Ist es eben eine Abschlussfrage. Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, nachdem Kollege Reinholz uns vorhin die Vorgänge ab dem 23. Juli sehr ausführlich dargestellt hat, wer wem welchen Umschlag wann zugeschickt hat, warum nicht, mit welchen Vermerken, und Sie uns jetzt darüber in Kenntnis gesetzt haben, dass Sie jetzt Strafanzeige gestellt haben wegen der Zuleitung an sich. Da man ja bei so einer Anzeige normalerweise auch ein bisschen mitwirkt, würde es mich mal interessieren, ob Sie dem Staatsanwalt, von dem ich übrigens aus eigenen Erfahrungen - na ja gut, das lassen wir -,
(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das macht nichts.)
ob Sie dem Staatsanwalt einen Hinweis gegeben haben, wie denn die Dokumente am 23. oder vielleicht auch am 22.07. überhaupt in den Besitz der Landesregierung gelangt sind und, wenn Sie es dem Staatsanwalt nicht gesagt haben, ob Sie es uns vielleicht in dieser Frage erhellen könnten?
Ja, ich will die Frage gerne beantworten, Herr Abgeordneter Barth, also erstens, das hat der Abgeordnete Ramelow beklagt, der Landesregierung sind die Dinge nicht zugegangen und wir haben sie auch nicht angenommen. Das ist Teil des Ärgernisses.
Richtig ist aber, dass der Abgeordnete Ramelow mir das Deckblatt - das Deckblatt sind die drei Seiten, die praktisch gesammelt obenauf liegen - hat zukommen lassen. Anhand dieses Inhaltsverzeichnisses kann man nachvollziehen, welche Unterlagen Teil dieser Unterlagen sind. Auf der Grundlage habe ich erkennen können, dass es auch Unterla
gen der Thüringer Staatskanzlei sind, die in diesem Dokument enthalten sind. Im Übrigen - und ich kann Ihnen gern eine Kopie meiner Strafanzeige zukommen lassen, wenn Sie sich dafür interessieren - ist es so, dass auf die Presseberichterstattung im Anzeigentext Bezug genommen worden ist: Herr oder Frau Dossier aus der Archivstraße in Hannover. Da ich weiß, dass selbst Staatsanwälte Zeitung lesen, haben wir das dann noch mal reingeschrieben, obwohl das sicherlich auch dort schon bekannt war.
weil es mir nicht um die Unterlagen geht, die die Fraktionen zur Verfügung gestellt bekommen haben, von wem auch immer, sondern mir geht es um die Unterlagen, die offenkundig spätestens seit dem 23.07. letzten Jahres bei der Landesregierung vorhanden gewesen sind. Jedenfalls habe ich das aus Zeitungsveröffentlichungen so entnommen.
Meine Frage bezog sich darauf. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe - falls wir nicht aneinander vorbeigeredet haben, dann können Sie es richtigstellen -, heißt das, dass die Zeitungsmeldungen und dann hätte Ihr Kollege Reinholz eben auch Unsinn erzählt -, dass die Unterlagen bei der Landesregierung, also dass Unterlagen - nicht diejenigen, die die Fraktionen haben, sondern da war vom KaliVertrag die Rede und möglicherweise auch anderen Unterlagen, die meine ich. Da er die kurze Zwischenfrage nicht verstanden hat, hole ich eben ein bisschen weiter aus. Wir wollen nicht aneinander vorbeireden, das meine ich jetzt gar nicht böse. Ich will nur nicht, dass wir aneinander vorbeireden. Ich meine die Unterlagen, von denen Herr Reinholz vorhin hier gesprochen hat und von denen auch in der Zeitung zu lesen war, auf welchem Weg diese Unterlagen in den Besitz der Regierung oder zumindest eines Mitglieds der Regierung gekommen sind, das wollte ich gern wissen.
Herr Abgeordneter, man kann die Fragen nur so verstehen, wie sie gestellt worden sind. Sie haben nach der Strafanzeige gefragt.
Ich würde ja antworten, wenn Sie mich lassen würden. Im Übrigen ist es so, dass der Kollege Reinholz davor dezidierte Ausführungen gemacht hat, welche Unterlagen wann wo entstanden sind und wo sie sich befinden. Ich will das auch gerne noch einmal wiederholen, wenn Sie es nicht mitbekommen haben. Es gibt zwei Exemplare, die verschlossen beim Kollegen Höhn im Tresor liegen und es gibt ein bearbeitetes Arbeitsexemplar im Thüringer Justizministerium. So, das war es.
Entschuldigung. Wo die herkommen - das sind die Unterlagen, die da vorgelegen haben, und ich habe gestern auch schon gesagt
in dem Bereich, ich werde mich doch jetzt nicht in Spekulationen ergehen, wo die Unterlagen herkommen.
Frau Siegesmund, wenn Sie mich aussprechen lassen, können Sie danach sprechen, dann ist es einfacher beim Reden. Noch einmal: Beide Kollegen, sowohl der Kollege im Umweltministerium als auch der Kollege im Wirtschaftsministerium, haben die Frage gestellt bekommen, ob diese Sammelunterlage mit den knapp 300 Seiten, Herr Ramelow, aus ihren Häusern stammt. Beide Kollegen haben das geprüft und beide Kollegen haben das verneint. Vor dem Hintergrund habe ich überhaupt keine Veranlassung, dann weiter nachzugehen, denn die Kollegen haben den gleichen Amtseid wie ich auch geleistet. Das ist vielleicht der Unterschied, Herr Ramelow, wir nehmen ihn ernst.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wie prüfen Sie das denn? Wie wollen Sie denn prüfen? Sind Sie Hellseher? Können Sie über Wasser laufen?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Debatte. Das Wort hat Abgeordneter Egon Primas.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Bodo Ramelow, wenn ich Dich nicht kennen würde, hätte ich zwischenzeitlich Angst gehabt, Du fällst hier am Pult um.
Aber da wir wissen, wie das geht und wie das alles laufen soll, habe ich mich wieder beruhigt und die Sorge sein lassen.
Meine Damen und Herren, am Anfang vielleicht gleich ein paar wichtige Aussagen. Wir wollen den Originalfusionsvertrag haben, so, wie es alle Fraktionen am 16. Dezember 2011 hier beschlossen haben.
Wir wollen den Originalvertrag haben. Bei den kursierenden, jetzt gerade im Umlauf befindlichen Unterlagen sind Herkunft, Wahrheitsgehalt, Glaubwürdigkeit, Vollständigkeit völlig ungeklärt. Deswegen auf die Nachfrage von Herrn Barth vielleicht noch: Er hat recht, es ist schon interessant, Herr Reinholz hat es vorhin ausgeführt, das wurde von Staatssekretär Staschewski dorthin geschickt und dorthin geschickt. Die Frage ist schon interessant und zu klären: Wie sind sie denn da hingekommen zum Staatssekretär Staschewski?
(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Das haben wir doch öffentlich gemacht.)
Ja, ist okay - anonym. Bei dieser Geschichte wäre es schon interessant, noch einmal nachzuhaken und nachzufragen. Das besorgt mich schon sehr, meine Damen und Herren. Aber eines ist auch sicher: Wir sollten uns nicht zum Spielball von anonymen Zuträgern machen!
Wir wollen Klarheit darüber, ob in dem privatrechtlichen Vertrag von 1993 - und ein solcher ist der Kali-Fusionsvertrag und der Freistaat war an ihm eben nicht beteiligt - die Interessen Thüringens noch weiter gehender verletzt wurden, als wir das schon
wissen. Ich meine da zunächst nur die Zerschlagung der ostdeutschen Kali-Industrie. Dass sich hier die Fratze des Kapitalismus gezeigt hat, will ich nur noch mal erwähnen, das hat Bernhard Vogel damals als Zitat gebracht und da hat er völlig recht.
Das hat er 1993 so formuliert, ich will das nur noch einmal in Erinnerung rufen. Die Fragen, die in der aktuellen Debatte aufgeworfen werden, sind nichts anderes als Getöse, Herr Ramelow, als Selbstdarstellung auf der Suche nach Fehlern von politisch Verantwortlichen in der aktuellen Landesregierung oder in jener, die 1999 den sogenannten Generalvertrag zur Sanierung der ökologischen Altlasten beschlossen hat.
Zur Klarstellung noch einmal: Der Generalvertrag von 1999 ist etwas völlig anderes als der Rahmenvertrag - auch Kali-Fusionsvertrag genannt - von 1993. Das dürfen wir wirklich nicht vergessen, auch nicht in Hintergrundgesprächen und Pressekonferenzen. Das verwirrt viele und da müssen wir aufpassen, dass wir das auseinanderhalten. Der Fusionsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Kali-Unternehmen und der Treuhand. Das andere, der Generalvertrag, regelt die Finanzierung der ökologischen Altlasten im Verhältnis zwischen Bund und Land. Es geht um Verpflichtungen, die sich Bund und Land bis dahin geteilt haben und die zur zügigen Abarbeitung der ökologischen Altlasten künftig - ohne Bremserei des Bundes haben wir damals gesagt - vom Freistaat verantwortet und auch finanziert werden sollten. Da haben die politisch Verantwortlichen in der Tat - so haben wir es damals wirklich gesehen - verantwortlich gehandelt.
Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, wie der Kali-Fusionsvertrag bereits 1993 eingeschätzt wurde und wir deshalb aufpassen müssen, dass wir hier nicht so viel Unsinn erzählen. Frau Präsidentin, ich darf mit Ihrer Erlaubnis das Protokoll der Landtagssitzung vom 14. Juli 1993 zitieren, nämlich den Ministerpräsidenten Vogel: „... am Anfang stand die Entscheidung, es bedarf der Fusion. Der haben wir zugestimmt. Und dann kann der Fusionsvertrag, der eine einseitige Belastung für uns war und den haben wir von Anfang an abgelehnt und gegen den haben wir überall gestimmt. Das ist eine ganz klare Sachlage.“ Ende des Zitats.
Das ist bis heute so und dem ist auch nichts hinzuzufügen. Deshalb setzen wir, meine Damen und Herren, auf Fakten, klare Fakten, nicht Spekulationen, nicht Unterstellungen. Mit Halbwissen von anonymen Zuträgern machen wir keine vernünftige Politik. Das ist einfach abzulehnen, weil sie nur wieder Angst schüren und Ärger bringen. Der Freistaat Thüringen und die BvS haben im Jahr 1999 den
Generalvertrag geschlossen. Die vom Bund gezahlten Beträge sind in das Sondervermögen ökologische Altlasten eingeflossen. Auch die Länder - das ist das Entscheidende jetzt Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben ähnliche Generalverträge abgeschlossen. Die sind genauso drin. Wenn wir jetzt sagen, Thüringen ist nur wegen dieses Vertrags von 1992 Beteiligter des Fusionsvertrags, dann wäre das auch Mecklenburg-Vorpommern, dann wäre das auch Brandenburg, dann wäre das auch Sachsen. Das kann doch nicht sein. Wir sind aus unserer Sicht nicht beteiligt an diesem Fusionsvertrag.