Protokoll der Sitzung vom 21.03.2014

wollen wir mal dahingestellt sein lassen. Herzlichen Glückwunsch zum 20-Jährigen, mal sehen, was beim 40-Jährigen rauskommt. Die Tendenz geht eindeutig dazu, nicht bei 68 stehen zu bleiben, auch nicht in anderen Bereichen. Diese schlimme Wahrheit müssen wir leider zur Kenntnis nehmen. 67 wird nicht das Ende der Fahnenstange sein, was das Thema Renteneintrittsalter angeht. Kein Rentenfachmann dieser Welt behauptet etwas anderes. Insofern ist es eine gute Tradition, dass Menschen im Bereich Justiz offensichtlich immer noch länger

fit sind als normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das spricht übrigens auch gegen die Kalkthese, die hier mehrfach vertreten wurde.

Eine letzte Bemerkung noch: Dieses Gesetz soll, wenn es dann wieder zur zweiten und endgültigen Beratung ins Plenum kommt, dafür sorgen, dass wir unsere Sorgfaltspflicht bei der Ausgestaltung der Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs Genüge tun. Das werden wir sicherlich gern machen.

Wir haben noch eine Sache vor uns, das sollten wir wenigstens auch noch hier erwähnen: Das Thema Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs hat auch noch einmal den räumlichen Aspekt; die warten nach 20 Jahren immer noch auf bessere räumliche Bedingungen. Die nächste Legislaturperiode sorgt hoffentlich für eine Lösung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Lindner, wir hoffen alle beide gemeinsam. Da gibt es dann Beifall, das war mir völlig klar. Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so kann ich die Aussprache schließen.

Wir steigen in die Abstimmung ein. In der ersten Beratung geht es um die Ausschussüberweisung. Wenn ich das alles so richtig verfolgt habe, haben alle Fraktionen die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss beantragt, und zwar nur die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Darüber stimmen wir jetzt ab.

Wer das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes in der Drucksache 5/7454 an den Justiz- und Verfassungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem noch einmal nach Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - sehe ich auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen und ich kann den Tagesordnungspunkt 10 schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Kooperationsverbot abschaffen - Bundesmittel für Hochschulentwicklung zugänglich machen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/7156

Wünscht die FDP-Fraktion das Wort zur Begründung? Frau Hitzing, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Antrag ist nun auch nicht mehr ganz neu, er hat schon einige Runden gedreht. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir heute über diesen Antrag reden können, und außerdem das Ganze mit der Gewissheit, dass er genauso aktuell ist wie vor einigen Monaten, als er eingebracht wurde.

(Beifall FDP)

Schon 2006 haben CDU und SPD vereinbart, das Grundgesetz so zu ändern, dass die Verantwortlichkeiten für eine Reihe von Politikfeldern zwischen Bund und Ländern erneut geregelt werden sollten; und wer für was zuständig ist und sein sollte, wurde dort auch geregelt, damit für die Bürger klarer erkennbar wird, wie die Kompetenzen sind. Im Gegenzug und letztlich auch mit der politischen Begründung der Föderalismusreform sollte die Zahl der Zustimmungsgesetze im Bundesrat deutlich reduziert werden. Die Blockade von Entscheidungen der Bundestagsmehrheit durch die Opposition im Bundesrat sollte deutlich seltener möglich sein und im Bereich der Bildungs- und Wissenschaftspolitik ging die Kompetenz nahezu vollständig in die Kompetenz der Länder über. In der Folge war der Bund unter anderem gezwungen, sich aus der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zurückzuziehen. Die neue Aufteilung der Politikfelder auf die beiden föderalen Ebenen wird im Einzelfall immer mal wieder diskutiert, aber große Kritik gab es und gibt es im Bereich der Bildung und Wissenschaft. Hier ist sie am allergrößten, und zwar die Kritik am sogenannten Kooperationsverbot. Diese gab es von Beginn an. In der letzten Legislaturperiode des Bundestages konnte man zumindest eine Einigkeit über alle Fraktionen spüren, dass für den Bereich der Hochschulen eine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist, und zwar, die es damit dem Bund wieder gestattet, auch institutionalisiert Mittel für die Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Diese Einigkeit besteht allerdings nicht in dem Bereich der Schulen. Hier haben sich große Teile der Fraktionen - übrigens muss man dazu sagen, auch die regierungstragenden Fraktionen - dagegen entschieden, den Bereich der Schulen mit in Betracht zu ziehen, wenn es darum geht, das Kooperationsverbot zu lockern. Grundsätzlich wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass sich die Landesregierung für eine Lösung einsetzt, die uns in die Lage versetzt, unsere Hochschulen angesichts der absehbaren Kostensteigerung mit einer dauerhaften Unterstützung des Bundes auf ein sicheres, finanzielles Fundament zu stellen. Der für alle Beteiligte verlässlichste Weg ist unseres Erachtens eine Änderung des Grundgesetzes, und zwar sind wir da auch nach wie vor der Auffassung, dass eine Änderung des Artikels 91 b für die Erfolg versprechendste Variante zu halten ist. Dass unser Antrag immer noch notwendig und aktuell ist, zeigt nicht nur die

(Abg. Meyer)

allgemeine Entwicklung in diesem Bereich der Hochschulentwicklung und der Hochschulfinanzierung, sondern auch die Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz unter dem Titel „Wahlversprechen einhalten - Grundfinanzierung der Hochschulen verbessern“. Der Artikel stammt aus dieser Woche und begründet unseren Antrag im Grunde parallel gleich mit. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf eine rege Debatte. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Frau Abgeordnete, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache und wir beginnen mit der Abgeordneten Dr. Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns mit dem Thema Kooperationsverbot hier bereits beschäftigt, genauso wie sich der Deutsche Bundestag in der letzten Legislaturperiode mit diesem Thema beschäftigt hat und andere Landesparlamente ebenfalls. Unsere Fraktion hat einen Antrag in der Drucksache 17/119 eingebracht, in dem es unter anderem um die Aufhebung des Kooperationsverbots ging, und in Punkt 11 das möchte ich zitieren - wurde gefordert: „eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen, um das Recht auf Bildung zu verankern, die Gebührenfreiheit von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen verlässlich zu sichern und die Bildungsfinanzierung in Deutschland auf eine neue Grundlage zu stellen. Zudem muss Bildung grundgesetzlich als Gemeinschaftsaufgabe beschrieben werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, gemeinsame Programme zur Finanzierung besserer Bildung aufzulegen“. Dieser Antrag wurde selbstverständlich von den Fraktionen von CDU, CSU und FDP abgelehnt. Das will ich hier feststellen. Ähnlich lautende Anträge wie unserer mit viel mehr Punkten, als ich sie hier vortragen möchte, haben die Fraktion der SPD und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Sie wurden ebenfalls abgelehnt. Allerdings muss man an dieser Stelle sagen, dass die damalige Bildungsministerin Frau Schavan darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Aufhebung des Kooperationsverbots dringend erforderlich sei. Ich habe hier den Eindruck, dass die FDP-Fraktion mit ihrer Forderung, die vom Grunde her durchaus richtig und verständlich ist, aber was man der Einbringung des Antrags schon entnehmen konnte, sich hauptsächlich auf den Bereich der Hochschulen kapriziert. Dort hat natürlich der Bund als Hilfsinstrumente einiges aufgelegt: den HSP 2020, die Exzellenzinitiative. Es gab jetzt Aussagen zur gemeinsamen Fi

nanzierung auch im Bereich des Hochschulbaus. Aber das löst vom Grunde her das Problem nicht. Ich hoffe, dass das Herr Dr. Matschie, Herr Matschie, Entschuldigung, Herr Minister Matschie uns noch einige Aussagen dazu vortragen wird, wie seine Positionierung ist, und ich hoffe, das gelingt ihm heute gut. Wir hatten im Februarplenum 2011 einen ähnlichen Antrag von den GRÜNEN zur Aufhebung des Kooperationsverbots.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wahr.)

Der fand damals auch die Unterstützung der FDP und unserer Fraktion, aber er wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Ich muss sagen, das ist alles ein wenig verwirrend, wenn man auf unterschiedlichen parlamentarischen Ebenen unterschiedlich zur Aufhebung des Kooperationsverbots stimmt.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Dort wäre mehr Abstimmung notwendig, so will ich das mal sagen, und nicht je nachdem, auf welcher Seite man sitzt, ob man regiert oder in der Opposition ist, sein Abstimmungsverhalten orientiert. Es wäre schon wünschenswert, dass es da zu koordinierendem Verhalten kommt.

Ich will noch darauf aufmerksam machen, dass insbesondere, was den Bereich der Hochschulen anbelangt, sie davon besonders betroffen sind, weil die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau weggefallen ist und die Bildungsplanung insgesamt nicht mehr auf Bundesebene realisiert wird. Es werden zwar noch 30 Prozent der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung gestellt, aber vorrangig zur Forschungsförderung und zur Realisierung von Exzellenzclustern. Die Rahmengesetzgebung des Bundes im Hochschulbereich ist entfallen. Alle Regelungsbereiche liegen in den Kompetenzen der Länder. Ich will noch darauf aufmerksam machen, dass auch die Abschlüsse und der Zugang zu den Hochschulen durch diese Länderhoheit extrem behindert sind und auch nicht vergleichbar sind in jedem Falle. Das halte ich in Anbetracht der Internationalisierung von Bildung schon für unterirdisch, so will ich das mal sagen, dass es diese Vergleichbarkeit nicht gibt. Die müsste schon wenigstens in einem Land möglich sein. Das Gleiche betrifft die Möglichkeit der Zusammenarbeit bei der Förderung von überregional bedeutsamen Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen. Das kann alleine am Veto eines einzigen Landes scheitern. Da können Sie sich natürlich vorstellen, dass die, die gut positioniert sind, auch in Exzellenzclustern, sich schon genau überlegen, wo sie ihr Veto einlegen und wo nicht.

An dieser Stelle, was den gesamten Bildungsbereich betrifft, kann man sagen, dass die föderale Struktur Ländern sowohl Vorsprünge erlaubt in be

(Abg. Hitzing)

stimmten Bereichen und dass die reichen Bundesländer doch ein wenig mehr Möglichkeiten haben als die anderen. Die Hochschulpakte lösen das Problem auch nicht mit einer hälftigen Finanzierung. Wir würden diesen Antrag der FDP schon sehr unterstützen wollen, wenn wir wüssten, dass sich die FDP nicht nur auf den Hochschulbereich bezieht,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern den gesamten Bildungsbereich mit einbezieht. Das wird sehr abhängig sein von der Diskussion, die wir hier führen. Wir halten den Föderalismus in der Bildung und im Bildungswesen für die völlig falsche Weichenstellung. Eigentlich ist es eine Fortsetzung der Kleinstaaterei. Landesregierungen halten dort offensichtlich an ihrer Kompetenz fest, damit sie eine haben.

(Beifall DIE LINKE)

Wir werden uns sehr genau überlegen, ob wir Ihrem Antrag zustimmen oder nicht, und hoffen, dass die FDP-Fraktion den gesamten Bereich der Bildung gemeint hat. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Barth, FPD: Wenn man plötzlich selber in die Regierung will.)

Bitte? Na da kommen Sie nicht hin, das ist das Problem hier in Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, Sie.)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dr. Voigt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Heinz Untermann hat mich gerade gebeten, das richtigzustellen: Die FDP möchte natürlich immer in die Regierung.

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Guter Mann.)

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Von möchten war ja auch nicht die Rede.)

Heinz, ich hoffe, ich bin der Sache jetzt gerecht geworden.

Kooperationsverbot abschaffen - Bundesmittel für die Hochschulentwicklung zugänglich machen, das ist ein Thema, das haben wir in dem Hohen Haus mehr als einmal diskutiert und insofern ist auch der Neuigkeitswert begrenzt. Es gibt natürlich verantwortungsvolles Handeln sowohl in der Bildungspolitik im Land als auch im Bund - tut mir leid, ist so. Im Koalitionsvertrag ist klar festgeschrieben, dass sich

sowohl die CDU/CSU als auch die SPD darauf verpflichten, dass sich der Bund an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligt. Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung, da bin ich sehr froh, dass wir die Klippe, die wir noch zu Anfang 2013 vor uns hatten beim Kooperationsverbot, als das Kooperationsverbot den Bundestag schon passiert hatte und dann im Bundesrat an SPD und Grünen gescheitert ist, umschifft haben und jetzt zu einer Lösung segeln. Ich bin auch unserem Bildungsminister dankbar, der das Anfang des Jahres auch noch einmal in einem Interview im Deutschlandradio oder Deutschlandfunk - ich glaube, Deutschlandfunk war es - deutlich gemacht hat, als er gesagt hat, wir müssen Schritt für Schritt vorgehen. Ein Schritt kann sein, das gerade im Wissenschaftsbereich zu verstetigen und zu verstärken. Das ist die Position, die auch wir als Union vertreten. Schon in der Diskussion, die wir seit 2012 hier im Hohen Haus stetig führen, haben wir immer gesagt, für den Wissenschaftsbereich können wir uns das gut vorstellen, glauben auch, dass es notwendig ist - besser als der Vorschlag, der von Schavan schon einmal zum Thema „Bundesuniversitäten“ gekommen ist -, dass sich der Bund an der Mitfinanzierung dessen beteiligen muss, was in unseren Hochschulen stattfindet. Das sollte aber nicht einfach nur in Projektfinanzierung aufgedröselt sein, woran sich die Länder dann beteiligen müssen, sondern es muss auch tatsächlich in der Ausstattung, in der Grundfinanzierung der Hochschulen gegeben sein.

Das Ganze sind nicht nur Sätze in einem Koalitionsvertrag, sondern die werden mit harten Zahlen hinterlegt. Wir haben 9 Mrd. € für den Hochschulund Forschungsbereich im Bundeshaushalt eingestellt. Wir erwarten allein für Thüringen in den Jahren 2014 bis 2018 rund 120 Mio. € durch HSP2020-Mittel und wir haben das langfristige Ziel, die 7 Prozent der Bundesrepublik, Ausgaben des BIP, auch für diesen Bereich zu sehen. Sie merken, dass wir hier wirklich auf einem sehr guten Weg sind. Insofern brauchen wir die Aufforderung der FDP-Fraktion nicht. Jetzt ist aus voller Depression der Heinz Untermann leider schon aus dem Raum gegangen, dann sage ich es ihm draußen, aber wir werden den Antrag ablehnen.

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Weil der so gut ist und Ihr das nicht braucht.)

Die Güte des Antrags wäre noch einmal eine zweite Diskussion wert, aber ich dachte, wir reden in der Sache. Insofern, liebe Frau Hitzing, lehnen wir es ab.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Hitzing von der Fraktion der FDP.

(Abg. Dr. Kaschuba)