Ich will noch auf die Zeitschiene eingehen, weil auch das nicht selbstverständlich ist. Sie wissen, die Diskussion dauert nun schon ein paar Wochen an, trotzdem ging das mit diesem Rettungspaket relativ schnell. Ein Dank dafür ausdrücklich auch beispielsweise an nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch an die Opposition. Wir haben geduldig Sondersitzungen anberaumt. Wir haben relativ schnell dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Ein Dank auch an die kommunalen Spitzenverbände, die zugestimmt haben, dann ihre Anhörungsfristen letzten Endes auch zu verkürzen, und selbstverständlich auch ein Dank an die Landtagsverwaltung, die zum Schluss auch möglich gemacht hat, dass wir so zügig arbeiten konnten. Deswegen, Herr Brychcy, Herr Rusch und Herr Schäfer, ich bin mir ganz sicher, wenn wir am Ende dieser spannenden Debatte sind, werden wir auch ein Rettungspaket haben, das wir Mitte März dann mit auf den Weg schicken werden. Das ist so schlecht nicht und dann lassen Sie uns alle weiteren Streitigkeiten letzten Endes begraben, denn die Bürgermeister und die Gemeinde- und Stadträte draußen im Land warten schon auf das Geld. Ich danke Ihnen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Hey. Als Nächster hat jetzt Abgeordneter Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Gemeinden, die Landkreise und ihre Vertretungen - herzlich willkommen - genießen in diesem Hohen Haus in allen Fraktionen hohe Wertschätzung. Die haben sie sich nicht nur erarbeitet, die haben sie auch verdient und sie wissen sich auch, wenn es darum geht, ihre Interessen zu verteidigen, entsprechend einzubringen.
Vielleicht fangen wir bei dem Thema noch mal etwas am Anfang dieser Debatte hier an, wo ich mittlerweile schon „Hilfspaket“ höre und nicht mal mehr etwas runtergenommene Bemerkungen.
Vor zwei Jahren, als die einzige - würde ich mal sagen - ernst gemeinte Reform, die überhaupt notwendigerweise gemacht werden müsste in diesen letzten fünf Jahren, in diesem Landtag gemacht wurde, nämlich die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, gab es einige durchaus emotionale Veranstaltungen. Ich kann mich gut daran erinnern, wie einige der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dort sehr deutlich gemacht haben, was sie von uns, konkreterweise nämlich von der Regierungskoalition erwarten, und eine der Bemerkungen, die dort nicht nur einmal getroffen worden sind, hieß: Das Land soll endlich mal bei sich selber anfangen und Schulden abbauen.
Dem hat man eigentlich nichts hinzuzufügen, denn immer, wenn hier vorn Sonntagsreden gehalten werden und jetzt ist ja wieder Wahl und da werden Sonntagsreden gehalten, das haben wir auch gerade eben gehört, dann wird davon geredet, dass es ganz wichtig sei, Schulden abzubauen. Dann will ich vielleicht noch mal den Damen und Herren von der Regierungskoalition nur mal so nebenbei zur Kenntnis geben, was sie selber in den § 3 des Haushaltsgesetzes 2013/14 geschrieben haben ich zitiere: „§ 3 - Verwendung von Überschüssen und Mehreinnahmen: Überschüsse aus dem Vorjahr werden einer Rücklage zugeführt, soweit sie nicht bereits in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 veranschlagt wurden. Mehreinnahmen sind, soweit sie nicht zur Deckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben zur Gewährung des Haushaltsausgleichs benötigt werden, zur Tilgung von Schulden oder zur Bildung von Rücklagen oder zur Abfinanzierung von Rechtsverbindlichkeiten zu verwenden.“ Das kann man ignorieren und das tun Sie auch gerade. Aber dann darf man auch nicht so tun, als wenn man die Forderungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, „fasst euch endlich mal an eure eigene Nase“, ernst nimmt. Sie tun es nämlich nicht. Was Sie tun, ist,
den Versuch zu unternehmen, der seit 20 Jahren mehr oder weniger erfolgreich gewesen ist, dafür zu sorgen, dass in den diversen Wahlen, die jetzt anstehen, Bürgermeister und deren Wählerinnen und Wähler vor Ort das Gefühl haben, sie werden mal wieder durch eine völlig überraschende Dusche aus einer mehr oder weniger zielgerichteten Gießkanne beglückt.
Und das ist ein schwerer Fehler. Das ist deshalb ein schwerer Fehler unserer Ansicht nach, weil es eben genau nicht das Problem löst, dass behauptet wird, wenn Frau Lehmann sich hier hinstellt und sagt, wir wollen zielgenau Strukturen ändern.
Ich mache es auch wie Frau Lehmann im Aufbau, ich rede erst mal über den Antrag der Linken, was die Fälligkeitszinsen angeht. Wir haben auch im Ausschuss dazu unsere Haltung schon dargelegt. Die Idee der Linken, Fälligkeitszinsen fix zu halten und bei 5 Prozent zu begrenzen, ist einfach über das Ziel hinausgeschossen. Eine Alternative zwischen der jetzt geltenden Form und der Idee der Linken wäre gut gewesen, hat aber keinerlei Aussicht auf Erfolg, darum haben wir auch keinen Änderungsantrag dazu gestellt. Das vielleicht mal in zwei Sätzen zu dem Thema.
Aber jetzt zu dem sogenannten kommunalen Hilfspaket: Eben hat sogar jemand von Rettungspaket gesprochen, ich glaube, Herr Hey war es. Das heißt, Sie haben also Kommunen in eine Lage gebracht, wo sie gerettet werden müssen. Das kann man in Abrede stellen. Die Thüringer Kommunen müssen nicht gerettet werden, die Kommunen in Thüringen sind regelmäßig in einer relativ sehr guten Verfassung. Das würden Ihnen auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bestätigen und dafür haben sie selber auch etwas getan, nicht nur wir hier, sondern vor allen Dingen auch die Bürger und die Bürgermeister vor Ort.
Denen muss geholfen werden, aber nicht, wenn Sie Rettungspaket sagen. Denn Rettung klingt danach, als wenn etwas ganz plötzlich über die Kommunen gekommen ist. Und da ist gar nichts plötzlich gekommen. Das Einzige, was über sie gekommen ist, ist eine von Ihnen so gemachte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, wo Sie noch nicht einmal in der Lage sind, abzuwarten, welche Folgen sie eigentlich gehabt haben soll. Nur die Zahlen, die dahinterstehen, die strafen Sie Lügen, wenn Sie behaupten, es muss gerettet werden, wenn wir nicht von denen reden, die die unteren 5 bis 10 Prozent der Finanzsituation der Gemeinden ausmachen. Dazu komme ich gleich noch.
wendig, eine Analyse dieser Situation noch mal so vorzunehmen, wie es auch versucht wurde. Es ist schon mehr als hanebüchen, wenn Sie sich hinstellen und sagen, dass der Herr Finanzminister hier eine wunderbare Analyse gemacht hat. Und der durfte sich hier hinstellen und sich von Ihnen die Ohrfeigen dafür abholen, dass Sie ihm das Geld genommen haben. Der musste begründen und hinterher mit seiner Task force unterlegen, was Sie gemacht haben in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, damit Sie Kommunalwahlkampf machen konnten. Das ist die Wahrheit dazu. Und was dabei rausgekommen ist, kann man hier vorn auch nur in gewisser Weise erzählen, weil es nach wie vor offensichtlich ein internes Papier ist, was nur freundlicherweise wir im Finanzausschuss zur Kenntnis genommen haben. Ich bemühe mich jetzt also darum, lediglich einen einzigen Zeitungsartikel zu zitieren, der exklusiv über das Thema berichtet hat, nämlich über das Ergebnis der Task force und der Frage an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den 76 ohne Haushalt befindlichen Gemeinden: Woran hat es eigentlich gelegen, dass Sie keinen Haushalt machen konnten? Und wenn man diese Analyse dann ernst nehmen würde und herunterbrechen würde auf die einzelnen Kommunen, dann kommt natürlich dabei raus, dass viele von denen - weil es Mehrfachnennungen sind, kann man das jetzt auch nicht wirklich seriös vergleichen, das ist eines der Probleme dieser sogenannten Analyse - dass natürlich auch weniger Geld vom Land das Problem ist. Das haben wir vorher auch gewusst. Aber wenn 45 - ich will mal eine Zahl nennen - sagen, der Rückgang der Schlüsselzuweisung ist ein Problem, 45 von 900 Gemeinden, haben wir wirklich geglaubt, dass es nicht 45 Gemeinden gibt, die darunter leiden werden unter dem neuen KFA? Haben wir die 200 gefunden, die darunter vielleicht nicht leiden, sondern sogar mehr Geld bekommen haben? Denn insgesamt im letzten Jahr und auch im vorletzten Jahr haben die Gemeinden Schulden abgebaut, wie wir alle wissen, im Durchschnitt. Diese 45 haben es sicherlich nicht getan. Aber es waren 45 von 900.
Dass aber ungefähr von fünf Gemeinden vier gesagt haben, es hat strukturelle Defizite gegeben Bevölkerungsrückgang, Überalterung, sehr kleine Gemeinde und wiederum Ortsteile, schlechte Verkehrsanbindung oder strukturschwacher Raum was davon ist eigentlich durch das, was Sie heute hier vorlegen, reparierbar? Oder die eigenen Versäumnisse, die durchaus gesehen werden und auch genannt worden sind, darunter sind sogar … Praktisch jede Gemeinde hat eine Nennung gehabt, die sich darauf bezieht, Probleme bei politischen Abstimmungsbedarfen im Gemeinderat oder Stadtrat, die Angabe von sonstigen gemeindeindividuellen haushaltsbelastenden Faktoren - was immer das meint - haushaltsbelastende Einzelprojekte der Gemeinde, haushaltsbelastende Vertragsgestaltun
gen der Gemeinde und mangelnde Nutzung der kommunalen Zusammenarbeit. Was davon kann durch das Paket, das heute diskutiert wird, eigentlich gelöst werden? Diese Analyse sind Sie bis jetzt schuldig geblieben.
Zweite Frage: Wenn man jetzt mal annehmen würde, Sie hätten das getan und wüssten, dass Sie genau das tun wollen, ist denn eigentlich die Höhe des Paketes sinnvoll? Helfen 136 Mio. oder woher kommt diese Zahl? Sie wissen es alle genauso gut wie ich, sie kommt daher, es war eben das, was zusammengefegt wurde im Haushalt, weil zufälligerweise die Konjunktur so gut war, dass man das Geld übrig hatte. Wenn es Ihnen wirklich ernst damit wäre, eine Analyse betrieben zu haben, dann könnten Sie uns heute die Antwort geben, warum es nicht 160 Mio. sein müssen, 200 Mio., 500 Mio. oder vielleicht auch nur 30. Das können Sie natürlich nicht, denn diese Analyse haben Sie nicht gemacht. Sie haben einfach nur das Geld genommen, was da war, und Sie versuchen es jetzt irgendwie auszugeben.
Wenn man dann mal in diese Einzelheiten schaut, wie Sie es ausgeben wollen - jetzt beziehe ich mich auf Ihren Gesetzentwurf. Die berühmte Investitionspauschale - dort gibt es praktisch keine inhaltlichen Vorgaben. Die Gemeinden, die davon profitieren können, haben drei Möglichkeiten: einfach so Investitionen zu machen, Fördermittel damit abzurufen - also letztlich auch wahrscheinlich Investitionen - oder aber Schulden zu tilgen. Darf ich ein Beispiel konstruieren, ohne Namen zu nennen? Es dürfte mehr Gemeinden geben, als uns wahrscheinlich lieb ist, die gar keine Rücklagen mehr haben, aber auch nicht wesentliche Schulden angehäuft haben. Die also noch in der Lage sind, grundsätzlich etwas zu tun, aber wenig Geld haben. So eine Gemeinde bekommt jetzt Geld. 500 Einwohner bedeutet 12.500 €. Stimmt nicht ganz, Herr Hey ist draußen, aber so ungefähr.
Was können die damit machen? Sie könnten damit zum Beispiel irgendeine Investition verwirklichen, auch da werde ich mich jetzt nicht weiter auslassen, welche Investition. Aber dieser Investition kann drei Ergebnisse haben, abgesehen vom Sachergebnis, das hier nämlich wirklich realisiert worden ist. Sie kann entweder Folgekosten entstehen lassen, sie kann dafür sorgen, dass Folgekosten neutral bleiben oder sie könnte dafür sorgen, dass Folgekosten sich verringern. Gibt es irgendeine Aussage in Ihrem Gesetzentwurf dazu, was Sie davon haben wollen? Es kann ja wohl nicht in Ihrem Sinn sein, dass Folgekosten nicht vermindert werden oder sogar noch entstehen. Denn eine Gemeinde, die keine Rücklage mehr hat, hätte dann das Risiko, dass sie in eine Verschuldungssituation kommt.
Was wird der Gemeinderat jetzt wohl tun, wenn es zufällig ganz pünktlich vor der Gemeinderatswahl dieses Geld gibt? Wie wird er sich entscheiden? Wird er sagen: Die 12.500 € gehen in eine allgemeine Rücklage, damit die, die nach uns kommen, ab dem 25. Mai in der Lage sind, damit genau das zu tun, was strukturell gebraucht wird, weil wir so schnell gar nicht weiter kommen? Wird der Gemeinderat sagen: Wir packen es auf jeden Fall in eine Rücklage, damit wir nicht jetzt - wie alle anderen auch - versuchen, Planungsbüros wild zu machen und Baubetriebe wild zu machen, die jetzt sowieso schon überarbeitet sind, weil jetzt gerade wieder einmal zufälligerweise Frühling wird und wir viel zu teuer einkaufen müssen, sondern wir planen das Ganze erst im Herbst.
Oder werden die das tun, was Sie gern erhoffen und warum Sie auch gehofft haben, dass der Herr Innenminister die Schecks überbringen darf? Wollen Sie nicht alle Bänder durchschneiden zur Kommunalwahl? Oder anders herum gefragt: Wie wird diese Entscheidung in diesem Gemeinderat wohl ausfallen vor dem 25. Mai oder nach dem 25. Mai? Dass Sie das nicht steuern wollen, zeigt das Versagen dieses Gesetzes.
Sie haben keine strukturellen Ideen und Absichten. Was Sie haben, ist die Absicht, zu versuchen, auf diese Art und Weise Wahlen zu gewinnen. Der § 2 mit der Investitionspauschale für die Landkreise sagt einfach nur, die Landkreise sollen etwas abbekommen, sonst hätte es Ärger gegeben. Das ist Ihr gutes Recht, hilft aber auch nicht wirklich weiter, jedenfalls nicht bei den Strukturproblemen. Auch den Landkreisen, die jetzt Schulden haben und unter Zwangsverwaltung stehen, wird mit diesem bisschen Geld natürlich nicht geholfen.
Der § 3 ist, dass hat noch keiner irgendwie deutlich gesagt, vielleicht sollten wir es noch einmal tun, nur und ausschließlich gemacht worden, um kreisfreie Städte auch mit Geld zu versorgen, ohne jede Begründung, warum gerade die Kreisfreiheit begründet, dass diese Städte auch Geld bekommen. Die können es gut gebrauchen, die geben es auch aus. Aber die Struktur ist dahinter nicht erkennbar. Überhaupt nicht.
Wenn Eisenach schon eingekreist worden wäre, würde es dieses Geld für Eisenach nicht geben, da können Sie sicherlich genau erklären, warum dass dann sinnvoll gewesen wäre. Dazu muss man, glaube ich, weiter keine Bemerkungen machen. Oder Suhl - Suhl ist jetzt schuldenfrei durch den Verkauf der EON-Anteile, bekommt aber auch Geld. Klar, es ist bestimmt strukturell notwendig.
Bei § 4 geht es um mehr Geld für den Fonds, der wirklich für die Ärmsten der Armen gedacht ist. Dieser ist natürlich tatsächlich sinnvoll, denn der hat
als einziger Lenkungswirkung, denn wer so weit unten ist als Gemeinde, dass er den Zwang hat, die Bedarfszuweisung vom Land zu bekommen und sich mit diesen Herrn hier unterhalten zu müssen, die haben auch die Notwendigkeit, strukturelle Änderungen in ihren Haushalten und ihrem Gemeindegebahren vorzunehmen. Das wissen Sie alle. Und dass dafür Geld notwendig ist, dass man da etwas ändern muss, dass man sie nicht allein lassen kann mit dem, was die Analyse abgegeben hat, nämlich die Tatsache, dass es Versagen gegeben hat in den Gemeinden und bei uns, das ist richtig.
Dies ist der einzige Punkt und das war genau der Topf, aus dem die SPD noch einmal ganz locker einen Schluck aus der Pulle nehmen wollte, um auch noch alle anderen Gemeinden glücklich zu machen, damit auch dort noch ein paar Bändchen durchgeschnitten werden können. Aber es ist der einzige Topf, der in gewisser Weise das Wort Lenkung verdient.
Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Frage des Maßstabs der Verteilung von Geld wo Sie sagen, das sei ja keine Gießkanne, sondern zielgerichtet unwidersprochen sinnlos ist. Es konnte mir keiner hier erklären, auch nicht im Ausschuss - Zwischenbemerkung: Die Behauptung, im Ausschuss sei debattiert worden, ist unwahr. Im Ausschuss haben zwei Fraktionen nicht debattiert, wie fast immer bei dem Thema.
Das kann man nicht Debatte nennen, was da passiert ist. Wir haben uns redlich bemüht, die Verwaltung auch, aber ganz sicherlich nicht die Regierungskoalition zu dem Thema.
Der Maßstab der Verteilung soll Einwohnerverlust sein. Die 4 Prozent sind hergeleitet worden, daran werde ich mich gar nicht festhalten. Aber warum Einwohnerverlust? Warum nicht Wirtschaftsverlust? Warum nicht Abwanderung von Wirtschaftsbetrieben? Warum nicht Verödung der Innenstädte? Warum nicht Prozentsatz von leerstehender Gewerbefläche? Antwort, weil das auch nicht vernünftig wäre. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Vernünftig wäre eine individuelle Lösung für jede einzelne Kommune. Da kommt unter anderem das zum Tragen, was auch Herr Kuschel ganz am Anfang bei dieser Debatte gesagt hat, natürlich bräuchte es dafür auch den Mut, eine Gebiets- und Verwaltungsreform zu machen. Eine Gemeinde- und Gebietsreform ist zwingend notwendig, um einige der Probleme zu lösen, weil man sie gar nicht anders lösen kann und schon gar nicht mit einmaligen Finanzspritzen in Höhe von 25 € irgendwas pro Einwohner. Da haben alle recht gehabt, die das vorher hier schon diskutiert haben. Wir werden natürlich in die Situation kommen, dass wir im nächsten Jahr wieder ganz genau dieselben Debatten hier führen lassen.
Das Schauspiel, was uns durch die Koalition geboten wurde, war schon bemerkenswert. Von wegen, sie sollen hier keinen Keil in uns hinein treiben, wurde hier irgendwann einmal gesagt. Zwischen Ihnen klafft doch viel mehr als dieser kleine Gang, durch den man rausgeht. Sie wissen nicht, für wen das Geld sein soll und Sie wissen noch nicht einmal, wer die schönen Schecks überbringen soll. Alles das hat die Koalition uns öffentlich vorgeführt, dass sie das alles nicht weiß und nicht will und eigentlich auch nicht möchte, was da gerade passiert.
Die Änderungsanträge der Linken bei der Frage der Verzugszinsen der Landkreise von Kann- auf SollVorschrift umzuswitchen, ist unserer Ansicht nach ein kleiner Fehler im System. Da würde ich die kommunale Selbstveraltung wirklich einmal laufen lassen, an dem Punkt ohne Probleme. Wenn die Bürgermeister im Kreistag der Meinung sind, der Kreistag kann eher auf Zinsen verzichten, als wir als Gemeinde unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit hätten, sie zu zahlen, dann ist das eben so. Kommt es in die Situation, dass Herr Dette einschreiten muss oder die überörtliche Kommunalprüfung, weil der Landkreis pleite ist, hat er die Zinsen sowieso zu nehmen. Deshalb ist die Kann-Vorschrift dort ausreichend, richtig und sorgt ein bisschen dafür, dass es auch unredlich ist, sich hier hinzustellen und zu sagen, wir wollen damit versuchen, die Leute davon zu entlasten, dass sie Zinsen zahlen müssen. Wer bekommt denn die Zinsen, Frau Lehmann? Eine andere öffentliche Körperschaft, in diesem Fall die Landkreise. Diese Bemerkung war doch geradezu landkreisfeindlich. Der Landkreis hat das Recht auf seine Kreisumlage. Und wenn sie nicht gezahlt werden kann, sind dafür Zinsen fällig.
Dann kann er sie doch erheben - richtig, genau -, muss er aber nicht unbedingt. Ich habe Sie nur angesprochen, weil Sie der Meinung waren, das sei eine große Hilfe für die, die die Zinsen zu zahlen haben. Es ist eine große Belastung für die, die die Zinsen nicht bekommen. So kann man es auch diskutieren.
Wir haben Ihnen einen Entschließungsantrag eingereicht, wo ich tatsächlich nicht begreife, warum Frau Lehmann so getan hat, als wenn sie ihn gar nicht versteht. Dass Sie ihn nicht wollen, das begreife ich. Aber dass Sie ihn nicht verstehen, das kann ich mir ehrlicherweise nicht vorstellen, denn über diese Frage haben wir in den Ausschüssen und auch hier vorn am Podium mehrfach gesprochen. Wir sind der Meinung, das Geld wäre zwingend jetzt in eine Rücklage einzustellen, zweckgebunden für die Kommunen, aber nicht in diesem Jahr zu verausgaben, sondern zweckgebunden für
die strukturellen Änderungen. Dazu gehört die Gemeindegebietsreform. Dazu gehören zielgerichtet für einzelne Gemeinden nach Kriterien, die mehr sind als bloß Einwohnerverlust, ausgereichte Hilfen. Diese Hilfen brauchen dann allerdings auch einen verbindlichen Charakter und nicht nur die Freiwilligkeit, zum Beispiel die Frage, welche Investitionen jetzt noch gefördert werden sollen. Diesen Katalog müssen Sie aufstellen. Wenn Sie das nicht tun, dann passiert Folgendes, auch das will ich Ihnen vielleicht noch zum Abschluss dieser Debatte von hier vorne von meinem Beitrag mal als ein reales Beispiel anonymisiert zur Kenntnis geben. Eine Gemeinde mit 500 Einwohnern plant fröhlich darauf los, mit der Dorferneuerung für 300.000 € ihren Gemeindesaal, ihr Gemeindehaus zu sanieren. Dieses Gemeindehaus steht, wie es der Zufall will, mittendrin, direkt neben der letzten vorhandenen Gaststätte des Ortes. Wenn die Sanierung durchgeführt ist, hat die Gaststätte die längste Zeit ein Leben gehabt, denn dann werden die Feiern wieder im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden. Dass da drin ansonsten nur gewerbliche Räume sind, die zweimal in der Woche genutzt werden und einmal in der Woche die Sänger tagen und man sich schon die Frage stellen muss, was die Folgekosten einer 300.000 € kostenden Immobilie sind bei 500 Einwohnern, das nur ganz nebenbei gefragt. Dass diese Gemeinde seit 20 Jahren Abwanderung zu beklagen hat und 5 km von einer Kreisstadt entfernt liegt, will ich nur nebenbei erwähnt haben. Diese Frage wäre ganz einfach strukturell zu klären. Geben Sie der Kreisstadt die Möglichkeit, sich planerisch auszuweiten! Sorgen Sie dafür, dass diese 500 Einwohner durch eine einmalige Zuwendung, dann aber zielgerichtet etwas bekommen, was der Notwendigkeit des Feierns gerecht wird, ohne die Dorfkneipe in Gefahr zu bringen, und dann und nur dann haben die Kommunen auch das Gefühl, dass sie von uns hier im Landtag so ernst genommen werden, wie sie es verdienen, und nicht nur wieder einmalige Geldspritzen bekommen. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Dr. Voß zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich wollen wir die Debatte nicht wiederholen. Wir haben uns sehr stark ausgetauscht im Haushaltsund Finanzausschuss. Ich meine, die Argumente sind weitgehend gesagt. Ich bedanke mich für die Beratung, möchte aber auf zwei Gesichtspunkte noch eingehen. Wir haben hier keinen Reparatur
betrieb des KFA. Das ging aus zwei Wortmeldungen hervor. Ich glaube, wir haben hinlänglich deutlich gemacht, Herr Meyer, dass die Ansatzpunkte dieses Programms eben doch auf der Basis einer Ursachenanalyse beruhen. Wir haben Umfragen gemacht und da ist es eben so, dass die Mehrheit der Gemeinden der Meinung ist, sie hat gerade wegen des Bevölkerungsschwundes, nämlich 48 Prozent der Gemeinden haben das angegeben, dort Schwierigkeiten. Wenn Sie unsere größte Säule in diesem Programm sehen, dann sind es eben die investiven Zuweisungen, die nach Bevölkerungsverlust vergeben werden. Insofern kommen hier Kriterien zur Anwendung, die nicht Kriterien des KFA sind, und Sie würden mit der Frage der mangelnden Steuerkraft diesen Aspekt nicht aufgreifen können. Die größte Säule ist nach wie vor - und da bin ich dankbar, dass es so geblieben ist - die Aufstockung des Landesausgleichstocks. Diesen können wir sehr klar steuern und dann auch kausal einsetzen. Es ist nun mal so, die Analysen zeigen das, dass die Ursachen der Schieflagen sehr, sehr vielfältig sind. Sie ragen teilweise auch aus der Vergangenheit heraus. Da brauchen Sie eben auch differenzierte Instrumente und keine pauschalierten Instrumente. Insofern ist es auch richtig, dass der Gesetzentwurf der Linken, der letztendlich mit der Gießkanne dieses hier machen würde, das wäre ein Konzept, was total fehl laufen würde. Insofern plädiere ich zur Annahme oder Beschlussfassung dieses Gesetzentwurfs. Schönen Dank.
Vielen herzlichen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar direkt zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7015 in zweiter Beratung. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7065. Auch hier wird direkt über diesen Gesetzentwurf abgestimmt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.