Der Koalitionsausschuss, und in dem sitzen die Vertreter der Regierung von CDU und SPD und in dem sitzen die Vertreter der Fraktionen von CDU und SPD, also die Abgeordneten, wir haben uns auf Grundsätze verständigt, wie wir den Kommunen helfen wollen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wäre schön, wenn Sie es mal so gemeldet hätten, wäre sehr schön gewesen.)
Herr Ramelow, ich weiß gar nicht, was Sie wollen. Gestern waren noch Vertreter aus der Opposition hier vorn und haben das Thema hoch geredet und meinten, wir würden uns verweigern
und selbstverständlich wird die Regierung einen Vorschlag machen auf Beschluss des Kabinetts und wird es diesem Landtag vorlegen und der Landtag wird darüber befinden. Ganz normales Prozedere!
Aber, Herr Ramelow, Sie haben ja laut getöst - ich sage mal, wer die Backen aufbläst, muss auch pfeifen. Da bin ich bei Ihrem Antrag auf Rücktritt. Wissen Sie, die Opposition hat scharfe Schwerter in der Hand laut Verfassung, laut Geschäftsordnung. Wenn Sie diese Schwerter nutzen, haben Sie ganz andere Möglichkeiten, eine Landesregierung zum Rücktritt zu zwingen. Aber was Sie machen, ist, Sie bitten Frau Lieberknecht zurückzutreten. Wir sagen, es gibt überhaupt gar keinen Anlass dazu. Deswegen wird der Antrag grundweg abgelehnt.
Ich will es Ihnen formal noch mal darstellen. Es gibt den Artikel 73 in unserer Verfassung und der lautet ganz klar: Das Misstrauen kann nur durch die Wahl eines Nachfolgers ausgesprochen werden.
Dann stellen Sie so einen Antrag, wenn Sie eine kraftvolle Opposition sein wollen. Ich sage es Ihnen aber auch mal politisch: Was wollen Sie denn eigentlich erreichen? Was würde denn anders werden? Nach den derzeitigen Verhältnissen würden Sie die Position von Christine Lieberknecht noch stärken in Neuwahlen. Keineswegs würden Sie oder die Grünen gestärkt aus dieser Sache hervorgehen. Was haben wir denn da vor, wenn wir vorzeitige Neuwahlen haben? Wir haben einen Auftrag, für fünf Jahre zu regieren, und das werden wir auch gut tun.
Herr Ramelow, DIE LINKE in Thüringen traut sich ja offensichtlich selbst nicht mehr allzu viel zu. Aus meiner Sicht eine schwache Opposition und wie anders soll ich das erklären, dass ein Großteil Ihrer Fraktion sich in Richtung Bundestag absetzen wollte, zwar erfolglos, aber war ja so.
Nein. Herr Korschewsky, diese persönliche Beleidigung rüge ich. Sie bekommen einen Ordnungsruf für „Der ist doch ein Kasper“.
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition steht hier in der Kritik und eine der Begründungen ist, dass wir an vielen Punkten uns auch streiten. Ja, mit Sicherheit ist das so, dass es an vielen Punkten Streit gibt zwischen SPD und CDU. Das ist aber auch das normale Geschäft. Wir sind doch nicht hierher gewählt worden, um in trauter Einigkeit über alle Fraktionen hinweg immer gemeinsame Ansichten zu haben. Natürlich ist es auch in unserer Koalition so, dass es unterschiedliche Ansichten gibt. Das war schon klar, bevor wir überhaupt zusammengingen, und das kann auch nicht anders sein. Das wird sich vielleicht noch etwas verstärken, wenn wir in Richtung der nächsten Landtagswahl gehen. Aber eines ist auch klar: Wir haben diese Regierungsverantwortung übernommen in dem Wissen, dass wir viele Dinge gemeinsam tun müssen, und das haben wir auch getan. Wir haben
fast alle Punkte aus diesem Koalitionsvertrag, was wir uns vorgenommen haben, abgearbeitet, und wir arbeiten derzeit mit einem Doppelhaushalt, um den wir uns wahrlich gezofft haben. Aber wir haben uns geeinigt und das hält das bis zum Auslaufen dieses Doppelhaushalts in ruhigem Fahrwasser. Ich denke, das muss man auch mal in den Mittelpunkt stellen. Es ist also so, dass wir viele Dinge verabschiedet haben. Es gibt noch ein paar Dinge, die wir vorhaben, die wir in diesem Jahr abarbeiten wollen. Frau Lieberknecht hat ja auch schon angedeutet, dass es uns darum gehen wird, den Haushalt für die nächste Legislaturperiode schon vorzubereiten. Es geht noch um Dinge wie die Verfassungsschutzreform, die Dienstrechtsreform, Krankenhausgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz haben wir uns jetzt auf die Agenda genommen, also schon noch Themen, die wir abarbeiten wollen, und das werden wir mit Sicherheit auch tun.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass wir viele entscheidende Gesetze vorangebracht haben und dass wir mit einer soliden Finanzpolitik aufwarten können, damit auch in der nächsten Legislaturperiode vernünftige Regierungspolitik für dieses Land getan werden kann. Also, Herr Ramelow, noch einmal: Wer die Backen aufbläst, muss auch pfeifen. Ich halte Ihren Antrag für äußerst schwach.
Bei den Grünen, da muss man schon fast sagen, das ist nicht nur schwache, das ist dann auch schon ängstliche Opposition, denn zu mehr als einer Aufforderung zur Regierungserklärung reicht es da schon gar nicht. Ich habe so den Eindruck, Sie fordern keine Neuwahl, weil die Gefahr bestünde, dass Sie danach gar nicht mehr im Landtag vertreten wären. Hätte ich persönlich nichts dagegen, aber Sie müssen selbst wissen, wie Sie hier agieren. Zu all den Fragen, die Sie hier aufwerfen mehr ist es ja nicht, der Antrag ist ein einziger Fragenkatalog -, hat sich die Ministerpräsidentin auch öffentlich geäußert. Deswegen muss ich hier nicht auf all diese Fragen eingehen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adams? Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer die Backen aufbläst, muss auch pfeifen - oder wie war das?)
Um es nur noch einmal ganz klar zu sagen zu dem letzten Satz in Ihrer Begründung: Die Landesregierung nimmt ihre Regierungsverantwortung wahr, aber sie nimmt sie in ihrem Ermessen wahr und nicht in Erfüllung von grünem Staatsdirigismus, wie Sie das gern hätten.
Deswegen abschließend, Grüne und Linke, zu Ihren Anträgen ist nur zu sagen: Wenn Sie wirklich wollen, dass die Regierung gestürzt wird, und wenn Sie wirklich Neuwahlen jetzt zu dieser Zeit in diesem Land wollen, dann nutzen Sie die Handwerkszeuge, die Ihnen die Verfassung zuschreibt, aber ansonsten traktieren Sie uns nicht mit solch schwachen Anträgen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! „Wir bitten das Parlament, zu entscheiden, Sie aufzufordern, den Weg freizumachen für Neuwahlen. Nach Artikel 75 haben Sie die Möglichkeit. Stellen Sie die Vertrauensfrage.“ Das war ein Zitat. So weit, Herr Kollege Ramelow, in Ihrer Begründung zur Dringlichkeit dieses Antrags vor zwei Monaten. Lieber Kollege Ramelow, mir ist nicht ganz klar, was Sie mit diesem Antrag genau erreichen wollten. Wen wollten Sie denn genau auffordern in Ihrem Antrag? In Ihrem Antrag steht irgendetwas mit der Forderung nach Rücktritt der Landesregierung, um - wieder ein Zitat - „somit den politischen Weg für Neuwahlen in Thüringen frei zu machen“.
Wenn ich aber in die Verfassung Thüringens schaue, dann frage ich mich, wie das funktionieren soll. Ihr Antrag suggeriert einen Automatismus zwischen Rücktritt der Landesregierung und Neuwahlen des Landtags - einen Automatismus, den es so nicht gibt.
Freilich steht es der Ministerpräsidentin frei, entsprechend Artikel 75 Abs. 1 der Landesverfassung jederzeit zurückzutreten. Das könnte sie tun. Die Folge wäre, dass die Regierungsmehrheit einen Nachfolger aus ihren Reihen wählt. Das wäre ein bloßer Personalaustausch, geschuldet der politischen Kontinuität im Land. Für eine sozialistische Wende, wie Sie sie allerdings wollen und anstre
Sie erreichen Neuwahlen nur über ganz bestimmte Reglementarien. Wenn die Ministerpräsidentin nach Artikel 74 die Vertrauensfrage stellt, wenn sie dann keine parlamentarische Mehrheit erhält und sie hinter sich vereinigen kann und wenn der Landtag binnen drei Wochen keinen Nachfolger findet, dann werden diese Neuwahlen entsprechend Artikel 50 Abs. 2 Satz 2 angesetzt. Doch die Forderung nach einer solchen Vertrauensfrage lese ich nicht in Ihrem Antrag. Ich verstehe also überhaupt nicht, weshalb Sie es sich so schwer machen. Gehen Sie doch einfach den legalen Weg nach Verfassung und Geschäftsordnung. Stellen Sie sich, suchen Sie die Entscheidung hier im Hohen Haus, stellen Sie sich selbst, stellen Sie einen Misstrauensantrag gegen die Ministerpräsidentin und lassen Sie sich nach Artikel 73 der Landesverfassung zum Ministerpräsidenten wählen. Das wäre eine Variante. Seit 2009, meine Damen und Herren, haben wir hier im Thüringer Landtag eine kommunistisch-sozialdemokratisch grüne Mehrheit.