Ich will daran erinnern, es ist recht hochtrabend überschrieben, nämlich mit „Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften“. Natürlich kann ich mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass wir hier im Dezember-Plenum auch über Hochschulpolitik diskutierten und darüber sinnierten, ob uns die Hochschulentwicklungsplanung, die uns schon lange zugesagt war, es gibt sogar einen Landtagsbeschluss aller Fraktionen dazu, noch unter dem Weihnachtsbaum ereilt. Wir alle wissen, es ist jetzt fast Ostern, auch als Osterei wird sie wohl kaum daherkommen. Die Hochschulentwicklungsplanung liegt bis heute nicht vor. Wir erleben einmal mehr die Uneinigkeit oder die Unfähigkeit einer sogenannten Großen Koalition, tatsächlich Dinge zu bewegen. Denn wenn wir uns das Gesetz genauer anschauen, wird sehr schnell deutlich, dass es mitnichten um wissenschaftlichen Nachwuchs insgesamt geht. Ich werde das nachher noch im Detail erläutern. Im Prinzip finden sich im Gesetz gerade einmal Regelungen zur Tenure-Track-Professur, die wir alle richtig finden. Das haben wir schon bei der ersten Beratung
hier erwähnt. Es ist mehr oder minder überfällig, dass wir hier in Thüringen diesen Weg beschreiten. Ansonsten - das müssen wir aber ganz deutlich sagen - ist dieses Gesetz seinem Anspruch nicht annähernd gerecht geworden. An den wahren Problemlagen jedenfalls des wissenschaftlichen Nachwuchses - ich benenne hier nur einmal die prekären Arbeitsverhältnisse durch Befristung und Teilzeit und infolge dessen eine schlechte Entlohnung geht das Gesetz leider vollkommen vorbei. Ich muss es noch einmal zuspitzen: Das Gesetz wird nicht einmal seinem Titel gerecht. Es enthält keinerlei verbindliche Regelungen zur Verbesserung des geringen Stellenwerts der Gleichstellung an den Hochschulen, auch ein Thema, was wir hier schon häufiger benannt haben. Wir wissen alle, dass Thüringen hier leider unrühmliches Bundesschlusslicht ist, so muss man das ganz deutlich sagen. Wir hätten erwartet, dass, wenn man hier eine Novellierung oder ein Gesetz mit Blick auf hochschulrechtliche Vorgaben auf den Weg bringt, dass man dann nicht nur, ich nenne es einmal, den Rückzug versucht, indem man erwähnt, dass in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen Gleichstellung eine Rolle spielt, aber sich keinerlei verbindliche Regelungen wiederfinden, auch in diesem Gesetz nicht.
Auch die unzureichende Personalvertretung der Studierenden, wir hatten sie hier in der Debatte beispielsweise bei der großen Anhörung zu prekären Beschäftigungsverhältnissen, ist mitnichten im Gesetz angekommen. Die Regelungen, die das Gesetz enthält, halten wir darüber hinaus größtenteils für untauglich. Ich will das auch im Einzelnen begründen. Da geht es zum Beispiel um die Wiedereinführung des Probestudiums für Menschen ohne Abitur. Aus unserer Sicht baut dieses willkürliche Hürden auf. Auch die Anrechnung der im Probestudium erfolgten Leistungen ist nicht sichergestellt, sondern bleibt im Ermessen der Hochschulen. Wer entscheidet sich denn dann für ein solches Probestudium? Die Koalition hat immerhin einen Punkt aufgenommen, den wir gar nicht falsch finden, nämlich die Beschränkung des Probestudiums auf zwei Semester. Ich kann das Agieren der Koalition durchaus sehr differenziert wiedergeben. Nichtsdestotrotz ist nicht geregelt, ob und wie diese Semester dann im Grundstudium Anerkennung finden - aus unserer Sicht ein großer Fehler. Denn wenn ich nicht weiß, ob diese zwei Semester bei der Gesamtbetrachtung tatsächlich Eingang finden, dann weiß ich nicht, wo hier die tatsächliche Verbesserung sein soll.
Auch die Gebührenregelung zum berufsbegleitenden Weiterbildungsstudium sehen wir kritisch. Ich will das gern genauer begründen, das ist Punkt 7 unseres Änderungsantrags. Denn das Gesetz sieht nach oben offene, kostendeckende Studiengebühren für diese Studiengänge vor. Das halten wir für eine Gefahr von neuen finanziellen Hürden und ha
ben deshalb eine Deckelung in Höhe von 500 € vorgenommen. Sicher kann man diskutieren, ob man sich nicht grundsätzlich für Gebührenfreiheit ausspricht. Ich sage auch, das ist immer charmant, gar keine Frage. Nichtsdestotrotz muss man schauen, wie so etwas bezahlt werden kann. Es geht hier um Weiterbildungsstudiengänge für Menschen, die in einer Beschäftigung stehen. Deswegen halten wir diese 500 € pro Semester durchaus für zumutbar. Sie können sich dann bei unserem Änderungsantrag entscheiden, ob und wie Sie sich dazu verhalten.
Zum Ersten, die zweckgebundenen Mittel zur Graduiertenförderung: Wir wollen, dass diese zweckgebunden sind, insbesondere achten wir hierbei auf eine angemessene Entlohnung und eine ausreichend finanzierte Beschäftigungsstelle pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Damit greifen wir auch Anregungen seitens der Studierenden auf, konkret der Studierendenvertretungen in dem Anhörungsverfahren, die genau dies an uns herangetragen haben und für wichtig erachten.
Zum Zweiten noch mal die Problematik Probestudium: Hier geht es uns um weniger Hürden und um mehr Sicherheit. Wir wollen eine Neuregelung des Probestudiums für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung. Wir meinen auch, dass die mindestens zweijährige Berufsausbildung, die nachgewiesen werden muss, nachvollziehbar ist, weil eine gewisse Berufspraxis selbstverständlich Grundlage sein muss. Warum es dann aber zusätzlich noch eine dreijährige Berufspraxis in dem zum Studiengang fachlich verwandten Bereich braucht, erschließt sich uns nicht. So wird eine berufliche Umorientierung und Weiterbildung eher erschwert. Wir schlagen daher eine Streichung dieser Voraussetzung vor.
Noch einmal will ich kurz darauf hinweisen: Die Anrechnung der im Probestudium erzielten Leistungen auf das reguläre Studium sind nicht verbindlich geregelt. Auch das halten wir für notwendig. Deswegen unser Änderungsantrag.
Zum Punkt 3 noch einmal, die Deckelung der Weiterbildungsstudiengänge: Hier haben wir vorgeschlagen, diese auf maximal 500 € pro Semester zu begrenzen, denn wie gesagt, wenn man das Gesetz so nimmt, wie es die Landesregierung vorlegt, sind die Gebühren im Moment nach oben offen. Das ist ganz sicher kein Abbau von Zugangshemmnissen zur Hochschulbildung.
Was aber hätte ein echter Gesetzentwurf zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses aus unserer Sicht mindestens enthalten müssen?
Das ist zum einen die Beschreibung von Wegen zu mehr regulären und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Hier fehlt eine grundsätzliche Umsteuerung in der Personalpolitik an unseren Hochschulen. Schließlich muss es uns eigentlich darum gehen, nicht möglichst viel Personal für wenig Geld einzustellen, sondern dafür zu sorgen, dass wir mehr reguläre und unbefristete Arbeitsplätze schaffen, vor allem dort, wo dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben erfüllt werden.
Zum Zweiten sind das verbindliche Regelungen und Vereinbarungen zum Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse und guter Arbeit mit den Hochschulen. Diese haben überhaupt keinen Eingang im Gesetz gefunden. So etwas muss aber Mindestbestandteil eines tragfähigen Gesetzes sein.
Weiterhin braucht es eine bessere Entlohnung von Lehrkräften für besondere Aufgaben. Diese haben eine hohe Lehrbelastung, das ist uns hier in der Anhörung auch ausgeführt worden, und werden nur mit der Tarifgruppe E11 entlohnt. Das ist aus unserer Sicht jedenfalls nicht vertretbar. Es braucht ebenso einheitliche Regelungen zur Bezahlung studentischer Hilfskräfte und natürlich, ich sagte es vorhin schon, auch eine Einbeziehung von Studierenden in das Personalvertretungsgesetz. Wir wollen es für studentische Beschäftigte öffnen und kündigen das hiermit schon mal an. Bei Personaleinstellung über Drittmittel ist es für uns außerdem selbstverständlich, dass der Personalrat beteiligt wird. Das erscheint sicherlich vielen schlüssig, ist aber im Moment nicht die Realität und im Gesetz auch nicht vorgesehen.
Weiterhin fehlt - das Gleichstellungsthema habe ich vorhin schon erwähnt - die verpflichtende Frauenförderung. In Anbetracht der Tatsache, dass Gleichstellung an den Hochschulen in Thüringen bisher nur eine untergeordnete Rolle spielt, fragen wir uns zum Beispiel, warum nicht längst Quotenoder Kaskadenmodelle in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgeschrieben worden sind. Warum sind auch die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten mitnichten ausgeweitet worden? Ein Armutszeugnis!
Ich muss Ihnen sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine mutige Hochschulpolitik sieht wahrlich anders aus. Ich fürchte, hier wird heute sozusagen der kleinstmögliche Kompromiss verabschiedet und uns als Hochschulgesetznovelle verkauft. Die Hochschulentwicklungsplanung bleibt bis heute Fehlanzeige. Aus unserer Sicht gibt es viel zu tun und wir können diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass Sie morgens schon Zeitung lesen, Frau Rothe-Beinlich, und dass Sie daraus auch immer Ihre Erwartungshaltungen für den jeweiligen Tag ableiten. Da bin ich auch sehr froh. Trotzdem wird Ihnen nicht entgangen sein, dass ich das vorliegende Gesetz auch als wichtigen Baustein in der Weiterentwicklung der Thüringer Hochschullandschaft bezeichnet habe.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: War das die Koalitionsrä- son andersherum?)
Nein. Insofern will ich einfach nur sagen: Sie müssen unterscheiden, idealistische Bilder an die Wand malen oder die realistische Situation an den Thüringer Hochschulen einschätzen, und dann überlegen, an welchen Punkten man Veränderungen vornehmen muss. Das macht die Koalition mit diesem Gesetzentwurf. Sie zeigt eine Handlungsstärke und sie zeigt vor allen Dingen auch, dass sie eine behutsame Weiterentwicklung der hochschulgesetzlichen Regelungen vornimmt und das basierend auch auf Empfehlungen, wenn Sie sich im Sommer des letzten Jahres die Empfehlung des Wissenschaftsrates angeschaut haben und da mal reingeschaut haben, was der Wissenschaftsrat empfiehlt: Auf der einen Seite sagt er, es geht um gesellschaftliche Wohlfahrt und auch um volkswirtschaftliche Rendite, die durch Hochschulen in Thüringen und in Deutschland entstehen, und man erwartet von der Politik klare Prioritätensetzung. Das machen wir teilweise mit diesem Gesetzentwurf, aber auch mit den Überlegungen des Thüringer Hochschulraums an sich. Gleichzeitig hat er Erwartungen an den Wissenschaftsbereich formuliert. Darin steht unter anderem, dass sie sich stärker profilieren müssen, das haben wir mit den Rahmenvereinbarungen, mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen betrieben, dass sie in Zukunft wettbewerblicher orientiert sein sollten, dass sie vielfältiger lokal bis international zusammenarbeiten müssen und dass vor allen Dingen Entscheidungsprozesse zielführend gestaltet werden sollen. Das ist etwas, was wir mit diesem Gesetzentwurf zu begleiten versuchen. Deswegen, die Hinweise, die Sie gemacht haben, müssen doch nicht notwendigerweise falsch sein. Wir sind im Ausschuss sehr konsensual in der Einschätzung gewesen, dass teilweise die sehr kurzfristigen Befristungsverhältnisse von wissenschaftlichen Mitarbeitern nicht zielführend sind, um den Wissenschaftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Insofern gibt es sowohl vonseiten des Ministeriums als auch von allen anderen Fraktionen die Einlassung zum Wis
senschaftszeitvertragsgesetz. Insofern wissen Sie doch auch, dass wir an der Stelle eine größere Einigkeit haben, aber da ist der Regelungsgehalt im Thüringer Hochschulgesetz nicht gegeben und das wissen Sie auch.
Das Zweite ist - und dazu haben die Dialogforen des Ministeriums durchaus beigetragen - natürlich auch, dass die Hochschulstrukturen in Thüringen und das ist auch die Einschätzung von der Landesrektorenkonferenz und von vielen Angehörten - sich bewährt haben. Es ist logisch, dass natürlich studentische Interessenvertretungen immer wieder auf die Drittelparität hinweisen, aber das ist so eine alte Debatte, das ist 70er-Jahre-Diskussion in der Hochschulpolitik, ich glaube, die müssen wir im 21. Jahrhundert in Thüringen nicht mehr führen.
Dann ist eines deutlich geworden, dass der Bolognaprozess in Thüringen nicht nur angekommen ist, sondern auch hervorragend gelebt wird. Wenn Sie sich anschauen, gerade vor zwei Tagen hat das Thüringer Studentenwerk seine Einzelanalyse für das Land Thüringen veröffentlicht und darin wird eine Sache deutlich, dass mittlerweile bei der Hälfte der Thüringer Studenten angestrebter Studienabschluss der Bachelor ist, wenn man die Masterstudenten noch mit dazu nimmt, dass quasi drei Viertel der Thüringer Studenten als angestrebten Abschluss einen bolognaorientierten Abschluss anstreben. Das finde ich, ist etwas, wo ein klares Zeichen gesetzt ist, dass Bologna in Thüringen vollumfänglich gelebt wird. Deswegen haben wir uns in der Koalition dafür entschieden, in drei besonderen Punkten Veränderungen im Gesetz vorzunehmen.
Der erste Punkt ist, Karrierewege innerhalb der Wissenschaftslandschaft zu flexibilisieren. Das Zweite, Durchlässigkeit zu erhöhen ohne gleichzeitig in Konkurrenz mit der dualen Ausbildung zu treten. Und das Dritte, auch gebührenfinanzierte Weiterbildungsmaster mit anzubieten. Wenn man auch hier wieder in die Realität und die Zahlen reinschaut, dann darf man feststellen, beim Studieren ohne Abitur liegt Thüringen mit einer Quote von 1,3 Prozent bei den Studienanfängern und bei den Absolventen von 0,4 Prozent aller Studenten im gesunden Mittelfeld. Der höchste Wert, den wir haben, ist in Nordrhein-Westfalen und Hamburg mit 4,5 Prozent der Studierenden, die ohne Abitur studieren, der Bundeswert sind 2,5 Prozent, aber es gibt auch noch Länder, die deutlich unter 0,5 Prozent liegen. Insofern sehen Sie, dass wir in Thüringen einen Weg aufgemacht haben, der es ermöglicht, auch ohne Abitur zu studieren. Das ist eine sinnvolle Ergänzung, das wird nicht der Königsweg werden. Wenn man sich hier die Auswertungen des Thüringer Studentenwerks anschaut, sind zwei Zahlen sehr beeindruckend. 12 Prozent der Thüringer Studenten an den Universitäten und 49 Prozent der Studenten an den Thüringer Fachhochschulen studieren, nachdem sie vorher eine
Berufsausbildung haben. Das ist ein bemerkenswerter Fakt. Genau deswegen geht es um die Frage der Durchlässigkeit in das System hinein und auch gleichzeitig die Verschränkung zwischen einer starken beruflichen Ausbildung, die wir in Thüringen haben, und auf der anderen Seite einer akademischen Aus- und Weiterbildung, die wir garantieren wollen. Wenn wir schon einmal bei dieser Auswertung des Studentenwerks sind, will ich auf einen Punkt hinweisen, der deutlich macht, warum es so wichtig ist, diese Verzahnung in die Berufswelt hinein zu stärken.
Wie in keinem anderen Bundesland Deutschlands ist es in Thüringen so, dass bei 43 Prozent der Thüringer Studenten die Bildungsherkunft der Eltern die ist, dass sie aus Facharbeiterfamilien stammen. 39 Prozent der Studenten in Thüringen - beide Elternteile haben einen Facharbeiterabschluss, haben keine akademische Vorbildung. Das zeigt doch, dass wir ein wahnsinnig bildungsgerechtes Wissenschaftssystem haben, dass wir dort Möglichkeiten gewähren wollen, im sozialen Aufstieg weiterzukommen und dort Brücken zu bauen. Ich glaube, das machen wir mit der Gesetzesinitiative.
Bei dem zweiten, weiteren Bereich, bei der Frage, Karrierewege zu flexibilisieren, muss man auch eines sagen: Wenn man sich die Empfehlung des Wissenschaftsrats anschaut, dann wird eines deutlich. Die sagen klipp und klar, wir wollen es entweder schaffen, mehr Leute, die einen ausländischen Abschluss haben, nach Deutschland zu bringen, um hier Wissenschaftler zu sein oder auch den Wissenschaftlern, die wir in unseren Institutionen ausbilden, bessere Wege in der Karriere zu ebnen. Wissenschaft als Beruf, das machen wir mit dem Gesetzentwurf möglich.
Wir eröffnen Tenure-Track-Möglichkeiten und damit eine bessere Planbarkeit der Karriere. Das ist auf der einen Seite für die Wissenschaftler motivationsfördernd, aber ist auf der anderen Seite für die Hochschulen eine ganz klare Chance, mit einer Anschlussperspektive die besten Leute zu halten und die dann nicht in andere Bereiche abwandern zu sehen.
Wenn Sie sich anschauen, es gab vor einem Jahr eine Befragung des Zentrums für Hochschulentwicklung, die 1.200 Junior-Professoren deutschlandweit befragt haben. Die sind am Ende darauf gekommen, dass sie gesagt haben: Von JuniorProfessoren, die tatsächlich in dem Tenure Track gelandet sind, haben 80 Prozent gesagt, das ist der ideale Weg, um einen Karrierefortschritt abzusichern. Das machen wir mit dem Gesetzentwurf möglich. Da sehen Sie, dass wir ganz offensive und vorzeigbare Ergebnisse auf den Weg bringen. Auch wenn man sich die Musterschüler im Bereich des Tenure Track ansieht, die LMU in München, bei denen es mittlerweile seit 2005 so ist, dass W2-Beru
fungen unter dem Tenure Track auf sechs Jahre befristet und danach mit der Möglichkeit der Entfristung bzw. sogar der Steigerung hin zu W3 ablaufen, sieht man, dass wir hier in Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung der Thüringer Hochschullandschaft leisten.
Jetzt haben Sie mich darauf angesprochen, dass ich weiterhin glaube, dass es zielführend wäre, nicht nur Rahmenvereinbarungen und Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu haben, sondern Hochschulentwicklungsplanung auch abzuschließen. Das ist ein Punkt, da bin ich relativ unverdächtig, weil ich viereinhalb Jahre das Gleiche erzähle, weil wir ein Thüringer Hochschulgesetz haben, in dem steht § 11 Abs. 4 Hochschulentwicklungsplanung. Wir haben uns aber gemeinschaftlich auch innerhalb des Ausschusses darüber verständigt, diese Hochschulentwicklungsplanung zu diskutieren, haben einen Zwischenbericht bekommen, haben viele Punkte eingespeist. Jetzt geht es darum, das Ganze zu finalisieren, weil die Hochschulen Sicherheit und Planbarkeit brauchen.
Da ist auch klar, dass so etwas allein nicht nur an der Frage des Geldes entspringen kann, aber die Hochschulen brauchen trotzdem eine auskömmliche Finanzierung. Auch da gibt es eine Empfehlung des Wissenschaftsrats, die lautet, Tarifsteigerung und auch Inflationsanpassung auszugleichen. Das halte ich für einen sehr wichtigen Punkt, den man auch stark machen sollte. Das ist ein Punkt. Wir brauchen den Hochschulentwicklungsplan. Daraus mache ich keinen Hehl.
Ich würde mir auch wünschen, dass wir das in dieser Legislaturperiode gemeinschaftlich auf den Weg bringen. Da bin ich sehr optimistisch, dass wir das mit dem ausreichenden Augenmaß in der Koalition hinbekommen werden. Das Zweite, was wir noch brauchen, ist eine Forschungs- und Innovationsstrategie. Auch die ist - Frau Kaschuba, seien Sie doch nicht so unruhig, Sie sind doch an sich eine in sich ruhende Person, also insofern
wundert mich doch jetzt, dass Sie - Sie sind ja schon in die erste Reihe nach vorn gesprungen ich merke das schon. Auch bei dem Bereich Innovations- und Forschungsstrategie sollten wir zügig zu Ergebnissen kommen. Eines ist vollkommen klar: Die Thüringer Hochschullandschaft braucht nicht nur mittelfristig ein gutes Gesetz, was wir heute vorlegen, sondern sie braucht langfristige Planungsorientierung. Das wollen wir leisten. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Vorrücken in die erste Reihe erklärt sich ja schon allein aus meinem Hinken, glaube ich. Aber, Herr Dr. Voigt, Sie haben mich noch nicht unruhig erlebt, dann geht es zur Sache. Fragen Sie mal meine Fraktion.
Wir haben hier ein Gesetz vorliegen zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Ich war darauf eingerichtet, dass wir heute zu dem Gesetz sprechen, aber ich stelle fest, wir sprechen zu allem. Ich werde mich also dieser Bewegung anschließen. Ich habe heute Morgen die Zeitung noch nicht gelesen und Ihre Vorstellungen zur Hochschulentwicklungsplanung demzufolge noch nicht zur Kenntnis genommen. Ich freue mich aber, dass Sie das getan haben, denn wir haben für Montag ein Pressegespräch angekündigt, wo wir ein Gutachten vorstellen möchten, zu Möglichkeiten der Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen. Sie können das dann auch zur Kenntnis nehmen und vielleicht kommen wir da in ein gemeinsames Gespräch und noch zu gemeinsamen Ergebnissen. Das wäre sehr schön.
Sie hatten jetzt gerade gesagt, wir brauchen neben der Hochschulentwicklungsplanung noch eine Innovations- und Forschungsstrategie. Da stimmen wir Ihnen zu 100 Prozent zu, um nicht zu sagen zu 200 Prozent. Wir hatten hier eine Konzeption zu diesem Thema gefordert und diskutiert. Falls Sie sich erinnern, ist vereinbart worden, sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum, dass dieser Teil, also die Forschungs- und Innovationsstrategie mit in die Hochschulentwicklungsplanung eingehen soll. Das halte ich, auch in Anbetracht der aktuellen Diskussionen auf diesem Gebiet, die über den Wissenschaftsrat geführt werden, für durchaus richtig. Sie wissen, dass auch im Rahmen von Planungsbildern und im Rahmen der Diskussionen, wie kommen wir denn in diesem Land - wir haben das ja schon, aber noch mehr - zu sehr exzellenten Einrichtungen, wo sowohl das Bildungsangebot für alle als auch das Forschungsangebot außerordentlich hochwertig sind. Sie kennen die Diskussionen ganz sicher. Da bin ich mir sicher. Dort werden Vorschläge unterbreitet, die nicht nur wie bei uns bereits Doppelberufungen zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen zulassen, so dass die Lehre von der Forschung sehr gut profitieren kann, sondern dass bereits Verbünde gebildet werden, also strukturelle Verbünde, wo man sagt, meinetwegen das Max-Planck-Institut und eine Hochschule
bilden einen Verbund, die dann auch gemeinsame Angebote unterbreiten. Das sind hochinteressante Debatten, wo man sagen kann, das muss man verfolgen und dort muss man auch sehen, wie kann dieses Angebot dann wirken - das hat ja dann eine Doppelfinanzierung. Aber die Doppelfinanzierung sollte nicht dazu führen, dass sich die Länder ein bisschen zurücklehnen und sagen können, wir brauchen da die Grundfinanzierung nicht mehr zu steigern. Aber das sind andere Diskussionen, die hängen jedoch indirekt mit dem heutigen Gegenstand hier zusammen.
Ich möchte noch auf einen Punkt aufmerksam machen. Ich höre jetzt immer, wir legen ein Hochschulgesetz vor. Sprache ist etwas Interessantes. Also, dieses Gesetz ist kein neues Hochschulgesetz, es ist ein Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Wir hatten zu Beginn dieser Legislaturperiode begonnen, der Minister hat es persönlich getan und hat auf dem ersten Hochschulgipfel eine grundsätzliche Änderung des jetzigen Thüringer Hochschulgesetzes angesagt, unter anderem in den Punkten Mitbestimmung und Demokratisierung. Da können Sie sagen, das ist ein alter Hut, die Paritätendiskussion aus den 70er-Jahren. Aber ich war am Sonnabend auf einer Konferenz, da wurde wieder über die Vertretung aller Statusgruppen an einer Hochschule und ihre Einbeziehung in Meinungsbildungsprozesse geredet. Da, glaube ich, haben wir deutlichen Handlungsbedarf.
Das ist in diesem Hochschulgesetz auch nicht verändert worden. Ich denke, da ist viel möglich und da ist in den letzten Jahren viel versäumt worden. Da kann ich nur sagen, der vorliegende Gesetzentwurf ist vielleicht ein kleiner Schritt für den wissenschaftlichen Nachwuchs, aber kein großer - für die Hochschulen erst recht nicht - für die Menschheit. Das will ich an dieser Stelle dazu sagen.