dass man eben deswegen keinen Nachtragshaushalt braucht. Das ist der kleine Trick dabei. Das mag, wie gesagt, legal sein, legitim ist es deswegen noch lange nicht. Es ist jetzt ein Koalitionspartner da, der das offenkundig mitgeht. Warum er das tut, wird er uns vielleicht erklären, vielleicht auch nicht. Die spannende Frage bleibt: Wo kommt das Geld her? Wie erklären Sie uns, dass das Geld, was vor einem Jahr mehr als ausreichend war für die Kommunen, jetzt plötzlich nicht mehr ausreicht? Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass zunächst offenbar die Vertreter der Opposition sprechen, hat seine Ursache möglicherweise darin, dass sich die Landesregierung noch im Meinungsbildungsprozess befindet und etwas Zeit braucht. Da wäre es aber auch möglich zu unterbrechen. Ich begrüße zunächst die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Gemeindeund Städtebund und Landkreistag, herzlich willkommen. Mit Ihnen hat man es ganz schön toll getrieben, nicht zum ersten Mal. Da haben Sie unsere Solidarität. Sie sollten immer einen kritischen Blick darauf
behalten, was Ihnen vorgelegt wird, und Sie müssen aufpassen, dass Sie nicht durch eine Partei instrumentalisiert werden. Es trifft für alle Parteien zu, nicht nur jetzt die CDU, da müssen wir alle aufpassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei diesem „Zirkeltreffen“ der CDU am 21. November war, wenn man den Verlautbarungen der CDU Glauben schenken kann, wieder eine wichtige Person, die eigentlich in der Kabinettsverteilung für Kommunales zuständig ist, nicht zugegen. Der Innenminister war schon wieder außen vor, musste vor der Tür warten und so. Das ist nicht das erste Mal. In der Regierungskommission zur Verwaltungs- und Funktionalreform war er auch nicht vertreten, angeblich weil nur drei Minister mit CDU-Parteibuch durften. Er ist nur die Nummer 4.
Deswegen habe ich gesagt, es stand in der Presse. Vielleicht waren Sie ja zugegen, das können Sie dann richtigstellen. Aber das ist bezeichnend und da wird ein erster Konstruktionsfehler in der Aufgabenverteilung dieser Landesregierung sichtbar, dass nämlich einerseits der Innenminister die Patronatsfunktion des Landes gegenüber den Kommunen wahrnimmt, aber das Geld dafür der Finanzminister verwaltet. Dass es da Kommunikationsprobleme gibt, haben wir des Öfteren erlebt. Wir können immer nur appellieren: Der, der für die Inhalte zuständig ist, muss auch Zugriff auf die Gelder haben. Dass da der Finanzminister immer ein Mitspracherecht hat, ist etwas Normales, aber da gestehen wir der Ministerpräsidentin natürlich ihr Verfassungsrecht zu, dass sie für die Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung zuständig ist. Aber wir können natürlich das kritisieren, wenn wir dort immer wieder erkennen, dass es Reibungsverluste gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das jetzige Hilfspaket für die Kommunen begrüßen wir, weil damit endlich auf die monatelangen Proteste der Kommunen reagiert wird. Jetzt gibt es offenbar eine Verständigung auch innerhalb der Koalition, zumindest seit gestern; bis dahin war es nur ein Ideenpapier der CDU. Es ist natürlich - darauf hat Herr Barth schon hingewiesen - ein Eingeständnis, dass die bisherigen Regelungen des Finanzausgleichs offenbar nicht praxistauglich sind. Wir haben diesen Finanzausgleich, den wesentlich Herr Dr. Voß entwickelt hat, immer gelobt, weil er schonungslos die Strukturprobleme unseres Landes aufzeigt. Aber Sie können natürlich, Herr Finanzminister - und das trifft die Landesregierung mit der Ministerpräsidentin als Ganzes -, nicht einen neuen Finanzausgleich auf den Weg bringen und die dafür notwendig be
Wenn Sie das aber weiter machen, sind wir immer wieder in der Situation, dass wir Geld im System nachschießen müssen. Dann kommt das nicht zur Wirkung, Herr Finanzminister, und Sie müssen dafür kämpfen. Da kann ich mir vorstellen, da gibt es Blockaden, auch innerhalb der Fraktion. Das ist auch zulässig und muss ausgetragen werden. Aber wir tun dem Land und den Kommunen keinen Gefallen, wenn wir auf der einen Seite einen offenen, schonungslosen, die Probleme aufzeigenden Finanzausgleich haben und auf der anderen Seite aber sowohl dem Land als auch den Kommunen die notwendigen Reformen, die sich daraus entwickeln müssen, verweigern oder zeitlich verzögern. Insofern sehen wir jetzt keine Alternative, dass wir Geld „nachschießen“ müssen, aber wir mahnen natürlich an oder sehen auch zumindest in Ansätzen die Möglichkeit, über diese Soforthilfe notwendige Reformen zumindest ansatzweise und mit einer Zielrichtung auf den Weg zu bringen. Das müssen wir nutzen, sonst sind wir in einem Jahr vor der gleichen Situation. Wenn wir das jetzt nicht nutzen, sind wir in einem Jahr wieder vor der gleichen Situation, dass die Gemeinden und Landkreise zu Recht fordern, dass der Finanzausgleich auch von der Masse her nachjustiert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Diskussionspapier der CDU war natürlich stark von Aktionismus geprägt. Das wissen wir,
denn da waren so viele handwerkliche Fehler drin und es hätten weitere Fehlentwicklungen stattgefunden, die sind jetzt offenbar im Koalitionsausschuss korrigiert worden, dann kann man durchaus auch mal in Richtung SPD sagen, da habt ihr dieses Mal aufgepasst. Bei der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist es völlig durchgerutscht, dass die CDU das jetzt 30 Jahre machen will. Freitagnachmittag ist es dann noch bemerkt worden und in der Pressekonferenz haben sie es noch schnell verkündet, dass sie Nachbesserungsbedarf sehen. Hier hat dieses Mal die SPD aufgepasst, das ist in Ordnung. Aber nominell gibt es Mehrheiten, dass Ihr Papier, das Sie vergangene Woche veröffentlicht haben, hier auch jetzt schon im Parlament wirksam werden könnte. Das müssen Sie immer für sich entscheiden.
Zunächst ist dieser sehr handwerkliche Fehler, ausschließlich die geplanten Zusatzzuweisungen an die Kommunen an den Einwohnern festzumachen, ohne die Steuerkraftunterschiede der Gemeinden und auch der Landkreise, was die Umlagekraft be
trifft und die Sonderstellung der kreisfreien Städte, ohne das zu berücksichtigen, das ist jetzt offenbar korrigiert. Da warten wir heute auch noch, ob das, was jetzt die Koalition vereinbart hat, auch von der Regierung mitgetragen wird, das wissen wir ja noch nicht. Dazu wird sich aber der Finanzminister sicherlich äußern.
Was das Problem ist, und deswegen drängen wir so sehr darauf und haben uns für das Instrument der Sondersitzung, mit dem gehen wir sehr sorgfältig und zurückhaltend um, entschieden
- natürlich, so viele waren es gar nicht -, weil ein Teil von den Gemeinden und auch Landkreisen aufgrund der Zahlen, die die kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt haben, ihre Haushalte verabschiedet haben. Als wir gefragt haben, auch im Haushaltsausschuss, was ist denn mit diesen Haushalten, wurde zu Recht gesagt, auch vom Innenministerium, die sind formal betrachtet nicht genehmigungswürdig, denn sie basieren auf Zahlen, die nicht untersetzt sind, weder in einem Nachtragshaushalt noch in einem Leistungsgesetz noch sonst etwas. Die müssten also beanstandet werden. Zu Recht wurde darauf verwiesen, das muss natürlich die einzelne Rechtsaufsichtsbehörde vor Ort immer selbst entscheiden, ob sie diese „Karte zieht“. Aber Rechtssicherheit sieht anders aus. Deshalb drängt es so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kommunen sind keine Bittsteller, um das noch einmal deutlich zu sagen.
Sie haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch, das hat das Verfassungsgericht auch 2005 noch einmal so geurteilt, und zwar auch unabhängig von der Leistungskraft des Landes. Wenn wir die Kommunen nicht ausreichend finanzieren können, müssen wir ihnen gegebenenfalls übertragene Aufgaben wieder entziehen und selbst realisieren. Dazu gehört auch, ich betone - gerade wir als Linke -, die Verfassungsrichter haben auch gesagt, die Gemeinden, Landkreise haben keinen Anspruch, dass wir sie dauerhaft alimentieren, sie müssen auch ihre eigenen Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung und der Haushaltskonsolidierung wahrnehmen. Deswegen sagen wir immer, wir wollen einen Finanzausgleich, der gerade das motiviert, eigene Einnahmen, eigene Potenziale auszuschöpfen. Das sagen wir immer dazu, keine dauerhafte Alimentation. Da kritisieren wir übrigens die Präsidentin des Landkreistages ganz deutlich. Frau Schweinsburg stellt sich immer nur hin und sagt, wir wollen mehr Geld. Das alleine kann es auch nicht sein.
Da muss man das schon ganz deutlich sagen, die Potenziale auf kommunaler Ebene müssen zumindest auch im Blick sein und das ist auch richtig so. Aber die Kommunen sind keine Bittsteller. Solange die kommunale Steuerkraft in Thüringen gemessen an den Flächenbundesländern noch im unteren Drittel ist - wir sind Vorletzter, was die Steuerkraft pro Einwohner betrifft -, ist eben eine hohe Abhängigkeit von der Landeszuweisung die Folge, weil die Ausgabenstruktur nahezu identisch ist zwischen den Ländern. Das heißt bei uns, 56 Prozent der Einnahmen der Gemeinden und Landkreise sind Landeszuweisungen, also eine hohe Abhängigkeit. In den alten Bundesländern haben wir Quoten unter 30 Prozent, die haben 40 Prozent, 45 Prozent eigene Steuereinnahmen, unsere Gemeinden unter 25 Prozent und deshalb haben wir eine besondere Verantwortung, wegen dieser hohen Abhängigkeit von den Landeszuweisungen und tatsächlich immer im Dialog mit den Gemeinden und Landkreisen, diese Säule der Gemeindefinanzierung auch so zu gestalten, dass die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einem dritten Aspekt: Warum fordert die Linke nun so vehement einen Nachtragshaushalt? Könnte der zu Verzögerungen führen und dergleichen? Wir interpretieren die Landesverfassung und auch die Regelung zum Landeshaushaltsrecht dahin gehend, dass jedes Leistungsgesetz einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung bedarf, sonst kann ein Leistungsgesetz nicht zur Wirkung kommen. Das ist in diesem Haus geübte Praxis. Denn es ist bekannt, dass jedes Jahr oder alle zwei Jahre der Landeshaushalt und das Finanzausgleichsgesetz parallel eingebracht, diskutiert und verabschiedet werden. Der Landeshaushalt ist die Ermächtigung und das Finanzausgleichsgesetz ist das entsprechende Leistungsgesetz. Insofern verstehen wir überhaupt nicht, weshalb jetzt sowohl die Landesregierung als auch die Koalition meinen, sie könnten ein Leistungsgesetz ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung erlassen. Sie können ein Leistungsgesetz erlassen, aber es läuft völlig ins Leere, wenn sie keine haushaltsrechtliche Ermächtigung haben. Mit welchem Recht wollen Sie denn ein Leistungsgesetz abfinanzieren, was Sie im Nachhinein zu einem Haushalt geschaffen haben? Da haben wir große Bedenken. Wir haben deshalb die Bedenken, dass dann einige Gemeinden, die meinen, sie kommen durch das Leistungsgesetz schlechter weg, dagegen klagen könnten, und dann haben wir da ein Problem, dass wir keine haushaltsrechtliche Untersetzung haben und damit wieder über eine lange Zeit eine Rechtsunsicherheit haben. Die können wir doch umgehen. Es ist doch gar nicht so schwer, sowohl das Leistungsgesetz zu machen als auch den Nachtragshaushalt, denn so viele Positionen sind doch tatsächlich überhaupt nicht betroffen. Da unsere Fraktion sich durch konstruktives Handeln
auszeichnet und nicht nur durch Fundamentalkritik, sind wir auch gern bereit, in dem Fall Amtshilfe zu leisten.
Wir haben das heute in der Fraktion beschlossen. Das entsprechende Leistungsgesetz ist in den parlamentarischen Geschäftsgang eingeführt. Das wird die Präsidentin sicherlich im Laufe des Tages heute noch verteilen. Einen Nachtragshaushalt können wir als Fraktion und Landtag nicht vorlegen, das verbietet uns die Verfassung. Das ist Aufgabe der Landesregierung. Allerdings können wir entsprechende Vorarbeiten leisten, so dass Sie es nur noch in das System einspielen und ausdrucken müssen. Deshalb gestatte ich mir, Frau Präsidentin, der Ministerpräsidentin und dem Finanzminister unsere entsprechenden Vorarbeiten zu geben. Das passt auf einen Zettel. Damit wären Sie de facto in der Lage, heute zur regulären Sitzung den Entwurf eines Nachtragshaushaltes zumindest schon einmal informativ vorzulegen. Ich darf Ihnen das mal geben.
Was wir als Fraktion leisten können, kann sicher die Landesregierung mit einem entsprechenden Apparat auch.
Von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen überhaupt keine zeitliche Verzögerung einzuplanen, das ist gar nicht notwendig. Ich darf noch einmal daran erinnern, der Bund hat es uns vorgemacht, der hat ein Bankenrettungspaket von 500 Mrd. € innerhalb, ich glaube, von zehn Tagen durch das Parlament gepeitscht mit allem Drum und Dran, das waren tausende Seiten, habe ich gehört. Herr Ramelow war damals noch Bundestagsabgeordneter, er hat uns mal darüber informiert. Das gab es hier in unserem Haus noch nicht. Aber es muss doch möglich sein, innerhalb von vier Wochen so etwas vorzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit dem 21. November sind die Vorschläge auf dem Tisch; heute haben wir den 18. Dezember. Also einen Monat hatte die Landesregierung Zeit, mit der größten Koalitionspartei erst einmal die Inhalte abzuklären, dabei die SPD mitzunehmen, zum Gelingen kann man ja was anbieten, irgendwie ist noch ein Posten frei in Weimar, das geht schon bei der SPD, die haben keine hohen Hürden, die lassen sich relativ leicht überzeugen.
hätten wir im Januar den Kommunen rechtssicher sagen können, hier ist der Haushalt, der Nachtragshaushalt, hier ist das Leistungsgesetz. Und dann hätten die Gelder fließen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Fraktion hat auch eigene Vorschläge unterbreitet zur Verteilung der Mittel, weil wir der Überzeugung sind, das, was die CDU aufgeschrieben hat, war am Leben völlig vorbei, das ist auch korrigiert jetzt, die Vorschläge der Koalition liegen uns jetzt schriftlich noch nicht vor, wir haben nur die Medieninformation. Da sagen wir, das geht in die richtige Richtung. Wir haben versucht, auf die gegenwärtige Lage in den Gemeinden, Städten und Landkreisen abzustellen und die größten Baustellen zu beheben. Wir sagen, wir tasten die 106 Mio. € für 2014 nicht an, also wir legen nichts drauf. Übrigens, wir hatten 55 Mio. € vorgeschlagen. Da waren Sie es, Herr Voß, der geschrien hat, das geht überhaupt nicht, bis hin, wir gefährden das Gemeinwesen in diesem Land. Jetzt sind es 106 Mio. €. Das ist okay, wir sind nicht nachtragend.
106 Mio. € sind gegeben und wir schlagen vor, davon 56 Mio. € als allgemeine Zuweisung im Rahmen der Schlüsselzuweisung, und zwar nach den jetzigen Verteilungsmaßstäben, den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen. Das ist relativ einfach, das kann jede Gemeinde nachvollziehen, jeder Landkreis, das ist transparent und es hat vor allen Dingen auch eine Leistungskomponente, weil steuerkraftabhängig. Das heißt, die Kommunen, die ein niedriges Steueraufkommen haben, bekommen aus diesem Topf oder dieser Säule mehr als die steuerstarken Kommunen. Die Kommunen, die eine Finanzausgleichsumlage bezahlen müssen, also umgangssprachlich die Reichensteuer, die bekommen natürlich aus dieser Säule nichts, denn das macht wenig Sinn, denen noch mal Geld zu geben, wenn sie ohnehin nach den gesetzlichen Regelungen sogar von ihren überproportionalen Einnahmen etwas an das Land abgeben sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer zweiten Säule schlagen wir vor, 40 Mio. € als Investitionspauschale der kommunalen Ebene zur Verfügung zu stellen. Herr Ramelow hat darauf verwiesen, dass praktisch jede zweite Gemeinde gegenwärtig keinen ordnungsgemäßen Haushalt hat.
Jede zweite. Über 400 mussten nämlich auf ihre Rücklagen zurückgreifen, um den Haushalt auszugleichen.
(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Das ist doch Unsinn, was Sie erzählen. Verbreiten Sie doch nicht so einen Quatsch hier.)
Das sind Zahlen der kommunalen Spitzenverbände und da haben wir Vertrauen. Die müssen auf ihre Rücklagen zugreifen, 200 haben gar keine Rücklagen mehr.