Zu der allgemeinen Verschuldung des Landes bestehen noch weitere Schulden aus den Sondervermögen. Ende 2012 betrugen diese schon etwa 478 Mio. € - Ökologische Altlasten 53,8 Mio. €, Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen/Teilvermögen Fernwasser 197,5 Mio. € und Teilvermögen Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung 226,6 Mio. €. Es ist richtig, diese Sondervermögen zurückzuführen, wir dürfen aber deshalb nicht die Tilgung der allgemeinen Landesschulden vernachlässigen.
Keine Aussage der Landesregierung findet sich, wie der in der Finanzplanung dargestellte Konsolidierungsbedarf 2015 bis 2017, nämlich 149,1 Mio., 130,7 Mio. und 89,9 Mio. €, gedeckt werden soll. Dabei ist das gestern beschlossene kommunale Hilfspaket 2014/2015 in der Mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten.
Nur wir stehen dafür, dass erst erwirtschaftet werden muss, was später verteilt werden kann. Und, meine Damen und Herren, die FDP ist sich bewusst, dass Investitionen in Bildung und Infrastruktur, eine solide und angemessene Finanzausstattung der Kommunen, aber auch die Reduzierung der Schulden gleichermaßen entscheidend für die Zukunft der Menschen in Thüringen und für die kommenden Generationen sind. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mittelfristige Finanzplanung zeigt: Die schwarz-rote Koalition hat erfolgreich gearbeitet. Sie zeigt auch, dass die Regierung die Weichen für die Zukunft richtig stellt für eine solide Finanzpolitik. Diese beiden Aussagen hat der Minister in seiner Vorlage mit Zahlen und Fakten unterlegt. Vielen Dank dafür.
Meine Damen und Herren, die Mittelfristige Finanzplanung wirft den Blick voraus, aber sie gibt eben auch einen Überblick über die Haushaltsentwicklung der vergangenen Jahre. Die Zahlen im Anhang zeigen wieder einmal mehr als deutlich, dass die Regierung in den zurückliegenden Jahren gut und erfolgreich gewirtschaftet hat. Wir haben für einen sozial verantwortbaren Sparkurs gesorgt. Die gemeinsam in der Koalition erreichten finanzpolitischen Erfolge können sich sehen lassen. Der Einstieg in die Tilgung von Schulden ist Beleg dieser gemeinsamen Koalitionsanstrengungen.
Der vorgelegte Mittelfristige Finanzplan macht aber auch die Herausforderungen für die Zukunft bis weit in die kommende Legislaturperiode hinein deutlich. Die zurückgehenden Zuweisungen des Bundes ich meine den Solidarpakt II - und der EU werden nur teilweise durch wachsende Steuereinnahmen kompensiert werden können. Allerdings können zusätzliche Steuereinnahmen aufgrund der aktuellen und erwarteten guten konjunkturellen Entwicklung mehr vom Einnahmerückgang kompensieren, als noch vor einigen Jahren angenommen wurde.
Finanzpolitisch aber bleiben die bekannten weiteren Herausforderungen, nämlich die Dämpfung des Personalkostenanstiegs durch weitere Optimierung der Verwaltung und die Umsetzung des in der Koalition beschlossenen Stellenabbaus. Schrittweise muss jetzt realisiert werden, was an kw-Vermerken ausgebracht worden ist. Deutlich wird für die SPDFraktion allerdings auch, dass ein darüber hinaus gehender Stellenabbau nicht bei Lehrern und Polizisten, sondern nur durch eine Umorganisation der Verwaltung im Rahmen einer miteinander verbundenen Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform möglich sein wird.
In diesem Zusammenhang will ich auch auf die im Finanzplan geschilderte demografische Entwicklung für Thüringen verweisen. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Zustimmung: „Auch in den kommenden Jahren wird Thüringen weiter Einwohner verlieren. Daraus ergeben sich unter zusätzlicher Berücksichtigung des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung weitreichende finanzielle Konsequenzen, die einnahme- als auch ausgabeseitig in der Finanzplanung des Landes zu berücksichtigen sind.“ Lieber Kollege Mohring, leider war die CDU-Fraktion in dieser Wahlperiode nicht dazu be
reit, aus dieser Erkenntnis unvoreingenommen die wirklich notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Dadurch waren in den letzten Jahren nur kleinere Verwaltungsreformschritte möglich. Größere Schritte müssen folgen, egal, wer in Zukunft die Regierung stellt.
Meine Damen und Herren, seit dem Jahr 2013 gibt es einen neuen Kommunalen Finanzausgleich, der die Finanzausstattung der Kommunen auf eine neue Basis gestellt hat. Willkürliche Eingriffe des Gesetzgebers in die Finanzausstattung der Kommunen sind dadurch für die Zukunft ausgeschlossen. Das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Fakt, den die kommunale Seite wirklich auch erst noch verinnerlichen muss. Nach den Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich diese Sicherheit bei den Thüringer Kommunen in den Folgejahren bemerkbar machen. Trotzdem sollte nach Auffassung meiner Fraktion nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2013 eine Überprüfung des Kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen werden, um anhand der dann vorliegenden Zahlen zu analysieren, wo noch Nachsteuerungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren, mit der Schaffung verschiedener Sondervermögen sowie der exzessiven Nutzung der Finanzierungsinstrumente alternative Finanzierung hat die ehemalige Regierung Althaus die tatsächliche Finanzsituation Thüringens, ich will nicht sagen geschönt, aber so verschoben, dass Schulden in Schattenhaushalten untergebracht wurden. Die jetzige Landesregierung plant im Rahmen des Mittelfristigen Finanzplans einen anderen Weg, indem die Verschuldung in dem Sondervermögen in Zukunft kontinuierlich abgebaut wird. Dafür sind höhere Zuweisungen aus dem Landeshaushalt erforderlich und auch berücksichtigt.
Die Mittelfristige Finanzplanung enthält zudem das ambitionierte Ziel, auch die unmittelbare Verschuldung des Landes schrittweise zurückzufahren, um durch Einsparung von Zinsen neue Ausgabespielräume zu sichern. Neben der Tilgung, die aufgrund der Schuldenbremse nach § 18 der Landeshaushaltsordnung erforderlich ist und die selbstverständlich auch eingehalten wird, soll der jährliche Tilgungsbetrag so festgesetzt werden, dass die ProKopf-Verschuldung Thüringens trotz Einwohnerrückgang konstant bleibt. Durch diese Vorgehensweise sollen allein im Finanzplanungsraum insgesamt 412 Mio. € an Schulden abgebaut werden. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel, aber bei stabiler Wirtschaftslage scheint es zumindest erreichbar zu sein.
Meine Damen und Herren, die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung beschreibt natürlich auch den weiteren Konsolidierungsbedarf. Dieser ist ausgewiesen 2015 mit 149 Mio. €, 2016 131 Mio. €, 2017 noch 90 Mio. €. Dass dieser jetzt nicht weiter unter
setzt ist, ist eigentlich logisch. Die zukünftige Landesregierung wird hierzu im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Folgejahre einen Vorschlag machen müssen, über den wir dann hier im Landtag zu entscheiden haben.
Im Rahmen des derzeit laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens - und das läuft jetzt bereits in der Landesregierung - werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass dann in der neuen Legislaturperiode nicht bei null angefangen werden muss, sondern dass der unstrittige Einnahmen- und Ausgabenanteil bis dahin ermittelt ist und in der neuen Legislaturperiode schnell reagiert werden kann.
Meine Damen und Herren, heute haben wir den Abschluss der Beratungen zur Mittelfristigen Finanzplanung, er ist vorab wie üblich an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen worden und wir haben ihn dort sehr ausführlich erörtert. Der Finanzminister ist dort wirklich keine Antwort schuldig geblieben zu all den Fragen, die aufgeworfen worden sind - dafür auch noch einmal herzlichen Dank. Ich danke Ihnen, Herr Minister Dr. Voß, und der Landesregierung für die im Rahmen der MifriFi vorgelegten finanzpolitischen Vorschau und ich bitte jetzt um Zustimmung zur Kenntnisnahme dieses Dokuments.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Werner Pidde, so viel Lob für den Minister? Das muss ich erst einmal verarbeiten.
Ich will zunächst noch mal zwei, drei klarstellende Sachen zum Rahmen sagen, in dem wir uns bewegen, für die Debatte scheint es mir wichtig zu sein, wurde aber zum Teil schon von meinen Vorrednern angesprochen. Bei der Mittelfristigen Finanzplanung reden wir über die Zusammenstellung der wahrscheinlichen Ausgaben und Einnahmen für fünf Jahre, wobei das Ausgangsjahr das Jahr 2013 ist. Anders als beim Haushaltsplan entfaltet die Mittelfristige Finanzplanung keine unmittelbaren Rechtswirkungen und sie ist jährlich anzupassen. Zum politischen Rahmen gehört, dass das Land Thüringen über keine unmittelbaren signifikanten Möglichkeiten verfügt, die eigenen Einnahmen zu erhöhen, das geht im Wesentlichen nur über eine Steuerpolitik im Bund. Ebenfalls gehört zu unserem Rahmen, dass bei den Schulden, um das einmal etwas salopp zu sagen, der Deckel drauf ist. Ab 2020 gilt im Grundgesetz die Schuldenbremse verbind
lich für die Bundesländer. Wir haben die Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung per Gesetz und wenden sie seit Jahren an. Darauf zu fokussieren, dass nun ein qualitativer Sprung darin bestünde, die Schuldenbremse in die Thüringer Landesverfassung zu schreiben, ist aus meiner Sicht Unsinn, das ist Kokolores und es macht den Leuten irgendwas vor.
Es ändert qualitativ überhaupt nichts, meine Damen und Herren. Aber mit beiden Daten, Änderung der Einnahmen signifikant nur über Steuerpolitik im Bund möglich und bei den Schulden ist der Deckel drauf, ist klar, dass auf der Einnahmenseite, Herr Meyer, Sie haben das, denke ich, zu Recht gesagt, im Wesentlichen die Abhängigkeit auch dieser Mittelfristigen Finanzplanung von einer konjunkturellen Entwicklung besteht und damit im Wesentlichen die Entwicklung der Steuereinnahmen die Grundlage unserer Finanzplanung ist. Damit ist auch klar, dass aus landespolitischer Sicht natürlich ein wesentlicher Hebel zumindest zum Ausgleich des Verhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben natürlich dann die Ausgabeseite ist.
Meine Damen und Herren, zur finanzpolitischen Prognose, auch da sind bestimmte Rahmendaten als Ausgangsgröße zu akzeptieren. Beschlossen ist die Senkung des Solidarpakts II auf null. Herr Bergner, Sie haben völlig zu Recht erwähnt, dass noch einmal ganz wichtige Jahre kommen, nicht im Rahmen dieser Mittelfristigen Finanzplanung, dem Zeitraum bis 2017, sondern ein ganz wichtiges Datum wird die Zeit danach sein, 2018, 2019 und mit dem Auslaufen des Solidarpakts 2020. Da gibt das, was jetzt, sagen wir einmal, degressiv, linear-degressiv läuft, das gibt im Jahr 2019/2020 noch einmal einen richtigen Sprung nach unten
um 300 Millionen. Man wird verhandeln und man wird reden und das Thema Länderfinanzausgleich steht auch, aber jetzt, nach dem, was beschlossen ist, werden wir am Ende der kommenden Legislatur einnahmeseitig noch einmal einen massiven Sprung nach unten haben.
Da bin ich unmittelbar auf der Ausgabeseite. Nach dem uns vorliegenden Pensionsbericht der Landesregierung werden wir gegenüber heute ca. 115 Mio. € an Pensionen - im Jahr 2020 bei 250 Mio. € liegen, das heißt, es gibt auch Positionen, die sich nicht degressiv, sondern progressiv, also nach oben entwickeln. Legt man das Szenario des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht vom 6. Oktober 2010 zugrunde, da war das Ganze noch etwas wachrüttelnder formuliert. Da ist gar von einem Anstieg der Pensionen bis 2020 auf 400 Mio. € gesprochen worden, natürlich immer mit der Ansa
ge, wenn die Politik nicht gegensteuert. Aber auch so werden wir nach dem Pensionslastenbericht der Landesregierung im Jahr 2020 bei 250 Mio., also ungefähr eine Verdopplung zu heute, aber schon 2024 bei 400 Mio. € Pensionslasten und, wenn es so weitergeht, im Jahr 2030 zwischen 600 und 700 Mio. € Pensionslasten pro Jahr liegen. Damit ist, denke ich, in etwa auch das Spannungsfeld beschrieben, in dem wir stehen.
Noch einmal, ich komme zurück auf die Herleitung: Die wesentliche Säule unserer Einnahmen in den nächsten Jahren ist von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Das, was ich aber gerade gesagt habe, müssen wir zahlen, auch wenn die Konjunktur schlecht ist. Das zeigt in etwa, wo Finanzpolitiker zumindest denken müssen. Die müssen über längere Fäden und längere Stränge nachdenken, wenn das Ganze gut werden soll. Dazu müssen wir neben Solidarpakt, Länderfinanzausgleich noch die EU-Mittel in Augenschein nehmen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ab 2020, sagen wir vorsichtig, nicht steigen werden. Und wir müssen die Demografie in den Blick nehmen, die uns jetzt schon zu Mindereinnahmen führt, aber - und auch den Halbsatz haben wir wahrnehmen können, Dr. Voß, in Ihrer Planung - sie schwächt sich ab. Die demografische Entwicklung verbessert sich etwas, das heißt, da ist nichts, was unumkehrbar ist, sondern es verlangsamt sich der Rückgang der Einwohner. Zumindest sollte man auf dem Schirm haben, dass hier auch Entwicklung gestaltbar ist, die natürlich auch die finanzpolitische Seite der Demografie relativiert.
Ich fasse zusammen: Wichtig ist nicht nur, das, was Dr. Voß per Gesetz bis 2017 gemacht hat, in den Blick zu nehmen. Wir müssen den Faden schon etwas länger spinnen, auch mindestens in die Jahre 2018, 2019 und 2020. Insofern, Herr Meyer, wenn Sie es so gemeint haben, gebe ich Ihnen dann an der Stelle ausdrücklich recht. Über so einen Zeitraum konjunkturbasiert eine positive Erwartung zu ziehen, erscheint mir auch sehr optimistisch, aber das ist Gegenstand der Planung, die auf Steuerschätzung beruht. Dagegen gibt es nichts zu sagen, aber wir müssen diese gesunde Skepsis einfach mitnehmen, dass das nicht ewig anhalten wird.
Reden wir einmal über Größenordnungen. Sie haben 2001 erwähnt. In der Tat, wir haben da ca. 1 Mrd. € an Steuereinnahmen verloren. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise waren es in etwa 500 Mio. Das sind auf jetzigem Niveau ca. 10 Prozent. Jedem muss klar sein, wenn wir so ein externes Ereignis werden schultern müssen, dann sind wir sofort wieder im Bereich von Neuverschuldung, also wir sind sofort wieder bei dem Thema, was in den letzten Jahren vermieden werden konnte.
Meine Damen und Herren, nun etwas zu den Eckdaten. Auch da kann ich an Ihre Rede anknüpfen, Herr Bergner. Wir sind in der Tat bei bisherigen Mittelfristigen Finanzplanungen davon ausgegangen, dass das Haushaltsvolumen bis 2020 aufgrund der beschriebenen Ausgangsdaten von 1 Mrd. bis zu 2 Mrd. € im Worst Case sinken wird. Im Sonderbericht des Rechnungshofs vom 6. Oktober 2010 ist befürchtet worden, dass die Zinsen schon im Jahr 2013 auf 800 Mio. € ansteigen. Das hat sich Dr. Dette nicht ausgedacht, sondern er hat die Zahlen aus der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes 2009 genommen. Also das, was wir hier vor einigen Jahren beredet haben, ist von einem schlechteren Szenario, weit schlechteren Szenario ausgegangen. Nun können wir neu konstatieren, dass unsere Steuereinnahmen in der Prognose von jetzt 5,2 Mrd. auf 5,85 Mrd. € im Jahr 2017 steigen sollen. Das sind nur vier Jahre und dennoch ein durchaus signifikanter Anstieg um 650 Mio. €. Umkehrschluss: Sinken die Einnahmen, kommen die nicht, steigt entsprechend der Druck auf die Ausgaben. Die Zinsen sollen dank des für uns guten Zinsniveaus in dem Fall auf ca. 550 Mio. € pro Jahr sinken. Das kann man jetzt einmal vergleichen mit der Annahme aus der Mittelfristigen Finanzplanung 2009, 800 Mio. € pro Jahr. Das heißt rein theoretisch, wir hätten 250 Mio. € gegenüber früheren Planungen mehr zur Verfügung, entweder zur Tilgung alter Schulden oder zur politischen Gestaltung.
Die positive Nachricht ist, und das will ich zumindest noch einmal sagen, dass, entgegen früheren Prognosen, wir jetzt davon ausgehen können, dass das Ausgabevolumen und das Einnahmevolumen in etwa bis 2017 konstant sind. Insofern ist es logisch, wenn Dr. Voß nunmehr auch die Frage der Sondervermögen mit in den Blick nimmt und sagt, wir können uns natürlich nicht über einen positiven Jahresabschluss im Landeshaushalt freuen und uns Gedanken machen, an welcher Stelle im Bereich von Mehrausgaben wir schon wieder justieren. Für diese Debatte bin ich ausdrücklich. Aber wir müssen natürlich die Sondervermögen mit in den Blick nehmen. Wir haben jetzt bei den Sondervermögen so eine Konstellation, dass wir derzeit ca. 850 Mio. € Schulden haben. Ein Teil der Sondervermögen baut die planmäßig ab, aber bei einem anderen Teil der Sondervermögen werden die Schulden weiter aufgebaut, wenn wir nichts tun. Insofern ist es konsequent, das in den Blick zu nehmen. Einen Indikator pro Kopf, dass die Pro-KopfVerschuldung nicht weiter ansteigen soll, halte ich zumindest als Ausgangsgröße erst einmal für vernünftig, meine Damen und Herren. Eingedenk dieser Sachen, Dr. Voß, gibt es natürlich trotzdem Unterschiede. Ich habe das jetzt versucht herzuleiten. Die Achillessehne ist die konjunkturelle Entwicklung für all diese Überlegungen. Angesichts der Steuerüberschüsse gehen Sie jeder Debatte aus dem
Weg, die sich mit dem Thema Steuergerechtigkeit, Einnahmegerechtigkeit, andere Steuerpolitik bis hin zur Frage Umgang mit eingekauften Steuer-CDs befasst. Ich glaube, dass wir auf lange Sicht, auch angesichts der Risiken für den Konsolidierungskurs, um diese Debatte im Bundesmaßstab nicht herumkommen, aber auch originär aus unserer Interessenlage in Thüringen. Für mich ist ein Exempel, um das zu veranschaulichen, der Umgang mit den Hochwasserschäden, dass wir in diesem Land nicht in der Lage sind, ein - wie auch immer das heißt, soll es Jahrhunderthochwasser heißen, wir wissen doch, was auf der Klimaebene in den nächsten Jahrzehnten passieren wird -, dass wir als eine der gesündesten Volkswirtschaften in Europa nicht in der Lage sind, das aus laufenden Haushaltsmitteln zu bezahlen, sondern ein Sondervermögen, zusätzliche Schulden aufnehmen müssen, um die Schäden abzubezahlen und über 20 Jahre zu tilgen, was nichts anderes heißt, als dass wir noch die Schulden dieses Hochwassers 2013 tilgen werden, wenn wir schon wieder drei, vier neue Jahrhunderthochwasser haben. Das macht den Irrsinn deutlich. Natürlich haben wir momentan Steuerüberschüsse oder Überschüsse im Trend in den Haushalten, aber wir sind dort noch längst nicht bei einer gesunden Finanzierung des Staates und der Zukunftsaufgaben angelangt, meine Damen und Herren. Da haben wir wirklich einen Dissens, Herr Dr. Voß, und den wollte ich an dieser Stelle noch einmal dadurch feststellen und ergänzen, dass selbst das Institut der deutschen Wirtschaft kritisiert und sagt, liebe Leute, wir haben alleine in der öffentlichen Infrastruktur in den nächsten Jahren in Deutschland einen Investitionsbedarf von 120 Mrd. €, das ist eine Menge, was da getan werden muss.
Werte Kollegen, Herr Meyer hat das angesprochen, es geht natürlich auch darum, den Haushalt in Thüringen wetterfest zu machen, auch für all die unangenehmen Szenarien. Exemplarisch für die Arbeit dieser Koalition ist, dass sie auf dem Feld der Funktional- und Verwaltungsreform de facto nichts zustande gebracht hat. Und das ist nachteilig für das Land.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir haben Hunderte freiwillige Gemeindezusam- menschlüsse in dieser Wahlperiode, machen Sie mal die Augen auf!)
Ja, das haben Sie sicherlich getan. Sie werden es begründen und sagen, wir haben das ganz erfolgreich gemacht. Aber ich finde, Sie haben es eben nicht erfolgreich gemacht; wir stottern nach wie vor auf diesem Feld herum.
im Bereich der Personalkosten in einem Trend, auch nach dieser Mittelfristigen Finanzplanung, wir gehen auf eine Personalkostenquote von 30 Prozent am Landeshaushalt zu und Sie wissen, dass wir die Hochschulen schon gar nicht mehr dabei haben.
Wir haben gestern ein Gesetz für die Kommunen beschlossen, wo wir wissen, Wiedervorlage noch im Jahr 2014, das Problem ist nicht gelöst. Wenn ich nur einmal aufgreife, was die Präsidentin des Landkreistages bisher in der Debatte hat vernehmen lassen, dann heißt das, die Strukturen sind okay, wir brauchen in diesem System nur 250 Mio. € mehr. Das kann man machen. Wenn man Geld hat und an anderer Stelle nichts mehr tun will, kann man das so machen. Dann kann man sagen, wir in Thüringen sind anders, die Strukturen bleiben auf ewig so. Aber jedem muss einmal klar sein, dass mit jedem Einwohner, den wir verlieren, diese Strukturen pro Kopf teurer werden. Wenn der Maßstab von Herrn Dr. Voß bei dem Sondervermögen und bei den Verschuldungen gilt, dann muss er auch da gelten.