Protokoll der Sitzung vom 21.05.2014

(Beifall FDP)

danke, lässt die Landesregierung und in dem Fall auch die Koalition von CDU und SPD aus unserer Sicht hier deutlich vermissen. Wir haben Ihnen deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt, um die Befristung bis Ende 2022 zu streichen und somit den Druck vom Rettungsdienst zu nehmen. Ich erinnere

(Abg. Gumprecht)

auch an andere Fälle, wo wir stringent Berufsbilder haben auslaufen lassen und neu weitergemacht haben. Ich erinnere beispielsweise an die Nachdiplomierungen, die es bei den alten Fachschulabschlüssen gab. Und auch das hat nirgendwo zu Schaden geführt. Ich glaube, da sollten wir in der Systematik schlüssig bleiben. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will aber auch noch auf unseren Entschließungsantrag eingehen. Seit der Gesetzesnovelle 2009 besteht Rechtsunsicherheit bezüglich der Amtsträgerschaft der notärztlichen Versorgung und somit auch hinsichtlich der Amtsträgerhaftpflicht des Notarztes in Thüringen. Obwohl mit der Gesetzesnovelle 2009 eine Änderung des Amtsträgers innerhalb des Rettungsdienstes nicht beabsichtigt war, geht das Thüringer Innenministerium davon aus, dass die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen als neuer Amtsträger für die notärztliche Versorgung anzusehen ist. Durch diese Auslegung des Gesetzes wird in Thüringen eine doppelte Amtsträgerschaft im Rettungsdienst eingeführt. Warum die Landesregierung als einziges Bundesland von dem bisherigen System abweichen will, ist nicht nachvollziehbar und bringt für unsere Bürger und Notärzte erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich. Diese Auslegungsänderung durch das Innenministerium führt dazu, dass in Thüringen ein betroffener Bürger bei einem Behandlungsfehler des Notarztes nun alle beteiligten vermutlichen Aufgabenträger verklagen muss, um festzustellen, wer letztendlich passiv legitimiert ist. Soweit ich informiert bin, meine sehr verehrten Damen und Herren, laufen dazu auch schon Gerichtsverfahren, beispielsweise am Amtsgericht in Weimar. Das erklärt dann auch die Frage des Kollegen Adams. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, schnellstmöglich richtigzustellen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte wie bisher für den gesamten bodengebundenen Rettungsdienst und somit auch für die notärztliche Versorgung Aufgabenträger sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will zum Ende kommen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag sowie weiterhin um Zustimmung zum Entschließungsantrag, damit der bestehenden Rechtsunsicherheit nicht erst durch kostspielige Gerichtsentscheidungen, sondern durch den Verursacher abgeholfen wird. Ich danke Ihnen.

Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kubitzki.

Herr Präsident, ich versuche, ob ich der Frage abhelfen kann.

Danke, Kollege. Eine Frage, was die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung beim Einsatz der Notärzte betrifft. Ich kann mich erinnern bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, als wir das gemacht haben, hat sich die Kassenärztliche Vereinigung richtig darum gerissen, diese Aufgabe zu erfüllen. Wenn Sie jetzt fordern, dass die Haftpflichtversicherungen durch die Landkreise getragen werden sollen, dann möchte ich Ihnen die Frage stellen: Wer bekommt denn die Vergütung, wenn die Kassenärztliche Vereinigung für den Notarzteinsatz zuständig ist? Aus meiner Sicht ist das die Kassenärztliche Vereinigung. Können Sie das bestätigen?

Das kann ich so nicht bestätigen. Uns geht es mit unserem Entschließungsantrag schlicht und einfach um Rechtssicherheit in entsprechenden Gerichtsverfahren, die zurzeit stattfinden. Danke schön.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordneter Hartung von der SPD-Fraktion.

Herr Bergner, ich darf Ihnen helfen, ich kann die Anfrage des Herrn Kubitzki beantworten. Ja, natürlich bekommt die Kassenärztliche Vereinigung das Geld. Ich finde es nur recht und billig, wenn die Haftung dort angeschlossen wird, wo am Ende der Erlös ankommt und nicht der Erlös zur Kassenärztlichen Vereinigung geht und die Haftung tragen die Landkreise und Kommunen. Das ist abwegig.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, die Debatte dreht sich vor allem um den Teil des Gesetzes, der den neuen Beruf des Notfallsanitäters in Thüringen implementieren, umsetzen soll. Ich möchte mich in meiner Rede genau darauf konzentrieren, weil ich glaube, da gibt es den meisten Diskussionsbedarf und auch die meisten Verwerfungen. Ich kann das in gewisser Weise bei Hilfsorganisationen, bei den Rettern auch nachvollziehen. Hier im Plenum kann ich es nicht immer nachvollziehen, bei Herrn Adams zum Beispiel nicht. Es ist so, dass dieses gesamte Binnenverhältnis zwischen dem Retter, den Krankenkassen als Bezahler und den Hilfsorganisationen als Leistungserbringer - das gesamte Binnenverhältnis wird durch die Einführung des Notfallsanitäters auf eine ganz neue Basis gestellt. Das gibt natürlich Verwerfungen, das gibt natürlich Veränderungen und es ist tatsächlich so, dass es auch viele gefühlte Unsicherheiten, tatsächliche Unsicherheiten geben wird.

(Abg. Bergner)

Ich möchte das anhand dieser drei Mitspieler im System aufarbeiten. Da sind als Erstes die Hilfsorganisationen, die als Leistungserbringer den Rettungsdienst in einer sehr guten Qualität sicherstellen. Auch von mir an dieser Stelle herzlichen Dank an die Hilfsorganisationen und ihre Rettungsdienstmitarbeiter. Diese Hilfsorganisationen hatten früher kein Problem mit Nachwuchs. Rettungssanitäter und Rettungsassistenten waren in ihrer Ausbildung so eine Art Eigeninitiative, das heißt, sie haben sich an Schulen beworben, 80 Prozent der Leute haben ihre Ausbildung an den Schulen selber bezahlt. Ich rede jetzt vom Rettungsassistenten. Wenn sie ihre Schulausbildung bis zu einem gewissen Grad fertig hatten, mussten sie sich eine Stelle als Jahrespraktikant suchen. Die Vergütung dieser Jahrespraktikanten war nirgends geregelt, das heißt, dadurch, dass die Leute angewiesen waren, für ihre Berufsausbildung dieses Praktikum zu machen, hat ein großer Teil dieser Retter dieses Praktikum bei den Hilfsorganisationen umsonst gemacht. Ganz wenige haben eine Ausbildungsvergütung bekommen, die den Namen verdient hat, und einige haben eine Aufwandsentschädigung bekommen. Das heißt, in diesem Jahrespraktikum konnten die Hilfsorganisationen diese Praktikanten als zweiten Mann auf ein Auto setzen, bekamen von den Krankenkassen praktisch die Stelle eines Rettungssanitäters dafür bezahlt und haben aber nur einen Bruchteil des Geldes weitergereicht, das war ein sehr gutes Geschäft. Mit der Einführung des Notfallsanitäters ist dieses Geschäft zu Ende. Das gibt es nicht mehr, diese Ausbeutung dieser Jahrespraktikanten ist vorbei. Das ist ein guter Schritt.

(Beifall SPD)

Auf die Hilfsorganisationen kommt jetzt eine zusätzliche Aufgabe hinzu - sie müssen mit den Krankenkassen neue Verträge aushandeln. In diesen Verträgen ist natürlich die Vergütung von Auszubildenden Teil der Kosten des Rettungsdienstes, das ist vollkommen klar. Oder kennen Sie irgendein Unternehmen, das seine Auszubildenden nicht in der Geschäftsbilanz aufführt, dass das irgendwo aus einem Sondervermögen oder aus Privathand oder so bezahlt wird? Das ist vollkommen klar. Die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter ist Teil der Kosten im Rettungsdienst und wird sich deswegen in den Kassenverhandlungen niederschlagen müssen. Völlig weltfremd, wer etwas anderes glaubt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber die Verhandlungen. Wo kommt es denn her?)

Ja, das ist immer so. Verhandlungen gibt es in diesem Bereich immer. Jetzt kommen wir zu dem anderen Verhandlungspartner, den Krankenkassen. Die Krankenkassen hätten es sich natürlich besser gewünscht. Bislang war das für die so, dass die neu ausgebildeten Rettungsassistenten quasi für

sie vom Himmel gefallen sind, weil sie an keinem Punkt der Ausbildung dieser Menschen in irgendeiner finanziellen Verpflichtung waren. Das Einzige, was sie machen mussten - den fertig ausgebildeten Rettungsassistenten auf dem Auto irgendwann zu bezahlen, mehr nicht. Natürlich hätten sie es gerne, wenn das so weiterläuft. Aber das wird nicht gehen. Sie werden in Zukunft finanziell in die Pflicht genommen werden, diese Menschen auch in ihrer Ausbildung zu bezahlen. Das wissen die auch. Ich habe mit verschiedenen Krankenkassenvertretern hier in Thüringen geredet und denen ist völlig klar, dass es keinen anderen Weg gibt, diese Ausbildung zu bezahlen. Das wird sich auch in den Verhandlungen niederschlagen müssen, anders wird es nicht gehen.

Der dritte Partner sind die Retter, das sind die Mitarbeiter und Rettungsdienste. Das sind die eigentlichen Gewinner dieser Regelung. Diese Leute werden durch diese neue Gesetzgebung wesentlich bessergestellt als sie jemals in den vergangenen Jahren gestellt waren. Das kann ich kurz begründen. Weder der Rettungssanitäter noch der Rettungsassistent ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Da muss ich Herrn Kalich übrigens widersprechen, das sind keine Ausbildungsberufe. Es sind Berufe mit einer zweijährigen Berufsausbildung, wie gesagt, ohne - außer den Lehrplananforderungen Regelungen, wie ist das mit Vergütung usw. usf. Aus diesen Berufen wird jetzt aus dem Rettungsassistenten ein neuer Gesundheitsfachberuf. Das ist ein Quantensprung. Ich habe es eingangs bei der Einbringung des Gesetzes schon gesagt. Das ist ein Gesundheitsfachberuf. Das heißt, er bekommt wesentlich mehr Kompetenz und Verantwortung. Die Qualität ist wesentlich besser. Deswegen ist es nicht egal, ob wir eine Frist einsetzen oder nicht, denn eine höhere Qualität - wenn sich die Leute nach 2022 sowieso nicht mehr weiterbilden können vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter, dann gibt es auch keinen Grund, die Qualitätsrichtlinie später einzuführen, als bis dieser Zug abgefahren ist. Das ist normal, das ist auch stringent, das so zu machen. Diese höhere Qualität wird sich notwendigerweise in einer höheren Vergütung niederschlagen. Das ist nicht anders denkbar. Natürlich ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf anders zu vergüten als eine zweijährige Berufsausbildung ohne entsprechende Berufsanerkennung.

Dritter Punkt ist der, dass die Einsatzmöglichkeiten des Notfallsanitäters ganz andere sein werden. Ich habe mit verschiedenen Krankenhausbetreibern gesprochen, auch bundesweiten Krankenhausbetreibern. Die freuen sich auf die neuen Notfallsanitäter, denn das ist das perfekte Personal für Rettungsstellen und Notaufnahmen, denn sie sind das Bindeglied zwischen Rettungsdienst auf der einen Seite und Krankenhaus auf der anderen Seite. Es wird also mehr Einsatzmöglichkeiten geben und es

wird andere Arbeitsmöglichkeiten und damit auch andere Vergütungsmöglichkeiten geben. Es ist ein Gesundheitsfachberuf, ich habe es schon erwähnt. Das heißt, wir werden über kurz oder lang die Möglichkeit haben, dass diese Notfallsanitäter mit dieser Ausbildung auch studieren dürfen. Das konnten die Rettungsassistenten mit noch so viel Erfahrung nicht. Der Notfallsanitäter wird ein Studium aufnehmen können, zum Beispiel ein Medizinstudium, wenn er das möchte.

Der letzte Punkt: Diese ganze Verbesserung der Qualität in der Rettung wird dazu führen, dass der Einsatzkatalog der Notärzte überarbeitet wird und nicht mehr jeder Einsatz, der heute von einem Notarzt erbracht werden muss, in Zukunft weiterhin von einem Notarzt erbracht werden muss. Auch da ist es wichtig, dass wir möglichst früh diese Umstellung schaffen, damit wir die neuen Notarztkataloge auch umsetzen können und nicht auf unseren Autos überall keine Notfallsanitäter haben.

Herr Bergner, ich möchte Ihnen ausdrücklich widersprechen, der Rettungsassistent wird nicht vom Auto verbannt, er darf nur nicht mehr den Einsatz leiten. Er darf als zweiter Mann auf dem Fahrzeug problemlos weiter fahren, er darf den Einsatz nicht mehr leiten.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das darf er doch jetzt auch nicht.)

Doch, na klar. Der Rettungsassistent ist der Einsatzleiter, bis der Notarzt kommt, na klar, Herr Barth. Ein bisschen Kompetenz wäre hilfreich.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Deswegen haben wir das Gesetz geändert.)

Ich möchte auf die eine oder andere Äußerung, die hier in der Debatte gebracht worden ist, noch mal eingehen. Herr Adams, ja, es ist ein Bundesgesetz, das setzen wir um und wir haben keine andere Alternative, als diesen Weiterbildungskorridor bis 2022 aufzumachen. Das ist Bundesgesetz. Ich möchte das auch noch einmal richtigstellen, es muss nicht jeder von den Rettungsassistenten ewig lange auf die Schule. Mehr als die Hälfte der Rettungsassistenten haben mehr als fünf Jahre Berufserfahrung. Das heißt, sie müssen lediglich eine Prüfung ablegen. Nichts mit verstopften Schulen, nichts mit irgendwelchen lange angemeldeten Kursen, nichts mit Kapazitätsproblemen an den Schulen. Sie brauchen nur ein Prüfung. Die anderen brauchen nicht unbedingt permanent die Schulbank zu drücken. Mit dem Kultusministerium gibt es Absprachen, dass es ein ganz weites Onlineangebot für die Weiterbildung gibt, dass sie eben nicht ihre 480 bzw. 960 Stunden auf der Schulbank sitzen müssen, sondern dass die das eventuell in einem Onlineportal machen können.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist jetzt Ihre Qualitätsweiter- entwicklung?)

Ja, natürlich, das gibt es auch in anderen medizinischen Berufen. Machen Sie sich doch einfach mal kundig, wie so etwas funktioniert. Das würde helfen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, was soll denn dieser Quatsch jetzt, Herr Dr. Hartung?)

Was Herr Kalich mit der Ausbildung sagte, ich hatte schon gesagt, es ist kein Ausbildungsberuf, was bisher die Rettungsassistenten und die Rettungssanitäter waren. Das ändert sich jetzt.

Nun zu den beiden Anträgen, dem Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag: Ich hatte schon gesagt, ich halte die Amtsträgerhaftung dort angesiedelt sehr wohl für richtig, wo im Prinzip auch der Erlös aus diesem Geschäft ist.

Das Zweite ist zu den Fristen, die Sie streichen möchten. Dazu hatte ich auch schon etwas gesagt. Wir als Koalition werden beide Anträge ablehnen. Sie sind beide nicht unbedingt davon getragen, dass man beim Schreiben sonderlich viel Kompetenz an den Tag gelegt hat. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegen mir im Augenblick keine weiteren der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hartung, ich meine, Sie sind Arzt

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Dr. Har- tung.)

Herr Dr. Hartung - und sind in diesen Fragen sicherlich sehr kompetent. Ob Sie übrigens Ihre Abschlussprüfung einfach so jetzt aus dem Stand hier gleich wieder bestehen würden, ich will an Ihrer Kompetenz nicht zweifeln, aber ich glaube, wenn sich jeder da mal selber hinterfragt, wenn man auch bei langer Berufserfahrung jetzt in eine Abschlussprüfung gehen müsste, ob man die ohne Weiteres gleich besteht. Da habe ich so meine Zweifel, also für meinen Beruf jedenfalls sage ich das ausdrücklich.

(Beifall FDP)

Und noch etwas: Natürlich ist der Rettungsassistent der Einsatzleiter. Das ist eine Bezeichnung, die er hat, aber deswegen darf er außer stabiler Seitenlage nicht viel. Er darf keine Spritze geben, er darf keine Schmerztablette geben. Nichts darf er. Er ist

(Abg. Dr. Hartung)

der Höchstqualifizierte, der am Ort ist. Ja, das bin ich im Zweifelsfall auch. Da komme ich hin und kann stabile Seitenlage machen, weil ich eine Erste-Hilfe-Ausbildung habe.

(Beifall FDP)

Es hat im Bundesgesetz einen guten Grund gegeben, warum man keine Frist eingeführt hat. Das Rettungsassistentengesetz läuft zum Ende dieses Jahres aus, das heißt, es wird gar kein Nachwuchs produziert. Es geht nur um die, die diesen Abschluss bis jetzt haben. Jetzt stellen wir uns mal vor, da ist ein gut Qualifizierter, einer, der vielleicht auch mit dem zufrieden ist, was er hat, ist 55 Jahre alt und muss jetzt kurz vor Eintritt in die Rente nach Ihrem Gesetz mit 62 Jahren - noch eine Prüfung ablegen, um weitermachen zu können. Der will aber vielleicht gar nicht mehr rausfahren. Der will vielleicht nur in der Leitstelle sitzen und Einsätze koordinieren. Als Rettungsassistent darf er das. Nach Ihrem Gesetz darf er das ab 2022 nicht mehr, weil er plötzlich keinen gültigen Berufsabschluss mehr hat, keinen gültigen Beruf mehr hat. Das ist eines der Probleme, das Sie mit dieser Übergangsfrist produzieren. Die ist im Bundesgesetz nicht drin. Es gibt keine zwingende Notwendigkeit dafür. Dieses Problem produzieren Sie. Wir wollen dieses Problem nicht. Wer rausfahren will - junge Leute, die den Beruf lernen - und am Patienten was machen will, der muss notfalls Sanitäter werden, der muss diese Ausbildung machen. Auch wer Rettungsassistent ist und rausfahren will und mehr dürfen will, als er heute als Rettungsassistent darf, der muss diese Ausbildung machen oder meinetwegen auch nur die Prüfung. Aber wer das nicht will, wer mit dem Job in der Leitstelle vielleicht zufrieden ist, warum wollen wir den zwingen, diese Ausbildung auch mit über 60 Jahren noch zu machen? Die Frage hat hier keiner beantwortet.

(Beifall FDP)

Das ist ein Eingriff in die Freiheit dieser Leute und deswegen glaube ich nach wie vor, dass der Antrag, diese Frist abzuschaffen, vernünftig ist, wenn man den paar Leuten am Ende, die es auch nur betrifft, die Freiheit lässt, ihren restlichen Berufsweg in Ruhe zu Ende zu gehen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter Dr. Hartung hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.