Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns bei dem Gesetzentwurf enthalten. Nicht, weil wir es den Kommunen nicht gönnen, sondern weil wir die Art und Weise, wie das Gesetz zustande gekommen ist, als sehr bedenklich einschätzen. Dem Entschließungsantrag der Grünen werden wir zustimmen.
Dann will ich noch ein Wort zu dem Änderungsantrag der Linken sagen. Er wäre durchaus ein Stück weit im Umgang konsequent, wenn man den Umgang mit den Gemeinden zurate zieht in Bezug auf Gewerbesteuern, in Bezug auf Grundsteuern. Denn auch dort hat die kommunale Selbstverwaltung keine große Rolle mehr spielen dürfen. Aber wir meinen, besser wäre der umgekehrte Weg, nämlich mehr kommunale Selbstverwaltung. Deswegen werden wir uns bei diesem Änderungsantrag enthalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Hey.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, vielen Dank. Herr Barth ist gespannt, Frau Rothe-Beinlich auch.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben selten was ge- meinsam, Herr Barth und ich.)
Echt? Aber Parlamentarier sind wir alle. Deswegen will ich zunächst einmal mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beginnen, den ich eben erst in die Hand genommen hatte, er hat mich sehr spät erreicht. Für alle, die vielleicht noch nicht an ihren Postfächern waren - das kann passieren.
Ihre korrigierte Fassung, Herr Meyer, ist vom 26.02. Wenn das für Sie eine halbe Woche ist von gestern auf heute, haben wir unterschiedliche Vorstellungen
von Zeitabläufen. Aber in diesem Antrag, Frau Präsidentin, Sie gestatten zu zitieren, steht: „Der Landtag stellt fest, dass der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf für ein ‚kommunales Haushaltssicherungsprogramm‘ nicht geeignet ist, den Kommunen, die sich in einer schwierigen Haushaltssituation befinden, mit den ihnen zugedachten Haushaltsmitteln dauerhaft zu helfen,“
„da die Verteilungskriterien keine zielgerichtete Hilfe darstellen. Vor einem Hilfspaket für die Kommunen muss demnach eine detaillierte Analyse der spezifischen Probleme jeder einzelnen Kommune stehen,
Ziel muss eine insgesamt auskömmliche Finanzausstattung aller Kommunen unter Berücksichtigung der Finanzlage von Land und Kommunen sein.“ Das hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier eingebracht. Ich finde das sehr schön, weil...
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können so nicht über den Koalitionsstreit hinwegtäuschen.)
Ich verstehe eines nicht, Herr Kuschel hat ja vorhin beklagt, dass ein Teil, also zumindest hat er es so dargestellt, der Unterfinanzierung der Kommunen auch in der Struktur des Freistaats Thüringen zu suchen ist, also dass die Probleme vielleicht auch in dieser Gebietsstruktur zu suchen sind, und dann hat er aber selbst mit seiner Fraktion bzw. hat die Fraktion DIE LINKE ein Rettungspaket mit derselben Höhe vorgeschlagen. Wenn Sie konsequent gewesen wären, hätten Sie jetzt eigentlich auch diesem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - zumindest für ihn werben oder ihm zustimmen müssen. Das tut auch die FDP, habe ich eben von Herrn Bergner gehört. Wobei, das verstehe ich nicht, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, brauchen Sie sich dann nicht, wie Sie angekündigt haben, dem anderen Gesetz zu enthalten, denn der ist weitgehender, aber okay.
mehr als zwei Monaten sehr intensiver Diskussion innerhalb der Koalition, zwischen Koalition und Opposition schon einmal hier im Hause nach Sondersitzung des Haushaltsausschusses, wenn Sie jetzt mit einer korrigierten Fassung vom 26.02. kommen und sagen, jetzt sollen wir mal feststellen, dass dieses kommunale Haushaltssicherungsprogramm eigentlich gar nicht notwendig und nicht geeignet ist, den Kommunen zu helfen, dann wünsche ich Ihnen jetzt schon mal in der kommunalen Familie eine gute Reise mit Halt auf allen Unterwegsbahnhöfen, das muss ich an dieser Stelle mal deutlich sagen.
Wir wollen heute aber über dieses kommunale Rettungspaket reden, so wie es zum Schluss auch aussehen soll. Dazu begrüße ich recht herzlich auf der Tribüne Herrn Schäfer und Herrn Rusch und ich habe auch Herrn Brychcy gesehen, der hat mir eben schon zugewunken. Es geht um zwei Summen: 103 Mio. € für das Jahr 2014, 36 Mio. € für das Jahr 2015. Eben ist schon sehr viel über diese Investitionspauschale in der Säule 1 des Pakets gesprochen worden. Um mit irgendwelchen Legenden aufzuräumen, die zum Teil schon wieder versucht wurden, hier zu schmieden, dass es da eine Lex Gotha gebe,
will ich noch mal kurz erläutern, wie denn beispielsweise diese Geschichte mit dem Einwohnerverlust und der Prozentmarge zustande gekommen ist. Sie wissen, ursprünglich war vorgesehen, dass in diesem Gesetzentwurf alle Kommunen bedacht werden sollten, die 5,19 Prozent an Einwohnerverlust im Landesdurchschnitt war das nämlich dieser Einwohnerverlust aller Kommunen, den man da angelegt hat - haben, das waren 530 Kommunen. Da ist uns aufgefallen - und das habe ich schon in der letzten Plenardebatte und, ich denke, auch im Ausschuss versucht, sehr klar zu machen -, innerhalb dieser Familie, innerhalb dieser 530 Kommunen, die oberhalb dieser 5,19 Prozent Einwohnerverlust liegen, gibt es auch Kommunen, die sind - ich sage mal sehr salopp - so reich, die können ihre Kindergärten goldklinkern. Das sind die sogenannten abundanten Gemeinden, die alle keine Schlüsselzuweisungen vom Freistaat Thüringen mehr bekommen. Wir haben gesagt, es kann doch nicht sein, wenn wir ein Rettungspaket auflegen, das diesen Namen auch wirklich verdienen soll, dass dann solche Kommunen, die ohnehin nicht von Schlüsselzuweisungen des Landes profitieren, weil sie auskömmlich finanziert sind, auch noch Geld dazu bekommen. Dann haben wir mit unserem Koalitionspartner geredet und haben erreicht, dass diese abundanten Gemeinden letzten Endes rausgerechnet wurden. Wenn man eine Marge für dieses erste Teilpaket in diesem großen Rettungspaket angesetzt hat und dadurch Geld frei wird, dann kann man diese 5,19 Prozent auch wieder runter evaluie
ren, da sind wir auf diese 4-Prozent-Marge gekommen. Und ja, ich kann nun nichts dafür, die Stadt Gotha hat 4,06 Prozent Einwohnerverlust und die fällt da mit rein. Es ist - es tut mir leid, dafür habe ich weder gesorgt noch habe ich das verhindert nun mal eine statistische Zahl, die zwischen den Jahren 2007 und 2012 auf die Stadt Gotha zutrifft, die war da mit drin wie viele andere auch. 80 Kommunen haben wir extra dadurch in diese erste Marge hereinbekommen. Es gibt immer wieder die Diskussion, ist das nicht die Gießkanne, wenn man sagt, wir nehmen einfach nur diesen Einwohnerverlust als Prozentzahl. Sie wissen, wir haben eigentlich auch eine Investitionspauschale, die an die Finanzkraft der Kommune gekoppelt war, favorisiert. Aus meiner Sicht heraus lässt sich das sehr zielgerichtet steuern, allerdings, und das lässt sich nicht von der Hand weisen, ist es so, wer weniger Einwohner hat, der hat natürlich auch weniger Schlüsselzuweisungen. Sie werden nach diesem Zensus, und das war der Effekt, den es hier in Thüringen gab, Sie werden als Bürgermeister von einem Tag auf den anderen wach und haben Einwohner in bestimmten Prozent-Margen verloren. Das heißt natürlich auch einfach weniger Geld. Deswegen haben wir uns also dann darauf geeinigt, dass unter anderem eben dieser 4-Prozent-Einwohnerschlüssel oder dieser 4-Prozent-Einwohnerverlust da angesetzt werden soll. Das ist einen Pauschale von 25,76 € pro Einwohner. Da kann also jeder, der im Moment in diesen Auszahlungskorridor mit einberechnet werden kann, sehr genau ermitteln, wie viel das für seine Kommune, für seine Gemeinde, für seine Stadt hier in Thüringen ausmacht. Und es gab dann ein Gespräch mit dem Gemeinde- und Städtebund und das ist eben jetzt in den letzten Tagen auch mehr oder minder von der Presse sehr dankbar aufgegriffen worden. Es gab einen Vorschlag und der sagt, warum sollen denn nicht auch Kommunen, die unterhalb dieser 4-Prozent-Marge liegen, warum sollen wir die nicht auch mit bedenken, weil, Herr Kuschel hat es ja hier auch angesprochen, es selbstverständlich Kommunen gibt, die haben 3,99 Prozent Einwohnerverlust und fallen damit also im Prinzip gar nicht mehr rein oder 3,7 oder was auch immer, und der Gemeinde- und Städtebund sagt, wir könnten das in einem abgestuften Verfahren machen, indem wir alles, was zwischen 4 und 3 Prozent an Einwohnerverlust sind, mit 75 Prozent dieser 25,76 €, also dieser Investitionspauschale, bemessen, an dieser Hauptpauschale also liegen, dann nehmen wir 50 Prozent von denen, die zwischen 3 und 2 Prozent sind, und noch einmal 25 Prozent zwischen 2 und 1 Prozent. Das war also diese Vorstellung. Unsere Auffassung war, nachdem wir uns das angehört haben, das kann man machen, aber nur, wenn dadurch die Gesamtsumme, also die Größe des Paketes nicht verändert wird. Wir wollten also bei diesen 136 Mio. € bleiben und natürlich kostet das Geld, wenn sich
die Summe der Gemeinden, die aufgrund dieses Einwohnerverlustes in diesen Schlüssel mit hineingepackt werden, vergrößert. Das ist vollkommen normal und deswegen haben wir da mal gerechnet. Das wären 5,1 Mio. € zusätzlich, die bei diesem Vorschlag, den der Gemeinde- und Städtebund da eingebracht hat, fällig gewesen wären. Deswegen haben wir gesagt, wir können uns vorstellen, diesen Betrag, diese 5,1 Mio. €, aus diesen ergänzenden Bedarfszuweisungen, die wie die Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock funktionieren, zu nehmen. Dann wäre da aus unserer Sicht immer noch genügend Geld übrig gewesen. Ich sage Ihnen mal eine Zahl: 140. Das ist die Zahl, die beziffert, wie viele Kommunen denn dann zusätzlich in den Genuss des Rettungspaktes gekommen wären - 140. Sie können das bei uns auf der Webseite gern anschauen. Ich habe die Liste auch mal ausgedruckt. Wir haben diese Gemeindeliste also jetzt ins Netz gestellt und da wäre, Frau Lehmann, für Sie vielleicht ganz interessant, zum Beispiel Bad Langensalza mit dabei, 341.000 € wären es zusätzlich, Friedrichroda 142.000 €, die Stadt Eisenach, die es ja auch brauchen kann, 806.000 € zusätzlich. 140 Kommunen also, die damit bedacht worden wären, um es mit Eliza Doolittle aus „My Fair Lady“ zu sagen: „Wäre das nicht wunderschön!“ Es gab dazu aber keine Einigkeit in der Koalition. Ich bedaure das. Aber Herr Kuschel hat ja einerseits hier gesagt, er ist gegen dieses Gießkannenprinzip, hat dann auf der anderen Seite aber wieder gesagt, was ist denn mit den Kommunen, die unter die 4 Prozent - das ist doch vollkommen unlogisch. Da habe ich auch nicht so richtig verstanden, wohin sein Redebeitrag gehen kann, und er hat uns wieder angeboten, man könne ja, weil es andere Mehrheiten hier im Hause gibt, heute auch mal mit der Linken gemeinsam stimmen als SPD-Fraktion. Ich gebe Ihnen recht,
dann wäre heute nicht nur Weiberfastnacht, dann wäre ja Silvester, ja. Insoweit kann ich mir nicht vorstellen, dass wir auf Ihre Vorschläge mit eingehen werden. Ein bisschen was, das muss ich sagen, Herr Kuschel, wird mir ab September fehlen, wenn ich nicht mehr hier bin, und dann diese Rededuelle, die wir immer gehabt haben, weil ich spiele ja Lotto und man weiß nie, wie es wird, wobei, wenn ich mal wirklich einen großen Schmiss mache, sollte es mir auf ein Glas Katlenburger Beerenschaumwein für Sie und mich nicht ankommen.
Herr Abgeordneter Hey, ich unterbreche Sie, weil ich fragen möchte, ob Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Siegesmund zulassen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich habe jetzt mit hoher Spannung Ihren Ausführungen gelauscht, wo es bislang Einigkeit und wo es keine Einigkeit unter den Koalitionspartnern gab, und möchte hier das verehrte Plenum sehr erhellen, weil es doch einer Meldung zufolge zumindest an einem Punkt keine Einigkeit gab, und das war die Frage, wer am Ende die Verantwortung für die Verteilung der Gelder hat, ob das der Finanz- oder der Innenminister ist. Ich würde sehr gern mal von Ihnen wissen, ob das in der Diskussion mit dem Koalitionspartner eine Rolle gespielt hat und ob Sie davon in Kenntnis gesetzt worden sind, dass am Ende versucht wurde, diese Verantwortung an den Innenminister zu übergeben.
Sie können davon ausgehen, dass alle Änderungen, die mit diesem Gesetzentwurf einhergehen sollten, zwischen uns und dem Koalitionspartner natürlich sehr genau abgestimmt wurden, und wie das so ist in einer Koalition - Sie können das noch nicht wissen -, immer dann, wenn es keine Einigung gibt, bleibt es bei dem alten Vorschlag, so dass Sie davon ausgehen können, dass das, was Ihnen als Gesetzentwurf schon bekannt sein sollte, als kommunales Rettungspaket zwischen SPD und CDU auch im Moment Bestand hat. Herr Kuschel hat gesagt, bis zum Ende der Debatte kann man immer noch Änderungsanträge einbringen, aber es bleibt bei dem Verteilungsmechanismus in § 7, wie Sie ihn kennen.
In § 2, wenn wir zur zweiten Säule dieses Gesetzes kommen, regelt eine Investitionspauschale für Landkreise von 15 Mio. € eine einwohnerbezogene Pauschale von 9,27 €. Auch da kann jeder, der die Einwohnerzahlen seines Landkreises parat hat, sehr genau berechnen, wie viel das dann ausmacht.
Es gibt in § 3 eine Stabilisierungspauschale, die kommt den Landkreisen zugute. In der Diskussion mit dem Koalitionspartner haben wir dann auch geschafft, die kreisfreien Städte mit einzubeziehen, das sind dann 6,17 € pro Einwohner. Landkreise und Gemeinden - das ist sehr, sehr wichtig, weil das eine weitere Säule dieses kommunalen Hilfspakets ist - profitieren davon durch Absenkung der Kreisumlage bzw. durch Stabilisierung. Die kreisfreien Städte erfahren dadurch natürlich auch eine Entlastung im Verwaltungshaushalt allgemein. Das
Es gibt diese ergänzenden Bedarfszuweisungen in § 4, Frau Lehmann ist schon darauf eingegangen, 36 Mio. € werden das 2014 sein. Wir denken über den Wahltermin September 2014 hinaus und stellen noch mal 30 Mio. € auch für 2015 zur Verfügung - das alles zur Herstellung und Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit von Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen. Allerdings, das muss man gleich sagen, es funktioniert analog wie zum Landesausgleichsstock, es ist ein Konsolidierungskonzept erforderlich, das ist auch okay. Das also zu dieser Marge.
Dann kommen wir noch zu einer sehr wichtigen Säule im Gesetz, nämlich 3 Mio. € für die Folgejahre ab 2014 - das ist das, wofür auch die SPD-Fraktion sehr hartnäckig gestritten hat, nämlich die Geschichte mit dem Winterdienst. Zukünftig wird sich nämlich das Land an den Kosten des Winterdienstes für Gemeinden unter 30.000 Einwohnern bei den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen beteiligen. Das ist im Übrigen ein Artikelgesetz, das gilt über den Zeitraum 2014 und 2015 hinaus. Das muss man noch einmal deutlich sagen. Viele Kommunen haben da nachgefragt, auch bei uns. Das ist etwas, was wirklich langfristig immer wieder den Kommunen zugute kommt.
Dann ist noch die Frage der Verzinsung zu klären gewesen. Die Linke hat hier einen Gesetzentwurf bei der Begrenzung von Fälligkeitszinsen vorgeschlagen. Mit dem Gesetz sollen im Kommunalabgabengesetz, im Finanzausgleichsgesetz, in der Kommunalordnung und im Verwaltungsverfahrensgesetz die zu erhebenden Fälligkeits-, Säumnisund Stundungszinsen an den Basiszinssatz der EZB gekoppelt werden, da die derzeit nach der Abgabenordnung zu erhebenden Zinsen in Zeiten der Niedrigzinsphase viel zu hoch sind. Ich gebe da Herrn Kuschel recht. Sie sehen, im Zusammenhang mit unserem kommunalen Hilfspaket, dem Gesetzentwurf der Koalition, wird es zu einer Kopplung des Stundungs- und Säumniszinssatzes für die Kreisumlage an dem von der Bundesbank regelmäßig fortgeschriebenen Basiszinssatz kommen. Insoweit sind wir also einer Forderung, die Sie auch aufgemacht haben, im Prinzip schon nachgekommen.
Warum es trotzdem nicht zu den weiteren Dingen in Ihrem Gesetzentwurf kommen wird, sage ich Ihnen gern. Die Festlegungen über die Verzinsung von öffentlichen Forderungen sind in der Abgabenordnung - das ist ja die Bibel, wenn man so will, das Grundgesetz der deutschen Steuergesetzgebung bundesweit einheitlich geregelt und Abweichungen davon sind nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich und anzuraten.
Sie haben ein bisschen geschimpft, als Sie gesagt haben, in Ihrem Änderungsantrag vom 26.02. in der Drucksache 5/7370, Herr Kuschel, schlagen Sie bei der Änderung des Thüringer FAG vor - das ist in Artikel 2 Abs. 2 geregelt, „der Landkreis hat für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 3 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern“ - da haben Sie gesagt, es kann nicht sein, dass das in dieser Sollbestimmung alles mehr oder minder so butterweich formuliert ist und die jeweilig auszuführenden Organe dann gar nicht wissen, wie sie zu handeln haben. Ich sage, es gibt etliche Landkreise, die auch schon aus Billigkeitsgründen niedrigere Zinsen als 3 Prozent erhoben haben, teilweise sogar 0 Prozent. Genau das - finden wir ist auch ein Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. Ein Kreistag soll sehr wohl entscheiden können, ob er 1, 2, vielleicht auch 3 Prozent ansetzt, aber eben nicht ins Gesetz so starr reinschreiben, „er hat 3 vom Hundert“, damit legen Sie es ja fest. Das war der Grund, weswegen wir auch diesen Änderungsantrag hiermit ablehnen werden.
Ich will noch auf die Zeitschiene eingehen, weil auch das nicht selbstverständlich ist. Sie wissen, die Diskussion dauert nun schon ein paar Wochen an, trotzdem ging das mit diesem Rettungspaket relativ schnell. Ein Dank dafür ausdrücklich auch beispielsweise an nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch an die Opposition. Wir haben geduldig Sondersitzungen anberaumt. Wir haben relativ schnell dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Ein Dank auch an die kommunalen Spitzenverbände, die zugestimmt haben, dann ihre Anhörungsfristen letzten Endes auch zu verkürzen, und selbstverständlich auch ein Dank an die Landtagsverwaltung, die zum Schluss auch möglich gemacht hat, dass wir so zügig arbeiten konnten. Deswegen, Herr Brychcy, Herr Rusch und Herr Schäfer, ich bin mir ganz sicher, wenn wir am Ende dieser spannenden Debatte sind, werden wir auch ein Rettungspaket haben, das wir Mitte März dann mit auf den Weg schicken werden. Das ist so schlecht nicht und dann lassen Sie uns alle weiteren Streitigkeiten letzten Endes begraben, denn die Bürgermeister und die Gemeinde- und Stadträte draußen im Land warten schon auf das Geld. Ich danke Ihnen.