Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch, wieder zur Ernsthaftigkeit zurückzukommen.
Nein, damit wird deutlich, dass diese Landesregierung mit dem Parlament Schabernack treiben will. Sie machen sich lustig über uns. Sie nehmen nicht ernst, was hier an Argumenten vorgetragen worden ist. Sie gehen nicht einmal in die Unterlagenprüfung. Wenn es stimmt, dass 80 Prozent dieser Akte regierungsamtliche Unterlagen sind, wenn das stimmt, Herr Gnauck, da bleibe ich bei meiner Feststellung. Sie nehmen die Akte nicht an, weil Sie es nicht prüfen wollen, weil Sie es nicht feststellen wollen, sondern weil Sie einfach nur Propaganda nach außen machen und den Schaden des Landes Thüringen weiter aufrechterhalten.
Deswegen, Frau Parlamentspräsidentin, kann ich es Ihnen nicht ersparen, dem Parlament eine Akte offiziell zu übergeben mit der Bitte, die Ausschüsse mit diesen Unterlagen in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit zu erfüllen. Dafür sind wir vom Volk gewählt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier Stellung nehmen zu können. Wir können gern einige Dinge - und offensichtlich, Herr Ramelow, ist es bei Ihnen auch nötig, sie aufzuarbeiten - dann auch noch rechtlich bewerten lassen. Ich habe mir schon, als wir beide am Montag miteinander telefoniert haben, die Frage gestellt, worum es Ihnen geht. Geht es Ihnen wirklich um Aufklärung zum Wohle des Freistaats Thüringen oder geht es Ihnen um Klamauk?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat denn hier die Ak- ten zurückgebracht?)
Nun zu den einzelnen Punkten, die Sie angesprochen haben. Man muss offensichtlich, dazu würde ich Ihnen auch anraten, gelegentlich die anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Denn die anwaltliche Beratung geht über die Dinge, die Sie angesprochen haben, deutlich hinaus. Ich will mal mit den unterschiedlichen Tatbeständen beginnen, die es gibt, und den Thesen, die Sie aufgestellt haben, ich muss leider, weil Sie in Ihrer Rede etwas gesprungen sind, um sie beantworten zu können, auch springen, deswegen ist es in ungewohnter Form für einen Juristen unsortiert, aber ich hoffe, dass ich dann auf alle Punkte eingegangen bin und Sie können gern nachfragen, dann gehe ich auch noch einmal darauf ein.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nein, danke. Ich habe eine Rechtsschutzver- sicherung. Ich brauche Sie nicht.)
Doch, doch, dass müssen Sie, Herr Ramelow, wir haben Ihre Rede ertragen müssen, jetzt müssen Sie meine auch ertragen. Zunächst einmal zu Fragen, wer mit wem welche vertraglichen Beziehungen hat und rechtlich daran gebunden ist. Sie haben in das Zentrum Ihrer Ausführungen gestellt, dass es angeblich so sei, dass Dritte davon völlig freigestellt seien und die Landesregierung von diesen Regelungen nicht betroffen wäre, Herr Ramelow. Es ist eine übliche Formulierung in einem Notarvertrag, dass Dritte immer meint - und zwar egal, ob es zwei Parteien, drei Parteien oder 20 Parteien sind - Nicht-Vertragspartner. Also um es noch mal ganz einfach und auch für Sie nachvollziehbar zu formulieren: Dritter im Sinne dieses Vertrags ist auch die Landesregierung, ist sogar jeder einzelne Abgeordnete dieses Hohen Hauses. Ich will eine zweite Anmerkung machen, wenn man sich illegal Unterlagen verschafft oder illegal zugeleitete Unterlagen verwendet, hat der Gesetzgeber etwas dagegen.
Er hat an unterschiedlichen Stellen des Gesetzbuches etwas dagegen, im Strafgesetzbuch, auch hinten an der Stelle, die Sie vorhin angesprochen haben, das ist der § 353 b StGB, der aus gutem Grunde die Verletzung von Dienstgeheimnissen unter Strafe stellt. Sie haben zutreffend darauf hingewiesen, dass wir am gestrigen Tag eine entsprechende Strafanzeige hier bei der Staatsanwaltschaft in Erfurt gestellt haben. Jetzt muss man sich die Vorschriften natürlich etwas genauer angucken, das ist eine Tat, zutreffend auf die Parallele zu dem Vorwurf gegen Herrn Bundesminister a.D. Friedrich verwiesen, ist es so, Herr der Akte ist immer derjenige, der die entsprechenden Unterlagen herge
stellt hat. Das heißt auf gut Deutsch, eine Pauschalermächtigung der Landesregierung zur Strafverfolgung gibt es nicht, sondern, Sie können diese drei Seiten, die sind in der Zwischenzeit offensichtlich auch von Ihnen verbreitet worden, das ist diese Zusammenstellung aus dem Papier, der können Sie sehr genau entnehmen, welche Dokumente aus der Landesverwaltung von wem stammen. Soweit Dokumente der Thüringer Staatskanzlei davon betroffen sind, haben wir die Ermächtigung zur Strafverfolgung. Das ist notwendig erteilt. Wir haben uns aber vorher in der Landesregierung darauf verständigt, dass das selbstverständlich auch für die anderen Kollegen gilt, für die entsprechenden Teile, damit dem nachgegangen werden kann. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt ermitteln darf und ich will das an der Stelle auch mal deutlich sagen, ich danke der Leitenden Oberstaatsanwältin, die von gestern auf heute reagiert hat hier in Erfurt, die mir den Eingang unserer Strafanzeige bestätigt hat, weitere Auskünfte gebeten hat, wir haben auch ein Aktenzeichen in der Zwischenzeit, also ich will nur sagen, der Vorgang läuft.
Der Vorgang läuft und wir wünschen uns, dass da weiter vorgegangen wird. Es gibt aber - das habe ich Ihnen im Rahmen unserer verschiedenen Telefonate schon gesagt - weitere Vorschriften, die außerhalb des Strafgesetzbuchs, das ist dieser leuchtend rote Band, Dinge unter Strafe stellen. Da gibt es, und das hat der Kollege Reinholz in seiner Rede eben auch sehr deutlich angesprochen, den § 17 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Der bindet alle Beteiligten, der bindet sogar Sie, Herr Ramelow, der bindet die Landesregierung, der bindet jeden einzelnen Abgeordneten. Egal, was Sie hier vortragen - Sie waren doch in Ihrer gestrigen Pressekonferenz derjenige, der die Einhaltung des Amtseides gefordert, der das heute wiederholt hat -, erwarten Sie ernsthaft von uns, dass wir § 17
wir brauchen das nicht zu prüfen, wir kennen die Antwort schon, Herr Ramelow; da steht drin, dass man sich strafbar macht, wenn man aus fremden Dokumenten, die einem nicht gehören und wenn man Dritter ist, zitiert und damit arbeitet.
Insofern ist die Situation völlig einfach: Hätten wir von Ihnen oder würden wir von Ihnen Bände entgegennehmen und dann auch noch so ungeschickt
und das sind Landtagsdrucksachen, die kann ja jeder Mensch nachlesen, Gott sei Dank - eintreten, Herr Ramelow, würden wir die Landesregierung in Gefahr bringen und das werden wir nicht tun.
Insofern werden Sie von keinem Mitglied der Landesregierung heute eine inhaltliche Debatte über die Artikel 16 und 17 bekommen, wann sie auch immer, wem sie auch immer in der Landesregierung vorgelegen haben. Wenn Sie eine ernsthafte Auseinandersetzung hätten haben wollen - auch darauf habe ich Sie hingewiesen -, hätten Sie die Möglichkeit gehabt, den Antrag auf die heutige Sitzung zurückzuziehen. Wir hätten in geeigneten Gremien
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wenn Sie es angenommen hätten. Sie ha- ben sich ja geweigert.)
Herr Ramelow, wir beide haben telefoniert und Sie wissen ganz genau, dass das so war, und ich sage hier nicht die Unwahrheit.
In den unterschiedlichen Dokumenten, die Sie angesprochen haben, ist doch nur derjenige verfügungsberechtigt, der sie hergestellt hat. Sie haben doch Bezüge zu Vorgängen, die teilweise 20 Jahre her sind, hergestellt. Glauben Sie allen Ernstes, dass diese Landesregierung ohne Not zu Dokumenten, über die sie nicht verfügungsberechtigt ist, noch einmal einen weiteren Sperrvermerk abgeben wird? Sie waren doch derjenige, der der Landesregierung, der ich einmal angehört habe, eine völlig unberechtigte, unverdiente Pilz-Debatte an die Backe gebunden haben,