Ja, aber Sie haben doch eine andere Auffassung, wie ich Qualität festschreibe. Sie sagen, starre Qualität, mindestens 50 Prozent. Das bedeutet aber nicht, dass Sie in den unterschiedlichen Formen eine gute Qualität haben. Das haben Sie damit nicht, sondern Sie müssen ganz flexibel sein. Das hängt damit zusammen, gerade wenn Sie an Demenzerkrankte denken, wo auch jetzt die Pflegereform im Bund noch mal sagt, zusätzliche Hilfskräfte da rein. Was machen wir denn da mit dem Gesetz, wenn wir es festgeschrieben haben? Wir ändern es gleich wieder und passen es an. So haben wir gesagt, wir geben allen - auch Sie haben die Entwürfe der Rechtsverordnung zur Diskussion bekommen, der Sozialausschuss hat sie bekommen, die Träger haben sie bereits mit erhalten und darüber zu diskutieren angefangen -, da stehen die 50 Prozent drin. Aber auch eine Varianz. Wenn wir uns diese Flexibilität mit dem Gesetzentwurf einfach rauben, denke ich, haben wir kein gutes Gesetz gemacht. Dann haben wir auch kein modernes Gesetz gemacht. Insgesamt sehe ich, dass wir mit diesem Gesetz Grundlagen geschaffen haben, um auf Augenhöhe mit all den Trägern, die wir in der Trägerlandschaft haben, ob das die konfessionell gebundenen sind, ob das die von der Wohlfahrt sind oder viele private Anbieter, die wir gerade im Bereich des Pflegemarktes haben, dass wir da ein Gesetz geschaffen haben, das gut funktionieren kann.
Dass wir mit diesem Gesetz, auch das hat Herr Kubitzki von der Linkspartei angesprochen, nicht regeln können, wie Bezahlung ist, sondern dass das in anderen Gesetzen schon geregelt wird, und wir es in einem Aushandlungsprozess weiter regeln müssen, ist völlig klar. Ich will es nicht so stehen lassen, dass der Pflegepakt da auch kleinmütig ist. Wir haben die ersten Ergebnisse, dass tarifliche Vereinbarungen zwischen den Trägern und den Pflegekassen anerkannt werden, dass Lohnsteigerungen damit abgebildet werden können. Insofern funktioniert dieser Pflegepakt, auch wenn er dem einen oder der anderen zu langsam geht. Aber ich will auch sagen, wenn wir über gute Pflege reden, dann müssen wir ganz ehrlich sagen, wir brauchen Erhöhungen im Bereich der Pflegeversicherung, weil die Betroffenen in Thüringen das nicht allein stemmen können. Deswegen werden wir sehr aufpassen.
Auf Bundesebene, genau, da sind wir uns einig. Das haben wir schon lange gefordert als Pflegeminister. Ja, ich lasse es mir auch nicht aus der Hand nehmen, Frau Siegesmund.
Da können Sie sicher sein. Und es heißt auch, das ist eine Forderung, die ich sehr unterstütze, wir müssen auch zu Branchentarifverträgen kommen. Auch im Bereich Soziales, auch im Bereich der Pflege, denn wir haben momentan eine Tarifbindung von gerade mal 6 Prozent. Ich kann im Einzelfall bei kleinen Heimen durchaus den Träger verstehen. Ich will nicht sagen, dass ich es nicht verstehen kann, aber Sie werden keine Pflegefachkräfte mehr bekommen, wenn wir nicht auch an der Stelle mit einem flächendeckenden Tarifvertrag auch die Gleichheit wieder herstellen.
Ja, Herr Bergemann, völlig korrekt. Deswegen bin ich auch so ein Verfechter der Erhöhung bei der Pflegeversicherung. Denn für uns in Ostdeutschland, gerade in Thüringen mit relativ niedrigen Löhnen und auch dieser Schwierigkeit, was kann ich dem Betroffenen noch an Geld abnehmen, da haben wir eine rein solidarische Finanzierung für die, die mehr verdienen und die, die weniger verdienen. Da hätten wir richtig etwas gut hinbekommen. Zumal wir, gerade wenn wir über Demografie reden, immer auch gucken, wie können wir im ländlichen Raum Arbeitsplätze sichern, und die Sozialwirtschaft, ob das die Eingliederungshilfe, ob das die Pflege ist, ist die standorttreue Wirtschaft, die wir haben, und die mit einem investierten Euro 1,11 € am Ende Mehrwert in der Region schaffen, weil vieles andere noch dazukommt. Deswegen müssen wir das im Bund gemeinsam mit regeln. Herzlichen Dank.
Wir stimmen nun zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7797. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Enthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
sundheit in der Drucksache 5/7771. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Mit Mehrheit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/7006 in zweiter Beratung unter der Berücksichtigung, dass wir jetzt die Beschlussempfehlung angenommen haben, ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU- und der SPD-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Ich bitte, das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer für den Gesetzentwurf ist, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder der CDU- und der SPD-Fraktion. Vielen Dank. Ich frage nach Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Der Gesetzentwurf ist angenommen. Ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7439 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7772
Zunächst hat der Abgeordnete Kuschel das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte, Herr Abgeordneter Kuschel.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes wurde am 20. März 2014 in erster Lesung ohne Aussprache beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Von den im Gesetz vorgesehenen Änderungen sind drei Komplexe betroffen. Das ist zum einen die Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Länder durch die Streichung der Regelung der Erhebung eines Mindestbetrags der Kirchensteuer und die Abschaffung des sogenannten Reuemonats. Zum Zweiten soll das Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisiert und bereits von zum Kapitalertragsteuerabzug Verpflichteten einbehalten und abgeführt werden. Drittens soll schließlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, indem die Regelungen für Ehepartner nun auch für Lebenspartnerschaften gelten.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 3. April 2014 und in seiner 77. Sitzung am 15. Mai 2014 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren hierzu durchgeführt. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dabei keine Bedenken zum Gesetzentwurf geäußert. Für das Bistum Erfurt, das Bistum DresdenMeißen und das Bistum Fulda hat sich das Katholische Büro Erfurt an der Anhörung beteiligt. Für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsen und das Evangelische Büro in Thüringen hat sich das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland an der Anhörung beteiligt. Die Vertreter beider Kirchen haben dabei keine Einwendungen geltend gemacht. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Danke.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und rufe als Ersten für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Huster auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kirchensteuer ist ein interessantes Feld,
deshalb sind wohl auch die Finanzerinnen und Finanzer der Fraktionen dafür zuständig, und das, obwohl es im vorliegenden Gesetzentwurf nicht einmal um finanzielle Veränderungen geht. Da steht nämlich Kosten - keine. Aber, meine Damen und Herren, auch wenn durch den Gesetzentwurf keine neuen Kosten entstehen, es geht bei der Kirchensteuer doch um sehr viel Geld. Die vom Staat erhobenen Steuern für die beiden großen Kirchen in Deutschland betragen pro Jahr etwa 9 bis 10 Mrd. €, darin enthalten sind mehr als 3 Mrd. €
Subventionen, also 3 Mrd. €, die dem Staat an Einnahmen entgehen, weil er die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer zulässt. Da sehen die zusätzlichen Staatsleistungen an die Kirche in Höhe von ca. 0,5 Mrd. € nahezu bescheiden aus. Noch eine Zahl will ich hier nennen, das sind die Einnahmen, die die Länder für die Erhebung der Kirchensteuer kassieren; im Jahr immerhin rund 0,25 Mrd. €. Wir verdienen also sogar mit.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Abschaffung der Mindestbetragskirchensteuer und des Reuemonats nach dem Kirchenaustritt im Bundesland Thüringen als Beitrag zur Harmonisierung der Ländergesetze. So weit, so gut. Das Beste aber an diesem Gesetzentwurf ist die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit dem Rechtsinstitut der Ehe.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich: Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft und das in einem Gesetz, dass die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge an die Kirchen, auch an die katholische Kirche, regelt. Ich denke, es handelt sich hier um ein historisches und weltgeschichtliches ich möchte sogar sagen -, revolutionäres Dokument.
Ob die katholische Kirche damit auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften akzeptiert, ist zwar noch nicht ganz klar, aber zumindest tut sie genau dies, wenn es um die Zahlung der Kirchensteuer geht.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden nur Dinge geregelt, die längst überfällig sind. Deshalb empfehle ich die Zustimmung zu dem Gesetz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Carl-Friedrich von Weizsäcker hat einmal einen schönen Satz gesagt: Die Kirche hat nicht den Auftrag, die Welt zu verändern. Wenn sie aber ihren Auftrag erfüllt, verändert sie die Welt.
richt hat am 7. Mai 2013 die bis dahin geltende Regelung im Steuersystem für verfassungswidrig erklärt und rückwirkend Nachbesserung angemahnt. Grund zur Mahnung sind Verstöße gegen Artikel 3 Grundgesetz durch den Ausschluss von eingetragenen Lebenspartnerschaften aus dem Splittingverfahren im Einkommensteuergesetz. Die Bundesregierung hat diese Forderung im Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 7. Mai 2013 umgesetzt. Im Deutschen Bundestag wurde die Gesetzesänderung durch alle Fraktionen angenommen und ich gehe davon aus, dass die Änderungen, die wir in unserem Gesetz haben, ebenso angenommen werden.
Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss verliefen, muss ich sagen, sehr harmonisch. Deshalb haben wir auch den Abgeordneten Kuschel als Berichterstatter erkoren.
Es gibt keinen großen Diskussionsbedarf, ich möchte aber trotzdem auf einige Änderungen aufmerksam machen. Die meisten Änderungen in dem vorliegenden Gesetz beziehen sich auf die Ausweitung des Geltungsbereichs auf die eingetragenen Lebenspartnerschaften, sind also mehr von redaktionellem Charakter. Da sich die Kirchensteuer als Zuschlagssteuer auf die Höhe der Einkommensteuer bezieht, müssen auch im Kirchensteuerrecht diese Änderungen vorgenommen werden.