Protokoll der Sitzung vom 28.02.2014

Auch möchte ich mich noch mal bedanken, dass das Ministerium jeder Fraktion alle Sacheinwendungen zur Verfügung gestellt hat. Also jeder von uns konnte wirklich die 4.176 Stellungnahmen lesen und sich dann natürlich auch eine eigene Meinung dazu bilden.

Die Stellungnahme des Landtags vom 12. Dezember 2012 zum ersten Entwurf enthielt 12 Sachäußerungen, welche im zweiten Entwurf zu 90 Prozent berücksichtigt wurden. Also wir haben uns hier beteiligt und die Anregungen, die wir als Parlament eingebracht haben, wurden zu 90 Prozent auch berücksichtigt. Das ist eine sehr gute Quote und es zeigt auch, dass gerade die Dinge, die wir eingebracht haben, die wir ändern wollten und wo es auch Kritik gab, zum Beispiel bei der Ausweisung der Grundzentren, hier auch berechtigt waren und dass wir das auch geändert haben.

Dann wurde auch der erste Entwurf viermal und der zweite Entwurf fünfmal im Bauausschuss beraten, welches auch von einer sehr transparenten und sehr ausgiebigen Diskussion zeugt.

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 16. Juli 2013 hat die Landesregierung den zweiten Entwurf zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Am 16. September 2013 wurde er auch uns Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Ich habe es gerade gesagt, daraufhin haben wir noch fünfmal das LEP im Ausschuss beraten.

Ich möchte jetzt noch einmal die wesentlichen Änderungen des zweiten Entwurfs hier kurz skizzieren, die uns wichtig waren. Die Raumstruktur „Westthüringer Bogen“ wurde in drei Raumstrukturtypen unterteilt. Diese Unterteilung orientiert sich hauptsächlich an den jeweils nächsten Oberzentren, das war auch ein wichtiger Einwand, zum Beispiel Göttingen für Nordthüringen, Fulda für Westthüringen, Coburg für Südthüringen. Die Regionalen Planungsgemeinschaften werden beauftragt, für alle ihre jeweiligen Raumstrukturtypen konkrete Handlungserfordernisse aufzustellen, um damit einen weiteren Beitrag zur flächendeckenden Daseinsvorsorge zu schaffen. Die Zentralen Orte wurden überprüft, aber darauf gehe ich dann noch mal ein. Insbesondere haben wir lange über das neue Verfahren zur Bestimmung der Grundzentren gesprochen. Auch die Entwicklungskorridore entlang der Autobahnen und Bundesstraßen wurden aufgenommen. Das haben wir sehr begrüßt. Das bedeutet nicht, dass sie morgen automatisch nicht mehr für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, aber zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Freistaats brauchen wir auch in den nächsten Jahren Industrieflächen und da bieten sich natürlich die Autobahnen und die Bundesstraßen an, um die dann dort auch leichter entwickeln zu können. Zudem werden weitere Industriegroßflächen zusätzlich ausgewiesen und eine zukünftige Kategorisierung der Industrieflächen entfällt. Diese Kategorisierung bleibt Aufgabe der Großflächeninitiative Thüringen.

Die Schwerpunkträume für den Tourismus orientieren sich an dem Landestourismuskonzept. Das hat auch Frau Abgeordnete Doht schon gesagt. Es war uns auch wichtig, den Hainich hier wieder aufzunehmen, Hainich-Wartburg als Weltkulturund Weltnaturerbe.

Die Folgen des Klimawandels in den jeweiligen Thüringer Klimabereichen werden konkreter dargestellt und durch Karten veranschaulicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir nun noch einmal, auf die erste Stellungnahme des Landtags einzugehen und nochmals darzustellen, was sich zum zweiten Entwurf verändert hat.

Um die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu sichern, können die Raumstrukturen in den Regionalplänen, besonders die Handlungserfordernisse, zugewiesen oder besondere Nutzungsanforderungen als Grundsätze der Raumordnung formuliert werden. Zudem wurde das Zentrale-Orte-System wei

terentwickelt, wodurch die bestehenden Grundzentren erhalten bleiben. Das war uns hier wichtig, weil sie jetzt in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Auch in den Regionalen Raumordnungsplänen hat man immer nur für eine begrenzte Zeit diesen Status und muss sich immer wieder als Gemeinde neu bewerben. Wir sind der Auffassung, dass gerade die Grundzentren, Mittelzentren, Oberzentren die wichtigsten Impulsgeber und Ankerpunkte in der Region sind, und sie haben mehrere Kriterien zu erfüllen. Das ist die Einbindung in den SPNV und ÖPNV, bei der Versorgung mit Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen und bei der Ansiedlung von Einzelhandelsund Dienstleistungsunternehmen. Ich betone es doch immer wieder gern, für uns sind die Grundzentren wichtig und sie machen den ländlichen Raum liebens- und lebenswert,

(Beifall CDU)

und wer vom Dorf kommt, der weiß das auch. Mit der jetzigen Regelung zur Frage der Grundzentren werden die Kriterien erweitert und es wird vor allen Dingen - das ist für mich auch wichtig, ich wohne auch in einer betroffenen Gemeinde - Planungssicherheit für die Gemeinden geschaffen. Ich möchte auch noch einmal kurz auf das Verfahren eingehen. Die Übergangs- bzw. Qualifizierungsphase endet drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans und das war gerade auch die berechtigte Forderung von uns, von den meisten hier, die sich für den Erhalt der Grundzentren eingesetzt haben, dass die Gemeinden auch Zeit haben, um sich hier weiterzuentwickeln. Das ist wichtig und diese Übergangsphase bietet erst einmal allen Gemeinden Planungssicherheit und andererseits aktive Qualifizierungsmöglichkeiten, um dann auch endgültig in das LEP 2025 aufgenommen zu werden. Da sind die Kriterien erweitert worden und die möchte ich auch noch einmal nennen. Das ist einmal die Funktionserfüllung auf der Basis von Ausstattungsmerkmalen, das ist hier auch aufgelistet im LEP, die Erreichbarkeit im Raum, die Einwohnerstärke mit Demografiefaktor, auch hier gibt es ganz unterschiedliche Entwicklungen, aber auch die Verflechtung im Verflechtungsraum und in der Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und auch Arbeitsplatzzentralität oder die besonderen Situationen an den Landesgrenzen.

Dass im vorliegenden Entwurf nicht nur die Einwohnerzahl und die Erreichbarkeit, sondern auch der Personennahverkehr, die Möglichkeit der Vernetzung von Einzelhandel, Arztpraxen, Apotheken oder kulturellen Einrichtungen Berücksichtigung finden, begrüßen wir außerordentlich. Auch die Möglichkeit, dass Grundzentren, die eventuell ihren Status verlieren könnten, durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden im Rahmen der IKZ oder auch anderen Zusammenarbeitsmöglichkeiten etwas aktiv für den Erhalt ihres Status tun können, sehen wir als sehr positiv an.

(Beifall CDU)

Da sind wir anderer Meinung: Eine Gemeindegebietsreform stärkt nicht automatisch eine Gemeinde und es gibt Gemeinden, die sich dadurch stärken können. Das haben auch viele Gemeinden in den letzten Jahren freiwillig gemacht, aber es gibt auch Gemeinden, die möchten das nicht und erfüllen trotzdem auch alle Voraussetzungen für ein Grundzentrum. Da gibt es kein Allheilmittel. Was das Thema Zentrale Orte betrifft, sehen wir zudem die Bedeutung der Mittelzentren als ausreichend gesichert.

Ich möchte noch auf ein paar weitere Punkte eingehen, die auf der Grundlage der Stellungnahmen des zweiten Entwurfs detaillierter ausgearbeitet wurden. Das ist einmal, die Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie wird in Punkt 2.4 - Siedlungsentwicklung - stärker berücksichtigt. Das war auch eine Forderung, gerade von einigen Abgeordneten. Belange der sozialen Infrastruktur werden in Punkt 2.5 - Wohnen und wohnortnahe Infrastruktur - stärker integriert. Zusätzliche Entwicklungskorridore entlang der A 9, der A 73, der B 90 neu, der B 281 und der A 93 wurden aufgenommen. Vom ICE-Knoten ausgehende Potenziale werden beim Punkt 4.5 Verkehrsinfrastruktur - stärker berücksichtigt. Insgesamt betrachtet wurde beim Zweiten Entwurf des LEPs die Stellungnahme des Landtags in weiten Teilen beachtet und danach können wir diesem Entwurf auch zustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch einige Punkte zum Thema Energie. Liebe Frau Scheringer-Wright, unsere Fraktion, insbesondere unser Minister Jürgen Reinholz, unser Sprecher Egon Primas und ich sind sehr froh, dass es im Thüringer Wald und in Thüringer Wäldern keine Ausweisung von Windenergieanlagen gibt.

(Beifall CDU, FDP)

Wir sind auch froh, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften mit ihrer kommunalen Planungshoheit selbst entscheiden, welche Art der erneuerbaren Energien sie anwenden möchten, ob das nun Biomasse ist, Solarenergie oder Wind- oder Wasserkraft, das können sie entsprechend ihrer Hoheit selbst entscheiden. Um die Attraktivität des Tourismuslandes Thüringen auch weiterhin auszubauen und die einzigartige Kultur- und Naturlandschaft zu bewahren, haben wir uns - ich habe es gerade gesagt, da gab es keinen Dissens - auch dafür eingesetzt, die Welterberegion Wartburg-Hainich wieder aufzunehmen.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal sagen, dass wir diesem Entwurf zustimmen können, und ich möchte dafür werben. Ich bedanke mich auch noch einmal beim Minister und seinen Mitarbeitern, bei Herrn Walter, der alle Fragen umfänglich, ich denke mal, zur vollsten Zufriedenheit beantwortet

hat, auch wenn man ab und zu sicherlich auch einmal eine andere Meinung hatte. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Tasch. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Tasch, Thüringen im Wandel, das ist selbstverständlich. Denn nichts ist so konstant wie der Wandel, wie wir alle wissen. Aber man muss auch wissen, wohin man sich wandeln will.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist unserer Ansicht nach im LEP nur unzureichend beantwortet.

Sehr verehrte Damen und Herren, Frau Doht ist schon darauf eingegangen, dass man natürlich nicht jede Stellungnahme berücksichtigen kann, und Sie haben dann sinngemäß gesagt, da muss man Kompromisse finden oder sich auf die eine oder andere Seite schlagen. Das ist genau das Problem. Dann wird es nämlich bis zu einem gewissen Grade beliebig. Es gibt aus unserer Sicht einen zentralen Satz in diesem LEP: Die Orientierung am BIP bildet insbesondere die qualitativen Entwicklungsperspektiven Thüringens im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung nicht hinreichend ab. Genau das muss man sich eigentlich zu eigen machen, um ein LEP mit einem Leitbild, was wirklich Richtung Nachhaltigkeit geht, am Ende zu verabschieden. Genau das wäre die Aufgabe gewesen, das für das LEP umzusetzen. Wir haben da als Fraktion sehr gut vorgearbeitet mit unserem RWI, dem Regionalen Wohlfahrtsindex; es gibt genug Konzepte, die man sich für das LEP hätte zu eigen machen können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man das getan hätte, dann wäre in diesem LEP kein Factory-Outlet-Center, dann würde man mit dem LEP nicht die Gipskarstlandschaft Nordthüringens für den vermeintlich notwendigen Rohstoffabbau opfern, sondern diese Region endlich schützen.

(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr: Das stimmt doch gar nicht.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann gäbe es in diesem LEP sehr verbindliche Flächenvorgaben für den Flächenverbrauch. Dann gä

(Abg. Tasch)

be es in diesem LEP auch landesplanerische Vorgaben für eine echte Energiewende und damit möchte ich sagen: keine Energiewende ohne Verkehrswende.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie tun immer noch so, als könnte man die Energiewende nur mit Strom und jetzt auch mit einem bisschen Wärme bewerkstelligen. Das funktioniert nicht. Dass das wahr ist, was ich sage, zeigt sich auch daran, schauen Sie sich die Energieberichte aus der Staatskanzlei an. In dem ersten Energiebericht von 2012 war sogar noch die Rede von der Förderung des Fahrradverkehrs und dass das Fahrrad ein gleichwertiges Verkehrsmittel zu den anderen werden muss. Im letzten Energiebericht von 2013 kommt Verkehr nur in Form von Elektromobilität bei Autos vor - keine Erwähnung des ÖPNV. Genau diese Haltung zum ÖPNV spiegelt sich auch im LEP wider.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das stimmt doch gar nicht. Wir können nicht die Fahrplä- ne im LEP abdrucken.)

Das habe ich auch nicht verlangt, Frau Tasch, hören Sie mal weiter zu. Es ist sehr bezeichnend, Frau Tasch, dass die Landesregierung nicht müde wird, im LEP zu betonen, dass der öffentliche Nahverkehr am Bedarf zu orientieren ist. Jeder Verkehrsexperte, Frau Tasch, weiß, dass Angebot Nachfrage schafft, natürlich nicht immer und überall und auch nicht unendlich, aber der Ansatz, nur am Bedarf zu orientieren, heißt weiterer Abbau des ÖPNV - langfristig. Es ist auch interessant, wenn Sie mal schauen, wie mit anderen Verkehrsträgern umgegangen wird, Flughafen Erfurt-Weimar. Dort existiert ein Angebot, von dem jeder weiß, dass es die Nachfrage dazu niemals geben wird.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Schauen Sie sich die Straßen an - und Herr Carius mit seinen über 80 Projektanmeldungen im Bundesverkehrswegeplan, jeder weiß, dass die Erweiterung auf dieses Maß an Straßenausbau nie die Nachfrage haben wird, die einmal prognostiziert wurde und die damit erwartet wird.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das stimmt doch gar nicht.)

Das stimmt, Frau Tasch, Sie müssen sich nur die aktuellen Verkehrszahlen nehmen, die Prognosen, müssen sie sich nur mal nebeneinanderlegen, dann wissen Sie, wie sehr das auseinanderklafft. Das ist eine Prioritätensetzung, die man machen kann, und man sollte auch so ehrlich sein, die dann auch zuzugeben.

(Unruhe CDU)

Zur Energie begrüßen wir die Vorgehensweise, dass die Planungsregionen eine erneuerbare Energiemenge zugeteilt bekommen und dann vor Ort selbst über den richtigen Energiemix entscheiden können. Allerdings fehlt eine sehr wichtige Vorgabe und das ist nämlich die, dass die ökologische Tragfähigkeit der Region nicht überstrapaziert werden darf. Das gilt umso mehr für die Biomasse, dazu gibt es keine Vorgabe und das ist ein echtes Defizit.

Ein Ziel ist auch, bis 2025 den Gesamtenergieverbrauch zu 30 Prozent aus erneuerbarer Energie zu decken. Das erreichen Sie allerdings nicht mit einer Sanierungsquote von nur 1 Prozent pro Jahr. Also auch hier können die Ziele und die Umsetzungsmaßnahmen nicht in Deckung gebracht werden.

Wir sind grundsätzlich nicht dagegen, dass Kulturerbestätten eine gewisse Schutzzone erhalten. Aber es ist grundsätzlich falsch, wenn man den Umgebungsschutz so im Ungefähren lässt, wie Sie das hier tun. Das steht auch im Widerspruch dazu, dass die Planungsregionen die Freiheit haben sollen, ihren Energiemix zu bestimmen. Das sind Einschränkungen, die an einigen Stellen ein klares NoGo für die Windkraft bedeuten. Damit erreichen wir die Energiewende auch nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr: Gegen die Bür- ger erreichen Sie es nicht.)

Sie haben weitere Entwicklungskorridore nahezu ohne Kriterien aufgenommen aufgrund des politischen Drucks, auch das ist unserer Ansicht nach sehr abträglich, wenn wir wirklich die Biodiversität erhalten und retten wollen. Schauen Sie sich einmal die Indikatorenberichte an, die es im Bund gibt. Da gibt es bei der Biodiversität die rote Laterne. Die Biodiversität ist einer der Indikatoren, die ganz klar nach unten zeigen.

(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr: Wo? In den Schutzgebieten?)