Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

2012 sollten es 15 Mio. € sein und dann im Doppelhaushalt insgesamt 40 Mio. mehr. Wer das zusammenrechnet, sieht, in den drei Jahren wären wir immerhin auf 55 Mio. gekommen. Nun wissen wir alle, dass auch dieses Geld am Ende das Problem nicht löst. Aber es ist wie immer, wenn man nicht anfängt, wenn man nicht auch mit kleinen Schritten anfängt, wird das Problem größer und man schiebt eine Bugwelle vor sich her, die nur noch höher wird.

(Beifall FDP)

Spannend, dass in dieser Woche der Kultusminister anmahnt, so wird er zitiert, „bis 2019 zusätzlich 150 Mio. für Schulsanierung zur Verfügung zu stellen“. Das ist, ich weiß nicht, zumindest einmal bemerkenswert. Erst hat Herr Matschie im Kabinett die Absenkung der Mittel für die Schulsanierung von etwas über 22 Mio. auf 15 Mio., also eine Absenkung um 7 Mio. € mit verhandelt und beschlossen und dann hier im Landtag dem Gesetz auch mit zugestimmt, auch seine Fraktion.

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Das war auch richtig so.)

Ja, kann sein, aus Ihrer Sicht kann das so sein. Aber ich sage, also er kann sich nicht im Landtag hinstellen und im Haushalt die Mittel um 7 Mio. senken und dann eine Woche vor der Kommunalwahl kommen und sagen, jetzt brauchen wir aber 150 Mio. mehr Geld.

(Beifall FDP)

Ja, also wie die Diskussionen heute früh: Ich hoffe und ich bin auch relativ sicher, dass die Leute, die diese Diskussionen interessiert und die diese Diskussion interessiert verfolgen, merken, wenn sie hinter die Fichte geführt werden sollen.

(Beifall FDP)

Die Zahl der Versuche steigt exponentiell zur Nähe zu Wahlen. Das ist immer so. Und deswegen will ich noch einmal sagen, wir haben in den letzten Jahren in den Haushaltsberatungen immer davon gesprochen und auch unsere Anträge haben sich immer an den Grundsatz gehalten, einen Dreiklang, für den wir immer geworben haben, nämlich zu sagen, wir müssen konsolidieren, wir müssen sparen und wir müssen natürlich investieren. Aus diesen drei Dingen wird eine solide und eine zukunftsgerechte Finanzpolitik. Deswegen will ich es noch einmal ausdrücklich sagen: 2012 und für den Haushalt 2013/2014 haben wir solche Vorschläge gemacht und nicht erst in der Woche vor der Kommunalwahl. Da muss ich sagen, so richtig der Ansatz im Inhalt

(Abg. Huster)

ist, so durchsichtig ist am Ende trotzdem der Zeitpunkt, zu dem dieser Gesetzentwurf kommt.

(Beifall FDP)

Ein kleines Problem will ich noch ansprechen. Es wird vorgeschlagen, dem 20-prozentigen Mitleistungsanteil auf Antrag aus den Mitteln des Ausgleichsstocks zu bringen. Das ist nun eine relativ mutige Idee, will ich vorsichtig sagen. Denn das Geld aus dem Ausgleichsstock zu nehmen, heißt, das geht am Ende zulasten der Gemeinden, die Mittel aus dem Ausgleichsstock benötigen. Den gibt es nicht von ungefähr, sondern der hat einen gewissen Zweck und auch gewisse Gemeinden, ein gewisses Ziel im Auge. In diesen Stock hineinzugreifen, das kann nicht richtig sein. Nur am Rande: Die Mittel aus dem Ausgleichsstock sind 2013 schon einmal gesenkt worden. So fürchterlich viel ist da nicht zu holen.

(Beifall FDP)

Deshalb sage ich, Ziel trotzdem richtig. Wir werden der Überweisung des Antrags an den Haushaltsund Finanzausschuss auf jeden Fall zustimmen. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die Debatte seitens des Kultusministeriums - wie sie seitens des Finanzministeriums verlaufen wird, da habe ich eine gewisse Ahnung - verläuft. Darauf bin ich sehr gespannt und freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat die Abgeordnete Lehmann von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und Gäste, die Linken wollen das kommunale Hilfspaket von CDU und SPD ändern, indem für die Jahre 2014 und 2015 für die Schulträger eine investive Zuweisung ausschließlich für Schulgebäude eingeführt werden soll. Der Mitleistungsanteil der Schulträger, also der Eigenanteil, soll 20 Prozent betragen und, wie Herr Barth schon erläuterte, gegebenenfalls aus dem Landesausgleichsstock nach § 24 des Finanzausgleichsgesetzes gewährt werden. Dazu liegt auch ein entsprechender Entschließungsantrag vor, um die Rechtsvorschriften des FAG so zu ändern, dass dies überhaupt möglich würde. So weit zum Sachverhalt, was den Inhalt des Gesetzes betrifft. Die Finanzierung soll die 100 Mio. € aus der Rücklage bedeuten, also die 100 Mio. € sollen aus der Rücklage genommen werden.

Werte Kollegen der linken Fraktion, wenn das Thema nicht durchaus ernst wäre - und wir als CDUFraktion nehmen es auch ernst -, dann könnte man

sagen, Sie haben beim Aufschreiben dieses Gesetzentwurfs einen spaßigen Tag gehabt. Denn es sieht wirklich aus wie ein Wahlprogramm oder wie Ihr Teil vom Wahlprogramm. Wahlprogramme aufschreiben kann auch Spaß machen.

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Wenn es der Sache nützt.)

Aber ich begründe es auch: Wenn man Ihre Begründung zu dem Gesetzentwurf liest, kann man nur feststellen, das kann nicht ernst gemeint sein. Wenn ich lese: Große Einigkeit unter den Fraktionen, Änderungen können selbstverständlich großmütig berücksichtigt werden oder für die Anhörung der Spitzenverbände sei ausreichend Zeit. Das Letztere ist sogar eine Pflicht, an der niemand vorbeikommt. Ich meine, Ihre Begründung klingt sogar ein bisschen sarkastisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich hier nach Meinung unserer Fraktion um einen Schaufensterantrag und da bin ich mit Herrn Barth, mit dem ich sonst nicht immer einig bin, diesmal einig. Es ist im Vorfeld der Kommunal- und der Landtagswahl ein entsprechender Antrag, mit dem die Linken für sich werben wollen. Die Linken haben einfach einen guten Vorschlag unseres Finanzministers aufgegriffen, die Summe noch ein bisschen erhöht und das Ganze abgeschrieben.

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Nur viel schlechter finanziert.)

Viel schlechter finanziert. Ich komme auch gleich noch einmal darauf zurück.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, indem das Ganze auch noch in unser Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte gepackt werden soll, zeigt sich, dass die Linken immer noch die Zielrichtung unseres kommunalen Hilfspakets verkennen und damit ihren Vorschlag für ihre Politik nach dem Gießkannenprinzip einfach fortführen wollen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die versu- chen, euch im Wahlkampf zu übertrumpfen.)

Das kommunale Hilfspaket der Koalition, was aus mehreren Säulen besteht, hilft zum Beispiel den Kommunen, ihre Haushalte mit Blick auf Belastungen aus Investitionen unter der Berücksichtigung der demografischen Entwicklung anzupassen. Da bin ich gleich bei einem weiteren Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Unruhe DIE LINKE)

Herr Kollege Ramelow, Sie können sich doch auch noch zu Wort melden, wir haben doch Zeit.

Meine Damen und Herren, es gibt Schulträger in Thüringen

(Abg. Barth)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Er- furt, Eisenach, Suhl, Gera …)

- genau, jetzt kommen wir zu den einzelnen Situationen in Thüringen, Herr Kollege Ramelow -, es gibt Schulträger in Thüringen, die ihre Hausaufgaben gemacht haben, die sich auch dem Thema der undankbaren Schulnetzplanung mit allen Folgen und auch Protesten gestellt haben und die jetzt ein Schulnetz vorhalten, das der demografischen Entwicklung der Schülerzahlen entspricht, das finanziell zu unterhalten ist und das auch die Bildungsqualität, denn die wollen wir nicht vergessen, für die Schüler durch entsprechende Mehrzügigkeit, zum Beispiel an den Gymnasien, entsprechend der Bildungsqualität eben auch bietet. Das dürfte bei der Mehrheit der Schulträger der Fall sein. Und es gibt die anderen Fälle. Es gibt die Fälle, wo Schulträger immer noch zu viele Schulimmobilien vorhalten, weil man diese politisch durchaus schwierigen Entscheidungen in den Kreistagen oder bei den Stadträten gescheut hat oder Stadträte und Kreistagsmitglieder dies nicht beschlossen haben.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ist nun alles in Ordnung oder ist nun alles nicht in Ordnung?)

Insofern gibt es in diesen Landkreisen natürlich mehr Aufwendungen bei der Unterhaltung und dem Erhalt der Immobilien zu stemmen, manchmal auch nur von hälftig genutzten Immobilien. Das ist in Thüringen so unterschiedlich, wie auch die Finanzlage der Schulträger unterschiedlich ist. Dabei zeigt sich auch die bisherige Schwerpunktsetzung in den Kommunalparlamenten bei den Investitionsausgaben. In manchen Kreisen gibt es gut sanierte Schulimmobilien und tolle Sportanlagen und in anderen Landkreisen ist das nicht so, da gibt es große Mängel zum Beispiel beim Brandschutz oder auch bei den sanitären Anlagen, die dann noch in einem schlimmen Zustand sind.

Meine Damen und Herren, auch der CDU-Fraktion ist dies bekannt, genauso wie der Landesregierung. Und auch wir sehen Handlungsbedarf, aber nicht nach irgendeinem Gießkannenprinzip und auch nicht ohne konkrete Vorgaben, was die Nachhaltigkeit dieser Investitionen betrifft. Oder wer würde hier sein Geld privat in ein Haus zum Beispiel investieren, wenn man weiß, dass es nach ein oder zwei Jahren abgerissen wird. Das würde sicherlich auch niemand tun. Und dass wir mit unseren Steuergeldern sorgsam umgehen wollen und müssen, ist auch ein Grundsatz unserer Fraktion. Deshalb gilt, auch Investitionen in die Bildung müssen Gegenstand sorgfältiger Abwägung zwischen den verschiedenen Investitionsmöglichkeiten sein. Eine pauschale Verwendung von Geld nur für Schulgebäude steht einer Verwendung für Lehrmittel gegenüber, die bei einigen Schulträgern auch noch hapert, obwohl bereits in den letzten Jahren viele

Millionen Euro, zum Beispiel Landes- und EU-Geld, für die Anschaffung von Computerkabinetten oder auch Whiteboards geflossen sind. Das wollen wir nicht vergessen. Aber es hapert wie gesagt auch bei der Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln.

Eine gezielte Förderung wie beim kommunalen Hilfspaket ist deshalb aus unserer Sicht auch bei den Bildungsinvestitionen erforderlich. Auch eine nachhaltige Finanzierung ist notwendig. Die Linken möchten gern die Rücklagen des Landes aufzehren und das zeigt wieder Ihre Linie bei der Finanzpolitik. Wir sagen, Finanzpolitik muss seriös sein, wir müssen vernünftig mit den Steuergeldern wirtschaften, die wir haben.

(Unruhe DIE LINKE)

Wir brauchen Rücklagen für schlechte Zeiten und Investitionen auch in Schul- und in die Bildungslandschaft. Das ist ganz klar.

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Wie viele Schulden haben wir in diesem Land?)

Mit dem Gesetzentwurf der Linken werden jedoch keine neuen Instrumente eingeführt, die den Schulträgern auch geeignete Anreize setzen, am Bedarf ausgerichtete Investitionen durchzuführen.

Frau Abgeordnete, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Nein, ich möchte erst meine Ausführungen zu Ende bringen. Am Ende.

Am Ende der Ausführungen.

Mit dem Gesetzentwurf der Linken gehen wir also nicht mit. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf auch nicht an den Ausschuss überweisen. Das kann ich hier gleich mit ansagen. Ich werde also dazu keinen Antrag stellen.

(Beifall CDU)

Erwähnt sei und das wollen wir nicht vergessen, dass es in den letzten Jahren auch das Konjunkturpaket des Bundes gegeben hat und hier schon viel zum Beispiel im Punkt energetischer Sanierung bei Schulimmobilien erreicht werden konnte und von daher viele Dächer, Außenfronten, Heizungen und anderes mehr bereits an Investitionen für diese Bereiche getätigt werden konnten. In der Tat - und das ist richtig so, die Zahlen stimmen, die hier genannt worden sind - wurden in den vergangenen Jahren

die Mittel der Schulbauförderung aufgrund des Auslaufens von Förderprogrammen und der Kürzung der Investitionspauschale für die Schulgebäude verringert und in der Tat sehen auch wir, dass es, wie ich es beschrieben habe, einen Sanierungsstau im Schulimmobilienbereich gibt, der nicht nur die Außenhaut betrifft, sondern auch im Innenbereich durch entsprechende Nutzung entstanden ist oder entsteht oder wie erwähnt auch die Lehrmittel und die Ausstattung der Räume mit Mobiliar und anderen Dingen betrifft. Aus den vorgenannten ganz verschiedenen Gründen und der unterschiedlichen Finanzlage der Schulträger bzw. auch der unterschiedlichen Prioritätensetzung der politischen Mehrheiten in den Kommunalparlamenten dazu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt trotz erreichter Fortschritte noch Schulen und Schulsporthallen oder Breitensportanlagen, die auch von Schulen genutzt werden, die in einem schlechten Zustand sind. Weiterhin sind zusätzlich Investitionen zur Anpassung des Schulnetzes an die demografischen Veränderungen sowie für die Herstellung der Barrierefreiheit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)