Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

(Abg. Meyer)

fang ging es um Prism und Tempora, auch beim britischen Geheimdienst, dann kamen Begriffe dazu wie „XKeyscore“ oder jetzt vor zwei oder drei Wochen waren es die Begriffe „tracfin“ und „follow the money“, da geht es um Finanzströme, wie sozusagen durch Auswertung weltweiter Datenströme Geldverkehre ausgefiltert werden können und Geldflüsse untersucht werden. Spätestens an diesem Punkt muss man sich fragen, wie glaubhaft denn diese allgemeine Rechtfertigung, das alles werde zur Bekämpfung des Terrorismus gebraucht, ist, wenn weltweit Finanzströme verfolgt werden.

Verbindungsdaten werden erhoben, aber nicht nur Verbindungsdaten, nicht nur die sogenannten Metadaten, auch Inhalte. Die USA bauen gerade in Utah einen riesengroßen Datenspeicher für diese Daten, der noch mal ins Gerede gekommen ist, weil da immer der Strom ausfällt, da wird sehr viel gebraucht, nämlich der Bedarf einer Kleinstadt von 25.000 Einwohnern wird für die Stromversorgung dieses Datenspeichers benötigt. Wichtig für uns ist, dass von den in Europa vom NSA abgefassten Daten die meisten aus Deutschland stammen. Das ist auch bekannt geworden. Hier ist ganz klar das deutsche Recht auch verletzt und wir sind hier alle aufgerufen, die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Es gibt einen Satz, einen einzigen Satz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Das hört sich seltsam aktuell an bzw. ist die Handlungsaufforderung an uns. Da steht nämlich der Satz drin: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“ Deswegen gibt es hier eine Handlungsverpflichtung der Bundesregierung, aber auch unserer Landesregierungen. Wir haben Grund und Veranlassung, die Erfüllung dieser Verpflichtung anzumahnen. Als diese NSASkandale hochkamen, war die erste Reaktion der Betroffenen, also der NSA selbst, dass die gesagt haben, was wollt ihr denn? Der BND weiß doch Bescheid, der Bundesnachrichtendienst. Das kann uns allerdings nicht beruhigen, wenn sozusagen die Kommunikation über diese Datenabschöpfung nur mit unserem Auslandsnachrichtendienst geführt wird, denn auf diese Weise wird sogar das Ausforschungsverbot der eigenen Bevölkerung umgangen. Sie wissen, der BND darf keine Daten im Inland erheben, die NSA auch nicht. Aber man tauscht offenbar dann sehr gern innerhalb der Dienste Daten aus, die man sozusagen im Inland des anderen erhoben hat und auf diese Weise werden auch hier im Land geltende Grenzen umschritten.

Aber dieser NSA-Skandal hat nicht nur in Europa oder in Deutschland Unruhe ausgelöst, das wäre

ein Irrtum, sondern auch in den USA selbst. Sie können sich vielleicht erinnern, das ist auch schon ein bisschen länger her, dass es im Repräsentantenhaus eine Debatte um eine Resolution gegeben hat, mit der sozusagen diese NSA-Spionage verboten oder untersagt werden sollte und die ist mit einer ganz knappen Stimmenmehrheit gescheitert nur zwölf Stimmen haben gefehlt, um eine solche Resolution zu verabschieden. Zu den Befürwortern eines solchen Stopps hat etwa Donald Rumsfeld gehört, ein Hardliner der früheren US-Außenpolitik. Da verlaufen also die Fronten nicht nach gewöhnlichen, politischen Spektren. Was ist bei uns passiert? Im Sommer hat erst mal die Kanzlerin gesagt, mein Telefon wird nicht abgehört. Herr Friedrich war etwas vorsichtiger und hat nicht gesagt, es ist nichts, sondern er hat gesagt, wir haben ein Supergrundrecht Sicherheit. Ein Supergrundrecht gibt es nicht, das sieht unsere Verfassung nicht vor. Unsere Verfassung kennt mehrere Grundrechte, die neben- und miteinander abzuwägen sind. Supergrundrecht - dieser Begriff diente ein bisschen als Schutzschild gegen unbequeme Fragen. Ich warte jetzt immer noch darauf, dass dieses Supergrundrecht als Unwort des Jahres vorgeschlagen wird.

Die Bundesregierung war auch nicht bereit, dem Bundesdatenschutzbeauftragten darüber Auskunft zu geben, was jetzt passiert ist und was die Bundesregierung zu unternehmen gedenkt. Das hat etwas Einmaliges zur Folge gehabt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat die Bundesregierung beanstandet. So was hat es überhaupt noch nicht gegeben. Dass das angeblich nicht existente Problem doch existiert, zeigt sich allerdings inzwischen daran, dass die Bundesregierung sich selbst ausweislich von Presseveröffentlichungen im ManagerMagazin NSA-freie Smartphones bestellt, also abhörsichere Smartphones. Wenn es kein Problem gäbe, bräuchte man die nicht. Die Telekom bietet in diesen Tagen ein abhörsicheres Netz für ihre Kunden an. Sie haben vielleicht auch in Ihrem E-MailPostfach Post von Ihrem eigenen Provider gefunden, wo Ihnen gesagt wird, wir tun alles, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Daraus ergibt sich, dass dieses Paralleluniversum der Geheimdienste offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt und dass wir das hier nicht hinnehmen dürfen. Eine kleine Schadenfreude am Rande ist vielleicht höchstens nur noch gewesen, dass dieses Netz der NSA nicht einmal gegenüber der NSA sicher ist, denn beachtlich ist, dass Herr Snowden, als er dann sozusagen ausgestiegen ist aus diesem Geheimapparat, diese Daten von Hawaii aus abgerufen hat. Also auch er konnte von außen sogar in diese stark gesicherten NSA-Akten eindringen.

Es geht allerdings jetzt bei uns darum, dass wir nicht nur ein Grundrecht auf Datenschutz verteidigen, sondern darum, dass auch Geheimdienste keine rechts- und kontrollfreien Räume sein können.

Wir brauchen verbesserte internationale Standards. Den Versuch der Regionalisierung von Netzen kann man zwar machen, aber der wird nicht fruchten, weil wir die internationale Kommunikation auch nicht abbremsen wollen oder bleiben lassen. Wir wollen nicht zurück ins Mittelalter, wir brauchen eine verbesserte parlamentarische Kontrolle. Deutschland ist weltweit immer ein Datenschutzvorreiter gewesen und daran sind auch die Länder beteiligt und wir sind für eine Überweisung des Antrags der Grünen, der natürlich nicht mehr aktuell ist, das hat ja eben auch schon der Antragsteller selbst zugegeben. Wir sollten uns aber gemeinsam damit beschäftigen.

Burkhard Hirsch hat einmal gesagt, er möchte nicht, dass die USA in unserer Verfassung herumholzt wie eine Besatzungsmacht. Wir wollen allerdings auch nicht, dass das Bundesinnenministerium und unsere Dienste uns nicht schützen und uns gegen diesen Grundrechtsangriff nicht verteidigen. Es muss Schluss sein mit dem kalten Krieg, den Geheimdienste gegen Bürgerinnen und Bürger begonnen haben. Dieser kalte Krieg ist nicht einfach nur unschön, er ist verfassungswidrig. Seit 20 Jahren steht die Verpflichtung zum Schutz der Privatsphäre ausdrücklich in unserer Thüringer Verfassung; den Artikel 6 haben Sie hoffentlich alle schon einmal gelesen, da sind wir ein modernes Land, das das Grundrecht auf Datenschutz hat. Aber wir sind nicht nur in Artikel 6 modern, es gibt auch andere moderne Vorschriften. Und der Artikel 7 geht auch weiter als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, denn hier werden nicht nur das Brief-, das Post- und das Fernmeldegeheimnis geschützt, sondern ausdrücklich auch das Kommunikationsgeheimnis. Denn dort heißt es: „Das Briefgeheimnis, das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Kommunikationsgeheimnis sind unverletzlich.“ Und in dem Artikel in Absatz 2: „Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Sie sind grundsätzlich dem Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme mitzuteilen. Ihm steht der Rechtsweg offen.“ Alles das muss auch gewährleistet sein, wenn solche Angriffe von außen kommen. Und ich freue mich darauf und wünsche mir, dass wir im Innenausschuss einmal gemeinsam überlegen, wie wir auch als kleines Land Thüringen hier eine Vorreiterrolle bei der Verteidigung unserer Bürgerrechte übernehmen können.

Die kleine Verfassung, die ich eben zur Hand genommen habe, von der haben wir vor einer Woche 1.000 Stück in der Erfurter Innenstadt verteilt, damit jeder Bürger sein Grundrecht in der Tasche hat und jederzeit reinschauen kann.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir auch!)

Es liegt an uns Parlamentariern, dass wir die Rechte unserer Bürger auch durchsetzen und gegen An

griffe, von wem auch immer, verteidigen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Ich rufe für die FDP-Fraktion den Abgeordneten Bergner auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist, unabhängig, wie es sich in den Medien derzeit wiederfindet, sehr wichtig. Deswegen halte ich es auch für ausgesprochen richtig, hier im Landtag zu debattieren. Auch deswegen hat die FDP-Fraktion dazu im Juli eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Meine Daten gehören mir - Gewährleistung der Datensicherheit in Thüringen“ eingebracht. Was mich an dem vorliegenden Antrag verwundert, ist die einbringende Fraktion. Ich weiß nicht, ob die Rede, die Herr Adams in der Debatte im Juli gehalten hat, ernst gemeint war oder ob Sie damals einfach nur sauer waren, dass Ihre Fraktion ein anderes Thema für die Aktuelle Stunde im Juli gewählt hatte.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Beides.)

In der Rede zur Aktuellen Stunde hat Herr Adams erklärt, ich zitiere: „In Deutschland darf es so etwas niemals geben, darum muss es in dieser Debatte gehen. An dieser Stelle - da glaube ich, für viele hier im Rund sprechen zu können - braucht niemand in diesem Haus die Belehrung der FDP.“ Ich will Ihnen noch einen weiteren Ausschnitt der Rede wiedergeben, ich zitiere: „Die wesentliche Frage in der Aktuellen Stunde, die Sie hier beantragt haben, ist allerdings: Was hat das mit Thüringen zu tun? Wo ist der Thüringenbezug dessen, was die FDP hier vorgetragen hat?“

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da hat Adams recht.)

Ich frage mich, wenn Herr Adams der FDP-Fraktion die Wichtigkeit und Ernsthaftigkeit der Debatte in Thüringen zu dem Thema absprach, was ich jetzt von Ihrem Antrag halten soll. Soll das jetzt die gute und richtige Belehrung sein, auf die wir vermutlich alle hier im Haus gespannt warten sollten? Ich kann Ihnen sagen, das ist gewiss nicht der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem Staatsverständnis nach gewährt nicht der Staat den Bürgern ein paar Grundrechte. Nein, die Bürger gewähren dem Staat ausnahmsweise Eingriffe in ihre Bürger- und Freiheitsrechte.

(Beifall FDP)

Und genau der Schutz der eigenen Daten und des Rechtsschutzes waren Thema der Aktuellen Stun

(Abg. Marx)

de und sind jetzt auch Thema des Antrags und haben erhebliche Bedeutung für unseren Rechtsstaat. Der FDP-Fraktion ging und geht es aber nicht darum, zu belehren, sondern wachzurütteln, zu sensibilisieren und den Datenschutz damit auch in Thüringen zum Thema zu machen

(Beifall FDP)

und damit auch zum Inhalt des Antrags: Unter Ziffer I soll der Landtag eine Feststellung treffen. Leider benutzen Sie bewusst Formulierungen, bei denen Sie selber wissen, dass es objektiv nicht oder vielleicht noch nicht feststellbar ist. Auch wenn es Hinweise in den Medien gibt, ist es uns nicht möglich, tatsächlich festzustellen, dass konkrete Verletzungen von Grundrechten Thüringer Bürger durch Geheimdienste vorliegen. Solange ich aber nicht weiß, was genau in Deutschland bzw. in Thüringen passiert ist, kann und werde ich eine solche Feststellung ehrlicherweise nicht treffen können.

(Beifall FDP)

Gerade weil die möglichen Rechtsverletzungen durch NSA und GCHQ und weiterer Behörden so tiefgreifend sind, müssen wir eine umfassende, aber auf Beweisen beruhende Aufklärung betreiben. Nur dann können wir für die Zukunft Schlüsse ziehen und auch den Rechtsschutz verbessern, meine Damen und Herren. Vermutungen und Spekulationen allein helfen da nicht weiter.

(Beifall FDP)

Auch eine Vorverurteilung hilft uns nicht weiter, sondern es muss aufgeklärt werden, was an Berichten dran ist und was bei uns in Deutschland und insbesondere natürlich in Thüringen passiert ist.

Auch unter II befinden sich unpräzise Formulierungen. Ich habe mich gefragt, was sind nach Ihrer Vorstellung alles unrechtmäßige Überwachungsprogramme? Die Programme an sich spielen doch meistens nicht die Rolle, sondern es ist ihr konkreter Einsatz,

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja eben.)

aus dem sich die Rechtswidrigkeit ergibt. So könnte auch beispielsweise das viel verwendete SkypeProgramm ein unrechtmäßiges Überwachungsprogramm sein im Sinne dieser Definition, wenn es zweckentfremdet eingesetzt wird, das heißt zum Beispiel zum Abhören einer Wohnung. Deswegen wäre die Formulierung unter a) besser gewesen, dass unrechtmäßig erhobene Daten nicht verwendet oder weitergeleitet werden dürfen. Die bisherige Formulierung macht für mich wenig Sinn. Und unter III befindet sich der Punkt, die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA auszusetzen. Das ist wahrscheinlich eine beliebte Forderung. Auch Herr Steinbrück hat so etwas verlautbaren lassen. Aber ich frage Sie, meine

Damen und Herren, wem wollen Sie denn damit wirklich schaden oder was wollen Sie damit erreichen, wenn Sie die Verhandlungen aussetzen? Beim Freihandelsabkommen handelt es sich allein um einen wirtschaftlichen Aspekt im Rahmen der Zoll- und Barrierefreiheit des Handels. Also hat das eigentlich wenig mit der Datenaffäre zu tun. Das Freihandelsabkommen kann man vielleicht dazu benutzen, in den Verhandlungen auch Gespräche über den Datenschutz voranzutreiben. Ein Aussetzen würde aber nicht nur die Gespräche lahmlegen, sondern auch der Wirtschaft insgesamt schaden und nicht nur den USA, sondern auch dem europäischen Binnenmarkt und Deutschland. Wir halten es deshalb für viel wichtiger, dass es einen einheitlichen Datenschutz in der Europäischen Union geben muss mit einheitlichen Standards, die hinter unseren nicht zurückstehen. Dafür sollten wir uns einsetzen, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Verantwortung für das Ganze zu übernehmen, sieht für uns anders aus und ist oft nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Bis heute finden sich höchst unterschiedliche Auffassungen zum Datenschutz bei den Grünen in der Opposition oder Regierung. Das sieht man auch in Baden-Württemberg, wo Grün-Rot im Koalitionsvertrag an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will. Bisher gibt es dank FDP keine rechtliche Grundlage für deutsche Behörden, eine anlasslose Datenspeicherung der Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen. Das wird sich nun vermutlich leider wieder ändern.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben Sie völlig recht.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dem Antrag ist bestimmt nicht alles schlecht.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke, vielen Dank.)

Es gibt auch ein paar Punkte, die aus unserer Sicht zustimmungsfähig sind. Eins ist uns, glaube ich, allen klar und das wird auch aus dem Antrag deutlich: Aufklärung allein wird nicht ausreichen. Wir müssen auch Maßnahmen für einen besseren Datenschutz vorantreiben. Das heißt, wir brauchen europäische Sicherheitsstandards und darüber hinaus klare internationale Regeln, die nicht, wie ich bereits gesagt habe, hinter unseren datenschutzrechtlichen Regelungen zurückbleiben sollten.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, das Thema ist wichtig und sollte uns auch weiterhin begleiten. Deshalb sollten wir auch diesen Antrag im Ausschuss weiter behandeln. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss. Zustimmen können wir dem Antrag allerdings in dieser Form so leider nicht. Danke schön.

(Beifall FDP)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Fiedler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich muss dem Kollegen Bergner in einigen Punkten durchaus recht geben, was er heute hier gesagt hat - nicht in allen, aber in einigen Punkten. Es ist ein Altantrag, meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz kann man ja durchaus darüber reden. Aber hier wird suggeriert, dass in Deutschland und insbesondere in Thüringen millionenfach Missbrauch getrieben wird. Es wird hier suggeriert und unterstellt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das macht mich schon fast glücklich.)

Wenn ich in den Punkt I gehe, der Landtag stellt fest, es ist die Pflicht der Landesregierung, aktiv die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen gemäß seiner Verfassung zu schützen. Das macht die Landesregierung. Ich konnte noch nicht erkennen, dass die Landesregierung das nicht macht. Das muss der Landtag nicht feststellen, da muss erst mal jemand kommen und muss sagen, ich bringe hier das Gegenteil, wo das und das nicht passiert ist. Hier werden einfach Dinge unterstellt und so könnte ich das weiter durchgehen, die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern, Aktivitäten ausländischer Geheimdienste oder in Punkt II, dass die ParlKK etc. dort weiter kontrolliert. Was denken Sie, was wir machen in der ParlKK? Wir sitzen dort rum und das geht alles an uns vorbei und wir bewerten das nicht oder machen uns entsprechend kundig? Manchmal ist es schon sehr verwunderlich, was alles zum Vorschein kommt und gesagt wird.

Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger sind durchaus in der Lage, zu wissen, wie sie mit ihren Daten umgehen. Wir wissen schon lange - selbst beim Letzten sollte es angekommen sein -, je mehr Daten wir von uns freigeben, umso mehr werden sie von anderen genutzt. Deswegen kann man nach wie vor wieder nur alle auffordern, so wenig seiner Daten wie möglich irgendwo preiszugeben und so wenig wie möglich auf den Markt zu werfen und in entsprechende Netzwerke einzustellen.

Meine Damen und Herren, ich jedenfalls kann für Thüringen absolut nicht feststellen, dass hier in irgendeiner Art und Weise alle durch alle Programme surfen und wir hier unterwandert sind. Erstens habe ich schon einmal gesagt, Frau Kollegin Marx, wir haben einen guten Datenschutzbeauftragten,

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Ja.)