Karin Kaschuba

Sitzungen

5/5 5/9 5/27 5/30 5/33 5/37 5/39 5/41 5/45 5/46 5/50 5/57 5/62 5/82 5/87 5/90 5/97 5/99 5/100 5/103 5/106 5/108 5/109 5/111 5/119 5/131 5/134 5/137 5/139 5/142 5/145 5/148 5/149 5/151 5/156 5/159

Letzte Beiträge

Herr Kollege Barth, Sie haben doch viel Erfahrung, auch mit Kommunalpolitik in Jena. Sie haben auch kandidiert für den Stadtrat und einer Ihrer Kollegen ist Vorsitzender des Schulentwicklungsausschusses. Ist Ihnen bekannt, dass jemand von unserer Partei in diesem Ausschuss sich jemals für eine solche strategische Ausrichtung eingesetzt hat, und ist Ihnen bekannt, dass es in Jena nur noch Schulen gibt, die durchlässig sind in allen Schularten und Schulstufen? Oder können Sie uns in irgendeiner Form sagen, dass wir sagen, wir wollen die Gymnasien abschaffen, wir wollen Spezialschulen abschaffen. Haben Sie jemals eine solche Äußerung in der Praxis des Lebens gehört?
Guten Morgen, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, die Gäste auf der Tribüne, wir haben heute eine Regierungserklärung zur „Hochschulstrategie 2020“ vorgelegt bekommen. Es ist ein erstaunlicher Vorgang.
Drei Monate vor einer Wahl wird uns dieses Papier vorgelegt. Wir haben aber als Parlament nicht mehr die Möglichkeit, außer unsere Meinung zu sagen, es zur Kenntnis zu nehmen, uns in irgendeiner Weise noch in Diskussionsprozesse einzubringen. Das finde ich außerordentlich bedauerlich,
noch zumal sich der Landtag vor zwei Jahren verständigt hatte, dass eine Hochschulentwicklungsplanung erarbeitet werden soll - der Minister hat es gesagt -, die im Dezember 2013 zur Diskussion gestellt werden sollte unter Einschluss einer Strategie für Forschung und Innovation. Es gab zahlreiche Anhörungen und Diskussionen dazu, außer zum damaligen Zeitpunkt durch das Ministerium gab es auch keine ablehnenden Äußerungen zu einer strategischen Hochschulentwicklungsplanung. Das Ministerium hatte da Probleme. Aber es ist nun so weit gekommen, dass wir ein umfangreiches Papier vorgelegt bekommen haben und die Regierungserklärung jetzt hören durften. Ich muss sagen, die Regierungserklärung hat sich vor allen Dingen durch eins ausgezeichnet, und zwar durch eine positive Berichterstattung und viel Lyrik.
Das entspricht nicht so ganz dem Gesamttext der Hochschulstrategie für das Jahr 2020. Dort stehen bitte?
Vielleicht war es Prosa, aber ich bleibe bei Lyrik. Lyrik ist doch schöner, seid mal nicht so.
Knüppelreim.
Wir haben auf jeden Fall in dieser Regierungserklärung erfahren, dass die Hochschulen eine wichtige, zentrale Rolle bei der Entwicklung des Landes Thüringen spielen,
dass die Forschungszentren Motoren der Landesentwicklung sind und dass wir Fachkräfte ausbilden und halten sollen, und dass auch die Internationalisierung vorangebracht werden soll - ganz wesentliche Punkte.
Es wird auch in dem umfangreichen Papier darauf verwiesen, das finde ich ganz erstaunlich, dass Hochschulen im Verbund mit den Forschungseinrichtungen auch kulturelle Identitäten schaffen. Das ist natürlich eine großartige Sache. Im Gesamtpapier wird darüber hinaus formuliert, dass Cluster gebildet werden sollen, in denen die Hochschulen eingebunden sind, wo sie zentrale Rollen spielen sollen, dass ihre Profile gestärkt werden sollen, allerdings unter Einsatz der Mittel aus dem Pakt 2020. Das heißt in diesem Falle vorrangig: Abbau von Stellen und Konzentration auf Schwerpunkte an Hochschulen. Ob das der Sinn des Einsatzes der Mittel aus dem „Hochschulpakt 2020“ ist, weiß ich nicht. Ich denke, sie sollten zusätzlich den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.
Eine ganz erstaunliche Aussage in der Hochschulstrategie fand ich, dass Studierende und Wissenschaftler auch Wohnraum benötigen und damit auch ein Wirtschaftsfaktor sind.
In Jena könnten sie zwar manchmal zu Beginn eines Semesters auch zelten, aber das ist eine ande
re Sache. Es ist auf jeden Fall nachgewiesen, dass jeder Mitteleinsatz in den Hochschulbereich auch wieder zu Effekten führt. Das wollen wir auch nicht bestreiten.
Jetzt haben wir in diesem 150-seitigen Gesamtpapier Aussagen und Angebote, die, wie ich finde, durchaus diskussionswürdig gewesen wären, auch für dieses Parlament, und die man nicht einfach so zur Kenntnis nehmen kann. Sie haben darauf verwiesen - das haben Sie auch gemacht - dass Sie in Dialogforen viele Dinge mit den Hochschulen unter Einbeziehung vieler Akteure diskutiert haben. Aber ich glaube, dass Sie, wenn Sie das Drei-ProzentZiel zur Stärkung der Hochschulstandorte und zum Erhalt der Ausbildungskapazitäten wirklich erreichen wollen, mit uns hätten diskutieren müssen und vielleicht auch mit den Hochschulen, wie man bestimmte Prozesse effektivieren kann und wie man sie ausrichten kann. Sie haben darauf verwiesen, dass es keines Gutachtens aus Berlin bedurft hätte. Dies bezog sich sicher, davon gehe ich aus, auf unser Gutachten zum Campus Thüringen. Aber ich glaube, dass der sogenannte fremde Blick häufig auch Potenziale und Möglichkeiten zeigt, die man mit dem internen Blick nicht so direkt sehen kann oder sehen will. Das muss nicht alles der Weisheit letzter Schluss sein. Wir haben dieses Gutachten in die öffentliche Diskussion gegeben und wir erhoffen uns darauf auch partielle Anregungen und Antworten. Sie sagen, Sie wollen alle Hochschulen erhalten, Sie wollen die Standorte aller Hochschulen erhalten, Sie wollen eine duale Hochschule bilden. Das wollen wir auch und an einigen Stellen treffen sich Ihre Aussagen durchaus mit unseren. Wenn Sie das ernsthaft gelesen haben - davon gehe ich aus, Sie sind ein ernsthafter Mensch, Herr Minister -, dann wissen Sie, dass auch wir eine duale Hochschule fordern, dass wir sie auch im Verbund mit Schmalkalden-Meiningen und der TU Ilmenau eventuell vorschlagen - aber das sind offene Diskussionsprozesse -, dass wir auch die Kooperationsbeziehungen zwischen Erfurt und Weimar stärken wollen, also die der Hochschulen - Sie haben da sehr konkrete Vorschläge gemacht, wie das aussehen soll - in der Architekturausbildung, in der Lehrerausbildung. Und wir haben auch Vorschläge gemacht - die sind ja alle nicht neu, das steht in Ihrem Gutachten -, dass sich die Hochschulentwicklungsstrategie vor allen Dingen in der Konzentration auf Verwaltung, Formulieren von Ausbildungsschwerpunkten und an der Entwicklung eines gemeinsamen Rechenzentrums und einer Umstrukturierung der Bibliotheken orientiern soll. Das sagen wir seit drei Jahren, aber auf den Weg gebracht davon ist sehr, sehr wenig. Insbesondere was die Diskussion zu der Bibliothek oder den Bibliotheken anbelangt, glaube ich, dass das ein hochkomplexer Diskussionsprozess ist. Da hätte ich erwartet, dass Sie auch sagen, wie es denn eigentlich steht, wo die Widerstände sind, wo keine sind und wo es
wirklich voran geht. Aber diese Aussage fehlt hier deutlich. Sie haben selbst gesagt, dass Sie dem Landtag keine Strategie vorlegen wollen, die nicht finanziell untersetzt ist. Es entsteht natürlich der Eindruck, dass die Hochschulstrategie sich vor allen Dingen an fiskalischen Bedingungen orientiert, Rahmenvereinbarung III, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, KLUG. Wenn ich mir die Zahlen in Ihrem umfangreichen Papier richtig anschaue, dann stecken bei KLUG die eigentlichen Mittel zur Verhandlungsmasse und zur Verfügungsmasse drin. Die Mittel sind relativ groß, sehr umfangreich und damit können Sie natürlich sehr gut handeln und variieren im Umgang mit den Hochschulen. Das ist wie so eine Art Manövriermasse.
Sie wollen, das hatte ich schon gesagt, vorrangig strukturbildende Maßnahmen mit den Mitteln aus dem HSP 2020 entwickeln, aber ich glaube und das diskutieren wir ja hier seit fünf Jahren, der Anteil der Landesmittel steigt nur bedingt, der unmittelbaren Landesmittel, und die Mittelaufwüchse kommen aus den Mitteln des „Hochschulpaktes 2020“. Nach meiner oder unserer Auffassung war die ursprüngliche Intention dieses Hochschulpaktes, die Mittel zusätzlich an die Hochschulen für die sogenannten Haltezahlen zu geben. Das hätte ich mir gewünscht und dass der Aufwuchs aus den Landesmitteln kommt, aber das ist nicht so.
Dann habe ich natürlich eine Frage. Der Bund hat jetzt beschlossen, dass die BAföG-Mittel an die Länder durchgereicht werden, und da wäre natürlich meine Frage: Wohin geht das Geld? Geht es unmittelbar an die Hochschulen? Kommt es zu den bereitgestellten Mitteln dazu oder verschwindet es irgendwo im allgemeinen Haushalt? Das wäre meine Frage. Was wird mit diesen BAföG-Mitteln? Vielleicht können Sie uns das beantworten.
Vor vielen Jahren, als wir hier das Hochschulgesetz diskutiert haben, ging es in der Diskussion vorrangig um die Entwicklung von Demokratie und Autonomie an den Hochschulen. Davon finde ich wenig wieder in der Hochschulstrategie des Landes Thüringen. Der Minister selbst war damals noch Abgeordneter und hat das Hochschulgesetz in dieser Form stark kritisiert und sich auch gewünscht, dass diese Dinge eingebracht werden und diskutiert werden. Vielleicht können wir oder können Sie im September oder Oktober dieses Jahres die ursprünglichen Ideen zur Demokratisierung der Hochschulen in einer anderen Koalition verwirklichen. Das wäre natürlich ein Erfolg für alle. Sie haben in Ihrem Papier den Studierenden mehr Rechte eingeräumt, das will ich durchaus zubilligen, das haben Sie getan. Sie haben erstaunlicherweise auch formuliert, dass die Rechte des Senats mehr gestärkt werden müssen, als sie bisher waren. Es war ein ursprünglicher Diskussionspunkt, wo der Senat ist und welche Rolle er spielt. Ich glaube, da haben Sie schon einige Dinge auf den Weg gebracht. Aber das hat
noch längst nicht das Gesamtportfolio einer demokratisierten Hochschule, sondern da sind noch viele andere Dinge notwendig.
Sie haben sich zum Gesundheitscampus geäußert, ähnlich wie wir in unserem Gutachten, und auch zur Fachhochschule Nordhausen. Ich will eines sagen: Wir haben in unserem Gutachten sehr deutlich herausgehoben, dass es auch notwendig ist, zwischen Hochschulen auch länderübergreifende Kooperationen zu entwickeln. Da war unser Vorschlag zum Beispiel, die Diskussion zu führen über Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Fachhochschule Nordhausen und der Hochschule Harz.
Aber das sind Punkte, die haben Sie gar nicht aufgenommen. Sie bleiben sozusagen im Rahmen des Bestehenden und versuchen, im Rahmen des Bestehenden die Hochschulen so aufzustellen, dass sie über Schwerpunktbildung alle erhalten bleiben, fordern aber gleichzeitig auch Kooperationen. Ich will auch eines sagen: Sie fordern nicht nur Kooperationen, Sie fordern eigentlich von den Hochschulen auch im Zuge der Autonomiediskussion - ich gehe immer von dem langen Papier aus -, da finden wir immer kursiv gedruckte Teile, darin steht dann, die Hochschule hat das und das zu tun. Das liegt in der Eigenverantwortung der Hochschule. Die Autonomie sieht dann so aus, dass das Ministerium die Forderung aufmacht und die Hochschule darf autonom umsetzen, wie es denn gehen kann im Rahmen Ihrer Bedingungen. Und die Bedingungen verändern Sie nicht sehr.
Was ich sehr positiv finde, ist, dass Sie aufgenommen haben, dass die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen sehr gestärkt werden soll und muss. Aber die Frage ist, wie. Sie haben auch gesagt, dass Großforschungseinrichtungen fehlen, die also von der 90-prozentigen Förderung des Bundes profitieren. Aber Sie haben nichts dazu gesagt, wie es passieren soll. Wie kommen die her? Wie macht man das? Wie schaffen wir das? Die Diskussion geht seit Jahren um Helmholtz-Institute und ähnliche Einrichtungen. Das funktioniert einfach nur begrenzt.
Sie haben auch formuliert, das Hochschulsystem soll als Gesamtsystem im Wettbewerb der Wissenschaftslandschaft in Deutschland bestehen und gemeinsam mit Unternehmen und Hochschulen sollen Strategien zur Gewinnung von Studierenden und Fachkräften entwickelt werden, nicht nur auf die Rekrutierung von Nachwuchs für die Einrichtungen selbst abgehoben werden. Das ist ein Anspruch, den man hier hätte diskutieren müssen. Wie entwickelt man die Strategie in einem Bildungssystem? Entwickelt man sie zuallererst gemeinsam mit Unternehmen oder entwickelt man sie mit dem Anspruch, dass Hochschulbildung auch ein gesellschaftlicher Motor ist? Sie haben selbst gesagt, die Kritik an der DDR ging auch vorrangig von den
Hochschulen aus. Vielleicht können wir auch ein bisschen Dampf gebrauchen und andere Blicke und Aspekte für die Entwicklung von Gesellschaften. Das ist möglich, es ist nicht alles perfekt. Insofern würde ich sagen, wäre dieser Bildungsbegriff zu diskutieren.
Sie haben an einer anderen Stelle - ich glaube auf der Seite 60 Ihres Gutachtens - noch einmal formuliert, dass vorrangig ausgebildet werden soll entsprechend den Bedürfnissen der Industrie, des Mittelstandes, also für Fachkräfte und Ähnliches. Das kann meiner Meinung nach nicht der Sinn und Zweck von Hochschulbildung sein.
Bildung muss viel umfangreicher sein, das wissen Sie auch, da handeln Sie oder der, der es aufgeschrieben hat, handelt einfach dann so, wie er denkt. Aber Hochschulbildung kann doch nicht sein, dass man jemanden ausbildet, der die entsprechenden fachlichen Fertigkeiten hat, sondern Bildung muss doch auch Kreativität, Freiheit, Phantasie, geistige Freiheit zulassen, erst dann schafft man wirklich auch Spitzenpotenziale. Nur durch Verschulung kann man das nicht schaffen. Dazu brauchen die Hochschulen auch die Freiheit und dazu brauchen sie auch die Freiheit in der Definition ihrer eigenen Ansprüche. Dass das mit Geld zusammenhängt, ist eine ganz andere Sache. Aber darüber muss man reden, wie man diese Freiheit garantiert. Vielleicht kann man Mittel auch einfach budgetieren und muss nicht über KLUG und ähnliche Manövriermassen dort in diese Prozesse eingreifen, das ist möglich. Ganz interessant finde ich das Projekt „RIS 3 Thüringen“. Das ist ein Superprojekt vom Anspruch her - Regionale Forschungsund Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung für Thüringen, Vision für Thüringen. Wird vielfach erwähnt im Gutachten, aber meine Frage ist: Wann kommt es zum Tragen und welche Projekte sind bereits definiert? Ich glaube, die Definition dieser Dinge hält sich wirklich in Grenzen - soweit ich das überblicke, aber Sie können mich da gerne korrigieren.
Zu den Beschäftigten- und Studierendenzahlen an den Hochschulen wird meine Kollegin Susanne Hennig noch etwas sagen. Aber es ist natürlich wirklich ein kläglicher Zustand, wie der Mittelbau in Thüringen ausgerichtet ist, wie er agiert. Das wissen wir alle auch aus der Anhörung. Wir wissen auch - das steht auch in Ihrem Gutachten -, dass 24 Prozent der Arbeitsverträge aus Drittmitteln finanziert werden. Das sind dann auch immer Zeitverträge. Und Sie sagen selbst im Gutachten, dass man den Drittmittelanteil nicht noch weiter über 30 Prozent erhöhen sollte. Da ist natürlich die Frage: Wo werben die Hochschulen ihre Mittel ein? Welche Hochschule hat welche Potenziale? Und
wir haben hier einmal erfragt, welche Auftraggeber es im Drittmittelbereich von verschiedenen Ministerien und militärischen Einrichtungen gibt. Die Antworten waren ganz erstaunlich. Ich finde, Forschung an Hochschulen und auch an außeruniversitären Einrichtungen sollte die Freiheit haben zu definieren, wozu sie forscht. Normalerweise sagen Ihnen die Forscher: „Die Forschung forscht.“, aber das ist natürlich nicht möglich, wenn ich im Rahmen von Geld forsche und von speziellen und gezielten Aufträgen. An dieser Stelle wäre hier wirklich viel Diskussionsbedarf gewesen.
Jetzt möchte ich auf einige wenige Dinge aus diesem Gutachten eingehen. Auf Seite 104 findet man den Satz: Es ist die Frage zu stellen, ob Hochschulen überhaupt staatliche Hochschulen sein müssen oder ob Hochschulen nicht auch Stiftungshochschulen sein können. Interessanter Aspekt aber wäre mit uns doch gut zu diskutieren gewesen. In welche Richtung geht es denn? Wohin fährt denn der Zug und wie soll das alles funktionieren? Sie schreiben es einfach auf in einem banalen Satz. Der steht einfach drin. Und es ist nie in einem Ausschuss, nie im Parlament diskutiert worden, das finde ich außerordentlich bedauerlich. Zur Autonomie hatte ich schon etwas gesagt und Sie haben auch das Promotionsrecht für die Fachhochschulen nicht aufgenommen, sondern nur in der Kooperation. Die Fachhochschulen wünschen sich schon lange auch ein Promotionsrecht, sie haben es nur in der Kooperation zugelassen.
Ja, Sie sagen, gut so, das ist Ihre Meinung. Sie öffnen gleichzeitig alle Hochschulen ohne Zugangsvoraussetzungen/Abitur für Studierwillige. Das ist richtig, das ist alles in Ordnung. Aber Sie verweigern Ausbildungseinrichtungen das Promotionsrecht, und da möchte ich mal wissen, warum. Das werden Sie mir ja erklären, Prof. Dr. Deufel.
Also wir wissen alle, dass Sie da der Erklärer vom Dienst sind an der Stelle. Entschuldigung. Das sagt auch jeder. Das ist doch eine Frage.
Herr Emde, ich halte hier heute wahrscheinlich meine letzte Rede und möchte auch eines sagen: Der Bildungsbegriff ist ein weiter Begriff und ich finde es außerordentlich bedauerlich, wenn man mit Studenten über die ideengeschichtliche Entwicklung in Europa und in Deutschland diskutiert und man wird gefragt, wer denn der Schriftsteller Sartere ist. Das ist mir mal passiert. Das finde ich außerordentlich bedauerlich.
Und ein weiter Bildungsbegriff ist schon notwendig, um auch für die Zukunft etwas zu entwickeln. Das meinte ich mit meinem Bildungsbegriff. Das war nur eine Randbemerkung.
Daran kann ich mich leider nicht mehr erinnern.
Ich will noch auf zwei weitere Punkte aufmerksam machen. Das sind zum einen die Aussagen zum Medizinstudium. Dort wird erstmalig definitiv ausführlich ausgeschrieben, wie das Medizinstudium strukturiert werden soll, als welches Angebot; auch als Modellprojekt für Deutschland ist das gedacht. Ich weiß nicht, ich kann es erst einmal nur zur Kenntnis nehmen, aber dort hätte ich schon Fragen gehabt und Diskussionsbedarf gehabt und sicher auch unsere Gesundheitspolitiker. Schade, dass wir das heute hier so vorgesetzt bekommen, ohne dass wir überhaupt die Möglichkeit haben, irgendetwas zu fragen, zu verändern oder sonst irgendetwas. Das bedaure ich.
Zur Gleichstellung hatten Sie etwas gesagt. Was ich im Gesamtpapier außerordentlich vermisst habe, sind die Fragen des Mittelbaus. Das Gesamtpapier - Sie haben sich heute dazu geäußert, Sie haben gesagt, Sie wollen den Mittelbau stärken, aber im Papier finden wir dazu keine konkreten Ansagen und Aussagen.
Das ist außerordentlich bedauerlich und wird auch die Qualität der Lehren nicht stärken. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken.
Ich will am Ende sagen, wir haben immer wieder gesagt, wir wollen das Problem diskutieren, wir haben es auch mit unserem Antrag zu einem Landeswissenschaftsplan aufgerufen. Wir sind jetzt am Ende dieser Legislaturperiode zu diesem umfangreichen Papier gekommen. Ich habe versucht, auf einige Probleme aus unserer Sicht aufmerksam zu machen, bei denen das Parlament - glaube ich das Recht gehabt hätte, in die Meinungsbildung einbezogen zu werden. Wir dürfen heute unsere Meinung sagen, aber wir können nichts ändern.
Deshalb möchte ich darauf verweisen, dass wir im Sinne eines guten Demokratieverständnisses auch in der Entwicklung dieser Gesamtstruktur Forschungseinrichtungen, Hochschulen für den Herbst des nächsten Jahres nach der Wahl trotz der vorgelegten Hochschulstrategie oder vielleicht auf ihrer Grundlage eine Enquetekommission zur Hochschulentwicklung des Hochschulstandortes und Forschungsstandortes Thüringen einfordern werden, um alle Akteure in diesen Prozess einbeziehen zu können und zu einem wirklichen Dialogpro
zess zu kommen, der die Hochschulen stärkt, sie nicht wirtschaftlich vorrangig ausrichtet, sondern auch Grundlagenforschung und angewandte Forschung in angemessener Weise befördert und wo wir am Ende für das Land Thüringen tatsächlich vielleicht Hochschulen zu den demokratischsten Einrichtungen des Landes werden lassen, die das Gesellschaftsbild des Landes Thüringen befördern können und auch sehr viel für seine wirtschaftliche Entwicklung tun können. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Vorrücken in die erste Reihe erklärt sich ja schon allein aus meinem Hinken, glaube ich. Aber, Herr Dr. Voigt, Sie haben mich noch nicht unruhig erlebt, dann geht es zur Sache. Fragen Sie mal meine Fraktion.
Das ist durchaus ein anderer Zustand, in dem ich mich dann befinde.
Wir haben hier ein Gesetz vorliegen zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Ich war darauf eingerichtet, dass wir heute zu dem Gesetz sprechen, aber ich stelle fest, wir sprechen zu allem. Ich werde mich also dieser Bewegung anschließen. Ich habe heute Morgen die Zeitung noch nicht gelesen und Ihre Vorstellungen zur Hochschulentwicklungsplanung demzufolge noch nicht zur Kenntnis genommen. Ich freue mich aber, dass Sie das getan haben, denn wir haben für Montag ein Pressegespräch angekündigt, wo wir ein Gutachten vorstellen möchten, zu Möglichkeiten der Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen. Sie können das dann auch zur Kenntnis nehmen und vielleicht kommen wir da in ein gemeinsames Gespräch und noch zu gemeinsamen Ergebnissen. Das wäre sehr schön.
Sie hatten jetzt gerade gesagt, wir brauchen neben der Hochschulentwicklungsplanung noch eine Innovations- und Forschungsstrategie. Da stimmen wir Ihnen zu 100 Prozent zu, um nicht zu sagen zu 200 Prozent. Wir hatten hier eine Konzeption zu diesem Thema gefordert und diskutiert. Falls Sie sich erinnern, ist vereinbart worden, sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum, dass dieser Teil, also die Forschungs- und Innovationsstrategie mit in die Hochschulentwicklungsplanung eingehen soll. Das halte ich, auch in Anbetracht der aktuellen Diskussionen auf diesem Gebiet, die über den Wissenschaftsrat geführt werden, für durchaus richtig. Sie wissen, dass auch im Rahmen von Planungsbildern und im Rahmen der Diskussionen, wie kommen wir denn in diesem Land - wir haben das ja schon, aber noch mehr - zu sehr exzellenten Einrichtungen, wo sowohl das Bildungsangebot für alle als auch das Forschungsangebot außerordentlich hochwertig sind. Sie kennen die Diskussionen ganz sicher. Da bin ich mir sicher. Dort werden Vorschläge unterbreitet, die nicht nur wie bei uns bereits Doppelberufungen zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen zulassen, so dass die Lehre von der Forschung sehr gut profitieren kann, sondern dass bereits Verbünde gebildet werden, also strukturelle Verbünde, wo man sagt, meinetwegen das Max-Planck-Institut und eine Hochschule
bilden einen Verbund, die dann auch gemeinsame Angebote unterbreiten. Das sind hochinteressante Debatten, wo man sagen kann, das muss man verfolgen und dort muss man auch sehen, wie kann dieses Angebot dann wirken - das hat ja dann eine Doppelfinanzierung. Aber die Doppelfinanzierung sollte nicht dazu führen, dass sich die Länder ein bisschen zurücklehnen und sagen können, wir brauchen da die Grundfinanzierung nicht mehr zu steigern. Aber das sind andere Diskussionen, die hängen jedoch indirekt mit dem heutigen Gegenstand hier zusammen.
Ich möchte noch auf einen Punkt aufmerksam machen. Ich höre jetzt immer, wir legen ein Hochschulgesetz vor. Sprache ist etwas Interessantes. Also, dieses Gesetz ist kein neues Hochschulgesetz, es ist ein Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Wir hatten zu Beginn dieser Legislaturperiode begonnen, der Minister hat es persönlich getan und hat auf dem ersten Hochschulgipfel eine grundsätzliche Änderung des jetzigen Thüringer Hochschulgesetzes angesagt, unter anderem in den Punkten Mitbestimmung und Demokratisierung. Da können Sie sagen, das ist ein alter Hut, die Paritätendiskussion aus den 70er-Jahren. Aber ich war am Sonnabend auf einer Konferenz, da wurde wieder über die Vertretung aller Statusgruppen an einer Hochschule und ihre Einbeziehung in Meinungsbildungsprozesse geredet. Da, glaube ich, haben wir deutlichen Handlungsbedarf.
Das ist in diesem Hochschulgesetz auch nicht verändert worden. Ich denke, da ist viel möglich und da ist in den letzten Jahren viel versäumt worden. Da kann ich nur sagen, der vorliegende Gesetzentwurf ist vielleicht ein kleiner Schritt für den wissenschaftlichen Nachwuchs, aber kein großer - für die Hochschulen erst recht nicht - für die Menschheit. Das will ich an dieser Stelle dazu sagen.
Entschuldigung, ich habe einen schönen Morgen.
Nun direkt zum Gesetzentwurf und zu den Änderungsanträgen. Wir wissen alle, worum es geht, es ist schon viel dazu gesagt worden, also dass es wirklich Perspektiven für Karrieren verbessert, und ich will mal sagen, es ist nicht nur eine Verbesserung für Karrieren. Man muss bei den derzeitigen Beschäftigungsverhältnissen für den wissenschaftlichen Nachwuchs auch eins sehen, es schränkt Lebensplanungen ein. Lebensplanung ist etwas, wenn man jung ist, also da plane ich nicht, bis ich 100 bin, die meisten jedenfalls nicht, aber viele wollen eine Familie gründen, wollen im wahrsten Sinne des Wortes sesshaft werden und ein Umfeld haben, in dem sie ihr Leben gestalten können. Da ist so ein Perspektivangebot schon ein Schritt in die Richtung, um zu sagen, wir bemühen uns, im wissen
schaftlichen Bereich Leute zu binden und auch zu interessieren, ihre Arbeit weiter in Thüringen zu machen. Das finde ich erst mal vom Grundsatz her gut.
Was ich weniger gut finde, ist, dass es uns nicht gelungen ist, in diesem Gesetz - das hat Astrid Rothe-Beinlich schon gesagt - festzuschreiben, wie lange dauern Beschäftigungsverhältnisse insgesamt an Hochschulen, werde ich für einen Tag beschäftigt mit einem Honorarvertrag oder werde ich für zwei Jahre dauerhaft beschäftigt und wie ist meine Bezahlung insgesamt. Die Grünen haben in ihrem Änderungsantrag formuliert „auskömmliche Bezahlung“, aber das könnte man vielleicht auch noch verifizieren. Das wären interessante Diskussionsprozesse für die Zukunft und ich glaube, die sollte man auch so führen.
Wir werden, ich will das jetzt verkürzen, dem Änderungsantrag der Grünen in den ersten sechs Punkten zustimmen. Beim Punkt 7, was die Kosten für die Weiterbildung anbelangt, gab es in unserer Fraktion eine interessante Diskussion, und zwar bezog sich die Diskussion auf die innere Struktur des Gesetzes und ging dahin, dass man entweder gar nichts hineinschreibt und sagt, die Hochschulen legen fest, wie die Gebühren erhoben werden können, dann ist das nach oben offen. Oder wir sagen, vom Grundsatz her gibt es eine Gebührenfreiheit auch für Weiterbildungsstudiengänge. Da hat sich unsere Fraktion mehrheitlich für eine Gebührenfreiheit entschieden. Ich möchte an dieser Stelle eins sagen, das haben wir auch in den Diskussionen im Ausschuss gesagt, es ist wirklich interessant, wenn die Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium geändert werden, wenn ich auch die Möglichkeit habe, aus einem Beruf heraus ein Studium zu beginnen, zu den Fristen ist etwas gesagt worden. Da akzeptieren wir auch den Antrag der CDUFraktion und der SPD-Fraktion, es auf ein bis zwei Semester zu verkürzen. Aber was dort fehlt, ist die Anerkennungsfrage dieser Probesemester, dass sie dann auch anerkannt werden sollen. Ich weiß auch, was los ist, aber ich muss auf der anderen Seite sagen, es wäre sehr sinnvoll, das zu tun, weil das auch Zeit spart, die Leute haben ja schon - und sie bringen eine Qualität mit an die Hochschulen, die für mich ganz wesentlich ist. Sie bringen die Qualität der Lebenserfahrung in einem Beruf mit. Das ist für mich eine Qualität. Wir werden sehen, wie das ausgeht, aber ich glaube, das ist nicht zu unterschätzen. Ich finde diese Änderung sehr begrüßenswert, wünsche mir aber, dass es, wie bei den Grünen gefordert, zur Anerkennung dieser Probesemester kommt.
Wo wir ein Problem artikuliert haben und auch sehen: Im Gesetz steht, dass damit eine nochmalige Anpassung an die Forderungen des Bologna-Prozesses erfolgt, indem man einen konsekutiven Studiengang anbietet, z.B. Masterstudiengang oder
aber einen weiterbildenden. Und da liegt für mich wirklich der Hase im Pfeffer. Wenn ich jetzt einen weiterbildenden Masterstudiengang anbiete - es ist zwar formuliert, es muss auch ein grundständiger angeboten werden, kann ich einen anbieten und von dem anderen fünf, wenn ich so viele Leute habe - und den mit Gebühren bewehre, dann entsteht dort eine Situation, die ich mit dem Zugang, mit dem freien Zugang zu Bildung zumindest für diskussionswürdig halte, wenn nicht für fragwürdig, das will ich auch sagen. Auf der anderen Seite schaffen Sie hier Möglichkeiten, Menschen an die Hochschulen zu holen, die dort eine andere Qualifikation für sich vornehmen.
Was wir sehr positiv finden, sind die Änderungen, da muss ich die CDU und die SPD mal loben, dass Sie den Gesetzentwurf an der Stelle noch einmal geändert haben, was die Auswahl und die Berufung des Dekans der medizinischen Fakultät anbelangt, dass es also nicht so ist, wie ursprünglich vorgesehen, dass er einmal bestellt werden kann und dann immer wieder, sondern dass hier nach der ersten Wiederwahl eine Ausschreibung notwendig ist. Das finden wir sehr richtig, dem können wir uns anschließen.
In diesem Sinne würde ich sagen, hat das Gesetz viele Dinge beschrieben, es hat aber auch viele Dinge nicht erfasst. Frau Rothe-Beinlich hat schon gesagt, Gleichstellungsfragen sind nicht betrachtet worden. Es ist auch nicht die Frage betrachtet worden, es ist zwar festgelegt, dass jetzt auch Seniorprofessuren im Ermessen der Hochschulen weitergeführt werden können, es ist im Gesetz beschrieben, dass aus Weiterbildungsstudiengängen die Lehrenden bezahlt werden sollen - da habe ich schon viele Fragen. Prof. Deufel könnte zum Beispiel hier sagen, wie das im Bereich Medizin bisher funktioniert, wenn dort - ich weiß, dass das dort schon geht - und wie das Verhältnis zwischen privaten Einnahmen, Rückführung an das Klinikum selbst ist oder wie hier Einnahmen generiert werden sollen. Was ich verstehen kann, das kann ich verstehen, wenn wir hier weiterbildende Studiengänge mit Gebühren bewehren wollen und sagen, die kommen aus Betrieben und so und können das mit bezahlen. Die Situation der Betriebe in Thüringen kennen wir auch ganz gut, wie viele kleine und mittelständische Betriebe wir haben und wie viele wir haben, die so viel Geld haben, dass sie da ordentlich bezahlen können, möglichst mit 100 Prozent. Aber ich verstehe es nur insofern, dass man dort den Hochschulen eine Möglichkeit eröffnet, die das ja auch wollen, weiterhin Geld in die Hochschulen reinzuholen, das ihnen sonst fehlt und dort haben wir eine grundsätzlich andere Auffassung. Wir sind der Meinung, dass die Hochschulen grundsätzlich auskömmlich - wie das jetzt heißt - finanziert werden müssen, dass sie gesichert werden
müssen und dass auch Lehrkräfte an Hochschulen anständig bezahlt werden müssen.
Insofern muss ich sagen, hat das Gesetz eine ganz große Schwäche, weil es nicht die Gesamtentwicklung im Hochschulbereich berücksichtigt. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns mit dem Thema Kooperationsverbot hier bereits beschäftigt, genauso wie sich der Deutsche Bundestag in der letzten Legislaturperiode mit diesem Thema beschäftigt hat und andere Landesparlamente ebenfalls. Unsere Fraktion hat einen Antrag in der Drucksache 17/119 eingebracht, in dem es unter anderem um die Aufhebung des Kooperationsverbots ging, und in Punkt 11 das möchte ich zitieren - wurde gefordert: „eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen, um das Recht auf Bildung zu verankern, die Gebührenfreiheit von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen verlässlich zu sichern und die Bildungsfinanzierung in Deutschland auf eine neue Grundlage zu stellen. Zudem muss Bildung grundgesetzlich als Gemeinschaftsaufgabe beschrieben werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, gemeinsame Programme zur Finanzierung besserer Bildung aufzulegen“. Dieser Antrag wurde selbstverständlich von den Fraktionen von CDU, CSU und FDP abgelehnt. Das will ich hier feststellen. Ähnlich lautende Anträge wie unserer mit viel mehr Punkten, als ich sie hier vortragen möchte, haben die Fraktion der SPD und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Sie wurden ebenfalls abgelehnt. Allerdings muss man an dieser Stelle sagen, dass die damalige Bildungsministerin Frau Schavan darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Aufhebung des Kooperationsverbots dringend erforderlich sei. Ich habe hier den Eindruck, dass die FDP-Fraktion mit ihrer Forderung, die vom Grunde her durchaus richtig und verständlich ist, aber was man der Einbringung des Antrags schon entnehmen konnte, sich hauptsächlich auf den Bereich der Hochschulen kapriziert. Dort hat natürlich der Bund als Hilfsinstrumente einiges aufgelegt: den HSP 2020, die Exzellenzinitiative. Es gab jetzt Aussagen zur gemeinsamen Fi
nanzierung auch im Bereich des Hochschulbaus. Aber das löst vom Grunde her das Problem nicht. Ich hoffe, dass das Herr Dr. Matschie, Herr Matschie, Entschuldigung, Herr Minister Matschie uns noch einige Aussagen dazu vortragen wird, wie seine Positionierung ist, und ich hoffe, das gelingt ihm heute gut. Wir hatten im Februarplenum 2011 einen ähnlichen Antrag von den GRÜNEN zur Aufhebung des Kooperationsverbots.
Der fand damals auch die Unterstützung der FDP und unserer Fraktion, aber er wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Ich muss sagen, das ist alles ein wenig verwirrend, wenn man auf unterschiedlichen parlamentarischen Ebenen unterschiedlich zur Aufhebung des Kooperationsverbots stimmt.
Dort wäre mehr Abstimmung notwendig, so will ich das mal sagen, und nicht je nachdem, auf welcher Seite man sitzt, ob man regiert oder in der Opposition ist, sein Abstimmungsverhalten orientiert. Es wäre schon wünschenswert, dass es da zu koordinierendem Verhalten kommt.
Ich will noch darauf aufmerksam machen, dass insbesondere, was den Bereich der Hochschulen anbelangt, sie davon besonders betroffen sind, weil die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau weggefallen ist und die Bildungsplanung insgesamt nicht mehr auf Bundesebene realisiert wird. Es werden zwar noch 30 Prozent der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung gestellt, aber vorrangig zur Forschungsförderung und zur Realisierung von Exzellenzclustern. Die Rahmengesetzgebung des Bundes im Hochschulbereich ist entfallen. Alle Regelungsbereiche liegen in den Kompetenzen der Länder. Ich will noch darauf aufmerksam machen, dass auch die Abschlüsse und der Zugang zu den Hochschulen durch diese Länderhoheit extrem behindert sind und auch nicht vergleichbar sind in jedem Falle. Das halte ich in Anbetracht der Internationalisierung von Bildung schon für unterirdisch, so will ich das mal sagen, dass es diese Vergleichbarkeit nicht gibt. Die müsste schon wenigstens in einem Land möglich sein. Das Gleiche betrifft die Möglichkeit der Zusammenarbeit bei der Förderung von überregional bedeutsamen Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen. Das kann alleine am Veto eines einzigen Landes scheitern. Da können Sie sich natürlich vorstellen, dass die, die gut positioniert sind, auch in Exzellenzclustern, sich schon genau überlegen, wo sie ihr Veto einlegen und wo nicht.
An dieser Stelle, was den gesamten Bildungsbereich betrifft, kann man sagen, dass die föderale Struktur Ländern sowohl Vorsprünge erlaubt in be
stimmten Bereichen und dass die reichen Bundesländer doch ein wenig mehr Möglichkeiten haben als die anderen. Die Hochschulpakte lösen das Problem auch nicht mit einer hälftigen Finanzierung. Wir würden diesen Antrag der FDP schon sehr unterstützen wollen, wenn wir wüssten, dass sich die FDP nicht nur auf den Hochschulbereich bezieht,
sondern den gesamten Bildungsbereich mit einbezieht. Das wird sehr abhängig sein von der Diskussion, die wir hier führen. Wir halten den Föderalismus in der Bildung und im Bildungswesen für die völlig falsche Weichenstellung. Eigentlich ist es eine Fortsetzung der Kleinstaaterei. Landesregierungen halten dort offensichtlich an ihrer Kompetenz fest, damit sie eine haben.
Wir werden uns sehr genau überlegen, ob wir Ihrem Antrag zustimmen oder nicht, und hoffen, dass die FDP-Fraktion den gesamten Bereich der Bildung gemeint hat. Danke schön.
Bitte? Na da kommen Sie nicht hin, das ist das Problem hier in Thüringen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Antrag „Einsetzung einer Enquetekommission zur ‚Hochschulentwicklung‘“ ist im Dezember vergangenen Jahres eingereicht worden. Heute steht er zur Behandlung. Ich möchte darauf verweisen, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Wir haben am 21. Juni 2012 einstimmig in diesem Parlament beschlossen, einen strategischen Hochschulentwicklungsplan zur Diskussion zu stellen, und zwar sollte am Ende des Jahres 2013 das Konzept vorgelegt werden und es sollte sich an der Rahmenvereinbarung III und dem Thüringer Hochschulgesetz orientieren.
Wir haben jetzt März 2014 und es ist nichts passiert. Ich muss allerdings sagen, es gab mehrere Ausschuss-Sitzungen, wo das Thema noch mal thematisiert wurde. In der Regel war der Minister nicht da, der mittlerweile für mich das Alleinstellungsmerkmal als Minister erlangt hat, der nicht da ist, das kann man auch heute wieder verfolgen. Und wir haben auch vom Wissenschaftsrat Stel
lungnahmen zu einer Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen, wir haben einen Zwischenbericht des Ministeriums. Aber wir hatten nicht die Chance, hier im Parlament dazu zu diskutieren. Deshalb haben wir eine Enquetekommission gefordert. Nun ist es mittlerweile März und wir werden im September wählen. Demzufolge wird die Enquetekommission überhaupt nicht mehr zur Wirkung kommen. Ich glaube, die Thüringer Hochschulen sind schon genügend traktiert worden mit der Ankündigung, dass sie 300 Stellen bis dann und dann abbauen müssen. Die Verteilungskämpfe sind in die Hochschulen verlagert worden und sie werden auch noch untereinander geführt werden. Wenn ich mir die vorliegenden Dokumente anschaue, wo über Kooperationen, Fusionen, über die Höhe der Mittelsteigerung oder Nichtsteigerung geredet wird, dann muss ich sagen, dann muss man sie auch nicht noch mit der Einsetzung einer Enquetekommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt strafen.
Aber eins kann ich Ihnen versprechen: Wir werden nach der Wahl diese Enquetekommission fordern und wir werden auch öffentlich thematisieren, wie die Situationen der Hochschulen zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind. Wir werden uns dazu auch, glaube ich, qualifiziert auf der Grundlage doch recht intensiver Beschäftigung unserer Fraktion mit diesem Thema in der letzten Zeit äußern. Und ich kann nur eines hoffen, dass nach dem September die Diadochenkämpfe zwischen der SPD und der CDU ein Ende haben werden und dass wir über eine Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen reden können, die Sinn macht und das Land zukunftsfähig im Bereich der Hochschulpolitik voranbringt.
Ich möchte hiermit sagen, wir ziehen unseren Antrag nach § 52 Abs. 4 der Geschäftsordnung zurück. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, da geht es mir wie Herrn Dr. Voigt, ich bedaure das, dass er nach mir spricht; vorher wäre besser. Aber ich will zu unserem Antrag einige wenige, wenig wird es sicher nicht, noch etwas sagen, insbesondere zu Herrn Dr. Hartung. Also, es ist schon erstaunlich, wie so kurz vor den nächsten Wahlen der
Wahlkampf hier ausbricht und die SPD an der Spitze der Bewegung ist, überhaupt aller Bewegungen,
und in der Großen Koalition,
und auch allen alles schon vorher erklären und sagen kann.
Natürlich. Einer muss es erkennen und einmal aussprechen. Dr. Hartung, eins steht auch fest, ich freue mich auch, dass alle dieses Mal das Gutachten der Expertenkommission gelesen haben. Das war nicht immer so. Das ist zwei Tage alt, unser Antrag drei Monate. Sie sehen also, wir waren unserer Zeit einfach nur voraus.
Also viel mehr als Sie, als wir den Antrag aufgeschrieben haben. Da Sie die beiden Passagen, also Fachkräftemangel und Frauenanteil, vermisst haben, wir hatten es eigentlich erst im Antrag drin, aber da wir die Chance haben wollten, dass dieser Antrag, zu dem alle anderen auch schon gesagt haben, in welchen Punkten er wirklich einen Sinn macht, vielleicht auch in diesem Parlament eine Mehrheit findet, haben wir uns gesagt, das kann man noch einmal in separaten Anträgen diskutieren und aufnehmen. Fachkräftemangel spielt in der Regel bei uns so und so eine sehr große Rolle.
Etwas später, ich möchte mich jetzt erst einmal so mit ihm auseinandersetzen. Ich glaube aber...
Fragen Sie gleich.
Das müssen Sie beantworten. Und in Ihrer Koalition müssen Sie das klären. Ich glaube, die SPD war immer für die Aufhebung des Kooperationsverbots. Die CDU war dafür, sozusagen eine Grundfinanzierung, also eine Beteiligung bei der Grundfinanzierung der Einrichtung zu garantieren. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Sie müssen die Probleme, die Sie miteinander haben, miteinander klären, nicht mit uns. Wir sind für die Aufhebung des Kooperationsverbots.
Das haben wir auch immer deutlich gesagt.
In geordneter Reihenfolge.
Ich sagte, in geordneter Reihenfolge, ja.
Ich kann doch nicht in Ihre Köpfe schauen. Wir werden schon separate Anträge zu der Erhöhung des Frauenanteils einbringen, die haben wir auch schon gemacht und wir haben auch schon Anträge zur Fachkräftesituation in Thüringen in mehrfacher Weise hier eingereicht, die Sie in der Regel alle abgelehnt haben. Das will ich auch gleich dazu sagen. Also, Sie müssen da nicht vom Saulus zum Paulus werden an manchen Stellen, nur weil Sie recht behalten wollen.
So, jetzt noch einmal zu Dr. Voigt: Dr. Voigt hatte auch noch einmal darauf verwiesen, dass also die Bundesregierung beherzt handeln wird. Ich würde mir dieses beherzte Handeln an dieser Stelle wirklich wünschen. Und wenn ich mir anschaue, wie beherzt wir hier in den letzten Monaten gehandelt haben; jeder weiß das hier im Raum, wie die wirtschaftliche Situation in Thüringen ist, wie die Situation bei der Bewerkstelligung von Innovationspolitik und Forschungspolitik ist. Jeder weiß auch, man kann immer sagen, wir haben so und so viel Geld dort hineingegeben, aber jeder weiß auch, dass es im Landeshaushalt auch immer wieder zu Kürzungen im Bereich Forschung und Innovation gekommen ist. Wir haben Probleme gehabt mit der Verbundforschung, das ist eigentlich das Forschungsfeld, in dem man viele Effekte erzielen kann mit kleinen und mittelständischen Betrieben, die großen fehlen uns nun einmal, und die eigenen FuE-Einheiten fehlen uns auch. Deshalb wird sehr viel in Verbünden gemeinsam von Unternehmen und Hochschulen gearbeitet und daraus ergeben sich auch wirklich gravierende Probleme. Ich will einmal ein Problem herausgreifen, das war eigentlich das, was mir so sehr auch mit am Herzen lag, das ist die steuerliche Begünstigung oder FuE-Förderung von Unternehmen in diesem Prozess. Wir haben vor ungefähr neun Jahren hier eine Anhörung mit allen Forschungseinrichtungen des Landes Thüringen gemacht. Dort ist dieses Problem schon benannt worden, bereits zu diesem Zeitpunkt. Es ist allen bekannt, wo dort der Hase im Pfeffer liegt, dass es ganz, ganz schwierig ist, wenn ich mit einem Institut zusammenarbeite, das Grundlagenforschung macht, und diese Dinge dann überführen
will, also bis zur Produktreife überführen will, dass man dazu Unternehmen braucht, die mitmachen und die auch einen Profit davon haben. In anderen Ländern funktioniert das anders. Ich will versuchen, das hier kurz und knapp darzulegen, dass es also zum Beispiel selbst in anderen Ländern der EU, auch in Japan und den USA eine starke Forschungsförderung gibt, und zwar können hier Unternehmen ihre Aufwendungen für Forschung und Entwicklung direkt steuermindernd geltend machen. Das ist bei uns nicht möglich. Firmen, die noch vor Vermarktung erster Produkte oder Dienstleistungen stehen, erhalten eine Steuergutschrift. Frankreich wirbt beispielweise intensiv mit einem 50-prozentigen Steuerabzug im ersten Jahr um die Ansiedlung innovativer Firmen. Wenn Sie dann hier über Fachkräftemangel und Standortvorteile reden, ist es kein Standortvorteil, wenn wir an dieser Stelle nicht handeln und nichts tun. Das Gutachten, auf das wir uns bezogen haben, legt einen 10-prozentigen Abzug des FuE-Aufwands von der Steuerschuld vor. Das ist noch nicht sehr viel, denn viele Unternehmen gründen GmbHs und gemeinnützige Vereine, um alles gegenrechnen zu können und um aus der Steuerpflicht herauszukommen. Ich glaube, dass dieser Antrag an der Stelle außerordentlich sinnvoll und hilfreich und auch zeitgemäß ist.
Ich möchte aus der Anhörung etwas zitieren: Wir haben aufgrund der Orientierung auf die Grundlagenforschung natürlich unsere Industriepartner verloren; sie haben kein Interesse daran, Grundlagenforschung in unseren Instituten zu fördern. Aber hier kann die Politik eingreifen. Warum werden eigentlich Ausgaben der Industrie zur Unterstützung, zur Förderung der Forschung nicht steuerlich begünstigt? Warum geschieht das nicht, wie wir den Lissabon-Prozess wirklich aktiv gestalten, um dieses Ziel, dass die EU die dynamischste Wirtschaftsregion in der Welt wird, zu erreichen? Einstein hat einmal gesagt: Wenn man nur die angewandte Forschung fördert, dann haben wir perfekte Petroleumlampen, aber elektrisches Licht hätten wir nicht bekommen. Das heißt, die neuen Impulse müssen aus der Grundlagenforschung kommen und als Leibniz-Institut fühlen wir uns beiden verpflichtet, der Grundlagenforschung und der Überführung in die Praxis. Aber die Überführung in die Praxis wird im Augenblick seitens der Politik behindert durch diese Nichtförderung von Unternehmen, die diesen Weg mitgehen. Ich weiß nicht, was in Ihren Köpfen vor sich geht, Sie sind sonst sehr wirtschaftsorientiert, sehr auch auf den Markt orientiert, warum Sie sagen, diesem Antrag kann man nicht zustimmen, von Thüringen aus kann nicht das Signal kommen. Wir wollen wirklich Bildung, Wirtschaft und Innovation stärken. Teilen Sie doch mal diesen Gedanken mit uns und stimmen Sie unserem Antrag zu. Danke.
Ich habe Ihnen jetzt gut zugehört und habe erfahren, dass Sie eine Forschungsstrategie erarbeiten. Würden Sie mir zustimmen, dass Sie im Dezember 2013 dem Parlament eine Hochschulentwicklungsplanung vorstellen wollten, die die Forderung einer Forschungs- und Technologiekonzeption mit aufnimmt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte jetzt gern zum Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sprechen, wo es um Transparenz als verbindliches Grundprinzip von Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Unternehmen geht. Dieser Antrag hat, glaube ich, seit gestern Abend noch mal einen richtigen Drive bekommen, und zwar durch die Beantwortung der Kleinen Anfragen, sowohl der von Frau Rothe-Beinlich als auch meiner. Die Anfrage lautete: „Aufträge von Verteidigungsministerien an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen“. Die Antwort der Landesregierung liegt uns vor, sie divergiert durchaus sowohl in den Zahlen, das muss man sagen, ich glaube, bei mir sind es so 5,5 Mio., die in den letzten Jahren von den Hochschulen eingeworben werden aus den Verteidigungsministerien der USA und Deutschlands und nachgeordneter Einrichtungen. Das finde ich schon ganz interessant und der Ausgangspunkt der Antwort der Landesregierung zu dieser Fragestellung, zumindest meiner Fragestellung, ob hier der Landesregierung Kooperationsvereinbarungen bekannt waren, war eindeutig: Nein. So weit zur Anzeigepflicht von Kooperationsvereinbarungen, das will ich der FDP gleich mal mitteilen, dass die Antwort „nein“ war. Die Fragen mussten erst abgefragt werden und insbesondere die Fraunhofer Gesellschaft teilt mit, dass sie eine Projektliste nicht vorlegen kann, weil die Projektliste viel zu umfangreich ist. Wir verlangen auch immer wieder Zivilklauseln für die verschiedenen Hochschuleinrichtungen, bekommen als Auskunft auch, dass diese Zivilklausel verankert ist. In der Antwort auf meine Anfrage durch das Ministerium wird auch darauf verwiesen, dass in Statuten der Hochschulen verankert ist, dass Zivilklauseln verankert sind, und trotzdem haben wir in einem großen Umfang Kooperationsvereinbarungen mit militärischen Einrichtungen und mit Ministerien, die sich mit Verteidigung befassen. Was die gesetzlichen Grundlagen anbelangt, zu der Frau Hitzing eben gespro
chen hat, führt das Ministerium zumindest in meiner Antwort auf: „Grundsätzlich unterliegen die in der Fragestellung beschriebenen Vertrags- und Kooperationsbeziehungen keiner Genehmigungspflicht. In Ausnahmefällen können jedoch spezialgesetzliche Regelungen wie beispielsweise das Außenwirtschaftsgesetz oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen einschlägig sein. Es bedarf auch keiner generellen Genehmigungspflicht. Zum einen stünden einer solchen Pflicht die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Forschung und Lehre und die ebenfalls verfassungsrechtlich verankerte Vertragsfreiheit entgegen. Zum anderen unterliegt die Forschung zu militärischen Zwecken zahlreichen rechtlichen Vorgaben, die schon derzeit gelten und unabhängig von einer Genehmigungspflichtigkeit zu beachten sind.“ Ich möchte darauf verweisen, dass die TU Ilmenau in der Antwort, also auf meine Anfrage, beschreibt, dass sie grundsätzlich zur Grundlagenforschung gearbeitet hat in diesem Bereich und die Ergebnisse öffentlich zugänglich sind. Die Friedrich-Schiller-Universität hat einen großen Anteil Forschungsmittel eingeworben, was mich sehr verwundert hat, an der Fakultät „Sozial- und Verhaltenswissenschaften“ - das finde ich ganz interessant -, da kann man viele Fragen noch einmal nachschieben, was dort eigentlich passiert ist. Dass das IPHT große Aufträge eingeworben hat, ist erklärlich. Also wenn ich an einem Präzisionslaser arbeite, kann ich damit Entfernungen messen, aber für einen Leopard-Panzer ist der Laser auch sehr interessant. Also das ist die Frage. Und hier sind wir eigentlich an dem entscheidenden Punkt des Antrags der Grünen.
Worum geht es bei der Transparenz von Kooperationsvereinbarungen? Meine Fraktion hat in den vergangenen Jahren verschiedene Anhörungen mit Wissenschaftseinrichtungen gemacht. Hier wurde das Wort „Gentechnik“ sozusagen als das Drohpotenzial - die sind immer gegen alles und wir sind für alles - noch einmal in den Raum geworfen durch die FDP. Leute, die in der Forschung arbeiten, sagen, die Forschung forscht. Sie forschen, egal erst einmal, was passiert. Aber die Ergebnisse und die Verwertungen von Forschung, das ist das eigentliche gesellschaftliche Problem, zu dem man sich verständigen muss und positionieren muss.
Und an dieser Stelle trifft der Antrag der Grünen einen Punkt. Seine Schwäche liegt meiner Meinung nach darin, dass er auf die Hochschulen abhebt, also auf die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, weil ich in Thüringen kaum eine Hochschule kenne, die ausschließlich alleine mit einem Unternehmen gemeinsam Forschungsaufträge generiert, dazu sind die Strukturen in Thüringen zu kleinteilig und zu anders. Meistens sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unterneh
men miteinander verbandelt an dieser Stelle und arbeiten gemeinsam. Aber ich glaube, dieser Punkt der Diskussion ist interessant: Was wird aus den Ergebnissen von Forschung? Können wir uns auch Forschung leisten, die gar kein Ergebnis hat? Das ist nämlich auch Forschung, wenn man an einer Stelle sagt, das funktioniert hier gar nicht, das geht nicht, das ging ins Leere. Aber da ist die Frage: Wie garantiert man die Freiheit von Forschung? Wie kann man politisch das im Grundgesetz verankerte Recht der Freiheit auf Forschung garantieren? Darauf hat Frau Hitzing noch einmal verwiesen, aber sie hat einen völlig anderen Ansatz als wir. Die Autonomie der Hochschulen muss garantiert sein,
aber es muss auch garantiert sein, dass sie diese Freiheit der Forschung ausüben können, und dazu gehört nicht, dass sie ständig über Geld debattieren müssen - am heutigen Tag halte ich es nicht für verwunderlich, das werden wir nicht schaffen -, aber dass wir mindestens fünf Anträge auf der Tagesordnung gehabt hätten, die sich mit diesen Themen aus dem Hochschulministerium oder Wissenschaftsministerium beschäftigen. Dafür gibt es doch Gründe und die Gründe bestehen doch nicht darin, dass wir uns aus lauter Daffke Anträge ausdenken, sondern weil es tatsächliche Probleme gibt, die durch das Ministerium bisher nicht angefasst worden sind.
Deshalb werden sie hier thematisiert. Dazu gehört auch diese Frage von Transparenz. Die gesamte Gesellschaft diskutiert darüber: Wie geht man mit Forschung um? Wie geht man mit Forschungsergebnissen um? Wir sind hier nicht die Einzigen, die sagen, die Drittmitteleinwerbung - der Zwang zur Drittmitteleinwerbung für verschiedene Einrichtungen, weil die Grundfinanzierungen nicht stimmen - führt zur Einschränkung der Freiheit der Forschung und, ich glaube, das muss man auch deutlich sagen können. Ich weiß, dass keiner Geld drucken kann. Drucken kann man es, aber man kann es dann nicht mehr verwenden. Irgendwann macht es dann keinen Sinn mehr, aber wenn jemand, wie der ehemalige Chef der Bertelsmann Stiftung sagt: „Wie die Finanzmärkte hat man auch die Hochschulen unter dem heuchlerischen Pathos der Freiheit entfesselt, indem man ihnen die Freiheit gibt, so viel Drittmittel und woher auch immer einzuwerben ohne Kontrolle“, dann sind das keine, will ich mal sagen, grüne oder linke Positionen, die gegen den Freiheitsbegriff ankämpfen, sondern wir streiten für die Freiheit der Wissenschaft, indem wir sagen, wir möchten wissen, wo die Drittmittel herkommen. Wir möchten zum Beispiel Mittel für Verbundforschung eingestellt haben. Wir möchten nicht mehr, dass es undurchschaubar ist, welche
Drittmittel über den Haushalt eingeworben werden. Warum werden die Mittel für Forschung immer noch zwischen Ministerien aufgeteilt, zwischen dem Wissenschaftsministerium und dem Wirtschaftsministerium, und man muss sich jedes Mal mühselig zusammenklamüsern, wo kommt was her? So müssen auch die Antragsteller agieren. Ich glaube, hier liegt ein Grundproblem und dieses Grundproblem sehen nicht nur die Grünen und wir bekräftigen das auch, dass die Grünen hier ein echtes Problem artikulieren, sondern sehen auch Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen und deren Mitarbeiter und Studierende und deshalb glaube ich, dass der Antrag der Grünen, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, sehr sinnvoll wäre, aber ob das gelingt, weiß ich nicht. Ich habe im Moment ein bisschen den Eindruck, dass hier das Ministerium zumindest im Stand-by-Modus arbeitet und das auch noch längere Zeit gedenkt zu tun.
Ein weiteres Problem für mich ist und da bin ich der Auffassung, darüber sollten wir diskutieren, in Punkt 2 d des Antrags der Grünen wird über ein standardisiertes Berichtswesen gesprochen. Also jeder, der einigermaßen mit den Dingen vertraut ist, die sich in diesem Bereich, im Wissenschaftsbereich und Hochschulbereich, abspielen, weiß, dass die geplagt sind von Berichten und Evaluierungen. Das ist wirklich für sie ein zusätzlicher Aufwand. Wenn man dieses Berichtswesen will, muss man sich über Zeiträume verständigen und man muss sich darüber verständigen, in welcher Art und Weise es funktionieren soll und wo es angebunden sein muss. Es noch einmal aus den knappen Mitteln der Hochschulen zu finanzieren, halte ich eigentlich für ein Ding der Unmöglichkeit. Man müsste dann sagen, wir schaffen eine andere Stelle oder wir setzen zusätzliche Mittel ein. Aber für notwendig halte ich zumindest die Forderung, dass man sagt, es muss transparent sein: Wo wirbt wer seine Dinge ein? Woher kommt das Geld? Womit finanzieren wir Stellen an Hochschulen? Warum sind wir nicht mehr dazu in der Lage, sie anders zu finanzieren? Warum kann man Ergebnisse von Forschung sehr gut im militärischen Bereich verwerten? Warum kann man sie erst dann und später auch gut im zivilgesellschaftlichen Bereich verwerten? Das ist doch die eigentliche Fragestellung. Ich bedanke mich und votiere für die Überweisung an den Ausschuss.
Wir haben ja ursprünglich gedacht, wir arbeiten alle fünf Anträge heute ab aufgrund der Tagesordnung, aber es wird nichts. Ich möchte noch einmal auf Dr. Voigt eingehen. Sicher ist es die Frage: Wie verwertet man denn Forschungsergebnisse? Aber unter Transparenz in diesem Bereich, glaube ich, kann man auch einen sehr weitreichenden Begriff entwickeln. Für mich ist zum Beispiel ein wesentlicher Punkt - und diese Erfahrung haben wir in den letzten Jahren in vielen Gesprächen und Diskussionen gemacht -: Es gibt in dieser Gesellschaft unendlich viele Entwicklungen im technologischen Bereich, im Wissenschaftsbereich, die die Welt grundhaft verändern, also auch in ihrer Wahrnahme durch den Menschen und den Möglichkeiten des
Menschen, in ihr zu existieren. In diesen Diskussionen sind wir von Wissenschaftlern, nicht vom Weihnachtsmann oder irgendjemandem, sondern von Leuten, die unmittelbar in diese Prozesse eingebunden sind, und zwar von hochrangigen Leuten, auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie sich nichts mehr wünschen, als dass in der Gesellschaft insgesamt zu ihren Forschungsvorhaben, zu ihren Aufgabenstellungen so viel Transparenz und Diskussionsfähigkeit geschaffen wird, dass sie selbst auch den Weg sehen, wohin er führen soll. Ich kann es einmal an einem Beispiel darstellen, das betraf die Entschlüsselung des menschlichen Genoms, da waren Leute vom Beutenberg daran beteiligt, das wissen Sie, und dort gab es unendliche Diskussionen, was kann man mit dieser Erkenntnis anfangen, also auch mit Heilsversprechen und allem möglichen. Aber die Frage war wirklich: Wo gehen wir denn hin? Welchen Weg beschreiten Gesellschaften? Ich bin der festen Überzeugung Sie wohnen ja jetzt auch in Jena, Dr. Voigt -, dass es eine erhebliche Diskrepanz gibt zwischen dem, was Menschen, die zum Beispiel in diesem Bereich unmittelbar arbeiten, zu verschiedenen gesellschaftspolitischen Fragen denken, zu Forschungsfragen denken, und sich zum Teil gar nicht mehr verständigen können mit großen Gruppen der Bevölkerung in dem, was sie eigentlich tun und wohin dieser Weg geht. Und da, glaube ich, kann diese Forderung der Grünen nach Transparenz hilfreich sein, zu sagen: Es ist auch eine Forderung damals erhoben worden, dass man in irgendeiner Form es sind ja alle auch recht hilflos, auch wir haben keine Patentrezepte, warum denn auch -, aber es ist auch gefordert worden, dass es runde Tische geben soll, die ethische Fragestellungen von Forschungsaufträgen, Forschungsvorhaben in der Öffentlichkeit diskutieren sollen, vielleicht sogar auf der Landesebene. Insofern, glaube ich, ist dieser Antrag der Grünen, der ja erst einmal nur auf das schlichte Transparenzprinzip abhebt, Kriterien zu erarbeiten für diese Transparenz und zu sagen, was wollen wir denn eigentlich für Kriterien haben, was ist möglich, was ist nicht möglich, ein erster Schritt auf einem solchen Weg, gesellschaftlich verständlich zu machen, was bewegt sich denn überhaupt in diesen Bereichen. Die meisten lesen keine Zeitschriften, wie die Zeitschrift der Max-Planck-Gesellschaft oder so. Die meisten wissen gar nicht, was losgeht. Insofern, finde ich, ist dieser Antrag sehr diskussionswürdig. Danke.
Ich habe die Frage: Stimmen Sie mir zu, dass wir nach den Aufträgen der Hochschulen gefragt haben, nicht nach den Ländern, die die Aufträge an die Hochschulen vergeben haben, weil Sie meinten, Sie können nicht alle Länder abfragen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, zuallererst möchte ich eine Frage beantworten, die mir von mehreren Abgeordneten gestellt wurde. Ich rede noch zu Hochschulpolitik, in diesem Fall zum Artikelgesetz, darauf will ich aufmerksam machen, dass es tatsächlich so ist.
Wir haben das „Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften“ vorliegen. Es handelt sich hier auch um Vorgaben, die durch die KMK gemacht wurden, die also nachgebessert werden mussten oder in Gesetzesform gegossen wurden. Ich will an dieser Stelle darauf verweisen, dass Minister Matschie auf dem ersten Hochschulgipfel schon darauf verwiesen hatte, dass es zu Änderungen im derzeit gültigen Hochschulgesetz kommen wird. Darauf haben wir uns verlassen. Diese Änderungen sind partiell hier auch schon vorgestellt worden, aber damals ging es um Änderungen wie weitere Demokratisierung an den Hochschulen, Wiedereinbeziehung aller Mitglieder der Hochschulen in die Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte. Davon finde ich in diesem Gesetzentwurf wenig wieder, eher weniger wieder, muss ich sagen. Wenn es um die Bestellung des Dekans an der Medizin geht oder aber wenn es um die Bestellung des Rektors oder des Präsidenten einer Hochschule geht, dann wird sehr stark auf kleine Gremiengruppen fokussiert, ohne dass wir also wieder mehr Mitwirkungsrechte erlangen. Wir bedauern, dass wir das hier nicht vorfinden konnten.
Ich möchte einiges zum Regelungsbedürfnis direkt sagen. Der Minister hatte schon gesagt, dass das Ziel des Gesetzentwurfs oder des Artikelgesetzes unter anderem die Erhöhung der Bildungsbeteiligung ist. Das ist das, was wir uns auch wünschen, eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung und eine Erleichterung der Zugänge zu den Hochschulen, auch im Land Thüringen, dass der Hochschulzugang erleichtert wird. Das geschieht durch dieses Gesetz in der Tat. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass speziell in § 63 noch mal darauf verwiesen wird, dass sich die Eingangsprüfung bisher nicht durchgängig als Eignungsprüfung bewährt hatte, dass man deshalb wieder zum Probestudium zurückkommt und dass alle diese Maßnahmen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung III und unter der Voraussetzung, dass sie in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen verankert sind, durchgeführt werden. Das heißt, die Grundvoraussetzung für bestimmte Dinge sind die
Mittel, die den Hochschulen zukommen oder - jetzt kommt die eigentliche Kritik an diesem Gesetzentwurf für uns - die die Hochschulen selbst einwerben. Sie haben es beschrieben als Weiterbildungskosten, als Weiterbildungsgebühren, die eingenommen werden können, aus denen aber auch die Lehrenden, die diese Weiterbildungsmaßnahmen machen, gleichzeitig bezahlt werden können. Dort gibt es natürlich eine Variabilität, die sehr groß sein kann. Ich will sagen, wenn ich einen von den Spitzenforschern eine Weiterbildungsmaßnahme machen lasse, weiß ich nicht, ob der sagt, ich nehme in einer Stunde - ich spinne jetzt mal - 45 € oder ob ich einen von den prekär Beschäftigten dort einsetze, der dann sagt, damit bin ich aber jetzt zufrieden. Das ist zum Beispiel ein Spielraum, der gar nicht definiert ist, auch gar nicht gegeben ist. Aber das ist nicht der eigentliche Punkt. Wenn ich es zulasse, dass es neue berufsbegleitende Studiengänge gibt, die ich über ein Studium auf Probe aufnehmen kann, dann ist das natürlich die Frage, wie mache ich das. Es gibt die Zulassung zu Masterstudiengängen - es gibt konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge - und die Frage ist, wenn ich sie dann bezahlen muss, regele ich den Zugang zum Studium nicht nur über das Probestudium, sondern auch über das Geld. Sie hatten hier gesagt, dass Sie es unabhängig von der sozialen Herkunft machen wollen. Sie brauchen einen nach zwei Jahren erworbenen Berufsabschluss, Sie brauchen eine dreijährige Berufspraxis, können dann dieses Studium in dem Weiterbildungsbereich für Master aufnehmen und Sie können sogar einen Bachelor erwerben, so steht es im Gesetz. Und das ist der Punkt, den wir sehr gern im Ausschuss diskutieren würden, wie sind diese Finanzierungsmodelle gedacht, wie werden die Gebühren erhoben, von wem werden sie erhoben. Wir haben die Hochschulen jetzt noch mal in eine Situation gebracht, wo sie zwar keine Studiengebühren erheben, aber über die Gebühren im Weiterbildungsbereich weiter Geld generieren können, mit dem sie ihre eigene Hochschule ausstatten und finanzieren können. Das ist eine ernsthafte Frage für uns und davon würden wir auch abhängig machen, wie wir uns weiterhin zu diesem Gesetz verhalten wollen.
Zur Hochschulmedizin hatte ich bereits gesagt, dass diese Aussage zum Dekan getroffen wurde, dass das Verhältnis Klinikvorstand/Dekan geregelt wird und wie der Dekan bestellt werden soll. Zu den neuen Berufungs- und Karrierekonzepten: Die Erschließung dieser Konzepte finden ich persönlich und meine Fraktion sehr positiv, dass man den Hochschulen neue Wege gibt, die eigene Berufungsmöglichkeiten offenlässt und sagt, ihr könnt eigene Modelle finden und etablieren. Wir würden aber gern wissen, wie es im Einzelnen aussehen soll und ob dort dann jeder seine eigene Möglichkeit erfindet oder wie es sich dann in der jeweiligen
Ordnung darstellt. Das, glaube ich, ist diskussionswürdig.
Positiv bewerte ich auch die Tatsache der Seniorprofessuren, weil ich glaube, dass das erstmalig konkret geregelt ist, wie der Status ist, und dass diese Leute nicht auch aus unterschiedlichen Gründen, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, auf Wiedersehen sagen müssen, sondern dass sie die Möglichkeit haben, weiter tätig zu sein.
Sie haben im Gesetzentwurf geschrieben, dass sich das alles kostenneutral darstellt. Diese Kostenneutralität ergibt sich aber letztlich nur aus der Möglichkeit der Gebührenerhebung. Wenn Sie Weiterbildungsangebote machen wollen, wo auch die Lehrenden bezahlt werden, ergibt sich die Neutralität aus der Gebührenerhebung. Ich muss sagen, das widerspricht unserem Verständnis von Hochschulentwicklung und Hochschulentwicklungsplanung, das wissen Sie auch. Das kann es nicht sein, sich immer nur auf die Rahmenvereinbarung III und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zurückzuziehen, sondern wir wollen erneut darüber diskutieren, auch unter diesen Aspekten, wie Hochschulen so ausgestattet werden können, dass sie gebührenfreie Studiengänge anbieten können, auch für beruflich Qualifizierte, so dass die Bildungszugänge tatsächlich gerecht und offen für alle sind. Das würde ich mir sehr wünschen.
In diesem Sinne würden wir das sehr gern mit Ihnen im Ausschuss diskutieren, unter anderem auch in der Form, wie wir weiterhin mit diesen Ergebnissen der Föderalismusreform umgehen, die die Hochschulpolitik in die Kompetenz der Länder legt, und ohne dass wir darüber diskutieren, welche standardisierten Verfahren es denn für Hochschulzulassung gibt, wie unterschiedlich sind die Zulassungsverfahren, wie verhält sich das mit den neu zu etablierenden Studiengängen im Verhältnis zu den NC-Studiengängen, zu den normalen Studiengängen. Wenn Sie hier beschreiben, dass ein Masterstudiengang möglich ist, ohne dass vorher ein Bachelor an einer Hochschule erworben wurde, und dass der Bachelor aber gleichzeitig nur dann im weiterbildenden Bereich studiert werden kann, wenn ein grundständiger Studiengang angeboten wird, also ein gebührenfreier Präsenzstudiengang gleichzeitig angeboten wird, dann muss man fragen, wie die Relationen sind, wie viel Studienanfängerkapazität kann der eine Studiengang aufnehmen, wie viel der andere. Das sind ernsthafte Fragen. Man kann die Relationen an einer Hochschule auch sehr verschieben.
Ich wünsche mir jedenfalls, dass die Diskussion ernsthaft geführt wird, dass wir die Fragen der Demokratisierung der Hochschulen in diesen Diskussionsprozess einbeziehen und uns tatsächlich alle darum bemühen, mit dem neuen Gesetzentwurf
einen gleichen, auch sozial gleichen Zugang zu den Hochschulen zu ermöglichen. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich muss sagen, normalerweise ist eine Minute nicht lang, aber, Herr Minister, ich finde, das, was Sie hier machen, grenzt an Dreistigkeit.
Sie sagen, wir haben immer nur die Rahmenvereinbarung verlangt. Das haben wir nicht. Wir haben eine Hochschulentwicklungsplanung verlangt und Sie, Ihr Ministerium, hat selbst in der Anhörung diese Hochschulentwicklungsplanung abgelehnt und
Sie sind nicht der Empfehlung des Wissenschaftsrates gefolgt, erst als der Landtag beschlossen hat, Sie sollen ein Konzept zur Hochschulentwicklungsplanung im Dezember 2013 vorlegen. So steht es im Beschluss. Darauf wollte ich Sie aufmerksam machen. Und was Ihre Nichtteilnahme an Demonstrationen anbelangt: Ich bedaure, dass ausgerechnet Sie sich zurückziehen auf individuelle Gespräche. Sie haben 1989 viel Erfahrung mit Demokratie auf Demonstrationen gesammelt. Danke schön.
Ja, da werden Sie wahrscheinlich auch sagen, dass Sie das nicht bewerten können. Aber der Minister hat zumindest an der Auswertung einer schriftlichen Anhörung zur Forschungs- und Technologiekonzeption in Thüringen nicht teilgenommen. Sie wissen, dass es in dieser Sitzung verschiedene Dissenspunkte gab, ebenso wie in der letzten Sitzung, zu dem parlamentarischen Verfahren, das sich insgesamt entwickelt. Können Sie bewerten, warum der Minister dazu bisher keine Aussagen getroffen hat, sondern entweder Sie als Staatssekretär oder Herrn Prof. Deufel als Staatssekretär hat antworten lassen?
Für die Anwesenden, meine Frage bezieht sich auf die Finanzierung der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
In der Presse wurde über Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Senats der Friedrich-Schiller-Universität Jena berichtet. Dort wurden die Auswirkungen der Mittelausreichungen debattiert. Danach sollen bis 2016 125 Vollzeitstellen, darunter auch 22 bis 25 Professuren, gestrichen werden, da dies die Rahmenvereinbarung III zulässt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie haben sich die realen Zuwendungen des Landes an die Friedrich-Schiller-Universität Jena seit dem Jahre 2009 konkret entwickelt?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Absicht der Hochschule, wegen fehlender Finanzierung durch das Land bis 2016 125 Vollzeitstellen, darunter auch 22 bis 25 Professuren, zu streichen?
3. Hält die Landesregierung die Mittelausstattung für die Hochschule für ausreichend, wenn ja, warum und wenn nein, an welchen Stellen nicht?
4. Sind der Landesregierung an anderen Thüringer Hochschulen ebensolche beabsichtigte Stellenstreichungen bekannt und wenn ja, an welchen Hochschulen?
Danke.
Ja, ich würde gern nachfragen. Sie hatten gesagt, es sind strategische Leitlinien bis zum Jahr 2020 vereinbart, die sich mit der Strukturentwicklung an den Thüringer Hochschulen befassen. Das ist uns bekannt, die Presseerklärung kennen wir. Gleichzeitig hat aber der Landtag einen Beschluss gefasst, dass Sie bis zum Dezember dieses Jahres dem Landtag Vorstellungen zur Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen vorstellen, die dann vielleicht auch mit dem Parlament diskutiert werden können. Vielleicht könnten Sie sagen, wie sich das miteinander vereinbart. Und vielleicht noch anschließend, Sie hatten gesagt, dass die zusätzlichen Mittel aus dem Pakt 2020 zur Strukturanpassung verwendet werden sollen. Wie soll denn das geschehen? Zum Abbau von Personal oder zur Absicherung von Personal? Das würde mich interessieren. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Große Anfrage der FDP-Fraktion mit dem langen Titel „Berufsakademien, Hochschulen und Hochschulentwicklung in Thüringen“ liegt seit dem 03.09.2012 vor und steht erst heute nach mehreren Anläufen zur Diskussion. Die zeitlichen Verschiebungen bringen es natürlich mit sich, dass einige Antworten schon dem Zahn der Zeit zum Opfer gefallen sind, würde ich sagen, und auch neue Fragestellungen offen sind. Zum Beispiel könnten wir gleich heute vielleicht eine Auskunft bekommen - den Minister sehe ich nicht, aber vielleicht vom Staatssekretär -, wie die zukünftige Verteilung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 angedacht ist und wie weit es dort bereits Verständigungen mit den Hochschulleitungen gibt, ob es dort Einvernehmen gibt oder kein Einvernehmen gibt, das wäre im Zusammenhang mit der Großen Anfrage heute schon eine sehr schöne Auskunft,
die wir bekommen könnten, und die sicher auch die Landesrektorenkonferenz freuen würde. Herr Staatssekretär, ich freue mich auf Ihre Aussagen dazu. Ich möchte noch eins dazu sagen: Die Anfrage der FDP-Fraktion ist nach einer Anhörung eingereicht worden zur Hochschulentwicklungsplanung und man kann sicher über Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen nicht sprechen, ohne auch die Forschungseinrichtungen mit in Betracht zu ziehen. Es werden noch einmal verschiedene Fragen in der Anfrage abgefragt. Es werden Fragen der Standortsicherung der Hochschulen, der Strukturentwicklung aufgerufen. Die Frage Strukturentwicklung würde ja wieder ein ganz klein wenig, soweit ich weiß, korrespondieren mit der Frage der Aufteilung der Mittel aus dem Pakt 2020 und den Ideen, die eventuell aus dem Ministerium bereits geboren werden. Es werden Fragen nach der Personalsituation, der Finanzierung - dazu gab es heute schon Fragen -, nach Studiengebühren, das finde ich eine interessante Fragestellung, die die FDP-Fraktion dort aufgerufen hat. Dazu haben wir sicher alle hier unterschiedliche Auffassungen und es wird auch die Frage aufgeworfen zur Gründung privater Hochschulen. Ich glaube, genau diese Fragestellung ist eine der interessantesten. Die Antwort der Landesregierung ist eindeutig in der Großen Anfrage, dass es dort keine Bestrebungen gibt, das vorrangig zu unterstützen. Ich glaube, das trifft sich auch mit unserer Auffassung zu dem Punkt. Trotzdem zeigt es, dass aufgrund der Situation im Hochschulbereich, in der Finanzierung im Hochschulbereich und Forschungsbereich alle möglichen Ideen geboren werden, um einen Ausweg zu finden, eine Lücke zu finden, wie man das Angebot erhalten kann, stabilisieren kann. Ich denke, dass niemand von uns hier im Raum eigentlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die endgültige Antwort darauf hat, wie sich Hochschul
entwicklung in Thüringen unter den gegebenen Bedingungen in den nächsten Jahren vollziehen kann. Ich glaube, dass das auch nur ein Prozess sein kann, den man gemeinsam mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln kann und nicht gegeneinander oder durch die Verkündung von Ideen, Vorstellungen oder Maßnahmen. Da würde ich mir wirklich ein gemeinsames Gespräch wünschen.
Dann gibt es noch in dieser Antwort der Landesregierung zur Situation an den Berufsakademien sehr ausführliche Darstellungen und es wird nach den Abschlüssen im Bologna-Prozess gefragt, also der Gleichwertigkeit der Abschlüsse, sowohl der Gleichwertigkeit der Abschlüsse der Berufsakademien als auch mit denen der Hochschulen, der Fachhochschulen und Universitäten. Da ergibt sich schon allein aus der Antwort, in der Anfrage ergeben sich Probleme, auch Probleme, wie der zukünftige Status der Berufsakademien sein wird. Werden sie Teil der Fachhochschulen sein, werden sie es nicht sein, werden die Fachhochschulen sich auf ein Level entwickeln, wo man sagen kann, dort wird ein Abschluss gemacht, den man gut verkaufen kann, den man gut vermarkten kann, der aber in der Wertigkeit nicht das goldene Geweih ist, mit dem man auf den Arbeitsmarkt geht, sondern es ist mehr ein schlichteres Teil, das einen dann schmückt. Das ist schon eine wichtige Frage, finde ich. Ich würde mir nicht wünschen, dass die Abschlüsse der Fachhochschulen runternivelliert werden.
Dann wird auch noch mal auf die Frage der Finanzen eingegangen. Das Ministerium beantwortet die Frage der Finanzen wie immer: Wir steigern in diesem Bereich immer wieder mit Ausgaben und wir steigern und steigern jedes Jahr mehr. Das hören wir gebetsmühlenartig. Das haben wir schon gehört als die Mittel aus dem letzten Pakt 2020 einfach in den allgemeinen Haushalt gingen und damit der Haushalt ausgeglichen wurde. Doch! Das können wir nachher machen. Aber ich glaube, das wird davon nicht besser. Die ständige Wiederholung dieser Aussagen wird nicht besser. Dann haben wir noch Ausführungen zum Problem der Autonomie der Hochschulen, ihrer Eigenverantwortung und der Zugriffsmöglichkeiten durch das Ministerium. Auch hier ist aus unserer Sicht kein neuer Erkenntnisstand erkennbar. Also ich erkenne keinen im Verhältnis zu dem, was wir bisher dort diskutiert haben und gesehen haben. Wenn ich noch die Hochschulkonferenz der GEW in Weimar einbeziehe, sehe ich vonseiten des Ministeriums - da war der Minister selbst anwesend - eigentlich überhaupt keinen Fortschritt, insbesondere, was die Fragen der Änderung des Hochschulgesetzes anbelangt. Dort gibt es Kleinigkeiten, die haben Sie alle schon mehrfach vorgestellt. Das, glaube ich, muss man hier nicht wiederholen. Aber es geht vorrangig um Änderungen, die weit über den Tatbestand von Statusände
rungen im Personalbereich hinausgehen, sondern sich vor allem auf die Dinge der Rechte des Personals an Hochschulen, der Demokratisierung im Hochschulbereich und die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Beschäftigten an den Hochschulen beziehen. Hier haben wir bis jetzt keinen deutlichen Änderungsbedarf vonseiten des Ministeriums signalisiert bekommen. An dieser Stelle will ich darauf verweisen, dass in dieser Konferenz der GEW, die noch nicht lange zurückliegt, Prof. Beucke darauf hingewiesen hat, der offensichtlich mehrfache Erfahrungen hat, was die Leitung von Hochschulen anbelangt, unser Hochschulgesetz gibt das in gewisser Weise mit her, dass auch die Hochschulleitung von jemandem übernommen werden kann, der nicht hochschulinterne Kenntnisse hat, sozusagen von einem Manager. Prof. Beucke hat es dort ausführlich dargestellt, dass er die Erfahrung gemacht hat, dass diese Erfahrung nicht die glückliche ist, weil dieser kulturelle Innenkosmos einer Hochschule durch eine hochschulinterne, das heißt nicht aus der eigenen Hochschule, aber jemand der hochschulinterne Kenntnisse hat, für die Entwicklung von Hochschulentwicklungsplanungen insgesamt aus seiner Sicht wesentlich günstiger ist.
Wir würden uns sehr freuen, wenn die Hochschulentwicklungsplanung, wie sie auch in dieser großen Anfrage wieder durch die Landesregierung beantwortet wurde, nicht nur von der Rahmenvereinbarung III und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen abhängig gemacht wird, sondern dass es eine Hochschulentwicklungsplanung ist, die bildungspolitisch orientiert ist und die auch mit dem Parlament besprochen wird. Ich hatte mich vorhin bereits dazu geäußert, wie ich mir das vorstelle; ich weiß, wie kompliziert das ist. Die einen wollen einen Campus Thüringen für alle, die anderen wollen vielleicht sehr profilierte Hochschulen, an denen sich auch Schulen bilden können, mit denen man sich auch international positionieren kann. Aber die Wege dahin sind natürlich kompliziert, das fängt bei Berufungsfragen an und hört bei sonst was auf. Zu den Berufungsfragen gehört auch die Bezahlung an Hochschulen.
Es geht noch einmal darum, darauf wird auch verwiesen, wie sich die Zahl der Studierenden gesteigert hat, von 22.000 1993 auf 52.000 und 5.600, aber die Personalstellen gleichzeitig sind gekürzt worden von 5.600 auf 4.800 im Hochschulbereich und das kann irgendwo nicht funktionieren, das klappt nicht. Das kann mir keiner erklären, dass das vernünftig ist. Das führt eben dann auch zu dem erschreckend hohen Anteil an prekärer Beschäftigung im Hochschulbereich. Die Fragen des Mittelbaus werden seit Jahren diskutiert, wie man die Hochschulen mit einem stabilen Mittelbau ausstatten kann. Dazu gehört, dass Berufungsfragen oft daran hängen, dass man nicht weiß, wie man Spitzenfor
scher hier binden soll, berufen. Dazu gehört ja nicht nur Geld, dazu gehört auch ein Umfeld, das Leuten das Leben hier auch gut und angenehm macht. Es ist auch die Frage, bekommen die Fachhochschulen das Promotionsrecht. Soweit wir es aus dem Ausschuss wissen, hat das Ministerium nicht die Absicht, das zu tun, sondern lehnt das Promotionsrecht für die Fachhochschulen ab. Wir sehen das anders. Es gibt diese gemeinsamen Promotionsmöglichkeiten, aber das Promotionsrecht selbst soll ihnen nicht zukommen.
Ich hatte schon etwas gesagt zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen. Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen, weil ich den für sehr wichtig halte. Es zeigt sich, dass die Fachhochschulen und Hochschulen Thüringens ihre finanzielle Situation vorrangig auch über Drittmitteleinnahmen stabilisieren. Das kann man gut finden, da kann man sagen, das ist okay, die haben den Draht zur Wirklichkeit, die ziehen die Projekte an Land, das klappt alles ganz hervorragend. Aber es besteht hier natürlich auch ein Grundproblem. Wenn die Hochschulen tatsächlich Forschung aus Drittmitteln finanzieren und die Fachhochschulen ebenfalls, dann entsteht dort erstens ein Wettbewerb, der muss ja nicht schlecht sein, aber um nationale und internationale Excellenz schaffen zu wollen, brauche ich Grundlagenforschung. Grundlagenforschung kann auch den Effekt haben, dass sie gar kein Ergebnis hat, das kann ja passieren, kann ja vorkommen. Das muss finanziert werden. Das wird nun vorrangig über Ihr Ministerium mitfinanziert, über das Wissenschaftsministerium,
auch über Projekte des Bundes. Trotzdem steigt der Drittmittelanteil deutlich höher, weil eben Geld einfach generiert werden muss, um die Hochschulen finanzierbar machen zu können. Gemeinsam mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben die Hochschulen im Bereich der Grundlagenforschung natürlich viele Möglichkeiten und da stehen wir vor einer Frage, die möchte ich hier stellen, wir stellen sie nicht zum ersten Mal. Die Mittel für Forschung im Land Thüringen sind gebunden an das Wissenschaftsministerium und an das Wirtschaftsministerium. Der größere Teil der Mittel für Forschung liegt beim Wirtschaftsministerium. Die Frage muss man mal stellen dürfen und ich finde, man sollte sie stellen: Gehören die Mittel für Forschung nicht in eine Hand? Gehören sie nicht zum Wissenschaftsministerium, auch wenn man sagen kann, aus dem Wirtschaftsministerium kommen auch die Mittel für angewandte Forschung? Aber ich glaube, das ist eine Frage, da wird es Zeit, richtig ernsthaft darüber zu reden, weil sich vieles dann auch anders ergeben kann.
Aus dem Forschungsbericht aus dem Deutschen Bundestag geht zum Beispiel deutlich hervor, dass
es noch ein weiteres dringendes Erfordernis gibt. Darauf wird in der Großen Anfrage nicht eingegangen und das bezieht sich auf die Besteuerung von Innovations- und Forschungsergebnissen; das wird seit, ich glaube, mindestens einem Jahrzehnt von den wirtschaftsnahen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Thüringen immer wieder thematisiert, dass man dort zu Veränderungen kommen muss. Das geht natürlich nur auf der Bundesebene, aber initiativ kann man werden von Thüringen aus, um dort zu anderen Steuermodellen zu kommen. Das fände ich gut, wenn es uns gelingen würde, vielleicht im Ergebnis solcher Diskussionen auch zu solchen Initiativen zu kommen.
Dann möchte ich noch eines sagen: Wir vergeben ja jedes Jahr den Thüringer Forschungspreis, also über die STIFT und das Ministerium wird der Thüringer Forschungspreis vergeben. Der Rektor der Friedrich-Schiller-Universität, Prof. Dicke, sagte bei dieser Preisveranstaltung, er würde sehr gern eine Promotion betreuen, die das Zusammenwirken von Forschung, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezüglich der Preisträger untersucht. Dabei hat er sicher eine Vorstellung gehabt bezüglich der Preisträger, wo sie herkommen, wie sie sich generieren und dass man dort auch Unterstützung bekommt, auch finanzielle Unterstützung. Ich denke, das sind einige Aspekte, die wir alle gemeinsam noch einmal besprechen sollten. Ich habe hier noch viel Text, aber ich möchte diesen Text jetzt doch verkürzen
und noch auf eine Frage eingehen. Herr Fiedler, diese Frage wird Sie besonders interessieren. Das ist die Frage der Situation von Frauen an Hochschulen.
Es ist nach wie vor so, …
Nein, nein, das mache ich nicht. Ich kann ja nachher noch einmal reden oder ein anderes Mal. Wir hören das sicher alles noch einmal.
Es ist ja nach wie vor so, dass die Anzahl der Berufungen für Frauen viel zu niedrig ist.
Natürlich. Herr Fiedler, jetzt sage ich Ihnen mal eines, ich war immer ein Gegner der Quote, mindestens bis Ende der 90er-Jahre, aber alle meine Erfahrungen, sowohl im politischen Leben als auch wenn ich mich so umgucke im Bekanntenkreis, also bei Leuten, die an Hochschulen arbeiten und Ähnliches, sagen mir, es nützt nichts, wir brauchen eine
Quote, wenn man Frauen gleiche Chancen reinräumen will
wie Männern in diesem Bereich. Dafür würde ich mich gerne - ja, Herr Mohring - stark machen, auch im Ergebnis der Antwort der Landesregierung auf diese Große Anfrage, dass wir uns zu einer Quote verständigen könnten im Wissenschaftsbereich,
denn Frauen sind nicht dümmer als Männer. Ich wünsche uns noch eine schöne Aussprache. Danke.
Eine ganz harmlose Frage: Professor Deufel, Sie haben gesagt, es geht darum, den Strukturwandel zu stabilisieren und dort auch neue Akzente zu setzen. Wie sollen die Akzente denn aussehen? Haben Sie da schon konkrete Vorstellungen? Geht es da auch um Abbau oder geht es auch um Aufbau von bestimmten Dingen? Haben Sie da schon Vorstellungen?
Ich bedanke mich dafür, dass Sie das gestatten. Ich habe einmal eine Frage. Das irritiert mich jetzt ein bisschen, was Sie hier sagen. Ihr Parteimitglied, Dr. Röhlinger, hatte vor Jahren schon ein wirklich großes Interesse daran, eine Großstruktur zu schaffen mit Jena, Apolda, Bürgel, einen Großkreis.
Sind Sie der Meinung, dass das eine falsche Auffassung von Dr. Röhlinger war, der damals Oberbürgermeister war?
Stellungnahme des Fachschaftsrates Politikwissenschaft zu Einsparungen an der Friedrich-SchillerUniversität Jena
In einer Stellungnahme des Fachschaftsrates des Bereiches Politikwissenschaft zum Thema der geplanten Einsparungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, welche an die Fraktionen geschickt wurde, wird vor den gravierenden Auswirkungen für Lehre und Forschung gewarnt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dieser Stellungnahme?
2. Sieht die Landesregierung bei den prognostizierten Kürzungen im Hochschulbereich von 10 Prozent bis 2015 die Situation in Lehre und Forschung gefährdet?
3. Was unternimmt die Landesregierung zur Entwicklung von Exzellenz an den Hochschulen?
4. Aus welchen Quellen speist sich langfristig die Gesamtfinanzierung der Thüringer Hochschulen?
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich erst einmal für die Antwort, möchte aber meine Frage, die ich gestern dem Minister gestellt habe, noch mal wiederholen. Wir bekommen ja wirklich aus allen Ecken und Enden der Friedrich-Schiller-Universität diese Stellungnahmen. Meine Frage ist jetzt: Haben die einfach eine falsche Wahrnahme oder stimmt mit denen irgend etwas nicht, dass die das so dramatisch darstellen, dass in den nächsten Jahren sich die Personalsituation, damit also auch die Situation in Lehre und Ausbildung so deutlich, so gravierend verschlechtern wird? Oder ist das nicht richtig kommuniziert worden durch das Ministerium oder aber stehen Einnahmen und Ausgaben an den Hochschulen in einem Verhältnis zueinander, dass die Finanzsituation der Hochschulen dann de facto objektiv doch verschlechtert? Vielleicht können Sie mal versuchen, das zu erläutern. Wir sind ja auch in einer seltsamen Situation. Sie sagen immer, die werden immer reicher, und die klagen und sagen,
wir werden immer ärmer. Irgendeiner hat da ein Problem. Danke.
Ich verschärfe jetzt mal Ihre Aussage. Sie meinen also, es herrscht so ein interner Kannibalismus. Jeder frisst jeden, um an das Geld ranzukommen. Das kann ja nicht Sinn und Zweck der Hochschulpolitik sein, für deren Rahmen wir hier auch verantwortlich sind - Entschuldigung, wenn ich das jetzt mal so deutlich gesagt habe. Aber ich meine, das fände ich auch nicht gut, wenn es so wäre, wenn die Finanzpolitik des Landes dann die Hochschulen in so eine Situation bringt. Zur Erziehungswissenschaft will ich nur eines sagen: Also da kann man sicher reichlich darüber reden, man kann auch darüber reden, ob man das nicht gänzlich nach Erfurt verlagert oder wie man das überhaupt tut. Aber das muss man ja im politischen Rahmen diskutieren. Ich finde, das kann man nicht ausschließlich den Hochschulen überlassen. Sie meinen also, diese Aussagen, die wir jetzt wirklich massenhaft bekommen, betreffen ausschließlich die Friedrich-SchillerUniversität?
Sie haben über die Mittelsteigerungen insbesondere für die FSU gesprochen. Von dort kommen im Moment die meisten Schreiben und ich frage mich immer, ob die, die das schreiben, alle nicht durchblicken. Das ist die Frage, die kann vielleicht nachher auch der Minister beantworten. Ich habe schon gehört, bei einer größeren Diskussion im Hörsaal gab es darauf schon Antworten oder Fragen. Meine
Frage ist eigentlich: Haben Sie denn auch einmal gegengerechnet, wie die Kostensteigerungen für die Hochschulen sind im Verhältnis zum Mitteleinsatz, haben Sie das getan?
Danke schön, mehr brauche ich auch nicht. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es geht noch einmal um das Thema Hochschulen. Ich finde es schon in gewisser Weise fatal, wenn wir hier immer wieder sagen, wie gut wir das alles gemacht haben. Sicher hat sich die Hochschullandschaft in Thüringen gut entwickelt, aber es wird mittlerweile sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das Personal an den Thüringer Hochschulen nicht mehr lange und auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt an einigen Stellen schon nicht mehr dazu in der Lage ist, adäquat auszubilden, so wie man sich das eigentlich wünscht, wenn man Bildung vermitteln will. Ich betone, wenn man Bildung vermitteln will im weitesten Sinne und nicht einfach nur durchausbilden will.
An der Stelle möchte ich noch einmal sagen, Sie hatten hier gesagt, Sie gehen von steigenden Studierendenzahlen aus. Wenn ich bei der demografischen Entwicklung davon ausgehe, dass die Studierendenzahlen zwischen 9.000 und 10.000 bleiben werden, die Kosten sich aber steigern werden, wird sich das in irgendeiner Form auf den Personalbestand der Hochschulen auswirken müssen. Sie reden hier alle über Hochschulentwicklungsplanung, das muss ich hier noch einmal ganz deutlich sagen, die die SPD und das Ministerium erst einmal gar nicht wollten. Da musste man sie wirklich zum Jagen tragen, dass wir wenigstens diese Schmalspurhochschulentwicklungsplanung machen werden für die nächsten Jahre. Ich höre hier zu meiner großen Verblüffung am heutigen Abend von Herrn Emde, es gibt ein Thesenpapier, in dem schon Aussagen getroffen werden zur Hochschulentwicklungsplanung. Offensichtlich ist dieses Thesenpapier einigen bekannt, anderen nicht. Es wäre für mich sehr interessant zu erfahren, was denn dieses Thesenpapier beinhaltet,
ob tatsächlich, wie es die SPD will, vonseiten der Hochschulen Vorstellungen entwickelt werden, wie Hochschulentwicklungsplanung meinetwegen bis zum Jahr 2020 aussehen soll oder ob es Top-down durch das Ministerium gemacht wird oder ob man vielleicht mit diesem Thesenpapier Zentren schaffen will, die manches koordinieren, manches kooperieren, vielleicht auch Lehrinhalte aufnehmen, kann ja alles möglich sein, dass man so etwas vorhat und wie sich das auf die Situation der einzelnen Hochschulen auswirkt. Ich denke, Hochschulen sind eine Marke für ein Bundesland. Wenn ich eine gute Hochschule habe, die wie hier bei uns zum Beispiel sehr gut mit Forschungseinrichtungen kooperieren kann, dann bekomme ich auch wissenschaftliche Auszeichnungen. Damit kann ich werben, damit werbe ich auch für das Bundesland. Ich will es noch einmal sagen, Thüringen ist für mich nicht nur Wald und Bratwurst, sondern für mich ist Thüringen auch an vielen Stellen Kulturgeschichte. Dazu gehören dann aber auch wirklich Bildung und Bildungseinrichtungen.
Ich finde, wenn man dort Schwerpunkte setzen will, muss man sie auch langfristig ausfinanzieren und langfristig politische Rahmenbedingungen stellen. Ich frage Sie jetzt hier, vielleicht kann der Minister das beantworten: Wie soll es denn nun gemacht werden? Wie es die SPD will, wie es hier gesagt wurde, wir wollen Vorschläge aus den Hochschulen, oder gibt es ein Thesenpapier des Ministeriums, das uns noch nicht bekannt ist, das bereits strukturelle und inhaltliche Vorschläge für die Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen macht? Diese Frage hätte ich im Zusammenhang mit der Haushaltsdiskussion hier heute gern beantwortet. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte gleich eines hinzufügen: Aus unserer Sicht wäre es sehr gut gewesen, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen,
weil eine inhaltliche Beratung sowohl des Sofortberichts als auch des Anliegens des FDP-Antrags nur von Nutzen sein kann auch für den weiteren Fortgang, von der Umsetzung und der Anpassung dann im Landesrecht. Insofern ist der Vorschlag von Herrn Staatssekretär, den Antrag abzulehnen - vielleicht kann sich das Parlament da anders entscheiden. Zwischen Regierung und Parlament kann es ab und zu auch mal Unstimmigkeiten geben in solchen Fragen, was ich aber nicht erwarte.
Ich will dazu sagen, Sie haben das im Bericht gesagt, wir wissen es seit vielen Jahren, dass wir in Thüringen, was die außeruniversitären Forschungseinrichtungen anbelangt, schon viele Schritte gegangen sind zu Globalhaushalten, zur Übertragbar
keit und zur Flexibilisierung der Mittel. Wir haben diese Anträge selbst auch positiv begleitet. Insofern brauche ich da nicht lange und breite Erörterungen zu machen, aber ich möchte mich noch mal insgesamt auf das Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes selbst beziehen, das tatsächlich viele Freiheiten eröffnet. In diesen acht schlanken Paragraphen werden viele Dinge freigemacht, die es in dem Umfang bisher nicht gab und den Einrichtungen auch viele Spielräume lassen.
Ich fange mal mit einem Punkt an, der besonders komplex ist. Wenn den Einrichtungen das Baurecht gegeben wird, aber mit den Standards, die die Bundesregierung selbst ansetzt für ihre Bauvorhaben, dann stehen da Fragen dahinter, was kosten denn diese Standards, sowohl was die energetischen als auch die architektonischen Baufragen anbelangt. Das sind interessante Fragestellungen. Das kann ich in einen Paragraphen gießen, aber die Mittel dafür müssen zur Verfügung gestellt werden. Das ist zum Beispiel so eine Frage, über die wir gern geredet hätten.
Was die Aufhebung des Besserstellungsverbots anbelangt: Jeder von uns weiß das, man bekommt keine Spitzenwissenschaftler mehr zum Nulltarif. Das weiß jeder. Dass die Aufhebung des Besserstellungsverbots einen Sinn ergibt in der Weise das wissen wir auch alle -, aber in dem Bundesgesetz ist fixiert, dass die Einrichtungen dann die zusätzlichen Mittel aus der Drittmittelforschung bzw. über private Geldgeber generieren können. Das steht im Gesetz so drin in den Erläuterungen. Dort macht sich dann eine Frage auf, wo die gesellschaftliche Verantwortung für die Entwicklung von Forschung liegt, auch für angewandte Forschung. Wie funktioniert es dann im Zusammenhang - Sie haben das benannt - der Zusammenarbeit zwischen Forschung an den Hochschulen und Forschung in den einzelnen Einrichtungen? Welche Probleme treten auf? Da gibt es dann Problemstellungen. Deshalb bedauere ich das - ich sage es noch mal - außerordentlich, dass Sie keine Ausschussüberweisung wünschen, weil ich glaube, das sind ernsthafte Probleme, die auch Menschen unmittelbar tangieren. Im Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist im Text ja immer wieder formuliert, dass es auch um die Spitzenleute geht, wo dieses Besserstellungsverbot aufgehoben werden soll. Es steht zwar drin, auch die Mitarbeiter können davon partizipieren, auch dort kann man ausweichen und die Gehälter verändern oder die Entlohnung verändern, aber ausgenommen ist zum Beispiel schon der Verwaltungsbereich und der technische Bereich, also die bleiben da. Jeder von uns weiß das, dass auch an den Wissenschaftseinrichtungen die Anzahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse nicht klein ist, um nicht zu sagen, dass sie eher im großen Umfang existent sind. Da macht sich eine Frage auf. Ich schieße hier mich ein wenig aus der
öffentlichen Verantwortung raus in den privatwirtschaftlichen Bereich oder, die einen werden sagen, in den Wettbewerbsbereich und kann dann nicht mehr beeinflussen, wie sich die Situation von jungen Wissenschaftlern dauerhaft entwickeln wird. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse heißt nicht nur wenig Geld, das heißt auch befristete Arbeitsverträge, wo ich auf lange Sicht nicht weiß, wo werde ich meinen Lebensmittelpunkt entwickeln können oder nicht. Das heißt also auch, wie kann ich Kulturangebote wahrnehmen oder nicht wahrnehmen. Wer wissenschaftliche Leistungen vollbringen will, kann ja seinen Kopf nicht dauerhaft zwischen vier Wände einsperren, der muss ja ein bisschen geistige Flexibilität auch entwickeln können. Dafür braucht er auch Möglichkeiten der Mobilität und Ähnliches mehr. Insofern glaube ich, dass es hier Fragen gibt, die man wirklich ganz, ganz ernsthaft diskutieren muss. Man muss über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reden. Wie können beide Gesetze miteinander korrespondieren, wie bringt man das auf den Weg, dass es für alle einen Sinn macht? Ist es wirklich richtig, in diesem offenen Prozess mit diesen acht Paragraphen zu sagen, Personalentwicklungspläne brauchen wir nicht mehr, Stellenpläne brauchen wir nicht mehr, wir handeln frei, wir handeln frei in Bezug auf das einzelne Forschungsprojekt. Das ist für mich eine Frage, über die wir hätten reden können. Aber Sie wollen das nicht, Sie wollen das ja alles abwarten. Insofern, muss ich sagen, bedauere ich das. Wir werden das weiter thematisieren, die FDP sicher auch, wenn auch unter anderem Aspekt als wir. Wir werden dem Antrag so nicht zustimmen, wie er jetzt hier vorliegt, aber wir hätten gern eine Ausschussüberweisung gehabt,
um diese Fragestellungen diskutieren zu können und auch um darüber reden zu können, wie man Kooperation in der Forschungslandschaft entwickeln kann zwischen Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen, auch den wirtschaftsnahen. Herr Staatssekretär, an dieser Stelle will ich eins sagen: Sie haben noch mal auf die tollen Ausfinanzierungsmöglichkeiten im Land Thüringen hingewiesen. Wer heute Zeitung gelesen hat, liest …
Sie können eine andere Meinung haben, Prof. Dicke hat diese Meinung. Aber ich glaube auch, dazu gehört nicht nur Geld, dazu gehört auch Kommunikationsfähigkeit, dazu gehört auch Demokratisierung an den Einrichtungen. Dieses Wissenschaftsfreiheitsgesetz garantiert das so noch nicht; im Landesrecht hätte man das sehr gut umsetzen können. Danke schön.
Ja, ich würde das jetzt mal beantragen.
An den Ausschuss zu überweisen.
Ja, genau.
Nein, auch die Fortberatung des …
Beides.
Prof. Deufel, Sie haben jetzt Ihrem großen Bedauern Ausdruck verliehen, dass wir uns dieser Frage nicht so intensiv widmen als Parlament, was die finanziellen Folgen anbelangt. Genau das hätten wir aber zum Beispiel bei der Ausschussberatung mit tun können. Ich finde, bei einem Gesetz - ich habe ja gesagt, es ist schlank -, das solche Fragestellungen aufwirft, ist doch eine gemeinsame Diskussion nur von Vorteil. Sie wollen das doch auch demokratisch diskutieren, das habe ich doch richtig verstanden?
Danke, Frau Präsidentin. Ich freue mich auch, dass ich die Frage noch stellen darf. Der Anlass liegt ja schon eine Weile zurück. Sie hatten über die Erhöhung der Kulturausgaben gesprochen und über die großen Fortschritte, die wir mit dem Kulturkonzept erzielen, dem zukünftigen Kulturlastenausgleich. Ich bin leider Mitglied des Kulturausschusses in der Stadt Jena - das will ich auch gleich zur FDP sagen - und habe deshalb eine Frage an Sie. Ist es Ihnen bekannt, dass so eine große Stadt wie Jena aufgrund der im Moment stattfindenden Finanzplanung 50.000 € weniger hat, um ihr Kulturkonzept, Aufgabenstellungen daraus, umzusetzen, dass die fehlen? Ist es Ihnen auch bekannt, dass zum Beispiel eine solche soziokulturelle Einrichtung wie das Kassablanca, das sicher der Minister noch kennt, ihre Gehälter nach wie vor auf einem Level zahlen muss, dass sie jeden Sommer in die Arbeitslosigkeit gehen müssen, sich anmelden müssen, weil sie es sonst nicht finanzieren können? Glauben Sie, dass das Kulturkonzept diese Mängel behebt und dass wir zukünftig nicht auch fast jährlich 1 Mio. € mehr für die Philharmonie einstellen müssen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister hatte die Vermutung, dass wir hier den Wettkampf um die schönste Frage aufmachen. Selbstverständlich, wenn wir den Minister mal sehen und der uns zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht, dann machen wir das selbstverständlich auch.
Im Ausschuss hätten wir das auch getan, in jedem Fall, wenn Sie das gemeinsam mit uns diskutiert hätten. Ich will an dieser Stelle eines sagen: Sie haben bezüglich von Frau Dr. Klaubert hier noch ein
bisschen Ihrer Traurigkeit Ausdruck verliehen, dass sie Ihr Konzept nicht über den grünen Klee lobt. Sie hätten das selbstverständlich in der gemeinsamen Debatte mit uns schon vorher diskutieren und erarbeiten können, es wäre ein schöner Prozess gewesen, schöner Diskussionsprozess, es hätte sich sicher das eine oder andere Problem vorzeitig klären lassen. Aber wir haben ja jetzt Zeit. Sie haben ja gesagt, wir machen das künftig hin. Sie wollen keine Befehle von oben geben, Sie wollen es nicht vorgeben, sondern gemeinsam diskutieren auch mit allen Akteuren. Das finde ich toll, wir warten auf die Zukunft dieser Diskussion.
Zu den Fragestellungen: Ich möchte die Frage doch noch einmal an Sie stellen. Sie haben es noch mal gesagt, 4 Prozent des Verwaltungshaushalts sollen von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Mich würde einfach nur interessieren, wie Sie diese 4 Prozent definieren. Es gibt ja sehr unterschiedliche Strukturen im kulturellen Bereich, ich sage mal im Bereich der kulturellen Einrichtungen und Projekte. Also Sie wissen zum Beispiel - ich muss den Namen jetzt wieder sagen, auch wenn es nicht jedem gefällt -, dass die Stadt Jena mit einem kommunalen Eigenbetrieb arbeitet. Andere haben Kulturfinanzierung im Gesamthaushalt von vornherein mit drin. Daraus ergeben sich ja unterschiedliche Möglichkeiten und Varianten, wie man diese Finanzierung aufmacht. Das würde mich schon mal interessieren, ob Sie darüber schon mal nachgedacht haben. Also im Moment konnten Sie das ja für mich nicht so ganz klarmachen, aber vielleicht kommt das noch mit der Förderrichtlinie. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass Sie nicht sagen, und Sie haben es wieder gesagt, am Ende ist es die kommunale Verantwortung. Das ist nicht nur die kommunale Verantwortung. Es geht darum, wie viel Geld geht auch aus dem Landeshaushalt da und da hin, wie wird es eingestellt. Ich habe es Ihnen vorhin versucht zu sagen, also Hans-Jürgen Döring habe ich versucht es zu sagen, es hat in Bezug auf unsere Stadt die Folge, dass wir weniger Geld haben. Punkt, aus, vorbei für diesen Bereich Kultur.
Dann möchte ich noch etwas zu Ihrer Ausgangsrede sagen. Ich fand diese Betrachtungen zur Kultur sehr interessant. Eine Kulturkonzeption ist interessant. Aber am Interessantesten ist, wie setzt man das um. Und Kultur - jetzt beteilige ich mich mal an den Definitionsversuchen von Kultur hier im Raum ist ja nicht nur die Finanzierung von Kultureinrichtungen und von Projekten. Kultur ist eigentlich das, was am Ende eine Zivilisation ausmacht und demzufolge eine Gesellschaft ausmacht. Insofern, glaube ich, hätte der gemeinsame Diskurs sowohl im Vorfeld als auch in der Zukunft für alle von uns einen hohen Gewinn, in welche Richtung es geht und wie man es finanziert. Danke. Es ging nicht um den Wettbewerb.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es gibt eigentlich im Moment nicht viel hinzuzufügen zu dem, was hier bereits gesagt worden ist zum Bericht und zu dem Wunsch nach Ausschussüberweisung. Wir hätten diesen Antrag auch gestellt, den Antrag federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur und dann an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Da bin ich gleich bei einem Punkt zu diesem Antrag. Wir haben zehn Punkte aufgeführt, die muss ich nicht alle wiederholen. Herr Staatssekretär hatte gesagt, es geht auch um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Forschung und Technologie. Ich glaube, dort haben wir tatsächlich Aufgaben zu erfüllen, die man wesentlich deutlicher ausrichten muss. Ich habe mir die Zahlen noch mal angeschaut. Im Monitoring zu Forschung und Innovation gibt es tatsächlichen Nachholbedarf. Über das Problem muss man auch diskutieren, insbesondere wenn man noch sieht, da hat die Reise jetzt hinter den Ural vielleicht auch schon Ergebnisse gebracht, dass insbesondere die Länder Süd- und Osteuropas selbst dort Nachholbedarfe haben, wo man sicher sehr gut kooperieren könnte. Das wäre so ein Punkt für mich, den ich gern diskutieren würde.
Ich will noch etwas zu ProExzellenz sagen. Wir hatten das damals mit auf die Tagesordnung gesetzt hier im Plenum. Es ist dann durch lange Diskussionen endlich etwas daraus geworden. Das Programm soll in diesem Jahr evaluiert werden. Ich bin auf die Evaluierungsergebnisse sehr gespannt. Etwas, worauf ich auch sehr gespannt wäre, das will ich an dieser Stelle hier mal in aller Klarheit sagen, ich wünsche mir eigentlich, dass der zuständige Minister irgendwann einmal im Ausschuss oder hier im Plenum an einer Diskussion zu den Gegenständen seines Ministeriums teilnimmt.
Es wäre ein ganz individueller Wunsch, den ich hätte an dieser Stelle. Ansonsten muss ich sagen, die Fragestellungen haben wir hier schon zigmal diskutiert. Wir kommen immer wieder an ähnlichen Punkten an: Clusterbildung, bessere Zusammenarbeit, oder ich sage nicht bessere Zusammenarbeit, da kann gleich wieder der eine oder der andere sagen, wir arbeiten gut zusammen, aber Zusammenarbeit, Koordinierung zwischen Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium. Wir haben immer noch eine Aufgabenstellung vor uns. Die Aufgabenstellung heißt eigentlich, dass die Länder 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den Bereich Forschung
und Technologieentwicklung investieren sollen. Da liegen wir, glaube ich, mittlerweile bei 2,05 Prozent oder so. Da haben wir also durchaus noch finanzielle Spielräume, die dann der Finanzminister mit den anderen Kabinettsmitgliedern auch klären müsste. Das, glaube ich aber, sollte unser aller Anliegen sein. Thüringen ist ein sehr kleines Bundesland mit einer relativ geringen Einwohnerzahl. Alle greifen auch wieder das Thema Demographie auf. Wenn wir hier, ich will mal sagen, Menschen binden wollen, auch junge Menschen binden wollen, brauchen sie Zukunftsaussichten und Zukunftschancen. Die kommen natürlich vorrangig auch aus diesen Wachstumsmotoren von Forschung, Technologie, Verwertung von Technologieergebnissen. Das als politische Aufgabe für uns alle zu fixieren, halte ich für ganz notwendig und für eine unserer dringlichsten Aufgaben.
Ich glaube, da haben wir auch die Aufgabe zum sogenannten hoheitlichen Handeln. Hier will ich eine Frage aufwerfen. Da muss mir nicht jeder zustimmen, wir sind ja auch im Landtag. Wir haben Minister und Ministerpräsidenten und wir haben immer wieder Wahlen. Es gibt schon Zusammenarbeit in diesen Bereichen zwischen den drei Ländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, aber es gibt eine sehr unterschiedliche Art und Weise, mit diesen Bereichen umzugehen. Ich glaube, dort hat die Politik einen Anspruch zu erfüllen, den vielleicht die Einrichtungen und die Hochschulen an uns stellen, dass wir sagen, wie können wir dort zu Abgleichen kommen, die die Zusammenarbeit zwischen diesen drei Ländern im Bereich Forschung und Technologie deutlich verbessern, insbesondere was Förderinstrumentarien und ähnliche Dinge anbelangt. Mir sind solche Bedarfe signalisiert worden.
Ich möchte noch einige wenige Fragen aufwerfen, die aus meiner Sicht in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen wären. Auf dieses Zusammenarbeitsproblem haben alle hingewiesen, auch auf das Ansiedlungsproblem, also dass es uns gelingt, noch mehr Institute nach Thüringen zu holen, die auch in der Bundesfinanzierung mit drin sind und die wirklich eine hohe Leistungskapazität haben. Dazu gehört natürlich die Frage der Gewinnung von Spitzenwissenschaftlern. Aus dem von mir bereits genannten Monitoring will ich eine Fragestellung zitieren, die auffällig ist. Ich glaube, die Max-PlanckInstitute waren das, die dort formuliert haben, dass es ihnen gelungen ist, die Abwerbung einer Wissenschaftlerin in die Schweiz abzuwehren, dann heißt das natürlich, dass der Abwehrkampf auch mit finanziellen Mitteln verbunden ist. Die Industrie bezahlt sehr gut. Das muss man diskutieren. Da muss man fragen, wie ist die Finanzierung im Hochschulbereich und in diesem Forschungsbereich. Bleiben wir dort in den Systemen, die wir bisher haben oder brechen wir da aus? Ich würde das
zur Diskussion stellen wollen, wenn man erfolgreich sein soll. Das Gleiche betrifft Leute, die ein Promotionsstipendium haben wollen. Wenn wir das wirklich als Promotionsstipendien weiterführen oder als Stellen, das kostet natürlich einen Haufen Geld, wenn man so eine Umwandlung macht. Das wäre auch ein bundespolitisches Thema, das kann man auch aufmachen, wenn man das will.
Die zweite Frage - da spreche ich natürlich auch wieder als Standortvertreterin, Familienfreundlichkeit ist natürlich für solche Prozesse, wo Bildung, Forschung, Entwicklung eine große Rolle spielen und viele junge Leute aktiv sind, ein Riesenproblem. Bis jetzt sind ja nur, glaube ich, die MaxPlanck-Institute zertifiziert als familienfreundliche Institute und wir haben auf dem Beutenberg in Jena tatsächlich eine Kita gebaut.
Es hat acht Jahre gebraucht, bis Kommune, Land und alle zusammen das geschafft haben, aber wir haben es und das finde ich auch klasse, das muss ich hier sagen.
Dann gibt es aber noch ein Problem, es gibt die sogenannten Koselleck-Projekte. Dort sind zwischen 550.000 und 1,25 Mio. pro Projekt abrufbar. Mir ist nicht bekannt, was da in Thüringen abgerufen wurde bis jetzt. Vielleicht können Sie etwas dazu sagen. Insgesamt sind aus diesem Projektfonds bis jetzt nur 20 Prozent bewilligt worden und wenn man da ganz gezielt hineingeht, auch mit Beratung, Förderung, erschließt man natürlich auch neue Potenziale.
Graduiertenschulen sind schon benannt worden. Forschungsmarketing gehört meiner Meinung nach unbedingt dazu. Welche Strategien gibt es da? Wie gehen die Hochschulen mit den Alumni um? Wie wird das alles weiterentwickelt? Das sind Fragen, die ich gern weiter diskutieren würde.
Eine Sache - ich glaube, Dr. Voigt hat sie benannt, dann höre ich auch auf -: Netzwerkkoordinatoren hat der Wirtschaftsminister gefordert. Die hatten wir schon einmal. Bei OPTONET war das außerordentlich erfolgreich. Die Koordinatorenstelle sollten wir weitermachen. Ich glaube, auch die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen haben ein sehr gutes Recht darauf, von der Landesförderung sehr intensiv begleitet zu werden. Ich mache das einmal an einem Beispiel. Das Köhler-Institut in Jena stand vor Jahren derartig unter Beschuss, die sollten überhaupt kein Geld mehr bekommen. Die waren jetzt bei denen dabei, die dieses Ding dort auf den Mars mit gebracht haben, die haben da irgendein Instrument drin gehabt. Wir sollten doch wirklich auch versuchen, dass diese Bündelung von Möglichkeiten außeruniversitärer Einrichtungen, Hochschulen und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen wirklich gemeinsam diesen Standort prägen