Protokoll der Sitzung vom 22.11.2013

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde das TLBV so lange kommissarisch geleitet?

2. Warum wird gerade jetzt die Position höhergestuft?

3. Welche weiteren Stellen wurden im TLBV in der Vergangenheit höhergestuft?

4. Welcher Zusammenhang besteht zwischen dieser Höherstufung und der geplanten Verwaltungsreform?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Dass das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr seit seiner Gründung am 1. April 2008 bis heute unter kommissarischer Leitung stand, trifft nicht zu. Zutreffend ist, dass dem derzeitigen Behördenleiter im Rahmen der Errichtung des Landesamtes mit Wirkung vom 1. April 2008 zunächst die kommissarische Leitung der Geschäfte des TLBV übertragen wurde. Mit der dauerhaften Übertragung des Dienstpostens des Leiters des TLBV im August 2009 werden die Dienstgeschäfte seither unter dessen ständiger Leitung wahrgenommen.

Zu Frage 2: Es ist nicht zutreffend, dass die Leitungsposition Präsident des Thüringer Landesamtes für Bau- und Verkehr höhergestuft wurde. § 16 des Thüringer Besoldungsgesetzes legt fest, dass die Dienstposten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen sind. Die Ämter sind nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zuzuordnen. Die Wertigkeit des Dienstpostens Präsident des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr ist unabhängig von der aktuellen Besoldung und unabhängig vom statusrechtlichen Amt des Dienstposteninhabers seit Bestehen des TLBV unverändert normativ in der Anlage 1 des Thüringer Besoldungsgesetzes bewertet und der Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet. Eine Höherstufung dieser Position bzw. eine Stellenhebung hat weder jetzt noch in der Vergangenheit stattgefunden.

Zu Frage 3: Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder zum 1. Januar 2012 erfolgten mit Genehmigung des Thüringer Finanzministeriums mehrere Stellenhebungen im TLBV sowie in den Straßenbauämtern im mittleren und gehobenen Dienst. Im Übrigen erfolgten im Zuge der Aufstellung der Haushaltspläne für die Jahre 2010 und 2012 einzelne Stellenhebungen in den Autobahnmeistereien.

(Minister Geibert)

Zu Frage 4: Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, erfolgt keine Höherstufung der Wertigkeit des Leitungspostens im TLBV.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank für die Informationen. Nur zur Klarstellung, vielleicht habe ich es auch nicht richtig verstanden, in der Einleitung war die Rede von A 16. In welchem Zeitraum bestand die Besoldungsstufe A 16 und ab wann B 3, können Sie das noch mal kurz sagen?

Nein, wir unterscheiden zwischen zwei Dingen: Das eine ist die Dienstpostenbewertung, die per Besoldungsverordnung oder Thüringer Besoldungsgesetz festgelegt ist und das ist für alle Präsidenten per Besoldungsgesetz vorgegeben. Danach ist immer der Präsident des Landesamtes für Bau und Verkehr in der B 3 festgesetzt. Lediglich die eingesetzte Person war vom Zeitraum August 2009, also von der endgültigen Übertragung des Dienstpostens, bis jetzt, bis zur endgültigen Beförderung des Dienstposteninhabers, mit der A 16 bezahlt. Insofern muss man das wirklich trennen.

Auf die Frage, warum so spät oder warum so lange: Das hängt damit zusammen, dass wir in den einzelnen Bereichen kontingentierte, kabinettpflichtige Beförderungen haben und nur in diesem Rahmen unsere Häuser entsprechend abhandeln können.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6897.

Danke, Herr Präsident.

Nachgefragt: Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen

In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 5/5716 vom 7. Februar 2013 wurde mitgeteilt, dass die Kabinettsbefassung mit der Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes für Oktober 2013 vorgesehen sei. Danach erfolge zeitnah die Zuleitung an den Landtag.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen?

2. Wann und mit welchem Ergebnis hat sich das Kabinett im Oktober 2013 mit dem Gesetzentwurf befasst?

3. Welchen konkreten Zeitplan (Kabinettsberatun- gen, Einbringen in den Landtag usw.) verfolgt die Landesregierung (auch in Bezug auf die Aussage im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungspar- teien) bei der Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Taubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der erarbeitete Gesetzentwurf befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung mit der Thüringer Staatskanzlei und den Thüringer Ministerien.

Zu Frage 2: Das Gesetz war im Oktober 2013 nicht Gegenstand der Beratung im Kabinett.

Zu Frage 3: Die Landesregierung beabsichtigt, das Gesetz dem Parlament so schnell wie möglich zur weiteren Beratung vorzulegen. Einen konkreten Zeitplan gibt es nicht, da es sich bei einem derartigen Gesetz nicht abschätzen lässt, wie rasch die Abstimmungen zwischen den Ressorts der Landesregierung, die Anhörung der betroffenen Vereine und Verbände und die gesetzestechnischen Prüfungen verlaufen. Beabsichtigt ist jedoch nach wie vor die Verabschiedung dieses Gesetzes in der 5. Legislaturperiode.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Ministerin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Nothnagel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6898.

Stand der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Zur Erarbeitung des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

(Staatssekretärin Klaan)

wurden mehrere Arbeitsgruppen ressortübergreifend gebildet. Der Maßnahmeplan der Landesregierung besteht seit Juli 2012. Nach Kenntnis des Fragestellers haben die Arbeitsgruppen zwecks Umsetzung bzw. Evaluierung der einzelnen Maßnahmen des Plans bisher nicht mehr getagt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans?

2. Welche Probleme traten bisher bei der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans auf?

3. Wer ist zuständig, damit die Arbeitsgruppen ihre Tätigkeiten zur Überprüfung der Umsetzung bzw. Evaluierung der konkreten Maßnahmen in ihrem Bereich erneut aufnehmen?

4. Wann werden die Arbeitsgruppen ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen (bitte den Zeitpunkt für jede Arbeitsgruppe einzeln benennen)?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Taubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Kabinettsbeschluss vom 24. April 2012 wurde der Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet und besitzt seitdem thüringenweit Geltung. Mit insgesamt 285 Maßnahmen, die im Rahmen von neuen Arbeitsgruppen entwickelt wurden, stellt der Maßnahmeplan einen bedeutenden Schritt in der Geschichte der Politik von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen dar. Vorrangiges Ziel ist die Förderung der Gleichstellung, Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie die Unterbindung benachteiligter oder diskriminierender Denk- und Handlungsstrukturen. Mit der Erstellung des Maßnahmeplans war die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppen abgeschlossen. Um den Realisierungsprozess der vielzähligen, zum Teil sehr komplexen und im Verantwortungsbereich der unterschiedlichsten Ressorts zu verortenden Maßnahmen angemessen begleiten und voranbringen zu können, wurde die Gründung einer interministeriellen Arbeitsgruppe vereinbart. Die interministerielle Arbeitsgruppe setzt sich überwiegend ressortübergreifend mit den ehemaligen Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Thü

ringer Maßnahmeplans zusammen. Deren konstituierende Sitzung fand am 9. Juni 2013 statt. Das vorrangige Ziel der IMAG besteht derzeit in der umfassenden Eruierung und Zusammenstellung des aktuellen Sachstands zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Gegenwärtig liegen dem zuständigen Fachreferat für Behindertenpolitik im TMSFG Sachstandsmeldungen für mehr als 160 der 285 Maßnahmen, also mehr als die Hälfte, vor. Auch vor dem Hintergrund gehäuft auftretender Anfragen hinsichtlich des aktuellen Umsetzungsstandes wird eine verbindliche Berichtspflicht der Ressorts gegenüber dem TMSFG als für die Koordinierung der Umsetzung zuständiges Ressort für notwendig erachtet. Die sich bereits in der Durchführung befindliche erste umfassende Evaluation und Zusammenstellung des aktuellen Umsetzungsstandes der im Maßnahmeplan vereinbarten Vorhaben soll im Frühjahr 2014 abgeschlossen und nach der Kenntnis des Kabinetts als Bericht auf der Internetseite des TMSFG veröffentlicht werden.

Zu Frage 2: Probleme bei der Umsetzung des Thüringer Maßnahmeplans sind mir nach gegenwärtigem Stand nicht bekannt.

Zu Frage 3: Wie bereits dargestellt, ist die Aufstellung der Arbeitsgruppen abgeschlossen. Die oben beschriebene IMAG begleitet die Umsetzung der Maßnahmen aus dem beschlossenen Maßnahmeplan. Damit wird die kontinuierliche Arbeit im Interesse der Menschen mit Behinderung gewährleistet.

Zu Frage 4: Die Arbeitsgruppen haben sich aufgelöst und es wurde eine IMAG zur Umsetzung des Maßnahmeplans gebildet.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Ministerin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der FDPFraktion in der Drucksache 5/6904.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Schließungspläne des Landkreises Greiz für die Staatliche Grundschule in Cossengrün