werden und natürlich auch, ob sie weitergeführt werden. Ein weiterer Grund, der es verhindert, sich jetzt schon darüber zu unterhalten, wie viele Mittel man für die nächsten Haushaltsjahre für das Landesprogramm einstellt, ist die Frage, wie effizient die Mittel im Landesprogramm bisher eingesetzt
worden sind. Da muss man sich schon fragen, welche Wirkung das Geld im Rahmen des Landesprogramms überhaupt erzielt hat, nämlich ob wir unser gemeinsames Ziel - Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit - damit erreicht haben. Deswegen dürfen wir keine voreiligen Schlüsse ziehen, sondern natürlich einzelne Maßnahmen prüfen. Und da muss es durchaus erlaubt sein, zu fragen, wie das mit der Finanzierung der Opferberatung ist, wenn wir nachweisbar zurückgehende Fallzahlen haben. Da muss man sich natürlich auch fragen, wie das mit der Finanzierung ist, wenn es eigentlich allgemeine Jugendarbeit betrifft. Und man muss sich auch fragen - Frau König, an dieser Stelle muss ich Ihnen recht geben -, wie solche Aktionen wie Glockengießen
im Sinne des Landesprogramms Wirksamkeit entfalten. Da muss man allerdings dem Ministerium bzw. dem Landesprogramm zugestehen, dass es in diesen Fällen Bundesmittel gibt, wo das Land zwar kofinanziert, wo aber ein Großteil über die lokalen Aktionspläne gefördert wird. Ich weiß auch aus eigener Erfahrung, dass im letzten Jahr auf den letzten Drücker noch viele Mittel in den Kommunen übrig waren und da kam man auf solche Ideen. Aber nichtsdestotrotz muss man sich auch so etwas anschauen, bevor wir uns darüber unterhalten, ob wir mehr Geld bzw. wie viel mehr Geld wir im Landesprogramm einstellen.
Ich möchte an dieser Stelle noch eine Entwicklung erwähnen, die mir persönlich Gedanken macht, denn es fällt einem schon auf, dass es mittlerweile viele neue, jung gegründete Initiativen gibt, nicht im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements. Es hat sich richtig ein Markt entwickelt von Initiativen, die auf einmal auf die einzelnen Organisationen und Träger in den Kommunen zugehen und ihre Leistungen anbieten, die oftmals aber auch bereits direkt über das Landesprogramm gefördert werden, dann aber eben auch über Träger, die sich im Rahmen des lokalen Aktionsplans dieser Initiative bedienen und daraus Förderung bekommen. Ich denke, das ist ein Markt, den man schon betrachten muss und wo man schon aufpassen muss, dass mit diesen Mitteln in diesem Bereich nicht etwas gefördert wird, was möglicherweise durch vorhandene oder eigene Initiativen sinnvoller gefördert werden könnte.
Am Ende möchte ich auch auf einen letzten Grund eingehen, der sicherlich von der antragstellenden Fraktion auch noch vorgebracht wird, den wir im Ausschuss beraten haben, nämlich wie das mit der personellen Ausstattung im Ministerium ist. Sicherlich kann man sich immer mehr wünschen und mehr Geld für personelle Ausstattung vorstellen, aber man muss schon ganz ehrlich sagen, die Anfangsphase des Landesprogramms erforderte
schon einen großen Aufwand. Viele Prozesse liefen gleichzeitig ab, viel musste angestoßen werden, was mittlerweile aber schon selbstständig läuft. Deswegen sollte man auch berücksichtigen, dass das Sozialministerium im Ausschuss sich äußerte, dass die Ausstattung mit zwei Mitarbeitern ausreichend ist. Das sind alles Gründe, warum wir die Punkte b und c ablehnen.
Aber ich möchte zum Schluss trotzdem noch seitens meiner Fraktion einige Punkte zur Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt des Landesprogramms in die Debatte einführen. Zum einen, denke ich, und das hat sich ja bewiesen, war es richtig, dass wir im Landesprogramm Geld eingestellt haben, was direkt an die Kommunen fließt, denn vor Ort ist der entscheidende Ort, wo man sich für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit einsetzt und wo die handelnden lokalen Akteure auch auf Demokratiefeindlichkeit reagieren müssen. Deswegen war es richtig, für die lokalen Aktionspläne, die wir mittlerweile dankenswerterweise in fast allen Landkreisen flächendeckend in Thüringen haben, eingestellt haben, damit dort auch das Geld ankommt und wirksam werden kann.
Zum Zweiten gebe ich der Ministerin und schon vielen öffentlichen Meinungen recht, die sagen, wir müssen die Aktivierung und Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Akteure verbessern. Und da mache ich doch an der Stelle gleich einen Vorschlag. Wir hatten uns im Ausschuss auf meine Nachfrage hin damit beschäftigt, dass es ja noch vier freie Plätze im Projektbeirat gibt, die durch kooptierte Besetzung noch besetzt werden können. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, dass man den Projektbeirat um diese zivilgesellschaftlichen Akteure ergänzt und sie so kooptiert und in die Begleitung des Landesprogramms mit einfließen lässt.
Ein dritter Punkt, aus meiner Sicht ganz wichtig: Natürlich müssen wir auch die Kooperation von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren weiter fördern und auch fordern. Insbesondere die Mitarbeit von Kommunalpolitikern auf kommunaler Ebene in den lokalen Aktionsplänen ist da sehr notwendig, aber das gilt natürlich auch für uns Abgeordnete, dass wir uns dabei einbringen. An der Stelle muss ich sagen, dass ich schon sehr traurig bin, dass das große Netzwerktreffen am 2. und 3. Mai zu einem Zeitpunkt stattfindet, wo hier im Landtag Plenarsitzung ist. Das ist schade, weil sicherlich der eine oder andere da gern dabei gewesen wäre, um das mit den Akteuren auf Landesebene im Dialog zu besprechen.
Ein letzter Punkt, der wahrscheinlich die nächsten Jahre in Auswertung des Landesprogramms immer stehen wird, ist, dass wir nicht müde werden dürfen, die Bevölkerung für dieses Themenfeld zu sensibilisieren. Ich denke, gerade in dieser Zeit gibt es
viele Möglichkeiten, da wirklich anzusetzen, deswegen dürfen wir da nicht nachlassen.
Zum Abschluss bleibt mir nur zu sagen, das Landesprogramm hat sich bewährt und ich denke, auch viele Bürgerinnen und Bürger würdigen das Engagement und die Bemühungen des Landes. Wichtig ist jetzt, den Gedanken des Landesprogramms zu leben. Das bedeutet aus meiner Sicht auch, dass man das Landesprogramm nicht durch voreilige, überflüssige, populistische Aktionspläne boykottiert oder unterwandert.
In diesem Sinne möchte ich meine Rede aber nicht schließen, denn ich denke, manchmal sollte man einfach mal die positiven Aspekte der heutigen Zeit in diesem Themenfeld hervorheben. Es hat mich sehr gefreut, in der Zeitung zu lesen, dass es ein Kandidat für den Oberbürgermeisterposten hier in Erfurt, der einer Wählervereinigung mit vermutlich rechtsextremistischem Hintergrund entstammt, gerade mal auf mickrige 19 Unterstützerunterschriften geschafft hat. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen. In diesem Sinne wünsche ich mir eine gute und faire Diskussion zum Landesprogramm. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Besucher auf der Besuchertribüne, vor allen Dingen liebe junge Besucher hier im Thüringer Landtag, uns liegt der 4. Landesjugendförderplan für die Periode von 2012 bis 2015 vor. Er beinhaltet die überörtliche Jugendhilfeplanung. Beschlossen wurde er vom Landesjugendhilfeausschuss im September dieses Jahres. Herr Koppe, das ist er im Übrigen. Vielleicht lesen Sie ihn sich durch, bevor wir ihn dann im Ausschuss gern behandeln. Der Landesjugendförderplan beinhaltet zunächst ein Kapitel der Bestandsdarstellung. In der Bestandsdarstellung ist der bisherige Plan, der von 2007, verlängert bis 2011, Gültigkeit hatte, ausgewertet worden. Dort erfolgte erstmals eine wissenschaftliche Begleitung durch die Fachhochschule Jena. Hier wurde die Untersuchung der Jugendverbandsarbeit durchgeführt, indem Jugendverbände angeschrieben und dort die einzelnen Jugendlichen zu ihrer Teilnahme in dem einzelnen Jugendverband befragt worden sind. Es ist festzustellen, dass besonders bei den großen Jugendverbänden eine gute Teilnahme zu verzeichnen war und dass sicherlich diese Untersuchung den Jugendverbänden auch die eine oder andere Handlungsmöglichkeit noch aufzeigt. Deswegen sollte diese Untersuchung auch von den Jugendverbänden genutzt werden.