Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis soll also Teil der Ausbildung für das Lehramt an allen Schularten werden, also Grundschule, Regelschule und Gymnasium, und deshalb werden für die Universität Erfurt die schulpraktischen Studienanteile zu einem komplexen Schulpraktikum weiterentwickelt. Wichtig ist mir auch, dass dieses Praktikum nicht zu einer Verlängerung der Gesamtausbildungszeit führt, sondern dass die Praxis lediglich zu einem früheren Zeitpunkt in der Ausbildung berücksichtigt wird.

Zum Zweiten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sorgen wir dafür, dass die zweite Staatsprüfung in Thüringen anerkannt wird, egal in welchem Bundesland sie abgelegt wurde, und damit, das möchte ich noch einmal betonen, erleichtern wir den Zugang zum Lehramt in Thüringen. Auch das trägt dazu bei, dass wir konkurrenzfähig bleiben im Wettbewerb um gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, denn im Gegensatz zu der weit verbreiteten Debatte, wir müssten alle, die in Thüringen ausgebildet werden, auch in Thüringen beschäftigen, sage ich, ja, wer in Thüringen eine Stelle sucht und in Thüringen ausgebildet ist, dem wollen wir bestmögliche Bedingungen bieten, aber eben auch für Studienbewerber aus anderen Bundesländern, die eine hervorragende Ausbildung absolviert haben. Hier darf nicht ein Länderprinzip gelten, sondern hier muss die Bestenauslese gelten, wenn es um die Entwicklung unserer Schulen geht.

Und zum Dritten wollen wir, werte Kolleginnen und Kollegen, bürokratische Hürden bei der Fortbildung abbauen. Wir wollen den formalen Verwaltungsaufwand verringern durch den Verzicht auf ein gesondertes Akkreditierungsverfahren für Anbieter von Fortbildungsangeboten und durch die Umwandlung des bisherigen Akkreditierungsverfahrens für Fortbildungsangebote in ein Anerkennungsverfahren. Mir ist wichtig - Herr Emde, Sie haben das angesprochen -, dass dabei die inhaltlichen Qualitäts

(Abg. Hitzing)

standards in der Weiterbildung natürlich gewahrt bleiben.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Debatte hat das auch noch einmal deutlich gemacht, es ist derzeit viel in Bewegung im Bildungsbereich und in vielen Bundesländern wird über neue Ansätze in der Lehrerausbildung diskutiert. Die Überlegungen reichen bis zu der Frage, ob es Sinn macht, künftig nicht mehr schulartspezifisch, sondern abschlussorientiert die Ausbildung zu gestalten. Der Kollege Döring hat das hier auch noch einmal für die SPDFraktion deutlich gemacht, welche Position die SPD dazu vertritt, aber es ist eben auch richtig, dass solche weitgehenden Änderungen genau überlegt sein müssen, dass sie mit den Hochschulen intensiv diskutiert und vorbereitet werden müssen und dass wir ein ländergemeinsames Vorgehen haben. Es macht doch keinen Sinn, wenn wir in der Lehrerbildung wieder auseinanderdriften in ganz unterschiedliche Ausbildungen in den Bundesländern, die dann wieder gegenseitig keine Anerkennung finden.

Das, was wir heute mit der Gesetzesnovelle vorlegen, berücksichtigt die aktuellen Anforderungen, die durch die KMK an uns gestellt sind. Sie sorgen für Entbürokratisierung. Ich möchte mich noch einmal bedanken für die zügige Beratung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie hatten damit den Weg freigemacht für die notwendige Weiterentwicklung der Lehrerbildung und die Hochschulen sind bereit. Die Uni Erfurt steht in den Startlöchern. Die Schulen, die zukünftig als Ausbildungsschulen Praxisplätze vergeben, sind ebenfalls bereit und die Studierenden warten darauf, dass es losgehen kann. Deshalb bitte ich heute um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Ich denke, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen nun ab, als Erstes zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/6647. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt worden.

Nun stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/6187 nach zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung hat ja die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Und ich frage nun, wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und

der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Ist das eine Gegenstimme? Nein, das ist keine Gegenstimme. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die Stimmenthaltungen kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Mit einer Mehrheit ist dieser Gesetzentwurf angenommen worden.

Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Vielen Dank, das ist eine Mehrheit. Ich frage jetzt noch einmal nach den Gegenstimmen. Die sind auch jetzt nicht da. Und nun nach den Stimmenthaltungen. Die Stimmenthaltungen kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Dieser Gesetzentwurf ist angenommen worden.

Wir stimmen weiter ab zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6644. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Dieser Entschließungsantrag ist damit nicht angenommen worden.

Wir stimmen nun zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/6650 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Und ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser Entschließungsantrag ist auch nicht angenommen worden und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zu dem Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6478 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Wir hatten gestern bei der Feststellung der Tagesordnung vereinbart, dieses Gesetz in erster und, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, auch in zweiter Beratung zu behandeln. Herr Minister, Sie stehen offensichtlich bereit zur Be

(Minister Matschie)

gründung. Sie haben das Wort, Herr Minister Reinholz.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Braunkohletagebauhalden gehören zu den regelungsbedürftigen Hinterlassenschaften der DDR. Nahe dem Länderdreieck Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen befindet sich die Halde Phönix-Nord. Die in Senftenberg ansässige LMBV wandte sich an die Thüringer Flurbereinigungsverwaltung mit der Bitte, die Besitzund Eigentumsverhältnisse an der Halde PhönixNord im Rahmen eines dafür gut geeigneten Flurbereinigungsverfahrens zu ordnen. Man einigte sich auf ein länderübergreifendes Flurbereinigungsverfahren unter Federführung der örtlich zuständigen Flurbereinigungsbehörde aus Thüringen. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens übertrug die LMBV ihr Eigentum an den Plateauflächen an den dort wirtschaftenden Landwirt und ihr Eigentum an der nach Thüringen gerichteten Böschung an den Freistaat Thüringen, dessen Forstverwaltung in diesem Bereich aufgeforstet hat. Die Rekultivierungsmaßnahmen für die Halde sind beendet. Das Flurbereinigungsverfahren führte zu sachgerechten Ergebnissen und ist mit Ausnahme der noch laufenden Grundbuch- und Katasterberichtigungen auch abgeschlossen. Die betroffenen Kommunen kommen überein, ergänzend auch die Landesgrenzen in diesem Bereich flächenneutral an die konkreten Nutzungsarten und Nutzungsareale anzupassen. Die Halde betreffend, gibt Thüringen seinen Anteil am Plateau an Sachsen-Anhalt ab und SachsenAnhalt seine Anteile an der südlichen Böschung an Thüringen. Das benachbarte ehemalige Gewerbegebiet betreffend übertragen Sachsen und Sachsen-Anhalt ihre Flächenanteile an Thüringen. Damit wird das bislang dort bestehende Investitionshemmnis einer Erstreckung dieser Gewerbefläche über das Gebiet von drei Ländern natürlich beseitigt. Den zur Umsetzung der Landesgrenzenänderung erforderlichen Staatsvertrag haben alle drei Länder gezeichnet. Der Sachsen-Anhaltinische Landtag beschloss sein Zustimmungsgesetz am 10. September dieses Jahres. Der Sächsische und der Thüringer Landtag befassen sich heute damit.

Die betroffenen Grundstückseigentümer, Kommunen und Landkreise erklärten sich mit den beabsichtigten Landesgrenzenänderungen einverstanden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie der Thüringische Landkreistag stimmten ebenfalls zu. Im September letzten Jahres erörterte der Landtagsausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Einzelheiten der vorgeschlagenen Landesgrenzenänderungen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt keine Redeanmeldungen aus den Fraktionen, so dass ich die Aussprache sowohl eröffne als auch gleichzeitig wieder schließe und damit auch die erste Beratung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/6478.

Dann eröffne und schließe ich die Aussprache zur zweiten Beratung, weil auch hier keine Redeanmeldungen da sind. Demzufolge kann ich dann die zweite Beratung schließen.

Wir kommen zur Abstimmung direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6478 in zweiter Beratung. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Stimmen kommen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Und Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht.

Nun möge man dieses Abstimmungsverhalten noch in der Schlussabstimmung bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind alle Mitglieder des Hohen Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen, denn ich habe niemanden gesehen, der sitzen geblieben ist. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6556 ERSTE BERATUNG

Herr Innenminister, Sie erhalten zunächst das Wort zur Begründung.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der letzten Legislaturperiode wurde das derzeit geltende Thüringer Rettungsgesetz in diesem Hohen Haus mit großer Mehrheit beschlossen. Der Kernpunkt der Novelle war die Übertragung des Sicherstellungsauftrags für die notärztliche Versorgung im bodengebundenen Rettungsdienst an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen. Der bisherige Umsetzungsstand zeigt, dass damit der richtige Weg beschritten wurde. Die zuvor zum Teil in den ländlichen einsatzarmen Gebieten bestehenden Schwierigkeiten bei der Besetzung von Notarztstandorten wurden mittlerweile behoben, so dass die notärztliche Ver

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

sorgung bedarfsgerecht und flächendeckend sichergestellt ist.

Auch im Übrigen hat sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Da es bis zum 30. Juni 2014 befristet ist, soll es deshalb mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entfristet werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, das Thüringer Rettungsdienstgesetz vor dem Hintergrund zwischenzeitlich geänderter Rechtsprechung und neuer bundesrechtlicher Regelungen in drei Punkten inhaltlich zu ändern.

Der erste und wichtigste Punkt betrifft die vergaberechtliche Verzahnung des Rettungsdienstes mit dem Katastrophenschutz. Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof sind in zwei Grundsatzentscheidungen zum sogenannten Submissionsmodell zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen an Dritte über öffentlich-rechtliche Durchführungsverträge das deutsche bzw. europäische Vergaberecht anzuwenden ist. Ohne ein landesseitiges Gegensteuern würde die Anwendung des Vergaberechts dazu führen, dass der Rettungsdienst aus dem vernetzten Hilfeleistungssystem herausgelöst und einseitig unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit betrachtet wird. Vergaberechtlich relevant wären allein die rettungsdienstspezifischen Kriterien, andere Aspekte wie etwa die Mitwirkung im ehrenamtlich geprägten Katastrophenschutz würden keine Rolle spielen. Eine solche, auf den Rettungsdienst beschränkte Betrachtung kann sich mittelbar negativ auf den Katastrophenschutz auswirken. Wenn etwa ein Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen nicht zugleich dazu bereit oder in der Lage ist, auch genügend zusätzliche und entsprechend ausgebildete Katastrophenschutzhelfer zur Verfügung zu stellen, kann die Besetzung der nach der Thüringer Katastrophenschutzverordnung geforderten und vom Land finanzierten Sanitäts- und Betreuungszüge beeinträchtigt werden.

Diese ehrenamtlichen Katastrophenschutzhelfer sind jedoch erforderlich, um bei Ereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten zur Abwehr der Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Betroffenen gemeinsam mit den Kräften des Rettungsdienstes die rettungs- und sanitätsdienstliche Versorgung sicherzustellen. Solche Ereignisse können etwa bei Zugunfällen oder Flugzeugabstürzen auch das Ausmaß einer Katastrophe im Sinne des § 25 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erreichen.

Nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im Juni hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit aller an der Gefahrenabwehr beteiligten Einsatzkräfte ist. Darüber hinaus unterstützen die Sanitäts- und Betreuungseinheiten die jeweils zuständigen Behörden auch im Rahmen der Gefahrenabwehr bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle sowie bei anderen

Ereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten, wie etwa bei Epidemien oder Pandemien.

Außerdem hat das Land mit dem zum 1. Januar 2008 vollzogenen Wechsel der Aufgabenerfüllungen im Katastrophenschutz vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis eine höhere Verantwortung für den Katastrophenschutz auf kommunaler Ebene übernommen.

Angesichts des demografischen Wandels und des mit der Aussetzung der Wehrpflicht verbundenen Wegfalls des Wehrersatzdienstes im Katastrophenschutz wird es zunehmend schwieriger, die Aufgabenerfüllung in den Bereichen Sanität und Betreuung auf ehrenamtlicher Basis sicherzustellen. Daher muss eine Lösung gefunden werden, die weiterhin die Einsatzbereitschaft des Sanitäts- und Betreuungsdienstes im Katastrophenschutz absichert.

Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, die Aufgabenträger des Rettungsdienstes grundsätzlich dazu zu verpflichten, bei der Vergabe der rettungsdienstlichen Leistungen an Dritte auch die Verpflichtung zur erforderlichen personellen Mitwirkung im Katastrophenschutz angemessen zu berücksichtigen. Damit wird den Landkreisen und kreisfreien Städten, die zugleich untere Katastrophenschutzbehörden sind, ein Steuerungselement an die Hand gegeben, um weiterhin beide Aufgabenbereiche sicherzustellen.

Zugleich wird mit der Verzahnung ein diskriminierungsfreier Wettbewerb in Bezug auf die künftige personelle Mitwirkung im Katastrophenschutz eröffnet, der es jedem Bewerber ermöglicht, seine Chancen zur Auswahl als Durchführender im Rettungsdienst zu verbessern. Dadurch wird der Anreiz gesetzt, die Gewinnung von zusätzlichen ausgebildeten und geübten ehrenamtlichen Katastrophenschutzhelfern zu intensivieren und somit das Ehrenamt gestärkt.

Als zweite Änderung ist vorgesehen, dass die zentralen Leitstellen und die in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeuge, das heißt die Rettungstransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge, künftig auch mit Notfallsanitätern besetzt werden können.

Am 1. Januar 2014 wird das Notfallsanitätergesetz in Kraft treten, mit dem auf der Bundesebene ein neuer Gesundheitsfachberuf geschaffen wird. Vor diesem Hintergrund muss sichergestellt werden, dass die künftig zur Verfügung stehenden Notfallsanitäter ihren Beruf in Thüringen auch ausüben dürfen. Gleichzeitig soll mit einer langjährigen und flexiblen Übergangsregelung der Weg dazu geebnet werden, dass perspektivisch anstelle der bisher tätigen Rettungsassistenten die besser ausgebildeten und mit mehr Kompetenzen ausgestatteten Notfallsanitäter eingesetzt werden.

(Minister Geibert)

Abschließend möchte ich noch kurz auf den dritten Punkt der Gesetzesänderung eingehen, der die Abrechnung von rettungsdienstlichen Leistungen betrifft. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2009 entschieden, dass die rettungsdienstlichen Benutzungsentgelte bei einem insgesamt öffentlich-rechtlich ausgestatteten Rettungsdienst nicht privatrechtlicher, sondern öffentlich-rechtlicher Natur sind.

Da dies auf die Rechtslage in Thüringen zutrifft, soll die Abrechnung auf öffentlich-rechtliche Handlungsformen umgestellt werden. Dies wirkt sich in der Praxis lediglich auf die Abrechnung gegenüber nicht gesetzlich versicherten Personen - wie insbesondere Privatpatienten - aus. Gegenüber diesem Personenkreis sollen die zuständigen Aufgabenträger anstelle der bisherigen Rechnungen Verwaltungsakte erlassen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Durchführenden zum Zwecke einer eigenständigen Abrechnung insoweit beliehen werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und es hat als Erster für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Kubitzki das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, 35.000 Beschäftigte arbeiten bundesweit im Rettungsdienst und leisten jährlich 11,4 Mio. Rettungseinsätze. Auf meine Kleine Anfrage vom 16.04.2013 Drucksache 5/5958 zum bodengebundenen Rettungsdienst in Thüringen antwortete mir die Landesregierung, dass im bodengebundenen Rettungsdienst 2011 424.068 Einsätze gefahren wurden und 2012 429.046 Einsätze gefahren wurden. Das bedeutet, durchschnittlich müssen unsere Rettungskräfte täglich 1.175 Mal zu Einsätzen ausrücken und Menschen in Not helfen. Ich glaube, diese beeindruckenden Zahlen und die Dichte und die Qualität des Rettungsdienstes untermauern noch mal diese Qualität. Es sollte uns eigentlich hier in diesem Hohen Haus Anlass sein, dass wir uns bei allen Notärzten, Rettungsassistenten und Sanitätern recht herzlich für ihre Einsatzbereitschaft, für ihre Arbeit, bedanken.

(Beifall im Hause)

Gesetze, wie dieses vorliegende, die zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes aufrufen, müssen daran gemessen werden, ob sie die Quantität, aber besonders die Qualität auch in Zukunft im Rettungswesen im Interesse von Menschen, welche sich in lebensbedrohenden Situationen befinden, stellen können. Aus unserer