Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

das in § 24 FAG auch geregelt ist - dieses Geld dann am Ende auszureichen. Es soll der Haushaltskonsolidierung dienen, es sollen Mittel zur Entschuldung sein, wie ich sagte, Hilfe zur Selbsthilfe.

Ich werde jetzt nicht alle Kriterien aufzählen, die man dazu erfüllen muss, aber ich denke, die Betroffenen wissen es selbst und alle Beteiligten hier kennen sich damit auch bestens aus. Im letzten Jahr das sollten wir bei der Diskussion vielleicht auch noch einmal mit bedenken - haben 39 Kommunen aus dem Landesausgleichsstock insgesamt 29 Mio. € erhalten. Daran sieht man auch, dass die Notwendigkeit besteht, dass wir Geld in diesen Topf hineintun und diesen Topf aufstocken und nicht noch weitere 5,1 Mio. € herausnehmen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Beispiel Eisenach ist hier auch schon mehrfach gefallen. Ich möchte daran erinnern, dass Eisenach im letzten Jahr bei diesen Kommunen dabei war und 2,5 Mio. € aus dem Landesausgleichsstock erhalten hat. Ich finde, das kann man hier ruhig noch einmal sagen: 2,5 Mio. € ist auch eine Menge Geld, selbst wenn Herr Kuschel jetzt hier das noch viel größere Haushaltsloch vorhin dargestellt hat. Die Voraussetzungen waren letztes Jahr offensichtlich erfüllt, um Geld aus dem Landesausgleichsstock zu bekommen, und wenn die auch weiterhin erfüllt sind, sehe ich keinen Grund, warum die Oberbürgermeisterin nicht auch einen erneuten Antrag dazu stellen kann.

Wie wichtig diese Hilfe ist, sehen wir auch am Beispiel Schlotheim. Das ist hier auch schon öfter genannt worden. Schlotheim hat sein Haushaltskonsolidierungskonzept ordnungsgemäß überarbeitet und erhielt so im Januar dieses Jahres 2,28 Mio. €. Mit dem größten Teil des Geldes wurden die Schulden aus der Kreisumlage bezahlt, so dass nun auch die Vollstreckung gegen Schlotheim ein Ende hat und wieder mit den eigenen Einnahmen im Verwaltungshaushalt gerechnet werden kann, die dann nämlich nicht mehr gepfändet sind und so, dass Schlotheim auch wieder vernünftig mit diesen Einnahmen planen und wirtschaften kann. Gleiches gilt für das Beispiel in Obermehler. Und an diesen zwei Fällen - zwei Fälle von vielen - sieht man die gute Wirkung der Bedarfszuweisungen, die mit Auflagen einhergehen, und wir wissen, dass eben noch an etlichen anderen Stellen und über Jahre hinweg dies sicherlich bei dem einen oder anderen Ort auch erforderlich sein wird. Aber genau dafür, für diese und weitere Fälle, brauchen wir diese Aufstockung in dem Bereich. Nur so kommen diese Gemeinden wieder auf einen finanzpolitischen Weg mit geordneten und auch ausgeglichenen Haushalten. Es ist ja das Ziel des Ganzen.

Ich möchte an dieser Stelle an den Rettungsschirm in Hessen erinnern. Wir sind nicht das einzige Bundesland, welches das Problem aufgegriffen hat. Wir

sind aber auch nicht in Hessen, wir haben keine Milliarden zur Entschuldung, die wir den Kommunen anbieten können, aber ich will damit deutlich machen, auch in anderen Ländern wird wirkungsvolle Hilfe geleistet und diese Hilfe ist auch immer an Kriterien und Auflagen gebunden, die sicherlich keinem leicht fallen, die aber erforderlich sind, um in den Orten jeweils wieder auf den geordneten Weg der Finanzpolitik zurückzukommen.

Ich hatte den Eindruck, dass hier manche, auch in den Medien, die einzelnen Säulen des Gesetzes so ein bisschen durcheinandergebracht haben, und deswegen war es mir wichtig, das noch einmal etwas dezidierter zu erläutern. Wir wissen, auch anhand der Diskussion im letzten Jahr, dass eine Reihe von Kommunen ohne Haushalte ist, auch das wurde ausführlich beraten. Deshalb ist es für uns wichtig, hier 66 Mio. € für beide Haushaltsjahre zusätzlich einzutakten. Nicht zuletzt sind im Gesetz auch die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes enthalten, in dem es um die Höhe, das hatte ich schon angesprochen, der Verzugszinsen geht. Hier wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden sein, wer Verzugszinsen für rückständige Kreisumlage erhebt und wer nicht. Denn auch hier wissen wir, die finanzielle Ausgangssituation der Landkreise in Thüringen ist recht unterschiedlich.

Auch die Änderung des Straßengesetzes findet sich dann in Artikel 3 wieder. Hier geht es um die Unterstützung von Kommunen mit bis zu 30.000 Einwohnern für den Winterdienst für Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen. Pro Jahr soll hier mit bis zu 3 Mio. € jährlich aus dem Landeshaushalt geholfen werden. Die gesamten finanziellen Mittel können wir aus der Rücklage des Landes nehmen, die aufgrund der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung des Freistaats bzw. der Landesregierung und aufgrund der Steuermehreinnahmen gebildet werden konnte.

Zu der Übernahme von zentralen Anschaffungen im Bereich Katastrophenschutz durch das Land statt wie bisher durch die Kreise und kreisfreien Städte, und das wurde in der Stellungnahme des Landkreistags auch speziell angesprochen: Es muss noch eine Regelung im Brand- und Katastrophenschutzgesetz getroffen werden. Die Kreise und kreisfreien Städte, die das Geld dafür bereits mit den Finanzzuweisungen des Landes erhalten haben, sollen diese behalten können. Das macht insgesamt einen weiteren Betrag von 6 Mio. € aus.

Zusammenfassend möchte ich noch anmerken, beide Koalitionsfraktionen waren sich einig, dass mit dem Gesetz nicht das Gießkannenprinzip angewandt werden soll, sondern gezielt geholfen werden soll. Ich habe hier auch noch einmal die Resolution des Landkreistags vom 06.12.2013 herausgesucht, in der genau das Gleiche auch festgestellt

wird, nämlich, dass das Geld nicht mit der Gießkanne verteilt werden soll, sondern gezielt für besonders bedürftige Kommunen eingesetzt werden soll. Ich werbe auch bei allen anderen Fraktionen heute im Landtag ausdrücklich dafür, das von uns initiierte ausgehandelte Hilfspaket und als gemeinsames Gesetz der Koalitionsfraktionen eingebrachte Paket heute auch gemeinsam zu verabschieden. Wir wollen mit diesen verschiedenen Maßnahmen in diesem Gesetz helfen, weil die Probleme der Kommunen höchst unterschiedlich sind und eben auch verschiedene Ursachen haben. Denjenigen, die in Konsolidierungsmaßnahmen eintreten und die Hilfe des Landes brauchen, soll auch geholfen werden. Und auch denen wird ein finanzielles Polster mitgegeben, die gut gewirtschaftet haben, damit sie weiter in ihrer Kommune investieren können und Maßnahmen zur Kompensation bzw. Abmilderung des Einwohnerrückgangs durchführen können. Das hat auch der Rechnungshof in seinen Berichten immer wieder erwähnt, man kann auch sagen, ein bisschen angemahnt, dass man auf den Einwohnerrückgang entsprechend reagieren soll und muss. Deswegen ist in dem Gesetzespaket eine Investitionspauschale enthalten sowie eine Stabilisierungspauschale, wie gesagt, zur Stabilisierung auch der Kreisumlagen, und von dieser partizipieren alle kreisangehörigen Kommunen.

Ein Großteil unseres Gesamtpakets über 136 Mio. € soll, wie gesagt, in den Landesausgleichsstock fließen, damit an den Ursachen der Probleme angesetzt werden kann und die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen nach und nach auch wieder hergestellt werden kann. Zusätzliche Entlastungen sind geplant durch die Beteiligung beim Winterdienst. Die Summe hatte ich auch schon erwähnt. Auf der Zielgeraden kamen wir dann am letzten Dienstag auf die Auswertung der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Dazu tagte unser Ausschuss in einer Sondersitzung. Die Zuschriften wurden ausgewertet, natürlich auch in unserer Fraktion. Man kann schon sagen, es ist logisch, es gibt immer wieder Wünsche, Begehrlichkeiten und neue Ideen, die man umsetzen könnte, wenn man noch mehr Geld hätte. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, mit den 136 Mio. € haben wir hier noch mal einen großen Schritt zugunsten unserer Kommunen getan bzw. wollen ihn heute tun. Dieses Geld ist wichtig, es ist richtig an diesen Stellen angelegt und deswegen werbe ich noch mal ausdrücklich für unseren Gesetzentwurf, mit dem wir das Machbare tun wollen. Es gibt ganz sicher in Thüringen auch andere Vorstellungen. Ich könnte mir denken, dass der Steuerzahlerbund eher sagt: „Dann nehmt doch die 136 Mio. und tilgt davon eure eigenen Landesschulden zusätzlich!“ Ich kann mir das schon denken, dass es da auch andere Vorschläge gibt, aber ich habe aufgenommen, dass alle anderen Fraktionen etwas für die Kommunen tun wollen, dass die Not

wendigkeit erkannt ist. Der Weg, der dahin führt, kann sicher unterschiedlich sein. Wie gesagt, es gibt verschiedene Sichtweisen zu dem Gesetzespaket, aber letztlich werbe ich für unseren Gesetzentwurf. Ich sage es auch noch mal ausdrücklich, wir haben damit auch den Prüfungsbericht des Rechnungshofs und seine Anregungen aufgegriffen. Wir wollen die Kommunen bei der Sanierung und Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und wir wollen die eigenen Anstrengungen der Kommunen dabei unterstützen und den Schuldenabbau vorantreiben.

Vielleicht noch ein paar Zahlen: Die Stabilisierungspauschale für alle kreisfreien Städte beträgt nach unseren Vorstellungen für Suhl 222.000 €, für Gera 589.000 €, für Eisenach 258.000 €, für Weimar 390.000 €, für Erfurt 1,25 Mio. €, für Jena 660.000 €. Insgesamt sind das 3,36 Mio. € zur freien Verwendung für die kreisfreien Städte. Suhl bekommt nach dem Gesetzentwurf schon jetzt zusätzlich 900.000 €, Gera ca. 2,5 Mio. € an Investitionspauschale. Ich denke, das sind enorme Beträge, die es sich lohnt, auch hier noch mal in der Öffentlichkeit zu erwähnen. Wie gesagt, Eisenach hat bereits im letzten Jahr auch aus dem Landesausgleichstock 2,5 Mio. € bekommen. Insgesamt ist es uns wichtig, dass es immer noch eine gewisse gerechte Verteilung zwischen den kreisfreien Städten, zwischen den größeren Städten und dem ländlichen Raum gibt. Deswegen bleiben wir bei unserem Gesetzentwurf.

Jetzt will ich noch etwas zu dem Antrag der Grünen sagen. Ich habe mich gefragt, wer das erarbeitet hat, Ihren Entschließungsantrag, und muss sagen, wir haben genau die spezifischen Probleme aufgegriffen, die in jeder Kommune anders sind. Das, was Sie hier in Ihrem Text schreiben, beinhaltet auch unseren Vorstoß, den Landesausgleichsstock aufzustocken. Deswegen haben wir mehr als 60 Mio. € gezielt, die wir dort hineintun wollen. Die spezifischen Probleme, die Analyse, die hat unser Finanzminister hier bei der Einbringung des Gesetzes bereits vorgetragen. Das kann man auch im Protokoll noch mal nachlesen. Ich verstehe diesen Entschließungsantrag überhaupt nicht. Wir werden ihn also ablehnen, ganz klar, habe ich auch schon gesagt. Zu dem Antrag der Linken habe ich auch schon einiges gesagt, da trifft dasselbe zu, aber nichtsdestotrotz wollen wir hier etwas Gutes für alle bewirken. Es spricht nichts dagegen, dass Sie unserem gemeinsamen Gesetzesvorhaben jetzt zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Bergner für die Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, heute soll das kommunale Hilfspaket in Höhe von 136 Mio. € verabschiedet werden,

(Beifall SPD)

damit den Kommunen das Geld schnell zur Verfügung steht. Mal sehen, wie lange der Applaus anhält. Auch die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf eingebracht, durch den die Kommunen 2014 und 2015 insgesamt 136 Mio. € zur Verfügung gestellt bekommen sollen. Ich habe dazu auch schon in der ersten Beratung etwas ausgeführt und ich will mich an dieser Stelle deswegen kurzfassen. Beim Gesetzentwurf der Linken soll die Finanzausgleichsmasse 2014 um 106 Mio. € und 2015 um 30 Mio. € erhöht werden. Hiervon soll die Investitionspauschale 2014 40 Mio. € und 2015 noch 30 Mio. € betragen. Weitere 10 Mio. € sollen 2014 in den Landesausgleichsstock fließen. Demnach fließen die restlichen 56 Mio. € für 2014 unter anderem in die Schlüsselzuweisung und in den Mehrbelastungsausgleich usw. Diese Verteilungsmethode hat Vorteile, aber auch erhebliche Nachteile, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Nachteil, und der überwiegt hier aus unserer Sicht eindeutig, ist, dass das Geld nach der Gießkannenmethode ausgegeben wird. Ich glaube nicht, dass damit die bestehenden Probleme gelöst werden können. Es fehlt an einem durchdachten Schuldenabbaukonzept für die Kommunen

(Beifall FDP)

und das ist auch unsere größte Kritik an dem Gesetzentwurf.

Jetzt zum Gesetzentwurf von CDU und SPD: Natürlich, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, begrüßen wir aus Sicht der Kommunen grundsätzlich ein Hilfspaket. Aber wie das Gesetz zustande gekommen ist und wie man sich jetzt auch noch kurz vor der letzten Beratung in der Koalition streitet, das zeigt doch, dass es CDU und SPD nicht in erster Linie um die Kommunen geht, sondern darum, wer sich als der bessere Retter aufspielen kann.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: So viel Schwachsinn habe ich selten gehört.)

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Eilbedürftigkeit für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ergibt sich doch nicht daraus, dass die Kommunen auf einmal so schlecht gewirtschaftet haben oder dass es andere unvorhersehbare Umstände gegeben hat. Ich will noch einmal daran erinnern, wer den KFA für 2013 und 2014 so verabschiedet hat und damit erheblich dazu beigetragen

(Abg. Lehmann)

hat, dass es den Kommunen jetzt so geht, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Ja, das war die Koalition. Ich will Sie auch daran erinnern, wer bei der Verabschiedung mit großspurigen Tönen erklärte, dass die Kommunen mit dem jetzigen neuen KFA gut ausfinanziert seien. Das war auch die Koalition. Man kürzt die FAG-Masse 2013 um ca. 123 Mio. € und nun, da die Kommunalwahlen und die Landtagswahl vor der Tür stehen, stellt man sich als Retter hin. Das ist ungefähr so, als wenn Sie Ihren Kindern ein Dreivierteljahr vor Weihnachten das Spielzeug wegnehmen, es dann verteilen und glückliche Kinderaugen erwarten.

(Beifall FDP)

Da fühle ich mich als Kommunalpolitiker schon auch ein Stück weit verschaukelt. Wenn Sie ehrlich gewesen wären, würden Sie sagen, dass dieses Geld den Kommunen schon vor einem Jahr bei der Verabschiedung des KFA zugestanden hätte.

(Beifall FDP)

Die FDP-Fraktion hat damals schon darauf hingewiesen, dass durch den verabschiedeten KFA keine angemessene Finanzausstattung gewährleistet ist. Wenn beispielsweise eine Stadt wie Bad Liebenstein in der Vergangenheit noch nicht einmal den Kassenkredit irgendwann auch nur in Anspruch genommen hat - und das will etwas bedeuten -,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Bad Langen- salza.)

Entschuldigung, für das Protokoll: Natürlich Bad Langensalza. Vorhin war die Rede von Bad Liebenstein, da bin ich jetzt irgendwo noch aus der Erinnerung in die falsche Reihe gegangen. Ich meine natürlich Bad Langensalza. Wenn also eine Stadt wie Bad Langensalza in der Vergangenheit noch nicht einmal den Kassenkredit in Anspruch genommen hat - und das ist etwas, das können nur wenige Kommunen, das weiß ich aus eigener Erfahrung und dann den Haushalt noch nicht einmal zukriegt, dann bedeutet das doch irgendwo etwas. Da ist doch dann irgendwo etwas, wo man noch einmal nachschauen muss, wo die Gründe liegen.

(Beifall FDP)

Die Stadt Bad Langensalza hat - nebenbei gesagt jetzt nichts von diesem Paket, weil sie die Unverschämtheit besessen hat, nicht genug Einwohner verloren zu haben. Da passt doch auch irgendwo etwas nicht.

(Beifall FDP)

Zum Inhalt und zur Verteilung wurde schon viel gesagt und gestritten. Auch wir haben zu dem Gesetzentwurf von CDU und SPD durchaus einige kri

tische Anmerkungen: Einfach nur mehr Geld in den KFA zu geben, wird nicht reichen, um Probleme zu lösen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es muss uns darum gehen, Kommunen insgesamt zu entlasten. Auch wenn ich mich hier wiederhole, ich werde nicht müde, das immer wieder zu sagen. Das Thema „Standardabbau“ wurde bisher überhaupt nicht berücksichtigt. Ich will auch hier daran erinnern, dass wir ein Standarderprobungsgesetz genau mit diesem Ziel eingebracht haben und dass das hier abgebügelt worden ist. Auch das Thema „Aufgabenkritik und Aufgabenreduzierung“ spielt hier eine nicht unerhebliche Rolle. Alles Themen, meine Damen und Herren, die in dieser Legislaturperiode sträflich vernachlässigt worden sind.

(Beifall FDP)

Wir sind der Auffassung, dass es eben nicht reicht, einfach mehr Geld in das System zu geben, sondern es muss darum gehen, das System vom Kopf auf die Füße zu stellen, das System, von dem CDU und SPD vor Kurzem noch behauptet haben, dass es so wunderbar und so prima sei und alles damit gelöst werden könne. Genau in diese Richtung geht der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem wir deswegen auch zustimmen werden.

Ich möchte noch ein paar Worte sagen, aber nicht allzu viel, weil das Thema hier auch schon sehr oft strittig behandelt worden ist. Die alte Leier von der Gebietsreform, Herr Kollege Kuschel, haben Sie nach wie vor nicht mit Zahlen untersetzt. Sie haben nach wie vor nicht belegt, was eine Gebietsreform angeblich an Einsparungen bringen würde. Ich sage Ihnen noch einmal, die Beispiele, die wir aus den Nachbarländern sehen, beweisen, dass es eben nicht den Effekt bringt, den Sie hier jedes Mal versprechen, aber nicht belegen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da hast du recht.)

Ja, manchmal können wir uns auch einigen. Ich bin gerührt, Herr Kollege.

Ein großer Kritikpunkt, der auch innerhalb der Koalition besteht, ist die Investitionspauschale für Gemeinden und kreisfreie Städte. Die Investitionspauschale soll an das Kriterium gekoppelt werden, dass die Gemeinden 4 Prozent der Einwohner zwischen den Stichtagen 31. Dezember 2007 und 31. Dezember 2012 verloren haben müssen. Wir sehen bei dem Kriterium neben Gerechtigkeitsproblemen aber auch rechtliche Probleme. Es stellt sich doch die Frage, warum 4 Prozent, warum nicht 3 Prozent oder 5 Prozent? Auch wenn Herr Kollege Hey, ich erinnere mich, in der ersten Debatte erläutert hat, wie man auf die 4 Prozent gekommen ist, obwohl die Erläuterung, die damals Kollege Kuschel genannt hatte, auch ganz plausibel klang,

dann scheinen Sie heute noch nicht mal mehr selbst davon überzeugt zu sein. Ich sage es noch einmal, Beispiel Bad Langensalza, diese 4-ProzentRegelung trifft offensichtlich das Problem nicht.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei dem Gesetzentwurf enthalten. Nicht, weil wir es den Kommunen nicht gönnen, sondern weil wir die Art und Weise, wie das Gesetz zustande gekommen ist, als sehr bedenklich einschätzen. Dem Entschließungsantrag der Grünen werden wir zustimmen.