Dann ist da noch die Frage der Verzinsung zu klären gewesen. Das Finanzausgleichsgesetz - ist auch mit ein Teil - soll geändert werden. Sie sehen das in unserem Gesetzentwurf. Die Fraktion DIE LINKE schlägt hier einen eigenen Gesetzentwurf vor. Herr Bergner ist vorhin bereits auf einzelne markante Unterschiede eingegangen. Das will ich an dieser Stelle nicht unbedingt tun, weil wir auch mit diesem Gesetzentwurf in die Ausschüsse gehen.
Ich beantrage, beide Gesetzentwürfe an den Ausschuss zu überweisen, um eine inhaltliche Diskussion zu führen, weil, Herr Kuschel, ich habe dann schon noch ein paar Fragen im Ausschuss, wie bestimmte Dinge aus Ihrem kommunalen Finanzierungspaket refinanziert werden sollen.
Ein Wort noch zur Zeitschiene, auch das hat mein Vorredner, Herr Mohring, bereits getan. Lassen Sie uns relativ schnell hier zu Potte kommen, ich sage es mal sehr salopp, den Bürgermeistern, den Gemeinderäten und den Stadträten ist es relativ Wumpe, in welcher Art und Weise wir uns im Ausschuss über bestimmte Gliederungen und Ansätze der Finanzierbarkeit und der finanziellen Grundbemessungen in diesem Rettungspaket streiten und diskutieren. Es muss schnell auf den Weg gebracht werden. Viele rechnen damit und ich hoffe, dass wir hier im März bereits dann dieses Paket endgültig geschnürt haben und dass es dann auf die Reise gehen kann. Insoweit freue ich mich auf eine inhaltliche Diskussion im Ausschuss mit beiden Gesetzentwürfen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Kommunen brauchen unstrittig Hilfe. In dem Zusammenhang hat die CDU nicht, so wie Herr Mohring hier formuliert hat, Wort gehalten, sondern ihr Scheitern erneut eingestehen müssen.
Das Scheitern nicht, weil der neue Finanzausgleich kein Fortschritt gegenüber seinem Vorgängermodell ist. Wir haben immer betont, das war es und da hat uns der Finanzminister auch auf seiner Seite. Es war ein erheblicher Fortschritt, aber es war ein Schritt, auf den weitere hätten folgen müssen. Das ist versäumt worden. Der neue Finanzausgleich hätte gekoppelt werden müssen mit einem tatsächlichen Einstieg in eine Funktional- und Verwaltungs
reform, mit einer Diskussion der Neuausrichtung der Landesverwaltung und der kommunalen Strukturen und er hätte Anreize bieten müssen, in diese neuen Strukturen möglichst zeitnah überzuwechseln. Das ist eben nicht geschehen.
Man braucht kein Finanzexperte zu sein, um festzustellen, dass bei einer Gemeindestruktur, wo von rund 850 Gemeinden 600 Gemeinden weniger als 1.000 Einwohner haben, ein solches System dauerhaft nicht am Leben zu halten ist, außer mit viel Geld. Das hat der neue Finanzausgleich schonungslos offengelegt und jetzt sind wir vor einer Situation, dass wir nachbessern müssen im Interesse der Kommunen und der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger. Aber wir befürchten, wenn das jetzige Gesetzesvorhaben von CDU und SPD Wirklichkeit wird, dann verschaffen wir den Kommunen etwas Luft und in einem Jahr haben wir aber das gleiche Problem wieder.
Deshalb sagen wir, wir wollen das jetzige sogenannte Hilfspaket nutzen, um tatsächlich für Veränderungen auch auf kommunaler Ebene zu sorgen, und deshalb haben wir als Diskussionsgrundlage einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir sind sehr wohl bereit, den inhaltlichen Streit in den Ausschüssen zu führen, und wenn es da bessere Ideen gibt, neue Ideen, werden wir uns denen keinesfalls verschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres Problem greift dieses kommunale Hilfspaket auf, auf das wir schon immer an verschiedenen Stellen hingewiesen haben, das ist die ungeklärte Finanzierung der Landkreise in Thüringen. Jetzt versucht man, hier auch eine kurzzeitige Entspannung hinzubekommen, ohne es aber zu lösen. In dem Zusammenhang darf ich noch mal darauf hinweisen, wir halten die jetzige Ausprägung der Landkreise in Thüringen für nicht mehr zeitgemäß.
98 Prozent der Landkreisaufgaben sind pflichtige Aufgaben, meistens untersetzt mit Leistungsgesetzen, wo die Landkreise, sowohl die Kreistage als auch die Landrätinnen und Landräte, kaum eigene Gestaltungsspielräume haben. 60 Prozent aller Ausgaben sind im Einzelplan 4 Sozialausgaben und sie steigen, sie steigen insbesondere im Bereich SGB XII. Selbst die Ankündigung, dass der Bund hier ab diesem Jahr 100 Prozent Erstattungen vornimmt, hilft nicht, weil die Landesregierung das mit den Finanzzuweisungen insgesamt verrechnen will, weil sie meint, das ist jetzt schon bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt gewesen, was wir bezweifeln. Das heißt also, keine eigenen Gestaltungsspielräume, 60 Prozent Sozialausgaben,
keine eigene Steuerkompetenz, und da bleibt nur die Kreisumlage. Sie hat inzwischen eine Höhe erreicht, die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden stark gefährdet. Damit haben wir einen Konflikt auf die kommunale Ebene delegiert, für deren Lösung wir aber zuständig sind. Es ist unanständig, das auf kommunale Ebene runterzudrücken
und dann Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf der einen Seite und Landrätinnen und Landräte auf der anderen Seite aufeinander loszuschicken und zu sagen, klärt das einmal. Es ist nicht klärbar. Deswegen fordern wir, dass wir uns doch einmal grundsätzlich mit der Ausgestaltung der Landkreise und deren Finanzierung beschäftigen müssen. Wir sagen deutlich, das Instrument der Kreisumlage ist im 21. Jahrhundert nicht mehr geeignet, die Landkreise auskömmlich zu finanzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nicht noch mal über das Zustandekommen dieses sogenannten Hilfspakets sprechen. Herr Hey ist ja Diplomat durch und durch und hat das als Kompromiss bezeichnet. Ich möchte jetzt nicht die Definition des Kompromisses hier vortragen, weil Herr Hey dann feststellen würde, dass die SPD einfach vom Koalitionspartner wieder einmal dermaßen über den Tisch gezogen wurde.
In der Nacht um 21.42 Uhr kam die Information und selbst Ministerinnen und Minister von der SPD wussten offenbar gar nicht, was da die CDU sich so „ausgemalt“ hat. Im Nachhinein, klar, haben Sie eine Verbesserung vorgenommen, das ist unstrittig. Darauf komme ich aber noch einmal, weshalb Sie das getan haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf von CDU und SPD - das ist auch bezeichnend, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf einbringt, nicht die Landesregierung, das zeugt davon, dass es da unterschiedliche Auffassungen gibt. Damit will man auch den Nachtragshaushalt umgehen, das ist mir schon bewusst; der wäre ehrlicher.
Der Zeitplan wäre auch mit einem Nachtragshaushalt zu halten gewesen. Wir haben im Dezember dankenswerterweise aufgrund der guten Arbeit unserer Mitarbeiter der Ministerpräsidentin Amtshilfe geleistet und einen Vorschlag unterbreitet. Das hat auf zwei Seiten gepasst. Also es hätte weder die
Landesregierung noch die Koalition überfordert, das mit einem Nachtragshaushalt zu koppeln, aber wegen des Gesamtdeckungsprinzips, das will ich alles nicht erläutern, wäre ein Nachtragshaushalt parallel dazu der solidere Umgang gewesen.
Jetzt hat man ein Modell entwickelt und ist von der jetzigen Struktur des Finanzausgleichs, der ja eine Einwohnerkomponente hat und eine Leistungskomponente, abgewichen und hat entschieden, wir legen jetzt ausschließlich die Bevölkerungszahl als Bemessungsgrundlage zugrunde. Dabei wissen Sie selbst - das hat die SPD erkannt -, dass dadurch Verwerfungen entstehen, die man vor Ort nicht erklären kann, weil eben die Bevölkerungsentwicklung allein nicht Maßstab sein kann, sondern wir müssen die unterschiedliche Leistungskraft der Gemeinden mit berücksichtigen. Das heißt, wir brauchen nicht nur einen vertikalen Finanzausgleich, sondern wir müssen auch den horizontalen Finanzausgleich zwischen den Kommunen immer im Blick behalten. Das kann man koppeln. Jetzt haben Sie gesagt, wir sind von den ursprünglichen 5,19 Prozent Bevölkerungsverlust auf 4 Prozent runtergegangen. Herr Hey, Sie sind ein ehrlicher Mensch und Sie kommen aus Gotha, deswegen haben wir mal geschaut, weshalb Sie sich bei den 4 Prozent dann jetzt verständigt haben. Das kann jetzt Zufall sein, dass die Stadt Gotha 4,06 Prozent Bevölkerungsverlust hat und damit natürlich aber gerade so noch hineinfällt.
Es wäre vermessen zu sagen, dass Herr Hey ausschließlich Politik mit Blick auf seine Heimatstadt macht, wo er mal Finanzdezernent war. Aber Sie müssen schon mal erklären, warum zum Beispiel die Gemeinde Rausdorf, die nur 4 Prozent hat, noch 5.000 € bei 200 Einwohnern bekommt, aber die Gemeinde Moorgrund, die bei 3,99 Prozent ist, zwei Einwohner fehlen, und leer ausgeht. Das geht ja noch; solche Grenzwerte, das ist immer problematisch. Aber noch schwieriger ist, dass Gemeinden aufgrund des zu geringen Bevölkerungsverlusts nicht unter dieses Hilfspaket fallen, obwohl Sie seit Jahren zusätzlich von uns alimentiert werden müssen. Das müssen Sie doch mal erklären.
Ich will das beispielhaft machen. Die Stadt Blankenhain im Weimarer Land - die ist ja so was von leistungsunfähig, das wissen wir, da sind Millionen reingeflossen, da gab es sogar schon einmal einen staatlichen Beauftragten -, die geht leer aus, weil der Bevölkerungsverlust zu gering ist.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, stimmt doch gar nicht. Die gehen nicht leer aus. Es stimmt nicht.)
Klar können Sie dann noch sagen, über die Entlastung der Kreisumlage, aber das trifft für alle zu. Nicht so aufgeregt. Also, die haben nur 3,66 Prozent Verlust. Die Stadt Eisenach,
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Frau Präsidentin, ermahnen Sie doch mal Ih- ren Fraktionsvorsitzenden.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ramelow, ich stehe eben den Herren Rednern bei.