Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Ich habe es auch verstanden, was Sie damit beabsichtigen, selbst wenn hier und da das eine oder andere Wort ergänzt wurde und eben auch noch einmal einige Absätze, Paragrafen usw. mit diesen Änderungen, die noch einmal ausgeteilt wurden, da noch einmal geändert wurden.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Dann ha- ben Sie wohl einen falschen Antrag genom- men.)

Werte Kolleginnen und Kollegen, es haben sich in Bezugnahme auf das Jahr 2012, als wir das hier auch abschließend im Plenum behandelt haben,

(Abg. Barth)

keine anderen Mehrheitsverhältnisse oder andere Dinge ergeben, die eine Zweidrittelmehrheit für die Änderung der Verfassung erwarten ließen. Herr Kollege Barth hat es schon erwähnt, unser Fraktionsvorsitzender Mike Mohring hat letzten Freitag in der Landespressekonferenz auch darauf Bezug genommen und deutlich gesagt, dass es keinen Sinn macht, immer wieder dieselben Dinge hier einzubringen, wenn man doch nicht absehen kann, dass sich eine Zweidrittelmehrheit ergibt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Falsche Rede!)

Selbstverständlich - und das will ich hier für unsere Fraktion ganz deutlich sagen - werben wir als CDUFraktion nach wie vor für die Schuldenbremse in der Thüringer Verfassung. Wir haben die Landeshaushaltsordnung geändert gehabt in der letzten Legislatur

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und trotzdem Schulden gemacht.)

und damit auch wichtige Schranken eingezogen, was die Aufnahme von neuen Schulden betrifft. Man muss heute feststellen, dass es damals eine gute Entscheidung war und dass wir uns als Parlament hier auch an die Landeshaushaltsordnung gehalten haben. Wir haben jetzt den fünften und sechsten Landeshaushalt ohne neue Schulden vorgelegt und verabschiedet. Wir tilgen Schulden erstmals seit dem Jahr 2012. Wir haben in dem Doppelhaushalt jetzt für jedes Jahr jeweils eine Schuldentilgung von 65 Mio. € eingeplant und werden dies auch erbringen können.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die Pflichtzuführung.)

An die FDP-Fraktion gerichtet möchte ich nochmals sagen: Wir haben damals Ihre Anträge im Haushalt- und Finanzausschuss wirklich intensivst beraten.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Gar nicht.)

Das stimmt, Herr Kollege Barth, und Sie waren auch dabei. Wir haben zwei Anhörungen dazu durchgeführt und wir haben auch Ländervergleiche herangezogen. Sie haben recht, Herr Kollege Barth, in anderen Bundesländern hat unser Koalitionspartner, die SPD, mitgestimmt, um diese Änderungen in den Landesverfassungen hinzubekommen. Das jüngste Beispiel ist das Bundesland Sachsen, unser Nachbarbundesland. Dort ist es gelungen, in diesem Jahr über die Fraktionen hinweg im Landtag eine Regelung zu finden und die Verfassung entsprechend zu ändern und diese Schuldenbremse dort auch zu verankern. Das ist auch nach wie vor das Ziel der CDU.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das haben Sie aber bis jetzt mit Ihrer Rede nicht bestä- tigt.)

Nichtsdestotrotz, Herr Kollege Barth, müssen Sie sich auch einmal mit den Gegebenheiten hier beschäftigen und dann würden Sie feststellen, dass es nach wie vor hier diese Zweidrittelmehrheit nicht gibt. Wir haben mit unserem Koalitionspartner über das Thema mehrfach gesprochen und werden heute aus Koalitionstreue heraus ihren Antrag auch nicht in den Haushaltsausschuss verweisen, sondern wir werden, wenn die zweite Lesung des Gesetzentwurfs aufgerufen wird, das dann auch ablehnen müssen.

Die Menschen in Thüringen und auch in der Bundesrepublik wollen keine neuen Schulden. Das wissen wir auch alle, das sieht man an Umfragen. In Thüringen hat zum Beispiel unsere Junge Union in den letzen Jahren Unterschriften gesammelt und viele Aktionen dazu gestartet. Daran sieht man, Tausende von Unterschriften wurden gesammelt, die Bürger sehen auch, dass neue Schulden keine Lösung sind. Wir sehen in Europa, was passiert, wenn man überschuldet ist. Wir hier in Thüringen das will ich auch gar nicht verschweigen - haben Schulden gemacht in den Jahren seit der friedlichen Revolution, etwa 16 Mrd. €. Es ist aber jetzt unser Weg, unsere Haushalte zu konsolidieren, die Schulden abzubauen, deswegen habe ich auf die Tilgungsbeträge hingewiesen, um somit den Haushalt von Zinsverpflichtungen zu entlasten. Ich denke, das sind wir unserer jungen Generation schuldig, dass wir das hier auf den Weg bringen.

Natürlich würde eine Schuldenbremse in der Verfassung dabei helfen und die Schranken, die es bereits durch die LHO gibt, noch verfestigen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es nutzt alles nichts. Wenn man sieht, dass man keine Mehrheit dafür bekommen kann, macht es auch keinen Sinn, dieses Thema erneut - es betrifft ja den vorhergehenden Tagesordnungspunkt auch, da haben es die Kollegen, die gesprochen haben, auch gesagt - durch die FDP hier vorzulegen und dann nochmals zu beraten, aber am Ende auch zu keinem anderen Ergebnis zu kommen. Deswegen werden wir unser Stimmverhalten heute so zeigen, wie ich es eben angesagt habe. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Huster das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Lehmann, ich finde, Herr Barth hat recht, dass der Antrag der FDP-Fraktion sich von dem Antrag unterscheidet, den die FDP vor zwei Jahren hier im Thüringer Landtag eingebracht hat. Es hat mehr als nur eine kleine Änderung gegeben.

(Abg. Lehmann)

Nichtsdestotrotz, unsere politische Gesamtbewertung ist bekannt. Wir lehnen eine Verschärfung der Schuldenbremse über die Aufnahme in die Verfassung ab. Ich will das begründen.

Wir haben die Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung, sprich, in einem einfachen Gesetz. Sie ist anwendbar, zumindest unter vergleichsweise guten konjunkturellen Bedingungen, wie wir sie in den letzten drei Jahren erlebt haben. Wir haben beim Doppelhaushalt 2013/2014, wie ich meine, als Fraktion den besseren Vorschlag zum Umgang auch mit der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung gemacht. Wir wollten damit auch - bei aller Kritik an der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung - die Regelung, die wir jetzt im Gesetz haben, produktiv zugunsten künftiger Generationen anwenden, indem wir einerseits Schulden abbauen und andererseits heute auch für eine vernünftige kommunale Finanzausstattung sorgen und Investitionen heute tätigen, die ebenso im Sinne eines Generationenvertrags auch künftigen Generationen zugute kommen sollen. Im Praktischen, im Konkreten hatten wir vorgeschlagen, die ca. 200 Mio. € Mehreinnahmen aus 2012 zur sofortigen Tilgung alter Schulden einzusetzen und die daraus über die Schuldenbremse verpflichtenden Tilgungsbeträge in den vier folgenden Jahren freizuschaufeln für eine konstantere, stetigere kommunale Finanzausstattung in den nächsten vier Jahren. Ich meine auch in der Nachbetrachtung, dass unsere Vorschläge besser geeignet gewesen wären, die verschiedenen politischen Zielvorstellungen gemeinsam auf die Reihe zu bekommen, als das, was die Koalition dann letztendlich unter anderem über den Garantiefonds aufgenommen hat.

Meine Damen und Herren, ich komme zur Kritik an der FDP-Fraktion und natürlich auch an dem, was die CDU-Politik vertritt, im Besonderen Dr. Voß als Finanzminister und Frau Ministerpräsidentin, die sich ja sowohl zur Schuldenbremse geäußert haben als auch zum Thema Ablehnung von Steuererhöhungen. Ich meine, wenn wir die Debatte rational fassen wollen, geht es ja um die Frage: Wie konsolidieren wir unsere Haushalte? Da glauben wir und sind fest davon überzeugt als Linke, dass man mit einer weiteren Verschärfung des Ausgabendrucks eben keine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen insgesamt erreichen kann, sondern wir brauchen einen gesunden, einen vernünftigen Mix aus zunächst einmal Ausgabenreduzierung und Ausgabenüberprüfung sowie Einnahmestabilisierung und Einnahmeerhöhung. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wer Haushalte nachhaltig konsolidieren will, muss ganz offen die Einnahmeseite mit in den Blick nehmen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Stichworte, meine Damen und Herren, hatte ich gestern in der Aktuellen Stunde bei einem anderen

Thema bereits genannt. Wir haben nach wie vor im europäischen Maßstab mit den Auswirkungen der Finanzmarktkrise zu tun. Wir haben die konjunkturellen Risiken jederzeit, jedes Jahr, die wir natürlich in die Abwägung einfließen lassen müssen, und wir haben Zinsrisiken, die in der Summe die Einnahmen infrage stellen können. Herr Dr. Voß, vielleicht versuchen Sie in Ihrem Statement die Frage zu beantworten. Wenn es unter vergleichsweise guten konjunkturellen Bedingungen in den letzten Jahren nicht gelungen ist, im Bund einen Haushaltsausgleich herbeizuführen, in der Mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sehr wohl ein Überschuss in den nächsten Jahren erwartet werden kann, aber ich habe auch die Risiken genannt -, wenn auch im Jahr 2012 - außer vier Bundesländer - die Mehrheit der Bundesländer immer noch keinen Ausgleich ihrer Haushalte erreicht hat, wenn viele Kommunen, insbesondere auch in den alten Bundesländern, sich insgesamt mit Milliarden Kassenkrediten über Wasser halten, die längst an die Stelle einer Überbrückung getreten sind, sondern damit werden laufende Ausgaben finanziert, dann zeigt das doch, dass wir eben nicht nur auf der Ausgabeseite tätig werden müssen, sondern dass wir nach wie vor auch ein strukturelles Einnahmeproblem haben. Ich glaube, Herr Kollege Meyer hat gestern auch die Argumente angeführt, wie das im internationalen Vergleich aussieht, was die Besserverdienenden, die Vermögenden und deren Besteuerung betrifft, dass wir da in Deutschland Nachholbedarf haben.

Wir sind überzeugt als LINKE, dass wir deren Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte genauso brauchen wie die andere Seite der Medaille. Deshalb lehnen wir eine einseitige Verschärfung des Ausgabedruckes ab.

(Beifall DIE LINKE)

Auf der anderen Seite muss sich was bewegen. Es ist auch eine Frage, Dr. Voß, der Legitimation staatlichen Handelns. Wenn Sie auch hier im Freistaat Thüringen den Menschen Zwänge auferlegen und sagen, wir müssen in den nächsten Jahren hart konsolidieren, steht und fällt die Legitimität dieses Handelns aus meiner Überzeugung auch damit, dass am Ende des Tages die Menschen die Chance haben zu sehen, dass sich dieser Weg gelohnt hat, dass er auch erfolgreich war, dass wir am Ende des Tages auch mehr Spielräume in Haushaltsfragen haben. Ich glaube, auch von dieser Herleitung her ist es notwendig, dann dafür zu sorgen, dass eben die Einnahmen stabil sind und dass sie gegebenenfalls erhöht werden können, um diesen Prozess insgesamt auch politisch abzufedern. Nichts ist schlimmer, als wenn sie den Leuten jahrelang drastischste Ausgabenkürzungen verordnen und an den Einnahmen nichts machen, dann bekommen sie eine Zinswende und alle ihre Konsolidierungserfolge sind im Nu kaputt gemacht, weil wir dann für insgesamt weniger Schulden - aber Sie

wissen ja, wie das zusammenhängt mit Netto- und Bruttoverschuldung - am Ende des Tages doch mehr Zinsen haben und nicht mehr Spielräume, sondern weniger. Da, glaube ich, muss sich die CDU auch insgesamt positionieren, wie sie einen Ausgleich dieser beiden Seiten in den nächsten Jahren hinbekommen möchte. Wir als Linke glauben, dass das nur über eine gerechtere Steuerpolitik geht. Dass sie möglich ist, zeigt, dass die Schere zwischen Arm und Reich in den letzten Jahren zugenommen hat, dass die großen Vermögen insbesondere gewachsen sind. Es gäbe also durchaus eine absolute Berechtigung, hier nachzulegen. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch, Vermögenssteuer, eine erhöhte Erbschaftssteuer und einen höheren Spitzensteuersatz will ich hier als Stichworte nennen. Dass eine Konsolidierung ohne diese Elemente wenig erfolgreich ist, sehen wir gerade im Bereich der europäischen Schuldenkrise, dass die Länder, die drastisch in die Krise hineinsparen am Ende im Bruttoinlandsprodukt noch weiter abstürzen. Die Schulden steigen, statt dass sie durch solche drastischen Sparprogramme sinken und deswegen, glaube ich, brauchen wir auch einen gesunden Mix. Neben der Betrachtung der Einnahmenseite müssen auch entsprechend konjunkturelle Impulse gesetzt werden, um das Ganze abzufedern. Auch für diese konjunkturellen Impulse brauchen Sie Geld und das muss in den öffentlichen Haushalten stetig vorhanden sein, damit Sie auch investieren können, damit gerade nicht gesamte Volkswirtschaften abstürzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mir wünschen, wenn wir in der Debatte diese zweite Seite bei der Bewertung des FDP-Antrags mit in den Blick nehmen und ebenso die Frage, welche Aufgaben wir eigentlich in der Gesellschaft und in der Politik in den nächsten Jahren zu leisten haben. Es ist nicht nur ein Ziel an sich, eine Schuldenbremse in die Verfassung zu bringen, sondern es gibt andere Ziele, die mindestens gleichgewichtig zu diskutieren sind. Die Investitionen heute auch für die künftigen Generationen, die klassischen Investitionen in Infrastruktur, in Schulen, in Straßen, in Kindergärten, Investitionen in eine vernünftige Finanzausstattung, kommunale Finanzausstattung jetzt und hier und so weiter, demografischer Wandel, ökologischer Umbau der Gesellschaft - das sind alles Aufgaben, für die braucht die öffentliche Hand Mittel. Eine neue Schuldenbremse in der Verfassung, so wie von der FDP vorgeschlagen, würde die Spielräume heute und für die nächste Politikergeneration drastisch verschärfen, aus unserer Überzeugung auch hinsichtlich der Aufgaben einer Gesellschaft, vernünftig und nachhaltig tätig werden zu können.

Meine Damen und Herren, so viel an dieser Stelle. Die FDP-Anträge werden wir ablehnen, einer Aus

schussüberweisung allerdings werden wir uns nicht verweigern.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Pidde das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Herrn Huster sehen wir keine Gründe für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, weil es sich bei den vorgelegten Gesetzentwürfen weitgehend um eine Wiederholung der FDP-Initiative aus dem Jahr 2011 handelt. Diese haben wir damals hier im Plenum abgelehnt und anders, als es Herr Barth versucht hat darzustellen, haben wir uns ausführlich mit dem Antrag beschäftigt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt und wir haben die Stellungnahmen der Anzuhörenden gründlich ausgewertet und das Ministerium hat uns eine Synopse zur Verfügung gestellt zu den bestehenden Regelungen in den anderen Bundesländern. Nach all diesen Dingen sind wir damals wir, damit meine ich die Koalitionsfraktionen - zu dem Schluss gekommen, dass wir die vorliegende Gesetzesänderung der FDP ablehnen.

Meine Damen und Herren, wir haben das Thema jetzt wieder, mit einem leicht geänderten Antrag. Ich frage mich, warum wir uns das immer wieder antun. Es handelt sich um Scheindebatten. Wenn die FDP keine anderen Themen hat, die sie hier beraten möchte, dann wird ein alter Antrag wieder herausgezogen und aufgewärmt.

Zum Sachverhalt selbst: Der Freistaat hat eine Schuldenbremse und, Frau Lehmann hat darauf hingewiesen, wir halten sie auch ein. Das ist wirklich wichtig. Es gibt die Regelung in der Landeshaushaltsordnung und wir haben die Regelungen im Grundgesetz der Bundesrepublik, die ab 2020 für alle Bundesländer gelten, und meine Fraktion, wir sagen, im Moment ist mehr nicht erforderlich. Es gibt keine Notwendigkeit, jetzt so einen Schnellschuss der FDP zu machen und irgendwelchen unausgegorenen Regelungen zuzustimmen. Auch mit dieser Neufassung, die Sie jetzt noch mal nachgeschoben haben, sage ich, es sind unausgegorene Regelungen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Selbst deine Kollegen können nicht zuhören.)

Herr Barth, Sie müssen doch auch mal zuhören können, was andere denken.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ich kann zu- hören, deine Kollegen können es nicht.)

(Abg. Huster)

Sie legen Ihre Positionen vor und denken, Sie haben immer recht.

Sie haben Ihren Gesetzentwurf aus dem Jahre 2011 ein bisschen aufgebessert, indem Sie eine Konjunkturkomponente mit aufgenommen haben. Diese ist allerdings noch missverständlich formuliert und aus unserer Sicht so nicht lebenstauglich.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ich könnte es Ihnen erklären.)

Für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen sieht Ihr Antrag Ausnahmen vor, die vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen sind. Hier besteht - das haben wir aber auch schon in der letzten Beratung gesagt - natürlich die Gefahr der politischen Blockade, wenn man die Hürden dermaßen hoch hängt. Das größte Problem für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung ist aber, wie auch bei der Schuldenbremse, die im Grundgesetz besteht, das Auseinandergehen von Einnahme- und Ausgabeautonomie der Länder. Die Länder sind bei den Einnahmen in nicht unerheblichem Maße fremdbestimmt und das führt letztendlich dazu, dass die Haushalte regelmäßig nur über die Ausgabenseite konsolidiert werden können. Wenn wir die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung der letzten Jahre sehen, dann bietet sie die besten Beispiele für das geschilderte Problem, zum Beispiel der Beschluss der sogenannten Mövenpick-Steuer. Das Hotelgewerbe wurde systemwidrig entlastet. Dem Freistaat bleiben jährliche Mindereinnahmen von 85 bis 100 Mio. €, die wir jetzt einfach auf der Ausgabenseite wegdrücken müssen. So werden bundespolitisch

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ach, ach. Da bin ich mal gespannt, ob er mir die Zahl be- stätigen kann.)

Steuern gesenkt, wird ein Eingriff in unsere Haushaltsautonomie vorgenommen und wir müssen dann schauen, wie wir hier die Haushalte wieder rund bringen. Da stimmt es im System nicht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Weil man bei Übernachtungen die Mehrwertsteuer abgezo- gen hat.)

Meine Damen und Herren, aus Sicht meiner Fraktion gehört zu einer lebenstauglichen Schuldenbremse auf Landesebene auch ein Sicherheitsmechanismus, der die Einnahmenseite der Länder mit berücksichtigt. Nur so kann verhindert werden, dass die einen sich feiern lassen für Steuersenkungen und die anderen nachher die Drecksarbeit haben und hier die Ausgabenkürzungen durchziehen müssen.