Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Meine Damen und Herren, für diejenigen, denen nicht klar ist, warum wir nach so relativ kurzer Zeit schon wieder eine Änderung brauchen, denen sei noch einmal mit auf den Weg gegeben, Herr Staatssekretär Richwien hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in der 139. Sitzung am 20. Dezember 2013 das, glaube ich, so dargelegt, dass man das nachvollziehen kann. Es gibt also Änderungsbedarf. Das ist sicher auch der Grund, warum wir bei der öffentlichen Anhörung eine sehr intensive Beratung hatten. Ich will aber durchaus darauf hinweisen, dass vielleicht gerade wir als Grüne besonders in die Pflicht genommen wurden außerhalb der offiziellen Dinge, die gelaufen sind. Das mag

(Abg. Kummer)

daran liegen, dass sich die drei wichtigsten Akteure in der Diskussion zwar nicht immer grün sind, sich aber für sehr grün halten. Das sind zum einen die Fischer und Angler, die viel in der freien Natur sind und schon deshalb per se Naturschützer sind. Das sind dann die Naturschutzverbände, die doch mit großen Erwartungen und auch vielen Forderungen an uns herangetreten sind und last, but not least, die Wasserenergienutzer, die glauben oder die der Auffassung sind, die Grünen, das sind die Gralshüter der erneuerbaren Energien. Es sind also diejenigen, die sich immer wieder dafür einsetzen und die ganz massiv an uns herangetreten sind und noch einmal ihre Forderungen dargelegt haben. Das sind natürlich Interessen, die nicht miteinander korrespondieren, und das war für uns nicht einfach, sich dort zu positionieren. Wir haben es dennoch gemacht.

Wir haben nicht nur diesen Diskussionsprozess intensiv in den Ausschuss-Sitzungen begleitet, sondern auch zahlreiche Gespräche außerhalb geführt und man sieht, wir hatten in der letzten AusschussSitzung zwei oder eineinhalb Stunden der Diskussion nur Änderungsanträge. Man sieht, dass es da eine ganze Menge Dinge gab, die alle Fraktionen im Übrigen aufgenommen haben. Ich glaube, über 50 Prozent der Änderungsanträge sind von mehreren Fraktionen eingebracht worden. Man sieht, dass wir uns bei vielen Punkten einig waren. Dass dann immer die CDU und SPD mit der Mehrheit zum Zuge kommt, ist selbstverständlich, aber auch wir konnten 90 Prozent der vorgelegten Änderungsanträgen zustimmen.

Dass wir mit unseren drei Änderungsanträgen oder mit den wesentlichen nicht zum Zuge gekommen sind, das bedauern wir sehr und wegen der doch sehr geringen Aussichten, das hier noch durchzubringen, haben wir auf Änderungsanträge im Plenum verzichtet, aber für diejenigen, die das jetzt verfolgen, die vielleicht auch draußen zuhören, sei noch einmal gesagt, was wir gern in dem Gesetz verankert gehabt hätten. Wir haben uns sehr stark mit Umweltverbänden, Naturschutzverbänden auseinandergesetzt und haben versucht, noch mehr Belange des Biotop-, Arten- und Naturschutzes zu berücksichtigen. In einem ersten Antrag wollten wir, dass analog zum Thüringer Jagdgesetz, in dem das genauso geregelt ist, eine Verpflichtung zur Berücksichtigung der Allgemeinwohlbelange des Naturschutzes verankert wird. Das sind für uns Selbstverständlichkeiten, dass man bei Gesetzgebungen, die man heute im Bereich Naturschutz, Umweltschutz vorlegt, eine solche allgemeine Formulierung auch hineinbringt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Zweites für uns ganz wichtig, und zwar hat die Anhörung ergeben, dass es oft das Problem gibt das ist dieser klassische Konflikt zwischen Natur

schutz und Fischereiwirtschaft -, dass manche Besatzmaßnahmen in Gewässern dazu führen, dass die eigentlich vorhandene Flora und Fauna beeinträchtigt wird. Wir wollten mit einer entsprechenden Formulierung dafür sorgen, dass dort besonders geschützte Arten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Das hat die Mehrheit allerdings nicht gewollt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Drittes, das ist eine Erfahrung, die wir in anderen Bereichen auch gemacht haben, wir wollten, dass bei Standgewässern unter 0,5 Hektar - das ist nicht allzu viel, das sind kleine Tümpel, die hauptsächlich den Zwecken von Naturschutz und Landschaftspflege dienen, weil dort eigentlich keine Fische gehalten werden sollten - keine Hegepflicht besteht. Auch das war ein Ergebnis der Anhörung, wo darauf hingewiesen wurde, es kann sein, wenn dort eine Hegepflicht besteht, so, wie es der Gesetzentwurf jetzt vorsieht, dass dann jemand, der dort Aufwendungen hat, ein bisschen Geld verdienen will und dadurch Maßnahmen in diesen Kleinstgewässern stattfinden, die möglicherweise Flora und Fauna abträglich sind.

Meine Damen und Herren, das alles führt dazu, dass wir uns letzten Endes bei diesem jetzt vorliegenden Entwurf enthalten werden, weil wir glauben, man muss ihn nicht ablehnen, weil es wichtige Veränderungen gab und das Gesetz auch notwendig ist. Wir können aber auch nicht zustimmen, weil unsere drei Änderungsanträge nicht aufgenommen wurden, das wäre wirklich etwas in unserem Sinne gewesen. Insofern werden wir uns hier enthalten. Dem Änderungsantrag der Linken werden wir zustimmen, das ist noch einmal etwas, was wir auch schon im Ausschuss diskutiert haben, was wir ausdrücklich unterstützen. Ich will auch noch einmal dafür werben, dass alle gemeinsam diesem Änderungsantrag der Linken zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Egon Primas.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei der vorliegenden Novelle des Fischereigesetzes haben wir es mit einer Vielzahl von Detailänderungen zu tun. Hauptziel der Landesregierung war es, den Vollzug zu verbessern. Darüber hinaus sollen Deregulierungen und auch die Zuständigkeitsübertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Angelverbände und Anglerverbände stattfinden. Das halten wir für sinnvoll und in der großen Anhörung zum Gesetzentwurf wurde das auch bei den Stellungnahmen der Anzuhörenden deutlich. Für die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen, die wertvol

(Abg. Dr. Augsten)

le Hinweise für die weitere Optimierung des Fischereigesetzes gegeben haben, bedanke ich mich recht herzlich bei den Anzuhörenden.

(Beifall DIE LINKE)

Das Fischereigesetz, meine Damen und Herren, ist nämlich nicht ein Rechtsbereich für eine Minderheit, sondern für eine Vielzahl tausender Naturfreunde, die in den Verbänden organisiert sind. Gern möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Thüringer Anglern für ihr aktives Engagement im Bereich des Fischarten- und Naturschutzes zu danken.

(Beifall CDU, FDP)

Schlüssel für die Fischhege ist der Hegeplan, der alle fischereilichen Maßnahmen für das jeweilige Gewässer enthält. Wir haben uns daher die Stellungnahmen der Anzuhörenden genau angeschaut und wollen künftig eine Anzeigepflicht für den Hegeplan bei der unteren Fischereibehörde im Fischereigesetz verankern. Weiterhin wollten wir mit unseren Änderungsanträgen den Schutz für unsere Fische an den Wasserkraftanlagen verbessern, indem Vorgaben für Leiteinrichtungen und sonstige Schutzvorkehrungen in das Fischereigesetz aufgenommen werden. Das ist auch, denke ich, Sie haben es schon gehört, einvernehmlich im Ausschuss so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wichtig ist für uns aber, dass die Fischerei bei der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde bleibt und nicht bei der Anstalt Forst verortet wird, das halten wir nicht für sachgerecht. Deswegen haben wir uns dagegen ausgesprochen und werden uns auch weiterhin dagegen aussprechen. Damit ist schon einmal das beantwortet, was den Änderungsantrag der Linken anbelangt.

Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einmal auf ein Detail eingehen, das wir am Rande diskutiert haben. Ich erinnere daran, in der Diskussion und in der Öffentlichkeit war vom Rechnungshof der Vorschlag zur Abschaffung der Jagdabgabe gebracht worden. In dem Zusammenhang ist auch die Diskussion über die Abschaffung der Fischereiabgabe gekommen. Da darf ich Ihnen, vor allen Dingen aber den Anglern, sagen, wir bleiben dabei genauso wie bei der Jagdabgabe, dazu haben wir uns am 26. März im Ausschuss noch mal deutlich positioniert, wir brauchen weiterhin die Fischereiabgabe, denn ohne diese Fischereiabgabe könnten wir vieles nicht mehr realisieren. Wir brauchen sie für die Verbandsarbeit, vor allen Dingen für die Fortbildung und Schulung und das ist dringend notwendig, weil sich im Wasser- oder Naturschutzrecht ständig etwas ändert. Wenn wir unsere Angler durch diese Schulungen nicht auf den neusten Stand bringen würden, wäre das nicht sachgerecht. Ich glaube, da kann man für die Angler deut

lich mitnehmen, wir stehen dazu, dass weiterhin die Jagdabgabe eingesammelt wird.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich, stimmen Sie dem Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses zu, und rufe den Anglern zu „Petri Heil!“ und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Abgeordneter Kummer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wurde im Vorfeld gefragt, ob wir heute über den Kormoran reden. Meine Damen und Herren, es geht heute nicht um schwarze Vögel; das wäre die Kormoranverordnung. Nein, es geht hier um die zweite Lesung zum Thüringer Fischereigesetz.

Ich möchte am Beginn feststellen, dass unsere Kritik, die wir an dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung geübt haben, in der Anhörung zur Gesetzesberatung bestätigt wurde. Das Hauptproblem im Thüringer Fischereirecht ist die fehlende Leistungsfähigkeit der unteren Fischereibehörden. Das Gesetz wurde deshalb in der Vergangenheit oft nicht umgesetzt.

Ich will das kurz erläutern. Fischerei wird üblicherweise an Gewässern durchgeführt und die Gewässer gehören im Regelfall nicht nur Einzelpersonen, sondern wir haben dort eine Vielzahl von Eigentümern, so wie Thüringer Grundstücke im Regelfall zersplittert sind. Diese Vielzahl von Eigentümern muss sich nach dem Fischereigesetz zu einer Fischereigenossenschaft zusammenfinden, um dann gemeinsam zu entscheiden, wie das Gewässer bewirtschaftet wird. Dazu gibt es dann entweder eine Verpachtung oder sie machen es selber, wenn sie den erforderlichen Sachverstand haben. Anschließend wird ein Hegeplan erstellt, der beschreibt, wie denn das Gewässer bewirtschaftet werden soll, welche Fische eingesetzt werden sollen, welche Fischarten bewirtschaftet werden sollen, welche Fische entnommen werden sollen. Dieser Hegeplan ist dann von den unteren Fischereibehörden zu kontrollieren und dabei sind die Vorgaben des Natur- und Artenschutzes und unter anderem auch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. Denn für die Wasserrahmenrichtlinie ist es wesentlich, dass die richtigen Fischarten im Gewässer sein sollen. Nur dann haben wir das Ziel erreicht: guter Zustand der Thüringer Gewässer.

Die Fischereipolitik in Thüringen scheitert leider schon bei Punkt 1, nämlich der Gründung von Fi

(Abg. Primas)

schereigenossenschaften aus den Eigentümern, die gemeinsam ein Gewässer besitzen. Dazu schrieb der Gemeinde- und Städtebund in unserer Anhörung: Bislang ist der Bürgermeister verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Fischereigesetzes eine Genossenschaftsversammlung einzuberufen. Das Thüringer Fischereigesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 30. Oktober 1992 in Kraft getreten. Nunmehr soll der Bürgermeister verpflichtet werden, die erstmalige Einberufung der Versammlung der Fischereigenossenschaft zu veranlassen.

Meine Damen und Herren, wenn seit dem 30. Oktober 1992 die Fischereigenossenschaften hätten gegründet werden müssen, und jetzt der Bürgermeister erstmalig eine Gründungsversammlung einberufen soll, fragt man sich, ob an den Gewässern überhaupt Fischerei durchgeführt wurde, denn alles, was dann folgt, die Verpachtung, die Erstellung von Hegeplänen, scheint ja nicht stattgefunden zu haben, weil es keine Rechtsgrundlage gab.

Die Frage eines Vertreters des Landkreistags in der Anhörung, wie denn die Hegepläne, die diese Fischereigenossenschaft oder die Fischereiausübungsberechtigten erstellen sollen, in die Landkreise kommen, zur Behörde, sprach in der Hinsicht auch Bände, denn die unteren Fischereibehörden hatten diese Hegepläne die ganzen Jahre zu kontrollieren. Man muss doch wissen, welche Gewässer ich in meinem Zuständigkeitsbereich habe. Wenn dann kein Hegeplan kommt, müsste ich als zuständige Behörde doch mal nachfragen. Offensichtlich ist das nicht passiert.

Zur Leistungsfähigkeit haben sich auch die Angelverbände geäußert. Ich möchte hier aus der Zuschrift des Landesanglerverbands eine kurze Passage vortragen, die dort auch Bände sprach: „Von Anfang an war der Fachbereich Fischerei im Freistaat Thüringen strukturell und personell nicht am tatsächlichen Umfang der Verantwortlichkeiten und der Aufgabenfelder ausgerichtet, sondern stark unterrepräsentiert. Die Probleme haben sich in den vergangenen Jahren, beginnend mit der Auflösung der oberen Fischereibehörde, verschärft. Um die Problematik auf den Punkt zu bringen, momentan ist es, was die Behördenstruktur und personelle Ausstattung der Fischereiverwaltung betrifft, nicht fünf vor Zwölf, sondern schon zwanzig nach Zwölf.“

Sicherlich wurde in den letzten Jahren in fast allen Behörden Personal abgebaut, doch es ist ein drastischer Unterschied, ob ich von 30 VBE auf 20 VBE reduziere oder bei einer schon stark unterbesetzten Behörde, wie es die oberste Fischereibehörde von Anfang an war, von 4 VBE auf aktuell 2,5 VBE reduziere und die obere Fischereibehörde ganz abgeschafft habe. Diese dramatische Entwicklung passiert in einer Zeit, wo die Aufgaben

und der Arbeitsumfang für die Fischereibehörden zugenommen haben.

Ein weiteres, schon länger bekanntes Problem sind die sogenannten unteren Fischereibehörden, welche laut ihrer Dienstpläne oft zu wenig Zeit haben, die ihnen per Gesetz zugewiesenen Aufgaben in der Fischerei erfüllen zu können. Ohne das Engagement der Mitarbeiter schmälern zu wollen, ist es eine Wahrheit, dass diese Behörden in der Regel in andere Aufgabenfelder, wie der Jagd, Gartenbau, Friedhofswesen, Liegenschaften etc., eingebunden und für die Fischerei durchschnittlich nur 0,2 VBE eingeplant sind.

Erschwerend kommt die oft fehlende fachliche Qualifikation im Bereich Fischerei hinzu, obwohl gerade hier ein sehr spezielles Fachwissen erforderlich ist.

Der Verband für Angeln und Naturschutz als zweiter Angelverband in Thüringen fordert, er sieht „die Notwendigkeit jeweils für Werra, Unstrut/Ilm, Saale und Weiße Elster/Pleiße mit Nebenflüssen, Ingenieurpersonal mit entsprechender Qualifikation und der Fähigkeit zusätzlich den verwaltungstechnischen Teil zu bewerkstelligen“, vorzuhalten. „Die Teilaufgaben untere Fischereibehörde könnten in den Verwaltungseinheiten entfallen und die neuen Stellen z.B. bei ThüringenForst angesiedelt werden. (…) Nach unserer Erfahrung sind weder die unteren noch die obere Naturschutzbehörde in der Lage (…) dieses Fachgebiet einschließlich des Fischartenschutzes fachgerecht zu bewerten. Es besteht dringender Handlungsbedarf.“

Meine Damen und Herren, so weit die Einschätzung der Anzuhörenden zu der Leistungsfähigkeit der Thüringer Fischereiverwaltung. Das Fazit für uns ist, dass wir mit einer solchen Struktur große Gefahr laufen, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht zu erreichen. Da helfen auch die Nachbesserungen, die wir in diesem Gesetzestext erreicht haben, nichts. Denn wenn ein Gesetz von der Umsetzung her nicht kontrolliert wird, wenn noch nicht einmal die grundlegenden Dinge auf den Weg gebracht werden, dann kann ich nicht erwarten, dass bei den - da sind wir wieder beim Kormoran - oft nicht mit den dort hineingehörenden Fischen versehenen Gewässern, weil eben der Kormoran oftmals massive Schäden hinterlassen hat, dann der entsprechend notwendige Besatz stattfindet und sich eine Artenzusammensetzung wiederfindet, bei der die Europäische Union sagt, hier ist der gute Zustand erreicht worden.

Gewässer, meine Damen und Herren, sind aus einem Guss zu bewirtschaften, gerade auch unsere Fließgewässer. Das gilt bei der Frage der Abwassereinleitung, das gilt bei der Frage des Hochwasserschutzes und es gilt auch bei der Frage der Fischerei. Hier kann man nicht an Gemeindegrenzen, nicht an Landkreisgrenzen Halt machen und

dementsprechend brauchen wir eine Struktur, die diese Fragen berücksichtigt.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte mich an diesem Punkt auch dem Dank von Herrn Primas an die Anzuhörenden anschließen. Hier ist sehr intensiv überlegt worden, wie man die Probleme, die wir in Thüringen haben, abstellen kann. Es gab keine Forderung, die über die Maßen hinausging. Es gab die Forderung nach einer Umstrukturierung, so dass mit den vorhandenen wenigen Mitteln ein Optimum erreicht werden kann. Das geht wirklich nicht mit 0,2 Vollbeschäftigteneinheiten, mit Leuten in den Kreisen, die von Fischerei - Entschuldigung, wenn ich das so sage wenig Kenntnis haben.

Dass es bei einigen der anzuhörenden Verbände auch mangelhafte Kenntnisse über bestimmte Dinge gibt, mussten wir feststellen. Ich will da in der Hinsicht noch mal zu den Fragen kommen, Herr Dr. Augsten, Sie sprachen ein paar Änderungsanträge an. Es gab zum Beispiel die Forderung, die Hege in Kleinstgewässern nicht durchzuführen 0,5 Hektar hatten Sie vorhin angesprochen. Der Hintergrund dieser Forderung war, dass man befürchtet, dass bei einer Hegeverpflichtung Fische in fischfreie Gewässer eingesetzt würden und dass die dann zum Beispiel bedrohte Amphibien vernichten würden.

Meine Damen und Herren, dort, wo Fische dauerhaft existieren können, leben Fische. Sie sind seit hunderten Millionen Jahren auf dieser Welt. Sie haben sich an die Bedingungen angepasst. Auch wenn man keinen Fisch in einem Gewässer hat, wenn ein Gewässer durch eine negative Umweltbeeinträchtigung vollständig ausgestorben ist, dann kommt selbst in Bereichen, wo der Mensch nicht hinkommt, der Fisch wieder in das Gewässer.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche Fische?)

(Zwischenruf Abg. Dr. Kaschuba, DIE LINKE: Alle.)

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nutzbare.)