Protokoll der Sitzung vom 24.01.2014

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, so war es jedenfalls mal gedacht.)

Ja, aber der ist so nicht rübergekommen, aber das muss ja nicht an mir liegen. Deshalb ist es meine Aufgabe, das noch einmal klarzustellen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, wie schön, dass wir Sie haben.)

Ja, ich bin auch froh, dass ich mich habe, ich bin jeden Tag erfreut darüber, morgens schon, wenn ich aufstehe, bin ich begeistert.

(Beifall SPD)

Ich sehe, das teilen einige hier, das kann ich verstehen.

Meine Damen und Herren, die Drittmittelquote ist internationaler Indikator für die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Forschungseinrichtungen. In der Ziel- und Leistungsvereinbarung haben Hochschulen und Land deshalb eine Steigerung der Drittmitteleinnahmen der Hochschulen vereinbart.

Nun komme ich noch einmal auf das, was Frau Dr. Kaschuba vorhin formuliert hat, zurück. Sie sagt, Forschung forscht. Das ist richtig, das ist ihre Aufgabe, völlig normal. Was soll sie denn sonst tun? Nichts anderes ist ihre Aufgabe.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das war kein Vorwurf, das war eine Feststel- lung.)

Nein, da sind wir auch ganz eng beieinander wie an vielen anderen Punkten auch, in der Bewertung nicht immer, aber bei Inhalten zunächst schon mal.

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Also ich will hier noch mal einen Punkt in Erinnerung rufen, wo ich glaube, dass man das Problem, über das wir hier sprechen müssen, noch mal fein auseinanderziselieren muss, nämlich die Frage von Entdeckungs-, Begründungs- und Verwertungszusammenhang. Das ist eben im Antrag nicht deutlich geworden. Die Themen Entdeckungszusammenhang, Begründungszusammenhang sind rein innerwissenschaftliche Kriterien. Und dann wird Ihnen die gesamte Transparenz, die Sie wollen, überhaupt nichts nützen, weil wir genau wieder bei inhaltlichen Problemen sind, dass man an die Dinge auch fachinhaltlich anschließen können muss.

Worüber Sie hier offensichtlich reden wollen, ist die Frage des Verwertungszusammenhangs. Da kann ich Ihnen nur sagen, diese Frage ist wiederum so schlicht nicht. Denn wie sich Forschungsergebnisse verwerten lassen, in welchen gesellschaftlichen Kontexten, ist eine Frage, von der wir allesamt und auch die Wissenschaft nicht wissen, wie das künftig sein wird. Ich habe da vorhin schon darauf hingewiesen - the future is open - das ist so. Wir wissen heute nicht, was mit den Forschungsergebnissen, die heute generiert werden, morgen gemacht werden kann. Wir kennen die Verwertungskontexte überhaupt nicht. Das entledigt uns aber nicht der Tatsache, darüber nachzudenken, ob wir bestimmte Verwertungskontexte von vornherein limitieren wollen. Nur dann, bitte sehr, machen Sie genau das: Sagen Sie, wo Forschung limitiert werden soll, weil dann sind wir beim entscheidenden Problem. Ich kann Ihnen nur sagen - um es noch mal deutlich festzumachen, Frau Dr. Kaschuba hat es erwähnt mit der Frage der Genomforschung -, die Ergebnisse, wie sie eingesetzt werden, ist abhängig vom Verwertungsinteresse. Und das kann natürlich dazu beitragen, dass man beispielsweise bei bestimmten Erbkrankheiten in Zukunft möglicherweise intervenieren kann, dass die Menschen, die davon betroffen sind, eben von den Krankheitsfolgen nicht mehr betroffen sein werden. Ich kann es aber genauso gut einsetzen, um wirtschaftlich bestimmte Interessen durchzuziehen, um beispielsweise in der Agrartechnologie entsprechende Veränderungen hervorzurufen, von denen wir auf Dauer auch nicht wissen, welche Konsequenzen sie haben werden. Ich mag zumindest keinen genmanipulierten Mais, weil ich nicht weiß, ob ich in Zukunft dann vielleicht irgendwelche Auffälligkeiten kriege, von denen kein Mensch heute weiß, was die Langzeitwirkungen sein werden, wir wissen es einfach nicht.

Da denke ich, damit wird die Zweischneidigkeit klar auch bei der Frage der Verwertung, über die wir diskutieren müssen, es ist so wie immer bei allen Forschungsergebnissen: Die Frage ihrer Letztverwertung ist eine, an der sich auch die moralische Frage des Umsetzenkönnens und -dürfens dann bewerten lässt. Das ist aber auch dann keine politische Frage, da geht es in den ethischen Bereich,

der dann allerdings wieder in die Politik zurückstrahlt und dort verbindliche Antworten einfordert.

Meine Damen und Herren, schließlich: Erfolgreiche anwendungsbezogene Forschung braucht den Bezug zur Wirtschaft. In Thüringen hat die Zusammenarbeit von Forschung und Unternehmen eine lange und - ich finde - beeindruckende und im Übrigen sehr positive Tradition. Letzten Donnerstag war der Neujahrsempfang von Carl Zeiss in Jena. Dieses Unternehmen konnte auch 2013 wieder seinen Umsatz steigern. An der Geschichte von Carl Zeiss kann man geradezu lehrbuchartig sehen, wie Forschung und Wissenschaft einander bedingen. Wenn Sie so wollen, das erfolgreiche Unternehmen basiert auf erfolgreicher Forschung, das wissen die Zeissianer. Deshalb investieren sie auch weiter in Forschung und Entwicklung. Aber ich kann Ihnen auch genauso sagen, dass die bei mancher der optischen Entwicklungen heute gar nicht wissen, ob die für militärische Nutzungen geeignet sind oder nicht oder ob sie nur für zivile Nutzungen geeignet sind oder nicht. Was machen sie, wenn es für beides brauchbar ist? Das ist natürlich genau das Problem, über das man auch noch mal sprechen muss.

Meine Damen und Herren, für die Kooperationen von Hochschulen und Unternehmen bedarf es klarer Regeln. Die Zusammenarbeit muss so gestaltet sein, dass die Wissenschaft ihre Arbeit nach den akademischen Standards auch machen kann. Hier können sich unter Umständen Interessenkonflikte zeigen, das kann doch niemand ernsthaft bestreiten. Hier stellen sich Fragen, zum Beispiel, wer welche Rechte auf die Forschungsergebnisse hat, wann publiziert und von wem patentiert wird. Das sind wesentliche Fragen, die sind aber vertraglich im Vorfeld zu regeln von den Partnern. Und solche Fragen müssen in Verträgen vorher klar geregelt werden. Wer regelt die Vertragsinhalte bei Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen? In Thüringen wird der Freiheit von Forschung und Lehre - das hat der Abgeordnete vorhin schon sehr deutlich dazu gesagt, dem ich mich ausdrücklich anschließen möchte -, hier hat die Freiheit von Forschung und Lehre einen hohen Stellenwert, der auch grundgesetzlich garantiert ist. Und dieser Grundsatz findet sich natürlich auch in der Hochschulautonomie und findet genau darin seinen Ausdruck. Herr Dr. Voigt hat auf diesen Punkt bereits hingewiesen.

Die Hochschulen entscheiden weitestgehend eigenständig über Rahmenbedingungen und Inhalte ihrer Verträge und genau das meint Freiheit von Forschung und Lehre. Wissenschaft lebt von der Reputation, das ist die harte Währung der Wissenschaft und es gibt eine Kultur der Verantwortung innerhalb der Wissenschaft. Und innerhalb des Wissenschaftsbetriebs funktionieren die Selbstkontrollmechanismen, zumindest ist mir nicht bekannt, dass Hochschulen und ihre Forschung sozusagen

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

völlig enthoben wären, Forschung macht, die in hohem Maße problematisch ist, und das wäre bisher aller Welt entgangen. Das ist einfach nicht der Fall und es wäre auch falsch, diese Selbstkontrollmechanismen als Selbstkontrollmechanismen auszuhöhlen.

Ich habe eben gesagt, Reputation das ist die harte Währung des Wissenschaftsbetriebs und Reputation stellt sich nicht darüber her, dass man für sich im Kämmerlein forscht, sondern dass die Forschungsergebnisse auch publiziert werden, denn Wissenschaft lebt von Kommunikation und genau die Form der Kommunikation ist das, was in Scientific Community geschieht, nämlich Publikation, und das zeigt dann immer wieder, darüber laufen dann auch die Selbstregulierungen innerhalb der Wissenschaft, da werden Irrtümer, da werden aber auch Fehler und da werden bewusste Fehlinformationen aufgeklärt, das ist der große Vorzug, den Wissenschaft hat. Und vor diesem Hintergrund entscheiden autonome Hochschulen selbst über Kooperationsvereinbarungen und deren Veröffentlichung. Diese Kooperationsvereinbarungen bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, sie unterliegen vielfältigen Regelungen, Sie haben ja heute selbst schon mehrere zitiert. Die Vertragspartner sind an das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Europarecht gebunden. Damit wird ausgeschlossen, dass verbotene oder rechtswidrige Verträge zustande kommen.

Zur Frage der Veröffentlichung von Vertragsinhalten - ich glaube, ich werde mich etwas beeilen jetzt, das ist die Rache des kleinen Mannes -: Die Hochschulen geben auf Nachfrage und auf freiwilliger Basis Einsicht über die Vertragspartner, das Volumen und die Laufzeit der Projekte. Grundsätzlich müssen bei Veröffentlichungen datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Bedingungen geprüft werden. Welche Punkte weiter öffentlich gemacht werden können, wird eine Prüfung zeigen. Nur auf dieser Grundlage der Prüfungsergebnisse können wir das weitere Verfahren diskutieren. Auch das im Antrag geforderte standardisierte Berichtswesen über die Kooperationsbeziehungen zwischen Hochschule und Unternehmen geht an der Realität vorbei. Die Kooperationen betreffen häufig komplexe Einzelfälle, die eben nicht standardisiert werden können.

Meine Damen und Herren, der Antrag greift mit der Ausgestaltung in die Autonomie unserer Hochschulen ein und wird den Bedingungen der Wissenschaft nicht gerecht und infolgedessen lehne ich diesen Antrag ab. Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es wurde Ausschussüberweisung, und zwar an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Wer diesem Antrag auf Ausschussüberweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD und CDU und Teile der FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7005. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/7007

Ich frage: Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist der Fall und Abgeordneter Dirk Bergner hat das Wort.

Vielen Dank. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im letzten Plenum wollten Sie von CDU und SPD keine Debatte zur Vorratsdatenspeicherung führen, obwohl es aufgrund des Schlussantrags des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón notwendig gewesen wäre, dies gleich zu behandeln und nicht erst abzuwarten, bis es wieder zu spät ist. Ja, da können Sie was lernen.

(Beifall FDP)

(Heiterkeit CDU)

Im Dezember war man in der neuen Bundesregierung noch der Meinung, egal was der Generalanwalt sagt, wir setzen die Vorratsdatenspeicherung um. Zwischendurch schwankte der neue Justizminister Herr Maas hin und her. Erst verkündete Herr Maas, dass die Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt wird; nur wenige Tage später dürfen wir lesen, dass schon wieder an einem Referentenentwurf gearbeitet wird, obwohl noch keine Entscheidung des EuGH vorliegt. Das nenne ich nun mal inkonsequent. Das Schlimme ist, meine Damen und Herren, man versucht es bei den Bürgern auch

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

noch als Erfolg für den Datenschutz zu verkaufen. Hier fällt mir dann wirklich nichts mehr ein. Man will die Bürger für dumm verkaufen, anders kann ich ein solches Vorgehen nicht begründen.

Wir haben Ihnen den Antrag vorgelegt, da die FDP der Auffassung ist, dass wir jetzt handeln müssen, um das grundlose Ausspähen unserer Bürger zu verhindern. Ich hatte es in einer anderen Debatte gestern schon einmal gesagt. Das Argument: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“, ist genau die Rhetorik von NSA oder anderen Spitzelorganisationen. In einem Rechtsstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland ist, darf es so etwas nicht geben.

(Beifall FDP)

Deshalb sollten wir auch aus Thüringen dem voreiligen Gehorsam in Berlin, einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zu erarbeiten, entgegentreten, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Ich freue mich auf die Aussprache.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner, für die Begründung. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Als Erste hat das Wort Abgeordnete Dorothea Marx für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vorab gleich, also mir gefällt sie auch nicht, die Vorratsdatenspeicherung,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Dann kön- nen Sie ja zustimmen.)

aber derzeit gibt es sie noch, nämlich diese Europäische Richtlinie, die eigentlich schon seit Jahren verlangt, dass sie auch in Deutschland in geltendes Recht umgesetzt wird. Natürlich ist es jetzt wohlfeil von der FDP und auch schön und auch inhaltlich verlockend, wenn man landespolitisch nicht viel zustande bringt, hier im Rahmen einer bundespolitischen Debatte auf die Koalitionsvereinbarung im Bund zu schimpfen,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist fast so wie eine Pressemitteilung der SPD.)

die in der Tat einen Ersatz für die als verfassungswidrig erklärte Altregelung vorsieht. Ich muss allerdings der Ehrlichkeit halber noch mal daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Abschaffung generell der Vorratsdatenspeicherung gefordert oder verlangt hatte, sondern - leider, kann man sagen, aber es ist so - eine Begrenzung lediglich. Wie gesagt, die EU-Richtlinie ist noch nicht außer Kraft und es war bereits ein Bußgeldverfahren

für die Bundesrepublik Deutschland angedroht oder angekündigt und daher gibt es eine Koalitionsvereinbarung zwischen Schwarz-Rot im Bund, die mir nicht gefällt, aber tatsächlich auch - und so ehrlich bin ich - einer SPD-Parteibeschlusslage entspricht. Also meine Genossinnen und Genossen - wir sind basisorientiert - haben, auf einem vorletzten Bundesparteitag war es, glaube ich, gesagt, man wolle die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich doch noch haben mit den im Verfassungsgericht festgelegten Einschränkungen. Natürlich haben wir nach dem Aufdecken von NSA noch mehr Grund als bisher schon, darüber nachzudenken, ob das noch richtig, ob das noch haltbar ist, zumal dieses Argument, dass ohne Vorratsdatenspeicherung die Terrorismusbekämpfung zusammenbräche, selbst in den USA widerlegt worden ist. Es gibt eine erst vor Kurzem veröffentlichte Studie, die sagt, dass auf NSAAufklärungsmaßnahmen, darunter Vorratsdatenspeicherung, aber auch andere nachrichtendienstliche Ausforschungsmittel nur 7,5 Prozent Hinweise sich ergeben haben, denen nachzugehen war. Hinweise auf Terrorinitiativen kamen dagegen zu 17,8 Prozent aus der Familie, aus dem persönlichen Umfeld potenzieller Täter und zu 16 Prozent von sonstigen Informanten. Damit sind jetzt also nicht V-Leute gemeint, sondern eben andere Bürgerinnen und Bürger, vielleicht auch Informanten.

Die Vorratsdatenspeicherung, wie gesagt, ist natürlich zu Recht in der Kritik, auch wenn sie nur Metadaten erfassen soll, also nicht die Inhalte von Verbindungen, sondern wer hat wann mit wem Kontakt aufgenommen. Das weiß jeder, der sich mit Datenschutz oder Datennichtschutz beschäftigt, dass auch aus solchen Daten ganz sensible Profile gewonnen werden können. Wir wissen natürlich spätestens nach NSA, dass eine nationale Begrenzung sinnlos erscheint, und deswegen würde es uns auch nicht helfen - da bin ich inhaltlich durchaus nicht weit von Ihnen weg, Herr Bergner -, hier in der Bundesrepublik Deutschland etwa eine zeitlich starre Begrenzung einzuführen, die anderswo gar nicht durchzusetzen ist. Also alle, die demnächst nach Sotschie fahren wollen, also ich nicht, müssen sich darauf einstellen, dass sie dann drei Jahre lang mit der Vorratsdatenspeicherung ihrer Telefondaten konfrontiert sind, wenn sie dann dort im russischen Netz telefonieren. Das EuGH-Prüfverfahren, Herr Bergner, Sie haben es bereits erwähnt und haben gesagt, Herr Maas würde schon wackeln, die Aussetzung ist geboten und vernünftig, dass man jetzt, weil der Koalitionspartner das erst mal nicht lustig fand, gesagt hat: Man kann sich schon mal darauf vorbereiten, falls es hinterher doch noch etwas gibt, es dann vielleicht doch noch umzusetzen. Das halte ich nicht für schädlich. Im Moment liegt die Vorratsdatenspeicherung auf Eis, auf Initiative unseres Justizministers Maas. Das finde ich gut und das finde ich prima. Wenn diese Pause dann vorbei ist und der EuGH entschieden hat, dann muss man

(Abg. Bergner)

entweder die Konsequenzen aus dieser Entscheidung ziehen, aber auch selbst, wenn der EuGH vielleicht ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht sagen sollte, wir knicken zwar die Richtlinie, aber vielleicht nicht ganz, sondern nur in Teilen, trotzdem sollte man eine Grundsatzdebatte durchaus führen. Aber den Antrag, den Sie jetzt gestellt haben, zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, generell wird die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, das bekomme ich sozusagen mit meiner Bundespartei nicht in Übereinstimmung und wir müssen es deswegen leider heute ablehnen, aus meiner Sicht leider, aus anderen zum Glück. Der Kollege Fiedler wird gleich sagen, wie gern er es ablehnt, ich weniger gern, aber wir werden es ablehnen.

Was vielleicht noch viel wichtiger ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Vorratsdatenspeicherung, das ist ein bisschen wie Rollschuhe gegen Rakete, denn irgendwie - ich erkläre Ihnen das - brauchen wir mal eine Generaldebatte, nämlich auch zur privatwirtschaftlichen Vorratsdatenhaltung und die drängt die staatliche jedoch schon fast an den Rand. Die Kriterien, die wir jetzt fordern für die Vorratsdatenspeicherung: Beschränkung auf schwerste Straftaten, Sicherung vor unbefugtem Zugang, Verkürzung von Speicherfristen, das ist alles sinnvoll, alles wunderbar, für Metadaten, für Verbindungsdaten, aber demgegenüber muss man sich vorstellen, einem gläsernen Konsument von Waren, Dienstleistungen und elektronischer Kommunikation, dem das alles mal gerade egal ist.