Das Kernziel der Arbeitsgruppe 1 besteht darin, ein wertschätzendes und positives Image der Pflege und speziell der Pflegeberufe zu schaffen. Damit soll das Interesse an der Pflege und den Berufsmöglichkeiten in der Pflege geweckt werden. Unter Federführung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege hat die Arbeitsgruppe bereits sechs Beratungen durchgeführt und dabei gute Arbeitsergebnisse erzielt. Die Finanzierung der Kampagne erfolgt zu gleichen Teilen durch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, die Landesverbände der Pflegekassen sowie die Landesregierung. Die Zielgruppe der Kampagne sind junge Menschen, die sich erstmals für eine Berufsbildung entscheiden, sowie bereits Berufstätige, die sich umorientieren, also mögliche Quereinsteiger. Im Rahmen der Kampagne soll die Vielfalt der Tätigkeit im Bereich der Pflege zum Ausdruck kommen, speziell auch durch die Darstellung von verschiedenen individuellen Berufskarrieren in diesem Bereich. Hierzu werden ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende aus Thüringer Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten in ihrem jeweiligen Berufsalltag bzw. Alltag in der Ausbildung begleitet. Ergebnisse der Kampagne sind im Sinne eines Baukastenprinzips konzipiert, Fotografien aus dem Pflegealltag, mit den Fotografierten erstellte persönliche Interviews sowie entsprechende Videos. Aus diesem Material werden für die Kampagne der zu nutzende Slogan sowie eine Dachmarke entwickelt. Die Vertragspartner können die entwickelten Ergebnisse der Kampagne unterschiedlich nutzen, zum Beispiel für Pla
kate, für Aufkleber, Broschüren, Flyer, Web-Auftritte, Radio- und TV-Spots. Es handelt sich um eine thüringenspezifische Kampagne, welche auf die örtlichen und die regionalen Bedarfe eingeht. Sie will eine Identifikation mit den Akteuren vor Ort und auf regionaler Ebene schaffen. Die Kampagne soll im Jahr 2014 noch vor dem Beginn der Bewerbungen für das neue Ausbildungsjahr starten.
Die Arbeitsgruppe 2 beschäftigt sich mit der Verbesserung in den Bereichen Ausbildung in der Pflege, Umschulungsmaßnahmen und Weiterqualifizierung. Folgende Themen sind insbesondere zu nennen: Verkürzung der Ausbildung für diejenigen Personen, die als Fachkräfte bereits Aufgaben im Bereich der Pflege und Betreuung wahrgenommen haben, deshalb über entsprechende Erfahrungen und Kompetenzen verfügen und nun mit Förderung der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildung zur Pflegefachkraft erhalten. Die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme bildet das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege vom März dieses Jahres. Aufgabe des Landes war es, zügig ein Kompetenzfeststellungsverfahren zu entwickeln. Dies ist in enger Abstimmung mit den Fachressorts, mit dem Landesverwaltungsamt gelungen. Ausdrücklich erwähnen möchte ich dabei die Unterstützung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Wenn Sie in den letzten Tagen mal Fernsehen geschaut haben, dann ist genau das auch für besonders bemerkenswert gehalten worden, weil nur wenige Bundesländer, nämlich nur drei Bundesländer, diese Kompetenzfeststellung machen und damit natürlich auch garantieren können, dass, wenn wir in der Pflege Personen haben, dass das auch Personen sind, die für diese Sache geeignet sind.
Unter Federführung des Landesverwaltungsamtes konnten 71 Bewerber den Kompetenztest erfolgreich absolvieren. Sie haben damit die Voraussetzungen, um die Ausbildung der Pflegefachkraft anstelle der üblichen Ausbildungszeit von drei Jahren um ein Jahr verkürzt zu absolvieren.
Ein weiteres Thema ist die Erarbeitung von Mindestanforderungen an die Träger der praktischen Ausbildung, um die Qualität der praktischen Ausbildung zu verbessern, zum Beispiel durch eine ausreichende fachliche Betreuung und Begleitung der Auszubildenden durch die Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtungen.
Weiterhin wird derzeit die Einrichtung von ausbildungsbegleitenden Hilfen geprüft, um zu verhindern, dass Auszubildende ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen. Ausbildungsbegleitende Hilfen sind in der dualen Ausbildung seit Jahren erfolgreich im Einsatz und werden dort von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Leider geht dies aus rechtlichen Gründen im Bereich der schulisch geregelten Ausbildung der Altenpflege nicht. Wir prüfen aktuell,
welche Alternativen wir im Land entwickeln können. Die bewährten Maßnahmen im Bereich der Berufsorientierung und der Berufsvorbereitung werden sich im Ergebnis des Pflegepakts zukünftig verstärkt auch den Pflegeberufen widmen. Hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der bereits genannten Imagekampagne.
Die Arbeitsgruppe hat sich die Aufgabe gestellt, im Dialog mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen zu prüfen, welche Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind, um im Bereich der Pflegehilfskräfte die Motivation für den Beginn einer Umschulung zu steigern. Bei diesen Aufgaben sind nicht nur die öffentlichen Hände gefordert - Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und ausreichende schulische Kapazitäten stehen zur Verfügung -, sondern auch die Träger als Arbeitgeber. Es besteht Konsens, dass eine möglichst hohe Umschulungsquote im Interesse der Sicherung der Fachkräfte, aber auch der Verbesserung der beruflichen Chancen bisheriger Pflegehilfskräfte liegt.
Darüber hinaus sollen weitere Personengruppen die Möglichkeit erhalten, einen Zugang zu Umschulungs- und Qualifizierungsangeboten zu finden.
Die Arbeitsgruppe 3 befasste sich bisher insbesondere mit dem Heimrecht und dabei insbesondere der Frage, welche baulichen und personellen Vorgaben für die Pflegeheime gelten sollen. Wie soll die Mitwirkung der Heimbewohner zum Beispiel durch den Bewohnerbeirat ausgestaltet sein?
Die Landesregierung plant, in Kürze den Entwurf des Gesetzes über die betreuten Wohnformen und Teilhabe in den Thüringer Landtag einzubringen. Dieses Gesetz soll das Heimgesetz des Bundes ablösen. Das Gesetz wird eine Ermächtigungsgrundlage enthalten, im Rahmen einer Rechtsverordnung Näheres zu regeln über Bau und die Ausstattung von stationären Einrichtungen, das Personal, insbesondere eine ausreichende Zahl von Fachkräften, die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung sowie die Wahl und die konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten. Die notwendigen Regelungen dazu werden in der Arbeitsgruppe 3 diskutiert, um einen möglichst breiten Konsens mit den Beteiligten zu erzielen.
Darüber hinaus berät die Arbeitsgruppe, wie die Pflege im Freistaat Thüringen in Zukunft auszugestalten ist. Zum Beispiel hat eine Dozentin von der TU Dresden darüber referiert, welche Anforderungen an Pflegeeinrichtungen zu stellen sind, um demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohnern die Orientierung im Haus zu erleichtern und deren Bedürfnissen gerecht zu werden.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, den Thüringer Pflegepakt haben wir nicht befristet oder auf bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die verein
barten Ziele sind eher langfristig angelegt. Deswegen halte ich es für einen guten Zeitpunkt, nach einem Jahr Laufzeit des Vertrags nunmehr eine Zwischenbilanz zu ziehen. In beiden Anträgen zum Thüringer Pflegepakt wird die Frage gestellt, wie sich die Entgelte für die erbrachten Pflegeleistungen entwickelt haben. Nach Auskunft der Pflegekassen liegen die Steigerungsraten in der Vergütung weit über dem Wert der vergangenen Jahre. Danach hat sich die durchschnittliche Vergütung der vollstationären Pflegeeinrichtungen in Thüringen seit dem 1. Januar 2012 um 3,66 vom Hundert erhöht. Im Bereich der ambulanten Pflege ist der durchschnittliche Punktwert aller Pflegedienste für die erbrachten Leistungen seit dem 1. Januar 2012 um 2,5 vom Hundert gestiegen. Eine signifikante Erhöhung gilt für den Bereich der häuslichen Krankenpflege. Die Vergütungssätze dort konnten zum 1. Januar 2013 um 7 Prozent gesteigert werden. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege macht dazu jedoch die Einschränkung, dass die Vergütungssätze im Bereich der häuslichen Krankenpflege in Thüringen am Ende des vorigen Jahres unter dem Bundesdurchschnitt gelegen hätten. Deswegen kann die genannte Erhöhung nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.
Zur Frage der Angemessenheit der Pflegevergütung ist zu sagen, dass die Pflegekassen in den Vergütungsverhandlungen tarifliche Regelungen bei den Personalausgaben der Einrichtungen anerkennen und berücksichtigen. Tarifvertraglich vereinbarte Lohnsteigerungen und anderweitig plausibel dargestellte Lohnerhöhungen werden von den Pflegekassen als notwendige Personalausgaben im Pflegesatz verankert. Nach Auskunft der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege verfügen deren Mitgliedsverbände jeweils über Tarifverträge und auch der BerufsVerband Privater Pflege e.V. hat dies bestätigt, zumindest teilweise. Als Unterzeichner des Pflegepakts würden die Verbände im Rahmen ihres Verbandsauftrags darauf hinarbeiten, dass die Pflegeeinrichtungen sich auch einer entsprechenden tariflichen Bindung unterziehen. Ich sage das an dieser Stelle sehr deutlich. Gute Arbeit einschließlich guter existenzsichernder Löhne in der Pflege sind der entscheidende Schlüssel zur Fachkräftesicherung.
Um es mit den Worten der LIGA zu sagen: Ich bin mir sicher, dass nicht zuletzt dank des Pflegepakts auch bei den Löhnen und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen Schritte in die richtige Richtung gegangen wurden. Ich bin mir allerdings auch sicher, dass diese Schritte angesichts der Leistung, die dort von Menschen erbracht wird, und des Bedarfs, den wir haben, beschleunigt werden müssen, sozusagen von der Wanderung zum Laufschritt. Ich kann die Tarifpartner dabei nur ermutigen. Völlig unverständlich ist mir angesichts der Situation nach wie vor, dass die Tarifgebundenheit offenbar für ei
In der Folge des Pflegepakts hat das Wirtschaftsministerium in enger Zusammenarbeit mit meinem Haus eine Studie zur guten Arbeit in der Sozialwirtschaft, insbesondere der Pflege, in Auftrag gegeben. Wir werden Anfang des Jahres Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen vorliegen haben. Sie können daran erkennen: Mit dem Pflegepakt und mit dem Sozialwirtschaftsbericht ist insgesamt Dynamik in die Diskussion gekommen. Das war auch überfällig, denn die Anzahl der Pflegekräfte hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Zuwachs erfahren. Verfügten die Pflegeheime im Freistaat Thüringen vor zehn Jahren über insgesamt 3.148 Pflegefachkräfte, so wuchs diese Zahl bis Mitte November 2013 auf 5.360 Beschäftigte und dabei rede ich nur von der stationären Pflege.
Wie diese Entwicklung weitergehen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um für die weitere Arbeit der IMAG und der gebildeten Arbeitsgruppen eine aktuelle belastbare Datenbasis zu erhalten, habe ich ebenfalls eine Studie in Auftrag gegeben. Unter Annahme verschiedener Szenarien werden die vorhandenen Daten, zum Beispiel der Fachkräftestudie der PARITÄTISCHEN, des Sozialwirtschaftberichts des Landesamtes für Statistik und der Bundesagentur für Arbeit, ausgewertet und plausible Aussagen zum Ersatz- und Erweiterungsbedarf getroffen. Auch diese Ergebnisse werden Anfang des nächsten Jahres vorliegen.
Im Schuljahr 2012/2013 befanden sich insgesamt 1.810 Schüler an den berufsbildenden Schulen in der Ausbildung zur Pflegefachkraft. Davon sind 430 Umschüler, deren Ausbildungsvergütung über die Arbeitsagentur finanziert wird. Hinzu kommen in dem genannten Schuljahr 76 Schüler, davon 62 Umschüler, die eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer absolvieren. Statistische Angaben zur Zahl der Pflegefachkräfte, die im Anschluss an ihre Ausbildung ein Arbeitsverhältnis in Thüringen aufgenommen haben, liegen nicht vor.
Zu Fragen nach den Umschulungszahlen kann ich mitteilen, dass im Jahr 2013 bislang 481 Personen, geringfügig qualifiziert beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitslose, in eine Qualifizierung zum Altenpfleger eingemündet sind. Die Arbeitsagentur und Jobcenter haben weitere an diesem Beruf Interessierte, die grundsätzlich für eine Weiterbildung infrage kommen, erfasst. Aktuell gehen die Arbeitsagentur und die Jobcenter aufgrund der verbesserten Fördermöglichkeiten, unter anderem der jetzt möglichen Verkürzung und der möglichen dreijährigen Förderung, von einem steigenden Interesse an der Altenpflegeausbildung aus.
Derzeit laufen Abstimmungen, ob zusätzlich zum regulären Ausbildungsbeginn im September 2014 bereits im März 2014 ein weiterer Ausbildungsgang Altenpflege an den entsprechenden staatlichen Berufsfachschulen und privaten Fachschulen beginnen kann.
Die Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und deren Zufriedenheit liegt wesentlich bei den Einrichtungen und ihren Trägern. Deshalb haben mehrere Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Projekte mit Kriterien und Instrumenten für die Beurteilung der Familienfreundlichkeit erarbeitet. Dazu soll es einen Erfahrungsaustausch in der interministeriellen Arbeitsgruppe geben.
Die theoretische Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgt in acht staatlichen berufsbildenden Schulen sowie 25 Schulen in freier Trägerschaft. Hinzu kommen in der Altenpflegehilfe vier staatliche Schulen und neun Schulen in freier Trägerschaft. Zusätzlich haben weitere Träger einen Antrag an das Land gerichtet, eine Ersatzschule einrichten zu können. Da die Schülerzahlen pro Klasse deutlich unter der Klassenhöchstgrenze liegen, wären Aufwüchse bis zu 30 Auszubildenden pro Klasse durchaus möglich.
Darüber hinaus könnten an den berufsbildenden Schulen bei entsprechend hoher Bewerberzahl die Bildungsgänge zwei- bis dreizügig geführt werden. Im Klartext: Ausbildungskapazitäten in der Fachrichtung Altenpflege und Altenpflegehilfe sind ausreichend vorhanden.
Für die Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen bieten verschiedene Bildungsträger im Rahmen der Berufsfelderkennung und -erprobung Einblick in den Beruf des Altenpflegers. Als Betriebspraktikum, das auf dem Lehrplan ihrer Schule steht, können die Schülerinnen und Schüler sich auch für eine Pflegeeinrichtung entscheiden, um dort Einblick zu nehmen. Weiterhin sehen zahlreiche Schulen im Berufsorientierungskonzept einen Tag in einer sozialen Einrichtung vor, um auf diese Weise einen Zugang zum Beschäftigungsfeld der Altenpflege zu ermöglichen. Als Informationsquelle verweist zudem das Thüringer Schulportal explizit auf die Altenpflegeausbildung hin. Seitens der Pflegeeinrichtungen ist die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege schon seit einigen Jahren auf den Jobmessen und dem Girl‘s-/Boy’s-Day vertreten, um für den Pflegeberuf zu werben. Zudem bestehen langjährige Kooperationsbeziehungen zwischen Ausbildungsbetrieben und allgemeinbildenden Schulen zwecks Möglichkeit, für die Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum zu leisten. Die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Al
tenpflege wurde im Dezember des vorigen Jahres bundesweit vereinbart. Sie beinhaltet zehn Handlungsfelder, die innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden sollen. Mit der Unterzeichnung des Vereinbarungstextes haben die Länder das Anliegen der Bundesregierung unterstützt, die Kräfte aller Verantwortlichen in der Pflege zu bündeln und Maßnahmen zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung sowie zur Steigerung der Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes Altenpflege umzusetzen. Die Intentionen decken sich mit denen des Thüringer Pflegepakts. Wie ein roter Faden zieht sich das auch durch diese Vereinbarung. Die Attraktivität des Berufs muss verbessert werden. Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und die dazugehörigen, dem Anspruch dieses Berufs und seines gesellschaftlichen Wertes entsprechenden Entlohnungen müssen verbessert werden. Zu einer der konkreten Maßnahmen in Zuständigkeit des Landes, die Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren nach dem Altenpflegegesetz, habe ich schon berichtet. Zudem startete in Thüringen am 1. März 2013 zusätzlich zum jährlichen Ausbildungsbeginn am 1. September ein dreijähriger Ausbildungsgang in der Altenpflege. Insgesamt wird kurzfristig ein Anstieg der Ausbildungszahl in der Altenpflege erwartet, nicht zuletzt dank der zunächst befristeten Wiederaufnahme der dreijährigen Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Möglichkeiten der Verkürzung.
Zu den in den Anträgen formulierten Anforderungen an die Landesregierung sage ich, die Unterzeichnung des Pflegepakts bestimmen partnerschaftlich den Fortgang und die Umsetzung. Sie haben dafür Arbeitsverfahren gefunden und modifizieren diese entsprechend den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen. Die Umsetzung erfolgt nicht nach einem starren Konzept, sondern in einem ständigen, sich weiterentwickelnden Prozess. Ich kann mir zum Beispiel gut vorstellen, dass die neue Bundesregierung durch eine verstärkte Förderung in der Pflege auch für neue Akzente und Neujustierungen innerhalb des Pflegepakts sorgen wird.
Meine Damen und Herren, die Forderungen im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Landesregierung möge ein Konzept zur Umsetzung des Pflegepakts vorlegen, wird deswegen abgelehnt. Ein partnerschaftlicher Prozess, der zudem einer erheblichen externen Dynamik unterliegt, kann nicht an ein starres Konzept gebunden werden. Die notwendigen Eckpunkte sind durch den Pflegepakt vereinbart. Die Umsetzung wird im Dialog vereinbart. Wie Sie meinen heutigen Ausführungen entnehmen können, betrifft der Thüringer Pflegepakt ein sehr breit gefächertes Themenspektrum mit vielen beteiligten Akteuren. Ein Bericht an den Thüringer Landtag sollte jeweils flexibel davon abhängig gemacht werden, dass Fortschritte und Ergebnisse in den verschiedenen Bereichen erzielt wurden,
über die es zu berichten lohnt. Deswegen halte ich es nicht für sachgerecht, so wie es der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert, statisch das Thema Pflegepakt einmal im Jahr hier in diesem Gremium aufzurufen und zu behandeln.
Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Ausbildungsumlage bedarf ganz bestimmter rechtlicher Voraussetzungen, um sie einzuführen. Ein solches Ausgleichsverfahren darf unter anderem nur durchgeführt werden, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen - § 75 Abs. 3 Altenpflegegesetz. Die Bereitschaft der Pflegeeinrichtungen, auszubilden, ist in Thüringen vorhanden. Wir haben keinen Mangel an Ausbildungsplätzen. Die Erfahrung gerade in Thüringen lehrt uns, dass sich immer Kläger finden, und da sage ich ganz deutlich, das sind gerade die, die jetzt so sehr schreien wegen Pflegemangels, die im Falle der Einführung einer solchen Umlage auf dem geschilderten rechtlichen Hintergrund tätig werden. Manch ein Träger, der heute für die Umlage plädiert, hat sie damals, als wir tatsächlich Ausbildungsmangel hatten, bekämpft. Das sind angesichts der Thüringer Erfahrungen manchmal auch Krokodilstränen, die da geweint werden. Ich will auch daran erinnern: Sie haben den Haushalt jetzt mehrere Jahre alle gemeinsam mitbeschlossen, da steht immer wieder Erstattung wegen dieser Ausbildungsumlage drin. Wir sind jetzt erst fertig, das auszuzahlen, und ich weigere mich, wenn ich nicht die Bereitschaft von allen habe, dass die Ausbildungsumlage auch nicht beklagt wird. So etwas einzuführen, das kann man nicht sicherstellen und deswegen, denke ich, ist eine andere Finanzierungsnotwendigkeit vorhanden, ich will das deutlich sagen. Es muss möglich sein, in der Pflegeversicherung auch die Ausbildung der Altenpflegerin zu verankern. Das kann gar nicht anders sein, genauso wie wir das in der Krankenpflege haben, denn da wird die Ausbildung auch über das Budget des Krankenhauses verhandelt und ist mit Bestandteil der Vergütung. Genauso muss es hier bei der Pflege sein. Wenn wir tatsächlich an der Stelle auskömmliche Finanzierung haben wollen, ist das meines Erachtens der eigentliche und ausschließliche Weg, das auf gute Grundlage zu stellen.
Meine Damen und Herren, die Kosten der theoretischen Ausbildung werden grundsätzlich vom Land übernommen. Dies gilt jedenfalls für die staatlichen berufsbildenden Schulen. Einige freie Träger erheben mittlerweile ein monatliches Schulgeld, um die ihnen entstehenden Kosten refinanzieren zu können. Da die Schülerzahlen an den staatlichen Schulen erheblich unter den Höchstgrenzen liegen, können dort noch weitere Auszubildende aufgenommen werden. Die Kosten für die schulische Ausbildung entstehen ihnen damit nicht. Die Auszubildenden haben also die Wahl, sich für eine staatli
Zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe unterstützt die Landesregierung das Vorhaben, die Ausbildung in Alten-, Kranken-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in eine gemeinsame Pflegeausbildung zu integrieren. Da gibt es zwar auch von einigen Trägern Bedenken mittlerweile dazu, aber wir haben gerade vor einigen Tagen auch mit Vertretern der LIGA gesprochen, an der Stelle gibt es da keinen Dissens. Die Länder haben das Anliegen gegenüber dem Bund sowohl in der GMK, also in der Gesundheitsministerkonferenz, als auch in der Arbeitsund Sozialministerkonferenz bekräftigt. Das Thema ist auch Gegenstand der bereits erläuterten Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege. Das in Vorbereitung befindliche Pflegeberufegesetz trägt dem Anliegen Rechnung, für besonders komplexe Aufgabenbereiche in der Pflege akademische Qualifizierungen vorauszusetzen. Mit dem genannten Gesetz soll ein durchlässiges, aufeinander abgestimmtes Ausbildungssystem geschaffen werden, das auch einen bundeseinheitlichen Studiengang Pflege beinhaltet. Thüringen setzt sich für die Schaffung dieses Gesetzes ein, mit dem das Berufsbild insgesamt attraktiver gestaltet wird und dem Pflegepersonal vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zur akademischen Pflegeausbildung geboten werden.
Im Ergebnis sind wir mit dem Thüringer Pflegepakt auf einem sehr guten Weg. Auf Bundesebene wird sich die Landesregierung entsprechend den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familien und Angehörigen in unserem Land einsetzen. Deshalb, meine Damen und Herren, erwarte ich auch von der neuen Bundesregierung sehr schnell eine Pflegereform, die unter anderem die Voraussetzungen für neue Stellen in der Pflege, bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung für bessere und verlässlichere Pflegeleistungen schafft und sich auch zum Thema „neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff“ abschließend äußert. Angesichts der demografischen Herausforderung ist dies längst überfällig. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns im Thüringer Pflegepakt den dann neuen Herausforderungen gern stellen und Ihnen gern berichten werden. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert, für den Sofortbericht. Ich möchte Sie darauf hinweisen, sehr verehrte Damen und Herren, dass wir gemäß unserer Geschäftsordnung für diesen Tagesordnungspunkt 16 a und b heute eine vierfache Redezeit haben.
Ich frage Sie jetzt als Erstes: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Kann ich davon ausgehen, dass es alle Fraktionen sind? Das ist so. Dann eröffne ich jetzt die Beratung sowohl zum Sofortbericht als auch jeweils zu den Nummern II der beiden Anträge. Das Wort hat als Erster der Herr Abgeordnete Marian Koppe.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank, Frau Ministerin, für den, ich möchte schon sagen, sehr ausführlichen Bericht zu dem Tagesordnungspunkt. Ich meine das ausgesprochen positiv, das soll keine Kritik sein. Es sind viele Punkte angesprochen worden im Berichtsersuchen. Von daher, denke ich mal, war es bestimmt auch notwendig.
Die Pflegeproblematik ist schon länger Teil der Debatten auch hier im Hohen Haus. Dabei sind aus unserer Sicht zwei Problemdimensionen entscheidend, die sich in ihrem Wirken gegenseitig verstärken. Zum einen steigt die Zahl derer, die pflegebedürftig sind, innerhalb von zehn Jahren von 60.000 auf 80.000. Das heißt, der Bedarf an intensiver Pflegeleistung steigt intensiv. Auf der anderen Seite bedingt der demografische Wandel, dass die Zahl der Pflegekräfte nicht im gleichen Maß steigt wie der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften. Wir befinden uns somit in einem Dilemma, dessen Ergebnis auch die heutige Diskussion und die uns hier vorliegenden Anträge sind. Zunächst einmal gilt aus unserer Sicht, dass die vorgebrachte Kritik des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am Agieren der Landesregierung aus unserer Sicht berechtigt ist.